Einzelbild herunterladen
 

Es folgt die Bernehmung des

Geh. Reg.- Rats Reich.

unentbehrlich war."

dust als auertennen, daß der Lehrherr den 2ehrling bom gebnis der Verhandlung nur unter Vorbehalt übertragen worden Schulbesuche zurückhalten darf, wenn ihm bei sei. Was das andre angehe, so sei ihm die bereits übertragene Aus einer einzelnen, besonders eiligen Arbeit die führung zu Unrecht entzogen worden, und zwar selbst wenn der Beklagte Silfe des Lehrlings während der Schulstunden gejagt hätte, Kläger   könnte bei dem geringsten Fehler sofort entlaſſen werden. Die hierin liegende Bedingung für eine vorzeitige Entlaffung sei In der Gewerbe- Ordnung ft davon nichts; da heißt es ohne im vorliegenden Falle nicht erfüllt, wie aus dem Gutachten des jede Einschränkung, daß der er dem Lehrling die zu feiner Sachverständigen hervorgehe. Nur die Profile habe Kläger   gering­Ausbildung erforderliche Zeit und Gelegenheit nicht entziehen darf. fügig beschädigt. Es tönne dahingestellt bleiben, ob Stläger bei dem Bauarbeiterschuh. In Frankfurt   a. M. ist die dert schon be- Bohren der Löcher entgegen der Fachkunde gehandelt habe, denn die eigentliche Bildhauer- Arbeit an dem Emblem und auf diese könne stehende Polizeiverordnung über den Schutz der Bauarbeiter wresent­es nur anfemmen sei ja nicht vom Kläger falsch gemacht lich verbeffert worden. Sie bestimmt jetzt u. a.: worden. Sei Beflagter somit nicht berechtigt gewesen, dem Kläger Auf jeden Maurer oder Tagelöhner muß eine freie Grundfläche die Ausführung des einen Emblems wieder abzunehmen, so müsse von mindestens 1 Quadratmeter entfallen. Die Höhe ist auf mindestens er ihm die Accordsumme von 170 Mark auszahlen. 2,20 Meter im Lichten zu bemessen.

Er bekundet, daß er die Verwaltung über das geringe Ver­mögen der Angeklagten geführt habe. Dieselbe sei als sind eine geistig und körperlich normales Mädchen gewesen und habe nie extravagante Neigungen gezeigt. In ihrer Familie feien feines Wissens auch nie Geisteskrankheiten vorgekommen. Das Vermögen der Angeklagten habe nur 6000 Mart betragen, durch Legate sei es aber auf etwa das Doppelte gestiegen. Der Vater des Grafen von Schlieben sei der intimste Freund des Zeugen gewesen, dem er auf dem Sterbebette das Versprechen ab­gegeben habe, für die Kinder aus seiner zweiten Ehe, zu denen auch der Ehemann der Angeklagten gehörte, zu sorgen. Das Ver­mögen des jungen Grafen v. Schlieben sei dadurch um fast 50 000 Mark verringert worden, daß derselbe sich auf ein geitungsunter­nehmen eingelassen habe. Der jährliche Verbrauch und andre verfehlte Unternehmungen hätten das Vermögen des Grafen derart in Anspruch ge­nommen, daß derselbe anfangs 1900 nur noch 2600 M. besaß. Als die Tochter des Zeugen, die Frau Wiese, sich mit der Angeklagten verband, um das Blumengeschäft zu gründen, hat sie von ihrem Vater zu dieſem 3wede 25 000 m. erhalten. Ueber den Charakter der Angeklagten äußert sich der Zeuge folgendermaßen: Sie sei eine Person mit einem scharfen Urteil und außerordentlicher Energie ausgestattet, ver­bunden mit einem guten, liebevollen Herzen. Habe sie sich der Brandstiftung schuldig gemacht, so bleibe ihm nur eine Annahme: daß sie in einem Zustande geistiger Umnachtung begangen sei.

Schwerbelastende Umstände.

