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Nr. 113. 18. Jabrgang. 1. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Reichstag .

96. Sigung vom Mittwoch, den 15. Mai 1901, bormittags 9 Uhr.

mann.

Am Bundesratstisch: Graf Posadowsky, Frhr. v. Thiel Präs. Graf Ballestrem: 12 Zur dritten Beratung der Branntweinsteuer- Novelle ist der An­trag Fischbed aus der zweiten Lesung, betreffend Verlängerung des bestehenden Gesetzes auf ein Jahr, wieder eingebracht. Dieser Antrag bedarf der Unterstützung.

( Es erheben sich da vier Freisinnige und einige im Saale an: wesende Socialdemokraten). Die Unterſtüßung reicht nicht aus.

Abg. Richter( frs. Vp.):

Ich habe die Originalunterschriften mitgebracht. Abg. Dr. Bachem( C.):

Donnerstag, 16. Mai 1901.

Kommission.( Rufe links: Sehr richtig!) Damals wurde beschloffen, schrieben hat, auch als anwesend zu betrachten ist. daß nur bei Anträgen auf Bertagung oder Schluß( hört, hört! bei den Socialdemokraten.) der Debatte die Anträge auf namentliche Ab- Auch Herr v. Bennigsen war unsrer Meinung, und ebenso stimmung durch Zuruf unterstützt werden müssen.( nach rechts) Ihr Führer, der Graf v. Mirbach. Er sagte, in der Diese Beschränkung beweist doch deutlich, daß in allen übrigen Geschäftsordnung steht nichts von mündlich oder schriftlich. Es heißt Fällen die Unterſtügung so geschehen kann, wie es bisher der da nur, der Antrag der namentlichen Abstimmung bedarf der Fall war. Graf Mirbach fam Beschließen Sie etwas andres, so vollziehen Sie Unterstützung von fünfzig Mitgliedern. damit nicht nur einen Bruch der Beschlüsse des Seniorentonvents, auch auf die praktischen Bedenken. Er sagte, wie fonimen ge­Eine Fraktion, die den fondern jetzt auch noch einen schnöden Bruch der Geschäfts- wöhnlich die Unterschriften zu stande? Wunsch hat, eine namentliche Abstimmung zu beantragen, ordnung. Abg. Singer( Soc.): sammelt gewöhnlich die Unterschriften in der Fraktionssizung und Ich wollte noch einmal darauf hinweisen( Rufe rechts: Ist gar da kommt es vor, daß mehrere Mitglieder gleich nach der Fraktions­nicht nötig!), daß diese Frage Gegenstand einer Diskussion im Hause sigung das Reichstags- Gebäude verlassen und gar nicht in das Ueberlegung überwiesen worden. Diese hat im Sinne, wie Herr angefochten werden, meinte Graf Mirbach, und er hatte recht. Die war. Damals ist die Frage der Geschäftsordnungs- Kommission zur Plenum eintreten. Deswegen können die Unterschriften doch nicht Richter es ausführte, beschlossen, und das Haus hat diesen Beschluß Frage ist ja auch in der Geschäftsordnungs- Kommission schon zur genehmigt. Danach steht es unumstößlich fest, daß nur bei An- Erörterung gekommen, und auch diese hat sich nicht auf den Standpunkt trägen auf Schluß der Debatte oder Vertagung namentliche Ab- des Abg. Bachem stellen können. Wenn die Geschäftsordnung etwa die stimmungen durch Buruf unterstützt werden müssen. Was Sie jetzt persönliche Anwesenheit verlangen würde, so würde nach meiner treiben, ist eine Gewaltpolitik.( Ünruhe rechts.) Wenn Sie in der Lage Meinung eine derartige Bestimmung verfassungswidrig sein. In wären, nachzuweisen, daß als der Antrag gestellt wurde, die be- feiner einzigen Geschäftsordnung irgend eines Parlaments ist die treffenden Unterzeichner oder auch nur einer derselben, nicht an- Bestimmung zu finden, daß zur Eruierung materieller Anträge, wo ( Der Reichstanzler betritt ben Gaal.) wesend waren, dann würden Sie vielleicht die Möglichkeit haben, eine bestimmte Anzahl Unterschriften nötig sind, die persön­erforder sich über die Gültigkeit des Antrags zu beschweren. Der Antrag ist liche Anwesenheit der betreffenden Abgeordneten Es tommt Gun Das Haus tritt darauf in die Tagesordnung ein. Einige Rechnungs - aber vorbereitet von allen, die ihn unterzeichnet haben. Wir müssen lich sei. Das hat auch seinen guten Grund. eben nicht darauf an, wvie auch einmal Graf Mirbach sachen werden debattelos erledigt. Ebenso in dritter Lesung die von es Ihnen überlassen, für das Gesetz, welches wir für verderblich mehreren Staaten zu Paris am 20. März 1883 geschlossene Ueber- halten, die notwendige Anzahl von Abgeordneten zusammenzubringen. ausgeführt hat, ob eine bestimmte Person anwesend ist, sondern ob wir einkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums. Debattelose Dabei befinden 11 11 3 in boller leber von den 375 Abgeordneten 50 der Ansicht sind. Hier ist namentliche, Erledigung findet ferner in dritter Beratung das Gesetz betreffend e instimmung mit denjenigen Voltstreisen, die Abstimmung notwendig. Wir müssen alle verlangen, daß die Rechte der Minderheit bis aufs äußerste gewahrt werden. Damals waren die Handelsbeziehungen zum britischen Reich und die kaiser- unsre Meinung teilen. die Herren die Gegner dieses Gedankens, welche die Minderheit liche Verordnung betreffend die Erhebung eines Zolls auf bildeten. Sollte ein Antrag in der von Herrn Bachem bezeichneten Blanholz und eines Zollzuschlags auf Kaffee und Kakao aus der Republik Haiti . Herr Abgeordneter, das letzte gehörte nicht mehr zur Geschäfts- Richtung gestellt sein, so würden wir ihn ganz entschieden für ge­schäftsordnungswidrig halten und müssen ihn dann in einer vielleicht ordnung. recht kurzen( Heiterkeit) Geschäftsordnungs- Debatte bekämpfen. ( Bravo ! links.) Präs. Graf v. Ballestrem:

