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Darauf wird die weitere Debatte bis Mittwoch 1 Uhr vertagt.

Lokales.

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Antrag des Herrn Buhl gestellt? Wir werden auf den Leim nicht Iwußtlos auf dem Sopha liegend. Die Bedauernswerthe hatte sich| auf der Höhe der Bildung stehe, weil feine Aeußerung gemein eingehen.( Beifall im Zentrum.) die Pulsadern zu durchschneiden gesucht und war fast verblutet. gefährlich sei und endlich weil sie die Grenzen des Hochverraths Auf Anordnung eines herbeigeholten Arztes wurde Frau B. ftreife. Ursprünglich habe ja auch der Staatsanwalt wegen Hoch nach einem hiesigen Krankenhause geschafft; ihr Zustand ist verraths die Anflage erheben wollen. Er bitte zu erwägen, daß ziemlich hoffnungslos. der Angeklagte auch geäußert habe: Wir sind der Ueber­zeugung, daß es zur Revolution fommt; aber nicht wir sind Vom Maskenball ins Krankenhaus. Die 52jährige Frau es, welche Revolution machen, sondern die uns Entgegenstehenden. des Bahnarbeiters Hoffmann aus der Köthenerstraße machte am Auch das beweise die Gemeingefährlichkeit des Angeklagten und Sonnabend Abend in einem Lokale der Frankfurterstraße einen dessen revolutionäre Thätigkeit. Er beantrage daher zwei Maskenball mit. Troh ihres vorgerückten Alters war dies der Jahre sechs Monate Gefängniß und fünf Jahre Die bekannten polizeilichen Absperrungen bei befon. erste Maskenball ihres Lebens, an welchem sie Theil nahm, viel- Ghrverlust. Ferner beantragt er, die Verhaftung zu deren Gelegenheiten geben einem Fachmanne des Fuhrgewerbes, leicht wird es auch der letzte sein, benn gegen Ende des Balles, beschließen, weil der Angeklagte genügend Zeit gehabt habe, feine Franz Eberhardt, Veranlassung zu einem Vergleiche in etwa um 4 Uhr Morgens, stieg die Frau auf einen Stuhl, um Verhältnisse zu regeln. Der Tod der Ehefrau des An­der Allg. Fahr- Zeitung" Berlins   mit anderen Großstädten, wie einen fleinen Vortrag zu halten. Als sie damit zu Ende war gewissen Einfluß auf die Entlassung aus der Haft gehabt, das London  , Paris   2c. Er kommt zu der Schlußfolgerung, daß kein und wieder herabsteigen wollte, trat sie fehl und zog sich einen geklagten, der während der Verhaftung eingetreten, hätte ja einen Land, keine Stadt so bevormundet wird, wie Berlin  , und meint schweren Bruch des linken Unterschenkels zu. In der Sanitäts- gewiffen Einfluß auf die Entlassung aus der Haft gehabt, das weiter:" Ginen großen Theil Schuld trägt das Publikum selbst wache, Blumenftr. 59, legte Dr. Barach der unglücklichen Frau ei für gewisse Leute unverständlich geblieben, wie man das ja Der Vertheidiger beantragt, prinzipaliter das Verfahren als baran, indem es, sobald es nur zwei Schußleute zusammen den ersten Verband an, worauf dieselbe nach einem Krankenhause nicht anders annehmen konnte". ungefeßlich einzustellen und die Akten dem Reichsgericht stehen sieht, fich zusammenrottet und der Dinge, die überführt wurde. fommen sollen, stundenlang harrt. Die Hauptschuld Von den Rädern des Eisenbahnzuges zermalmt wurde zu übersenden, eventuell aber den Angeklagten freizusprechen. Das an den Unzuträglichkeiten trägt aber die Polizei selbst, indem sie am Sonntag Nachmittag der in der Invalidenstraße wohnende Berfahren sei ungefeßlich, weil die Beurtheilung des Hochverraths, schon stundenlang vorher ohne jeglichen Grund die Straßen ab- Eisenbahnschaffner der Strecke Berlin  - Angermünde  , Haud. Am weil er gegen den Raiser oder das Reich gerichtet ist, Sperrt und den Berkehr selbst hemmt. So zählte ich an mehreren genannten Nachmittag bestieg der Schaffner auf der Station lediglich dem Reichsgericht unterstehe und weil lediglich das Zagen Unter den Linden  " vom Schloß bis zum Brandenburger Angermünde   den bereits in der Fahrt befindlichen Berliner   Zug, Reichsgericht zu beschließen habe, ob solch Hochverrath vorliege Thor 3 Polizeilieutenants, 6 Wachtmeister, 27 Fußschuhleute und glitt aber infolge des frischgefallenen Schnees auf dem Trittbrett und eventuell auch, ob gleichzeitig oder nebenher Majestäts­8 zu Pferde, ein Aufgebot, welches ein ganzes Stadtviertel in aus und stürzte auf die Geleise. Obwohl der Unfall sofort von beleidigung vorliege. Sonst schwebe die Anklage, welche der London  , Paris   2c. nicht braucht. Am liebsten wäre es der Polizei, dem Stationsbeamten bemerkt worden und der Zug gleich darauf Staatsanwalt wegen Hochverrath erhoben habe, noch heute in wenn mit einem Male alle Fuhrwerte unter der Erde ver- zum Stehen gebracht wurde, gingen die Räder des nächst der Luft. Die Staatsanwaltschaft sei allerdings davon aus schwinden oder über die Dächer ihren Weg nehmen würden, was folgenden Waggons doch über die Bruft des H. hinweg und gegangen, daß der Hochverrath fich gegen den preußischen aber in diesem Jahrhundert noch nicht ausführbar ist. Bedenkt tödteten ihn auf der Stelle. Der Verstorbene hinterläßt Frau König richte. Es sei aber unmöglich, einen Hochverrath durch man ferner, daß die Polizeibeamten durch Stehen in der Mitte und Kinder. Beseitigung des preußischen Königs zu bewerkstelligen, ohne des Straßendammes selbst die meisten Fuhrwerke hemmen und dieselben nur so lange frei geben, als ein Polizeilieutenant er­scheint, um sich in das Kontrollbuch einzuschreiben, so weiß man wahrlich nicht, was man dazu sagen soll. Es ist bereits der Gedanke angeregt worden, einen Aufruf an sämmtliche Fuhr­werksbesitzer und Kutscher Berlins jeder Branche ergehen zu laffen, um Stellung gegen diese polizeiliche Praxis zu nehmen und Abänderungsanträge zu formuliren, welche sodann der Berliner  Stadtvertretung eingereicht werden sollen.

