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r. 104. 18. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Reichstag .

88. Sigung vom Sonnabend, den 4. Mai 1901; nachmittags 1 hr.

standes.

In der General diskussion wird das Wort nicht ver­langt. Es folgt die Specialdiskussion. § 1 bis 2 werden debattelos erledigt. Nach Absatz 1 foll, wenn das jährliche Diensteinkommen nicht den 83 giebt Bestimmungen über die Berechnung der Rente. dreihundertfachen Betrag des für den Beschäftigungsort festgesezten ortsüblichen Tagelohns erwachsener Tagearbeiter erreicht, dieser Be trag der Berechnung zu Grunde gelegt werden.

Abg. Dr. Opfergelt( C.):

Unser Antrag beseitigt die Härten, die Absatz 1 zur Folge haben fönnte, wenn ein Arbeiter während seiner Dienstzeit nach einem Orte tommandiert wird, wo der ortsübliche Tagelohn besonders niedrig ist, und hier im Betriebe verunglückt. Die Fassung des Antrags schließt sich eng an das Gewerbe Unfallversicherungs­Gesetz an. Abg. Hoch( Soc.):

Abg. Molkenbuhr( Soc.):

der

Sonntag, 5. Mai 1901.

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fratisch, aber es giebt andre Verbände, wie den Deutschen Kellner- reicht worden. Die gewünschten Aenderungen sind in der bund, die auf rein gewerkschaftlichem Boden stehen und mit der Zufagatte vom 14. Dezember 1900 von den Vertretern sämtlicher Parteipolitit nichts zu thun haben wollen. Sie fordern Unionsstaaten angenommen worden. Zu den Kosten des inter­unter anderm den Befähigungsnachweis für ihre Mitglieder nationalen Bureaus in Bern wird das Deutsche Reich einen jährlichen und stellen Forderungen auf, die dem socialdemokratischen Beitrag von etwa 3000 m. zu leisten haben. Am Bundesratstische: v. Goßler, v. Bofabowsky. Programm durchaus widersprechen. Ich möchte besonders die Herrn bom Centrum und von der Rechten auf diese Verbände hinweisen. Die Süßftoff- Rommiffion beendete in der Sonnabendfizung Zunächst wird die Vorlage betr. Versorgung der Kriegs- Denn wenn ihren berechtigten Wünschen nicht entgegengekommen die erste Lesung des Süßstoff- Gesetzes. Es wurden die einzelnen invaliden in dritter Lesung ohne Debatte auf Antrag des Abg. Graf wird, fo liegt die Gefahr nahe, daß sie ins socialdemokratische Paragraphen der Regierungsvorlage angenommen mit Oriola( natl.) en bloc angenommen. Ebenso in der Gesamt- Lager übergehen. Ferner möchte ich darauf hinweisen, daß Rilo 60 m. und der Zoll ftatt 8000 m. 6000 M. pro Doppel einen Aenderung, daß daß die Steuer statt 80. pro abstimmung. Staat und Gemeinde bei der Regelung der Verhältnisse Es folgt die dritte Beratung des Unfallfürsorgeber Gastwirtsgehülfen mit gutem Beispiel vorangehen mögen. centner betragen solle. Die Socialdemokraten bekämpften natürlich Gesezes für Beamte und Personen des Soldaten Leider ist das jetzt nicht der Fall. In den Restaurationen der Bahn- jede Besteuerung des Saccharins, wie sie Tags zuvor in entschiedener in der Berliner Rathausrestauration z. B. waren die Schlafräume des Verkehrs auch den Verkauf des Saccharins unmöglich macht und früher wenigstens ganz ungenügend. An die Regierung möchte ich es durch die hohe Beſteuerung so verteuert, daß, wenn das Gefet die dringende Bitte richten, daß sie mit den in Aussicht gestellten zu stande kommt, es den ärmeren Klassen unmöglich sein wird, das ordentliches geschieht. Bundesrats- Berordnungen recht bald kommen möge, und daß etwas Saccharin fernerhin zu kaufen. Das Centrum hatte erst weitgehende Anträge gestellt, das Gesez zu verbessern, zog aber dann jedesmal die Anträge zurück und kam so den Forderungen der Regierung und der Schon vor einem Jahrzehnt, als hier die Mißstände, die auch den Kartoffelzucker der gleichen Steuer zu unterwerfen wie Agrarier meist entgegen. Eine vom Centrum beantragte Resolution, Abg. Dr. Opfergelt( C.) beantragt einen Zusak, wonach, wenn im Gastwirtschaftsgewerbe bestehen, zur Sprache gebracht wurden, den Rübenzucker, wurde gegen die Stimmen des Centrums abgelehnt. der nach Absatz 1 zu Grunde zu legende Betrag hinter dem Jahresberiprochen, durch die Gesetzgebung auf diese Verhältnisse mittwoch wird sich dann die Kommission der Beratung des hat die Regierung diefe Mißstände anerkannt und Dienstag folgt die zweite Lesung des Süßstoffgesetzes, am Arbeitsverdienst zurückbleibt, ben