Diesmal find namentlich die großen Herren des Ostens von der r Mißernte betroffen. Kein Zweifel, daß jezt frühzeitig Maßregeln werden ergriffen werden, und daß allerseits die Staatshilfe für hoch moralisch erklärt werden wird.
Herr Luce hätte gescheiter gethan, an das Jahr 1893 nicht zu erinnern. Der Unterschied wird dadurch nur eingeschärft, wie man bei den kleinen die Staatshilfe für unmoralisch und unnötig erklärt, die man den Großen aus vollen Händen gewährt.
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Das Ende der Chinabegeisterung. Es wird berichtet: „ Der Mannschaftsbedarf für die Ablösung der Befagung in Siautschou zum Frühjahr 1902. zu welcher die Einstellung im kommenden Herbst erfolgen soll, ist durch die Zahl der bisherigen Meldungen noch nicht gedeckt. Es ergehen daher seitens der Marinebehörden von neuem Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen tropendienstfähiger Dreijährig- Freiwilliger.
Trop der in Aussicht gestellten Teuerungszulage und Ortszulage ist's mit ser binafreiwilligteit aus. Die zurückkehrende Einsicht der jungen Leute wird freilich das Streben stärken, eine Kolonialarmee zu begründen, die unfreiwillige Weltpolitik in China betreiben muß.
Barek. Bie wir fogleich mutmaßten, gal
Die Depesche des Zaren. Wie wir sogleich mutmaßten galt ent. tuit der offiziöse Zorn gegen den Vertrauensmißbrauch des„ Lok . Anz." insbesondere der Zarendepesche, die Waldersees Haltung in China rühmte. Die Fr. 3tg." hat jest erfahren, daß der Kaiser die Depesche überhaupt nicht wörtlich wiedergegeben hat, sondern nur
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Was die Wirkungen der Erpedition anlangt, fo urteilt der Ge-| in verschiedenen Arbeitsstellen entgegen zu wirken. Eine währsmann recht pessimistisch. Neue Unruhen seien nicht zu ver- solche Vereinbarung tann ebenso wenig als gegen die guten Sitten hindern, weil die chinesischen sogenannten Christen, zum Teil unter verstoßend oder ungesetzlich angesehen werden, wie die der VerabLeitung christlicher Missionare und unter dem Schuge fremder Bajo- redung von Arbeitern zum Versuche der Erlangung günstigerer nette, nichtchristliche Ortschaften in einer Weise heimsuchten, die Lohn- und Arbeitsbedingungen mittels Einstellung der Arbeit ihnen von seiten der heidnischen Chinesen niemals verziehen werden(§ 152 G.-O.). Hiernach war die Beschwerde zurückzuweisen." wird." Ist auch formell gegen den Entscheid- wie nun die Dinge Es gebe nur ein einziges Mittel, diese Gefahren neuer nugloser einmal liegen wenig zwingendes zu sagen, so ist die Begründung Expeditionen zu beseitigen: dieses Bescheides um so merkwürdiger. Das selbstherrliche Recht der „ Man müßte die Missionare auffordern, sich den Unternehmer, die Arbeiter, die sich erdreisten die Arbeitsstelle wechseln zurückgehenden Truppen anzuschließen und ihnen mitteilen, zu wollen, mit dreimonatiger Hungerfur zu bestrafen, wird als daß sie ihre Thätigkeit in Thätigkeit in Gebieten, Gebieten, wo fein Mensch ebenso unschuldig wie durchaus verständlich hingestellt, mant von ihnen etwas wissen will und in denen sie sich zum wolle nur dem häufigen Hin- und Herwechseln der Arbeiter in großen Teil durch eignes Verschulden unmöglich ge- verschiedenen Arbeitsstellen entgegenwirken. Sollte es den macht haben, in Zukunft nur auf ihr eignes Risiko hin fortfeßen Herren wirklich nicht zum Bewußtsein gekommen sein, daß mit dieser können und nicht erwarten dürfen, daß der Staat zur Förderung Vereinbarung der Fabrikanten den Arbeitern jeder Arbeitswechsel ihrer mehr oder weniger egoistischen Interessen Flotten und Heere am Ort unmöglich, daß sie dadurch gänzlich zu Hörigen ihrer jebereit hält. In den chinesisch- europäischen Niederlassungen an weiligen Arbeitgeber gemacht werden?
