1. Beilage zum„, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 31.
Parlamentsberichte.
Sonnabend, den 6. Februar 1892.
Abgeordnetenhaus.
9. Jahrg.
12. Sigung vom 5. Februar, 11 Uhr. Am Ministertische: Miquel, v. Heyden und zahlreiche Kommissarien.
schließt. Der Abg. Hartmann hat nun in seiner ganzen Rede nichts weiter ausgeführt, als daß solche Verträge einmal zweckmäßiger feien, wenn das Reich, das andere Mal die Einzelstaaten sie abschlössen. Worin aber die Merkmale der Zweckmäßigkeit in 164. Sigung vom 5. Februar, 2 Uhr. jedem einzelnen Falle bestehen, hat er nicht gesagt. In der That Am Tische des Bundesraths von Bötticher, Bosse. haben wir schon Auslieferungsverträge, die das Reich, und Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten BeDie zweite Berathung des Reichshaushalte- Etats für 1892/93 andere, die die Einzelstaaten abgeschlossen haben. Als im rathung des Staatshaushalts- Etats für 1892/93. wird fortgefeht beim Etat der Reichs Justizverwaltung, Jahre 1874 der Vertrag mit Belgien abgeschlossen wurde, Der Etat des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten der ohne Debatte genehmigt wird. ist es Niemand aufgefallen, daß ein Eingriff in die enthält eine Mehrforderung von 6000 M. Zulage für den Ges Zu dem Etat liegt eine Resolution der freisinnigen Partei Rechte der Einzelstaaten geschehen ist. Den Auslieferungsvertrag fandten in Stuttgart . Die Budgetkommission beantragt, diese vor, wonach die verbündeten Regierungen zur Vorlegung eines mit Rußland hat jedoch der Fürst Bismarck dem Reichstag nicht 6000 m. als fünftig wegfallend zu bezeichnen. Gesezentwurfes betr. die Auslieferung von verurtheilten und an- vorgelegt, nicht weil ihm Kompetenzbedenken aufstießen, sondern Geheimer Legationsrath Humbert weist darauf hin, daß die geschuldigten Personen an auswärtige Regierungen aufgefordert weil er einsah, daß dieser Vertrag von dem Reichstag niemals Verhältnisse in Stuttgart sich sehr erheblich verändert hätten; die werden sollen, in welchew: angerommen worden wäre. Auch das Zentrum würde ihn nicht Gehälter der Gesandten anderer Staaten seien sehr erheblich höher 1. Die Auslieferung, in Ansehung sowohl der Bewilligung angenommen haben. Der Abg. v. Bar hat schon darauf hin- als daß des preußischen. der einzelnen Auslieferungen wie der Abschließung von Ausgewiesen, in welche Verlegenheiten und diplomatische Verwicke Abg. Graf Limburg- Stirum( f.): Dadurch, daß die 6000 m. lieferungsverträgen der ausschließlichen Zuständigkeit des Reichs- lungen das Reich kommen könnte, wenn diese Materie nicht als fünftig wegfallend bewilligt werden, kommen wir der Regietags überwiesen, reichsgesetzlich geregelt wird. Nach der Verfassung hat das Reich, rung schon erheblich entgegen, denn sonst würde für die höheren 2. Die Bewilligung der einzelnen Auslieferungen von der d. h. der Kaiser, in Vertretung nach außen alle Beziehungen zu Beamten wohl nicht ein Groschen mehr bewilligt werden. Mitwirlung der Gerichtshöfe abhängig gemacht wird, und den auswärtigen Staaten wahrzunehmen, darunter auch die Wenn in Stuttgart das Gehalt erhöht wird, so müssen wir dem3. die Regierungen verpflichtet werden, die Aufhebung der Auslieferungsverträge. Der preußische Vertrag mit Rußland nächst auch in Dresden und Karlsruhe die Gehälter erhöhen. von ihnen mit auswärtigen Regierungen abgeschlossenen besonderen ist ein Unikum. Er ist nur zu Stande gekommen, weil Fürst Der Antrag der Budgetkommission wird angenommen; ebenso Auslieferungsverträge herbeizuführen, unbeschadet jedoch derjenigen Bismarck