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Br. 165. 18. Jahrgang. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Donnerstag, 18. Juli 1901.

Das Schiedsgericht über die Hamburger

Accordmaurer.

Am 11. Juni d. J. beschloß eine Mitgliederversammlung des focialdemokratischen Vereins in Wandsbek und am 18. Juni auf Antrag v. Elms eine kombinierte Mitgliederversammlung der drei socialdemokratischen Vereine Hamburgs beim Parteivorstande den Ausschluß der vom Centralverbande der Maurer als Streit brecher bezeichneten Personen zu beantragen. Es wurde dem Parteivorstande darauf eine Liste von 103 Maurern über: reicht, die auf gesperrten Bauten gearbeitet haben sollen. Von diesen 103 find 42 Mitglieder der drei Hamburger Parteivereine. Vom Wandsbeker Verein wurden außerdem 8 Mit­glieder genannt, so daß sich der Ausschlußantrag auf 50 Personen

erstreckte.

Das Schiedsgericht, bestehend aus den Genossen 2. Grünwaldt, P. Hoffmann, F. Evers als Vertreter der drei hamburgischen Vereine und dem Genossen Rosbizki für Wandsbek , sowie den Genossen H. Ostfeld, L. Lendholt, W. Lück und F. Vieth als Vertreter der Angeschuldigten und dem Genossen Auer als Vorsitzenden hat am 15. Juli in Hamburg getagt.

Haben einzelne Maurer Zimmererarbeit auf gesperrten Bauten

4. Die Verhandlungen über den neuen Tarifvertrag sind ge­meinsam von Vertretern beider Organisationen mit den Unter- verrichtet?" nehmern zu führen.

5. Die Accordmaurer( Freie Vereinigung) verpflichten sich, nach getroffener Verständigung über den neuen Tarifvertrag, ihre Sonderorganisation aufzulösen und dem Centralverbande bei­

zutreten.

Der vorstehende Vorschlag wurde nach Wiedereröffnung der Sigung zur Kenntnis der beiden Parteien gebracht und dieselben aufgefordert, fich unter sich zu beraten und dann das Ergebnis ihrer Besprechung mitzuteilen.

Beide Parteien erklärten zwar principiell ihr Einverständnis mit einem Vergleich, hatten aber gegen den gemachten Vorschlag Ein­wendungen im einzelnen, so daß der Vorschlag als gescheitert an­gesehen wurde. Dem Schiedsgericht, das nunmehr in die Beratung eintrat, wurde zunächst folgende Frage gestellt:

Jit Streifbruch eine ehrlose Handlung im Sinne des Para­graphen 2 des Organisationsstatuts der Partei? Diese Frage wurde vom Schiedsgericht einstimmig mit Ja! beantwortet.

erkennen.

kommenden Arbeiterorganisationen zu. Das gleiche Recht steht natürlich auch allen andren in Betracht

Ebenso einstimmig wurde aber anerkannt, daß der Partei und ihren Organen das Recht vorbehalten bleiben müsse, als selbständige Organisation in jeden einzelnen Falle die Frage zu prüfen, ob ein Außerdem waren noch als Sachwalter der Antragsteller die Verstoß gegen die Bestimmungen des§ 2 des Organisationsstatuts Genossen Baeplow, Kober und Hittmann und als Sachivalter der vorliege? Angeschuldigten die Genossen Bargstedt , Sass und Stüben an- Die Partei fann in der Frage über die Zugehörigkeit der ein­wesend. Zur Begründung des Ausschlußantrags wird in einer dem Ge- zelnen Genossen auf das Recht selbständiger Prüfung in einzelnen Zur Begründung des Ausschlußantrags wird in einer dem Ge- Falle nicht verzichten und kann unmöglich von vornherein Beschlüsse richt vorgetragenen Schrift ausgeführt: Im vorigen Jahre wurde zwischen der hiesigen Baubütte" und Entscheidungen andrer Organisationen als für sich bindend an ( Arbeitgeber- Organisation) und der Maurerorganisation eine Tarif­vereinbarung getroffen, welche die Accordarbeit ausschloß. Die Maurer haben sich in drei Versammlungen mit diesem Tarif be­schäftigt und demselben zugestimmt. Ein kleiner Teil hat sich diesem Beschlusse nicht gefügt und arbeitete im. Accord weiter. Der Centralverband der Maurer hat darauf über die Bauten, wo in Accord gearbeitet wurde, die Sperre ber hängt und die betreffenden Mitglieder ausgeschlossen. Die Ausgeschlossenen haben dann eine selbständige Organisation " Freie Vereinigung" gegründet und sollen den Beschluß gefaßt haben, an allen Bauten die Arbeit aufzunehmen, wo der Central verband die Sperre verhängt. Die Freie Vereinigung" soll 200 Mit­glieder zählen."

