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r. 103. 18. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Sonnabend, 4. Mai 1901.

Reichstag .

87. Sigung vom Freitag, den 3. Mai 1901; nachmittags 1 Uhr.

Am Bundesratstische: v. Goßler, Frh. v. Thielmann. Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung des Gesetzes über die Versorgung der Kriegsinvaliden und der Kriegshinterbliebenen.

Abg. Prinz Schönaich- Carolath( natl.) begrüßt es, daß in dem Gesetzentwurf von der Kommission wesentliche Verbesserungen vorgenommen sind und empfiehlt die Annahme des Entwurfs. Die§§ 1 bis 8 werden darauf angenommen.

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die Mittel aus dem Reichs Invalidenfonds genommen werden Herr Schrempf fagt, wir schüßen den reellen Produzenten nicht. Wir sollen. haben ihn beim Margarine geschützt, schützen ihn jezt wieder beim Abg. Baffermann( natt.): Weingeset. Das hier verlangte Gesetz ist aber ein Unsinn, denn die Mit dem Antrag Riff können wir uns durchaus einverstanden Wissenschaft sagt uns, daß es nicht ausführbar ist. Solche Geseze erklären. Um den Bedenken des Herrn Staatssekretärs entgegen- machen wir nicht. Fegen Sie doch vor Ihrer eignen Thür, geben in dem Antrag Riff zu streichen. zukommen, beantrage ich, die Worte, aus dem Reichs- Invalidenfonds" Sie den Kühen nicht ein so wässriges Futter, daß die Kühe eine ganz wässrige Milch geben. Fegen Sie also vor Ihren Kuhställen,

Abg. Riff( Elf.) erklärt sich mit dieser Wenderung einver- da ist genug Mist aufgehäuft.( Seiterkeit lints.) standen. Abg. Ledebour( Soc): Leute bisher nicht in diesem Gesetz berücksichtigt wurden. Wir sind aber für die Färbung können wir uns nicht erklären, weil noch nicht Abg. Dr. Bachem( C.): Es ist nur ein Versehen, daß diese Wir sind selbstverständlich gegen Nahrungsmittel- Verfälschung, vollkommen einverstanden mit dem Antrag Riff. Das Haus hat festgestellt ist, ob die Färbung durch Erregung von Gärung den Nach§ 9 steht neben den erhöhten Pensionen die Zulage für heute gerade das feltene Vergnügen, zwei elfäffische Vertreterinnen Honig nicht verdirbt. Die Frage ist also nicht spruchreif. Macht die Nichtbenuzung des Civilversorgungsscheins sowie die Anstellungs- des schönen Geschlechts in ihrer Nationaltracht auf der Tribüne Regierung Mittel ausfindig, der Verfälschung entgegen zu treten, so entschädigung nur denjenigen Unteroffizieren zu, welche den Anspruch begrüßen zu können. Ich hoffe, daß diese ein gutes Bild von werden wir unsre Zustimmung dazu nicht versagen. auf den Civilversorgungsschein durch zwölfjährigen aktiven Dienst dem Reichstage mit in ihre Heimat nehmen werden und mit der erworben haben. Liebe zum Reichstag wird auch die Liebe zum deutschen Volt über­Abg. Schrempf( f.):

Abg. Schwarz- München( b. 1..) beantragt einen Zusag, wonach haupt im Elsaß einziehen.( Große Heiterkeit und Bravo ! im arbe wegen benutzt.( Lachen bei den Socialdemokraten.) Herr

die Kriegsinvaliden, die ohne zwölfjährigen aktiven Dienst für Nicht­benutzung des Civilversorgungsscheins und Anstellungsentschädigung falls im Namen ihrer Partei ihr Einverständnis mit dem Antrag Die Abgg. Dr. Höffel( Np.) und Schrempf( t.) sprechen gleich­bisher Gebührnisse bezogen haben, auch für die Folge im Genusse Riff aus. derselben bleiben sollen.

Abg. Rickert( frf. Bg.) beantragt zu§ 9 einen Zufag, wonach in Ansehung dieses Paragraphen die Kriegsjahre doppelt in An rechnung zu bringen sind.

Abg. Schwarz- München( b. 1. F.): Ich habe meinen Antrag gestellt, weil es eine Unbilligkeit wäre, wenn man den Leuten, die bisher die betreffenden Bezüge gehabt haben, diese plötzlich nehmen wollte. Ich empfehle Ihnen meinen Antrag zur Annahme.