während des legten Jahres vor dem Unfall Personen bezogen haben, welche mit Arbeiten derselben geschehen, als daß sich die Kommission für Arbeiterſtatiſtik regelnd einzugreifen. Seitdem ist aber weiter nichts Branntweinsteuer- Gesetzes zuwenden. Art in demselben Betriebe oder in benachbarten gleichartigen Be­trieben beschäftigt waren, dieser Jahresarbeitsverdienst der Berechnung mit der Frage befaßt hat. Ihre Untersuchungen haben Petitionen. In der letzten Sigung der Petitionskommiffion zu Grunde zu legen ist. Der 1500 M. übersteigende Betrag soll nur ergeben, daß die Mißstände nicht nur in Privatgastwirtschaften und des Reichstags wurde unter anderm über eine Petition zum Schutz zu einem Drittel zur Anrechnung kommen. in Lokalen bestehen, die von öffentlichen Behörden an Private ver- gegen Straßenbahnen verhandelt. mietet werden, sondern auch in Gastwirtschaften, die direkt Der Verband deutscher Lohn Fuhrunternehmer bon öffentlichen Behörden berwaltet werden. petitioniert um um Ausdehnung der Haftpflicht der So haben die himmelschreienden Mißstände im Münchener Hof Straßenbahnen auf zufällige Sachbeschädis bräuhaus meine Barteifreunde im bayrischen Landtag veranlaßt, die gungen. Die Petition weist nach, daß eine Lücke in der Gesetz­Regierung aufzufordern, dort wenigstens regelnd einzugreifen, gebung besteht, die es den Straßenbahn- Gesellschaften ermöglicht, aber auch dort ist diese Forderung auf Widerstand gestoßen. sich der Leistung eines Schadensersatzes für Sachbeschädigungen Die Ermittelungen der Kommission für Arbeiterstatistik haben durch ihre Wagen völlig zu entziehen, sofern sie nur nachweisen ergeben, daß alles, was über die Dauer der Arbeitszeit usw. können, daß sie bei Auswahl der Angestellten die übliche Sorgfalt behauptet wurde, durchaus richtig war, in vielen Fällen haben walten lassen. Die Geschädigten können dann allenfalls Ausreichend wäre die Unfallfürsorge erst dann, wenn die Arbeiter, haben fich fogar noch schlimmere Verhältnisse gegen den Wagenführer flagbar werden, der sei aber selten die während des Militärdienstes verunglücken, dieselbe Entschädigung herausgestellt als man erwartete. Nun ist vor kurzem ein in der Lage, eine Entschädigungssumme zu zahlen. So erhalten, die sie in ihrer Heimat bezogen hätten, wenn sie in einem Entwurf des Bundesrats veröffentlicht worden. Vielfach herrscht die tönne es kleineren Fuhrwerksbefizern passieren, daß sie durch Privatbetriebe verunglückten. Das wollte unser Antrag in der Meinung, als ob dieser Entwurf infolge einer Bundesrats- Ver- derartige Beschädigungen völlig ruiniert würden. Der Regierungs­zweiten Lesung. Der jetzt vorliegende Antrag Opfergelt geht nicht ordnung erlassen werden solle. Nach meiner Meinung ist dagegen tommiffar, wirkt. Geh. Oberregierungsrat v. Leuthe, gesteht die so weit. Auch nach ihm wird der Lohn der Rentenberechnung zu die Regelung dieser Materie nur durch eine Novelle zur Ge- Richtigkeit der juristischen Darlegungen der Petition zu, führt aber Grunde gelegt, der dort ortsüblich ist, nach dem der Betreffende zu werbe- Ordnung angängig. Ich will hier nur noch kurz an, daß diese Materie bei Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuchs der fällig ablommandiert wird. Eine Berbefferung der Kommissions. andeuten, in welcher Richtung meine Freunde den Entwurf verändert Landesgesetzgebung vorbehalten sei, da die wirtschaftliche Entwicklung faffung gegenüber bedeutet der Antrag Opfergelt immerhin. wiffen möchten. Die ganze Grundlage des Entwurfs ist verfehlt. in den verschiedenen Reichsteilen verschiedenartige Fortbewegungsarten da er sich lediglich mit Kellnern und Köchen befaßt. Dadurch trifft für Straßenbahnen in Benutzung bringen könne. In Hessen , Braun­er nur den geringsten Teil des Personals in Gast- und Schant- schweig, Lübeck und einigen thüringischen Kleinstaaten sei auch bereits Die Tendenz des Antrags geht dahin, eine neue Befferstellung wirtschaften. Zugegeben, daß für dieses Personal der Entwurf eine damit ein Anfang gemacht. Der Referent Ledebour führte dagegen derjenigen Mannschaften in der Unfallversorgung herbeizuführen, Erleichterung schaffen würde, so wäre damit für die 150 000 aus, daß es durchaus unangebracht sei, daß die Angelegenheit ber welche in Betrieben thätig sind gegenüber der Versorgung der