Ich bitte den Herrn Präsidenten, die einzelnen Unterschriften mitzuteilen, damit sie in den stenographischen Bericht kommen.( Abg. Richter: Kommen sie ja ohnehin. Heiterkeit.)

Es folgt die dritte Beratung der Novelle zum Branntwein­steuergesetz. Präsident Graf Ballestrem:

Abg. Bachem( C.)( zur Geschäftsordnung):

Präsident Graf Ballestrem:

Abg. Bachem( C.):

Ich bestreite auf das allerentschiedenste das argumentum e Es liegt ein Antrag auf namentliche Abstimmung vor über contrario", das die Herren Singer und Richter angewandt haben. Artikel I Ziffer 1( Herabsetzung des Kontingents). Es ist richtig, daß damals das Haus für bestimmte Fälle die An­wefenheit der Unterzeichner vorgeschrieben hat, aber daraus geht teineswegs hervor, daß es damit hat sagen wollen, in den andren Es ist bisher üblich gewesen, daß die Namen derjenigen Ab- Fällen brauchten die Unterzeichner nicht anwesend zu sein. Herr geordneten, welche einen Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt Singer sagte, es steht ummstößlich fest, daß Leute, die hier nicht haben, dem Hause in irgend einer Weise zur Kenntnis gebracht anwesend sind, hier Anträge stellen können. Danach können also werden. Es intereffiert nun zweifellos das Haus im höchsten Maße Leute, welche draußen zu Hause hinter dem Ofen zu wissen, wer diejenigen sind, welche diesen Antrag eingebrachtigen, störend in die Geschäfte der hier Anwesen haben( sehr richtig! im Centrum und rechts), aus diesem Grunde den eingreifen.( Sehr richtig! rechts und im Centrum, Lachen bitte ich, die Namen der Antragsteller dem Hause mitzuteilen.

Abg. Singer( Soc.):

Herr Präsident, ich kann den Antrag des Herrn Kollegen Bachem nur dringend unterstützen.( Heiterkeit.) Auch ich lege großen Wert darauf, daß im Lande die Namen derer bekannt werden, bie durch Stellung dieses Antrags noch das letzte Mittel versuchen wollen, dieses unheilvolle Gesetz zu verhindern.( Bravo ! bei den Social

demokraten, Lachen rechts.)