-

In einem Schriftstück der Angeschuldigten, das an den Partei­borstand gerichtet war, heißt es:

Im Namen aller vom Ausschluß Betroffenen fann ich mitteilen, daß sich keiner diesem stillschweigend fügt. Es ist uns im Gegenteil sehr viel daran gelegen, einer Partei anzugehören, deren Fahne wir schon größtenteils während der ganzen Dauer des Socialistengesetzes und bis heute hochgehalten haben.

Betreffs Lohn- oder Accordarbeit stehen wir bis heute, bei der hier üblichen Intensivität im Tagelohn, auf dem Standpunkt der Accordarbeit. Einige Kollegen sind aus dem Verband der Maurer ausgeschlossen worden und deshalb alle übrigen freiwillig aus getreten.

Schließen wir min mit dem Arbeitgeber Accord ab, dann ver­hängt der Centralverband über den betreffenden Bau die Sperre und bezeichnet dann diejenigen von uns, die nach den Accord­bedingungen weiter arbeiten, als Streif- oder Sperrebrecher." Die beiden Parteien kamen vor dem Schiedsgericht in langer und erschöpfender Debatte zum Worte.

Ehe sich das Schiedsgericht zur Fällung des Schiedsspruches zurückzog, stellte der Vorsitzende auf Grund der stattgefundenen De­batten und der vorliegenden Beweisstücke fest, daß die Anschuldigung sich auf folgende Punkte stütze:

wurden.

Die zweite Frage lautete:

Liegt in dem Verhalten der Accordmaurer ein Streif- oder Sperrebruch vor und haben sich die fünfzig namhaft gemachten Mit glieder der vier Parteivereine in Hamburg und Wandsbek desselben mit schuldig gemacht? Beschluß des Schiedsgerichts: Einstimmig: Nein!

Aus den gepflogenen Verhandlungen, sowie den beigebrachten sonstigen Beweisstüden hat sich zweifellos ergeben, daß der Ausgang des ganzen Konflikts sich aus der Differenz über die Beurteilung der Accordarbeit in den beteiligten Kreisen ergiebt. Der erste Aus­schluß aus dem Verband und die ihm folgenden gleichen Beschlüsse sind erfolgt, weil die Ausgeschlossenen der Tarifvereinbarung, nur im Tagelohn zu arbeiten, nicht folgen wollten.

Diese Nichtanerkennung der Majoritäts- Beschlüsse der eignen Organisation ist zweifellos eine Handlung, die der Zahlstelle des Maurerverbandes ein energisches Vorgehen dagegen nabe legte. Ob der Ausschluß der betreffenden Mitglieder aus dem Verbande das einzig mögliche oder zweckmäßigste Mittel war, darüber steht dem Schieds­gericht kein Urteil zu; wohl aber stimmte die Mehrheit darin überein, daß das Verhalten der Accordmaurer ihrer Organisation gegenüber, im Interesse der für die Kämpfe der Arbeiter so absolut notwendigen Solidarität auf das tiefste zu bedauern sei.

Beschluß des Schiedsgerichts. Einstimmig: Ja!

Es ist aus den Verhandlungen klar ersichtlich, daß auf einem Bau die Accordmaurer Zimmererarbeiten verichteten, soweit diese notwendig waren, um die Maurerarbeiten fortsetzen zu können.

In dem bezeichneten Falle haben die beschäftigten Zimmerer mit den Verbandsmaurern gemeinsame Sache gemacht und die Arbeitsstätte verlassen, weil sie mit den dort beschäftigten Accordmaurern nicht gemeinsam weiter arbeiten wollten. Das Schiedsgericht ist in seiner Mehrheit der Ansicht, daß auch hier die Accordmaurer in eine Zwangslage versetzt waren, die bei Aburteilung des Falles zu ihren Gunsten spricht.