Generallieutenant v. Biebahn: Die Mitglieder der Kommission sowohl wie die Mehrheit dieses Hauses wird zugeben, daß die ver­bündeten Regierungen die Pensionen angemessen und ausreichend erhöht haben. Daß sich einzelne Ungleichheiten ergeben, ist un­vermeidlich. Der Antrag Schwarz würde das Princip des ganzen Gesezes durchbrechen und zu großen Schwierigfeiten führen. Ich bitte den Antrag abzulehnen; für die verbündeten Regierungen ist

er unannehmbar.

Hierauf wird§ 22 a mit großer Majorität angenommen, ebenso debattelos der Rest des Gesetzes. Die Kommission beantragt die Annahme folgender Resolutionen: Der Reichstanzler möge für so frühzeitige Vorlegung der in Aussicht genommenen, durchaus erforderlichen Revisionsgefeße be­züglich der Militärpenfionen und des Militärreliktenwesens forgen, damit dieselben noch während der nächsten Session zur Verabschiedung gelangen können."

Abg. Richter( frf. Vp.): Ich will nur erklären, daß mit der Zustimmung zu dieser Resolution kein Engagement für irgend eine neue Steuer übernommen wird. Die Resolution wird hierauf angenommen. Ebenso die folgende Resolution:

Der Reichstanzler möge dem Reichstage jährlich eine Uebersicht vorlegen über die Zahl der vorhandenen Kriegsinvaliden, unter schieden nach ihren Dienstgraden und ihrem Lebensalter, sowie nach dem Grade der Invalidität bei Unteroffizieren und Gemeinen."

Damit ist das Gesez erledigt.

Abg. Rickert( frs. Vg.) macht zur Begründung seines Antrags darauf aufmerksam, daß es unbillig sein würde, die Zulage nur des halb nicht zu gewähren, weil der Inhaber des Civilversorgungsscheinstein öffentliches Intereffe. durch eine Verwundung am Abdienen der 12 Jahre verhindert sei. Um diesem Mißstand zu begegnen, wäre es am besten, die Kriegs­jahre doppelt zu rechnen.

Generallieutenant v. Biebahn bittet auch den Antrag Ridert aus demselben Grunde wie den Antrag Schwarz abzulehnen. Im übrigen würde die Militärverwaltung gern bereit sein, auf dem Wege der Unterstüßung Unbilligkeiten abzustellen, die sich etwa ergeben würden.

Abg. Singer( Soc.):

Es folgen Petitionen. Die Mehrzahl dieser Petitionen hat Verein für Rheinpreußen bitten um Erlaß eines Honiggefeges, Die Redaktion der" Bienenzeitung" und der Landwirtschaftliche um die Produktion reinen Honigs rentabel zu machen und die Bienenzucht zu fördern. Es wird analog wie bei der Margarine die Färbung des Kunsthonigs vorgeschlagen.