Abg. Gröber( C.):

Da sich niemand mehr zum Worte gemeldet hat, nehme ich an, daß die Debatte geschlossen werden soll. Aber vorher möchte ich mir noch ein paar Bemerkungen erlauben. Ich konstatiere zunächst, daß keine positive Bestimmung der Geschäftsordnung die persön liche Anwesenheit derjenigen verlangt, die einen Antrag auf namentliche Abstimmung unterstützen. Eine Ausnahme bilden die Anträge auf Vertagung oder Schluß der Debatte insofern, als sie nicht schriftlich unterstüßt, sondern durch Aufstehen unterſtützt werden müssen. Ich habe mich hier nicht zu äußern links.) Herr Richter sagt ferner, es würde ein Bruch mit der Geschäfts- ob das angemessen oder unangemessen ist, ich habe Ihnen nur ordnung sein, wenn meinem Antrage stattgegeben würde, und zu sagen, was in der Geschäftsordnung steht und Herr Singer redet von Gewaltpolitik. Was wollen Sie denn? wie die Pragis des Hauses gewesen ist. Darauf Ich habe nichts beantragt, als daß der Herr Präsident uns die kommt es auch an. Die Praxis ist nun stets die gewesen, daß keine Namen derjenigen mitteilt, welche diefen Antrag unterzeichnet haben. Kontrolle über die Anwesenheit der Antragsteller ausgeübt worden welche Schlüsse daraus zu ziehen sind, daß diejenigen, welche den ist. Ich wüßte auch nicht, wie die Kontrolle ausgeübt werden könnte. Antrag unterzeichnet haben, im Hause anwesend sind oder nicht, wird Der vorliegende Antrag auf namentliche Abstimmung ist eingereicht sich später finden. Die öffentliche Meinung soll aber erfahren, wie derartige Anträge immer eingereicht worden sind und daß die Leute, welche diese Wüstenleere auf der ganzen von mir angekündigt worden, wie ich solche Anträge immer Linken herbeigeführt haben, in der Lage find, die Geschäfte ankündige. Nach meiner Ansicht ist gegen den Antrag auf nament Daß die Namen der Antragsteller dem hohen Hause bekannt derjenigen zu stören, welche in beschlußfähiger Anzahl hier liche Abstimmung geschäftsordnungsmäßig nichts einzuwenden. Nun gegeben werden, wird schon nach§ 57 der Geschäftsordnung not- gegenwärtig find. hat der Abgeordnete Dr. Bachem verlangt, daß die Namen der wendig sein, denn danach kann ein Antrag auf namentliche Ab­Abg. Gamp( Rp.): Antragsteller verlesen werden. Auch das ist noch nicht dagewesen stimmung, wenn es sich nicht um den Schluß der Debatte handelt, Die Geschäftsordnungs- Kommission hat ja den Vorzug, den Herrn( Heiterkeit), aber ich meine, wenn niemand widerspricht, kann es ge­erst gestellt werden bei Schluß der Beratung bei der Aufforderung zur Abg. Singer zu ihrem Vorsigenden zu haben. Deshalb glaube ich schehen.( Zustimmung Iints, Seiterfeit.) Wenn also auch jetzt Abstimmung. Er muß unterstützt werden von wenigstens 50 Mitgliedern, aber doch, daß er für seine Auslegung der Beschlüsse dieser Kommission tein Widerspruch erfolgt, werde ich den Herrn Schriftführer bitten, die müssen also in dem Moment, wo der Antrag keine größere Autorität für sich in Anspruch nehmen kann wie die Namen zu verlesen.( Die Namen werden verlesen. Die Linke gestellt wird, anwesend sein.( Sehr richtig! rechts und die andren Mitglieder. Ich widerspreche seiner Auffassung auf das verläßt den Saal, von den Freifinnigen bleiben die Abgg. Richter, im Centrum.) Aus diesem Grunde wird es für das Haus not entschiedenste. Einstimmigkeit herrichte in der Kommission darüber, Dr. Müller Sagan und Fisch beck, von den Socialdemokraten wendig sein, zu erfahren, ob wirklich auch die Antragsteller im hohen daß bei Anträgen auf Schluß der Debatte oder Bertagung die An- die Abgg. Bebel, Singer und Wurm im Saale zurück.) Die Hause anwesend find. tragsteller auf namentliche Abstimmung amvefend fein müßten. Als Geschäftsordnungs- Debatte ist geschlossen, ich eröffne die Diskussion Abg. Richter( frs. Bp.): dagegen die Frage erörtert wurde, ob dies auch bei andren Anträgen über den Artikel I der Vorlage. Das Wort hat der Abg. Lucke. notwendig fei, ergab sich eine so erhebliche Meinungsverschiedenheit, daß die Kommission darüber gar keinen Beschluß gefaßt hat.( hört! hört! rechts.) Wäre sie der Ansicht des Herrn Abgeordneten Singer gewesen, so hätte sie zweifellos einen Antrag dahingehend gestellt, daß für die andren Bestimmungen die Anwesenheit der Antrag steller nicht erforderlich sei. Ein solcher Beschluß ist nicht gefaßt

