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Nr. 131.

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Vorwärts

Berliner Volksblatt.

18. Jahrg.

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Zelegramm Adresse: Socialdemokrat Berlin"

Centralorgan der socialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.

Fernsprecher: Amt I, Nr. 1508.

Das Geheimnis des Falls Krosigk .

Unser Magdeburger Parteiblatt brachte die Mitteilung, daß der in Gumbinnen erschossene Rittmeister v. Krosigt in Magdeburg neun Monate Festung verbüßt hat. Jezt ergänzt das Berliner Tageblatt" diese Nachricht durch eine Enthüllung, die, wenn sie sich bestätigt, zu dem Ungeheuerlichsten gehören würde, was jemals aus den Geheimnissen des Militarismus ans Licht gedrungen ist und was allerdings hinreichend erklären würde, warum das Gumbinner Kriegsgericht mit so ängstlicher Mühe alles Persönliche über den ermordeten Rittmeister der Oeffentlichkeit entzog.

Das Berliner Tageblatt" ist in die Lage gebracht", über die Gründe der Bestrafung des Rittmeisters das Folgende mitzuteilen:

Sonnabend, den 8. Juni 1901.

V

Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3. Fernsprecher: Amt I, Nr. 5121.

Gründen solche Auskunft erteilt, fällt er nicht unter die Bestimmung der Gewerbe- Ordnung. Diese Aus­funft ist, glaube ich, ebenso präcis wie flar, so daß Herr Abg. Bebel beruhigt sein kann."

Er hat nämlich vom verstorbenen Rittmerster v. Krosigk geäußert, daß dieser Offizier ein auf alle Fälle pflichtgetrener Offizier gewesen sei, den er vor Beleidigungen usw. schützen müsse. Wenn derartige Aeußerungen von dieser Stelle aus fallen, dann Der Abg. Dr. Hige meinte, durch diese Erklärung sei jeder ist das sehr bedenklich. Gegenüber einem Offizier, der 8iveifel beseitigt, ein Boltsbureau z. B., das einen Beamten an­ältere, ausgediente Soldaten so mißhandelt hat, daß sie stellt, sei lein gewerbsmäßiges, sondern ein gemeinnügiges. bewußlos zusammenbrachen und ins Garnison Lazarett Der Abg. Bebel blieb und, wie das Breslauer Erkenntnis zeigt, geschafft werden mußten, der durch unsiunige Appelle mit Recht bei seinem Zweifel. 8wischen zweiter und dritter Lesung die Mannschaften quälte, der den Sabbath geschändet hat wurde dann vereinbart, die bemängelten Worte zu und deshalb von der Bevölkerung angezeigt worden ist, dem wegen streichen und durch die jetzt im Gesetz enthaltenen Worte gewerbs­Mißhandlung von Mannschaften das Strafbuch von seinen Vor- mäßige Auskunfterteilung über Vermögensverhältnisse oder persön gesetzten entzogen werden mußte, der schließlich auch wegen seiner liche Angelegenheiten" zu ersetzen. Und dennoch hat das Beuthener Landgericht und das Breslauer dienstlichen lebergriffe und Verfehlungen Festungshaft erlitten hat Ober- Landesgericht numehr den§ 35 gegen Arbeiterjekretariate an­furz, gegenüber einem Krosigk ist die Bezeichnung, ein auf alle gewendet. Hierzu ist das Gericht durch die Annahme gelangt, eine Fälle pflichttreuer Offizier" mehr als gewagt. Ja, man fann Gewerbsmäßigteit liege vor, da der Arbeitersekretär den sagen, daß Krosigt sich der einfachsten Pflichten als Offizier nicht Auftrag habe, die Rechtsuchenden als zahlende Mitglieder den bewußt gewesen ist. Und darüber, Herr General, hilft Gewerkschaften zuzuführen und diesen durch die Eintrittsgelder und teine Sentimentalität hinweg. Ein solches Zeugnis Mitgliederbeiträge dauernde Einnahmen zu verschaffen. Diese An­für Krosigt, wie das von dem General v. Viebahn, muß ja nahme ist in thatsächlicher Hinsicht hinfällig, denn der Arbeiter­sekretär hat solchen Auftrag sicher nicht in seiner Eigenschaft als Arbeiter unter Umständen wirken wie eine Prämie auf weitere Miß sekretär. Vor allem ist sie aber rechtlich völlig unhaltbar, weil sie handlungen." auf einer völligen Mißdeutung des Begriffs Gewerbsmäßigkeit und auf einer Durcheinanderwirbelung des Arbeitersekretärs, der Gewerk­schaft, der Gewerkschaftsleitung und der Gewerkschaftsleistung beruht, wie sie nur durch völlige Unkenntnis über Wesen und Inhalt dieser Institutionen erklärlich ist.

