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Nr. 92. 18. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Sonnabend, 20. April 1901.

Der Arbeiterschuh

für das Gastwirts- Gewerbe.

Mit dem dem Bundesrat vorliegenden Entwurf einer Verordnung über die Regelung der Arbeitsverhältnisse im Gastwirts- Gewerbe beschäftigten sich die Gastwirtsgehilfen Berlins   in einer öffentlichen Versammlung, die in der Nacht vom Donnerstag zum Freitag im Feenpalast tagte. Zu dieser Versammlung waren auch die Reichstags­Abgeordneten eingeladen eingeladen; vertreten war aber anscheinend nur die socialdemokratische Fraktion durch die Genossen Moltenbuhr, Heine und Ledebour, während von mehreren Abgeordneten andrer Barteien Entschuldigungsschreiben vorlagen.

steuern, unter denen die Gehilfen und Lehrlinge in Bezug auf Ruhetagen vertreten. Die sehr günstige Folge hiervon würde noch die Gesundheit, die Fortbildung und das Familienleben zu die sein, daß mehr Arbeitskräfte eingestellt werden und daß die zahl­leiden haben. reichen Familienväter, die auf Aushilfsarbeiten angewiefen sind,

Die Versammelten sind vielmehr der Ueberzeugung, daß eine nicht nur einen oder zwei Tage, sondern öfters Beschäftigung finden nennenswerte Befferung ihrer mißlichen Lage nur durch ein können. Der dem Bundesrat vorliegende Entwurf frankt aber in Specialschuß- Gesetz bezw. durch eine entsprechende Ergänzung der erster Linie daran, daß die Bestimmungen nur auf etwa Gewerbe Ordnung herbeigeführt werden kann, worin die be- 100 000 Personen Anwendung finden, während ca. 158 000 davon scheidenen Forderungen Berücksichtigung finden, die in der Petition ausgeschlossen werden. Durch den Schuß der ersteren werden aber der Gastwirtsgehilfen Deutschlands   vom August 1900 an den zweifellos die letteren noch mehr belastet, weil man deutschen   Bundesrat und Reichstag enthalten find. fie länger beschäftigen und ihnen die Arbeiten der

a) daß außer der unter Ziffer 1 vorgesehenen Ruhezeit noch Bausen während der Arbeitszeit von mindestens 3 Stunden, ins besondere aber eine Mittagspause von mindestens einer Stunde vorgesehen wird;

Sollte aber die Regierung von einer Regelung im Wege einer andren Kategorien, deren Arbeitszeit beendet werden Bundesratsverordnung, die schon an und für sich nur einen Teil muß, aufbürden wird. Und gerade unter den Nicht­der bestehenden Mißstände zu beseitigen im stande wäre, trozdem beschützten befindet sich nach der Statistik ein sehr großer nicht ablassen wollen, so erwartet die Versammlung zum mindesten, Prozentsaz jugendlicher weiblicher Personen, deren Leben und Ge­daß folgende Forderungen berücksichtigt werden: sundheit im höchsten Maße gefährdet ist. 8u welchen sonderbaren Buständen diese Bestimmungen führen müssen, ergiebt sich daraus, daß z. B. die Arbeiterinnen, die in einer Konservenfabrit Gemüse in Büchsen einmachen, nur 11 bezw. 10 Stunden beschäftigt werden dürfen, während die Arbeiterinnen, welche das Gemüse auf Schüsseln und Tellern anrichten, in einem oftmals viel ungefunderen Arbeitsraum, in der Restaurationstüche, unbeschränkt 16 und 18 Stunden thätig sein müssen. Aber die Schutzbestimmungen werden gänzlich illusorisch gemacht, wenn sie nicht auf das gesamte Personal Anwendung finden, denn sie können schließlich schon durch die Form des abgeschlossenen Arbeitsverhältnisses, daß etwa der Kellner als Hausdiener eingestellt wird, aufgehoben werden. Der Redner, dessen Ausführungen wieder­Holt durch stürmische Zustimmungskundgebungen unterbrochen wurden, erörterte sodann noch die Mißstände bei der Stellenvermittelung, für deren Beseitigung ebenfalls nichts geschehen ist, und ermahnte e) und daß ferner die unter giffer 7 enthaltene Bestimmung die Versammelten, geschlossen für eine Besserung der Arbeitsverhält­auf alle im Gast- und Schankwirtschafts- Gewerbe thätigen Bernisse einzutreten. sonen ausgedehnt wird.

