Sandkofferchen hinein, verschwand einen Augenblid, lam bann Die Beibehaltung ber bisherigen 8ahl bert Die Verhandlung einer umfangreichen Anklage wegen Un wieder hervor und that fo, als ob er in dem Laden zu Hause Magistratsmitglieder und Stadtverordneten bis treue und Unterschlagung begann gestern zum zweitenmal vor der wäre und zu befehlen hätte. Die Kriminalbeamten ließen den zum 1. Januar 1904 soll durch Ortsstatut bestimmt werden. 2. Straffammer des Landgerichts I. Angeklagt find der in der GeschäftsMann ruhig gewähren, um ganz ficher zu gehen. Sie sahen Mit allen gegen eine Stimme entschied sich der Magistrat dahin, welt weit bekannte ehemalige Direktor Paul Cornelius und der bei ihren Beobachtungen, daß Sachen, die der Kriminalpolizei daß die Linie der Straßenbahn Moabit - Cammerstraße und die halbe Kaufmann Paul Kluge, deren Strafthaten auf dem Gebiete als gestohlen angezeigt waren, in aller Oeffentlichteit Linie Danzigerstraße- Rigdorf nicht durch die Hermannstraße, sondern eines Gründungs- Unternehmens liegen. Cornelius, der früher in versteigert wurden. Gerade durch diese Dreiftigkeit glaubten im Verkehrsinteresse durch die Bergstraße geführt werden müßten. Berlin mehrere Restaurants innegehabt hat, hat sich später sich wohl die Spizbuben am besten zu sichern. Als die Beamten Die Dienstanweisung für die Armenärzte wurde genehmigt. Jm darauf geworfen, neue Feuerungsanlagen zu konstruieren für ihre Zwede genug gesehen hatten, padten sie mit festem Griff$ 1 foll dem Magistrat das Recht vorbehalten werden, über den Um- und ein Patent für ein neues Feuerungs- Verfahren zu. Wolff und der unbekannte feine Mann wurden am Kragen fang der armenärztlichen Bezirke nach Anhörung der Armendeputation unter großer Softenersparnis und gleichzeitiger Rauchverbrennung genommen und nach der Wache des 14. Polizeireviers ge zu bestimmen. erworben. Auf Grund Auf Grund dieses Patents fam eine Aktien bracht. Bei dem Unbekannten ging das nicht so glatt Der Vorstand der Allgemeinen Orts Kranten gesellschaft mit ziemlich bedeutendem Aktienkapital zu stande, ab. Während andere Beamte sich noch mit Wolff und taffe für Rigdorf batte gegen die vom Magistrat vorgenommene zu deren Direktoren die beiden Angeklagten gewählt wurden. den übrigen Leuten beschäftigten, legte einer dem feinen Normierung des ortsüblichen Tagelohns Einspruch erhoben. Der Bei einer vorgenommenen Revision hat sich ein Fehlbetrag Herrn eine Feffel an und setzte sich mit ihm in eine Droschte. Magistrat hat nunmehr verschiedene der Einwände des Vorstands von 26-27 000 m. herausgestellt und es wird behauptet, daß Es gelang dem Verbrecher jedoch, mit der freien Hand einen scharf als gerechtfertigt anerkannt, seinen früheren Beschluß aufgehoben und die beiden Angeklagten diesen dolofer Weise verschuldet haben. Die geschliffenen Dolch unbemerkt aus der Tasche zu ziehen. Um sich beschlossen, dem Regierungspräsidenten vorzuschlagen, er möge für Angeklagten dagegen versichern, daß dieser Fehlbetrag nicht in ihre von der Fessel zu befreien, schnitt er zu und verlegte den Beamten Rigdorf als ortsüblichen Tagelohn folgende Säge bestimmen: für Tasche geflossen, sondern durch mangelhafte Buchführung veranlaßt erheblich an beiden Händen und einer Pulsader. Dann sprang er männliche Arbeiter über 16 Jahre 3 M., für weibliche Arbeiter über worden sei. Die im Januar stattgefundene mehrtägige Verhandlung aus der Droschke. Der Beamte stürzte ihm trok seiner Wunden 16 Jahre 1,30 m., für männliche Arbeiter unter 16 Jahren 1,50 m. führte zur Verurteilung der beiden Angeklagten. Der