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. Ltleidigungen der Lehrer knüpfen sich an Vorgänge, «>'3- doS Lehrerkollegium der 147. Gemeindeschule zu einer joeichroeibe bei der städtischen Schuldeputalion veranlaßt hatten. »Is nn Jahre 1S8S die Weihnachtszeit nahte, sammelte der in sinautielle» Schwierigkeiten sich befindende Angeklagte ms Rektor der 147. Gemeindeschule Namens der Lehrerschaft Welhnachtsgaben. Der Lehrer Heise!« und mehrere seiner Kol- trgen glaubren schon Ende November aus einem ihnen zufällig »n du Hände gefallenen Sammelbogen sich überzeugen zu können, £??,>ur die Weihnachtsgaben schon über 1000 Mark gezahlt bezw. «öeiträge gezeichnet wären. In der Lehrerkonfer?nz vom 1. Deznnber 183S legte der Angeklagte nun eine Liste vor, dl» nur mit 410 Mark Zeichnungen abschloß; dies , Verdacht bei der Lehrerschaft, und das Kollegium erstattete im Wege der Beschwerde der Behörde Anzeige «on den Lehrern wurde dem Angeklagten vorgeworfen. daß er * 1" der betreffenden Lehrerkonferenz über die Angelegeuheit on Weihnachts-Sammlungen aufgenommene Protokoll Nachtrag- ilch durch den Paffus ergänzt habe:Die Sammelliste wurde geprüft und für richtig befunden." Der Anqeklagte beschuldigt vagegen in seiner Broschüre den Lehrer Heiseke, daß er das Protokoll über die Lehrerkonferenz beseitigt und in dem neu von ihm angefertigten Protokoll den oben mitgetheilten Passus, welcher ««stimmig gesaßt worden sei, weggelassen habe. Der Angeklagte schuest Huraus auf ein gegen ihn gerichtetes Komplot und schleudert gegen Heiseke die gröbsten Beleidigungen. Er beschuldigt ihn des Doppelspiels, der wissentlich falschen Denunziation und bezeichnet ihn und die mit ihm zusammen agirenden Lehrer als eine Rotte von Leuten, die gemeinschaftlich Handlungen begehen, welche unter das Strafgesetz fallen. Er nennt die Lehrer bewußte t-ngner,die zu ihrer Schandthat nur aus Furcht vor zukünftigen Uedeln oder in der Hoffnung künftiger Belohnung ihre Unter- lchnft hergegeben hätten. Ter Angeklagte behauptet weiter, daß seuie Schwiegermutter, welche die Reinigung der Schule besorgte. vom Lehrer Heiseke brutal behandelt worden sei. er beklagt fich über Lug, Trug und Schwindel bei seinen Untergebenen und «mg und Trug und Heimtücke bei seinen Kollegen k. k. Weit schwerwiegender und bedeutungsvoller sind die Angriffe. «eiche der Angeklagte in seiner Broschüre gegen die st ä d t i s ch e Verwaltung im Allgemeinen und die städtische Schnl- deputation im Besonderen richtet. Ein besonderes Kapitel betitelt fichDas Judenthum in der Berliner   Gemeinde- Verwaltung. Er behauptet, daß die Berliner   Gemeinde» Verwaltung ganz und gar in Judenhände gefallen und daß die stadlische Scbuldeputalion zum größten Theile aus Juden bestehe. W'.e viele Millionen bei Grundstücksankäufen und-Verkäufen «nebenher" flössen, lasse sich schwer sagen. Er behauptet, daß in vielen Fällen anzukaufende Grundstücke in die Hände von Stadtverordnelen oder deren Angehörigen ge- rathen wären und dann mit ungeheurem Nutzen an die Stadt verkauft worden seien. Als Beisviele führt er Osdorf  . den städtischen Viehhof, die Markil>lle in der Doro- theenstraße. die Margaretbenschule, die Hauser. welche wegen des Durchbruches der Zimmerslraße angekauft werden mußten, die Grundslücke am Urban, den Ankauf des