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SdanAr, 2.

N. 2. Nur mit Suftimmung des betreffenden Standesbeamten, an den 1- B. u. J. 1. und 2. Die in Berlin erscheinenden Beitungen finden Sie sich wenden müßten. H. 3. 11. Nur wenn sich aus den Umständen Sie im Abreßkalender Teil II S. 174-183 aufgeführt. Sie meinen 5. S. 01. Vielleicht finden Sie in der öffentlichen Bibliother und ergiebt, daß durch Nichtzahlung das Anrecht nicht verloren gehen, der Betrag vielleicht die in Hamburg ( Drud Auer u. Cie.) erscheinende Gisenbahner­Resehalle in der Alexandrinenstr. 26 das Gewünschte. Auch die Bibliother vielmehr kreditiert sein sollte. 2.2. Sie würden sich an die Armen- Beitung? 3. Ja. Die Bekanntmachung des Aufgebots erfolgt in der Ge­des Centralverbands der Elektromonteure dürfte für ihre Mitglieder auf tommiffion Ihres Bezirts wenden müffen. Die Rente tann wegen gezahlter meinde oder in den Gemeinden, wo die Verlobten ihren Wohnsiz haben. diese Zeitschriften abonniert sein. Die Sizungen des Verbands finden Almofen mit Beschlag belegt werden. Elfe 12. Den Anspruch Hat einer der Verlobten seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb jeben 2. und 4. Sonnabend im Monat bei Immendorfer, Sophien- tann die Betreffende brieflich und gerichtlich geltend machen. feines gegenwärtigen Wohnsizes, so erfolgt das Aufgebot auch in der Ges Straße 5, statt. .. 71. 1. Sie könnten Herausgabe verlangen, eventuell die Zahlungen meinde seines jegigen Aufenthalts. Hat einer der Verlobten seinen Wohn­N. 50. J. R. Brustwette bei tiefster Ausatmung 61, bei höchfter einstellen. 2. In der Regel bleibt der frühere Vormund. 3. Nein. fi innerhalb der letzten sechs Monate gewechselt, so erfolgt das Aufgebot Einatmung 89 Centimeter. Sehschärfe rechts/ s, links/ der normalen. Frau D. 1. Ja. 2. Berläßt die Ehefrau das Haus, so kann sie ebenso auch in der Gemeinde seines früheren Wohnsizes. Nein. R. Sch., Lichtenberg . Haben Sie die Freundlichkeit, mit dem wenig wie der Ehemann durch die Polizei zurückgebracht werden. Der Ehe- 10 000. Die Genehmigung zum Betrieb einer Schantwirtschaft, darf Losungsschein in den Abendstunden auf der Redaktion vorzusprechen, da die mann fann in solchem Falle sich an das Amtsgericht zweds Vornahme versagt werden, wenn gegen den Nachsuchenden Thatsachen vorliegen, welche Zeichen in ihrem Brief nicht ganz richtig wiedergegeben zu sein scheinen. eines Sühneversuchs wenden und kann nach fruchtlosem Ausfall dieses die Annahme rechtfertigen, daß er das Gewerbe zur Förderung der Völleret, M. Lehmann. Das Aufgebot muß in Berlin und in Breslau statt: Termins eine Klage auf Herstellung des ehelichen Lebens anstellen. Wenn des verbotenen Spiels, der Hehlerei oder der Unsittlichkeit mißbrauchen. finden. Ihre Anwesenheit in Breslau ist nicht erforderlich. Siehe unter B. nach Rechtskraft der auf Herstellung des ehelichen Lebens gerichteten Klage werde. Deshalb wird in der Regel wegen schwerer Eigentumsdelikte Be­und J. Jack. 1. Ja. 2. Ja, falls die Frau nicht auch hilfsbedürftig ist. die Ehefrau nicht zurückkehrt, kann der Mann auf Ehescheidung flagen. straften die Konzession versagt. P. R. Elbingerstr. Bis zum 1. Januar A. M. Sie haben keinerlei Anspruch mehr, falls Sie nicht sich selbst 3. Der Mann hat das Recht auf die Kinder, falls nicht auf Anrufen des 1900 waren 235, feitdem nur 200 Marken nötig. Auf die früheren Fälle weiter versichern und zu diesem Behuf mindestens 40 Marken in 2 Jahren Gerichts die Fürsorge für die Kinder in deren Interesse der Mutter über findet die neue Vorschrift keine Anwendung. Ein erneuter Versuch würde leben. G. K. Ein solcher Anspruch steht Ihrer Tochter leider nicht zu. tragen wird. 4. Dafür besteht kein bestimmter Sazz. 5. Nein. daher erfolglos fein. 5. 15. Es genügt ein eigenhändig ge- und unter: Für Klagen des Gefindes ist nicht das Gewerbegericht, sondern das Amts- Sie können sich an das Amtsgericht wenden. 2. M. 99. Nein. schriebenes Testament. Es empfiehlt sich, ausdrücklich festzusetzen, daß die gericht zuständig. H. Tronke. Die Anerkennung ist bedingungslos auf: C. R. Sie können reklamieren. Sind Sie zu 12 M. Staats Buwendung an die Braut Gültigkeit behalten soll, falls das Verlöbnis auf­genommen. Welche Motive dazu geführt haben, ift unerheblich. Einkommensteuer veranlagt, so werden Sie ferner zu 12 M. Gemeinde- gehoben wird. Zu beachten ist, daß das Testament unter Angabe des Orts Weitere Schritte wären daher erfolglos. D. 1000. Nein. steuer eingeschäßt. M. 2. 62/63, Prinzen- Allee. 1. Nein. 2. Ja. und des Tags eigenhändig ges und unterschrieben sein muß