die zu
der Küste findet sich für Lente von einiger Intelligenz, Die Arbeiter des Saargebiets mögen sich aber an diesen Fall wirklicher Arbeit nicht zu träge sind, lohnende erinnern, wenn man ihnen bei der jetzt im Kreise Ottweiler . Beschäftigung genug, besonders wenn der Groll, der heute St. Wendel- Meisenheim stattfindenden Nachwahl mit allerhand die europäischen Ansiedler gegen die Missionare erfüllt, schönen Phrasen um den Bart geht und um ihre Stimmen wirbt. durch die Ueberzeugung, daß diese in Zukunft ihr agitatorisches Treiben einstellen werden, nachgelassen haben wird. Lassen wir aber die Missionare in der Ueberzeugung, daß sie nach wie vor einen mächtigen Rückhalt haben, jo sind neue Expeditionen ledig lich eine Frage der Zeit."
werden.
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Der Saifer und die Reichs
Der Kaiser und die Reichslande.
ihrem Sinne nach. Von der Veröffentlichung einer nur sinn staatlich subventionierte Missionar- Unwesen nicht unterdrückt französischer Offiziere im Reichslande eintreten lassen, hat durch die Freilich in Deutschland , wo Centrum Trumph ist, wird das gemäß mitgeteilten Aeußerung des Baren aber befürchtet jedenfalls Der verantwortliche der Reichspolitik Vermehrung der seit Waldersees Auszug zahlreichen Mißverständnisse zwischen Berlin und Petersburg . llebrigens wird mitgeteilt, daß der deutsche Kaiser im August dem Zaren einen Besuch abzustatten gedenkt.
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Caarrabien.
Man schreibt uns aus dem Saarrevier:
Wie die Stummische Praxis der Knechtung und Entrechtung der Arbeiter bei den Unternehmern des Saargebiets Schule gemacht hat, wie lettere bestrebt sind unter Anwendung brutalster Mittel die Arbeiter völlig zu ihren Sklaven zu machen, die sich bedingungslos jeder ihrer Launen zu fügen haben und wie die jeder Organisation baren Arbeiter diesem Treiben gegenüber gänzlich schuß- und rechtlos dastehen, davon in folgendem ein Beispiel:
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der Jaunezschen Saargemünder Zeitung", der Kaiser werde dem Aus Straßburg i. E. wird uns geschrieben: Die Nachricht nächst eine Erleichterung in den Bestimmungen über den Besuch Meldung der„ Nordd. Allgem. Zeitung" alsbald ihre Bestätigung erhalten. Herr Staatsrat Jaunez, der Fayencekönig von Saar gemünd und Herzog von Lothringen", hat sich also in der Frage der Kreditbewilligung für die Hohkönigsburg nicht verrechnet, und die Hoffnung des Lothringischen Notabelntums iſt von dem erwarteten Erfolg begleitet gewesen. Wie es nun bei derartigen Dingen einmal zu gehen pflegt, so auch hier: das Zu den Hunnenprozessen. Die National Beitung" reichsländische Volt hat die Geldmittel für den Wiederschreibt: aufbau der kaiserlichen Burgruine aufzubringen, und die Herren Die Socialdemokraten haben im Reichstag wiederholt No tabeln; die das Geld aus fremden Taschen so großmütig beden Kriegsminister aufgefordert, wegen der Veröffentlichung der willigt haben, stecken die Vorteile davon ein. Denn daß die ersogenannten Hunnenbriefe Anklage erheben zu lassen, damit wähnten Grenzverkehrs- Erleichterungen für französische Offiziere eine gerichtlich festgestellt werde, was an dem Inhalt dieser Briefe Ein seit 12 Jahren in der Glasfabrik der Firma L. Reppert Maßregel ist, an der die große Masie der Bevölkerung des Reichslandes Wahres ist. Nachdem der Minister diesem Verlangen in Sohn in