Die vierte Frage lautet dahin:

it in der Freien Vereinigung der Accordarbeiter" ein Bes schluß gefaßt worden, dahin gehend: sich den Unternehmern in aller Fällen zur Verfügung zu stellen?" Beschluß des Schiedsgerichtes: Einstimmig: Nein!

Die in der vorstehenden Frage aufgestellte Behauptung stützt sich ausschließlich auf Angaben von Berichten in bürgerlichen Blättern über angebliche Vorgänge in Versammlungen der Accordmaurer. Das Schiedsgericht war einstimmig der Ansicht, daß solchen Quellen in Arbeiterangelegenheiten mit großer Vorsicht zu begegnen sei. Von den Vertretern der Accordmaurer wurde zugegeben, daß sie nicht in der Lage seien, jedes Wort eines beliebigen aufgeregten Redners in ihren Versammlungen zu vertreten; sie bestritten aber auf das entschiedenste, daß in ihrem Verein jemals Beschlüsse gefaßt worden seien, wie sie in der Frage angedeutet werden. Was sie ut Wirklichkeit beschlossen haben, sei in dem Protokoll- Auszug vom 14. Mai 1901 flar und deutlich ausgesprochen. Da auch von den Verbandsvertretern irgend ein andrer Beweis als die Berichte bürger­licher Blätter nicht angeboten wurde, so beschloß das Schiedsgericht über diese Frage, wie angegeben.

Damit waren alle dem Schiedsgericht vorliegenden Einzels fragen beantwortet und wurde mun einstimmig folgender Beschluß gefaßt:

Das am 15. Juli 1901 in dem Konferenzsaale des Echo" tagende, vom Parteivorstand berufene und aus neun Personen be stehende Schiedsgericht hat nach eingehender Prüfung aller in Bes tracht kommenden Thatbestände den Antrag der vier Parteivereine von Hamburg und Wandsbek

auf Ausschluß sämtlicher vom Centralverband der Maurer als Streifbrecher bezeichneten Personen aus der Partei" einstimmig abgelehnt."

Das Schiedsgericht. ( Folgen die Namen.)

Berliner Partei- Angelegenheiten.

Zur Bokalliste. Am Freitag, den 19. Juli, findet bei Karl Keller, Köpnickerstraße, das 25jährige Stiftungsfest des Vereins Berliner Tanzlehrer statt. Wie den Genossen bekannt ist, steht genanntes Lotal uns zu Versammlungen nicht zur Verfügung. Ferner sei noch darauf hingewiesen, daß ein Teil Mitglieder des Wahlvereins sind sowie auch einer gewerkschaftlichen Organisation angehören. Dennoch beschloß man, oben genanntes Vergnügen mit­zumachen, und wird versucht, Billets in Arbeiterkreisen umzusetzen. Die Lokalkommission.

Dieses Verhalten erschien der Mehrheit des Schiedsgerichts um so bedauerlicher, als deffen Mitglieder, mit Ausnahme eines einzigen, auf dem Standpunkte stehen, daß die Abschaffung oder doch mög­lichste Einschränkung der Accordarbeit eine Aufgabe sei. deren Lösung von den gewerkschaftlich organisierten Arbeitern auf das entschiedenste anzustreben ist. Besonders im Baugewerbe sei mit der durch die Das von den Parteigenossen des 6. Wahlkreises am Accordarbeit fast immer verbundenen Treiberei und Hatz die Möglichkeit Sonntag im Schloß Weißensee veranstaltete Sommerfest nahm von Gefahren für Gesundheit und Leben der beteiligten Arbeiter einen ausgezeichneten Verlauf. Trotz der immenien Hize waren durch zahlreiche Unfälle so nahe gelegt, daß der Widerstand von wohl 15 000 Personen anwesend, die auch bei dem drohenden Gewitter Arbeitern gegen die Beseitigung dieser Arbeitsmethode fast unbegreif- bis in die späte Abendstunde aushielten, um dem vorzüglich ge­lich erscheint. lungenen Feuerwerk beizuwohnen. Die vom Arbeiter- Sängerbund vorgetragenen Lieder fanden den lebhaften Beifall der zahlreichen Besonderen Dank erwarb sich die Sanitätstolomne, denn sie wurde in Zuhörerschaft, ebenso die Reigen- Aufführungen des Radfahrerbundes. 25 Fällen in Anspruch genommen. Unter Leitung des anwesenden Arztes wurde bereitwilligst ausreichende Hilfe geleistet. Die Kolonne des Schwimmerbundes, die für die Hilfeleistung auf dem Wasser sich erboten hatte, brauchte glücklicherweise nicht in Aktion zu treten. Gefundene Gegenstände, darunter 1 goldener Ring, 1 Kinder­schuh usw. sind bei Raschke, Grünthalerstraße 65, in Empfang zu