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Für den Inhalt der Juserate übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.

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Hierauf: Aschenbrödel. Anfang 72 Uhr.

Schauspielhaus. Renaissance. An­

fang 72 Uhr.

Nenes Opern Theater( Kroll). Geschlossen.

Schiller. Fauft.( 2. Teil, 2. Abend.) Anfang 8 Uhr.

Deutsches. Rosenmontag. Anfang 712 Uhr.

Leffing. Die Zwillingsschwester. An­

fang 7 Uhr.

Berliner . D'r Herr Maire. An fang 742 Uhr.

Residenz. Leontinens Ehemänner. Vorher: Teremtete. Anfang

71 Uhr.

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Anfang 8 Uhr.

Friedrich Wilhelmstädtisches.

Madame Mephisto. Anfang 72 Uhr.

Carl Weißt. Der Postillon von Lonjumeau. Anfang 8 Uhr.

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Anfang 8 Uhr.

Metropol. Specialitätenvorstellung. Anfang 72 Uhr.

Apollo. Specialitäten Vorstellung.

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Frau Luna. Anfang 8 Uhr.

Palast. Geschloffen.

Reichshallen. Stettiner Sänger

Anfang 8 Uhr.

Passage Theater. Damen: Ring­

tämpfe. Specialitäten- Vorstellung.

Anfang nachm. 3 Uhr.

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Reichshallen

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Freie Volksbühne.

Sonntag, den 5. Mai, nachmittags 234 Uhr

im Lessing- Theater. II. Abteilung:

Figaros Hochzeit .

Gleichzeitig im Carl Weiss- Theater

VII. Abteilung: Der Biberpelz.

Die 10. Serie der Vorstellungen beginnt für die I. Abteilung am Sonntag, den 12. Mai. - Die Vorstellungen folgen am 16.( Himmelfahrtstag), 19., 26. Mai und 2., 9., 16. Juni. Aufgeführt wird:

Der grüne Kakadu. Groteske von A. Schnitzler .

Hierauf:

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Bekanntmachung.

Gewerbegericht zu Berlin . J. Nr. 211 Gew.- Ger . 01. In Sachen betreffend die Errichtung eines neuen Tarifvertrags für den Verband der Baugeschäfte Berlins und der Vor­orte einerseits und ihre Maurer: gesellen andrerseits hat das Einigungs­amt des Gewerbegerichts zu Berlin in der Sigung vom 22. April, 1901, an welcher teilgenommen haben: Gewerbegerichts- Direktor v. Schulz als Vorsitzender,

1.

2. Dietrich, Klempnermeister,

3. Kretschmar, Bildhauer, als Arbeit: geber- Beisiger,

4. Lindemann, töniglicher Baurat, als Vertrauensmann der Arbeit geber,

5. Knoll, Steinfeger,

6. Ahrens, Tischler, als Arbeit nehmer- Beisiger,

7. Reßler, Regierungs- Baumeister als Vertrauensmann der Arbeit: nehmer,

folgenden Schiedsspruch gefällt: 1. Ein Berliner Maurer ist bei ge:

150 000 Pfd. schwer. wöhnlichem Mauerwerk und bei neun stündiger Arbeitszeit in der Lage; durchschnittlich 500 bis 750 Steine zu bertauern.

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2. Bei der unter 1 genannten Durchschnittsleistung ist Zeitlohn in Betracht gezogen. Ferner handelt es sich bei dieser Durchschnittsleistung nicht um die tägliche Leistung eines einzelnen Maurers, sondern lediglich um die Leistung einer Kolonne. Gründe:

Der von den Beauftragten der Parteien am 1. April dieses Jahrs vor dem Einigungsamt unter der Bedingung geschlossene Vergleich, daß die Auftraggeber demselben zustimmen, ist seitens der Arbeitnehmer abgelehnt worden.

