Nr. 146.
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Telegramm Adresse: Socialdemokrat Berlin"
Redaktion: SW. 19, Benth- Straße 2. Fernsprecher: Amt I, Nr. 1508.
Ursache der Unfälle.
Mittwoch, den 26. Juni 1901.
Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3. Fernsprecher: Amt I, Nr. 5121.
faffung. Aber diese Schwierigkeiten durften nicht dazu führen, die die unter 8( ungeeignete Kleidung) und der größte Teil der unter 4 Beantwortung dieser so wichtigen Frage den allerungeeignetsten und 5 aufgeführten Fälle( Unachtsamkeit und Nichtbenutzung von Die Unfälle sind in den versicherungspflichtigen Betrieben Deutsch - Organen anzuvertrauen. Eine solche Grundlage tann nur zu Schußvorrichtungen). Ebenso dürfte die Kategorie 9( Schuld des lands von Jahr zu Jahr in stärkerem Maße als die Zahl der einer tendenziös gefärbten Statistik führen und hat zu einer solchen Arbeitgebers und Arbeitnehmers) dem Arbeitgeber zuzurechnen sein. zu weit, wenn man als Arbeiter gestiegen. Diese Thatsache wird durch die alljährlichen geführt. Die Unzuverlässigkeit der Bählfarten- Ergebnisse ist dem Denn man geht wohl nicht Nachweisungen über die Rechnungsergebnisse der Berufsgenoffen- Reichs- Versicherungsamt nicht entgangen. Es ist deshalb eine Schuld des Arbeitgebers das bezeichnet, was nach Ansicht des schaften mit erschreckender Deutlichkeit bewiesen. Die tödlichen besonders hierfür gewonnene technische Kraft" mit der Nach- Reichsgerichts den Arbeitgeber strafrechtlich oder vor dem Unglücksfälle betrugen im Jahre 1896: 7101, 1897: 7416, 1898: 7984, prüfung aller Karten an der Hand der Schilderung des Hergangs Unfallgesetz civilrechtlich verantwortlich macht. Mit Recht hat das 1899: 8124. Die Zahl der Verwundeten, deren Erwerbs- des Unfalls im einzelnen" betraut und die Ursache der Unfälle ent- Reichsgericht aber wiederholt sich zu folgender Erkenntnis bekannt: fähigkeit infolge eines Betriebsunfalls über 13 Wochen hinaus sprechend den Grundsätzen festgestellt, die nach Beratungen Die Unachtsamkeit des Arbeiters ist eine naturgemäße Folge der beeinträchtigt ist, betrug Gefahr und seiner Ges betrug im Jahre 1896: 79 302, im mit Vertretern einiger in Berlin domizilierten feines steten Umgangs mit Jahre 1897: 84 910, 1898: 90 039, 1899: 97 912. Die Zahl der Berufsgenossenschaften aufgestellt worden sind". wöhnung an dieselbe; gerade dieser Unachtsamkeit gegensorgen, daß Schutzsorgen, auf dem Schlachtfeld der industriellen Armee Verwundeten und Die so gewonnene Auszeichnung ist dann von den technischen Mit über muß der Unternehmer dafür Toten ist auch relativ von Jahr zu Jahr gestiegen. Auf 1000 gliedern des Reichs- Versicherungsamts nachgeprüft. Weder Ar- vorrichtungen geschaffen, daß auch die vorhandenen Schutzeinrichtungen versicherte Personen tamen 1891: 12,4, 1892: 13,1, 1893: 14,6, beitervertretungen noch Gewerbe Inspektoren in Benutzung genommen werden und daß die Art des Betriebes der 1894: 15,6, 1895: 16,8, 1897: 21,8, 1898: 22,8, 1899: 23,9 ge- sind zu der Ermittelung der Ursachen der Unfälle Rücksicht auf Menschenleben sich unterordne.") meldete Unfälle. herangezogen! Ebenso ist die Zahl der entschädigungspflichtigen Unfälle in Der Aufbau der Statistik beruht ferner auf den 1887er stetem 8unehmen begriffen: auf 1000 versicherte Personen 13 Leitfägen, die jeglichen objektiven Maßstab vermissen lassen, und tamen im Jahre 1891: 2,8, 1892: 3,0, 1893: 3,4, 1894: 3,8, ebenso wie die aus solcher Statistik gefolgerten Ergebnisse 1895: 4,1, 1896; 4,8, 1897: 5,1, 1898: 5,3, 1899: 5,6 entals Nichtschnur die erkennen lassen: ist es nicht möglich, in Anschädigungspflichtige Unfälle.