1. Der Ausschluß einer Anzahl Accordmaurer aus dem Ver­bande sei erfolgt, weil von denselben, trotzdem zwischen den Bertretern der Hamburger Maurer und Zimmerer einer- und Die überwiegende Mehrheit des Schiedsgerichts steht in der Be­der Innung andererseits neben Festsetzungen bezüglich der urteilung der Accordarbeit auf den Grundsägen, wie sie von den Arbeitszeit und des Stundenlohnes nur Arbeit im Tage- Vertretern des Centralverbands der Maurer bei dem Abkommen mit John abgemacht war und frog wiederholter Ver- der Junung hochgehalten wurden. warnung und guten Zuredens Arbeiten im Accord ausgeführt Das Schiedsgericht beschloß deshalb ausdrücklich, seine Sym pathie für das Bestreben des Verbandes, die Accordarbeit für das 2. Es haben weiter die Accordarbeiter auf gesperrten Bauten Baugewerbe abzuschaffen, auszusprechen und sein Bebauern nicht nur Maurerarbeiten, sondern sogar Bimmererarbeiten darüber auszudrücken, daß es über diese Frage im Verbande verrichtet. Sie haben nach unwidersprochen gebliebenen Be- zu Differenzen mit Berufsgenossen gekommen ist, die als Gewerks richten bürgerlicher Blätter damit geprahlt, daß sie stark ge- kollegen und Parteigenossen seit einer Reihe von Jahren sich be­mug feien, jede Sperre illusorisch zu machen und sie haben bewährt und große persönliche und materielle Opfer für die Arbeiter­schlossen, sich den Unternehmern in allen Fällen zur Verfügung bewegung gebracht haben. zu stellen. Diesen Anschuldigungen gegenüber wurde von den Accord­arbeitern geltend gemacht: 1. Es ist richtig, daß die in der Freien Vereinigung" ver­einigten Accordarbeiter die Bestimmung des§ 1 der Tarif­vereinbarung für das Baugewerbe, wonach nur Arbeit im Tagelohn zugelassen werden soll, nicht anerkennen. 2. Gegenüber den weiteren Anschuldigungen und der Berufung auf Berichte bürgerlicher Blätter wurden Auszüge aus dem auf Berichte bürgerlicher Blätter wurden Auszüge aus dem Protokollbuche( welches dem Schiedsgerichte vorlag) der Sizungen der Freien Vereinigung" vorgelegt, die den wahren Sachverhalt wiedergeben sollen und mit denen sich auch die mündlichen Ausführungen der Redner deckten. Diese Auszüge lauten:

Beschluß vom 30. Ottober 1900.

Wenn das Schiedsgericht, trotz seiner vorstehend geschilderten Stellung zur Frage der Accordarbeit, dazu gekommen ist, einstimmig dem Gesichtspunkt aus, daß nach feiner Richtung ein Beweis dafür die zweite Frage zu verneinen, so geschah dies ausschließlich von erbracht ist, daß die aus dem Verbande Ausgeschlossenen sich bei ihrem Verhalten irgendwie durch ehrlose Motive haben leiten laffen. Daß die Accordarbeit an sich, so sehr vom Standpunkt der Be­Makel nicht mit sich bringt, bedarf nicht erst des Beweises. Ist es wertung der Arbeitskraft auch gegen fie anzufämpfen ist, einen doch notorisch, daß in ganzen und großen Berufen das System der Accordarbeit vorherrscht, in vielen andren Berufen aber wenigstens

sehr stark verbreitet ist.

nehmen.