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Die Arbeiter der Hamburger Eisenbahn haben eine recht anstrengende Dienstzeit. Dieselbe währt von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends. Eine Frühstückspause ist nicht festgesetzt, je nachdem es die Zeit erlaubt, wird um 9 oder 10 Uhr Vormittags gefrühstückt. Die hierfür festgesetzte Beit beträgt durchaus nicht 1/2 Stunde, Jeder faut darauf los, so schnell er das im Stande ist. Die Meisten effen im Freien bei der Arbeit weiter. Um 12 Uhr ist Mittag, für welchen eine halbe Stunde, höchstens 35 Minuten Zeit ist. Dann giebt es bis 6 Uhr Abends, also bis zum Feierabend, keine Pause mehr. Hin und wieder tritt wohl eine kleine Unterbrechung ein, d. h. wenn die Maschine teine Kohlen und kein Wasser braucht. Die Arbeiter erhalten einen Anfangslohn von 2,30 M. pro Tag, das würde bei einer Dienstzeit von 11 Stunden etwa 21 Pfennig pro Stunde aus machen. Nach halbjähriger Thätigkeit steigt der Lohn auf 2 Mart 40 Pfennige, für den Rangirdienst giebt es 80 Pfennig ertra. Die Arbeiter haben 8 Tage Tages und 8 Tage Nachtdienst. Montags ist Wechseldienst, d. h. die Tagestolonne arbeitet von 6 Uhr früh bis 2 Uhr Mittags und von 10 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens. Die Kolonne, welche 8 Tage Nachtdienst gehabt hat, muß schon um 2 Uhr wieder in Dienst sein und bis 10 Uhr Abends arbeiten, um am Dienstag wieder als Tageskolonne um 6 Uhr früh in Dienst zu sein. Alle vier Wochen haben die Arbeiter einen freien Tag, an welchem fie fich für die nächsten vier Wochen ausruhen sollen. Außerhalb bes Dienstes sollen sich die Leute achtbar und ehrenhaft führen und sich von der Theilnahme an ordnungsfeindlichen Bestre­bungen und Vereinen" strengstens fern halten. Das geschieht natürlich auch äußerlich. Daß aber der Staat in den mit 2,30 M. bezahlten Arbeitern gerade seine festeste Stütze erblicken fönnte, möchten wir nicht so ohne Weiteres behaupten.