Inzwischen aber scheint auch der Generallieutenant Biebahn sich flar darüber geworden zu sein, daß jener Lobgesang wenig zweckmäßig, und in seiner Erwiderung beschränkte er sich auf die kleinlaute Be­merkung: Der Sinn meiner Erklärung in der letzten Sitzung war der: Laßt die Toten ruhen."

Was veranlaßte den Vertreter der Militärbehörde, in der von

Herr v. Krosigk war zu zwei Jahren Festung verurteilt worden, weil er im Jähzorn seinen Burschen erschlagen hatte. Der betreffende Bursche war der einzige Sohn von Banersleuten, welche über den Verlust untröstlich gewesen find. Nachdem Herr v. K. neun Monate von der über ihn verhängten Strafe verbüßt hatte, wurde ihm der Rest in Gnaden erlassen, jedoch unter Zurückfegung im Avancement." Es fällt uns schwer, das Verantwortungsgefühl der Heeres­Ieitung zu begreifen, die es über sich gewinnen sollte, einen Menschen, der so wenig Selbstbeherrschung besaß, daß er im Jähzorn seinen Unter­gebenen tötete, nach wenigen Monaten wieder an einen ver­antwortungsvollen Bosten zu stellen. Der zum unbedingten Gehor­sam verpflichtete Soldat ist wehrlos feinem Vorgesezten anheim gegeben; die Disciplin kann in der Hand eines gewaltthätigen oder ihm beliebten Weise den Nittmeister v. Krosigk in Schuß zu nehmen gar eines geistig unnormalen Offiziers zum furchtbarsten und seine Verlegenheit in einem gänzlich unberechtigten Angriff Terrorismus werden. Die Macht des militärischen Vor- gegen einen Abgeordneten zu verbergen? Der Grund muß wohl der­gesezten grenzt an Allmacht, die unbedingte Pflicht zum selbe sein, aus dem der Rittmeister troß seiner Berfehlung im Dienste be­Gehorsam gleicht dem klerikalen Kadaver Gehorsam. Um lassen wurde, und schließlich auch der gleiche, der das Gumbinner so mehr, sollte man meinen, liegt der Heeresleitung die Auf- Kriegsgericht zu seiner allgemein verurteilten Einschränkung der gabe ob, in der Auswahl der Personen, die mit einem solchen Oeffentlichkeit veranlaßte. Da wir den Grund nicht kennen, Uebermaß von Machtfülle ausgestattet werden, mit peinlichster Sorg so wird die Militärverwaltung, um schlimmsten Mutmaßungen vorzu­falt zu verfahren. Deshalb fällt es uns immer noch schwer, zu beugen. ihn nennen müssen. Nötigenfalls wird der Kriegsminister glauben, daß jemand, der in der Raserei Totschlag verübte, im Reichstage genötigt werden, sich über die Angelegenheit zu äußern. alsbald wieder für würdig und tauglich befunden worden sein sollte, Soldaten zu kommandieren. Da erschiene es denn wirklich wie die unentrinnbare Wirkung der unverständlichen Unter­laffung, daß ein Opfer des unzurechnungsfähigen Offiziers in seiner Not schließlich Lynchjustiz übte. Es giebt kein schlimmeres Attentat gegen die Disciplin als die Uebertragung der Disciplinargewalt an eine Person, die sich selbst nicht zu disciplinieren weiß.

Freilich, man wird das minder außergewöhnlich finden, wenn man sich erinnert, in welcher Weise selbst im Reichstag die Vertreter des Militärrefforts bei Beschwerden und Anklagen, die aus dem Hause heraus erhoben werden, zu verfahren pflegen.