Wie läßt sich eine Verminderung der Unfälle herbeiführen? Sind Maßnahmen möglich, um Unfälle in größerem Maße zu verhüten?
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lehnung an die oft geäußerten Wünsche des Bueckschen Verbands und an die neuere Rechtsprechung des Reichs- Versicherungsamts die Fälle aus der Unfallversicherung auszuscheiden, die auf" grober Fahrlässigkeit" des Arbeiters beruhen? Ist dieser Wunsch der Unternehmerkasse erfüllt, dann ist deren Bestreben erreicht, an Stelle der Vorschriften des Unfallversicherungs- Gefeßes die des Haftpflichtgefezes, aber mit den Nachteilen der Nichtentschädigung des vollen Schadenersatzes zu setzen.
Eine auf zuverlässigen und umfassenden Erhebungen beruhende Statistik über die Ursachen der Unfälle fann wert bolles Material für die Beantwortung dieser Frage bieten, wenn in ihr die Ursachen der Unfälle rücksichtslos und parteilos largelegt werden. Fehlen diese für eine objektive Statistit unerläßlichen Trotz dieser Grundtendenz der Arbeit des Reichs- VersicherungsVoraussetzungen, dann kann freilich eine unter dem Namen amts läßt sich aus den Ergebnissen über die Ursache der Unfälle einer Unfallstatistik erscheinende Arbeit das das gerade Gegen- entnehmen, wie wenig Rücksicht auf Leben und Gesundheit der Arteil herbeizuführen geeignet sein. Sie fann anstatt zu einer beiter in unfallversicherungspflichtigen Betrieben genommen wird. Unfallverhütung zu einer Unfallvermehrung führen. Die jetzt endlich vom Reichs Versicherungsamt herausgegebene „ Unfallstatistik für das Jahr 1897" entspricht trotz ihrer wiederholten Betonung, welch großen Wert eine Statistik der Betriebsunfälle für eine Unfallverhütung hat, keineswegs dem Jdeal einer Unfallstatistik.
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Nach den durch die Berufsgenossenschaften beantworteten Zählfarten über die Ursache der 45 971 Unfälle sind die Unfälle zurückzuführen auf:
1. mangelhafte Betriebseinrichtungen.
2. fehlende oder ungenügende Schußvorrichtung 3. fehlende oder ungenügende Anweisung 4. Ungeschicklichkeit, Unachtsamkeit der Arbeiter 5. Nichtbenutzung oder Beseitigung vorhandener Schutzvorrichtungen.
6. Handeln wider bestehende Vorschriften oder erhaltene Aniveisung
7. Leichtsinn( außer den Fällen zu 5 und 6) 8. ungeeignete Kleidung
in Fällen Prozent 8 210 oder 7,15 8511
826
9 363
7,82 1,64 20,85
861
1,92
4
2 092
2 442 5,44 538 1,19 220 0.49 4,66
.
.
