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erklärlicherweise nicht erwärmen fonnte, ist dem Vertrag im Aus- des Mullah nicht ausfindig zu machen. Sie griffen auf ihrem Zuge flagenswerte Zustand aufhört, daß in Berlin eine Anzahl Krankenschuß nunmehr folgende neue Fassung verliehen worden: die Rer Ibrahim an, einen mächtigen, dem Mullah ergebenen tafien ihren Mitgliedern nicht unentgeltliche Krankenpflege, sondern ,, Belgien verzichtet, da es an dem Recht des Königs Stamm, verfolgten sie drei Tage lang und töteten 200 Mann. Die lediglich das gefeßliche Mindestmaß gewähren. als Souverän festhalten will, den unabhängigen Kongo Abessynier zogen sich infolge ihres mangelhaften Verpflegungsdienstes staat zu annettieren, für die gegenwärtige Zeit auf zurück, wobei sie ihre Lasttiere schlachteten. Rüdzahlung der genanntem Staat geliehenen Summen gemäß dem Uebereinkommen vom 3. Juli 1890, Auftralien. sowie auch auf zahlung der Zinsen genannter Summen. Einführung der allgemeinen Wehrpflicht. Die dem Die finanziellen Verpflichtungen, welche der unabhängige Kongo - Bundesparlamente zugegangene Gefeßesvorlage, betreffend den staat auf Grund obengenannten Uebereinkommens eingegangen ist, militärdienst, bestimmt, daß mit gewissen Ausnahmen alle würden erst wieder in Kraft treten in dem Falle und von dem männlichen britischen Unterthanen Australiens im Alter von 18 bis Augenblide an, wo Belgien auf das Recht der 60 Jahren in Zeiten des Bedarfs verpflichtet sein sollen, Annegion des Kongostaats verzichtet. Durch die neue Fassung des Vertrags wird also Belgien das Kriegsdienste zu leisten.- Recht gesichert, später den Kongostaat zu annettieren. Dies Recht erfährt allerdings dadurch eine erhebliche Einschränkung, daß in dem Vertrag der Zeitpunkt der Annegion nicht bestimmt, sondern deffen Festsegung dem König überlassen wird. Belgien würde durch Annahme des Antrages also wohl auf die
Verzinsung seines Darlehens Verzicht leisten, bezüglich des Zeitpunktes der Annexion aber ganz von dem Belieben des Annexion, die die Anhänger der Kolonialpolitik sofort vollzogen Königs abhängig sein. Daß König Leopold den Zeitpunkt der haben wollten, für den Augenblick verhinderte und für die Zukunft möglichst lange zu verhindern suchen wird, erklärt sich durch das finanzielle Interesse des Königs an dem Unternehmen. Das lebhafte Interesse an seiner Gründung verriet sehr deutlich ein Brief Leopolds vom 5. August 1885 an den Ministerpräsidenten Bernaert, in dem der König mit einer Antecipation Bülowscher Phraseologie sagte:
" Mehr als jede andere soll eine gewerbe- und handeltreibende Nation wie die unsrige danach trachten, ihren sämtlichen arbeitenden Kräften Absatzgebiete zu sichern... Diese vaterländischen Erwägungen haben mein ganzes Leben beherrscht.
Sie haben mich dazu bestimmt, das afrikanische Unternehmen ins Leben zu rufen. Diese Mühe war nicht vergebens, demit es hat ein junger, ausgebreiteter, von Brüssel geleiteter Staat seinen Blaz unter der Sonne friedlich gewonnen..."
Zu diesen vaterländischen" Mühen paßt es allerdings schlecht, daß König Leopold Belgien zwar zu wiederholten zinsfreien Darlehen an diesen Plaz unter der Sonne " verleitete, aber dessen Besizergreifung durch Belgien hartnädig zu hintertreiben versucht.
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England.