Vermikt wird seit dem 4. Februar der 18 Jahre alte Sohn des Maurers   Herrn Heinrich Tornow, Gartenstr. 32 wohnhaft. Der Vermißte ist in Zehdenick   geboren und war mit schwarzer Stoffhose und ebensolcher Weste und einem Kammgarnrock be­fleidet. Der junge Tornow ist frant und wird vermuthet, daß ihm ein Unglück zugestoßen ist.

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Polizeibericht. Am 15. d. Mts. Vormittags wurde eine 72 jährige Frau vor dem Hause Karlstr. 18 von einem Hunde umgerannt und erlitt dabei einen Armbruch. Sie wurde nach der Maria Viktoria- Heilanstalt, Karlstr. 30, gebracht. Vor dem Haufe Leipzigerstr  . 59 fand Mittags ein Zusammenstoß zwischen einem Pferdebahnwagen und einem Geschäftswagen, dessen Pferd durchgegangen war, statt, wobei der Rutscher und eine neben ihm siehende Frau vom Wagen geschleudert wurden und be­deutende Verlegungen am Kopfe erlitten. Nachmittags wurde ein Rentier vor dem Hause Potsdamerstraße 46 von einem Pierdebahnwagen überfahren und erlitt einen Bein- und Rippenbruch. Im Laufe des Tages fanden zwei kleine Brände statt.