Charlottenburg . Heute abend 812 Uhr hält der Social­demokratische Wahlverein in Hoffmanns Voltsgarten, Westend , seine ordentliche Generalversammlung ab. Auf der Tagesordnung steht: Diskussion. Abrechnung vom 2. Quartal 1901. Wahl der Delegierten Vortrag des Genossen Dr. Borchardt Ueber das Bevölkerungsgesetz", zur Generalversammlung des Central- Wahlvereins. Vereinsangelegen­heiten. In dieser Versammlung wird eine Broschüre verteilt. Eingang legitimirt das Mitgliedsbuch.

Am

Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen der Mitglieder ersucht Der Borstand.

Adlershof . Heute abend findet in Scheers Wilhelmsgarten", Köpnid, die außerordentliche Generalversammlung des socialdemo fratischen Wahlvereins für Adlershof statt. Auf der Tagesordnung Legteres trifft besonders auch für das Baugewerbe in Hamburg steht unter anderm die Regelung der Lofalfrage. Zur Verteilung zu, wo bis vor wenigen Jahren der Accord die fast allgemein angelangt die Broschüre: Die Knebelung der Arbeiterklasse." gewendete Arbeitsmethode war.

Die Angeschuldigten haben bei dieser Arbeitsmethode seit Jahren

Spandan. Die Kommunal- Wählerlisten liegen hier in der Zeit Wir werden in jeder Beziehung uns eingehend erkundigen über den Grund der Sperre, werden in erster Linie, wo es sich um Lohn- ihr Auskommen gesucht und, recht und schlecht, auch gefunden. Sie vom 15. bis 31. Juli in Rathause, Zimmer 25( Stadtsekretär reducierung oder Arbeitsverlängerung handelt, sowie infolge schlechter sind überzeugt, daß das, was sie seit Jahren im Bunde mit ihren Schneider) zur Einsicht aus. Im Interesse jedes wahlberechtigten Behandlung unter teinen Umständen die Arbeit aufnehmen da Kollegen und gewerkschaftlichen und politischen Kampfesgenossen Steuerzahlers liegt es, daß er sich davon überzeugt, ob sein Name gegen, wo es sich um Einführung von Accord fowie Weigerung gemeinsam geübt haben, nun unmöglich mit einem Schlage eine in der Wählerliste aufgeführt ist. Wem die Zeit mangelt, dies zu thun, der mag sofort einen der bekannten Parteigenossen mit der andrer Maurer, mit Mitgliedern der Freien Vereinigung" zusammen ehrlose Handlung geworden sein könne. Es haben sich hierzu bereit erklärt, die zu arbeiten, handelt, jederzeit die Arbeitsstellen beseßen; wir werden Diese Auffassung fann man bedauern, aber sie als den Ausfluß Einsicht beauftragen. weiter auf Bauten, wo wir in der Mehrheit sind, nicht verlangen, ehrloser Gesinnung zu betrachten, das hat das Schiedsgericht ein Genossen Halleder, Pieper, Radke, Kunkel, Rummte und Ducksch. Es ist um so mehr schon jetzt alles daran zu setzen, als es in diesem daß Mitglieder des Centralverbandes fich uns anschließen, sondern stimmig abgelehnt. wollen es jedem überlassen, nach seiner eignen Ueberzeugung zu Herbst, bei den regelmäßigen Ergänzungswahlen, gelten wird, nicht handeln. nur drei Mandate, die sich bereits in unfren Händen befinden, zu behaupten, sondern eine Reihe neuer Mandate dazu zu erkämpfen. Es scheiden aus: in der dritten Abteilung die Stadtverordneten Dudsch, Kunkel und Pieck( Socialdemokraten) sowie die Herren Döring und Lambrecht.

Beschluß vom 14. Mai 1901.

Es wird mitgeteilt, daß die Verbandsgesellen und Zimmerer die Arbeit beim Bau des Herrn Baumgarten eingestellt haben, um nicht mit den Mitgliedern der Freien Vereinigung" zusammen zu arbeiten. Diefes wurde einer scharfen Kritik unterzogen und die Mitglieder aufgefordert, weil es sich um unsre Vernichtung handelt, die Baustelle zu besetzen.

bon feiner Seite erhoben.