2370 18 878
5,28 42,05
9. Schuld des Arbeitgebers und Arbeitnehmers zugleich
10. Schuld von Mitarbeitern oder andren dritten Personen.
11. unvermeidliche Betriebsgefahr
12. sonstige Ursachen( höhere Gewalt, Zufälligkeit, 3. B. Erfrieren, Blizzschlag, Sturm, Epilepsie, Ohnmacht)
Was die Notwendigkeit einer Aufsicht insbesondere des ungelernten Personals betrifft, so hätte das Neichs- Versicherungsamt gut gethan, vor seiner Klassifizierung sich der Worte zu erinnern, die der Kaiser Wilhelm II. am 11. November 1890 im Landes- Octonomietollegium sprach. Die damaligen Aeußerungen lauteten u. a.:
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„ Es zeigt sich also hier einerseits eine gewiffe Gleichgültigteit seitens des Besigers oder bes jenigen, der den Betrieb zu leiten hat, gegen das Leben der von ihm beschäftigten Arbeite rinnen und andrerseits auch eine Gleichgültigkeit der Arbeite rinnen selbst, die sich daran geivöhnt hatten, in der Nähe der bewegten Maschinenteile zu arbeiten und die Stellen zu überschreiten, und schließlich geschah dann das Unglück. Ich glaube nämlich, daß es nicht genügt, wenn der Staat den Arbeitern die Verpflichtung auferlegt, sich in acht zu nehmen, und er ihnen Vorschriften macht, wie sie sich bei den Maschinen zu benehmen haben.' Es ist dies nicht durchführbar. Ich glaube vielmehr, daß, wenn solche Wünsche vorhanden sind, wenn sich Nachteile in der Beziehung herausgestellt haben, daß die Arbeiter zu leichtsinnig verfahren, so ist es viel besser, man legt de m betreffenden Besizer oder dem, der mit der Leitung von Maschinen beauftragt ist, die Verpflichtung auf, das Personal besser au beaufsichtigen. Kann der Besizer sich selbst nicht darum fümmern, dann möge er sich doch solche Beamte Halten, die auf die Arbeiter genügend einwirken, daß sie sich in acht nehmen. Man muß nicht vergessen: was ist meistens ein solcher Arbeiter? Was versteht er von einer Maschine? Er weiß häufig mir, fie schneidet oder ist sonst gefährlich; es ist ihm ein gewisser Handgriff gezeigt worden: so soll er es machen. Aber das andre, das versteht er nicht und ist ihm gleichgültig. Also Verordnungen, welche sich nur oder vorzugsweise auf die Arbeiter beziehen, würden nichts nützen, denn die Leute würden nicht begreifen. was sie bezwecken, und würden, wenn ihnen die Sache langweilig oder unbequemt wird, es doch immer außer acht lassen und sich dadurch den Unfällen aussehen.
Ich glaube also, die Hauptsache ist, beim landwirtschaftlichen Maschinenbetriebe auf eine gehörige Beaufsichtigung der Arbeiter durch die Arbeitgeber hinzuwirken. Wenn das geschicht, so werden die Unfälle schon abnehmen."
Der Umfang der erschienenen Statistit ist ein recht stattlicher: gegen 1000 große Druckseiten. Der erste bereits 1899 er= schienene Teil stellt auf 237 Seiten die örtliche Verteilung der ge werblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallhäufigkeit nach dem Reichsgebiet, die von entschädigungspflichtigen Unfällen betroffenen Betriebe, die Unfallereignisfe und die hierbei Verlegten, die Zeit der entschädigungspflichtigen Unfälle, die Art der Verlegungen und die verlegten Körperteile dar. Der zweite Teil des Werks zerfällt in zwei Abteilungen. Die erste dieser Abteilungen behandelt auf 242 Seiten den wichtigsten Teil der Statistit. Er enthält die Abschnitte: Die Ursachen der Unfälle, das Alter und Geschlecht der Verletzten, die entschädigungsberechtigten Hinterbliebenen, die Rentenbeträge und Bezugsdauer nach dem Grade der Erwerbsunfähigkeit, die Unfallhäufigkeit nach den Gruppen der Industrie, die Unfallbelastung nach Beachtet man diese Umstände, so sind auf Conto des Arbeit Betriebseinrichtungen und Vorgängen, bei welchen sich die Unfälle gebers nicht nur die 