Die finanzielle Tragweite eines folchen Beschlusses fei eine außerordentlich geringfügige. Allerdings lägen genaue Zahlen, welche einen solchen Beschluß in seiner finanziellen Trag weite flarlegen würden, nicht vor. Aber ungefähre Zahlen seien doch aus dem Verwaltungsberichte des Magistrats beziehentlich der städtifchen Deputation für die städtischen Krantenanstalten zu entnehmen. Der Verwaltungsbericht für das Jahr 1898/1899 zeigt, daß 794 354 Mark die Gesamtsumme ist, welche den Krankenanstalten an Sur, Verpflegungs- und Beerdigungstoften erstattet worden sind. Die andren Jahre weisen ähnliche Zahlen auf. Man geht deshalb nicht fehl, wenn man ca. 800 000 m. als diejenige Summe bezeichnet, die alljährlich in städtischen Krantenanstalten an solchen Kosten erstattet wird. Den allergrößten Teil dieser Summe 700 000 M. und darübertragen die Krankenkassen. Die Statistiken der Krankenkassen zeigen, daß die Berliner Krankenkassen Kitchener meldet aus Pretoria vom 8. b. M.: Seit dem jährlich weit über eine Million verausgaben. Leider lasse sich aus dem letzten Bericht vom 1. Juli find nach Meldungen der verschiedenen Material nicht entnehmen, wieviel hiervon auf die städtischen Krankenenglischen Truppenteile 40 Boeren gefallen, 27 wurden verwundet, häuser entfällt. Jedenfalls beweisen die angeführten, wenn auch 149 Gewehre, 7000 Batronen, 312 Wagen und eine große Anzahl allzu hohe Kosten für Berlin mit seinen 8 Millionen im Armen- Etat 182 gefangen genommen und 21 haben sich ergeben. Ferner wurden dürftigen Zahlen, daß durch die Verwirklichung der unentgeltlichen Pferde und Rinder erbeutet. Kerantenpflege in diesem beschränkten Umfang verhältnismäßig nicht
"
Der Boeren- Krieg.
Boerenverlufte.
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etiva
25 Verwundete, 6 Vermißte und 14 an Strankheiten Berstorbene. Die englischen Verluste betragen für den 8. Juli 15 Tote, erwachsen. Hierbei sei noch hervorzuheben, daß die Frage: Müssen Armenunterstügungen von den Unterstügten zurückgezahlt werden? für Preußen seit der Lord Roberts abermals Oberkommandant? Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs durchaus nicht einwandsNach Weekly Dispatch" ist für den Mittwoch ein frei zu bejahen ist. Im Gegenteil dürfte diese Frage so zu Ministerrat anberaumt, um Maßregeln für die schleunige Be- verneinen sein, wie bereits vor der Einführung des Bürgerlichen Geendigung des Krieges in Südafrika zu erörtern. Die Regierung setzbuchs diese Frage im Gebiet des rheinischen Rechts in ständiger habe die Meldung empfangen, daß die Boerenführer entschloffen Gerichtspraxis verneint worden ist. Die Grundsätze der nüßlichen seien, den Kampf energisch fortzusetzen. Nötigenfalls solle Verwendung des Landrechts, aus denen heraus allein eine den Feldzug rasch zu beendigen. Roberts wieder den Oberbefehl übernehmen, um Erstattungspflicht konstruiert werden konnte, sind beseitigt, die des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechen nach dieser Richtung hin dem früheren rheinischen Recht. So lange daher nicht durch Landesgesetz ein Rüdforderungsrecht des Armenverbandes konstruiert wird, eint solches Recht besteht zum Beispiel in Württemberg , Sachsen , Mecklenburg , Hamburg - bestehe eine rechtliche Verpflichtung zur Rückzahlung nicht, wenngleich einige ein solches Recht aus 868 des preußischen Gesetzes vom 11. Juli 1891 Herleiten wollen.
so
Krankenhauspflege und Wahlrecht.
