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Es ist aber in diesen Geschäften ausdrüdlich zu ver Tangen Tabat von Hendeß u. Schumann, Grimm u. Triepel oder Walter u. Sevin.

Berliner Kautabat abriten sind uns bis jetzt an: gegeben:

Brunzlow u. Sohn, Neue Königstr. 84. Karl Brunzlow, Königstr. 22. Wilh. Ermeler u. Co., Breitestr . 11. Jakob Doussin u. Co., Auguftr. 69. Die Kommission der Tabatarbeiter Berlin 3. Deutsches Reich.

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Fingers der rechten Hand erlitten. Durch Vorbescheid der Nord­deutschen Edel- und Unedelmetall- Berufsgenossenschaft wurde die Sente auf 25 Proz. bemessen. Da der Vorbescheid ihm nicht völlig klar erschien, verlangte A. unter ausdrücklichem Verzicht, sich zu dem Vorbescheid zu äußern, einen berufungsfähigen Bescheid, welcher ihm auch furz darauf zugestellt wurde. In diesem Bescheid war die Rente auf 20 Proz. festgesetzt.

Dersammlungen.

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Eine öffentliche Kürschner Versammlung befaßte sich am Montag mit der Angelegenheit des Werkführers Wedemeyer und dem hierzu ergangenen Spruch des Schiedsgerichts, welcher fürzlich in einer Wahlvereins- Versammlung in Lichtenberg verkündet worden ist. Nach längerer eingehender Debatte beschloß die Versammlung, Gegen diese durchaus willkürliche Herabjegung der Rente von daß aus den Mitgliedern der beiden Schiedsgerichte, welche 25 auf 20 Broz. legte A. unter Beifügung eines ärztlichen Attestes, in dieser Angelegenheit zu entgegengefeßten Urteilen ge­daß seine Erwerbsfähigkeit um mindestens 25 Proz. beeinträchtigt sei, tommen sind, ein neues Schiedsgericht gebildet werden soll, welches Berufung ein. Die Berufung wurde von dem hiesigen Schiedsgericht nochmals den Fall untersuchen und darüber urteilen soll. Außerdem für Arbeiterversicherung unter Vorsiz des Reg.- Ass. Dr. Guthzeit unter beschloß die Versammlung, daß die Kosten der Aussperrung zur Hinweis auf die Entscheidungen des Reichs- Versicherungsamt ab Hälfte von der Organisation und zur Hälfte von dem Vertrauens. gewiesen. mann getragen werden sollen.

Der Breslauer Bäckerstreik, der am Sonnabend beschlossen wurde, hat bereits einen nennenswerten Erfolg zu verzeichnen. Bis Unter der Herrschaft dieser eigentümlichen Rechtsauffassung Montagmittag traten 100 Gesellen zu den neuen Bedingungen wieder fönnen die Berufsgenossenschaften ihre Kassen recht bequem um in Arbeit. 36 Meister hatten bis dahin die Forderungen bewilligt. mancherlei nur 5 Proz. betragende Rententeile bereichern. Sie Am Streit sind 300 Gefellen beteiligt. Einige auswärtige Bäcker- werden ganz genau wissen, daß auch 5 Proz. noch das Einstecken Innungen haben versucht, den Breslauer Meistern durch wert sind. Zuweisung von Streifbrechern unter die Arme zu greifen, ohne daß diese Bemühungen Erfolg gehabt hätten. Von Berlin sind wie unser Breslauer Partei Organ mitteilt 20 Arbeitswillige durch Vermittelung der Meister eingetroffen, die: felben haben sich jedoch, nachdem sie von der Sachlage unterrichtet wurden, den Streifenden angeschlossen. Das Breslauer Gewerkschafts­fartell erflärte sich am Montag für die Unterſtügung des Streiks und beschloß, dahin zu wirken, daß die arbeitende Bevölkerung ihren Bedarf an Backwaren nur von solchen Bäckermeistern kauft, welche die Forderungen der Gesellen anerkannt haben. Der Weberstreik in Cnnewalde, der am Sonntag 16 Wochen währte, hat nun unter Vermittelung des von der Gewerbekammer ins Leben gerufenen Schiedsgerichts zu einem teilweisen Erfolg der Streifenden geführt. Es ist gelungen, mit dem Fabrikanten Karl Kalauch einen Vergleich zu schließen, bei dem allerdings beide Teile etwas von ihren Forderungen nachgelassen haben. Montagmittag wurde der Betrieb in der Kalauch schen Fabrit wieder aufgenommen. Es ist also that fächlich gelungen, den Cunewalder Fabrikantenring zu sprengen. Die Hauptpunkte der Vereinbarungen sind folgende: Die Lohnreduktion von 10 Proz. wird auf 5 Proz. gemildert. Das Normal­