In jedem Stodwerke ist ein Urineimer aufzustellen, welcher nach Bedarf, mindestens aber zweimal täglich am Vor- und Nach mittag in den Abort zu entleeren ist. Urineimer und Aborte müssen wöchentlich einmal mit Kallmilch desinfiziert werden.

Das Dach oder die Dede sowie die Wände müssen zug- und Mangelhafte Abrede bei Beteiligung an einem Kolonnen­wasserdicht sein. Der Fußboden muß gedielt sein. Die Thür hat accord. Der Sohlenarbeiter H. hatte sich in der üblichen Weise eine nach außen aufzuschlagen. Kolonne zusammengeholt, um mit den Leuten gemeinsam Kohlenschiffe Für die dauernd beschäftigten Arbeiter ist die erforderliche Zahl für eine Großhandlung zu entladen. H. hatte die Arbeit zu einem Accord­von Tischen und Bänken oder Stühlen zu beschaffen. Desgleichen ist preise von 8 Pf. pro Centner übernommen. Durch die Schluß­für Gelegenheit zum Aufhängen der Kleider und zum Waschen Gorge abrechnung fühlte sich sein Mitarbeiter G. benachteiligt, weil nicht zu tragen. die ganze Accordsumme gleichmäßig unter alle Kolonnenmitglieder Die Der Unterkunftsraum muß in der Zeit vom 15. Oftober bis verteilt worden war. andern erhielten mehr als er. 15. April heizbar sein. G. klagte deshalb gegen den Kolonnenführer beim Gelverbe­Ein Verbandskasten ist an möglichst staubfreier Stelle aufgericht und beanspruchte noch 18 Mart. Eine Berechnung zubewahren. ergab, daß der Kläger  , abgesehen von nicht mitzurechnenden Budiker marken, für die Arbeitsstunde 58 Pf. erhalten hatte, während auf die Kollegen etwa 80 Pf. tamen. Ferner wurde festgestellt, daß der Beklagte beim Beginn der Arbeit auf eine Frage des Klägers ge­antwortet hat, er wisse noch nicht, wieviel es für den Centner gebe. Arbeitsvermittlung in Bayern  . Die bayrische Regierung Die Kammer VII unter dem Vorfiz des Gewerberichters Dr. Meier hat den Verwaltungsbehörden den Auftrag erteilt, die Errichtung wies die Klage mit folgender Begründung ab: Da Kläger   eine von Arbeitsvermittlungsämtern in den bedeutenderen Gemeinden Bereinbarung mit dem Beklagten über seinen Verdienstanteil nicht namentlich mit industrieller und gewerblicher Bevölkerung thunlichst getroffen habe, so wäre nur zu entscheiden, ob er angemessen zu fördern. Bis jetzt bestehen Centralstellen für Arbeitsvermittlung bezahlt worden sei. Das sei aber bei einem Stundenverdienst von in München  , Straubing  , Kaiserslautern  , Regensburg  , Bamberg  , 58 Pfennig anzunehmen. Wollte der Kläger   dafür nicht arbeiten, Nürnberg  , Würzburg   und Augsburg  . Diese acht Aemter vermittelten dann hätte er sich von vornherein eine andre Entlohnung durch eine im Jahre 1900 im ganzen 78 142 Gtellen, während 106 457 Stellen entsprechende Abmachung sichern müssen. angeboten wurden; Stellensuchende meldeten fich 106 161, so daß die Nachfrage nach Arbeit noch hinter dem Angebot zurückblieb. Offene Stellen nach außerhalb( des Orts) wurden 18 306 angemeldet und die Nachfrage nach solchen Stellen betrug 18 896, war also etwas größer wie das Angebot.

Das europäische Konzert.