Nach§5 der Städte- Ordnung ist derjenige wahlberechtigt, der Ferner trete hinzu, daß der Kreis der unpfändbaren Gegenstände so feit einem Jahre keine Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln erweitert worden ist, daß auch wenn eine Rückforderungspflicht be= Unfre belgischen Genossen würden freilich auch eine empfangen hat." Die Unterbringung eines Hilfsbedürftigen oder stände, in den meisten Fällen von einer praktischen Durchführung Belgien angebotene Annexion des Kongostaates ablehnen. Die eines derjenigen seiner Familienangehörigen, welche seinen Unter- dieser Pflicht keine Rede sein kann. Es dürfte auch nicht außer acht Kammerfraktion beschloß, wie früher bereits mitgeteilt, jegliche ſtigungswohnsiz teilen, in einer Krantenanstalt kann Armenunter zu lassen sein, daß, falls die Folgen des Ober- Ver Kolonialpolitik wegen der damit verbundenen Stärkung des stüßung in diesem Sinne sein. Militarismus und der Brutalisierung der Ein- dann vor, wenn lediglich eine bloß vorübergehende, allein durch die Neigung von zurückerstattung von KrankenLiegt aber Armenunterstügung auch waltungsgerichts- Erkenntnisses bestehen bleiben, geborenen zu bekämpfen. Daß die letztere Befürchtung nur zu Erkrankung herbeigeführte Hilfsbedürftigkeit vorhanden ist? Diese haustosten allmählich völlig schwinden wird. begründet ist, beweist die überreiche Liste entseglicher Frage wäre nach dem Sprachgebrauch des täglichen Lebens insbesondere Sei die finanzielle Folge des Beschlusses also keine sehr erhebliche, Kriegsgreuel, die gerade im Kongostaate verübt wurden.- für diejenigen Fälle zu verneinen, in denen der Aufgenommene oder das ja tann man fast sagen, ist die finanzielle Folge, so bald die BeFamilienhaupt bereit ist, die entstandenen Kosten zu zahlen und völkerung von der veränderten Rechtslage bezüglich Einen faulen Frieden soll, nach der Versicherung mehrerer Bahlung bewilligter Raten nachkommt. Ein solcher wird nach An- gleich null, so sei ferner auch zu beachten, welchen großen Fortschritt dieser Verpflichtung nach wiedererlangtem Vermögen oder durch ihrer Erstattungspflicht Kenntnis erhalten hat, englischer Morgenblätter, die heute, Dienstag, stattfindende liberale ficht auch der Berliner Stadtverordneten- Versammlung deshalb auf ein Beschluß der angeregten Art auf dem Gebiete der vor Parteiversammlung zu schließen geneigt sein. Man werde genommen, weil er frank ist und nicht deshalb, weil er arm ist. beugenden Armenpflege hervorzurufen geeignet sein möchte. die Differenzen über die südafrikanische Frage dadurch zu begleichen Dementsprechend hat die Versammlung stets das aktive Wahlrecht Durch solchen Beschluß würde die wirtschaftliche Stelling suchen, daß man Friedensbedingungen für die Boer en solcher Personen anerkannt. Auf Klage eines Polizei der Erkrankten erheblich gestärkt, die Armenverwaltung von staaten formuliere, die sowohl von der Linken wie von der Rechten fetretärs außer Diensten und des Magistrats einer ja schwer zu schätzenden, ber Partei acceptiert werden könnten. Campbell Banneraber sicherlich außerordentgegen solche Beschlüsse hat man werde voraussichtlich ein einstimmiges Vertrauensvotum er- gericht zuerst in der Entscheidung vom 17. März 1897 das Gegen- daß mit Rücksicht auf die Höhe der Kosten im Krankenhaus bie aber das Ober- Verwaltungs- lich hohen Summe befreit werden, die daraus erwächst, halten und die Führung der Partei behalten. Es bleibt abzuwarten, teil angenommen. Das höchste Verwaltungsgericht nimmt Krankenhauspflege nicht oder nicht rechtzeitig aufgesucht, dadurch ob die Linke zu einem derartigen