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Nicht weniger als fünf Personen befinden sich jetzt in gleichzeitig einen gegen das Reich gerichteten Hochverrath licher Grundlage. Eventuell aber dürften aus einer zwei Haft, welche im Westen der Stadt, aber auch in Friedrichsberg zu begehen. Demnach beruhe das ganze Verfahren auf ungeset und Rummelsburg   den Schwindel mit geringwerthigen Uhren, ftündigen Rede nicht einzelne Brocken, deren Wortlaut welche als Pfand für ein Darlehen gegeben wurden, in größerem man nicht einmal fenne, aus dem Zusammenhange heraus Maßstabe betrieben haben. Außer den Gebrüder Krause, welche, geriffen worden. Die Stellung des Angeklagten als Sozial­wie gemeldet, bereits in der vergangenen Woche festgenommen bemotrat sowie die Ueberschrift seines Vortrags- Themas zeige wurden, find gestern noch drei ihrer Komplizen ermittelt und flar, daß er lediglich die Entwickelung der geschichtlichen 3- verhaftet worden. Die Hineingefallenen, von denen sich nur ein stände dargelegt habe, aber nicht bestimmte Persönlich fleiner Theil gemeldet hat, sind vorzugsweise Juhaber von teiten für diese Zustände und deren Entwickelung verantwortlich Restaurants mit Damenbedienung. Es wäre wünschenswerth, gemacht habe. Eine Beleidigung ließe sich den inkriminirten daß solche Beschädigten, welche noch keine Anzeige erstattet haben, Worten desselben, wenn man sie auch für fengestellt erachte, nicht dies nachträglich bewirken möchten. herleiten, wenn man wörtlich annehmen würde, in dem Sate vindizire Angeklagter den Gegensatz von Vernunft den Königen. Die Behauptung, Jemand sei unvernünftig, ist lediglich die Be­hauptung, er sei frant, und könne schon deshalb nicht beleidigend sein. Aber Vernunft annehmen" sei nicht in diesem Sinne zu verstehen, sondern im Zusammenhange des Vortrages heiße Vernunft an nehmen" offenbar nur: den thatsächlichen Verhältnissen sich beugend auf eine Würde verzichten, die durch die sozialen Verhältnisse nicht mehr getragen sei. Es könne doch keine Beleidigung sein, zu behaupten, Jemand stehe auf der gleichen Stufe wie der brasilianische frühere Kaiser, wie Karl V.  , Diokletian  , wie die große Anzahl von Fürsten  , die nach 1866 nur noch Bürger waren! Angeklagter habe von der Zukunft gesprochen, nicht von der Gegenwart. Er habe auch nichts ausgesprochen, was sich speziell auf den preußischen König der Gegenwart oder Zukunft bezieht. Bur Strafe dürfe nicht gezogen werden, was irgend Jemand aus den Worten des Angeklagten geschloffen habe. Wie verkehrt die Schlüsse politischer Gegner seien, zeige die Bemerkung des Staatsanwalts bezüglich der Revolution. Der Staatsanwalt übersehe, daß die Weltgeschichte eine fortlaufende Revolution, eine fortlaufende Entwickelung darstelle. An dem revolutionären umgestaltenden Prozeß in Gesellschaft und Staat arbeite der Staatsanwalt selbst als ein Hauptrevolutionär mit. Der Ans geflagte habe mit Recht betont, daß die blutigen Revolutionen in Gegensatz zu dem an sich unblutigen revolutionären Um geftaltungsprozeß, den wir in der Geschichte sich fortdauernd ab Im Prozeß Pens beträgt nicht, wie wir gestern meldeten, spielen sehen, von den Gewalthabern ftets gemacht seien. Auf die Strafe drei Jahre, sondern 2 Jahre 2 Monate Gefäng- feinen Fall dürfe für den Angeklagten straffchärfend ins Gewicht nik und 5 Jahre Ehrverlust. Hier sei gleich bemerkt, daß in fallen, daß er die Grenzen des Hochverraths gestreift habe, mit Ein überraschendes Ende, so schreibt ein Berichterstatter, diesem Falle Ehrverlust nach dem Gesetz unzulässig ist. Welche anderen Worten, daß er Hochverrath nicht begangen habe. Das hat die Untersuchung der Blumberger Wahl Motive den ersten Staatsanwalt, der diesen Antrag auf Ghr Gericht möge versuchen, in den Zusammenhang des Vortrags fchlacht, deren gerichtliche Erhebungen sich nun gerade zwei verlust ausdrücklich stellte, und die Richter zur Verhandlung dieser einzudringen; dann sei es aber unmöglich, zu einer Ver Jahre hingezogen haben, erfahren. Den sämmtlichen Blum- gefeßlich unzulässigen Strafe veranlaßt hat, ergiebt sich aus dem urtheilung zu gelangen, wie es umgekehrt ja selbstverständlich bergern, welche wegen schweren Landfriedensbruches und gemein- Inhalt und Lauf des Prozesses. Ueber die Verhaftung selbst möglich sei, durch Interpretation von drei beliebigen Worten schaftlicher Körperverlegung begangen am Tage der Reichstags- gehen uns folgende Einzelheiten zu: Den Vorsitz führte der Land- Jemand eines todeswürdigen Verbrechens für schuldig zu erachten. wahl vor zwei Jahren an Berliner   Sozialdemokraten unter gerichts- Direktor Isenbart, den der Angeklagte abgelehnt In diesen Räumen solle die Politit schweigen und nur Gerechtig Anflage gestanden, ist jetzt von dem königlichen Landgericht II batte und nach dessen Ablehnung die Freilaffung des Angeklagten feit walten, diese fordere aber die Freisprechung. Der Gerichtshof verkündete nach Wiederherstellung der Deffents Straftammer I die Mittheilung zugegangen, daß fie auf Antrag gegen Raution erfolgt war. der föniglichen Staatsanwaltschaft außer Verfolgung Vor Beginn der Verhandlung verlangte der erste Staats- lichkeit, daß er den Angeklagten für schuldig erachtet, weil die gefeßt und das Hauptverfahren nicht eröffnet wird. Die anwalt, daß der Zuhörerraum des Sigungsfaales so weit geräumt Aeußerungen des Angeklagten dahin ausgelegt werden müssen: Roften des Verfahrens fallen der Staatstaffe zur Last. Bei acht werde, als Stehpläge eingenommen würden. Einen Zuschauer Die Könige haben zwar Vernunft, sie wenden sie aber aur Zeit ber Angeklagten hat die Boruntersuchung keinen Beweis dafür er- ließ der Staatsanwalt auch von seinem Sig entfernen, weil er nicht an. Der Angeklagte sei fich flar bewußt gewesen, daß, wenn geben, daß sich dieselben überhaupt am Landesfriedensbruch frühstückte, während der Gerichtshof sich nicht in dem Zimmer er im Allgemeinen spreche, er auch den preußischen König, in betheiligt oder Andere mißhandelt haben. Für die übrigen vier befand. Den Berichterstattern der Boltsstimme" wurde von dessen Gebiet und als dessen Unterthan er sprach, trifft, und habe Angeklagten ergab die Untersuchung, daß sie in berechtigter Nothwehr den vom ersten Staatsanwalt abgeordneten Polizeibeamten der dies auch beabsichtigt. Strafverschärfend falle ins Gewicht, daß der Angeklagte