Gerichtshof hielt und des starken Blutverlustes nach und hielt ihn fest, bis er Silfe und für weibliche Arbeiter unter 16 Jahren 1 M. 10 dieselben der fortgesezten Unterschlagung und des Vegebens gegen das erhielt. Aftiengesetz für überführt und für nachgewiesen, daß sie zum Nachteil der Der Verbrecher leugnete zunächst jede Schuld, obwohl er sich Mit dem Projekt der neuen Rigdorfer Gasanstalt be- Aktionäre über Vermögensstücke derselben verfügt haben. Cornelius wurde schon dadurch verdächtig machte, daß er mit seinem Namen nicht schäftigte sich eingehend die Beleuchtungsdeputation der Stadt Rigdorf. damals zu drei Jahren sechs Monaten Gefängnis und heraus wollte, sich vielmehr bald so, wieder so nannte. Angeordnet wurde die Einrichtung des Kohlenschuppens, des Retorten- 5000 M. Geldstrafe, Kluge zu 11/2 Jahren Gefängnis und 3000 M. Es scheint, daß man es mit einem Amerikaner zu thun hat. Hauses, der Reinigerhalle, des Uhrenhauses und eines Arbeiter Geldstrafe verurteilt; beide Angeklagte wurden auch in Haft geDie Einbrüche bei Brinner u. Hilscher gab er nach langen Verhören Wohlfahrtsgebäudes. Im Parterre des letteren soll eine nommen, die inzwischen gegen Kluge wieder aufgehoben worden ist. endlich zu. Das Geschäft des Wolff, der die Versteigerung von allen Anforderungen genügende Kantine erstehen. Im zweiten Die hiergegen eingelegte Revision hatte Erfolg: das Reichsgericht Diebesbeute im großen betrieben zu haben scheint, wurde von der Stock sind zwei große, getrennt liegende Speifefäle und ein Raum hob das erfte Urteil wegen formeller und materieller Kriminalpolizei gefchloffen. Ein großer Teil der gestohlenen Sachen mit 50 Spinden für die Arbeiter vorgesehen, während im Ober- Mängel auf und die Sache zur erneuten Verwurde in dem Laden gefunden. geschoß, das Oberlicht erhält, ein Waschraum und je ein Saal für handlung an die Vorinstanz zurüd. Infolgedessen müssen Errichtung einer eigenen elektrischen Centrale für die Gasanstalt, die mal in aller Ausführlichkeit flargelegt werden, wozu mindestens vier Brause- und Wannenbäder eingerichtet werden sollen. Von der die ganzen verwickelten Verhältnisse der Gesellschaft noch einerst beabsichtigt war, soll Abstand genommen werden. Zur weiteren Sigungstage nötig sein werden. Den Vorfiz führt Landgerichtsrat notwendigen Beschlußfaffung über den Bau, zur Entscheidung über 8ie hm, die Anklage vertritt Staatsanwalt hle, die VerteidiBuschläge ze. wurde eine Unterkommission eingesetzt, der auch Stadtv. qung führen Justizrat Dr. Sello und Rechtsanwalte Holländer Conrad( Soc.) angehört. und Werner II. Wir werden das Urteil demnächst mitteilen. Wahrnehmung berechtigter Unternehmerintereffen. Unser Hannoversches Parteiblatt berichtet:
Beim Spielen mit seinen Kindern tödlich verunglückt ist der 42 Jahre alte Tischler Adolf Marks aus der Wrangelstraße Nr. 6. Marts besuchte am vergangenen Sonntag mit seiner Frau und feinen drei Kindern den viel als Spielplaz benußten Egerzierplatz des 3. Garde- Regiments z. F. am Treptower Part. Beim Ballspiel mit seinen beiden ältesten Kindern, einem Knaben von 12 und einem Mädchen von 11 Jahren, fiel er, während seine Frau mit dem jüngsten erst vier Monate alten Kinde zusah, hin, so daß er mit dem Unterleib start aufschlug. Man mußte ihn mit einer Droschte nach Hause bringen. Im Laufe des Abends verschlimmerte sich sein Bustand, so daß ein Arzt den Verunglückten nach dem Krankenhaus Bethanien bringen ließ. Hier starb er an den Folgen einer Darmzerreißung, die er sich durch den Fall beim Greifen nach einem Balle zugezogen hatte.