faulen Kompromiß ihre Hand an, daß der Sprachgebrauch des täglichen Lebens nicht in aber eine Verelendung der Familie herbeigeführt wird, die das Einbieten wird. Betracht komme, daß vielmehr solche Leute, Bulgarien . auch wenn sie treten der Armenverwaltung zur Folge hat. die ihnen bewilligten Ratenzahlungen pünktlich leisten, als Empfänger Diese Anregung freier Krankenhauspflege fand in dem Ausschuß Auf der Suche nach Geld. Nach einer Bariser Meldung der einer Armenunterstützung anzusehen seien, weil die Aufnahme in dem Sympathie auf allen Seiten. Als aber der Magistratsvertreter herNeuen Freien Breffe" lief dort eine Meldung aus Petersburg Krankenhause oder die längere Behaltung in dem Krankenhause mit vorgehoben hatte, es sei doch vielleicht durch verwaltungsein, die russische Reichsbank habe der bulgarischen Rücksicht darauf erfolgt ist, daß schließlich die Armendirektion technische Einrichtungen, durch eine mildere Praris u. dergl. Regierung zur Dedung der laufenden BedürfBahlung leistet. Unerheblich sei es, ob der an sich Wahlberechtigte möglich, das Wahlrecht vielen im Gegensatz zu jest zn erhalten, nisse einen Borschuß von sechs bis acht Millionen oder eins derjenigen Familienangehörigen im Krankenhause Aufnahme einigte sich der Ausschuß und sodann die Stadtverordneten- Bersammbewilligt. In Paris hätten behufs Abschlusses eines gefunden habe, welche seinen Unterstügungswohnsiz teilen. Die in lung zu dem Beschluß: 80 Millionen Anlehens mit einer französischen diesem Erkenntnis niedergelegten Grundsäge sind in dem Erkenntnis Bantgruppe unter Führung der Banque de Paris Verhandlungen des Ober- Verwaltungsgerichts vom 18. Mai 1900 wiederholt. In dem stattgefunden. Der zur Zeit in Paris weilende bulgarische Minister Erkenntnis vom 17. März 1897 wird hervorgehoben, daß Krankheit und Mangel an Vermögen oder Kräften zur Selbstbeschaffung der Gutachten über diese Frage. In der Armendirektion wurde diese nötigen Anstaltspflege zusammen treffen und deshalb die Krankenpflege als Armienunterstützung anzusehen seien. Folgerichtig Frage nach allen Richtungen hin ausführlich beraten. Schließlich Straßenkampf in Sevilla . ist in jenem Erkenntnis auch zwei Personen das gelangte sie faft einstimmig zu der Ansicht, daß bei Befolgung der Auf der Alameda kam es 23 ah I recht genommen, die Abschlagszahlungen vom Ober- Verwaltungsgericht aufgestellten Grundsäße es unmöglich zwischen Arbeitern und Gendarmen, welche einen der in der Weise geleistet hatten, daß die Kranken - erscheint, das Wahlrecht Hilfsbedürftigen, die oder deren FamilienArbeiter verhaften wollten, zu einem Zusammenstoß. Die pflegefchuld voll getilgt war. Ebenso folgerichtig wird mitglieder Krankenhauspflege erhalten haben, durch VerwaltungsArbeiter verwundeten mehrere Gendarmen mit Steinwürfen, worauf in dem Erkenntnis betont, letztere von ihren Schußwaffen Gebrauch machten und auf die Arzahlungen... nicht nachträglich den Charakter der forderung der Krankenhauskosten, zu erhalten. Es wurde dann in der daß spätere Abschlags= maßregeln oder durch eine Aenderung der bisherigen Praxis der Einbeiter feuerten. Ein Kind erhielt einen Kopfschuß. Der Präfeft inter ftügung eines Gilfsbedürftigen zu ändern Armendirektion folgender Antreg gestellt: wollte die Ruhe wiederherstellen, wurde jedoch ebenfalls durch Stein vermögen" und daß die Sachlage im Beitpuntte interstigung würfe verlegt. Erst herbeigeeiltem Militär gelang es, die Ruhe der Listen offenlegung entscheidend ist. wieber herzustellen.
des Innern Sarafow hätte gestern ber Bankgruppe von dieser Hilfs
attion Mitteilung gemacht.