Mägde, Haußknechte usw., die neben den 100 000 Kellnern und Landesgesetzgebung vorbehalten bleibe, weil die Einzelstaaten alles Mannschaften, welche mit der Waffe in der Hand ihren Dienst Röchen im Gastwirtsbetriebe in Betracht kommen, nichts gethan, andre eher seien als wirtschaftliche Einheiten und Fortschritte im thu. Aus diesem Grund muß seitens der Militärverwaltung und gerade diese bedürfen des Schußes am allermeisten. Verkehrsleben, wenn sie auch irgendwo zuerst eingeführt würden, dem Antrag entschieden widersprochen werden. Die Annahme Ünter ihnen befindet sich gerade eine große Anzahl weiblicher die Tendenz hätten, sich mit Blizesschnelle über das ganze Reichs­desselben würde nur der Neuregelung der Pensionsgefeße und jugendlicher Angestellter unter 18 Jahren. Man behauptet nun gebiet auszubreiten. Es würden ganz unhaltbare Zustände erhebliche Schwierigkeiten in den Weg legen. Es fommt für diese könne die Gefeßgebung nicht sorgen, da sich unter ihnen sich herausbilden, wenn in den einzelnent Staaten die doch nicht so sehr auf diejenigen an, die die Stiefel und die Waffen auch eine große Anzahl Dienstmädchen befänden. Die Form des Frage verschieden geregelt würde. Er berweise nur auf machen, sondern auf diejenigen, die in den Stiefeln und mit den Arbeitsvertrags tann doch aber nicht maßgebend Frankfurt a. M., wo der Verband der Deutschen Lohnfuhrunternehmer Waffen gegen den Feind marschieren. Die letzteren dürfen auf sein. Schließlich tönnte ja ein Konferbenfabrikbefizer feinen Siz habe. An das Stadtgebiet grenze unmittelbar im Norden feinen Fall schlechter gestellt werden. einfach feine Arbeiterinnen als Dienstmädchen annehmen. wie im Süden hessisches Gebiet. Da tönne es jetzt leicht vorkommen, Gine folche Umgebung des Gesetzes wäre möglich. Hier daß eine Bahngesellschaft, deren Strecke dort preußisches und Hessisches würde der Gewerbe- Inspektor einschreiten, aber im Gastwirtsgewerbe Gebiet durchschneide, für einen auf legtem Gebiet angerichteten fönnte eine große Reihe von Arbeiten einfach von Dienstmädchen Schaden haftbar sei, während sie zehn Schritt weiter auf gethan werden. Das Reichs- Gesundheitsamt hat anerkannt, daß preußischem Gebiet frei ausginge. Da sachlich die Forderung durchaus Bie Arbeit in den Gast- und Schankwirtschaften eine überaus uns begründet sei, empfehle er, die Petition dem Reichskanzler zur Be­gefunde ist, und daber ist es die Aufgabe der Gesetzgebung, hier rüdsichtigung zu überweisen. Unterstügt wurde der Antrag baldigst eine Befferung der Verhältnisse herbeizuführen.( Bravo 1 vom Abg. Thiele( Soc.) durch den Hinweis darauf, daß bisher mur fleinere Staaten an die landesgesetzliche Regelung der Frage Abg. Dr. Hike( C.): herangegangen seien, während das Bedürfnis gerade in den größern Staaten start hervortrete. Geheimrat Caspar bittet gleichfalls um Ablehnung des Antrags anzuschließen. Meine Freunde wünschen dringend eine Regelung der Die Befürchtung dränge fich da Ich kann Ihnen mur empfehlen, sich dem Beschluß der Kommission auf daß es dem Einfluß der großen Opfergelt. Straßenbahn­Verhältnisse im Gastwirtsgewerbe. Das Entscheidende ist für uns gelingen fönne, eine befriedigende Regelung der Sache zu hinter­Gesellschaften er erinnere nur an die Große Berliner" Abg. Molkenbuhr( Soc.): die Regelung der Inhalt; ob nung durch Bundesrats- Verord­treiben. Von andrer Seite wurden sachliche Gründe gegen die oder Gesetz wenn Gesetz geschieht, erscheint uns nebensächlich. Betition gar allerdings die Sonntagsruhe im Gastwirtsgewerbe nicht geltend gemacht, die Vertreter des Centrums, der geregelt werden sollte, und das ist dringend notwendig, wäre der Konservativen und Nationalliberalen wollten aber an dem bestehenden Weg der Gesetzgebung der einzig mögliche. Was sonst den Ent- Rechtszustande, der die Sache den Einzelstaaten überweist, nicht ge­wurf des Bundesrats anbetrifft, fo fann ich mich in Bezug auf die rüttelt wissen und stimmten deshalb für einen Antrag auf Er­Begrenzung des Schußes den Ausführungen des Herrn Vorredners wägung", während der Antrag des Referenten auf Berücksichtigung im allgemeinen anschließen. Zu weit würde es allerdings gehen, außer den socialdemokratischen nur die Stimmen eines Antisemiten erhielt. auch alle Dienstmädchen unter die Neuregelung einzubeziehen.