Die Herren tönnen sich doch gar nicht wundern, wenn die Mit­glieder des Hauses von unsrer Seite, die gegen das Gesetz sind, nicht anwesend sind, wenn nicht einmal die Herren hier find, die ein so großes Interesse an dem Gesetz haben, die die Branntweinpreise in Die Höhe treiben wollen.( Heiterkeit links.)

Abg. Singer( Soc.):

worden.

Die Ausführungen des Kollegen Gröber widersprechen der Abg. Singer( Soc.): langjährigen Praxis dieses Hauses.( Widerspruch im Centrum). von Malen Anträge auf namentliche Es sind zu Hunderten Abstimmung gestellt worden während der Debatte, und zwar ist das von allen Parteien geschehen und nicht zum wenigsten von der Centrums partei. Im übrigen ergiebt sich die Richtigkeit unfres Vorgehens aus der Bestimmung der Geschäftsordnung, wonach ausdrücklich nur diejenigen Anträge durch Zuruf unterstützt werden müssen, womit zugleich ausgesprochen ist, daß die Antragsteller im Hause anwesend sein müssen, die auf Schluß der Debatte oder Vertagung lauten. Das Haus hat wiederholt festgestellt, daß alle sachlichen Anträge, die auf die Materie des Gesetzes selbst Bezug haben, in der bisherigen Weise gestellt werden, also vorher eingebracht und unterstützt werden fönnen.( Bravo ! links.) Abg. Bachem( C.):

Abg. Lucke( Bd. d. Landw.) wendet sich gegen den Antrag Fischbeck und tritt für den Beschluß zweiter Lesung ein, welcher das Kontingent für neu zu errichtende Brennereien von 80 000 Liter auf 50 000 Liter herabsetzt. Bei Wegfall der Brennsteuer würde der Preis pro Heftoliter um 10 M. finten und die deutsche Brennindustrie um 40 Millionen geschädigt werden. Abg. v. Kardorff( Np.):

Ich beanspruche für mich gar keine Autorität der Geschäfts­ordnungs- Kommission. Ich kann mich auf die Autorität der Sollte der Beschluß auf Herabsetzung des Kontingents in dritter Majorität der Geschäftsordnungs- Kommififion berufen, indem ich noch einmal konstatiere, daß die vom Herrn Kollegen Bachem heute an- Lesung nicht zu stande kommen, so würde ich gegen das ganze geregte Frage vor einigen Jahren im Hause Gegenstand der Ver- Gesez stimmen. Dann werden aber die jetzt noch außerhalb müffen handlungen gewesen ist und vom Hause in einem seiner Auffassung des Spiritusringes Stehenden dem Ringe beitreten entgegengesetten Sinne entschieden ist. Wenn übrigens Herr und das jetzt noch unvollständige Monopol würde ein vollständiges Bachem nichts andres gewollt hat, als daß die Namen der Antrag werden. Dieses tönnte dann die Preise selbst diftieren für de­steller im Lande bekamit werden, so haben wir ihn ja von Anfang naturierten und nicht denaturierten Spiritus und wir brauchten gar an auf das allerwärmste unterstügt. Wir sind ganz der Meinung, fein Gesez. Das ist der Gang der Entwickelung, wie ich ihn voraus­daß die Namen derjenigen im Lande bekannt werden, die sich dagegen sehe und deshalb liegt mir an dem Zustandekommen des Ge­wenden, daß Verabredungen der Vertrauensmänner des ge- fetes nicht soviel( macht mit der Hand eine geringschäzende Hand­samten Hauses mit Einschluß der konservativen und Centrums- bewegung). partet nicht gehalten werden.( Sehr richtig! links.) Abg. Richter( frs. Bp.):