Deputiertenkammer. Das Haus fette am Montag die Besprechung der Politik der Regierung betreffend die Religion und die fatholische Kirche fort. Linares griff die Carlisten an und sagt, sie beanspruchten den Alleinbesitz der Neligion. Republikanische Redner wenden sich gleichfalls gegen die Carlisten, denen sie vorwerfen, daß fie die Inquisition wieder einführen wollten.
Afien.
Die in diesem Erkenntnis des Ober Verwaltungsgerichts auf gestellten Grundsätze müssen ohne Rücksicht auf ihnen allerdings entgegenstehende und wohl zutreffendere Ansichten andrer Gerichte, insbesondere des Bundesamts für das Heimatswesen, als zutreffend und unabänderlich unterstellt werden, wenn man an die Frage herantritt: Wie kann Berliner Bürgern das Wahlrecht erhalten bleiben, welche in einem Krankenhause aufgenommen sind und lediglich in folge der Krankheit vorübergehend zahlungsunfähig sind, ihrer 8ahlungsverpflichtung aber nachkommen wollen oder gar vor der Listen offenlegung bereits nachgekommen sind?
den Magistrat zu ersuchen, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, daß Personen wegen gewährter Krankenpflege- das Wahlrecht entzogen werde.
Der Magistrat erforderte nunmehr von der Armendirektion ein
denjenigen Personen, welche den Unterstügungswohnsiz in Berlin besigen, das Recht einzuräumen, im Fall einer Anstaltspflege- Bedfirftigteit für sich, ihre Ehefrau und diejenigen minderjährigen unverheirateten Kinder, welche ihren Unterstützungswohnsitz teilen, unentgeltlich Aufnahme in einem städtischen Krankenhause zu verlangen. Von der Einräumung dieses Rechts wären die Mitglieder einer Krankenkasse für die Dauer der von der Krankenkasse zu leistenden statutarischen Hilfe auszuschließen." Hervorgehoben wurde, daß man ja auch, die Aufnahme Geistesfranter( um einem Zuzug Hilfsbedürftiger, deren Angheörige geistesfrank find, vorzubeugen) ausnehmen könne. Trotzdem wurde dieser Wie Aguinaldo" gefangen genommen" wurde, erzählt der Antrag befämpft. Er stelle zwar, so hieß es, den einzigen Weg dar, " Daily Expreß ": um aus dem Dilemma herauszukommen, aber er bereite den Ein Bertreter desselben hatte eine Unterredung mit einem Mr. Die Berliner Stadtverordneten- Versammlung hat im ver- socialistischen Zukunftsstaat vor, er fei ungerecht, weil er die KrankenEdward Mac Evoy, einem Kaufmann aus Manila , der selbst gangenen Jahre einen Ausschuß zur Beratung dieser Frage ein- faffen- Mitglieder ausschließe und die Reichsten mit einschließe, er Amerikaner ist und einer der ersten Leute, die unter dem neuen gesetzt. Der Ausschuß gelangte zu der Ueberzeugung, daß die von würde Scharen von auswärts beranziehen usw. usw. Der Antrag Regime in dem Philippinen - Archipel zu handeln begannen. Gegen einer Seite beantragte Einrichtung einer Vorschuß oder Darlehns- wurde schließlich im April d. 3. abgelehnt und dem wärtig weilt er auf einer Erholungsreise in London . Dieser Herr tasse für solche, die vorübergehend zahlungsunfähig sind, dem flaren Magiftrat über den negativen Erfolg der Be erklärte, daß die ganze Geschichte von Fust ons ge Wortlaut der citierten Entscheidungen gegenüber muglos fei. ftratungen