Nr. 124.
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Vorwärts
Berliner Volksblatt.
18. Jahrg.
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Telegramm Adresse: „ Socialdemokrat Berlin F
Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2. Fernsprecher: Amt I, Nr. 1508.
Die
Novelle zum Gewerbegerichts- Gesetz.
I.
Eine der wertvollsten Arbeiten, die den Reichstag auf socialdemokratische Anregung seit Jahren beschäftigt haben und jüngst zum Abschluß gelangt sind, bildet die Ausgestaltung des Gewerbegerichts- Gesezes. So mäßig auch die vom Reichstag beschlossenen Verbesserungen des bestehenden Gesetzes sind und so zweifelhaft die Zustimmung des Bundesrats ist, so ist es dennoch angemessen, diese für die Arbeiterklasse so wichtige gesetzgeberische Arbeit des Reichstags zusammenfassend zu schildern.
Der erste Vorstoß zur Abänderung des seit zehn Jahren geltenden Gefetes, betreffend die Gewerbegerichte, ging im ahre 1898 von der socialdemokratischen Fraktion des Reichstags aus. Dieser folgte etwas später mit einem weniger weitgehenden Antrage das Centrum. Bei der zweitägigen Beratung der beiden Initiativanträge, im Januar 1899, verhielten sich die Vertreter der verbündeten Regierungen völlig pafsio. Mit keinem Wort beteiligten sie sich an der Debatte, trotdem die Reformbedürftigkeit des Gesetzes von fast allen Parteien des Reichstags anerkannt wurde.
Der Reichstag beschloß denn auch, eine Kommission mit der Vorberatung der Angelegenheit zu betrauen. Diese er stattete unterm 10. Mai 1899 einen umfangreichen schriftlichen Bericht, welcher jedoch weitgehende Abänderungen des Gesetzes, wie sie die socialdemokratischen Mitglieder der Kommission, die Abgeordneten Tuzgauer und Zubeil in der Kommission beantragt hatten, nicht enthielt.
Die obligatorische Einführung der Gewerbegerichte für alle Gemeinden beziv. weitere Kommunalverbände, wie sie von unfren Genossen verlangt worden war, fand nicht die Zustimmung der Kommission. Diese beantragte beim Plenum, die Gewerbegerichte nur für Gemeinden mit mindestens 20 000 Einwohnern obligatorisch zu machen. Außerdem schlug sie vor, die Gemeindebehörden zu verpflichten, Wählerlisten für die Wahl der Beisitzer aufzustellen, ohne daß die Wahlberechtigten erst ihre Aufnahme in diese Listen zu beantragen hätten.
Freitag, den 31. Mai 1901.
dr adsicht
Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.
Fernsprecher: Amt I, Nr. 5121.
Die von unsren Genossen beantragte allgemeine wage zu legen. Trotz dieses kaiserlichen Unwillens wird sein obligatorische Einführung der Gewerbegerichte neuester Trinkspruch wiederum in die Oeffentlichkeit getragen, und nur für Gemeinden mit mehr als 20 000 Gin- politische Bedeutung dieses Trinkspruchs. Dann aber ist es um ohnern beschlossen. Ein Versuch unsrer Fraktion, die so seltsamer, daß nicht ein amtliches Organ die Nebe des Kaisers Mindest- Einwohnerzahl bon 20 000 auf 15 000 herabzusehen, mitteilt, sondern ein Berliner Sensationsblatt. Es scheint fast, daß scheiterte. Hätte der Reichstag diesen socialdemokratischen die„ Berliner Neuesten Nachrichten" richtig vermuten, daß der Antrag angenommen, so müßten etwa doppelt so viel obli- Benutzung dieses Kanals die Absicht einer gewissen Abgatorische Gewerbegerichte neu errichtet werden, als nach dem schwächung des Vorgangs zu Grunde liegt". si jetzigen Beschlusse. Der Kaiser sagte: id s
wurde leider auch im Plenum abgelehnt und das Obligatorium es tönnte scheinen, als würde dies veranlaßt durch eine besondere
Abgelehnt wurde der socialdemokratische Antrag, welcher die Kompetenz der Gewerbegerichte ausdehnen wollte, auf die Streitigkeiten aus dem Arbeits-, Lohn- oder Dienstverhältnis aller im Bergbau, in der Land- und Forstwirtschaft, im Handel und Verkehr oder als Gesinde beschäftigten Personen.
Nicht einmal die Wünsche der Handlungsgehilfen, welche in einer Reihe von Petitionen zum Ausbruck tamen und welche Auschluß an die Gewerbegerichte forderten, wurden berücksichtigt. Der Reichstag verweigerte den Handlungsgehilfen ein Recht, welches ihren Kollegen in Oestreich durch die dortige Gesetzgebung längst gewährt worden ist.