Gerichts- Beitung.

gegen den nach Ansicht des Staatsanwaltes unberechtigten Angriff Butritt zum Zuhörerraum verwehrt. Zu Beginn der Ver­

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Der Sozialdemokraten sich befunden haben und konnte nicht bewiesen handlung beantragte der Staatsanwalt Ausschluß der Oeffentlich bereits vorbestraft fei, und daß sein Auftreten ein gemeingefähr werden, daß fie über die bloße Abwehr des Angriffs hinaus feit, weil durch die Verhandlungen der öffentliches fei, auch von einer ehrlosen Gesinnung zeuge. Er sei dess gegangen find. Auch die übrigen hinzueilenden Blumbergerlichen Ordnung Gefahr drohe. Peus und fein Ber  - wegen mit 2 Jahren Gefängniß und 5 Jahren Ehrverluft zu jo heißt es in der Mittheilung des töniglichen Landgerichts aus- theidiger, Rechtsanwalt Arthur Stadthagen  , widerspracheu diesem bestrafen. Diese beiden Jahre Gefängniß würden in Verbindung brücklich handelten in der Nothwehr, da sie durch den Ruf: Antrage, weil sicherlich durch die Ausführungen des Angeklagten die mit den 6 Monaten, die er in Berlin   wegen Verächtlich machung Die Sozialdemokraten schlagen den Giese zu schanden", zweifellos Ordnung nicht gestört werden könne. Das Gericht beschloß die Deffent des Militärs erlitten hat, auf 2 Jahre 2 Monate reduzirt. in den Glauben versezt worden feien, den unberechtigten Angriff lichkeit auszuschließen, gestattete aber einem Berichterstatter einer Das Gericht beschloß ferner die Verhaftung des Angeklagten. Dem Antrage, den Angeklagten gegen Raution aus der Haft der Gegner gegen ihre Mitbürger abwehren helfen zu müssen, bürgerlichen Zeitung und einem der Volksstimme" anwesend zu zumal da Hornsignale durch das Dorf erklangen. bleiben. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in Magdeburg   zu entlaffen, widersprach der Staatsanwalt. Das Gericht bes am 26. Oktober 1891 dadurch der Majestätsbeleidigung sich schloß gegen insgesammt 15 000 m. die Entlassung aus schuldig gemacht zu haben, baß er im Laufe eines Bortrages der Haft anzuordnen. Gegen das Urtheil ist bereits Revision über das reine Gewiffen der Sozialdemokratie" etwa folgendes eingereicht. aussprach:

Zu verwundern ist dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft taum haben doch die Blumberger Helden mit ihren Baun Latten und Dreschflegeln die bestehende Ordnung vertheidigt! Daß die Staatsanwaltschaft im umgekehrten Falle eine gleich weitgehende Rücksichtnahme für am Playe gehalten hätte, muß als ficher angenommen werden.