Abg. Bachem( C.):

Abg. Wurm( Soc.):

der freien

Es ist leider richtig, daß diese Praxis zuweilen geübt worden Herr b. Kardorff müßte nach dem, was er gefagt hat, sich mit ist, es ist aber bei jeder Gelegenheit darum gestritten worden, und uns verbinden und dafür sorgen, daß das Gesetz nicht zu stande ich bestreite auf das entschiedenste die Recht= Daß wir den Antrag auf namentliche Abstimmung eingebracht tommt. Er behauptet ja, daß dann die Centrale das Monopol be­mäßigkeit dieser Pragis. Es ist ein hohn auf die Geschäftsordnung( Sehr richtig! im Centrum und rechts, Un- haben, ist ja nur eine Freundlichkeit gegen Sie.( Große kommt. Wir sind der Meinung, daß das Gesez dazu dienen soll, ruhe links), daß über die Geschäftsordnung hier Anträge gestellt heiterfeit.) Wir wollen Sie rechtzeitig darauf aufmerksam machen, den Ring zusammenzuschließen. Herr v. Kardorff meint das Ent­damit Sie alle Mann heranbringen können. gegengesezte. Mag er thun was er will, wir fürchten werden können von Abgeordneten, die nicht anwesend sind.( Rufe( Große Heiterkeit.) Das scheint Ihnen aber nicht gelungen zu uns nicht; wenn Sie so meinen, dann machen Sie es rechts: Grober Unfug!) Es ist bedauerlich, daß das Haus sich noch sein, und deshalb brauchen Sie doch Ihren Verdruß nur so. Fällt wird die Brennsteuer, dann nicht entschloffen hat, die Praxis, auf die Kollege Singer Bezug nicht gegen uns zu wenden.( Heiterkeit.) Wir wollen nur verhindern, Konkurrenz Staum geschaffen und das Ende der Preistreiberei ist ge­nahm, definitiv abzuschaffen. Es ist eine parlamentarisch absolut baß hier kurzerhand ein Präcedenzfall geschaffen wird, der der tommen. Sie haben bisher bestritten, daß der Spiritusring und die unzulässige Auffassung, wenn Kollege Richter meint, die Gegner Geschäftsordnung direkt widerspricht. Brennsteuer eine Preistreiberei verursache. Herr Lucke hat aber das eines Gesetzes brauchten nicht anwesend zu sein. Wenn das Gesetz wertvolle Geständnis gemacht, daß die Brennsteuer eine Preis­verlangt, daß die Freunde vorhanden sind, so muß auch erhöhung von 10 M. pro hektoliter herbeigeführt hat. Er hat ge­die Opposition da sein, denn es ist ganz unmöglich, daß Ich weiß nicht, von welchem Präcedenzfall Herr Richter sprechen flagt, daß die Brenner durch Aufhebung der Brennsteuer einen ein Haus beschlußfähig ist, wenn die Opposition zwar Anträge wil. Ich habe den Herrn Präsidenten nur gebeten, die Namen Verlust von 40 Millionen Mart erleiden würden. Ich acceptiere das auf namentliche Abstimmung stellt, aber die Antragsteller nicht aller Antragsteller dem Hause bekannt zu geben. Darauf hat Herr Bugeständnis. Wenn er meint, wir freuten uns, daß die Attien­anwesend sind. Das widerspricht dem Geist der Verfassung des Richter es für richtig gehalten, die Frage anzuregen, ob solche Leute, gesellschaften hohe Dividenden einsackten und gönnten den Hauses. Da aber einstweilen diese Frage nicht zur Entscheidung die einen derartigen Antrag unterstützt haben, da sein müssen oder Landwirten nicht das geringste, fo ist das ein großer gebracht werden kann, habe ich nur beantragt, daß die Namen der nicht. Er hat also diese Frage in die Debatte gebracht, und Herr Irrtum. Beim Zolltarif wird sich ja Gelegenheit geben, zu zeigen, jenigen tundgegeben werden, welche die namentliche Abstimmung beantragt haben, damit man kontrollieren kann, ob auch diesmal Gamp und ich haben seine Auffaffung auf das entschiedenste zurüd- daß wir die wucherische Ausbeutung der Agrarier zu bekämpfen gewiesen. wissen. Sie sind nicht zufrieden mit der bisherigen Liebesgabe und diese Praxis wieder geübt werden soll. Welche Schlüsse sich Abg. Stadthagen ( Soc.): deswegen fordern Sie eine weitere Liebesgabe von 21/2 Millionen daraus ergeben, wird vielleicht Sache einer Die Ausführungen der Kollegen Gröber und Bachem stehen der durch Erhöhung der Brennsteuer. Sie, die Sie die Minder= späteren Zukunft sein.