Generallieutenant v. Wiebahn:

Abg. Röficke- Dessau( wild- lib.):

Der Antrag Albrecht aus der zweiten Lesung hätte zur Folge gehabt, daß zwei Soldaten, die in demselben Betriebe berun­glücken, eine ganz verschiedene Rente beziehen, je nach dem Lohne , den sie in ihrer Heimat bezogen haben. Diese Ungleich heit beseitigt der Antrag Opfergelt. Für eine Verbesserung der Militär- Pensionsgesetze werden wir gern eintreten, bas tann uns aber nicht abhalten, schon bei dieser Gelegenheit eine thatsächlich be stehende Ungerechtigkeit zu beseitigen.

Wenn die Hauptpersonen beim Militär die sind, die die Waffen tragen, so sollte man doch die andren Nebenpersonen überhaupt nicht einziehen. Wenn man das aber thut, muß man ihnen auch, wenn fie verlegt werden, die gleiche Entschädigung zahlen, die sie im Privat­betriebe bekommen hätten.( Sehr richtig! bei den Socialdemokraten.) Wie gesagt, wir halten den Antrag Opfergelt für besser wie das Gesetz und werden für ihn stimmen.

Abg. Hofmann- Dillenburg( natl.) bittet um Ablehnung des An­trags Opfergelt. Eine praktische Bedeutung würde er ohnehin nicht haben, da nur ganz wenige Fälle derart jährlich in Betroht

fommen.

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bei den Socialdemokraten.

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Damit, daß eine Berson ein Dienstbuch erhält, wird sie übrigens nicht etwa zum Beispiel aus einer Kellnerin ein Dienstmädchen. Darin irrrt der Herr Vorredner, hier entscheiden die besonderen Ber­hältnisse. Ich hoffe, die Regierung wird recht bald zum Abschluß

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Ueber die Maifeier im Ausland liegen uns noch folgende Berichte vor:

In der Abstimmung wird hierauf der Antrag Opfergelt ihrer Erwägungen fommen; eine Novelle zur Gewerbe- Ordnung wird liegen uns noch folgende Berichte vor:

angenommen; ebenso§ 8 in der so erweiterten Fassung. Der Rest des Gesetzes wird debattelos genehmigt, und die Vorlage auch in der Gesamtabstimmung angenommen.