in welcher

Schmargendorf. Am 24. Juni hielt der socialdemokratische Wahlverein im Lotale Sanssouci , das uns jetzt wieder nach kurzem Kampfe zur Verfügung steht und das einzige Versammlungslokal hier am Orte ist, eine Mitgliederversammlung ab. Brille sprach in einem 1/4 stündigen Vortrag über die schädigenden Wirkungen der Die Anwendung des§ 616 des Bürgerlichen Gesetzbuch8 Vivisektion. Unter anderem wurde beschlossen, daß 10. Stiftungsfest auf die Bezahlung militärischer Uebungszeiten durch den Arbeitgeber am 27. Juli durch Konzert, Vorträge und Tanz im Lotale Sanssouci Offenbach a. M. Es war dies überhaupt der erste Klagefall, der unterstand am Freitag der Beurteilung des Geiverbegerichts zu zu feiern. auf Grund dieses Paragraphen anhängig gemacht war. Der Fenster- Wilhelmsgarten" seine Vereinsversammlung ab, Der Wahlverein Köpenick hielt am 25. Juni im Lokal anschläger Lauterbach verlangte von der Fenſterfabrik Fig für 14 Tage chubert Schöneberg über Biele und Forderungen der Social­ohn abzüglich des beim Militär erhaltenen Soldes und des Brot demokratie" sprach. Eine Diskussion wurde nicht beliebt. Hierauf geldes. Nachdem die Sache vor acht Tagen auf heute vertagt war, wurde heute das Urteil im Sinne des türzlich gefällten Wiesbadener gab der Vorsitzende Schulze den Bericht über die General­Urteils in gleicher Sache gesprochen. Auch das Offenbacher Gericht versammlung des Central- Wahlvereins. Ehe er jedoch damit zu stellte sich auf den Standpunkt, daß eine 14tägige Militärübung als Ende kam, löste der überwachende Beamte um 11 Uhr die Vereins­eine nicht erhebliche" Zeit der Dienstverhinderung anzusehen sei, versammlung wegen des Eintritts der Polizeistunde auf. auf die§ 616 Anwendung finde, der sich nach Ansicht des Gerichts auf§ 63 des Handelsgesetzbuchs und§ 133e Nr. 4 der Gewerbe­Ordnung stüße. Auch die Vergütung für die durch Wahrnehmung des ersten Termins versäumte Zeit, die der Arbeitgeber in Abzug gebracht hatte, wurde dem Kläger zugesprochen. Der Kläger hat freilich die Vermessenheit, die Wohlthaten des§ 616 des Bürger­ lichen Gesetzbuchs für sich in Anspruch nehmen zu wollen, mit dem Verlust seiner Stelle büßen müssen.

Abermals ein Riesentrust. Wie aus New York gemeldet

In Kagel( Kreis Niederbarnim) tagte am 30. Juni eine Bolts­versammlung, in welcher Genosse Schubert Schöneberg über Warum will man der arbeitenden Bevölkerung den Brotkorb höher hängen" referierte. Diskussion fand nicht statt. Unter Verschiedenes erörterte Genosse Otto Schröder Herzfelde einen Unfall auf der Ziegelei von Gustav Mann in Herzfelde , wo ein Arbeiter durch her abstürzende Tonmassen getötet wurde.

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Stüdmaß, das bisher bis 56 Meter Länge hatte, soll hinfort wird, hat sich eine Vereinigung gebildet, die die gesamte Blei Lehte Nachrichten und Depeschen. nur 50 bis 521 Meter betragen. In der zweiten Hälfte des Dezember tritt das Schiedsgericht wieder zusammen, um fest- förderung im Südosten des Staates Missouri monopolisieren will. Sie verfügt über ein Kapital von 20 Millionen Dollar. zustellen, ob die Geschäftslage eine weitere Verbesserung der Arbeits­bedingungen ermöglicht.

Aus der Verkürzung des Normalstückmaßes berechnen sich die Arbeiter einen Mehrverdienst von 2-3 M. in der 12tägigen Lohn­periode. Die Lohnreduktion, welche zum Streit führte, erfährt da­durch eine weitere Minderung bis auf etwa 2 Proz.