Friedrichsthal bei Saarbrücken beschäftigter Arbeiter geriet auch mir in mindesten interessiert wäre, das wird im Ernste niemehreren Fällen Folge geleistet, bemüht man sich mit der Firma in Differenzen, wurde gekündigt und entlassen. Von mand behaupten wollen. Den Vorteil aus derselben ziehen einzig von socialdemokratischer Seite die Untersuchung zu fördern? dem Wertführer einer andren am Ort belegenen Glasfabrik wurde und allein die paar Notabelnfamilien unfres Landes, deren Söhne Nein, sie zu vereiteln! Der Abg. v. Bollmar hat vor einigen ihm Beschäftigung zugesagt, als er aber sein Entlassungszeugnis oder sonstige Verwandte, zum Teil noch aus der Zeit vor 1870 her, Tagen nach der Augsb. Abendztg." in München in einer social- vorlegte, erklärte der Werkmeister, mit solchem Zeugnis tönne er ihn als Offiziere in der französischen Armee stehen, und für die bisher demokratischen Versammlung ausgeführt: Der preußische Kriegs- nicht einstellen. Der Arbeiter möge zur Firma Reppert gehen und ein Besuch ihrer Familienangehörigen auf reichsländischem Boden minister sei nicht Vorgesezter der ostasiatischen Truppenteile, da diese ersuchen, daß sie auf dem Abgangszeugnis den Vermerk mache, erheblich erschwert oder völlig unmöglich gemacht war. sie nicht gefeßlich aufgestellt wurden; er, v. Vollmar, habe einem sie gebe ihre Einwilligung zu seiner Einstellung bei der andren Dagegen harren diejenigen Söhne unsres Landes, die, ohne mit der Sache beschäftigten Rechtsanwalt gefagt, er folle geltend Firma. Unter den Fabrikbefizern von Friedrichsthal besteht gerade als Offiziere in die französische Armee eintreten zu können, machen, daß in geseglichem und verfassungsrechtlichem Sinne der nämlich eine Vereinbarung, daß ein bei einer Firma ans- nach den Kriegsjahren 1870/71, zum Teil unter zwar straffälliger, Kriegsminister nicht der Vorgesezte dieser Truppen, ja daß tretender oder entlassener Arbeiter innerhalb drei Monaten aber unter den gegebenen Verhältnissen immerhin begreiflicher und diese Truppen gar keine deutschen Truppen seien. Was die nur dann von einer andern Firma eingestellt werden darf, wenn entschuldbarer Verlegung bestehender Verpflichtungen gegenüber dem legtere Bemerkung besagen soll, ist das Geheimnis des Herrn der bisherige Arbeitgeber dies ausdrücklich auf dem Abgangszeugnis neuen Vaterlande, nach Frankreich ausgewandert sind, immer noch b. Bollmar. Höchst bezeichnend aber ist das Bemühen, die gedes Arbeits bemerkt. Dies zu thun weigerte sich aber die Firma vergeblich des erlösenden Wortes, das ihnen die dauernde oder auch richtlichen Verhandlungen zu erschweren, nach- Reppert. nur vorübergehende Rückkehr ins Heimatland gestattet. Und daß dem man sie zuerst selbst verlangt hat. Wir glauben in- Dem Arbeiter wollte es nicht in den Sinn, daß er auf Grund hierbei eine sehr erhebliche Anzahl von Personen gerade aus den des nicht, daß die Legitimation des preußischen Kriegsministers, dieses Aftes von Fabrikantenwillkür den Ort verlassen oder mittleren und unteren Boltsschichten in Betracht kommt, die Erhebung der Anklage zu beantragen, seitens der Gerichte be- aber mindestens auf drei Monate von der Arbeit aus daß eine diesbezügliche Verfügung also eine wahrhaft volkstümliche zweifelt werden wird; follte es geschehen, so brauchten sich die gesperrt sein sollte; er erinnerte sich erinnerte sich des Gesetzentwurfs Maßregel wäre, das weiß jedermann, der