sich damals um jeden Preis die Freundschaft Rußlands die übrigen Titel dieses Etats ohne Debatte. etwa bestehenden Verträge und vertragsmäßigen Bestimmungen, sichern wollte. Auf Grund dieses Vertrages sollen politische Ver- Jm Etat des Finanzministeriums sind zu Umbauten welche die Rechtshilfe in Grenzbezirken bezüglich der Feld-, Forst- brecher ausgeliefert werden. Was man in Rußland unter in den königlichen Theatergebäuden zu Berlin 500 000 m. als und Jagdfre el betreffen. politisch" versteht, ist zur Genüge bekannt. Es braucht z. B. nur einmalige Ausgabe angefeßt. Die Budgetkommission beantragt, AL g. v. Bar( dir.) begründet den Antrag. Sowohl in der ein Mann eine Schrift in Rußland zu verbreiten, die dort für diese Summe zu bewilligen zu den im feuerpolizeilichen InNatur des deutschen Reiches als eines Rechtsstaates, wie auch in staatsgefährlich angesehen wird, um die Auslieferung herbei- tereffe nothwendigen Umbauten in den föniglichen TheaterKonsequenz der politischen Einheit des Deutschen Reiches müffe zuführen und ihn womöglich nach Sibirien zu bringen. Dieser gebäuden zu Berlin ". der Abschluß von Auslieferungsverträgen Sache des Reiches Vertrag ist seiner ganzen Art nach als barbarisch zu bezeichnen. Die Bewilligung erfolgt in dieser Weise. werden. Zwischen dem Begriff der internationaler Auslieferung Daß ein solcher Vertrag von uns hier im Reichstage nicht ge- Beim Etat der Domänenverwaltung, und zwar bei und der z. B. in Preußen noch bestehenden polizeilichen Aus- nehmigt werden würde, liegt außer allem 3weifel. Abg. der Einnahme aus Domänen weist weisung ohne Mitwirkung einer richterlichen Instanz bestehe eine v. Bar verlangt nun ganz mit Recht, daß eine einheitliche Abg. Seer( ntl.) darauf hin, daß die Neuverpachtungen in Lücke, die dringend der Ausfüllung bedürfe. Sobald die Aus- Regelung der Auslieferungsfrage stattfinden müsse. Man hat den drei östlichen Provinzen: Ost- und Westpreußen und Poſen lieferung nicht mehr als Polizeifache betrachtet werde, falle die eingewendet, daß mit diesem Antrag in die Justizhoheit der unter 20 m. per Hektar ergeben haben. Im Namen des VerZuständigkeit der Einzelstaaten ins Ungewisse. Das Recht der Einzelstaaten eingegriffen würde. Die Herren vom Zentrum er eins der Domänenpächter der Provinz Posen bittet Redner den Einzelstaaten zum Abschluß solcher Auslieferungsverträge bestehe tennen ja bei jeder Gelegenheit die Unantastbarkeit der Einzel- Minister, in Erwägung zu ziehen, ob nicht beim Abzug des zwar fort, aber nicht kraft der Reichsverfassung, sondern nur staaten an, in anderen Fällen handeln sie aber ganz anders, alten Bächters der neue Pächter veranlaßt werden kann, trait Landesgesetzes. Auslieferungsverträge bedürften nach Art. 11, 3. B. bei der Gewerbe Ordnung in der Frage der Sonntags- die Gebäude zu einem angemessenen Preise zu übernehmen. Absatz 3 der Verfassung auch der Zustimmung des Reichstages; arbeit, wie Bestimmungen angenommen wurden, die dem Rechte Das Inventar fann der alte Pächter leicht verkaufen; die Gein Preußen aber bedürften Verträge dieser Art der Zustimmung der Einzelstaaten näher traten. Das Verlangen des Antrags ist bäude aber, die er nicht mitnehmen kann, nimmt ihm der neue des Landiages nicht. 