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Der Verlauf der Verhandlung, insbesondere aber die Bers In der Beseitigung des Königthums liegt kein Verbrechen. hängung einer Ehrenstrafe, deren Unzulässigkeit bei Majestätsa Wenn wir das Königthum abschaffen, so begehen wir kein Un- beleidigungen gefeßlich außer jedem Zweifel steht, sowie die Eine Belohnung von nahezu 9000 Mark, nämlich von recht. Wenn die Herren Könige einmal in die Nothwendigkeit Wiederverhaftung des schwergeprüften Angeklagten, läßt an Ben 2000 Dollars ist, wie ein Chicagoer   Detektivinstitut der hiesigen versetzt werden, Vernunft anzunehmen, dann würden wir schon Akiba's Wort Es ist Alles schon mal dagewesen" zweifeln. Von den beiden Kindern des Angeklagten ist das älteste ein Jahr das Der Angeklagte gab zu, im Laufe seiner Rede ähnliche Aus- jüngste ein Monat. Ihre Mutter ist erst dieser Tage während Kriminalpolizei mittheilt, auf die Ergreifung zweier flüchtiger mit ihnen fertig werden." Defraudanten, der Gebrüder John und Alexander Standiford, ausbrücke gebraucht zu haben, bestreitet aber, etwas anderes dadurch der Haft des Angeklagten verschieden. Der Vater kann ihnen gesetzt, welche sich einer Beruntreuung gegen die Bantfirma Chris ausgedrückt zu haben als den Gedanken, daß die politischen Ver- aber nur zur Seite stehen, wenn er 15 000 Mart Raution stellt. man zu Edgar- County schuldig gemacht haben. Photographie und Berfonalbeschreibung der Flüchtlinge fönnen bei der hiesigen bem Vorwurf der bürgerlichen Parteien, die Sozialdemokraten unserem chriftlichen Staat, das für sich selbst spricht. Glüd hältnisse durch die sozialen gebildet werden und daß gegenüber Es ist das ein Bild aus unserem christlichen Zeitalter und Kriminalpolizei in Augenschein genommen werden. wollten gewaltfam das Königthum abschaffen, zu entgeguen fei, licherweise giebt es auch noch Menschen, die mit ihrem Unglück in der Ehe war der Beweggrund zu einem Selbst, daß sehr wohl denkbar sei, daß Könige durch die Verhältnisse ge- Christenthum  , dessen erstes Gebot die Nächstenliebe ist, nicht mordversuch, den vorgestern Nachmittag eine seit mehreren zwungen werden würden, auf ihr Königthum zu verzichten; dann prahlen und gerne darauf verzichten, moderne Christen zu sein. Monaten in einer Chambregarnie der Friedrichstadt   wohnende würde sich in ähnlicher Weise wie beim Kaiser von Brasilien   Diese Heiden aber haben die nothwendigen 10 000 m. bereit ges stellt, damit Genosse Peus auf freiem Fuße das Ergebniß der junge Dame machte. In der in der Friedrichstraße   belegenen sehr leicht eine Einigung herbeiführen Loffen. Benfion lebte feit Mitte vorigen Monats eine Frau B. aus Wien   Der als Zeuge vernommene Polizeitommiffarius von der Revision abwarten und mittlerweile an seinen armen Waisen in ftiller Zurückgezogenheit. Die hübsche, junge Frau ging nur Often bekundete, baß die Rede etwa zwei Stunden gedauert Bater- und Mutterstelle vertreten und für die Zeit seiner wenig aus, verkehrte fast gar nicht mit den übrigen Infaffen der habe. Ob die inkriminirte Aeußerung wörtlich gefallen fei, tönne eventuellen Haft für die Zukunft der armen, hilflosen Wesen Benfion und galt bei denselben als menschenfcheu, umsomehr als er nicht behaupten, wohl aber wisse er bestimmt, daß er dieselbe forgen fann. Daß der Magdeburger   Staatsanwalt sogar das fie beharrlich jeder Annäherung aus dem Wege ging. Nur unter dem unmittelbaren Eindruck des Gehörten so figirt habe. gegen noch sprach, daß Peus in die Möglichkeit versetzt werde­foviel war ben Miethsleuten durch Aeußerungen der Frau B. Er habe angenommen, daß der lebende preußische Rönig durch seine Freilassung gegen Raution für seine leiblichen der bekannt, daß fie eine Scheidungsflage gegen ihren in Wien   damit getroffen werden solle, und dies besonders aus einigen Mutter beraubten Kinder zu sorgen, zeigt uns diesen Herren auf wohnenden Gatten, einen Ingenieur angestrengt habe und vorher im Vortrage gefallenen Aeußerungen gefchloffen, welche einer Höhe humaner Weltanschauung, wie sie wohl nur ein infolge beffen mit ihren Eltern der Vater der jungen fich auf einem impofanten Schimmel bezogen, auf dem Jemand preußischer Staatsanwalt zu erklimmen vermag. Frau ist ein Hausbesiger im Osten Berlins  - gänzlich verfeindet fine, ber auch gern einmal siegen möchte.