die Verhältnisse in ElsaßKriegsminister von Bayern , Württemberg und Sachsen nur den zum Schuße der Arbeitswilligen, die im Interesse der Staats- Lothringen kennt. Anträgen anzuschließen." und Gesellschafts- Ordnung für so dringend nötig erklärt worden Man geht wohl nicht fehl, wenn man das erwähnte EntgegenWir lassen die von unserem Parteigenossen v. Vollmar angeregte war und den die Unternehmer, die ja, besonders im Saargebiet, jo tommen des Reichsoberhaupts gegenüber den Wünschen der reichsFrage unerötert und haben lediglich die verehrlichte National große Patrioten und feste Staatsstüßen sind, so freudig begrüßt ländischen Aristokratie in Zusammenhang bringt mit den GunstBeitung" zu befragen, ob sie wünscht, daß Staatsbürger prozeſſiert hatten; er, erinnerte sich des Wortes: schwerste Strafe demjenigen, bezeugungen, die der Kaiser kürzlich der franzöfifchen Armee anläßwerden, sofern sich herausstellen sollte, daß der Strafantragsteller er sei wer immer, der einen Deutschen an freiwilliger Arbeit hindert, lich der Anwesenheit zweier ihrer Offiziere bei den Berliner Paradegefeßlich unberechtigt zum Strafantrag ist? Mutet die National- und hoffte bei den Behörden Schutz und Hilfe zu finden. festlichkeiten zu Teil werden ließ. Weit mehr aber als eine derartige Beitung" einem Richter das Amtsverbrechen zu, ein Strafverfahren Zunächst wandte der Arbeiter sich an den Landrat. Dem Antwort Maßregel, die nur einem verschwindend kleinen Teil der Bevölkerung des durchzuführen, wenn er überzeugt ist, daß ein rechtsgültiger Straf- fchreiben, das er hierauf erhielt, sei folgendes entnommen:" Die Landes zu statten kommt, wäre eine allgemeine Erleichterung antrag nicht vorliegt? Frage der Rechtmäßigkeit ihres Entlassungsscheins habe ich an der des Heimatbesuchs für die in Frankreich lebenden Diese Frage hat nicht das mindeste zu schaffen mit der Klar Sand des§ 113 der Gewerbe Ordnung eingehend untersucht. Es Elsaß- Lothringer am Platze gewesen. stellung der aus China berichteten Humenthaten und deren Förderung. ist dort verboten, die Arbeiter im Zeugnisse geheimerweise zu kennNicht die Socialdemokratie hindert diese Klarstellung, vielmehr die zeichnen. Ich habe nicht feststellen können, daß ein Verstoß gegen Heeresleitung. Wenn es dieser nicht um Bestrafung der ihr dieses Berbot vorliegt. 8 war hat eine Kennzeichnung unangenehmen Kritiker, sondern um Klarstellung der Vorkommnisse Ihrer Person mit Rücksicht auf die mir bekannte zu thun wäre, dann dürfte sie sich nicht darauf beschränken, lediglich Vereinbarung der Glashütten- Besizer gegen socialdemokratische Blätter zu klagen, sondern sie hätte Friedrichsthal stattgefunden, jedoch nicht durch das mindestens zugleich die zahllosen bürgerlichen Blätter, erteilte Entlassungszeugnis, sondern durch die Vorenthaltung der deren Chinabriefe wir vielfach nur wiedergaben, vor den Richter Wiederaufnahmebewilligungs- Befcheinigung. Die Ihnen gewordene ziehen müssen. Ferner dürfen wir der„ Nat. 8tg." mitteilen, daß Arbeitskündigung und deren Gründe entziehen sich meiner Ein der Kriegsminister, wenigstens soweit es den Vorwärts" angeht, wirkung. Ich bin daher nicht in der Lage, amtlich ein Urteil lediglich wegen formeller Beleidigung flagt und die Richtigkeit darüber abzugeben." der gemeldeten Thatsachen überhaupt nicht bestreitet.
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in
Ausland.
Ein Allerweltsmann.