Da von den Arbeitern der Kalauchschen Fabrit etwa ein Drittel abgereist ist, werden viele der noch Streifenden, deren Bahl etwa 250 beträgt, bei Kalauch Arbeit finden. Die übrigen Fabrikanten geraten dadurch in eine Zwangslage, die ihre Hartnädigkeit bald brechen wird.

Zum Glasarbeiter- Streik in Nienburg berichtet der Bolts­wville", daß der Bürgermeister einen Versuch gemacht hat, die Streitenden zur Wiederaufnahme der Arbeit zu bewegen. Der Herr Bürgermeister hatte sich nicht an die Leiter des Streiks gewandt, sondern einige der Besonnensten" zu sich geladen, denen er eröffnete, daß die Fabrikanten nicht zum Nachgeben bereit seien und insbesondere nicht daran dächten, ihre Forderung: Austritt der Arbeiter aus der gewerkschaftlichen Organisation, fallen zu lassen. Dieser bürger­meisterliche Versuch, den Frieden herzustellen, hatte keinen Erfolg. Die besonnenen Elemente" lehnten die Aufnahme der Arbeit unter diesen Bedingungen ebenso entschieden ab, wie es vorher schon die Gesamtheit der streifenden Glasarbeiter gethan hat.

Gerichtliche Vernrteilungen aus Anlaß des Streits der Harburger Gummi- Arbeiter fommen jegt in größerer Zahl vor. Kürzlich wurden an einem Tage gleich 5 Personen abgeurteilt, die teils Streifbrecher beleidigt, teils als Streitposten die öffentliche Ordnung" gestört haben sollen. Aus letzterer Ursache erfolgten zwei Verurteilungen zu je 5 M., während wegen Beleidigung von Arbeitswilligen zwei Angeklagte zu je 14 Tagen Haft und einer zu 15 M. Geldstrafe verurteilt wurden.

Auch eine Handwerksrettung. Die gwangsinnung der Kölner Zimmermeister hat an ihre Berufsgenossen eine Liste berfandt mit 192 Namen solcher Gesellen, die sich an dem Kölner Zimmererstreit beteiligten. Der Innungsvorstand ersucht, die in der schwarzen Liste verzeichneten Gesellen nicht zu beschäftigen, beziehungsweise wo solche beschäftigt sind, sie zu entlassen. Die Innungen haben bekanntlich nach dem Gesetz die Aufgabe, die gemeinsamen Interessen des Handwerks wahrzunehmen. Ganz davon abgesehen, ob man die Führung schwarzer Listen als verwerfliches oder als einwandsfreies Stampfmittel betrachten will, wird doch niemand behaupten wollen, daß die Aufforderung, 192 Arbeiter brotlos zu machen, eine Angelegenheit sei, welche die gemeinsamen Interessen des Handwerks fördert. Wenn die Arbeitgeber ihre Interessen im Gegensatz zu den Arbeitnehmern vertreten wollen, so ist nicht die Innung der Ort dazu. Mögen sie dann eine besondre Interessenorganisation gründen. Was würden wohl die biederen Innungsmeister sagen, wenn sich der Gesellen­ausschuß der Innung einfallen ließe, in diefer seiner Eigenschaft die Gefellen aufzufordern, bei bestimmten Meistern die Arbeit niederzu­Tegen. Ausland.

Zu dem Stahlarbeiterstreik in Amerika , Eine Meldung des Bureaus Laffan" giebt die Zahl der Ausständigen für den wahr­scheinlichen Fall, daß sich der Streit auf alle mit der United States Steel Corporation" in Verbindung stehenden Firmen aus­dehnt, auf 200 000 an.

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Bociales.

Fünf Prozent 0. Diese famose Gleichung stammt bekannt­fich vom Reichs- Versicherungsamt. So hat es namentlich am 12. Oftober 1896 die Aufhebung eines Schiedsgerichts: Urteils folgender­maßen begründet:

Genosse Adler in den niederöstreichischen Landtag gewählt. Im Wiener Wahlbezirk Favoriten ist am Dienstag, wie uns ein Privattelegramm aus Wien meldet, Genosse Dr. Adler mit 4248 Stimmen zum Landtags Abgeordneten für den nieder­östreichischen Landtag gewählt worden.