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Ober- Schöneweide. In der legten Sigung der Gemeindevertretung wurde der Bau einer zweiten Gemeinde Doppelschule mit einem Kostenaufwand von rund 300,000 M. endgültig beschlossen. Ferner wurde die Schaffung von zwei neuen Lehrer- und zwei Lehrerinnenstellen pro 1. Oftober 1901 bewilligt; desgleichen die Beschaffung von Schul- Ersaßräumen.
Vor der Straffammer in Berden gelangte vor einigen Tagen abermals die schon einige Male erwähnte Privatklage des Cigarrenarbeiters Wilhelm von hier gegen den königl. preußischen Geh. dommerzienrat Hehe, den bekannten Glastönig von Nienburg zur Verhandlung. Wilhelm, der Vertrauensmann der Glasarbeiter, erhob im September v. J. die Privatllage gegen den tönigl. preuß. Geh. Kommerzienrat, weil dieser in einer Bekannt machung" auf der Glashütte durch öffentlichen Anstieg gefagt hatte:
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" Es wird die Lige verbreitet, daß ich die unverschämten Forderungen des Cigarrenmachers Wilhelm aus Hannover . bewilligt hätte usw."
Ein Opfer der Blatternkrankheit. An den Boden gestorben ist der sechs Monate alte Knabe Kurt Göhlert, der, wie wir mit- ,, Seeräuber" auf der Spree . Dem Berliner Ruder- Klub" teilten, nach dem Institut für Infektionskrankheiten gebracht und dort am Mittwoch vom Geheimrat Gerhardt den Studierenden am offenen Fenster vorgestellt wurde.
Der Bericht des Schularztes gab zu längerer Diskussion Anlaß. Genosse John gab der Meinung Ausdruck, daß es un Die Internationale Ausstellung für Feuerschus und möglich sei, daß ein Arzt, der an und für sich schon sehr belastet Feuerrettungswesen Berlin 1901" hat nunmehr auf allgemeinen ist, die genügende zweckmäßige Untersuchung einer fo enormen Bahl Wunsch des Publikums Anordnungen getroffen, wonach die Vor- Kinder vornehmen könne. Sein Antrag: schon jetzt, bis zur Fertig führungen und Uebungen der Feuerwehr am Steigerhause hinter dem stellung der zweiten Schule, einen zweiten Arzt mit 300 M. Gehalt Haupt Ausstellungsgebäude bis auf weiteres möglichst täglich statt- Bemerkt sei hierbei, daß erst vor kurzem eine ungefähr gleich hohe für die neu eingerichteten Klassen anzustellen, wurde abgelehnt. finden werden. Am Sonnabend wird die Feuerwehr von Schöneberg Summe für eine patriotische Festlichkeit anstandslos bewilligt wurde. Das Schöffengericht in Nienburg hatte den königlich biese Uebungen abhalten. Der gestrige Sturm rig teilweise das Im Verlauf einer Debatte über die Vermietung einer Wohnung preußischen Geheimen Kommerzienrat zunächst gegen alles Er Dach der großen Halle in der Feuerschutz- Ausstellung herunter. im Feuerwehrhaus mit gleichzeitiger Verpflichtung der Instand warten des Klägers freigesprochen, dagegen Wilhelm wegen Zerstört wurden auch die Telegraphen- und