16,81 Broz. von den Berufsgenossenschaften zu ereigneten, und sonstige Ergebnisse, insbesondere die Berlegten nach gegebenen Unfälle zu setzen. Vielmehr treten ihnen noch hinzu: ihrem Hauptberuf zur Zeit des Unfalls. Die zweite Abteilung des 0,49( ungeeignete Sleidung), 4,66( Schuld des Arbeitgebers und des zweiten Teils endlich giebt uns 479 Seiten Tabellenwerk und Er- Die 13 angeführten Unfallursachen sind für die Erfassung der Arbeiters), ferner etwa 10 Proz. der als Ungeschicklichkeit und Unläuterungen über Betriebseinrichtungen und Vorgänge, bei welchen eigentlichen Ursachen ungenügend. Die 13 Kategorien sind nicht achtsamkeit des Arbeiters bezeichneten. Danach erhöht sich das sich entschädigungspflichtige Unfälle ereigneten. scharf gegeneinander abgegrenzt. Außerdem fehlt eine Reihe selbst Schuldconto des Arbeitgebers von 16,81 Proz. auf etiva 31,96 Proz. Unfallstatistiken sind in Deutschland sehr selten aufgestellt. Eine von einer Anzahl Gewerbe- Inspetoren mit Recht jahraus, jahrein Auch die recht tendenziös zugespitzte Arbeit des Reichs- Verim Jahre 1881 aufgestellte Statistit sollte Unterlagen für das Unfall- hervorgehobener Ursachen, so die Länge der Arbeitszeit, sicherungsamts läßt flar erkennen: eine erhebliche Verringerung versicherungs- Gesetz geben. Unter dem 15. Mai 1890 veröffentlichte die eberanstrengung infolge Accordarbeit oder eines der Unfälle ist möglich. Als Mittel zu solcher Herabsetzung der ferner das Reichs- Versicherungsamt eine Statistit über 15 970 im ähnlichen Lohnsystems, der Mangel eines Rückhalts an Unglüdsfälle darf auf Grund der nur in geringem Grade von der Jahre 1887 bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften eingetretenen einer Arbeiter Organisation, Mangel an Schulung Statistik berücksichtigten, oft angeführten Thatsachen angeführt Unfälle. Dieser reihte sich im Jahre 1893 eine für das Jahr 1891 massenhaft eingestellter ungelernter Arbeiter, Mangel werden:
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1,81
13. nicht zu ermittelnde Ursache( angenommen, wenn die Ursache auch durch genaue Untersuchung nicht ermittelt worden ist).... 1075
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aufgenommene Statistik der entschädigungspflichtigen Unfälle der an Aufsicht auch bei nicht besonders gefährlichen 1. bolle Entschädigung der erlittenen Unfälle an Stelle der Land- und Forstwirtschaft an. Ihr ist die jetzt veröffentlichte Statistit Arbeiten, ungenügende Bekanntmachung der Schutzvorschriften, heutigen„ Renten",
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Politische Mebericht.
gefolgt. Ihre Erhebungen erstrecken sich auf 45 971 entschädigungs- 3. B. Bekanntmachungen in deutscher Sprache polnisch sprechenden 2. persönliche Haftung des Arbeitgebers der Berufsgenossenschaft pflichtige Unfälle, mit deren Feststellung im Jahre 1897 die gewerb- Arbeitern gegenüber, Alle diese Unfallursachen fehlen: gegenüber, lichen Berufsgenossenschaften, die Baugewerks-, die Tiefbau- Berufs- für sie hat die amtliche Statistik teine Kategorien, sie sind von der 3. Anteilnahme der Arbeiter an der Verwaltung der Unfallgenossenschaft und die Ausführungsbehörden befaßt waren. Sie ist lange Jahre sich hinziehenden Arbeit nicht erfaßt! Das muß um versicherungskörper, die umfassendste der bisher erschienenen Unfallstatistiken. so mehr in Erstaunen sezen, als das Reichs- Versicherungsamt 4. Heranziehung der Arbeiter zur Anordnung und Neberwachung Der Inhalt der umfangreichen Arbeit, auf deren baldiges mindestens von den Berichten der Gewerbe Juspektion doch wohl von Sicherheitsmaßregeln, Erscheinen seit Jahren vertröstet wurde, entspricht leider den Er- Kenntnis genommen hat. An einer Stelle der statistischen Arbeit 