Die fachliche Zuständigkeit der Gewerbegerichte hat durch die Novelle eine nicht unbedeutende Erweiterung erfahren, freilich nicht in dem Maße, als es der socialdemofratische Antrag verlangte. Dennoch ist ein großer Teil der diesbezüglichen, von unsren Genossen gestellten Forderungen berücksichtigt worden. Außer für die im bestehenden Gesetz vorgesehenen Streitigkeiten sollen nach dem Beschluß des Reichstags die Gewerbegerichte fünftig auch kompetent sein für die Erledigung von Streitigkeiten:
1. über die Aushändigung oder den Inhalt des Lohnbuchs, Arbeitszettels oder Lohnzahlungsbuchs,
2. über die Rückgabe von Zeugnissen, Büchern, Legitimationspapieren, Urkunden, Gerätschaften, Kleidungsstücken, Kautionen und dergleichen, welche aus Anlaß des Arbeitsverhältnisses übergeben sind,
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le Meine Herren! Am heutigen Tage habe ich die Ehre gehabt, an der Spize der 2. Garde Infanterie Brigade zu kommandieren. Es ist dieser Tag ein ganz besonderer Gedenktag, den ich immer hochgehalten habe und hochhalten werde, der Tag, an dem die Brigade vor dem hochseligen Saifer Friedrich ererciert hat. Wir weihen dent Andenken an ihn ein stilles Glas!"
Nachdem die Anwesenden dem Folge gegeben hatten, fuhr der Kaiser fort:
Füllen Sie die Gläser aufs neue! Es freut mich gerade Heute mitteilen zu können, daß es im fernen Osten zu Friedensabschlüssen gekommen ist, und daß die Truppen zurüdgezogen werden können. Es find mir aus diesem Anlaß von vielen Seiten Anerkennungen und Danksagungen zu teil geworden, auch eine vom Kaiser von Rußland persönlich abgesandte Depesche habe ich erhalten; fie lautet:
Für die Dienste in China sage Jch Enter Majestät meinen herzlichsten Dank. Graf Waldersee hat eine schwere, undankbare Sache mit Würde und Geschick geführt, ich bezeuge meine volle Sympathie.
Mit dem heutigen Tage ist der Brigade eine ganz besondere Ehre zu teil geworden, indem sie zwei Offiziere der französischen Armee in ihrer Mitte willkommen heißt. Es ist dies das erste mal, ebenso wie deutsche und französische Truppen zum erstenmal Schulter an Schulter gegen einen gemeinsamen Feind in guter Waffenbrüderschaft und treuer kameradschaft getämpft haben. Die beiden Herren Offiziere und ihre gesamte Armee Hurra! Hurra! Hurra!"
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Nach der Ansprache des Kaisers, so wird weiter erzählt, gab die 8. über Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung Kapelle einen dreifachen Tusch. Nach einigen Minuten erhob sich der Verpflichtungen, welche die unter Nr. 1 bis 3 des abgeänderten der französische General Bonnal und sagte in französischer § 3 des Gesetzes bezeichneten Gegenstände betreffen, sowie wegen Sprache dem Kaiser in warmer und überaus verbindgefezwidriger oder unrichtiger Eintragungen in Arbeitsbücher, Iicher Weise seinen Dank dafür, daß es ihm gestattet Die Anträge unsrer Parteigenossen, wonach die KomBeugnisse, Lohnbücher, Arbeitszettel, Lohnzahlungsbücher, Kranken- worden sei, gerade diesem denkwürdigen Erereieren beizuwohnen, tassenbücher oder Quittungskarten der Invalidenversicherung, und für die zahlreichen ehrenden Aufmerksamkeiten von seiten des petenz der Gewerbegerichte auch auf andre, als die im 4. über die Berechnung und Anrechnung der von Arbeitern jetzigen Gesez bezeichneten Berufe ausgedehnt werden sollte, zu leistenden Krankenversicherungs- Beiträge und Eintritts- Kaisers und der deutschen Offiziere." Der General schloß seine Ansprache mit den Worten: Die deutsche Armee und ihr wurde abgelehnt, desgleichen die von ihnen geforderte Ausgelder." dehnung der fachlichen Zuständigkeit, die Herabsetzung der Der§ 5 des Gesetzes wurde durch eine, von unfren Soldatentaiser hoch, hoch, hoch!" Nach dem Hoch intonierte Altersgrenze für die Wähler und die Beisitzer, sowie die Ver- Barteigenossen angeregte Bestimmung erweitert, welche besagt, bie Kapelle die deutsche Nationalhymne. leihung des aktiven und passiven Wahlrechts an die Frauen. daß