ein,

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an den Reichskanzler zur Erwägung. Die Petitionstommission beantragt Ueberweisung der Petition Abg. Dr. Semler( natl.) tritt für die Forderungen der Betenten nur mit der Färbung des Kunsthonigs ist er nicht ein­Ich habe die Ueberzeugung, daß wenn der Reichstag den Antrag verstanden und verlangt zum mindesten Ueberweisung zur Be Schwarz annimmt, die Regierung diesen Paragraphen schluden wird. rüdsichtigung. ( Heiterkeit und Sehr richtig! bei den Socialdemokraten.) Je fester Abg. Wattendorff( C.): Der Vorredner hat bewiesen, daß ein Barlament auf der Ausführung deffen, was es für richtig hält, er mit den Gepflogenheiten der Betitionskommission nicht ver­besteht, soweit diese Ausführung finanziell und sonst möglich ist, desto traut ist. Eine Betition wird mur dann zur Berücksichtigung über­mehr Aussicht ist vorhanden, daß die Regierung nachgiebt. Davon wiesen, wenn man mit allen Punkten der Petition einverstanden ist. haben uns die Vorgänge im preußischen Abgeordnetenhause den Das ist bei dieser Petition nicht der Fall. Würde man sich darauf besten Beweis gegeben. Bei der ersten Beratung im Plenum habe beschränken, zu fordern, daß dem Naturhonig ein erhöhter gefeglicher ich bereits den Standpunkt vertreten, daß ich es für ungerecht Schuß zu teil wird, so wäre ich der erste, der für Ueberweisung halte, daß Leuten, denen ein geseglicher Ansprud auf einer solchen Petition zur Berücksichtigung stimmte. die Zulage für die Benuzung des Civil= Abg. Dr. Röficke- Kaiserslautern( Bund der Landwirte) tritt für versorgungsscheins zusteht, dieser Anspruch hier den Antrag Semler ein. genommen wird. Die Thatsache, daß diese Leute durch dieses Ein Regierungskommissar macht darauf aufmerksam, daß die Gesetz etwas mehr bekommen als bisher, berechtigt doch nicht dazu, Chemie noch nicht im stande sei, zuverlässig festzustellen, ob der ihnen das, was man ihnen mit der einen and giebt, mit Honig verfälscht sei. Der scharfe Detlarationszwang würde also nur der andern wieder zu nehmen.( Sehr richtig! b. d. Soc.) auf dem Papier stehen. Es empfehle sich zur Zeit also nicht, mit Man kann mit der Militärverwaltung der Meinung sein, daß es einem Gesek, wie die Betenten verlangten, hervorzutreten. Auch die überhaupt nicht richtig ist, für die Nichtbenutzung des Civilversorgungs- Färbung des Kunsthonigs sei bedenklich. Viel wirksamer würde es scheins Gebühren zu geben, und daß dieser Mißstand bei einer Neu- sein, wenn mit einer scharfen Kontrolle im Honighandel vorgegangen regelung der Pensionsverhältnisse beseitigt werden sollte, aber mit würde. diesem Gesetz hat das nichts zu thun. Ich habe den dringenden Wunsch, daß das Haus die Probe auf das Exempel Abg. Wattendorf entsprechend ab. Abg. Semler( natl) ändert seinen Antrag der Anregung des macht, ob die Regierung die Verantwortung über- Abg. Letocha( C.) scheint sich für den Deklarationszwang aus nehmen wird, an dieser Forderung ein Gefeß zusprechen. Seine Ausführungen bleiben auf der Tribüne im Zu­scheitern zu laffen, welches seit Jahren der Reichstag jammenhang unverständlich. einmütig verlangt und dessen Notwendigkeit die Regierung ebenso seit Jahren anerkannt hat.

Abg. Wurm( Soc.):

Die Cichorie wird nicht nur als Surrogat, sondern auch der hat.( Größe Heiterkeit.)( Abg. Ledebour : Die Cichorie verdirbt Wurm mag sich von seiner Frau belehren lassen, wenn er eine solche nur den Geschmack des Kaffees!) Das ist Geschmacksache. Ich freue mich, daß Herr Ledebour erklärte, seine Freunde seien stets gegen jede Verfälschung der Lebensmittel. Ich hoffe, er wird dann nicht wieder, wie gewöhnlich mit einem aber" kommen. Principiell find die Herren ja immer für alles zu haben, aber im praktischen Falle kommen fie mit einem aber". Ich bitte Sie drin gend um Ueberweisung der Petition zur Berücksichtigung.

Berichterstatter Abg. Gäbel( Ant.)[ als Abgeordneter]: Wir verlangen nicht, daß die Regierung unsre Vorschläge Wort für Wort unterschreibt, wir wollen nur Anregung geben zum Schutze des Naturhonigs. Ich bitte Sie dem Antrage Semler zustimmen zu wollen. Präs. Graf Ballestrem:

sondern als Abgeordneter gesprochen. Der Herr Abg. Gäbel hat zwar nicht als Berichterstatter, gebeten, den Antrag Semler anzunehmen; ich wollte ihn Er hat aber das Haus nur darauf aufmerksam machen, daß er nachher in seinem Schlußwort die Verpflichtung hat, das Haus um Ablehnung des Antrags Semler zu ersuchen.( Stürmische Heiterkeit und Bravorufe.)

Nach weiterer Debatte, an der sich die Abgg. Dr. Rösicke ler( natl.) gegen die Stimmen der Freifinnigen und Socialdemo­( B. d. L.) und Wurm( Soc.) beteiligten, wird der Antrag Sem traten angenommen.

Eine fernere Petition verlangt Verbot des Handelns mit Gutscheinen. Die Kommission( Berichterstatter Abg. Tönnies) beantragt Uebergang zur Tagesordnung.