Es folgen Petitionen.

Eine Betition verlangt Abänderung des§ 66 des Börsengefeßes in dem Sinne, daß bei Termingeschäften von Personen, welche nicht ins Börsen oder Handelsregister eingetragen sind, die bestellte Sicherheit und die abgegebenen Schuldanerkenntnisse durch das Gesetz für rechtsverbindlich erklärt werden.

Abg. Wallendorf( C.) beantragt Absetzung der Petition von der Tagesordnung, weil der Referent nicht anwesend ist.

ja ohnehin sehr bald nötig werden.

Damit schließt die Diskussion. Das Haus beschließt dem Antrag der Kommission gemäß.

Damit ist die Tagesordnung erledigt. Nächste Sizung: Montag 1 Uhr( Weingesetz). Schluß 33/4 Uhr.

Parlamentarisches.

Dem Bundesrat ist im Originaltert und in Uebersetzung zu Abg. Büfing( natl.): Die Sache ist so oft verhandelt worden, gegangen: 1. die von mehreren Staaten zu Paris am 20. März 1883 daß wir auch ohne Anwesenheit des Referenten in die Besprechung gefchloffene Uebereinkunft zum Schuß des gewerb eintreten tönnen, aber wir wollen uns doch dem Antrag auf Ab- lichen Eigentums, 2. das dazu vereinbarte Protokoll über die segung nicht widersetzen, da mit Sicherheit zu erwarten ist, daß die Ausstattung des internationalen Bureaus des Verbands für den Schuß Regierung die schleunige Initiative zur Abänderung des§ 66 des Börsengesetzes ergreifen wird.

des gewerblichen Eigentums, 3. die Zuſazakte d. d. Brüffel, 14. Dezember 1900, betr. die Abänderung des Pariser Ueberein tommens, zur verfassungsmäßigen Beschlußfaffung wegen des Beitritts des Reichs zu den genannten Vereinbarungen. In einer erläuternden Denkschrift wird mitgeteilt, die Ver

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Belgien . In Brüssel war des Morgens um 10 Uhr eine einige Taufend Personen eingefunden hatten. Nachdem die Genoffen Maffenversammlung auf dem Grand Place " anberaumt, zu der sich Vandervelde und Van Loo Ansprachen gehalten hatten, zogen die Teilnehmer gruppenweise ab nach den Vororten. Um 7 Uhr abends formierte sich der Demonstrationszug auf den äußeren Boulevards. An der Spize marschierte das Gewerkschaftskartell mit einem großen Transparent mit der Aufschrift Plaz für das Bolt 1" Sodann folgten die Deputierten. Hieran schlossen sich die Partei- und die Gewerkschaftsgruppen mit ihren Bannern und Transparenten; bie Transparente, die zum Teil wahre Kunstwerke darstellten, enthielten Inschriften, die sich auf den Achtstundentag, die Mission des Proletariats usw. bezogen, Auch eine Frauen- und eine Kindergruppe marschierten im Zuge mit. Der Demonstationszug wurde auf dem ganzen Wege durch bengalische Feuer beleuchtet und Tausende von Menschen bildeten Spalier. Um 10 Uhr traf der Zug im Maison du Peuple" ein. Die Straßen in diesem Viertel waren glänzend illuminiert. Hier schloß das Fest mit einer Rede des Ge­nossen Vandervelde .