1884 habe Preußen und nach ihm Bayern also vollständig einwandsfrei; denn der Antragsteller hat ja selbst Pächter nur zu sehr geringem Preise ab. einen solchen Auslieferungsvertrag mit Rußland geschlossen und gesagt, daß er die Autorität der Einzelstaaten nicht in Frage stellen damit sei die Kompetenz des Reiches unzweifelhaft umgangen will. Es wird sich also nur darum handeln, daß dasjenige Landworden. Der preußische Vertrag sei gar nicht einmal in der Ge- gericht, in deffen Bezirk Derjenige wohnt, dessen Auslieferung sebsammlung verkündigt. Rußland werde schwerlich etwas dagegen verlangt wird, zu entscheiden hat über die Frage, ob dem Verhaben, wenn sämmtliche Auslieferungsverträge der Einzelstaaten mit langen auf Auslieferung stattgegeben werden soll oder nicht, also Rußland gekündigt und durch einen Vertrag des Reiches ersetzt würden. auch das Landgericht zu Plauen , bei dem der Kollege Hartmann Hauptsächlich aber komme es auf die Mitwirkung der Gerichte ist. Er wird also in der Lage sein, seinen Einfluß geltend zu bei den Auslieferungen, auf den Rechtsschutz für die betreffenden machen.( Abg. Hartmann: Warum sind Sie denn so schlecht auf Personen an; vor allem aus diesem Gesichtspunkte empfehle die mich zn sprechen?) Warum soll ich denn auf Sie gut zu sprechen Partei die Annahme der Resolution. sein? Was Sie uns Böses zufügen konnten, haben Sie gethan. Ich bitte den Antrag anzunehmen; er beseitigt einen Zustand, der unleidlich ist.
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Minister von Heyden: Der abziehende Bächter ist allerdings ungünstig gestellt, aber die Verwaltung glaubt dem neu einziehenden Bächter die Verpflichtung zur Uebernahme der Giebäude nicht auferlegen zu sollen. Aber es ist der Weg eins geschlagen, daß diese Gebäude von der Domänenverwaltung erworben werden, wenn sie für den Betrieb der Landwirthschaft nothwendig sind. Außerdem soll den Domänenpächtern, wenn sie ihre Verpflichtungen erfüllt haben, gestattet werden, ihr Inventar schon vor dem Ablauf der Pachtperiode zu entfernen. Abg. von Meyer- Arnswalde: Aus der Nachweisung der Staatssekretär Dr. Bosse: Wünsche oder Anregungen, die Neuverpachtung der Domänen geht hervor, daß für den Osten Frage der Auslieferungsverträge einheitlich durch das Reich zu ein erheblicher Rückgang festzustellen ist; das liegt hauptsächlich regeln, sind bisher weder an das Reichs Justizamt noch an das Abg. Meyer( Berlin , dfr.): Der Antrag ist durch Herrn in dem Rückgang der Schäfereien, ein Wollzoll tann hier vielleicht Auswärtige Amt heran getreten. Die Materie sei so weitaus- Gröber auf ein so hohes Piedestal gestellt worden, daß man ihn eher helfen, als der Getreidezoll für den Getreidebau, sehend und schwierig und die Dringlichkeit ihrer Regelung um in seiner Bedeutung und seinem Umfange nicht mehr zu über- Abg. Gerlich( ft.) bittet den Minister seine Aufmerksamkeit so weniger erwiesen, als die ausschließliche Zuständigkeit des sehen vermag. Nach Herrn Gröber follte man glauben, es handelte auf die triminelle Bestrafung des Kontrattbruches zu richten, Reichs für die Auslieferung und den Abschluß von Auslieferungs- fich hier um die Frage zwischen Unitarismus und durch welchen namentlich die kleine Landwirthschaft geschädigt verträgen ev. eine Verfassungsänderung involviren würde. Vor Partitularismus. Diese Frage ist seit 25 Jahren von unserer wird. wie nach der Gründung des Reichs sei die Bewilligung der Tagesordnung abgefeht. Auch ich habe einst mit meinen Freunden Abg. Stengel( ft.): Auch in Sachsen sind die Pachtpreise Auslieferung Sache des Einzelstaates gewesen und nicht des für den deutschen Einheitsstaat geschwärmt, aber damals waren erheblich heruntergegangen, weil die neue Zuckersteuer die VerReiches. Das Verfahren bei der Auslieferung sei in den ver- wir blond, feßt find wir grau, und das hat die Sachlage er- hältnisse