Abg. Wollstein( C.):

Anlaß eines Reichsgerichtsurteils, das die Strafbarkeit des Handels Der Beschluß der Kommission ist zu stande gekommen aus mit Gutscheinen feststellt. Wir werden dem Antrag der Kommission zustimmen, behalten uns aber vor, für den Fall, daß das Reichs­gericht einmal anders entscheidet, unsre Abstimmung zu ändern. Der Antrag der Kommission wird angenommen. Hierauf vertagt sich das Haus.

Präsident Graf Ballestrem:

Es sind drei Interpellationen eingegangen, die auf den Wunsch der Interpellanten nächste Woche zur Verhandlung kommen sollen. Erstens eine Interpellation Herold. Ist es dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß die Bormusterung der Pferde für militärische Zwede auch in diesem Jahre wieder während der Saat- und Erntezeit statt­gefunden hat. Zweitens eine Interpellation Singer. Ist es dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß die für die Errichtung und den Betrieb chemischer Fabriken geltenden Vorschriften der chemischen find. Und was gedenkt der Herr Reichskanzler zu thun, um der­Fabrik in Griesheim gegenüber außer acht gelaffen worden artige ungefeßlichkeiten für die Zukunft zu verhindern? Drittens eine Interpellation Hodenberg , Welche Schritte hat der Herr Reichs­fanzler zur Befreiung der in Südafrika in englischer Gefangen schaft befindlichen deutschen Missionäre unternommen, und welche Erfolge hat er in dieser Richtung erzielt?

Nächste Sizung: Sonnabend 1 Uhr.( Dritte Lesung der In­validenversorgung, dritte Lesung des Unfallfürsorge Gesezes für Beamte und Bersonen des Soldatenstands und Petitionen.) Schluß 52 Uhr.

Parlamentarisches.