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Prozeß Ahlwardt.  

fei. Vor acht Tagen reifte Frau B. nach Wien   zurück, Angeklagter legt dar, daß er von einem Bleibtreu'schen Ges Vor der II. Straffammer hiesigen Landgerichte I begannen um dem Ehefcheidungs- Termine beizuwohnen, fam an biefem mälde gesprochen hat, das sich auf den Krieg von 1870 beziehe. Sonnabend früh wieder in der Pension an und erzählte dem fie Der Staatsanwalt hielt den Angeklagten der Majestätsbeleidigung gestern Vormittag die Verhandlungen gegen den Rettor Hermann begrüßenden Inhaber derfelben, daß sie sehr unglücklich sei, weil für überführt. Wenn der Angellagte ein allgemeines Urtheil über hI wardt  , welcher befchuldigt wird, im August 1890 burch fie nicht von ihrem Gatten geschieden würde. Während des vor Rönige gefällt habe, fo beziehe fich daffelbe auch auf den preußischen die von ihm verfaßte Broschüre Der Verzweiflungskampf der geftrigen Tages blieb Frau B. auf ihrem Zimmer und schrieb am König, da dieser nicht ausdrücklich ausgenommen sei. Daß der aririschen Völker mit dem Judenthum" 1. den Lehrer Heiseke, Nachmittage einige Briefe, welche das Stubenmädchen am Abend Angeklagte mit Bewußtsein den preußischen König im Auge 2. den Magistrat und die demselben unterstellten Organe und zur Bost bringen sollte. Als das Mädchen gegen sechs Uhr an gehabt habe, ergäbe die Schilderung des Polizeikommissarius Beamten der Elverwaltung, 3. den Lehrer Klopstech, 4. den bie Thür des Zimmers flopfte, antwortete ihr Frau B. nicht, von der Often. Er sowohl wie das Gericht habe ja dem An- Lehrer Bühring, den Lehrer Holzmann und 6. den pratt. Arzt und da die Klopfende ein leifes Mechzen und Stöhnen hörte, fo getlagten schon früher eröffnet, daß ihn eine hohe Strafe treffen Dr. Freudenberg im Sinne des§ 186 St.- G.- 8. öffentlich be trat sie schnell ein und fand die junge Frau blutend und be- müsse. Er bitte, eine hohe Strafe festzusehen, weil der Angeklagte leidigt zu haben,