b) daß von einer Ueberschreitung der täglichen Arbeitszeit ( Biffer 2) Abstand zu nehmen ist; sollte nichts destoweniger von einer Zulassung einer Ueberschreitung nicht abgesehen werden, so ist lettere auf wöchentlich einmal bis zur Höchstdauer von einer Stunde festzusetzen;

c) daß die unter Ziffer 3 Abs. 1 vorgeschriebene 24 stündige Ruhezeit auf wöchentlich einmal ausgedehnt wird;

d) daß den Gehilfen und Lehrlingen unter 16 Jahren inner­halb 24 Stunden eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 10 Stunden zuzusichern ift;

Der Generalsekretär der freien firchlich- socialen Konferenz, Herr

Der Referent H. Bösch kritisiert die einzelnen Bestimmungen des Entwurfs, indem er etwa folgende Ausführungen macht: Lange genug habe es gedauert, ehe nach den unzähligen Erhebungen, Beratungen 2c. endlich der Entwurf gekommen sei; das Resultat fei aber nicht ein dementsprechendes. Die überaus bescheidenen Forde rungen der Gehilfen seien fast durchweg unberücksichtigt geblieben. So feze der Entwurf eine achtstündige Ruhezeit fest, was also einen 16 stündigen Normal- Arbeitstag bedeute; wenn auch in großen Städten die neunstündige Ruhezeit Plaz greife, so werde diese eine Stunde mehr reichlich wieder aufgehoben durch den Weg von und nach der Arbeitsstätte, denn hier wohne ein großer Prozent­fazz der Gehilfen außer dem Hause. Für die jugendlichen Arbeiter unter 16 Jahren sei eine neunstündige Ruhezeit vorgesehen; 15 Stunden also dürfe der Unternehmer diese jugend­lichen Personen, noch halbe Kinder, beschäftigen, und er handle damit vollkommen geseglich. Die Bestimmung, daß die jugendlichen Arbeiter unter 16 Jahren von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh nicht beschäftigt werden dürfen, sei ein Fortschritt, aber man hätte auch der die völlige Ünzulänglichkeit der geplanten Verordnung, in der die Arbeitsverhältnisse im Gastwirtsgewerbe aus, bezeichnete die von Ju längeren Ausführungen kritisierte der Kellner F. Wegener N. Mumm, sprach sich gleichfalls für eine gefegliche Regelung der weiteren Forderung der Geihlfen nachgeben sollen, die dahin ging, hauptsächlichsten Forderungen der Gastwirtsgehilfen unberücksichtigt den Gastwirtsgehilfen aufgestellten Forderungen als vollständig be­daß die Arbeitszeit der Lehrlinge insgesamt mur 10 Stunden geblieben sind, trotzdem ihre Berechtigung nach jeder Richtung hin rechtigt, erklärte aber dann troßdem, der Entwurf biete für den betragen dürfe. Ganz unberücksichtigt sei auch die Forde erwiesen und deren Durchführbarkeit nicht in Frage gestellt werden Anfang genügend und es tönnten ja später Verbesserungen der Be rung der Gehilfen geblieben, Ruhepausen in die Arbeits- tann. Diese Verordnung bedeutet keinen Arbeiterschutz, sondern den stimmungen vorgenommen werden. zeit einzuschieben. Der Eigenart" des Geiverbes Rechnung Schutz der Unternehmer, die deshalb auch in ihren Organen mur tragend, hatte der Gehilfentongreß eine tägliche ununterbroche Ruhe- noch zum Schein allerlei Einwendungen machen, im übrigen aber Diesing, der unter andrem darüber selage führte, daß die Die Berhältnisse des Hilfspersonals schilderte der Hotelbiener zeit von 9 Stunden beansprucht, aber außerdem tägliche Ruhepausen umumwunden zugeben, daß diese Bestimmungen keine Verbesserung Kellner und Köche diesem Personal gegenüber bisher nicht genügend von 3 Stunden gefordert; es sollte dem Gastwirt in dem einzelnen der Lage der Angestellten herbeiführen und daß die Unternehmer in Solidaritätsgefühl bewiesen, und er verwies darauf, daß die Kellner Falle je nach Lage seines Betriebes überlassen bleiben, in welche ihrer Ausbeutungsfreiheit nicht beschränkt werden. Zeit er diese Pausen zu verlegen für angebracht halte. Der Redner in ihrem eigenen Interesse jeßt die Verpflichtung haben, dafür ein Ebenso unzulänglich sei die Bestimmung bezüglich des Ruhe Forderungen stellen und weniger Konzessionen machen müßten, um gute kommen. giebt schließlich der Meinung Ausdruck, daß die Gehilfen höhere zutreten, daß auch dem Hilfspersonal