Gartens vom Hause Friedrichstraße_ 127 jc. auf. Wer politische Sklaverei und die rajfinirleste, tödtlichste, politisch« Verfolgung und Knechtung kennen lernen wolle, der müffe nach Berlin   kommen. Tie Korruption, welche dem ganzen Inhalte der Broschüre nach in Berlin   herrschen muß. sucht der Angeklagte durch gelegentliche kleine Geschichten zu erweisen. So erzählt er, daß ein gänzlich unfähiger Lehrer Rektor geworden sei, nur weil er in der Familie des Dr. Straßmaun Privatunterricht gegeben habe. Er behauptet, daß sein früherer Schuldiener Augustin angestiftet worden s«. ihm Entwürfe zu Zeitungsartikeln. Berzeichniff« seiner Schulden und ähnliche Sachen zu stehlen, um der Behörde als Material zum Vorgehen gegen ihn zu dienen. Nach seiner Behauptung sei em von ihm namhaft gemachter Lehrer von einem bestimmten Rektor direkt zu verbrecherischen Handlungen aufgefordert, die Disziplinar- Untersuchung gegen ihn sei mit ganz unlauteren Mitteln vorbereitet worden. Eämmtliche Disziplinaruntersuchungen dieser Art seien bis dahin an städtische Beamte übertragen ge- «esen und auf diese Weise sei fast noch jeder Angeklagte beseitigt worden, wunderbarer Weise seien dies aber immer Leute seiner Gesinnung gewesen. Er führt eine Reihe von Beispielen an, in welcher nach feiner Behauptung Lehrer, die fortschrittlicher Färbung waren, keinerlei Anfechtungen zu erleiden gehabt, obwohl sie sich sehr unschöne uud unmoralische Thaten hätten zu Schulden kommen lassen, während bei viel geringeren Anlässen antisemitische Lehrer kassirt woroen wären. Eine weitere Behauptung geht dahin, daß der Schulinspektor Dr. Zwick dritten Personen gegenüber von seinem heißen Wunsch, den Angeklagten gestürzt zu sehen keinerlei Hehl gemacht, ja versprochen habe, sich denjenigen dauernd zu merken, der dazu beitragen würde. Tie Vertreter der städtischen Schuldeputalion hallen ihn in seiner finanziellen Roth unter dem Deckmantel der größten Liberalität mit vielen vergifteten Nadel- stichen zu Tode gemartert, Schulinspektor Dr. Zwick habe den Hof an Hof mit ihm wohnenden Rektor Fietz veranlaßt, täglich ganz genaue Koulrollnotizen über ihn(den Angeklagten) zu machen und darüber Berichte anzufertigen, man habe seiner Schule immer die schlechteste» Kinder zugeschickt, andererseits sei ein Theil der seiner Schule überwiesenen Lehrer direkt für ihn ausgewählt worden, bei Beschwerden habe er oft gar keine A»t- wort erhalten und sei fried- und rechtlos geworden. Dem Schul- insveklor Dr. Zwick geht der Angeklagte überhaupt auf vielen Seiten seiner Broschüre scharf zu Leibe. Einem anderen Lehrer redet er nach, daß er von einemhöheren Schulbeamten" zu einem Schurkenstreich gegen ihn angestiftet worden sei. Die Er- zählungen aller dieser Vorgänge und Erlebniffe des Angeklagten füllen viele Seiten und sind mit vielen Beleidigungen gegen die verschiedensten Personen durchsetzt. Daneven lausen immer Betrachtungen über die in der städtischen Verwaltung herrschende politische Sklaverei und die Tyrannei des ForlschrittsringeS. Der Angeklagte behauptet u. A., es sei von Beamten des Magistrats Lieferanten versichert worden, daß sie, wenn sie die politische Gesinnung wechselten und zur Fortschrittspartei überträten, sie die Lieferung für die Stadt bekommen würden. Dr. Hermes habe die anzustellenden Lehrer