Telephon Leitung. Es herrscht große Verwirrung, doch hofft man den Schaden bald wieder haltung der Gerätschaften durch den Mieter nagelte Genoffe John einer angeblichen Beleidigung des Hehe, die in einem Briefe reparieren zu können. die Aeußerung des Vertreters der Allgemeinen Elektricitäts- enthalten war, zu 50 M. Geldstrafe verurteilt. Selbstverständlich Obwohl sich zur Beit des Einsturzes viele Personen in diesem Gesellschaft gebührend fest, welcher meinte, die in Aussicht gelegte Wilhelm gegen das Urteil Berufung ein, da er nicht be Teile der Halle befanden, wurde doch außer Herrn Dr. Carlos Ugasté nommene Person, welche auf diesem Werk beschäftigt sei und auch greifen konnte, daß er wegen seines Briefes eine Strafe verdient von der chilenischen Gesandtschaft in Paris , dem ein herabstürzendes der Fabriks- Feuerwehr angehöre, würde wohl dann dort nicht mehr habe, während der königlich preußische Geh. Kommerzienrat wegen, Brett eine nicht gefährliche Stirnwunde beibrachte, niemand weiter beschäftigt werden können. Genosse John sagte treffend, daß es ein des öffentlichen Maueranschlags frei aus ging. Die Straf in Verden war denn auch ganz andrer Ansicht Unding wäre, wenn die Gesellschaft über die freie Zeit ihrer Arbeiter am mer berlegt. Schöffengericht Sie verfügen wolle. in Nienburg . erklärte am 30. Januar cr. das Schöffengerichtsurteil für rechtsirrtümlich und verurteilte nun den Hehe zu 50 M. Geldstrafe, legte die Kosten und dem„ Hellas" ist durch Spreepiraten" in der Nacht der Training - erster Justanz den Parteieu je zur Hälfte, die Kosten zweiter Instanz dampfer gestohlen worden. Die Spizbuben hatten den Dampfer aber dem Angeklagten Heye allein auf. Dies Urteil focht dann der während der Nacht von den fesselnden Ketten befreit und ihn unter föniglich preußische Geh. Kommerzienrat Hehe mit dem Rechtsalt. Der Straffenat in Celle hob Dampf spreeaufwärts befördert, ein Motorboot, das am Anlegesteg mittel der Revision nehmend. Weit sind die Spitzbuben allerdings nicht gekommen. mit eines andren Vereins vorgefunden wurde, noch im Schlepptau mit- zur allgemeinen Verblüffung auch das Straffammerurteil Schon beim Eierhäuschen ging den Booten der Dampf aus- und verwies die Fahrt hatte ein frühzeitiges Ende gefunden. Die Unholde ver liehen ihrem Unmut über das Mißlingen ihres Plans dadurch Ausdruck, daß fie die Maschinen und einzelne Beschlagteile teilweise zerstörten.
Unser täglicher Drahtbruch. Gestern morgen erlitt der Verkehr der Großen Berliner wiederum durch die geradezu alltäglich gewordene Berreißung eines Leitungsdrahts eine empfindliche Störung. Diesmal zerriß der Draht in der Brunnenstraße. Wir zählten von der Stralsunderstraße bis zum Rosenthaler Thor eine Wagenburg von etwa 30 Wagen.
Kindern im Alter von 2 und 3/4 Jahren.
Gerichts- Beitung.