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Aus der Frauenbewegung. Das Mandat war bisher durch einen Christlich. Socialen Genoffin Zieh aus Hamburg wird Donnerstag, den vertreten und die Lueger Garde war selbstverständlich vor keinem 4. Juli, abends 82 Uhr, im Lokale von Wernice, Charlotten- Mittel zurückgeschreckt, sich das Mandat zu erhalten. Durch burg, Bismarckstr. 34, in öffentlicher Versammlung über das Thema sprechen: Organisation ist Macht. Die Versammlung ist Haupt- Wahlrechts- Verkürzungen aller Art, durch Einschüchterungen und die fächlich, da die Gambrinus- Brauerei zur öffentlichen Versammlung wüstefte Wahlheze versuchten sie, der Socialdemokratie den Sieg verweigert wurde, zur Agitation für die Blätterinnen bestimmt. streitig zu machen. Ein reger Besuch der Versammlung ist deshalb sehr wünschenswert. Der Wahlkampf war deshalb, trotzdem der Wahlbezirk Favoriten Frauenftudium in Finnland . Der Bar gab seine Zustimmung zu fünf Sechsteln von Arbeitern bewohnt wird, ein außerordentlich zu einem Vorschlage des Universitätskonsistoriums, wonach die weib- heißer und die Chancen des Erfolgs waren bei dem Wahlmodus lichen Studenten der Universität in Helsingfors fünftig dieselben und dem ungenierten Wahlrechtsraub, den man an zahlreichen Ar­Rechte genießen wie die männlichen. Hierdurch werden die Frauen beitern versuchte, feineswegs die sichersten. von der bisher geltenden Verpflichtung, ein besonderes Gesuch um Zulassung zum Studium einzureichen, befreit.

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Sociale Rechtspflege.

Mit um so größerer Genugthuung darf die Wiener Arbeiterschaft ihren Erfolg begrüßen. In den eisernen Ring, den die fleritalen Volksverdummer um Nieder Oestreich gelegt hatten, ist endlich die erste Bresche geschossen!

Trinmph der Mordtechnik.

Marseille , 2. Juli. ( B. S.) Hier fanden gestern interesante Schießübungen der Festungs- Marine- Batterie statt. Die 27 Milli­meter- Geschüße zeigten große Treffsicherheit; fast kein Schuß gegen die mit 8 Knoten Geschwindigkeit schwimmenden Ziele ging fehl. Im Ernstfalle wäre eine feindliche Flotte unrettbar verloren gewejen. Englisches Unterhaus.

Der Hauptmann Schulz. Gegen die Firma Schulz u. Co. ( Geschäft für Baubedarfsartikel) klagte der Wächter H. auf Lohn­entschädigung wegen unberechtigter Entlassung, indem er folgendes geltend machte: Er gebe zu, daß er 1894 als Arbeiter unter Ausschluß der Kündigungsfrist eingestellt worden sei. Dann sei er aber Wächter geworden und habe einen höheren Lohn er­halten. Durch diese Veränderung seiner Stellung sei von selbst der Kündigungsausschluß beseitigt und die gesetzliche Kündigungsfrist London , 2. Juli. ( W. T. B.) Der Unterstaatssekretär des Aus Kündigungsausschluß beseitigt und die gesetzliche Kündigungsfrist wieder in Kraft getreten. Der Chef, Hauptmann a. D. Schulz, wärtigen Cranborne erklärt auf eine Anfrage, die Regierung have habe ihn trotzdem am 16. Mai dieses Jahres ohne vorherige Kün erfahren, daß eine Mission aus Tibet in Rußland angekommen digung entlassen, weil er die Ziegen des Hauptmanns nicht sei, doch habe die Regierung keine nähere Nachricht über den habe füttern wollen, was er als Wächter nicht hätte thun brauchen. Charakter dieser Mission erhalten. Die englische Regierung habe au In der Verhandlung wurde über die Entlassung festgestellt: Im die russische keinerlei Mitteilung über diese Angelegenheit gerichtet. Auftrage der Frau Hauptmann" forderte ein junges Dienstmädchen Gibson Bowles fragt an, ob bei der Regelung der englischen den Kläger auf, die Biegen zu füttern, die sich der Hauptmann für seine Friedensbedingungen mit den Boeren die Regierung beabsichtige, die Kinder hält. Der Wächter, ein älterer Mann, hielt dies seiner unwürdig und den Einfall Jamesons begleitenden Umstände in Erwägung zu ziehen weigerte sich, die Arbeit zu thun. Darauf ging der Hauptmann a. D. und eine Kommission einzusegen, welche über den Einfall eine ein­Balfour erwidert, die Re­ins Gefecht und machte H. träftige Vorhaltungen, wie sie beim gehende Untersuchung anzustellen habe. Militär gebräuchlich sein mögen, von Arbeitern jedoch nicht gelitten gierung wolle diese Angelegenheit nicht wieder aufs Tapet bringen. werden. Wenn seine Frau ihm sagen laffe, er folle die Ziegen Die Pest in Aegypten. füttern, dann habe er das zu machen." Kläger meinte nun, das sei er nicht gewöhnt, worauf der Hauptmann ihn anfuhr:" Scheren Sie sich nach Hause, Sie Flapps!" Der Kläger bedankte sich für den während seiner siebenjährigen Thätigkeit erworbenen Titel und ging. Er selber behauptete vor Gericht, daß ihn der Hauptmann am Kragen ge­padt und hinausgeworfen habe. Nach längerer Beratung versuchte der Vorsitzende, einen Vergleich herbeizuführen. Der Versuch scheiterte jedoch an dem Widerstande des Beklagten. Er gebe nichts, Kläger sei doch Soldat gewesen und hätte nicht so in einem Brunnen ertränkt. etwas sagen" dürfen.