vollständig umgeändert hat. Die hohen Pachtpreise in schiedenen Staaten sehr verschieden. Es gebe ein rein gericht heblich geändert. Den Zustand der Machtabgrenzung zwischen Sachsen waren ein Antheil der Domänenverwaltung an den liches, dann ein gemischtes und endlich, wie in Preußen und Reich und Einzelstaaten afzeptiren wir wohl oder übel als zu- Buckerprämien, der mit der Prämie in Wegfall gekommen ist. Frankreich , ein rein administratives System. Die Zuständigkeit nächst unverrückbar. Auf dem Gebiete des praktischen Lebens Abg. Humann( 3.): Die Ermäßigung der Getreidezölle auf des Reichs sei bis jetzt eine subsidiäre, die bei allen Staaten ist diese Grenze aber zu verändern und dafür haben Sie uns die 3,50 M. wird die Landwirthschaft nicht ruiniren; ja ich bin eintrete, Die nicht, wie Preußen und Bayern , eigene besten Beispiele an die Hand gegeben. Die exekutive Gewalt der Meinung, daß die Landwirthschaft bei den diplomatische Vertretungen bei auswärtigen Mächten unter wird in den Händen der Partitularstaaten bleiben, die Gesetz- hohen Preisen einen Schutzoll überhaupt nicht hielten. Der bisherige Zustand habe große praktische Vorzüge. gebung wird unmerklich ihre Grenzsteine herausrücken, wie in den braucht( Hört! links). Die Verhältnisse beweisen aber auch Mit der Annahme des letzten Punktes der Resolution laufe man letzten 25 Jahren ununterbrochen geschehen. Was in der Arbeiter das Sprichwort: Hat der Bauer Geld, hat's die ganze Welt! Gefahr, einen völlig vertragslosen Zustand eintreten zu lassen, versicherungs- Gefeggebung geschehen ist, ist eine solche Heraus- Aber es ist immer noch bedenklich, daß die Verschuldung des ohne die geringste Garantie dafür, daß ein Vertrag von Reichs- rückung. Reichs Versicherungsamt u. f. w. sind einschneidende Grundbesitzes zugenommen hat. Daneben ist der kleine Mann wegen zu Stande käme. Deshalb sei der Antrag abzulehnen. Eingriffe in die Partikular- Gesetzgebung, gegen die auch die hier geschädigt worden durch das Sinken der Schweinepreise. In Abg. Hartmann( dk.) schließt sich diesen Ausführungen an besonders berufenen Hüter der Rechte der Einzelstaaten nichts Bezug auf die Löhne fann die Landwirthschaft mit der Industrie und bittet gleichfalls um Ablehnung der Resolution. eingewendet haben. Wir stimmen für die Resolution, weil sie nicht tonturriren. Daher kommt der Buzug der Arbeiter zur Abg. Gröber( 3.) steht dagegen dem Antrag, soweit er eine praktisch nüßlich ist. Das Ausland soll, wenn es Rechtsansprüche Stadt, deren ungebundenes Leben sie anregt. Ich habe in einer Mitwirkung der Gerichte bezweckt, sympathisch gegenüber und gegen uns erhebt, stets wissen, daß es einem einigen Deutschen Versammlung des westfälischen Bauernvereins gefagt: Man solle gönnt den Ausländern diesen Rechtsschuß um so lieber, als damit Reiche gegenübersteht.( Beifall.) Dazu kommt, daß es mehr als nicht die Lage zu schwarz malen, da ja die Grund- und gleichzeitig eine Entlastung der Polizeibehörden herbeigeführt bedenklich ist, einen Menschen einem fremden Richter auszuant- Gebäudesteuer als Staatssteuer beseitigt werden würde. würde. Im Uebrigen aber enthalte der Antrag Vorschläge, worten, ehe ein deutscher Reichs- oder Partikularrichter darüber Hätte ich damals schon den Schlußparagraphen des Volksschulwelche eine doppelte Aenderung der Reichsverfassung nothwendig zu Gericht gesessen hat, ob der Mann etwas begangen hat, was Gesetzes gekannt, so hätte ich anders gesprochen. Ich konnte machten. Gegen die radikale Aufhebung der Verträge der Einzel- einem Verbrechen ähnlich sieht.