-

Die folgende Beugin ist das Wirtschaftsfräulein Jda Weiß. Die Zengin erzählt eine merkwürdige Geschichte, die sich einige Wochen vor den beiden zur Anklage stehenden Bränden zugetragen hat. Eines Nachmittags habe die Gräfin Besuch von mehreren Damen, darunter auch Frl. Mezker, gehabt. Eine derfelben wollte verreisen und wurde von sämtlichen übrigen Damen nach dem Lehrter Bahnhofe gebracht. Auch die Zeugin wurde veranlaßt, mit zugehen. Es war niemand mehr im Hause, als die Thür verschlossen wurde und die Damen sich fortbegaben. Nach etwa 3 Stunden kehrte die Zeugin in Begleitung des Frl. Megfer zurüd. Als sie die Hausthür geöffnet hatten, drang ihnen Brandgeruch entgegen. Es zeigte fich, daß auf dem Kochgasapparat eine Flamme brannte, die den darüber stehenden Steffel geschmolzen hatte. Ein Vorhang, der vor dem Apparat angebracht war, war vollständig verbrannt, der da­Die verbündeten Mächte find angeblich nach China   gegangen, neben befindliche Thürrahmen war angebrannt. Weiterer Schaden war nicht angerichtet. Sämtliche Fenster und Thüren waren Wolfsschulelend in Posen. Erst kürzlich wurde in einer um die Gesandten zu befreien, später sollte der Zweck des Kriegs, verschlossen, wie man sie verlassen. Das Rätsel, wie der Polendebatte im Reichstag vom Abg. Schrempf auf die angeblich der aber offiziell kein Krieg war, die Nache für die an Europäern Brand entstanden ist, ist ungelöst geblieben. Eine Anzeige vorzüglichen Leistungen der Volksschule in Bosen hingewiesen. verübten Gewaltthaten sein. Diesem Zwed scheint durch das Zer­ist nicht erstattet worden. Ueber den Brand am 2. Juni Wiederholt haben wir dagegen auf verschiedene Umstände hin- stören ganzer Ortschaften, die Verwüstung weiter Gebiete, durch berichtet die Zeugin auch, daß das Feuer böswillig angelegt gewiesen, die gerade in Posen die Volksschule daran hindern, das Plünderung und Mezeleien wohl min selbst nach Ansicht der Nache­fein müsse. Es sei ihr aufgefallen, daß die Petroleumfanne an zu leisten, was sie unter normalen Verhältnissen erzielen fönnte. Durstigsten einigermaßen Genüge geschehen zu sein. Dieses gemeinsame einem andren Orte stand als früher, ebenso, daß die Gräfin abends Neuerdings wird uns von fachmännischer Seite mitgeteilt, daß es Ziel hielt die Gegensäge zurück, wiewohl von wahrer Harmonie nie die vorher 8 Liter Petroleum hatte holen lassen, während sie, die neben den von uns gerügten Uebelständen vor allem die ganz Rede gewesen sein kann. Jeder der Führer der internationalen Beugin, stets mur 2-3 Liter holen zu lassen pflegte. Davon, daß abnormen Frequenzverhältnisse sind, die sich bei einer Truppenförper ging auf eigne Faust vor und kümmerte sich wenig der Gräfin bei dem Brande Geld abhanden gekommen fei, großen Zahl von Schulen zu Haupthemmnissen eines gedeihlichen oder gar nicht um die Befehle des Weltgenerals Walderfee, der habe dieselbe nichts geäußert. Besonders belastend ist die interrichts herausgebildet haben. Ueberfüllte Schulen, wohin man sieht! fich ja verschiedentlich bitter beschwert hat über die Unbotmäßigkeit Mit der berühmten Einigkeit" der Aussage der Zeugin in betreff des zweiten Brandes. In Da giebt es z. B. Ortschaften wie Lubosin mit 120 Schülern und der andren Befehlshaber. der Nacht zum 6. Juni feien nur vier Personen im Hause 1 Lehrer, Lulin und Obersizko mit je 130 Schülern und 1 Lehrer, Diplomaten verhält es sich nicht viel besser, bei jeder, auch der gewesen, das v. Schliebensche Ehepaar, dessen Schwiegermutter, Kuzle, Retschin, Peterfowfo, Wylonet, Korhinita mit je 140 Schülern fleinsten Frage, dauerte es immer lange, ehe die Einstimmig welche in drei verschiedenen Zimmern im ersten Stock schliefen und und 1 Lehrer usw. usw. in zahlreichen Abstufungen bis hinauf feit" erzielt wurde; es wird dies noch viel schwieriger werden, die Zeugin, deren Zimmer im Erdgeschoß lag. Der Hausdiener zu 202 Schülern auf einen Lehrer in der Ortschaft wenn Krause wohnte in der Naunhnstraße in Berlin  , er war nur Ottorowo! Das ist ein preußisches Kulturbild vom Aufang des handeln wird. des Tags über in der Villa. Es möge gegen 11/2 Uhr gewesen 20. Jahrhunderts. Man kann sich leicht denken, daß der Lehrer in fein, als sie die Hausthür, wie sie sich erinnert, durch zweimaliges derartig überfüllten lassen allein zur Erhaltung der notdürftigsten Umdrehen des Schlüffels zuschloß. Sie sei noch nicht eingefchlafen Disciplin feine ganze Kraft aufzuwenden hat. Wo bleibt da gewefen, als fie in der über ihrem Zimmer liegenden Küche Tritte Unterricht und Erziehung? Und wann wird man solchen himmel­hörte. Sie nahm an, daß es die Gräfin war, die noch etwas aus schreienden Zuständen ein Ende machen? der Küche Holte. Diese Annahme wurde durch die Gräfin selbst bestätigt, welche am folgenden Morgen auf Befragen der Zengin erividerte: Ja, das war ich, ich habe noch für meinen Mann eine Flasche Bier geholt." Des Morgens gegen 4 Uhr wurde die Zeugin wiederum durch leichte Tritte geweckt, welche die Treppe hinauf liefen. Sie hatte ihre Thür handbreit offen gelassen, so daß jedes Geräusch leicht vernehmbar war. Gleich darauf vernahm fie ein