als
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den gu Grunde liegenden Feststellungen auf und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht in Berden zurüd und zwar wegen Verlegung des§ 193 Str.-G.-B. Das Revisions gericht führte aus, das Berufungsgericht habe angenommen, daß Tödlich verunglückt ist gestern morgen der 31 Jahre alte auch die fragliche Bekanntmachung des Angeklagten vom Malermeister Emil Bittner aus Südende. Hinter dem Potsdamer 4. August 1900 zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des AnRingbahnhof beim Bogen 23 wird ein 300 Meter langes Gitter geklagten gegenüber seinen Arbeitern geschehen sei, doch dies in durch ein neues ersetzt. Die Malerarbeit hatte Bittner übernommen. Bezug auf den Gebrauch der Worte Lüge" und unverschämte Beim Ausmessen wurde er von einem Zuge gefaßt, ein Trittbrett Eine entmenschte Mutter. Einer der Fälle, in denen mit Forderungen" deshalb nicht der Fall sei, weil beibes Schimpfivorte warf ihn unter den Wagen. Der linke Arm wurde dem Unglücklichen abgequetscht, der Kopf stark verlegt. Der Verunglückte wurde Hilfe des neuen Fürsorge- Erziehungs- Gesezes bessernd wird gewirkt und der Form nach beleidigend seien. Dies fei ein Rechtsnach der Charité gebracht, wo er bald nach der Aufnahme starb. werden tönnen, beschäftigte gestern das Schöffengericht. Vor diesem irrtum.(!!) Die bezeichneten Worte feien feineswegs Schimpf. Bittner lebte von seiner Frau getrennt und war Bater von zwei handlungen ihrer siebenjährigen Tochter Agnes, die sie mit in die Darstellung von Thatsachen. Mit unverschämten Fordehatte sich die Frau Rosalie Neumann wegen roher Mißworte(!!). Das Wort„ Lüge" bezeichne wissentlich falsche Che gebracht hatte, zu verantworten. Die Bewohner des Hauses rungen" würden solche Forderungen gekennzeichnet, die von dem Brunnenstraße 118 hatten schon lange Beit Anstoß genommen an Fordernden wissentlich in hohem Maße übertrieben feien. den barbarischen Büchtigungen, die die Angeklagte ihrer Tochter an gedeihen ließ. Das Wehgeschrei der legteren alarmierte wiederholt das Haus und die Nachbaren äußerten ihre Empörungen oftmals in drastischer Form. Besonders reichlich die Mißhandlungen in Mißhandlungen in der Zeit vom 27. Februar bis 2. März. In dieser Zeit hörte man fast täglich das Schmerzensgefchrei des Kindes, die Nachbaren vernahmen deutlich Internationale wissenschaftliche Ballonfahrt. Am gestrigen die Stockhiebe, die auf das Mädchen niederfausten, manchmal hörte Morgen ist ein interessantes wissenschaftliches Experiment ausgeführt es sich auch so an, als ob der Körper des Mädchens gewaltsam auf worden. Es stiegen bemannte und unbemannte Ballons auf in den Fußboden gestoßen würde. Man holte schließlich die Polizei Wilhelm gegen das Urteil des Schöffengerichts Nienburg bom Das Urteil ging dahin, daß die Berufung des Privatklägers Trappes, Paris , Straßburg , München , Wien , Krakau , Bath , Berlin , herbei und der Bolizeilieutenant führte das Mädchen zum Bezirks- 11. Dezember 1900 verworfen wird. Die Kosten dieser und auch der Petersburg und Mostau. Der Finder eines jeden unbenannten Armenarzt. Als letzterer das Kind sah, erinnerte er sich, daß ihm Revisionsinstanz fallen dem Privatkläger Wilhelm zur Last. Das Ballons erhält eine Belohnung, wenn er der jedem Ballon bei- dasselbe drei Jahre vorher schon einmal durch die Polizei zu Urteil erster Instanz belegt Wilhelm mit einer Geldstrafe von gegebenen Justruktion gemäß den Ballon und die Instrumente forg geführt worden war und er bereits damals Spuren arger Miß 50 m. eventl. 5 Tagen Gefängnis, dies Urteil ist also bestätigt. fältig birgt und an die angegebene Adresse sofort telegraphische handlungen festgestellt hatte. Dasselbe tvar diesmal in Nachricht sendet. Auf eine vorsichtige Behandlung der Ballons und noch stärkerem Maße der Fall. Das Mädchen hatte zahlreiche Der Schuß des§ 193 Str. G.-B. wird dem Angeklagten Heye in der Instrumente wird besonders aufmerksam gemacht. Es handelt sich Striemen und Flecke auf dem Körper, und im Gesicht viele im Urteil des Oberlandesgerichts angegebenen Weise zugebilligt. um von der internationalen aeronautischen Kommission in Straßburg Narben, Hautabschürfungen und offene Stellen, die davon her arrangierte gemeinsame Studien zur Witterungskunde. frührten, daß die gute Mutter in unbarmherziger Weise mit einem
Ein roher Vandalismus ist in der Großen Berliner Kunst ausstellung am legten Sonntag verübt worden. Dort hängt im Saal 48 ein fleines Bild von Heinrich Wilke, das eine nadte Frauengestalt unter dem Titel„ Träumerei" zeigt. Das Wert ist an einer Stelle mit einem Messer(!) derart beschädigt worden, daß der Maler es entfernen und wiederherstellen muß. Das Bild wird erst in einigen Tagen wieder ausgestellt werden.