( Bravo ! rechts und im Centrum.) vorgekommenen Thatsache entgegen, wie ich aus den stenographischen heit des VoIts repräsentieren( Lärm rechts), suchen Berichten nachweifen kann, aus denen auch hervorgeht, daß die hier mit diefem Specialgeses Ihre Intereffen Es würde ein Hohn auf die Gesezgebung sein, konservativen Herren es waren, welche bei einer andern Ge- zu fördern. Wie einseitig die Agrarier find, das beweist ihr wenn ein so wichtiges Gesez zu stande käme von legenheit es als zweifellos hinstellten, daß die Unterstützung Vorgehen gegen die Melaffebrennereien( Unruhe rechts), obwohl diese einem Reichstag, der nicht beschlußfähig ist. eines Antrags auf namentliche Abstimmung der Anwesenheit Brennereien doch auch landwirtschaftliche Produkte verwerten. Sie ( Rufe rechts: Künstlich) Ich meine, Sie( nach rechts) selbst nicht bedarf.( Große Unruhe rechts. Der Präsident bittet um werden ja ſehen, wie die Machtverhältnisse heute hier liegen. Von hätten ein Interesse daran, zu verhindern, daß in dieser so wichtigen Ruhe.) Am 4. Juni 1896 ist nach den stenographischen Berichten die einer Vergewaltigung können Sie nicht sprechen, nachdem Sie selber die dem Herr Frage ein Beschluß gefaßt wird, der verfassungsmäßigen An- Frage, die uns heute interessiert, zur Erörterung gefommen. Damals Beschlüsse des Seniorenkonvents gebrochen haben, forderungen widerspricht. Ich behaupte, daß mindestens hundert vertrat der Abg. Gröber dieselbe irrige Auffassung wie heute. v. Stardorff mit angehört. Entiveder hat er nur für seine Person Freunde der erhöhten Spirituspreise heute nicht anwesend sind, Gegen ihn wandte sich der Abg. Liebermann v. Sonnenberg. Er dort gesprochen oder er hat sich nicht vergegenwärtigt, um was es daher ihr Schmerz( Rufe rechts: Nein! nein!)... sonst wären Sie erklärte, es sei kein Zweifel, daß die Art und Weise, wie die Anträge sich handelt. Vielleicht aber hat man mit bewußter Absicht ge­ja doch beschlußfähig.( Rufe rechts: Sind wir auch!) Weil eingebracht seien, zulässig sei.( Der Präsident bittet um Ruhe.) handelt, man wollte dem Seniorentonvent den Beschluß leicht machen, Ihnen aber aber Leute fehlen oder abgereift find, ärgern Sie Auch der Abg. Freiherr v. Manteuffel vertrat, allerdings bei in der Meinung, hier im Hause würde sich später doch alles finden. sich, daß auch auf der Linken welche fehlen. Die ganze einer andren Gelegenheit, den von uns eingenommenen Standpunkt. Man dachte, wir Agrarier sind die Mehrheit, da die Gefolgschaft Deduktion des Abg. Bachem widerspricht der Geschäfts- Er sagte: Die Anwesenheit des den Antrag unterstützenden Ab- des Centrums hinter uns ist. Merkwürdig ist es ja, daß diese ordnung.( Oho! rechts.) Ihr Oho" macht die Sache doch nicht richtig. geordneten läßt sich absolut nicht fontrollieren. Er fuhr fort: Des Partei fich so den Ostelbiern hergiebt. Wir wollen jedenfalls alles ( Sehr richtig! links.) Diese Frage ist schon wiederholt aufgeworfen halb ist nach meiner Ansicht der Vorschlag, den Herr v. Kardorff ge- thun, das Zustandekommen des Gesetzes zu verhindern.( Bravo ! und hat Veranlassung gegeben zu Beratungen der Geschäftsordnungs- I macht hat, der einzig richtige, daß jeder, der unter links.)

Abg. Richter( frf. Vp.):

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