Knistern wie von

Fener herrührend.

es sich um die Regelung der Entschädigungsansprüche Das Bekanntwerden des russisch- chinesischen Vertrags hat zur Folge gehabt, daß die ganze Harmonie zum Teufel gegangen ist. England, welches das größte Interesse hat, Rußlands   Vordringen zu hindern, setzt seine Versuche fort, die übrigen Mächte gegen Rußland  zu hezen. Außer bei Deutschland   und bei Japan   dürften die Briten  freilich wenig Entgegenkommen finden. A merila wird aus dem famosen Konzert bald genug ausgeschieden sein; in Frankreich  drängen die linksstehenden Parteien, daß die Regierung sich zurüď ziehen möge.

Eine Verlängerung des medizinischen Studiums strebt ein im Landesausschuß für Elfaß- Lothringen   gestellter Antrag an, dem die zuständige Kommission einstimmig beigetreten Nach einem Telegramm, das Daily Mail" aus Shanghai  ist. Sie erklärte die Forderung für berechtigt. daß der Arzt erst dann auf eigne Verantwortung seine Kunst ausübe, wenn er nach erhalten haben will, sollen die Russen in Korea   gelandet sein. beendetem Studium ein bis zwei Jahre in einem Krankenhaus, 600 ruffische Seeleute mit 10 Kanonen hätten Malonijo besetzt. Die Sanatorium, in einer Frrenanstalt oder bei einem älteren Kollegen Meldung rufe in japanischen Kreisen große Mißstimmung hervor. thätig gewesen sei. Die Stommission erwartet von der Regierung. Die japanische Regierung beabsichtige, wegen diefer Maßregel Ein­daß sie in dieser Richtung die nötigen Schritte einleiten werde, um spruch zu erheben und wenn dieser seine Wirkung verfehlen sollte, den Medizinern insbesondere den Eintritt als Volontär in die An- auf jeden Fall Truppen auf Korea   zu landen. stalten des Lands zu erleichtern.