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Die Kammer VIII wies die Klage mit der Begründung ab, daß der Kündigungsausschluß von vor sieben Jahren feine e chtstraft auch für die Zeit beibehalten habe, wo der Kläger Wächter war. Die Veränderung in seiner Stellung habe an der Kündigungsbedingung, die Kläger als Arbeiter eingegangen sei, nichts geändert. Damit falle der Anspruch H.'s und es fomme nicht mehr darauf an, ob ein Ent­fassungsgrund vorlag.

Neu

Kairo, 2. Juli. ( W. T. B.) Seit dem 23. Juni find in ganz Aegypten 15 Bestfälle und 6 Todesfälle infolge von Best vorgekommen. Die Gesamtzahl der Bestfälle seit dem 7. April beträgt 73, wovon 30 einen tödlichen Ausgang hatten.

Leipzig , 2. Juli. ( W. T. B.) Wie das Leipziger Tageblatt " meldet, hat sich heute nachmittag ein Kaffenbote der Leipziger Bank

Prag , 2. Juli. ( W. T. B.) Landtag. Der Antrag Buquoy und Genossen auf Abänderung der Landtags- Wahlordnung in Böhmen , nach welchem bei den Wahlen des Großgrundbefizes analog den Reichstagswahlen sechs Wahlgruppen gebildet werden sollen, wurde nach längerer Debatte mit allen gegen die Stimmen der Deutichen und Baga's einer Sonderfommission von 18 Mitgliedern überwiesen.