und Rektoren vor ihrer Anstellung einem politischen Examen unterwerfen müssen. Um seine Darstellung von der Verjudung der Berliner  Gemeindeverwaltung und dem schädlichen Einflüsse der Juden in dieser Verwaltung weiter zu illustriren, überhäuft der Angeklagt« speziell noch den Stadtrath M a m m r o t h mit Anschuldigungen der fchwersten Art. Er behauptet, daß derselbe seine Aemler in der Verwaltung der Dalldorfer Irrenanstalt und des Rummels- burger Waisenhauses dazu benutzt habe, um sich und seinen Freunden unlautere Vortheilt zu oerschaffen. Er beschuldigt den- selben weiter, aus einer städtischen Kasse bedeutende Geldvorräthe zu entnehmen und dafür Wechsel zu hinterlegen, auf Mammroth's Veranlassung seien auch dem verstorbenen, fallit gewordenen Bankier und Stadtverordneten Jakobs städtische Gelder gegen Wechsel gegeben worden jc. jc. Dies sind im Allgemeinen die Hauptpunkte, um welche sich die Verhandlungen drehen dürften. Der Magistrat und die von dem Angeklagten beleidigten einzelnen Personen behaupten, daß die Broschüre die Thatsachen willkürlich falsch darstelle, theilweise aber auch völlig unzutreffende Dmge behaupte und von den schweren Anschuldigungen des Angeklagten leine einzige wahr sei. Der Beweisaufnahme wird es vor- behalten bleiben, hierüber Licht zu verbreiten. Die Verhandlungen, welche im kleinen Schwurgerichts-Saale statttfinden, erregen das lebhafteste Jntereffe de» Publikums, welches schon lange vor Beginn der Sitzung den gesammten Bor- taum vor dem Sitzungssaal« füllt. Den Vorsitz führt Landgerichts- Direktor Brausewetter, die Anklage vertritt Siaalsanwalt b. Rheinbaben. die Vertheidigung führt Recdlsanwalt Dr. Schwind, den Magistrat vertritt Justizrath Dr. Horwitz als Nebenkläger, außerdem hat sich Dr. med. Freuden derg ««n Verjähren als Nebenkläger angeschlossen. Der Vertreter desselben ist Stadw. Etadthagen. Unter dm Zeugen be- finden sich Stadtsyndikns E b e r t y. Stadtkämmerer M a a ß, Stadt-Schulinspektoren Dr. Zwick und Dr. Jonas, Sladtv. Dr. Hermes, Stadtv. Pineussohn, der früherere Stadtv. D o p p. Der gleichfalls als Zeuge vorgeladene Stadtrath M am m- ro th, welcher in Italien   weilt, ist nicht erschienen. Die Stadlräthe Schreiner   und Schäfer wohnm der Verhandlung bei. Ter Angeklagte beantragt, auch den Justizrath Dr. Horwitz als Zeugen zu vernehmen, indem er behauptet, daß derselbe das Haupt der gegen ihn inszenirten Verfolgung sei und in der Scbnl- deputation den Beschluß gezeitigt zu haben, daß antisemitische Lehrer und Rekloren nicht mehr angestellt werden sollen. Der Angeklagte erklärt serner, daß der Lehrer Holzmann, ein alter Freund von ihm, bereit sei, den Kloge-Antrag zurück zu nehmen, wenn er öffentlich erkläre, daß es ihm leid thue, denselben be- leidigt zu haben. Justizrath Dr. Horwitz protestirte hiergegen, da der Magistrat als vorgesetzte Behörde der einzelnen Lehrer den Strafantrag gestellt und könne denselben auch nur seinerseits zurücknehmen. Der Angeklagte erklärt auf Befragen, daß er sich nicht für schuldig bekenne. Jede beleidigende Absicht habe ihm vollständig fern gelegen, er habe nur das Bestreben gehabt, gegen allgemeine große Schäden auskämpfen, unter dmen das Vaterland leide. Seines Wissens sei nur eine einzige beleidigende Aeußerung in den fraglichen Kapiteln enthalte» und