der Armendirektion Bericht erstattet. ichidter Gefangennahme Aguinaldos erfunden sei. doch nach Anschauung des Ober- Berwaltungsgerichts die Auf- Seitdem schlummert die Sache im Schoße des Magistrats. Es Seiner Darstellung nach fragten die Amerikaner, als sie einsahen, nahme in das Krankenhaus, die Verpflegung dortselbst, bleibt abzuwarten, ob der Magistrat mit Vorschlägen an die Stadtdaß fie Aguinaldos nicht habhaft werden konnten, und daß es auch die Beibehaltung im Krankenhaus nicht gelang, seine Regierung zu beseitigen, was er für sich selbst die kreditierung der Krankenkassen das, und feineswegs verordneten- Bersammlung herantreten wird, oder ob aus der Reihe der der Krankenkassen das, was Stadtverordneten von neuem Antrage zur Beseitigung der Unbill haben wolle jedermann habe doch heutzutage einen Preis für sich die Armenunterstützung darstelle. Von andrer Seite wurde gestellt werden. selbst. Aguinaldo habe einen Breis genannt und die in dem Ausschuß angeregt, freie Krankenhauspflege für Die in der Zeit vom 15. bis 30. Juli offenliegenden Listen find Amerikaner hätten ihn gezahlt. Aguinaldo habe sich jeden frankenhausbedürftigen, in Berlin Unterstützungsberechtigten unter Befolgung des vom Ober- Berwaltungsgericht angenommenen doch schon einmal an die Spanier verkauft, also sei ihm der einzuführen. Denn allein die völlige Loslösung Grundsages aufgestellt. Als nicht wahlberechtigt sind Handel in diesem Falle durchaus nichts Neues gewesen. Er der städtischen Pflicht, für Heilung und Gesundung deshalb alle diejenigen erachtet, die oder deren habe eben die Filipinos das zweite Mal gerade so betrogen wie das ihrer Bürger zu sorgen, von der Verpflichtung Familienmitglieder in der Zeit vom 31. Juli 1900 bis erste Mal. Ueberdies sei die ganze Sache den Filipinos ziemlich der Stadt, als Armenverband hilfsbedürftige zu 30. Juli 1901 als Hilfsbedürftige in Krankenhäusern aufgleichgültig gewesen. Sie feien des Kampfes müde gewesen und unterstützen, fönne Wandel schaffen und der Ansicht der Stadt genommen waren. Die nachträgliche Bezahlung verleiht das hätten sich im Gegenteil noch geschmeichelt gefühlt, daß die Ameri- verordneten- Versammlung Geltung schaffen: wer trant ist und durch Aufnahme in ein Krankenhaus verlorene Wahlrecht nicht. faner die ganze Geschichte noch so viel Geldes wert gehalten hätten. frankenhauspflegebedürftig, soll in den Krankenhäusern aufgenommen Es ist deshalb zu einer nachträglichen Bezahlung nicht zu Jetzt werde sich das Land bald beruhigen, und die Zustände, die zu werden, weil er frant, nicht weil er arm ist. Nun würde raten, vielmehr insbesondere während der Wahlzeit die Forderung erwarten wären, würden vermutlich allen Beteiligten besser gefallen die Verwirklichung dieses Gedankens vielleicht den Nachteil haben, unentgeltlicher Krantenpflege auch mit Rücksicht auf als die früheren. Das amerikanische Kapital werde die Inseln mit daß Krante von auswärts nach Berlin ziehen, um hier unentgeltlich die durch das Ober- Verwaltungsgericht und den Magistrat geschaffene riefiger Geschwindigkeit entwickeln, und wenn die Eingeborenen selbst aufgenommen