Diese Ablehnung wurde damit in wesentlichen begründet, daß der Be­griff gewöhnliches Mauerwerk" feiner einheitlichen Deutung unterliegt und außerdem beim Aufführen von Ge bäuden das Fortschreiten der Maurer arbeiten durch vielerlei Faktoren bes In unfren beiden Abteilungen beginnen jetzt wieder neue Kurse zur stimmt wird, welche der Einwirkung Ausbildung in der ersten Hilfe bei Unglücksfällen, und zwar am der Gesellen entzogen sind. Im 6. Mai im Restaurant, Dresdenerstr. 45, und am 13. Mai, Brunnenstr. 150, übrigen erklärten die Arbeitnehmer jedesmal 9 Uhr abends beginnend. Der Unterricht findet in jeder Abteilung bei den Vergleichsverhandlungen und 14 tägig statt und kostet das Einschreibegeld 25 Pf. und der monatliche bei der endgültigen Ablehnung des Beitrag 25 Pf. Eine reichhaltige Bibliothet steht den Teilnehmern zur Vergleichsvorschlags vom 1. April, Geschw. Gasch Paul Petras enorm billig direkt in der Fabrik bei Verfügung. Die erste Unterrichtsstunde kann jeder als Gast besuchen und daß sie grundsäßlich nicht gegen die 261/4 Festlegung einer Durschnittsleistung N.B. Am Sonntag findet ein Ausflug nach Schmargendorf statt. ſeien, aber die Erledigung dieser Treffpunkt: 3 Uhr Restaurant Sanssouci.

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Sonntagabend 8 Uhr: Gastspiel Ferdinand Bonn .

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Frage der bis jetzt bestehenden Acht­zehner- Kommission überlassen wollten. weitere Vergleichsvorschläge nicht acceptiert wurden, ein Schiedsspruch gefällt werden. Bei diesem ist das Einigungsamt von folgenden Gründen geleitet worden:

Als gewöhnliches Mauerwerk ist die bei den Berliner Mietshäusern im allgemeinen übliche Art der Aus­führung mit Ausschluß der Ver: wendung von Werksteinen, Ber: blendung mit befferen Steinen und 14282* fomplizierten Eisentonstruktionen zu verstehen. Soweit die in dem Schieds: spruch niedergelegte Durchschnitts­leistung in Frage kommit, ist das Einigungsamt sachverständigem Gut: achten gefolgt.

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Da die durchschnittliche Tages: leistung des einzelnen Maurers bon verschiedenen Umständen beeinflußt

wird, fann bei der im Schiedsspruch angegebenen Durchschnittsleistung nur die Rede sein von der Leistung einer Kolonne und nicht von der Leistung eines einzelnen Maurers.

Zum Schluß wird bemerkt, daß zwar in den ersten Terminen Ver trauensmänner der Parteien nicht hinzugezogen worden sind. Auf den

at bes Borſizenden des Einigungs­

hrerfeits

amts ernannten die Arbeitgeber jedoch einen Vertrauensmann. Deswegen mußte auch der von den Arbeitnehmern

maun au ber weiteren Verhandlung

des Einigungsamts hinzugezogen werden.

gez. b. Schulz. A. Knoll. F. Dietrich. Albert Kretschmar. Rob. Ahrens. Guft. Keßler. Lindemann.

Vorstehender Schiedsspruch wird mit dem Bemerken öffentlich bekannt gemacht, daß die Arbeitgeber fich dem­felben sofort unterworfen haben. Von den Arbeitnehmern ist er in der Ver: sammlung des Centralverbands der Maurer am 28. April d. J. ebenfalls angenommen, dagegen in der Vers sammlung des Lokalverbands ,, Verein zur Wahrung der Jntereffen der Maurer Berlins und Umgegend" qu demfelben Tage abgelehnt worden, in beiden Versammlungen mit Stimmens mehrheit. Von der Gesamtheit der Arbeitnehmer, die von beiden Ver bänden bersammelt waren und zu dem Schiedsspruch Stellung ges nommen hatten, ist er angesichts der abgegebenen Stimmenzahl abgelehnt. Berlin , den 1. Mai 1901.

Berantwortlicher Redacteur: Heinrich Wetter in Gr.- Rihterfelde. Für den Inseratenteil verantwortlich: Zb. Glocke in Berlin . Drud und Berlag von May Bading in Berlin .

Büttner, Gerichtsschreiber.