--st- Wien , 4. Juni. Populäre Minister hat es in Oestreich noch nie gegeben. Das ist ganz natürlich, denn der Minister gefällt entweder dem einen Voltsstamm, dann mißfällt er aber sicher dem andern; der Grund seiner Popularität bei den einen ist die Ursache des Mißfallens der andern. Der Minister regierte entweder in Böhmen czechisch, dann ward er von den Deutschen gehaßt, oder er war ein Deutscher, Run wandte sich der Arbeiter an das Amtsgericht zu dann verfolgten ihn die Czechen. In Galizien hatte er sich zwischen Es ist gewiß eine liberale Aufgabe, politische Angeklagte, Sulzbach um Zulassung zum Armenrecht und Gewährung eines Polen und Ruthenen, im Süden zwischen Slovenen und Italienern die sich ihrer Kläger wehren, zu beschimpfen und dem völlig ein- Rechtsbeistands zur Einleitung einer auf folgenden Forderungen zu entscheiden; überall stand er vor Alternativen und wie er sich seitigen Vorgehen der Heeresleitung Kränze zu flechten.- basierenden Klage gegen die Firma Reppert. 1. Ausstellung eines auch entschied, mehr als halbe Liebe konnte er nicht ernten. Herr Zeugnisses, daß ihm die Erlangung andrer Arbeit nicht unmöglich v. Körber aber ist auf dem besten Wege, überall Zärtlichkeit zu Chinafrieden in Berlin . Zu den unnötigen Maßnahmen, die mache; 2. Zahlung einer Entschädigung von drei Mart pro Arbeits- finden; die Herzen aller fliegen ihm zu, dieser kleine Bureaukratengerade die deutsche Regierung gegen das offizielle China unternahm, tag, vom Tage der Entlassung an, bis zur Ausstellung vorstehend mensch ist in den verflossenen vier Monaten geradezu populär geworden mit dem man doch stets in Frieden lebte, zählte auch die Ueber- bezeichneten Beugnisses bezw. bis zum Ablauf der von der und seine Worte finden bei allen Volksstämmen williges Gehör. Er hat wachung des telegraphischen Verkehrs der chine Fabrikantenvereinigung vereinbarten Aussperrungsfrist von drei gestern im Abgeordnetenhause- etwa um Mitternacht, denn in Wien ist sischen Gesandtschaft in Berlin . Jegt ist diese Plackerei Monaten. Das Amtsgericht lehnte die Bewilligung des Armenrechts legt der Parlamentarismus in Bermanenz erklärt- eine politische endlich beseitigt worden. ab, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung aussichtslos sei. Rede gehalten und obwohl er eigentlich nichts gesagt hat, als Gegen diesen Bescheid wandte sich der Arbeiter nun mit einer triviale Selbstverständlichkeiten, überfließen die Abgeordneten und die eingehend begründeten Beschwerde an das Landgericht zu Saarbrücken Zeitungen von dem Lobe des Mannes, der Destreich gerettet habe. In der Beschwerdeschrift wurde hervorgehoben, daß die Vereinbarung Man verhandelte das Budgetprovisorium, und trotzdem Herr v. Körber der Unternehmer eine solche sei, für die der Gefeßentwurf zum teine" Majorität hat, wurde ihm diese Blanko- Vollmacht, die nach Schuße der Arbeitswilligen Strafe angedroht habe; daß sie unter der landläufigen Auffassung ein Vertrauensvotum darstellt, mit Bezugnahme auf§ 326 des Bürgerlichen Gesetzbuchs als gegen die kolossaler Majorität erteilt. Glück. hat er, der kleine Körber, das guten Sitten verstoßend bezeichnet werden müsse; daß sie aber auch muß ihm der Neid lassen. Das einst so borstige Haus ist unter gegen den Sinn des§ 113 der Gewerbe- Ordnung verstoße, in feinen gewandten Händen ganz zahm geworden, die zuwideren welcher es der Gesetzgeber den Arbeitgebern ausdrücklich untersage, Barteien parieren nun auf den Wink, und was die Regierung will, den Arbeitern durch Kennzeichnung die Erlangung andrer Arbeit un- das geschieht. Es ist wieder eine Lust geworden, östreichischer möglich zu machen oder zu erschweren. Ministerpräsident zu sein!