Abg. Röficke- Kaiserslautern( B. d. 2.): Auch wir haben nichts gegen die Abfegung, aber nicht in der Erwartung des Abg. Büfing, sondern in einer ganz andren Erwartung. In Antwerpen , in Gent und Lüttich fanden des Die Petition wird hierauf von der Tagesordnung abgesezt. einigung, führe den Namen Union internationale pour la pro- Morgens Umzüge statt, an denen sich Tausende beteiligten. Am Eine Petition betreffend Abänderung des Vogelschuttection de la propriété industrielle". Ihr sind folgende Staaten Abend wurden Versammlungen abgehalten, an die fich Festlichkeiten Gesezes wird ohne Debatte gemäß dem Antrag der Kommission beigetreten: Belgien , Brafilien, Dänemart, Dominikanische anschlossen. An der Arbeitsruhe beteiligten sich mehr, denn in durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. Republit, Spanien , Vereinigte Staaten von Amerika , Frank früheren Jahren. Ebenso eine Petition betreffend den Schuß deutscher reich, Großbritannien , Italien , Japan , Norwegen , Niederlande , Interessen im Auslande. Ueber die Feier in Italien wird der Voss. 8tg." geschrieben: Portugal , Serbien , Schweden , Schweiz , Tunis . In Deutschland Bo die Arbeiter Italiens den Tag gefeiert haben- was nur in Eine Betition betreffend die gewerblichen Verhältnisse ist die Bedeutung der Vereinigung von vornherein gewürdigt beschränktem Ilmfang geschehen ist ist die Maifeier geordnet und der Zahnkünstler beantragt die Kommission ebenfalls durch worden. Wenn das Reich gleichwohl sich zunächst nicht angeschlossen ruhig verlaufen. Weit ganz unbedeutenden Ausnahmen hat die Uebergang zur Tagesordnung zu erledigen. hat, so beruht dies auf der Thatsache, daß einzelne wichtige Be- Polizei, die angewiesen war, den Versammlungen, Meden und fried­Abg. Dr. Endemann( natt.) beantragt, die Petition dem Herrn ſtimmungen des Vertrags mit dem System der deutschen inneren lichen Sundgebungen fein Hindernis in den Weg zu legen, nirgends Reichstanzler zur Erwägung zu überweisen. Gesetzgebung, namentlich auf dem Gebiete des Patentwefens, nicht Ursache zum Einschreiten gefunden und gewiß hat zur Vermeidung wohl in Einklang zu bringen waren. Deutschland sah sich daher darauf angewiesen, in thunlichster Anlehnung an die Grundgedanten auch geringfügiger Zusammenstöße und zur beinahe durchweg sehr der Unions aber unter Berücksichtigung der bei uns obwaltenden friedlichen und gemäßigten Haltung der Boltsredner und ihrer Zu­besonderen Einrichtungen und Bedürfnisse, durch Sonderverträge wußten, daß diesmal dem freiesten Ausdruck ihrer Gefühle und hörer die behördliche Duldsamkeit sehr viel beigetragen. Die Massen mit einzelnen Staaten einen internationalen Zusammenschluß wünsche kein Hindernis entgegengestellt und daß mir gegen thätliche anzubahnen. Verträge dieser Art sind außer mit Destreich- Ungarn Gewaltsamkeiten und Ordnungsstörungen eingeschritten werden Das beste wäre, die Petition dem Reichfangler zur Berüd noch mit Italien , der Schweiz und Serbien vereinbart. Während würde, und dies hat genügt, um sie mehr als sonst in Schranken zu fichtigung zu überweisen, aber ich möchte einen solchen Antrag nicht entsprechende Verbandlungen mit andren Staaten schwebten, trat ftellen. halten. Es ist erfreulich, daß alle Parteien den Forderungen innerhalb der Union die Geneigtheit hervor, durch Ab­der Gastwirtsgehilfen ihr Interesse entgegenbringen. Die änderung der für uns nicht annehmbaren Ver Gastwirtsgehilfen haben erkannt, daß sie sich nicht allein tragsbestimmungen dem Reiche ben Beitritt zu trystall- Balast", ein Riesenetablissement außerhalb Londons , ge­auf Staatshilfe verlassen dürfen, sondern daß es auch auf die Selbsts ermöglichen. Auf Konferenzen, welche 1897 und 1900 hilfe ankommt. Ihre Organisationen wirken nach dieser Richtung. unter Beteiligung von deutschen Delegierten in Brüssel Der Verband der Gastwirtsgehilfen ist ja ausgesprochen socialdemos gepflogen worden sind, ist eine volle Berständigung er

Dieser Antrag wird mit großer Mehrheit angenommen. Ferner beantragt die Kommission eine Petition betreffend Regelung der Arbeiterverhältnisse im Gastwirts gewerbe dem Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen. Abg. Hodenberg( Welfe):

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England. Die Londoner Parteigenossen hatten den mietet. Schon in den frühen Morgenstunden trafen die Festteilnehmer gruppenweise dort ein. Auch eine Anzahl der neuen" Trade Unions waren mit ihren Fahnen zur Stelle. Zwei Plattformen waren