das sei der Vorwurf .einer bewußten Lüge", den er an einer Stelle gemacht. Präs.: Es sind eine ganze Menge beleidigender Ausdrücke m der Broschüre enthalten. Angekl.: Im Wesentlichen be- kämpft die Broschüre das Wucherthum und ich befand mich wohl in Wahrnehmung berechtigter Interessen, als ich die Broschüre schrieb, da ich mich selbst 12 Jahre in Wucher- Händen befand, aus denen ich mich jetzt allerdings befreit habe. Präs.: Ein Beamter, der sich in Wncherhänden befindet und wenn es nur ein Jahr ist ist meiner Ansicht nach nicht mehr sähig, ein Amt oder eine Lehrerstelle zu bekleiden, er ver- liert das Vertrauen seiner Behörde und der Eltern, die ihm ihre Kinder anvertrauen. A n g e k l.: Herr Präsident, wenn jeder Beamte, der sich in Wucherhänden befindet, seines Amtes ver- lustig gehen sollte, so würde das Deutsche Reich den größten TKeil seiner Beamten verlieren und nur 46 pCt. behalten. Es befinden sich Beamte aus den niedrigsten und höchsten Kreisen in Wucherhänden. Ich darf wohl daraus aufmerksam machen, daß selbst ein Mitglied einer h.esigen Strafkammer sich das Leben hat nehmen müssen. Zur Verlesung gelangt zunächst aus der Broschüre ein Theil des Abschnittes:Ter Jude in Medizin, Wisienschast und K»»ft". Es heißt darin:Ein Barbier Nerrlich ist Koniniissionsmitglted einer Krankenkasse;«in jüdischer Arzt. Dr. Frendenberg, machte bei ihm einen direkten Bestechungsversuch, um Kassenarzt zu werden." Der Angeklagte behauptet, daß er auch hier nicht einen einzelnen Menschen beleidigen, sondern öffentliche Miß- stände bloßlegen wollte. Die Angabe in der Broschüre be- ruhe auf Mittheilungen des Barbiers Nerrlich. Zeuge Dr. Fleudenberg bestreitet mit aller Entschiedenheit, jemals einen Bestechungsversuch gemacht zu haben. Die Sache habe s. Z. schon Veranlassung zu Ermittelungen Seitens seiner Berufsgenossen oegeben und es bade sich dabei herausgestellt, daß Nerrlich aller- dings das Gerücht verbreilet habe, nachher habe derselbe aber zu- gegeben, sich geirrt zu haben. Sanitütsrath Becher bekundet, daß in der Sanitalskommission Herr Nerrlich eines Tages geäußert habe, es sei doch nicht schön, daß Aerzte Geld offeriren, um Kassenärzte zu werben. In der betr. Versammlung habe man sofort gerufen:Namen nennen!" und Herr Nerrlich habe darauf den Namen.Freudenberg" genannt. Die Aerzte haben die Sache vor das Ehrengericht bringen wollen, auf nochmaliges Befragen habe Herr Nerrlich aber seine Behauptung zurück- gezogen. Zeuge Nerrlich erklärt, ein Arzt habe ihm überhaupt kein Geld geboten, sondern �iner seiner Kollegen habe ibm nahe gelegt, daß er schönes Geld damit ver- dienen könnte, wenn er einen bestimmten Arzt protegire. Er könne sich aus die ganze Sache gar nicht mehr besinnen, dieser Dr. Freudenberg habe aber mit derselbe» gar nichts zu thun. Seine Namensnennung müsse auf eine» Jrrthum beruhen, er glaube, es gebe noch einen anderen Dr. Freuvenderg. Saniläts- rath Dr. Becher betont noch, daß Herr Nerrlich später einen ganz anderen Arzt genannt habe. Dr. Freudenberg macht darauf aufmerksam, daß der Augeklagte in der Vor- Untersuchung bebauptet habe, zwei Aerzte härten ihm die be- treffende Mittheilung gemacht. Der Angeklagte lehnt es ab, diese Aerzte zu nennen, da Jeder, der einen Juben beleidige, lebenslängliche Verfolgung ausgesetzt sei. Dr