Bewahrheitet sich diese Nachricht, so wäre damit die Gefahr eines Weltkriegs wieder einmal in verzweifelte Nähe gerückt. Bei dem Bestreben Englands aber, die andern Mächte möglichst gegen Rußland   einzunehmen, liegt noch immer die Möglichkeit vor, daß die Vortommnifie auch richtig dargestellt sind. Rum russisch- chinesischen Vertrag

Sie sprang auf und eilte zum Korridor hinauf Hier brannte wiederum ein Vorhang. Sie riß ihn herunter und löschte den Brand mit einem Eimer Wasser. Dann eilte sie hinauf, flopfte gegen die Schlafstubenthür des Grafen und rief Feuer"! Die Arbeitskammern in Frankreich  . Nachdem der Handels­Der Graf schien fest zu schlafen, er antwortete nicht. Die Zeugin lief mm minister in seinem Defret vom 2. Januar 1901 die Bildung von zur Thür der Gräfin und schlug auch hier Lärm. Die Gräfin ant- Arbeitskammern vorgesehen hatte, sind nunmehr die Präfekten  wortete sofort und erschien auch gleich darauf notdürftig belleidet. aufgefordert worden, die Gründung solcher in die Wege zu leiten. Auch der Graf erschien bald darauf. Dieser, der annahni, daß der Die Arbeitskammern sind für die größeren Industriecentren be­Brandstifter noch im Hause fei, sandte die geugin zur Polizei. Es rechnet; die Behörden sind mun angewiesen, die Interessenten über wurde dann das ganze Haus erfolglos durchsucht. Thüren und Fenster ihre Meinung zu hören; als Interessenten gelten die Syndilate der liegen noch folgende Nachrichten vor: Der Vicefönig hat den Ver­waren wiederum gefchloffen. Die Zeugin erzählt dann den auffälligen Unternehmer und der Arbeiter, die Handelskammern, sowie die Gewerbe- tretern Englands, Ameritas und Japans   feine Unterstützung an­Umstand, daß fie einige Tage später, als sie einen Brief nach außerhalb gerichte und der Arbeitsbörsen. Auf Grund der eingehenden Berichte wird geboten, damit China   gezwungen werde, die russische   Konvention geschrieben und auf den Küchentisch gelegt hatte, diefer plöblich vom Minister die Entscheidung getroffen, ob eine Kammer zu errichten ist. über die Mandschurei abzulehnen. Ein Telegramm aus Peking  verschwunden war. Sie habe auch die Angeklagte gefragt, Die Arbeitskammern sind, wie schon mitgeteilt, berechtigt, bezw. auf meldet: Der Kaiser von China soll die Gutheizung der ruffi­ob sie etwa den Brief an sich genommen habe. Nun habe die Ersuchen der Regierung verpflichtet, über Arbeiterfragen Ermittelungen ichen Konvention abgelehnt und Li- Hung- Tichang beauftragt haben, Gräfin ihr den Brief mit dem Bemerken gegeben, daß sie ihn auf anzustellen und Gutachten abzugeben; auch haben sie bei gewerb- Rußland mitzuteilen, es möge sich an die vereinigten Mächte wenden. dem Korridor gefunden habe. Sie habe entdeckt, daß der Brief lichen Streitigkeiten vermittelnd einzugreifen. Die Mitglieder der Der Kaiser hat die Degradation Tungfubftangs angeordnet. New York  , 9. März. Eine