zu werden. Dieser Nachteil ließe sich beseitigen, Rechtslage zu propagieren. etwas davon merkten, würden sie durch und durch amerikanisch sein. wenn man die unentgeltliche Krankenhauspflege auf diejenigen be Der Preis, der für Aguinaldo gezahlt worden sei, habe gerade schränkt, die schon so lange in Berlin wohnen, daß sie das Wahrecht eine Million Pfund Sterling betragen. Dies fei auch erworben haben. Es könnte dann aber immerhin möglicherweise nicht zu viel gewesen, wenn man bedenke, daß der Krieg in jeder noch das Verlangen und Bestreben auswärtiger Armenverbände Unter Woche so viel verschlungen hätte.-
Unruhen auf Korea . Auf der Insel Sewelpart wurden nach einem Bericht aus Söul bei einem Zusammenstoß der Bes wohner mit katholischen Missionaren und ihren Zöglingen angeblich 300 Convertiten und 15 Bewohner getötet. Die Missionare selbst blieben unverletzt, wie ein nach Stelpart entfandtes französisches Kriegsschiff feststellte. Nach dem Gouverneur tragen die Getauften die Schuld. Die koreanische Regierung schichte Beamte und Truppen zur Untersuchung des Vorfalles nach dem Thatort.-
Afrika.
London , 9. Juli. Eine Meldung der„ Times" aus Gerloguby in Ogaden befagt: Die Abessynier vermochten den Aufenthalt
Berliner Partei- Angelegenheiten.
Schluß Onittung. Eingegangene Beiträge für das Liebknecht: Denkmal vom 1. Juni bis 1. Juli 1901. D. 8. 1,-. Beim Stat ver Maurer Charlottenburgé, in der Bers. freiw. gef. 5,70. Von der Zahlstelle dient, Albert Thoms-, 50. 185. Stadtbezirk 4,60. Von der Zahlstelle der Charlottenburg der Central- Krankenkasse der Maurer , Grundstein zur Einigkeit 2, Herr Hoffmann, Westend 1, Von einem Nichtgenossen 3,-. Ueberschuß vom Ziegenbock, Charlottenburg , H. B. 6,05. Von dem Arbeits- und Druckereipersonal des„ Volksblatts" für Halle und Deffau 10,- Aus Frankfurt ant Main 4,-. Heinrich Kurz
stüßung finden, ihre gesetzlichen Pflichten durch Benutzung der Berliner unentgeltlichen Krankenpflege auf Berlin abzuschieben. Dem wäre dadurch vorzubeugen, daß nur solchen Personen unentgeltliche Krankenpflege gewährt wird, die ihren Unterstützungswohnsiz in Berlin bereits er worben haben. Freilich würden hierdurch diejenigen vom Wahlrecht ausgeschlossen bleiben, die nicht in der Lage find, die Krankenpflegefosten zu zahlen und sich noch nicht zwei Jahre lang in Berlin auf gehalten haben, ohne Armenunterstützung zu erlangen. Das wäre ein Uebelstand, den man mit in den Kauf nehmen müßte. Ferner mann 1. 2. Freiberger-, 50. Aus Spandau durch Pieper 27,-. würde Vorsorge dafür zu treffen sein, daß nicht etwa die Kranken- Red. der„ Brandenburgischen Beitung" 37,50. Stadtbezirt 181 a IV.( O) 170. Stadtbezirk( Osten) durch Sch. 25,95. 178. Stadtbezirt 8,50. Meuer, tassen ihre Pflicht auf Berlin abschieben. Krankenkassen - Mitglieder durch Schabel 3,-. Stabtbezirt 181 a IV.( Oft) durch Köhlert 3,50. Stadtmüßten deswegen ausgenommen werden. Sache der Krantentassen bezirt 181 b IV.( Oft) burch Hats 7,05. Stadtbegirt 189 a IV.( Oft) 7,-. Mitglieder selbst wäre es dahin zu wirken, daß endlich der be- III. Kreis, von der Landsmannschaft der Schleswig- Holsteiner 3,-.