Ueber das Wesen des Ermordeten laufen auch sonst in der Presse die unglaublichsten Erzählungen um. So teilt das Kleine Journal" einen Vorfall mit, der sich in einer der früheren Garnisonen Krosigts zugetragen hat. In der damals von ihm befehligten Schwadron biente ein alter Wachtmeister, der den Feldzug gegen Frank­ reich mitgemacht hatte und dessen Brust das eiserne Kreuz schmückte. Eines Tags hatte der Wachtmeister Herrn v. Krosigk in dessen Wohnung eine Meldung eine Meldung zu machen. Bei dieser Gelegenheit entfiel Herrn v. Krofigt ein Bleistift. Der Wachtmeister büdte sich, um ihn aufzuheben. Diese Bewegung erschien dem Offizier jedoch weder schnell noch energisch genug; Herr v. Krosigk nahm den Bleistift, warf ihn weg und befahl dem Wachtmeister, ihn aufzuheben. Dies wiederholte er im ganzen

Es ist bisher nicht darauf hingewiesen worden, daß der Fall Krosigk in diesem Jahre auch den Reichstag beschäftigt hat. Am 27. Februar d. J. brachte unser Genosse Kunert die Angelegenheit dreißigmal! zur Sprache. Er führte nach dem Stenogramm

-

aus:

Es geht aus allen diesen nachträglich berichteten Einzelheiten Der Mann fand ein fürchterliches, jähes Ende. Das erklärt hervor, daß es ein öffentliches Geheimnis war, in welcher Weise sich aber daraus, daß Krosigk ein Soldatenschinder ersten Strosigt seine Stellung mißbrauchte. Schon diese Besonderheiten Ranges war. Den Wachtmeister Martens, der vom Er- hätten genügen müssen, um die Heeresverwaltung zu nötigen, dem holungsurlaub zurückkehrte, zwang er 1897 so lange lehrt" zu Ercedenten weitere Quälereien seiner Untergebenen unmöglich zu machen, bis Martens umfiel und in das Garnisonlazarett machen. Bewahrheitet sich nun gar, daß Krosigk in der That getragen werden mußte. Krosigk war so grausam, daß seine Vor- fich eines Totschlags schuldig gemacht hat und trotzdem so gesezten schließlich ein Einsehen hatten und ihm das Straflange im Dienste bleiben konnte, bis ihn eine höhere Gewalt seinem buch 1898 entzogen. Er hielt u. a. zur Feier der Sonntags - verhängnisvollen Wirken entriß, dann handelt es sich um eine An­ruhe 1898 einen Pferde- Appell ab, von morgens bis abends ohne gelegenheit, über deren Ernst und weittragende Folgen sich die jede Unterbrechung; es geschah dies in der Allensteiner Gegend. Heeresverwaltung keinen Jalufionen hingeben sollte. Die Landbevölkerung war empört und zeigte den Sabbatschänder Die Oeffentlichkeit heischt volle Aufklärung! an. Daß die Folge eines solchen Auftretens nur Haß- und Rache­gedanken bei den Mannschaften waren, die sich schließlich zur That verdichteten, das ist am Ende begreiflich."

"

Politische Uebersicht.

heut

Die Zollfrage. An der Spitze der Nordd. Allgem. 8tg." ist folgende überaus aufklärende Meldung zu lesen:

" Wie bereits hervorgehoben wurde, haben sich die Teilnehmer an der gestern geschlossenen Zollfonferenz über Gang und Inhalt der Verhandlungen absolutes Stillschweigen auferlegt. Schon hieraus folgt, daß die in verschiedenen Blättern verbreiteten Nach­richten über einzelne Ergebnisse der Konferenz lediglich auf willtür­lichen Kombinationen beruhten."

Es bleibt dabei: der Reichskanzler verheimlicht der Oeffentlich­feit seine Ansicht über die Grundlage, die dem Zolltarifgesetz gegeben werden soll, oder aber der Reichskanzler hat noch immer über­haupt keine Ansicht über diese wichtigste Frage der gegenwärtigen Etwas weniger geheimnisreich ist eine andre Erklärung des Re­gierungsorgans, die befagt:

deutschen Politik.