Aus den Nachbarorten.
Der erste Socialdemokrat in einem preußischen Kreistage. Den guten Brandenburgern ist es vorbehalten geblieben, in einem ihrer Kreistage, dem des Kreises Niederbarnim , einem Socialdemokraten gastliche Aufnahme gewähren zu dürfen. Als erster Kreis der preußischen Monarchie, dem diese Ehre zu teil wird,
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Wenn nun der Angeklagte Hehe der Meinung(!!) gewesen sei, daß der Privatkläger Wilhelm wiffentlich falsche Thatsachen" darstelle und mit Forderungen hervorgetreten sei, von denen er fich sagte, daß sie in hohem Maße übertrieben" waren, so habe der Angeklagte Hehe zur Wahrung berechtigter Interessen die Worte, Lüge" und unverschämte Forderungen" gebrauchen dürfen(!). Er habe dann die Handlung des Privatklägers Wilhelm mit dem richtigen Namen be. zeichnet(!!).
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Versammlungen.
3
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Mod Rohrstock dem Mädchen Schläge über den Kopf und das Gesicht versetzt hatte. Dem Kinde wurde ein Pfleger bestellt, der einen Straf- Mit dem Achtuhr- Ladenschluß beschäftigte sich am Mittwoch antrag einreichte. Die vernommenen Zeugen gaben Kunde von dem abend eine von dem gemeinsamen Komitee hiesiger Organisationen Martyrium, welches das bedauernswerte Mädchen durchzumachen von Angestellten im Handelsgewerbe einberufene Versammlung, die hatte. Der Staatsantvalt beantragte 4 Monate Gefängnis, der bei Cohn in der Benthstraße tagte. An die Ausführungen des Refe Gerichtshof ging aber über diesen Antrag hinaus und erkannte auf renten, Herrn Döring, der unter anderm darauf hinwies, daß es die Verwaltungsbehörden in vielen Städten an der nötigen Förde sechs Monate Gefängnis. rung der Sache des Achtuhr Ladenschlusses fehlen laffen, auf Ein nächtlicher Standal in einem Café beschäftigte gestern ferner auf die Mängel des Gesetzes und den noch immerhin von andren zu beneiden. Die 43 000 Einwohner zählende die 6. Straffammer des Landgerichts I in der Berufungsinstanz. immer vorhandenen Mangel an den Ausführungs= BeLandgemeinde Lichtenberg ( Berlin - Oft) war bisher durch 5 Ab- Eine Anzahl junger Staufleute hatte eine Bierreise unternommen, ſtimmungen, schloß sich eine lebhafte Aussprache. Von geordnete im Kreistage vertreten und zwar burch 2 konservativer und die in einem Café beschlossen wurde. Wegen einer ganz geringen einem Redner wurde hervorgehoben, daß Ladenschluß für die 3 freisinniger Observanz. Nach den neuen Verteilungsplänen find der Gemeinde 6 Mandate zugeteilt. Ursache gerieten hier die Staufleute Steffen und Müller in einen Angestellten nicht immer auch Feierabend bedeute; in Konfettions Bei der durch die Gemeindevertreter vorzunehmenden Wahl, die Wortivechsel, wobei Steffen seinen Platz verließ, sich dem ihm gegen- geschäften würde jezt bis 11 und 12 Uhr( Zwischenruf aus der Veram 13. Juni stattfand, wurde neben Konservative und Freifinnige über figenden Müller näherte und zur Bekräftigung seiner Worte fammlung: Bis 8 Uhr") gearbeitet und ebenso in Bankgeschäften. seine Hand auf dessen Schulter legte. Sofort erhielt er von dem Bruder Eine