die Schutzbestimmungen zu tags. In Städten von über 20 000 Einwohnern ist alle zwei mehr zu erlangen, als man jest gewähren will. Wochen, in fleineren Orten alle drei Wochen ein 24 ftün Der Reichstags- Abgeordnete Ledebour   erinnerte in diger Ruhetag Reichstags- Abgeordneter Moltenbuhr, von der Versamm- seinen Ausführungen daran, daß nach den Erhebungen der Kommission für vorgesehen. Die Gehilfen fordern einen regelmäßig wöchentlich wiederkehrenden Ruhe Ordnung im Jahre 1891, wobei von der Regierung, insbesondere unter 16 Stunden beschäftigt war, also gar keinen Vorteil von lung lebhaft begrüßt, erinnert an die Beratungen der Gewerbe- Arbeiterstatistit ein großer Prozentsaz der Gastwirtsgehilfen bisher tag von 36 Stunden. Angesichts der langen Arbeits- von dem damaligen Handelsminister v. Berlepsch bestimmte Er- diesen Bestimmungen hätten und in Zukunft ja noch länger arbeiten zeit an den Wochentagen und in Anbetracht der noch intensiveren flärungen abgegeben wurden, daß die Arbeiterverhältnisse im Gast- fönnte. Nur wenn die gewiß sehr bescheidenen Forderungen, die Arbeit an den Sonntagen sei diese Forderung eine vollauf bewirtsgewerbe nicht auf dem Wege der Verordnung, sondern gefeß auf dem Kongreß beschlossen wurden, anerkannt werden, so würden rechtigte. Ganz unhaltbar aber sei es, daß nur die Gehilfen,( Kellner, lichen Bestimmungen in dem Entwurf allerdings mit auf den Um- dann könnte von einem Arbeiterschutz gesprochen werden. Abgeordneter I ich geregelt werden sollen. In der Hauptsache sind die unzuläng- ziemlich die gesamten Gastwirtsgehilfen einen Vorteil haben und erst Köche, Kellnerinnen 2c.) durch das Gesetz geschützt werden sollen, nicht stand zurückzuführen, daß außer den Wirtevereinen auch eine Ledebour polemisierte sodann gegen Herrn Mumm und führte aus, aber die viel größere Zahl der Hilfspersonen. Dieser Umstand Anzahl Kellnervereine die Fragebogen so beantwortet haben, als ob daß dieser Entwurf durchaus tein guter, sondern ein sehr schlechter werde die Umgehung des Gesetzes für die Gastwirte ungeheuer leicht eine wirkliche Regelung der Arbeitszeit gar nicht erwünscht wäre. Anfang ist und daß die Gastwirtsgehilfen, wenn sie sich hiermit Redner empfiehlt, nachdem er noch auf eine Reihe Forderungen der vorhergegangenen Erhebungen die Festsetzung einer bestimmten Abänderung der Bestimmungen herbeizuführen, auf Jahre hinaus Im Gegenfaz hierzu hat das Reichs- Gesundheitsamt auf Grund zufrieden geben und nicht alles daran segen, um eine vollständige der Gehilfen hingewiesen hatte, welche in dem Entwurf völlig un- Rubezeit für die Angestellten im Gastwirtsgewerbe als durchaus auf eine Befferung ihrer Lage verzichten müssen. Die Ausführungen berüdsichtigt geblieben sind, folgende Resolution: notwendig erachtet. Auch in der Kommission für Arbeiter des Redners, der auch zum festen Zusammenschluß in der Organisation Die Versammlung nimmt mit Bedauern Kenntnis, daß die statistit wurde anerkannt, daß technische Schwierigkeiten der Ein- aufforderte, wurden mit lebhaftem Beifall aufgenommen. Regierung eine Regelung der Arbeitsverhältnisse der Gehilfen und führung eines wöchentlichen Ruhetags im Gastwirtsgewerbe Lehrlinge im Gast- und Schantvirtschaftsgewerbe durch eine feineswegs entgegenstehen. Die obige Resolution wurde hierauf einstimmig an So wie jetzt an Bundesratsverordnung herbeizuführen sucht, um so mehr als die abenden und Sonntagen, also bei stärkerem Geschäftsverkehr, und dem Reichstag zu übermitteln. den Sonn- genommen und das Bureau beauftragt, diefelbe dem Bundesrat Bekannt gegeben wurde vom in dem betreffenden Entwurf enthaltenen Bestimmungen in mur Hilfskräfte herangezogen werden, die in genügendem Maße vors Bureau, daß auch in verschiedenen andren Städten bereits derartige geringem Grade geeignet sind, den schädlichen Einflüssen zu handen sind, so könnten diese auch die ständigen Gehilfen an den Versammlungen einberufen, um gegen den Entwurf zu protestieren.

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