Washingtoner Depesche des New geöffnet und wieder geschlossen worden war. Arbeitskammern werden nur für ihre Zeitversäummis entschädigt; Voller Empörung babe fie fofort ihre Entlassung verlangt. die Kosten übernehmen die Kommunal- bezw. die Provinzial York Herald" meldet: Es wird aufs entschiedenste als unrichtig Die Gräfin habe sich auf die Erklärung beschränkt, daß sie verwaltungen. Für die Sitzungen der Kammern sind die Bürger erklärt, daß die Vereinigten Staaten   von England zu einem gentein­famen Vorgehen aufgefordert worden seien, um Rußland   zu zwingen, den Brief nicht geöffnet habe. Auf Befragen der Verteidigung er- meistereien bezw. andre öffentliche Gebäude zur Verfügung zu stellen die Mandschurei an China   zurückzuerstatten. Der russische Gesandte flärt die Zeugin noch, daß Krause zwar ein Liebhaber von Die Besteuerung alkoholischer Getränke in Frankreich  . Cassini erklärt, Rußlands   Haltung sei dieselbe wie am 25. August, Alkohol gewesen sei, aber dabei doch seine Schuldigkeit gethan Das Gesetz vom 29. Dezember 1900 über die Besteuerung der als es erklärte, sobald in der Mandschurei dauernde Ordnung habe. alkoholischen Getränke, das mit dem 1. Januar 1901 in Wirfiamfeit wiederhergestellt und Maßnahmen zum Schuße des Eisenbahnbaues Es folgt die Bernehmung der Zeugin Frl. Helene Meter. getreten ist, enthält folgende hauptsächlichsten Bestimmungen: Alle getroffen jeien, werde es nicht ermangeln, feine Truppen zurüd Die Zeugin schildert die Vorgänge vor dem ersten Brande so wie auf Wein, Most( Cider), Birnenmost und Meth  ( Hydromels) be- zuziehen, vorausgesetzt, daß das Vorgehen der andren Mächte kein die Angeklagte. stehenden Abgaben sind aufgehoben. Die Bierfabrikations- Steuer Hindernis biete. ist von 50 Cent. auf 25 Cent. per Grad und Hektoliter herabgejezt. Die Cirkulationstage für Wein ist von 1,50 Fr. und die für Apfel-, Peking  , 9. März. Nach dem vollen Text des russisch- chinesischen Birnen, und Honigmost von 4,50 Fr. auf 80 Cent. herabgesetzt. Mandschurei  - Abkommens schließt Artikel 5 desselben folgender­Hingegen ist die Konsumstener auf Branntwein, Sprit, Liqueure, auf maßen: Waffen dürfen an Unterthanen irgend einer andren Macht, in Branntwein konservierte Früchte, auf Absinth und andre besonders welche mit der Ausübung von Funktionen betraut sind, nicht ver­benanute alkoholische Getränke von 156,25 Fr. auf 200 Fr. per Hefto- abfolgt werden. Der Artikel 8 erwähnt auch Turkestans. Der liter Alkohol erhöht. Artikel 11 sagt: Wenn über die Ersazansprüche für verschiedene Beschädigungen eine Einigung zwischen China   und der Eisenbahn­Gesellschaft erfolgt sein wird, soll der ganze Betrag oder ein Teil des Betrags dieser Entschädigungen durch andre als Geldvergütungen beglichen werden, d. h. entweder durch eine Revision der bestehenden Verständigung über die Eisenbahn oder durch Gewährung neuer Vorteile.