Banffirma wurde genannt, die Angestellten bis unser Parteigenosse Oswald Grauer gewählt, der somit der erste bes Müller einen wuchtigen Sieb mit dem Stod über den Kopf, 12 Uhr nachts gegen geringe Bergütung arbeiten müßten. preußische Kreistags- Abgeordnete ist. Sonntagsruhe sei für so daß der Getroffene blutüberströmt zusammenſant. Das Schöffen- Die diese Leute auch Der Rigdorfer Magiftrat stimmte in seiner legten Sigung gericht hatte die That mit einer Geldstrafe von 80 m. geahndet. sehr beschränktem Maße vorhanden. Die darauf folgenden, etwas den Beschlüssen der Wohnungs- Deputation zu, welche abzielen auf In der Berufungsinstanz erzielte der Verteidiger, Rechtsanwalt konfusen Ausführungen eines Sleinhändlers, der gegen den Achtuhra die Einrichtung von Räumen in dem Gebäude der alten Straßen- Sonnenfeld, eine Freisprechung aus eigenartigen Gründen. Es Ladenschluß sprach, riefen lärmenden Widerspruch hervor. Ein reinigungs- Anstalt an der Kirchhofstraße zu Massen quartieren, stellte sich nämlich heraus, daß der jüngere Bruder des Angeklagten Straßenhändler sprach dem gegenüber für den Achtuhr- Ladenschluß auf die Aufstellung eines Projekts für zwei auf demselben Grund- an einem Lungenfehler litt, der bei der geringsten Gemütsbewegung und wünschte nur, daß die Straßenhändler auch bezüglich der stück zu errichtende Baraden behufs Unterbringung von Wohnungs- die schwersten Folgen nach sich ziehen konnte. Als der Angeklagte Sonntagsruhe den Ladeninhabern gleichgestellt würden. Auch der Losen und auf die Einholung mehrerer Auskünfte von der Armen- nun befürchten mußte, daß Steffen im nächsten Augenblid gegen in der Versammlung anwesende Obermeister der Goldschmiede berwaltung. Dem Beschlusse der Stadtverordneten- Versammlung den Kranken thätlich werden würde, hatte er den Ersteren Inning sprach für den Achtuhr Ladenschluß, wünschte sogar, über die Aufnahme einer Stadtanleihe von 3 200 000 ohne weiteres zu Boden geschlagen und dadurch schwerere Folgen daß der Siebenuhr Ladenschluß verlangt werde; er schließe sein wurde gleichfalls zugestimmt. Ebenso billigte der Magistrat die Be- von seinem Bruder abgewendet. Der Verteidiger wies darauf hin, Geschäft feit 20 Jahren um 8 Uhr, trotzdem seine Stonkurrenten schlüsse der Stadtverordneten, betreffend die Bewilligung einer Bei- daß dieser Fall fo recht geeignet fei, den Paragraphen des Straf - früher bis 10 und 11 Uhr aufgehalten hätten, und sei dabei nicht hilfe von 1000 m. für die Rigdorfer Ferienkolonien, sowie gefegbuchs zur Anwendung zu bringen, wonach derjenige Angeklagte, verhungert. Die Versammlung nahm schließlich die folgende Re die Bildung einer gemischten Kommission zur Vorberatung eines der aus Furcht, Bestürzung oder Schrecken die Notwehr überschreite, solution einstimmig an: Nachtragsvertrags mit der Großen Berliner Straßenbahn über den straffrei ausgehen solle. Der Gerichtshof schloß sich diesen AusStraßenbahnbetrieb. führungen an und sprach den Angetlagten frei.
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Die von Frauen und Männern zahlreich besuchte Versammlung richtet an das laufende Bublifum aller Bevölkerungsschichten bas