5. Schutz der Arbeiterorganisationen, damit Arbeiter aufgeklärt, wartungen nicht, die man mit Recht an eine objektive, in erster Seite 37 des ersten Teils- sagt der Verfasser bei Betrachtung der den Arbeitern für bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen ein Rückhalt Reihe auf Verminderung von Unfällen abzielende Statistik stellt. Tabellen über die nach Gebietsteilen verteilte Unfallhäufigkeit ganz geboten wird, Der herbste Tadel, der gegen eine Statistit zu richten ist, ist der, erstaunt:" Jedenfalls ist es eine überraschende und 6. gesetzliche Festlegung des Achtstundentages, daß sie auf unzuverlässigen Grundlagen beruhe und daß sie tendenziös bemerkenswerte Erscheinung, daß in Niederbayern , sowie 7. bessere und unentgeltliche Schulen. abgefaßt sei. Dieser Tadel trifft auf die amtliche im äußersten Osten des Reichs die Unfallhäufigkeit in Statistit in vollstem Maße zu. Auf dem Gebiet der Unfalls gewerblichen Betrieben am höchsten ist." Diese Erscheinung verhütung sollte ein Beamter, ein Statistiker, ein in wissenschaft- fonnte nur den überraschen, der achtlos an den Thatsachen licher Methodik erfahrener Mensch nach der Ehre geizen, voraus vorbeigegangen ist, daß die bezeichneten beiden Gebietsteile die setzungslos und unbeirrt um die Interessen der Unternehmerflasse jämmerlichsten Schulverhältnisse haben und daß in immer wachsendem Bankbruch in Leipzig . rücksichtslos die Wahrheit zu ergründen und die Quellen zu erforschen, Maße ungelernte Arbeiter für gefährliche Arbeiten eingestellt sind. Seit Wochen gehen dunkle Gerüchte um über bevorstehende die alljährlich Hunderttausende seiner Mitbürger an Leben und Der Tendenz, welche diese statistische Arbeit beherrscht, entspricht Schwierigkeiten im Betriebe einiger Effektenbanken. Am Dienstag Gesundheit schädigen. Die im Etat mit 57 000 m. bewertete jahre es denn auch, daß möglichst viel Unfälle auf die Schuld des ist das Unwetter ausgebrochen und zwar zunächst Lange Arbeit des Neichs- Versicherungsamts wird aber in ihrer Arbeiters, möglichst wenig auf die des Arbeitgebers in Leipzig . Die Leipziger Bant, eins der ältesten deutschen BankGrundlage, in ihrem Aufbau und in ihren Ergebnissen von den zurückgeführt werden. Auf die Schuld des Arbeitgebers führt der Ver- institute- im Jahre 1839 gegründet- ist ein Opfer der legten Anschauungen und Wünschen der Unternehmer Bueckscher Observanz fasser nur 16,81 Proz., auf die des Arbeitnehmers 29,89 Proz. zurück. Bu Gründerära geworden und hat ihren Bankrott angemeldet. völlig beherrscht. diesem Ergebnis gelangt die Statistik dadurch, daß sie der Schuld Die Folgen dieses Baufbruchs, der die ganze Geschäftswelt Die Grundlage für die Erforschung der Ursachen der Un- des Arbeitgebers nur die oben unter 1-3 angeführten Unfallursachen in die heftigste Erregung versezt hat, sind noch nicht abzusehen, aber fälle bietet keinerlei Gewähr für ihre Richtigkeit: die Unfall( mangelhafte Betriebsursachen usw.), der des Arbeiters die unter sicher werden sie sehr schwere sein. Als erstes Opfer ist die statistik beruht auf 45 971 Zähltarten, die von den Berufs- 4-8 aufgeführten Kategorien zurechnet und die Ziffern 9-13 als schlimmste der Gründungen des letzten Aufschwungs, die Trebergenossenschaften auch bezüglich der Frage wen trifft die für die Frage, ob Arbeitgeber oder Arbeiter an dem Unfall ein VerSchuld des Unfalls?" ausgefüllt sind. Gewiß bietet die Frage der schulden treffe, belanglos erachtet. Mit Unrecht wird da z. B. dem*) So Reichsgerichte- Entsch. Bd. 8 S. 151, Bd. 12 S. 16, d. 13 Ursache der Unfälle besondere Schwierigkeiten der statistischen Er- Conto des Arbeiters zu- und dem des Arbeitgebers abgeschrieben: 1S. 357, d. 18 S. 116, Bd. 19 S. 191, Bd. 21 S. 79, 170.