"

Die verschiedenen in der Presse umlaufenden Gerüchte über die Wiederbesetzung des Oberpräsidiums in Königs= berg werden uns als falsch bezeichnet."

Das heißt: Graf Posadowsty, der eifrige Förderer der agrarischen Wünsche, folgt Herrn v. Miquel im Ende der Minister­

schaft noch nicht.

Diese Meldung wird die Agrarier wieder ein wenig beruhigen, denen trog aller ihrer Gegenversicherungen- die Ankündigung von der Aufgabe des Doppelarifs gehörig in die Glieder gegangen ist. Die Deutsche Tageszeitung" ist seltsam till zu dieser Ankündigung, während bisher der Doppeltarif das A und ihrer Forderungen war; sie sagt nur:

"

Wir halten uns an die feierlichen Versprechungen des Reichskanzlers, der sich durch dieselben ver­antwortlich dafür gemacht hat, daß er alle Mittel und Wege an­wenden werde, um der Landwirtschaft einen ausreichenden und gesicherten 8ollschuß zu verschaffen. Die Er­höhung des Zollschutzes für die Landwirtschaft ist eine so tein absolute Notwendigkeit, daß deutscher Staatsmann in leitender Stellung sie ablehnen kann, und wir sind der festen Ueberzeugung, daß, wenn in einzelnen Re­gierungen die Neigung vorhanden sein sollte, diesen Schutz in unzulänglichem Maße zu gewähren, der Reichstag mit aller Energie darauf bestehen wird, daß ohne eine vollgültige Be­friedigung der berechtigten Forderungen der gesamten deutschen Landwirtschaft keine Handelsverträge zu stande kommen können. Um dem Reichstage die dazu erforderliche Unterstützung zu ge­währen, ist es dringend notwendig, daß die deutsche Land= wirtschaft erneut allenthalben ihre Stimme erhebt."

Aber vor zwei Tagen erst erklärte Dr. Hahn, Direktor des Bunds der Landwirte, auf dem Bündlertage in Köln nach dem Be­richt der Köln . 8tg.":

Wie aber berhielt sich der Vertreter der Militärbehörde auf diese Berlin , den ä. Juni. Anklage? Machte er auch nur einen Versuch, die behaupteten That= Die ,, Gewerbsmäßigkeit" der Arbeiterfekretariate. fachen zu bestreiten? Oder deutete er wenigstens entschuldigend an, Das gestern von uns mitgeteilte und besprochene Urteil des daß Krosigt, dessen Gehirn man wegen des Verdachts geistiger Breslauer Oberlandesgerichts über die Anzeigepflicht Störung feciert hatte, augenscheinlich nicht normal gewesen sei? und Gewerbsmäßigkeit" des Beuthener Arbeitersekretariats steht Das wäre doch das Mindeste und Selbstverständlichste gewesen; denn im schärfsten Widerspruch zu den bei Erlaß der Gewerbe­so viel Selbstüberwindung und Offenheit beanspruchen wir nicht Ordnungs- Novelle seitens der Regierung abgegebenen Er­einmal, daß der Vertreter der Militärverwaltung wahrheitsgemäß flärungen. Die Kommission des Reichstags hatte die in§ 85 der bekannt hätte, wie man bedauerlicherweise es unterlassen, den Gewerbe Ordnung aufgestellte Anzeigepflicht und die behördliche Be mit uns als wir mit dem Ausland. Mit einem fugnis, einen Gewerbebetrieb zu untersagen, wenn Thatsachen vor­gemeingefährlichen Offizier aus dem Dienst zu entlassen. Serr Generallieutenant v. Biebahn, Departementsdirektorliegen, welche die Unzuverlässigkeit der Gewerbetreibenden in Bezug auf den Getverbebetrieb darthun, auch auf die gewerbs im Striegsministerium, dessen Akten doch gewiß ausgiebigen Bescheid mäßige Anstellung von Ermittelungen oder Erhebungen für über den Charakter dieses höheren Stellvertreters Gottes geben, andre" ausdehnen wollen. Die socialdemokratische Fraktion wählte ein andres Auskunftsmittel, als man in der civilisierten Welt vermutlich anwenden würde. Er bestieg den Klepper der regierunge üblichen Entrüstung und erklärte:

Ein Minimaltarif muß gesetzlich festgelegt werden, um uns den Inlandsmarkt zu sichern, und zwar zum Satze von 7,50 M., wie er wissenschaftlich berechnet worden ist. Daneben brauchen wir einen Magimaltarif, um Kompensationsobjekte zu haben. Es liegt nur an unfrer Diplomatie, mit dem Magimaltarif günstige Bedingungen für unsre Exportindustrie zu erreichen. Das Ausland hat größere Interessen an guten Vertragsbeziehungen wesentlich gesteigerten SchutzoII" kommen wir nicht weiter. Eine hochgestellte Persönlichkeit machte mir jüngst die Bemerkung: Jetzt werden Sie mich attaquieren, weil ich die Forderung des Bunds nicht bewilligen lann. Sie schlagen ja auch auf wie beim Pferdehandel". Ich sagte zut meinem Gönner: Wir halten uns streng und strikte an wissen­schaftliche Darlegungen."

"

beantragte Streichung dieses Zusages. Der Abgeordnete Bebel begründete diesen Antrag damit, daß möglicherweise diese Worte dahin mißdeutet werden könnten, daß auch die Thätigkeit von Das Wort der hochgestellten Persönlichkeit" fann allerdings Der Herr Vorredner hat bei der Erwähnung von einzelnen Arbeiterfetretariaten oder 8eitungsredaktionen Fällen unter andern des totgeschossenen Rittmeisters v. Strofigt unter diesen Baragraphen fielen. Graf von Boiadowsty die Gemächlichkeit erklären, in der die Agrarier die Meldung auf­gedacht und diesen mit dem Namen Leuteschinder" belegt. entgegnete als Staatssekretär des Innern: selbstverständlich fönnten nehmen, daß es mit dem gefeßlichen Minimaltarif nichts sein solle. muß gegen diese Art und Weise Einspruch erheben und über solche Auskunfteien nur unter die Vorschrift des§ 35 fallen, wie beim Pferdehandel haben die Herren gewaltig auf­wenn sie gewerbsmäßig betrieben werden". Bebel gab geschlagen und sie können noch immer heidenfroh sein mit dem, was laise es dem Urteil des hohen hauses, wie fich mit dieser Antwort nicht zufrieden. Er meinte, unter die Regierungen und der Neichskanzler bereit sind, ihnen auf Volkes­es darüber denkt, daß man einem auf alle Fälle gewerbsmäßiger" Ausübung würde möglicherweise dann kosten anzuschanzen. pflichttreuen, langgedienten Offisier, welcher auch die Thätigkeit des Arbeiterfekretärs verstanden werden, Bei dem Festmahl des Feuer­Nur Höflichkeiten. durch solchen Unglüdsfall ums Leben gekommen ist, noch über weil das Grab hintaus eine derartige Beleidigung vor dem von Posadowsky hob dem gegenüber hervor, daß zwischen webrtongrefies brachte der Vertreter des amtlichen Frankreich , gewerbsmäßig" und gefchäftsmäßig" zu unter- herr Gnesnet, im Auftrage des Präsidenten der hoben Hause und dem ganzen Lande nachruft." französischen Republik das wohl des deutsch en Die übel angebrachte Guldigung für Krosigk wies dann Kunert fheid en fei, und führte dann aus: Die Gewerbsmäßigkeit fegt die Absicht voraus, damit Kaisers, der Kaiserin und der kaiserlichen Brinzen aus. in der Sitzung vom 20. März in aller Schärfe zurück, indem er einen Gewinn zu erzielen und auch für den Bu gleicher Zeit hielt in Paris beim Jahresbankett der erklärte: einzelnen Fall entlohnt zu werden. Nur diesen italienischen Handelskammer der italienische Botschafter Fall wollen wir treffen. Wenn aber jemand ge- eine Rede, in welcher er die Wiederaufnahme freundschaftlicher fchäftsmäßig aus humanitären und focialpolitischen Beziehungen zwischen Frankreich und Italien feft,

,, Eine Aeußerung des Generals war auch so auffallend, daß man sie nicht unwidersprochen ins Reich hinausgehen lassen darf.

"

dieser regelmäßig Auskunft erteilt.

Graf