( Beifall links.) aber nicht annehmen, daß ein vor kaum einem Jahre erlassenes staaten beständen die erheblichsten Bedenken. Bis jetzt bestände Abg. Ofann( natl.): Warum soll es nicht durchführbar sein, Gesez schon wieder geändert werden würde. Ich glaube, daß eine konturrirende Kompetenz des Reiches und der Einzelstaaten, daß das Reich den Abschluß von Auslieferungsverträgen in die diese Vorschrift bei der ländlichen Bevölkerung große Un um diese aufzuheben, sei eine Aenderung der Reichsverfassung Hand nimmt, daß die Auslieferungsangelegenheiten in die Hände zufriedenheit erregen wird. nothwendig. Die zur Mitwirkung berufenen Gerichte seien doch der Gerichte übergehen? Mit diesen beiden Punkten bin ich Auf eine Frage des Abg. Lotichins erklärt der Minister Landesgerichte; die Regelung der Auslieferungsfrage von Reichs einverstanden. Ob aber die Kündigung und Aufhebung der v. Heyden, daß die Domänenverwaltung gern das Schloß wegen unter Mitwirkung der Landesgerichte enthalte einen An- Partifulverträge so einfach sich machen wird, ist eher zweifelhaft. Eberbach in gutem Stand halten würde, wenn sie die Alleingriff gegen die Justizhoheit der Einzelstaaten. Da sollte man doch Wir würden übrigens gern sehen, wenn die Angelegenheit einer verfügung darüber hätte. schon lieber ein Gefeß machen, wonach alle Angelegenheiten der Einzel- Kommission überwiesen würde. Wir halten die Sache für Abg. Lieber( 3.) empfiehlt dem Minister die Fürsorge für staaten auf das Reich übergehen.( Abg. Bebel: Das wäre sehr gut!) sehr wichtig und bitten Sie deshalb, eine Kommission nieder- das Bad Nieder- Selters, dessen Absatz zurückgegangen sei; vielSie hören dieses Sehr gut!" der Sozialdemokraten, meine zusetzen. leicht empfehle sich die Uebergabe des Betriebes in die Hand Herren von der freifinnigen Partei; Sie werden es uns jetzt um eines taufmännischen Sachverständigen. so weniger übel nehmen tönnen, wenn wir diese Resolution verwerfen.
Abg. Hartmann hält eine Kommissionsberathung für entbehrlich, weil die Tendenz des Antrages von der Mehrheit des Minister v. Heyden: Die Frage der Verpachtung wird jetzt Hauses doch zurückgewiesen werden würde. Eine Verschiebung untersucht, ich bin aber zweifelhaft, ob ich dazu kommen werde, Abg. v. Gültlingen ( Rp.) verwahrt sich im Interesse der der Grenze zwischen Reichs- und Landeskonferenz hat immer zur weil die Verwaltung auf andere Interessen Rücksicht zu nehmen Reservatrechte der süddeutschen Staaten Bayern und Württem Vorausseßung, daß die zu treffende Maßregel gut und zweckmäßig hat. Die Preise der Krüge für Selterwasser sind etwas herabberg gegen den Antrag. Man müsse den wiederholten Versuchen sei; das kann ich aber in dem Antrage nicht finden, dem ich gefeßt, weil die Krugbäcker an die Privatkonkurrenten zu billigerem der linken Seite, an diesen Rechten zu rütteln, wie das bezüglich außerdem als einem unitarischen widerstrebe. Dem Einzelstaat Preise lieferten. der Post- und Militärhoheit derselben in den letzten Jahren stehe ohne weiteres das Recht der Ausweisung nicht zu, davor Die Abgg. Schaffner( natl.) und Lotichins empfehlen die mehrfach geschehen sei, energisch entgegentreten. Die Reichsver- fchüße schon das Strafgesetzbuch. Verbesserung der Bade- Einrichtungen in Ems. fassung sei nicht dazu gegeben, durch einfache Gesetze durch- Abg. v. Bar: Theoretisch ist letteres richtig, praktisch aber Minister v. Heyden erklärt, daß er die Anregung einer löchert oder umgangen zu werden. Die Liebe der Einzelstaaten fönnten solche Fälle doch vorkommen, denn