Es folgt noch eine Reihe von Entlastungszeugen.

Der Spruch der Geschworenen lautet auf Nichtschuldig. Gräfin Marie v. Schlieben wurde freigesprochen.

Sociales.

Fortbildungsschule und Lehrlings- Ausbeutung. Ein Urteil des Ober- Landesgerichts Rostock   über den Besuch der Fortbildungs­schule durch Lehrlinge dürfte den Lehrlingszüchtern so recht nach dem Herzen sein. Das Gericht entschied:

Dieses Gesetz bezweckt den gesundheitsschädlichen Konsum von Branntweinen, Liqueuren und Schnäpfen zu verminderu.

wurde

Sociale Rechtspflege.

nun

er das

=

Der§ 148 Nr. 9 der Gewerbe- Ordnung bedroht das Zurück­halten des Lehrlings vom Schulbesuche mit Strafe, insofern darin eine Verletzung der dem Lehrherrn gegen den Lehrling obliegenden Für Steinbildhauer ist ein Rechtsstreit von Interesse, der die Pflichten liegt. Daraus erfolgt einerseits, daß es nicht darauf Kammer III des Gewerbegerichts beschäftigt hat. Der Steimmey Lehte Nachrichten und Depelthen. autommt, ob der Lehrling zum Besuche der Fortbildungsschule ver- M., der sich in letzter Zeit auch der Bildhauerei zugewandt hat, Bochum  , 9. März.( B. H.  ) Die Zahl der bei der Katastrophe pflichtet war, oder ob er sie freiwillig besuchte, andrerseits, daß sollte für feinen Prinzipal Hentschel zwei Embleme in Sandstein an nicht jedes Zurückhalten des Lehrlings vom Schulbesuche strafbar ist, einem Bau für zusammen 340 M. ausführen. Diese Bildhauer: auf der Seche ,, Consolidation" ums Leben gekommenen Personen sondern nur ein solches, welches nach Lage des Falls als ein dem arbeit war ihm unter der Bedingung übertragen worden, daß hat sich bis heute morgen auf 16 erhöht. Von den fünf Schwer­sofort entlassen werden könne, wenn er Fehler mache. verletzten befinden sich noch zwei in Lebensgefahr. Lehrling gegenüber pflichtwidriges, schuldhaftes anzusehen ist. er als bereits entlassen, richtige Graz  , 9. März.( B. H.  ) Das Pulvermischwerk in Wagnit Darüber, ob dem Lehrherrn, welcher den Lehrling vom Schul- M. besuch zurückgehalten hat, ein ausreichender Entschuldigungs- Maß für die eigentliche Bildhauerarbeit ermitteln wollte, also ist in die Luft geflogen. Es wurde niemand verletzt, da die g Der Meister nahm nämlich plosion stattfand, nachdem bereits alle Arbeiter das Werk verlassen grund zur Seite steht, hat zunächst der Schulvorstand zu entscheiden; noch bei den Vorbereitungen war. tommt es aber zu einem Strafverfahren gegen den Lehrherrn, Anstoß daran, daß M. die allerersten Punkte", die der Maß hatter. Amsterdam  , 9. März.( W. T. B.) Dem Handelsblad" wird so hat der Strafrichter darüber zu befinden. Aus der Stellung, ermittlung dienten, zu tief in das Profil gebohrt hatte, welches die welche der Lehrling seinem Lehrherrn gegenüber einnimmt, ist zu für die Bildhauerarbeit bestimmte Fläche umgiebt. Das Gewerbe- aus Batavia gemeldet: Die Festung Pajareube, westlich des folgern, daß der Lehrherr in erster Linie im Interesse des Lehrlings gericht ließ sich vom Bildhauermeister Ochs ein Gutachten er Bedirflusses, ist von den holländischen Truppen ge= für dessen Ausbildung zu sorgen hat, und daß, wenn dieses Interesse statten. Der Herr führte aus, daß die zu tief gebohrten Buntte nommen worden; 77 Atchinesen wurden getötet, viele sind er­mit dem gewerblichen Interesse des Lehrherrn an der Ausnutzung feinesfalls eine Sachbeschädigung darstellten, da sie sich leicht aus- trunken. Auf holländischer Seite wurden 2 Mann getötet, 1 Kapitän Im übrigen hätte eine einfache Anordnung und 7 Mann verwundet. der Arbeitskraft des Lehrlings in Widerstreit tritt, im allgemeinen titten ließen. Schaden vorbeugen fönnen. Konstantinopel  , 9. März.( B. H.  ) In Stambul inhibierte das erstere vorgehen muß. Immerhin aber ist das nur die Regel; des Arbeitgebers sofort einem Der Beklagte wurde berurteilt, dem Kläger   die Polizei in der Nacht angeschlagene, in türkischer Sprache abgefaßte im einzelnen Fall kann das berechtigte Interesse des Lehrherrn aus zu zahlen. Plakate revolutionären Inhalts, in welchen die Regierung auf besonderen Gründen so sehr überwiegen, daß diesem die Voranstellung 170 Mark, den Accordbetrag für ein Emblem, desselben bei billiger Würdigung der Umstände zum Verschulden Gewerberichter Dr. Schalhorn führte begründend aus: Das das heftigste angegriffen, über Rußland   und Deutschland   geschimpft nicht angerechnet werden kannt. So ist unbedenklich an- 1 zweite Emblem müsse ausscheiden, da es dem Kläger nach dem Er- und gedroht wird, Gewalt mit Geivalt zu beantworten. Hierzu 4 Beilagen u. Unterhaltungsblatt. Verantwortl. Redacteur: Heinrich Ströbel   in Berlin  . Für den Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Drud und Verlag von Mar Bading in Berlin  .