Schiedsverträge, durch welche die Zuständigkeit des Wir würden es freudigst begrüßen, wenn diesen Vorgängen im Aus dem die Ausdehnung der sachlichen Zuständigkeit der Gewerbegerichts für fünftige Streitigkeiten aus- Offiziertafino des 2. Garderegiments und der Depesche des Gewerbegerichte fordernden Abänderungsantrage der social geschlossen wird, nur dann rechtswirksam sein sollen, wenn russischen Baren an den deutschen Raiser eine politifche Bedemokratischen Kommissionsmitglieder fand nur die Bestimmung nach dem Schiedsvertrage bei der Entscheidung von Streitig deutung beigemessen werden könnte. Jede friedliche Annäherung die Zustimmung der Mehrheit der Kommission, welche die feiten Arbeitgeber und Arbeiter in gleicher Zahl unter einem zwischen Deutschland und den Zweibundsmächten, jede Beseitigung Zuständigkeit ausdehnen sollte auf Streitigkeiten über Ent- Vorsitzenden mitzuwirken haben, welcher weder Arbeitgeber nationaler Gegensäge und Verstimmungen würde von niemand beifälliger aufgenommen werden als von uns. Wir glauben aber schädigungsansprüche aus gesetzwidrigen Eintragungen in noch Arbeiter ist. Arbeitsbücher, Zeugnisse, Krankenkassenbücher und Quittungs - Die socialdemokratische Fraktion hatte wieder beantragt, entfernt nicht an eine politische Bedeutung des Vorkommnisses. farten der Invaliditäts- und Altersversicherungs- Anstalten, das Mindeſtalter für die Wähler auf das einund. Es ist sehr begreiflich, daß das Telegramm des garen sowie wegen widerrechtlicher Vorenthaltung dieser Papiere. Endlich beschloß die Kommission, beim Plenum die Ein- wanzigste, für die Beisiger der Gewerbegerichte auf den Kaiser erfreut und daß der Kaiser dieses Telegramm alsbald das vollendete fünfundzwanzigste Lebensjahr herabzusetzen andern zur Teilnahme an seiner Freude mitteilt. Das Telegramm führung des Erscheinungszwanges vor dem Einigungsamt des und den Frauen das attive und passive Wahlrecht zeigt ja, daß weber die Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Gewerbegerichts und die Festsetzung einer Geldstrafe bis zu zu erteilen. Diese Anträge wurden mit Hilfe des Kaiser und den russischen Regierungsorganen über den eigentlichen 100 Mart zu beantragen für diejenigen an dem Streit be- Centrums einfach niedergestimmt, desselben Centrums, dessen Beranlasser des Walderfee- Oberkommandos, noch die Unterstützung, teiligten Personen, welche der Vorladung vor dem Einigungs- Mitglieder Dr. Lieber und Dr. Franz vor 23 Jahren selbst welche die deutsche Chinapolitik den Engländern geleistet hat, den amt feine Folge leisten. beantragt hatten, daß bei der Wahl der Beisitzer des Gewerbe- Baren abhalten konnten, auch seinerseits gute Dienste Deutschlands War es auch nicht viel, was aus den Verhandlungen gerichts alle volljährigen Arbeitgeber und Arbeiter in China anzuerkennen. Es ist sogar unzweifelhaft, daß Deutschland der 1899er Kommission herausgekommen war, so fonnten ihre wahlberechtigt sein sollten. Ein neuer Beweis von der thatsächlich gute Dienste nicht nur den Engländern, sondern auch den Ruffen geleistet hat. Die deutsche Chinapolitik hat Vorschläge doch immerhin als eine kleine Verbesserung des Mauserung des Centrums im arbeiterfeind. Gesetzes gelten. lichen Sinne. Wir halten es für geradezu beschämend, den russischen Einfluß in China außerordentlich gestärkt und die BeEine zweite Beratung auf Grund der Abänderungs- daß die Wähler bei den Gewerbegerichts. Wahlen auch festigung Rußlands in der Mandschurei ermöglicht. Die Auslandsanträge der Kommission fand im Plenum nicht mehr statt. fünftig noch mindestens 25 Jahre alt sein müssen, politik der deutschen Regierung ist überhaupt eine recht gefällige politit, Der Reichstag wurde am 22. Juni 1899 vertagt und nahm während man in Oestreich längst allen Zwanzigjährigen, sie erweist allen Nachbarn ringsum gute Dienste. sich auch in der vom 14. November 1899 bis 12. Juni 1900 auch den Frauen, das Wahlrecht erteilt hat. Das Barentelegramm ist nicht nur höflichkeit, wenn es auch sich ausdehnenden