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Paris, 2. Juli. ( W. T. B.) Die Deputiertenkammer hat Artikel 1 des Alters- und Juvaliditätsversicherungs Gesetzes angenommen. Sie nahm alsdann im weiteren Verlaufe der Etwas von der Kontraktbruchsbuke gemäß§ 124 b der Sigung einen Antrag Gailhard Lancet an, in welchem die Gewerbe- Ordnung. Der Spediteur Neumann hatte den Eheleuten Regierung ersucht wird, während der Ferien die Berufssyndikate L., die für ihn als Zeitungsausträger thätig waren, gekündigt. Der wegen der Frage der Alters- und Invaliditätsversicherung der Mann legte darauf die Arbeit sofort nieder und Frau L. folgte Arbeiter zu Rate zu ziehen. Ein Nachtragskredit von 2 500 000 Fr. Beide verlangten dann im Klagewege von für die Civilpenfiouen wurde einstimmig genehmigt. Das Schiedsgericht hat den Bescheid der Berufsgenossenschaft seinem Beispiel. London , 2. Juli. ( W. T. B.) Das Oberhans verivarf in lediglich dahin ändern zu sollen geglaubt, daß es dem Kläger statt Neumann rückständigen Lohn von zusammen 19,50 M. 20 Proz., 25 Proz. der vollen Rente zusprach. Es hat sich damit mann erhob Widerklage wegen Kontrattbruchs und beanspruchte seiner heutigen Sigung mit 88 gegen 46 Stimmen einen Gesetz­nicht im Rahmen seiner eigentlichen Aufgabe, eine nachprüfende gemäß§ 124b der Gewerbe- Ordnung eine Buße in Höhe entwurf, durch welchen es den Frauen ermöglicht werden sollte, Der Gesez Instanz zu sein, gehalten. Bom Standpunft der Nachprüfung des ortsüblichen Tagelobus für eine Woche. Er legte feiner Mitglieder der Londoner Bezirköräte zu werden. eines Festsetzungsbeschlusses der Genossenschaftsinstanz aus Forderung den für Berlin festgesetten ortsüblichen Tagelohn gewöhn- entwurf war nicht von der Regierung ausgegangen. behaupten, eine läßt sich fich nicht füglich Schäßung Petersburg, 2. Juli. ( B. H. ) Infolge der anhaltenden Dürre auf licher Tagearbeiter zu Grunde, der für männliche Arbeiter über 20 Proz. sei deshalb unrichtig, weil die nachprüfende Stelle der 16 Jahren 2,70., für weibliche Arbeiter 1,90 m. beträgt. herrscht in den Gouvernements Saratow , Samara und Astrachan verdienten die Leute Derartige geringe Ab- Thatsächlich Meinung ist, 25 Broz. fei angemessen. beim Zeitungsaustragen Hungersnot. weichungen liegen noch innerhalb der natürlichen Fehlergrenze, die täglich mur 70 Pfennig der Mann und 60 Pfennig die New York , 2. Juli. ( Bureau Laffan.") Die außerordentlich für jede Schätzung besteht, und berechtigen nicht dazu, die höhere an Frau. Die Stammer VII des Gewerbegerichts unter dem Vorfis des große Size in New York hat in dem Zeitraum von 24 Stunden die Stelle der geringeren Schäßung zu jezen. Dr. Gerth verurteilte Neumann zur Zahlung des rückständigen von Sonntag Mitternacht bis Montag zur felben Stunde Lohns und erkannte auf die Widerklage N.'s, daß die Eheleute 2. 75 Todesfälle und Hunderte von Schwächezuständen herbeigeführt. verpflichtet seien, ihm wegen Stontrattbruchs 4,90 M. und 4,20 M. zu Die Temperatur schvantt zwischen 98-114 Grad Fahrenheidt im Es wird berechnet, daß erstatten. Der Gerichtshof ging davon aus, daß bei dem geringen Schatten. Alles eilt nach Coney Island . Tagesverdienst, den die Kläger und Wiederbeklagten aus der Thätig 15 000 Personen am dortigen Strande zur Nacht geschlafen hätten. leit als Beitungsausträger bezogen, nicht der behördlich festgelegte Sie wurden von der Polizei bewacht. ortsübliche Tagelohn gewöhnlicher Tagesarbeiter die Grundlage Tientsin , 2. Juli. ( Meldung des Reuterschen Bureaus".) Es einer Kontrattbruchsbuße gemäß§ 124b der Gewerbe Ordnung wird von einem Gefecht gemeldet, welches bei Scheuyang an der bilden könne. Vielmehr wäre hier als ortsüblicher Tagelohn im Grenze von Tschili und der Mandschurei zwischen Mogaminedanern Sinne des§ 124b der wirkliche Tagesverdienft von 70 Bf. für den und Eingeborenen stattgefunden hat. Die ersteren wurden geschlagen, Mann und 60 Pf. für die Frau zu nehmen, so daß bei einer fieben ein mohammedanischer Bosten wurde getötet. tägigen Arbeitswoche die Summe von 4,90 M. und 4,20 M. Heraus­

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Fünf Prozent sollten überhaupt in Renten streitigteiten als eine erhebliche Größe nicht angesehen werden, weder bei der ersten Renteufestsetzung, noch bei der Rentenminderung, noch endlich wie hierbei der Nachprüfung vorinstanzlicher Entscheidungen.( Amil. Nachr. des R.-B.-A. 1897, Seite 267.) Berufsgenossenschaften haben unter Berufung auf diese ober gerichtlichen Entscheidungen schon erklärt, daß sie für eine Ver­minderung der Erwerbsfähigkeit von nicht mehr wie 5 Broz. über haupt teine Reuten zahlen. Ein standalöser Fall solcher wohl nur auf dem Gebiet der Socialpolitik möglichen Zimmermannsrechnung wird uns jetzt wieder mitgeteilt:

fämen.

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Yokohama , 2. Juli. ( Meldung des Reuterschen Bureaus.) Be­richten aus Söul zufolge hat Korea plöglich von Japan verlangt, daß es seine Postämter in Korea schließe und seine Beamten zurüdberufe.

Der Presser A. hat am 15. 6. 1900 einen Unfall durch Zer trümmerung des Mittel- und Endgliedes des dritten und vierten Verantwortlicher Redacteur: Carl Leid in Berlin . Für den Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Drud und Verlag von Mag Bading in Berlin­

Hierzu 1 Veilage u. Unterhaltungsblatt.