Es ist von den Angeschuldigten zugegeben, daß die einzelnen von ihnen auf Bauten weitergearbeitet haben, obwohl über diese Bauten vom Verbande die Sperre verhängt worden war. Aus den Verhandlungen aber hat sich klar ergeben, daß in all den in Frage kommenden Fällen es sich um Bauten gehandelt hat, o der Verband die Sperren verhängte, weil dort entweder in Accord gearbeitet wurde oder weil Mitglieder der Freien Ver­einigung" auf diesen Bauten beschäftigt worden sind.

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Tokales.

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Daß Accordmaurer an einer Arbeitsstätte weiter gearbeitet Gegen die vorstehende Fixierung der Anklagepunkte und die da- haben, über welche der Verband wegen Differenzen aus dem Arbeits­verhältnis, sei es wegen Lohn, Arbeitszeit oder inhumaner Behand gegen geltend gemachten Verteidigungsgründe wurden Einwendungen lung der Arbeiter die Sperre verhängt hat, ist weder erwiesen, noch werden, wie uns zugegangene Mitteilungen ergeben, den nachsuchenden Bei der Aufnahme in den preußischen Staatsverband In den nun folgenden Verhandlungen des Schiedsgerichts wurde während der Verhandlungen behauptet worden. Es muß als fest- Angehörigen nichtpreußischer deutscher Staaten hier und da Schwierig zunächst der Vorschlag gemacht, ehe man in die Entscheidung über gestellt erachtet werden, daß sich die Angestellten strikte in dem feiten in den Weg gelegt, die mit dem Reichsgesetz unvereinbar sind. die strittige Frage eintrete, einen Vorschlag zur Verständigung beider Sime verhalten haben, wie es in den Protokollauszügen vom Es wird einfach mit den sich Meldenden so verfahren, als die Naturalisation von streitenden Teile zu machen. Dieser Vorschlag fand einstimmige 30. Oftober 1900 und 14. Mai 1901 ausgedrückt ist. nicht aber um die In der Differenz über die Beurteilung der Accordarbeit liegt ländern, Annahme und einigte sich das Schiedsgericht über nachstehenden Ver­Aufitahme Deutscher gleichsvorschlag: der Grund für den ganzen Streitfall. Konnte das Schiedsgericht in in den preußischen Staatsverband handelt. Worauf diese völlig falsche 1. Bis zum 1. September d. J. steht der Ausführung von der abweichenden Auffassung der Angeschuldigten teine ausschluß Behandlung der Aufnahmegesuche beruht, mag ununtersucht bleiben. Accordarbeit nichts im Wege und sind diesbezüglich ein würdige ehrlose Handlung erblicken, so fann die Nichtberücksichtigung Jedenfalls mögen fich die die Aufnahme Nachsuchenden durch die gegangene Verpflichtungen zu erfüllen, ohne daß Vorwürfe des Sperreverbots soweit dies mur erlassen war, um die Accord- falsche Behandlung ihrer Gesuche nicht abschrecken lassen. cinige Folgenden der 11115 mitgeteilten arbeit unmöglich zu machen oder die Accordarbeiter außer Brot zu heben Saraus hergeleitet werden dürfen. Da ist zunächst von einigen Beamtent 2. Die Accordmaurer verpflichten sich, teine Accordaufträge zu bringen als eine solche Handlung ebenfalls nicht betrachtet schwerdepunkte hervor. Aufnahmesuchenden gesagt, die Aufuahine Urkunde koste übernehmen, deren Erledigung sich über den 1. September d. J. werden. hinausziehen würde. Die Augeschuldigten, von ihrem Standpunkte aus, befanden 50 Mart, könne aber im Bedürfnisfalle auf 5 Mark ermäßigt 3. Die Vertreter des Centralverbands treten vor Abschluß eines sich gewissermaßen im Stande der Notwehr, wenn sie die Sperre- werden. Diese amtliche Belehrung ist falsch. Die Naturali. sation von Aus ländern kostet etwas. Hingegen ist die Ers neuen Tarifvertrags gemeinsam mit den Vertretern der Accord- gebote ignorierten. für nicht­maurer( Freie Vereinigung) in eine erneute Prüfung der Frage Die dritte Frage, die das Schiedsgericht zu beantworten hatte, teilung von Aufnahme Urkunden preußische Deutsche nach§ 24 des Staatsangehörigkeits. der Accordarbeit ein.

lautet:

-

im

Wir

Bes