zweiten Hälfte der zweijährigen Session Mehr Entgegenkommen als bei ihrem, das Frauen- bie ihm bereits zugeschriebene politische Bedeutung nicht hat. Nur 1898 bis 1900 nicht in die Zeit, in die zweite Befung ein- stimmrecht. fordernden Antrage fanden die Socialdemokraten öflichkeit aber ist der Austausch zwischen dem Kaiser und In der nächsten Session, und zwar unterm 22. November mit ihrer Forderung, in dem§ 13 des Gesetzes die Bestimmung General Bonnal . Es ist das erstemal, daß ein derartiger Austausch 1900, brachte die socialdemokratische Fraktion abermals einen zu streichen, wonach die Wähler seit mindestens einem stattfindet und man sagt, dem Kaiser liege ein lodender Steiz in dem Wie wenig aber die Militaristen in Frankreich daran Initiativantrag im Reichstag ein, diesmal nicht, wie im Jahre in dem Bezirk des Gewerbegerichts Wohnung oder Gedanken, die Franzosen durch sein persönliches Auftreten zu geBeschäftigung haben müssen. Durch Annahme dieses social- winnen. Jahre 1898, nur eine Resolution, sondern eine Novelle, welche demokratischen Antrags wurde einer Anzahl bisher nicht wahl- denken, sich durch eine Politik der Liebenswürdigkeiten über den Verlust zweier Provinzen zu trösten, das zeigte erst letter Tage die recht cine durchgreifende Verbesserung des Gesetzes, betreffend die berechtigten Personen das Wahlrecht zuerkannt. chauvinistische Rede des französischen Kriegsministers André. Gewerbegerichte enthielt. Und es ist nicht zu berkennen, daß die Militaristen Frankreichs recht haben, persönliche Liebenswürdigkeit nicht zu überschätzen. Denn sie sehen, daß daß der freundliche Wirt, der ihren General mit gewinnender Zuvorkommenheit einladet und auf die französische Armee toastet, die dauernde Ver Der Kaiser hat, wie wir bereits mitteilten, sich französischen mehrung der militärischen Streitkräfte DeutschBesuch geladen, der auch dem Exerzieren der 2. Garde- Infanterie- I ands eifrigst betreibt. Es ist charakteristisch, daß General Brigade beiwohnte. Bei dem Frühstück im Offizierskafino, das dem Bonnal auch in der höflichen Beantwortung einer höflichen Bewill Der Diese Kommission hat nun gründlicher gearbeitet, als militärischen Schauspiel folgte, brachte der Kaiser einen Trinkspruch tommmung den Kaiser als Soldatenkaiser feiert. ihre Vorgängerin im Jahre 1899, und unterm 2. Mai 1901 aus, der von einigen Berliner Abendblättern bereits als eine französische General beweist damit richtiges Verständnis für das Borwalten militärischer Neigungen in Deutschland . fonnte sie ihren schriftlichen Bericht beim Plenum erstatten. hoch politische Saiferrede" gefeiert wird. Am 9. und 10. Mai cr. fand die zweite und am 13. Mai die Der Kaiser foll nach dem Bekanntwerden seiner Alexandrinerrede Irgendwelche Aenderung in den Beziehungen Deutschlands zu dritte Lesung im Plenum statt. Das Resultat derselben war, sich umvillig darüber geäußert haben, daß seine Ansprachen im andern Staaten wird durch den Trinkspruch des Kaisers nicht daß die Kommissionsanträge mit geringen Ausnahmen un- soldatischen Kreise in die Oeffentlichkeit gelangen; er soll auch ge- angekündigt. Eine Milderung der nationalen Gegenfäße, eine ver verändert angenommen wurden. meint haben, es entstünden so leicht Mißverständnisse, da ihm doch söhnliche Annäherung insbesondere zwischen Deutschland und Frant Betrachten wir nun kurz diese Beschlüsse des Reichstags. nicht zugemutet werden dürfe, jedes einzelne Wort auf die Gold- reich kann nicht durch Atte der Höflichkeit, sondern nur durch
zutreten.
Auch das Centrum war wieder in Aftion getreten, indem es die von der früheren Kommission beschlossenen Abänderungsvorschläge als Initiativantrag einbrachte.
Die erste Plenarberatung dieser beiden Initiativanträge fand am 11. und 16. Januar 1901 statt. Zum zweitenmale wurde eine Vierzehner- Kommission, der wieder die Abgeordneten Zuzauer und Zubeil angehörten, zur Vorberatung der Abänderungsanträge gewählt.
Politische Neberlicht.
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