Rittmeister v. Krosigk hatte nach der„ Magdeb. Boltsstimme" im vergangenen Jahr eine Festungsstrafe von neun Monaten in Magdeburg zu verbüßen. Aus welchem Anlaß, vermag das Blatt nicht zu sagen. Wenn ein Rittmeister zu neun Monaten verurteilt wird, muß er schon gehörige Schuld auf sich geladen haben.-
Der Rückzug der deutschen Truppen aus China ist ebenso unmotiviert erfolgt, wie die Entsendung. Walderfee hat in gewissem Sinne allerdings sein Wort gehalten, das er in jener finematographisch erregten Zeit zum Kaiser sprach, als er Mitte August 1900 die Triumphatreise durch Deutschland unternahm:
Ich bitte Eure Majestät, die Versicherung gnädigst anzunehmen, daß, so lange der Arm die Kraft behalten wird, diesen Stab zu halten, ein Befehl zum Rückzug über meine Lippen nicht kommen
wird."
Nachdem nun der Feldmarschallstab anscheinend verbrannt ist, hat sein Arm nicht mehr die Möglichkeit ihn zu halten, und darum fonnte er getrost den Befehl zum Rückzug geben.
Ueber diesen Rückzug und die Zukunft Chinas urteilt der militärische China - Berichterstatter der Frankfurter Zeitung ": Er bespricht zunächst die Meldung, daß französische Truppen im Verein mit den chinesischen regulären Soldaten Boyerhaufen bekämpften und weist auf einen jener tollen Widersprüche hin, aus denen der Rache= zug von Anfang an bestanden hat:
Vor wenigen Wochen noch hielt es das Oberfommando für geboten, durch eine deutsch - französische Expedition die chinesischen Truppen anzugreifen und nach Schanft zurückwerfen zu lassen, und die deutschen Leser wissen heute aus der Verlustliste, daß dieses Unternehmen bedauerliche Opfer an Menschenleben für unsre deutschen Truppen zur Folge hatte. Wenn nun heute dasselbe Oberkommando, das vor furzer Zeit die Bekämpfung der chinesischen Armee für geboten erachtete, nichts gegen ein Bu sammengehen der ihm unterstellten französischen Truppen mit eben diefen Chinesen einzuwenden hat, so berechtigt dies wohl zu der Frage, weshalb man unter diesen Umständen überhaupt noch Menschenopfer im Kampfe gegen chinesische Reguläre für unumgänglich notwendig erachtete. Für unumgänglich muß man sie doch wohl gehalten haben, und das deutsche Volt wird sicherlich zu seiner Beruhigung eine Aufklärung über den plötzlichen Wandel in dem Verhalten des Oberkommandos den Chinesen gegenüber umsomehr wünschen, als die ausländische Presse nicht müde wird, die deutscherseits unternommenen Expeditionen den Verlangen der Deutschen , sich durch Waffenthaten Ruhm zu er werben, zuzuschreiben."