mvä. Schmechten bestätigt, daß der Barbier Nerrlich den Namen Freudenberg ge- nannt und daß die Ermittel ngen ergeben haben, daß der Zeuge Dr. Frendenberg mit der ganzen Sache nichts zu thun habe. Der Angeklagte behauptet, daß Professor Becker dem Dr. Freudeuberg ein wohlwollendes Attest ausgestellt habe, diese Thatsache wirb jedoch von Professor Becker und dem Dr. Fr. für unwahr erklärt. Es folgt der Fall mit dem Lehrer H o l z m a n n. Ueber die Frage, ob der Magistrat für denselben den Sirafantrng stellen könne, sind die belbeiligten Faktoren verschiedener Meinung. Es wird auch Geh.-Rath Sladtrath Schreiner vernommen. Justizralh Horwitz nimmt seinen Einspruch zurück, die Sache erledigt sich jedoch dadurch, daß Lehrer Holzmann erklärt, den Slrasantrag nicht zurückzunehmen. In diesem Falle handelt es sich um Folgendes: Ein Lehrer Z. war in Wucherhänden ge- wesen: Di« Broschüre behauptet, Z. habe sich zu dem Lebrer Holzmaun begeben und ihn um ein Darlehen von ISO M. oder um das Recht gebeten, ihn in dieser Höhe beliebig zu verpfiichten. Holzmaun habe diese Erlaubniß auch lächelnd erlheitt, als der Wechsel dann bei der Frau Holzmann protestirt worden sei, habe Holzmann denunzirt. Bei der Voruntersuchung habe derselbe gesagt, daß er die Erlaubniß vielleicht aus Scherz ertheilt habe, später habe er aber direkt erklärt, er habe solche Erlaubniß nie ertbeilt. Inzwischen seien nämlich ganz andere unheimliche Kräfte in Aktion getreten. Lebrer Z. sei wegen Wechselfälschung zu einer dreimonatlichen Ge>ängnivstrafe venirlheUt worden, der Kaiser habe aber dieselbe sofort in eine Geldstrafe von 30 Marl   umgewandelt. Der Angeklagte er- klärt, daß sein Gedankengang folgender gewesen sei: Der Lehrer Holzmann betreibe seit Jahren neben seinem Lehrerberuf ein um- sangreiches Holz- und Kohlengeschäft und da seine vorgesetzte Be- börde ihm darin leicht einen Strich durch die Rechnung machen können und anderseits derselben sehr daran gelegen war, den Lehrer Z. los zu werden, so habe der Lehrer Holzmann wahrscheinlich seiner Be- Hörde zu Diensten sein wollen. Lehrer Holzmann erklärt die Dar- stellung in der Broschüre für ganz entstellt. Thalsächlich habe er niemals die Erlaubniß zur Benutzung feines NamenS aus Wechseln ertheilt und aus diesem Grunde auch die Denunziation aber nicht persönlich gegen Z. eingereicht. Später, als er erfahren, daß es sich um Z. handelte, bade er denselben möglichst retten wollen und deshalb zunächst bei beul Kriminalkommisiarius Hasper allerdings von derMöglichkeit" gesprochen, daß er die Erlaubniß zur Benutzung seines Namens gegeben habe: später bei setner eidlichen Vernehmung habe er natürlich die Wahrheit sagen müssen. Er fühle sich dadurch beleidigt, daß die Broschüre diese ganzen entstellten Vorgänge unmittelbar an die Bebauptung knüpfe, daß künstliche Wechselfälschungen konstruirt würden und der hier besprochene Fall ein solcherkünstlicher" sei. Aus direktes Befragen erklärt der Zeuge unter feinem Eide  , daß auf seine Entschließungen von seinen Vorgesetzten keinerlei Einfluß ausgeübt worden sei- er habe auch nie gehört, daß jemals aus Kollegen von den Bor  - gesetzten ein Einfluß ausgeübt warben sei. Alles anzuzeigen, was antisemitisch« Lebrer stürzen könnte. Der Augektagle behauptet, daß die Kollegen, nameullich der Lehrer