man könnte sich Prüfung unterziehen werde; ein Bedürfniß für die Neuzum Ganzen laffe auch nicht befürchten, daß ihrerseits Verträge in den Staaten über die Eigenschaft des Betreffenden einrichtung der Badegelegenheiten hat sich bisher nicht herausabgeschlossen werden, welche dem Ganzen zum Nachtheil ge- als eines Deutschen im Irrthum befinden und dann wäre das gestellt. reichen. In Württemberg hätten übrigens die Gerichte bei der Unglück geschehen. Ich trete in allen Punkten den Ausführungen Die einzelnen Positionen des Etats werden ohne Aenderung Auslieferung mitzuwirken. Im Interesse der Zivilisation solle des Abg. Meyer bei. genehmigt. das Haus den Antrag ablehnen, denn alle Kulturstaaten hätten Abg. Spahn( 3.): Wir können dem Antrage auf Kom- Beim Etat der Forstverwaltung empfiehlt ein Interesse daran, daß Verbrecher für das von ihnen be missionsberathung nicht beistimmen. Wir verwerfen die Tendenz Abg. v. Riffelmann( tons.) die Aufbesserung der Gehälter gangene Verbrechen auch bestraft würden.( Beifall rechts.) des Antrags und halten ihn im Einzelnen auch nicht für geeignet, der Forsträthe, die jetzt ein niedrigeres Anfangsgehalt haben als Abg. v. Bar: Wenn gar keine Wünsche vorliegen, den die Grundlage einer fruchtbaren Kommissionsberathung zu bilden. die übrigen Regierungsräthe. gegenwärtigen Rechtszustand zu ändern, so mag das für den Im Weiteren weist Redner den Angriff des Abg. Meyer auf Minister v. Heyden wird die Anregung in Erwägung Augenblick richtig sein. Es können aber auch Beiten kommen, die partikularistischen Tendenzen des Zentrums als unbegründet ziehen. wo eine Auslieferung zu einer höchst schwierigen Streitfrage zurück. Abg. v. Meyer- Arnswalde bedauert, daß der Fonds zum wird. Der gegenwärtige Rechtszustand wird als ein be riedigen- Die Abstimmung über den Antrag Osann auf Verweisung Ankauf von Grundstücken zu den Forsten, der früher 8 Millionen der nicht mehr anerkannt, sondern bedarf einer Aenderung. des Antrages an eine Kommission bleibt zweifelhaft. Die Aus- Mark betragen habe, jezt schon seit Jahren auf 1 050 000 m. Selbst in Desterreich existirt bereits ein gerichtlicher Schuß, wir zählung ergiebt die Anwesenheit von nur 169 Mitgliedern, herabgesetzt und trotz aller Versprechungen noch nicht wieder haben noch keinen. Von einem ungeheuren Eingriff in die Ver- während zur Beschlußfähigkeit 199 Mitglieder gehören. Von erhöht worden ist. fassung und die Rechte der Einzelstaaten kann ich hierbei beim den Anwesenden stimmen 88 für, 81 gegen die Verweisung an besten Willen nichts wahrnehmen. Wenn auch der Antrag heute eine Kommission. Die Berathungen müssen abgebrochen werden. noch abgewiesen wird, es tommt die Zeit sehr bald, wo Sie Schluß 4 Uhr. Nächste Sigung Sonnabend 2 Uhr. diesen Antrag als nothwendig selbst verlangen werden. ( Etat des Reichsamts des Jnnern.)
Abg. Bebel( Soz.): Der Abg. Hartmann hat sich gewundert, daß ihm selbstverständlich" entgegengerufen wurde: wir wissen aber von" früheren Gelegenheiten her, daß der Abg. Hartmann fich sehr gern den Ausführungen vom Regierungstische her an
Minister v. Heyden: Der Fonds hat nur vorübergehend in einem Jahre die Höhe von 3 Millionen Mark erreicht; wenn jetzt eine höhere Summe nicht gefordert wird, so liegt das in den allgemeinen Finanzverhältnissen und auch darin, daß der Staat noch nicht alle angekauften Flächen aufgeforstet hat.
Abg. Gerlich: Nicht blos die allgemeine Finanzlage ist eine schlechte, sondern die Lage der Landwirthe im Allgemeinen, die deshalb nicht mehr im Stande find, aufzuforsten. So wird