Der

Ich muß aber die Gelegenheit benußen, um noch eine andre Es ist ja sehr bezeichnend für unser ganzes Wirtschaftsleben, Frage hier zur Sprache zu bringen. Es wurde in der Kommission daß immer von neuem Petitionen um Specialgefeße gegen Ver­über eine Begleiterscheinung bei der Erteilung des Civilversorgungs- fälschung von Lebensmitteln oderẞufaz von Surrogaten an den Reichstag scheins gesprochen. 8wei Sorten Civilversorgungsscheine werden fommen. Das Mittel aber, was allein gegen solche Verfälschung nüßen ausgegeben. Die eine Sorte erhalten diejenigen Leute, die 8 Jahre fönnte, eine genügende Kontrolle, versagt, da sie undurchführbar ist. gedient haben. Die Braris wird nun derartig geübt, daß Daher haben solche Geseze, wenn sie nun auch die Junker In der Toleranz- Kommiffion wurde heute die Diskussion über ein Mann, der im Besiz des Civilversorgungsscheins zweiter verlangen, nur den Nachteil, daß sie beim Publikum den irrtüm­den Antrag Kunert( Soc.) fortgesetzt. Die Redner des Centrums Klasse ist, der also nach nach achtjähriger Dienstzeit gewährt lichen Glauben erwecken, es sei nun thatsächlich geschützt. gaben sich die erdenklichste Mühe, um zwischen den verschiebenen wird, nicht eher angestellt wird, als bis diejenigen Anstellung gefunden Der Kunsthonig wird erzeugt erstens durch Zuckerzusatz zum jogen. Vertretern der socialdemokratischen Partei eine Meinungsverschieden­haben, die im Besiz des andren Civil- Versorgungsscheins find. In Heidehonig oder durch Ueberfütterung der Bienen mit Zucker. heit zu konstruieren und die Sache so darzustellen, als ob die Social der That bedeutet das, daß die Leute, die acht Jahre ge- Es ist klar, daß dagegen teine Stontrolle etwas ausrichten kann. demokraten Verfolger der Religion und die größten Meinungs­dient haben, überhaupt keine Anstellung bekommen, daß also Also das Publikum kann auf jeden Fall betrogen werden. Vor tyrannen seien. Die Abgg. Kunert( Soc.) und v. Bollmar( Soc.) für sie der Civil- Versorgungsschein illusorisch wird. In der Kom- allem muß man aber bei allen Surrogaten die Bedürfnisfrage be- schoben diesem Bestreben einen energischen Riegel vor. mission ist seitens der Militärverwaltung in dankenswerter Weise rücksichtigen. Kein Surrogat tönnte sich halten, wenn nicht das Be- Antrag wurde sodann mit allen gegen die socialdemokratischen die Beseitigung dieses Uebelstands bei der einheitlichen Regelung des dürfnis nach billigeren Produkten als dem Naturprodukt vorhanden Stimmen abgelehnt. Hierauf wurde der§ 3, welcher von der Militär- Pensionswesens zugesichert werden. Meine Ausführungen wäre. Die schlechten Einkommensverhältnisse zwingen die Arbeiter Austrittserklärung aus der Kirche handelt, mit allen gegen die beabsichtigen nur, eine Wiederholung dieser Erklärung im Reichstage Surrogate zu taufen. Und in der That kann der Kunsthonig fast fonfervativen Stimmen angenommen. Weiter fand der Antrag zur Beruhigung der betreffenden Kreise herbeizuführen.. um die Hälfte billiger abgegeben werden, als der reine Blüten- Vollmar, wonach für die Austrittserklärungen teinerlei Gebühren honig. Uebrigens haben die Imter sogar ein großes Intereffe und Stempel erhoben werden dürfen, gleichfalls mit allen gegen die Generallieutenant v. Wiebahn: an der Kunsthonig- Produktion, denn diese benutzt doch konservativen Stimmen Annahme. Daß und weshalb der Antrag Schwarz für die Regierung un auch das Nuturprodukt, um es mit Buder zu versezen. Eine Fabrik annehmbar ist, habe ich soeben auseinandergesetzt. In Bezug auf hat in einem Jahre 8000 Centner deutschen Honig verarbeitet. Süßftoff- Kommission. In der Freitag- Sigung drehte sich die die lezte Anfrage des Herrn Singer fann ich nur bestätigen, daß wir sind also der Ansicht, daß auch in der Honigproduktion das be- Diskussion lediglich um den§ 5 und um den Antrag des Centrums­Stapitulanten bei der allgemeinen Regelung des Militärpensions- reicht und darum werden wir nicht dafür stimmen, daß die Petition daß die Erlaubnis zum Verkauf von Süßstoff dem nicht verweigert die Absicht besteht, die von ihm erwähnte Härte für die jüngeren stehende Gesetz zum Schuße, gegen Nahrungsmittelverfälschung aus- Abgeordneten Speck , der in der Hauptsache darauf hinausging, wesens zu beseitigen. dem Reichskanzler zur Erwägung überwiesen werbe, ob ein noch werden darf, der wegen Zuwiderhandlung gegen Verbrauchssteuer­Die Anträge Schwarz und Ridert werden hierauf ab- weiterer Schuß gegen die Honigverfälschung möglich ist.( Beifall gefeze noch nicht bestraft worden ist. Von seiten der Konservativen bei den Socialdemokraten.) gelehnt,§ 9 in der Kommissionsfaffung angenommen. Ebenso $ 10-19.§ 20 beſtimmt, daß die nach diesem Gesetz gewährten Zuschüsse bei Anstellung im Civildienst nicht der Kürzung unter- Wenn auch die Chemie noch nicht so weit ist, ganz ficher worfen und auf eine Civilpension nicht in Anrechnung zu bringen reinen Honig festzustellen, so ist es doch leicht zu erkennen, find. Bei der Veranlagung zu Steuern bleiben sie außer Ansatz; ob direkter Betrug mit sogenanntem Honig verübt wird. Diesem der Pfändung sind sie nicht unterworfen.

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Abg. Schrempf( f.):