Das Landgericht wies die Beschwerde kostenpflichtig zurüd. Die Begründung des Bescheides ist merkwürdig genug. Nachdem die angeführte bestehende Vereinbarung der Friedrichs thaler Glasfabrikanten als dem Gericht bekannt zugegeben, heißt es weiter wörtlich:
Von allen europäischen Ministern dürfte Herr v. Körber der Regierungschef sein, der in diesem Jahre auf die größten Erfolge zurückblicken kann. Er fand eine schier unlösliche Situation vor, einen Zustand, der einem Staatsbankrott so ähnlich sah wie ein Ei dem andern. Dem neuen Hause schien ein sehr kurzes Dasein beNach§ 113 G.-O. können die Arbeiter beim Abgange ein schieden, das Ende des früheren Parlaments fündigte ihm ein ähnlich Zeugnis über die Art und Dauer der Beschäftigung verlangen. jämmerliches Schicksal an. Und heute? Heute steht Oestreich am Dieses Zeugnis ist, wenn es der Arbeiter fordert, auch auf Ende einer Session, in der die Gefeßfabrikation förmlich mit Dampf ihre Führung und ihre Leistungen auszudehnen. Keine dieser betrieben wurde, in der nur eine Leidenschaft gewaltet hat: die der Forderungen wird in der beabsichtigten Klage geltend Arbeit. Wodurch hat Herr v. Körber seine unleugbar großen Erfolge gemacht. Denn wenn Kläger auch allgemein die Ausstellung eines errungen? Ist er ein Mann von ungewöhnlichen Gaben, eignet Beugnisses verlangt, das ihm die Erlangung andrer Arbeit nicht ihm besondere Geistesenergie, hat er seltene Kraft, fruchtbare Ideen unmöglich macht, so ergiebt doch die Begründung und weitere geoffenbart? Beileibe nicht. Herr v. Körber besitzt sicherlich EigenAusführung, daß er fein Zeugnis über Führung und Leistungen schaften, die ihn über den Durchschnitt östreichischer Ministerercellenzen haben will, sondern daß er nur einen Zusatz begehrt, wonach die ziemlich hoch stellen; er ist geschickt, flug, besonnen, zähe und Firma Reppert den Eintritt des Klägers an einer andren Arbeits- wenn es rätlich und nüzlich ist, sogar ehrlich. Aber seine geistige stelle gestattet. Ein solcher Vermert ist aber weder ein Beugnis Physiognomie weist doch keine hervorragenden Eigenschaften über Art und Dauer der Beschäftigung, noch ein solches über auf, wahrlich nichts, was diese phänomenalen Erfolge erklären Führung und Leistungen. Auch die Ausführung des Beschwerdeführers, tönnte. Wenn man diesen Opportunisten analysieren soll, so kann daß die Art der Ausstellung des Zeugnisses in Verbindung mit der man nur sagen: Er siegte, weil er das Selbstverständ= bestehenden Vereinbarung der Fabrikbefizer sich als eine Zuwiderliche that. Nach den Intriganten, mit denen die Oestreicher seit handlung gegen§ 113, Abs. 3 der Gewerbe- Ordnung darstelle, ist un- Jahrzehnten heimgesucht worden waren, that ein Mensch not, dem zutreffend. Den Arbeitgebern ist es untersagt, die Zeugnisse mit man trauen durfte: Herr v. Körber wurde also ehrlich und geMerkmalen zu versehen, welche den Zwed haben, die Arbeiter in wissenhaft. Nach den Faullengern, die das Regieren als Füllsel für einer aus dem Wortlaut des Zeugnisses nicht ersichtlichen Weise müßige Stunden auffaßten, brauchte man einen Regierungschef, der zu kennzeichnen. Um ein Merfinal handelt es sich hier aber nicht, sich um die Regierung fümmerte; Herr v. Körber arbeitet wirklich denn die Nichtaufnahme eines Zusaßes, zu dem eine gesetzliche wie ein Lafttier. Nach den hochmütigen Feudalen, die aus ihrer UnVerpflichtung nicht besteht, ist kein Merkmal. Die Vereinbarung wissenheit ein Princip gemacht haben, war ein Mann vonnöten, der flint, der Arbeitgeber, einen von einem andern Arbeitgeber entlassenen schmiegsam, unverdroffen, zähe zu arbeiten verstand: Herr v. Körber kann Fabrikarbeiter in einer bestimmten Frist nur dann anzunehmen, das wie taum der geschichteste Diplomat. Gegenüber den ver wenn der bisherige Arbeitgeber dieses ausdrücklich gestattet; verstößt blendeten Parteien, die in selbstmörderischem Wüten ihre Kräfte erendlich auch nicht gegen den§ 826 des Bürgerlichen Gefeß ichöpften, hatte die Politik des Sich Verständigens die Logik fir buchs. Ihr durchaus verständliches(!) Motiv ist das, fich, und das Rätsel der Körberschen Erfolge ist, daß er diese den zu häufigem Hin- und Herwechseln der Arbeiter 20git lebendig gemacht hat. Er giebt sich auch über das