vurde erklärt, daß, wenn dieser Antrag angenommen würde, das Gesetz nur eine Farce sein würde, und sie ihre Zustimmung dann nicht mehr geben könnten. Ebenfalls erklärte die Regierung, daß das Gesez dann den Zweck verfehlt habe. Abg. Zehnter( C.) be­antragte dann, daß die Regierung die Erlaubnis nur verweigern dürfe, wenn Gründe vorliegen, daß jemand keine Garantie zu einer Betrug kann durch den Deklarationszwang gesteuert werden. Herr richtigen Kontrolle biete und daß die Regierung die Gründe an­Wurm hat zuerst die Mißstände zugegeben, dann aber wieder alles zugeben habe. Dieser Antrag fand Annahme in Verbindung mit zurückgezogen. Wir sind ja das von seiner Partei schon gewöhnt. einem Antrag Schmidt- Wangleben( natl.), daß die zugelassenen Ber­Er hat auch das Lied der Organisation gesungen. Wo sich aber eine fonen zu einer genauen Buchführung über Süßstoff- Bezug und Absatz landwirtschaftliche Organisation bildet, wird sie gerade von der verpflichtet sind und sich jeder weiteren von der Behörde für nötig äußersten Linken bekämpft. Wir sind gegen die Pantscherei und erachteten Aufsichtsmaßnahme zu unterwerfen haben. Abg. Speck( C.) Manischerei, deshalb hat der Reichstag alle Beranlaffung, die Petition zog den hauptsächlichsten Teil seines Antrags zurück, so daß der§ 5 dem Reichstanzler zur Berücksichtigung zu überweisen. nun lautet, wie folgt: Geh. Ober- Regierungsrat Bumm:

Abg. Prinz Schönaich- Carolath bedauert, daß es in der Kommission nicht gelungen ist, die Aufrechnung auf die Civilgehälter und Pensionen überhaupt zu beseitigen. Hoffentlich wird auch diese Forderung bei der Revision der Militärpensions- Geseze erfüllt. $ 20 wird hierauf angenommen; ebenso§§ 21 und 22. Abg. Riff( Elf.) beantragt, einen§ 22 a in das Gesetz einzu­schalten, wonach die Teilnehmer an dem Feldzuge 1870/71, die im französischen Heer Kriegsinvalide und später Deutsche geworden sind, fowie deren Hinterbliebenen vom 1. April 1901 ab aus dem Reichs­" Der gewerbsmäßige Handel mit Süßstoffen und füßstoffhaltigen Zubereitungen ist nur solchen Personen gestattet, welche die Erlaubnis Invalidenfonds Beihilfen bis zum Betrage der durch das vorliegende Die heutige Gesetzgebung reicht aus, um den zu bestrafen, der der Steuerbehörde besigen. Diese Erlaubnis darf von der Steuer­Gesetz gewährten Gebührnisse erhalten können. Beihilfen gleicher Kunsthonig als Naturhonig verkauft. Beihilfen gleicher Kunsthonig als Naturhonig verkauft. Deshalb ist ein besonderes behörde nur den Personen verweigert werden, welche keine genügende Art können auch später Deutsche gewordene Hinterbliebene von Gesetz entbehrlich. Garantie dafür bieten, daß die Stontrolle möglich ist. Die Regierung elsaß - lothringischen Landesangehörigen erhalten, die den Feldzug Abg. Wurm( Soc.) hat die Gründe anzugeben. Die von der Steuerbehörde zugelassenen 1870/71 im franzöfifchen Heer mitgemacht haben und in diesem Feld stellt gegenüber dem Abg. Schrempf fest, daß er mur gesagt habe, Berfonen find zu einer genauen Buchführung über Bezug und Absatz zuge gefallen oder infolge desselben gestorben sind. die schlechten Einkommensverhältnisse zwingen den Arbeiter, von Süßstoff verpflichtet und haben sich weiteren, von der Behörde Reichsschazsekretär Frhr. v. Thielmann: Ich kann nur erklären, Surrogate zu kaufen. Wenn Herr Schrempf gegen Surrogate ist, für nötig erachteten Maßnahmen zu unterwerfen. Den Inhabern daß der vorliegende Antrag den verbündeten Regierungen annehmbar mag er gegen seine Freunde vorgehen, die Cichorien bauen. von Süßstoff- Fabriken ist die Abgabe von Süßstoff nur an die be­erscheint, wenn die Durchführung auch wohl große praktische Das Surrogat an sich ist tein Unfug. Erst wenn das Surrogat zu zeichneten Personen gestattet. Die näheren Bestimmungen trifft der Schwierigkeiten machen wird. Nur muß ich den Borhalt machen, hohem Preise als Naturprodukt verkauft wird, wird der Betrug voll- Bundesrat. Auf die Inhaber von Apotheken finden diese Vor­daß aus dem Antrag die Bestimmung beseitigt werde, wonach endet. Dagegen find wir immer eingetreten. Es ist unwahr, wenn schriften gegen schriftliche ärztliche Anweisungen keine Anwendung."