Krüger, ungünstig aus den Zeugen eingewirkt haben. Er habe nur beweisen wollen, daß. obwohl der Lehrer Z. vollständig unschuldig war, derselbe doch seiner antisemitischen Gesinnung wegen entlassen worden sei. während man große Verbrecher ruhig im Amte be« lassen habe. Justizrath Horwitz: Bei der ganzen An« gelegenheit des Lehrers Z. habe dessen antisemitische Gesinnung keinen Augenblick in Frage gestanden, sondern lediglich dessen vollständige ökonomische Zerrüttung. Tai Provinzial- Schulkollegium habe die Amtsentsetzung verfügt, nachdem die Verurtheilung des Z. erfolgt war. der Lehrer Z. habe die Be- rusung eingelegt, das Staatsnnnisterium habe es aber bei der Anitsenffetzung belassen. Angekl.: Er habe nur ein In- tereffe daran gehabt, nachzuweisen, daß hier ein Mann entlasten worden sei, blos weil er eine scherzhaft gegebene Erlaubniß für eine ernst hafte gehalten, während notorische Ehebrecher ruhig im Amte belassen worden seien. Er müsse mit tller Bestimmtheit dabei bleiben, daß der Zeuge Holzmann sich im Z.'schen Ver- fahren eines Widerspruchs schuldig gemacht habe. Auf noch« malige Frage des Präsidenten, ob der Zeuge den Etrasanlrag zurückziehen wolle, erwidert der Gefragte zustimmend, da seine Ehre durch die stattgehabte Beweisaufnahme wieder hergestellt worden sei und dies in der ausgedehntesten Weise in die Oeffent- lichkeit dringen würde. Da der Vertreter des Magistrats, Justiz« rath Horwitz sich bereit erklärt, den Strasantrng ebensalls zurück- zuziehen, so ist dieser Fall damit erledigt. Der nächste Punkt betrifft die Beleidigung des Lehrer? Heiseke. Der Angeklagte erzählt in seiner Broschüre Vor- gänge, welche bei Gelegenheit der von ihm veranstalteten Weih- nachtssammlungen innerhalb seines Lehrerkollegiums vor- gekommen waren und zu einer Denunziation der Lehrer bei der Schuldeputation geführt haben. Der Angeklagte behauptet, daß er hier ein schmähliches Komplot gegen ihn vorliege und be- zeichnet den Lehrer Heiseke als den geistigen Urheber desselben. Der Angeklagte bestreitet, daß die Sammelliste von demLehrer- kollegium" unterzeichnet gewesen sei, vielmehr habe er dieselbe mit seinem Namen und demjenigen des Schulkommissions-Vorstehers Maaß unterschrieben. Als er den Lehrern in einer abgehaltenen Lehrerkonferenz von dem Resultate der Sammlungen Mit- lheilung gemacht, habe der Lehrer Leisegang daS Protokoll ge­führt. Das Lehrerkollegium habe sämmtliche Summen addirt und im Protokoll sei vermerkt worden:Die Liste ist geprüft und für richtig befunden worden." Kurz vor Schluß des Pro- tokolls habe Herr Lehrgang die Konferenz verlassen müssen und Herr Heiseke habe die Protokollführung für den letzten kleinen Rest übernommen. Herr Heiseke habe das ProtokoUbuch mit nach Hause genommen und als er dasselbe am nächsten Tag« wiederbrachte, habe sich ergeben, daß das von Leisegang geführte Protokoll herausgerissen war und daß Heiseke in seinem Protokoll den Zusatz:Die Lifte ist geprüft und für richtig befunden worden," fortgelassen habe. Heiseke habe daraus erklärt, daß er das Blatt herausgerissen babe, weil nicht zweierlei Handschriften im Protokoll stehen sollten und daß er den Zusatz fort gelassen habe, weil er von demselben Nichts wußte. Er habe ihn aber sofort überzeugt, daß der betr. Beschluß that- sächlich gesaßt worden sei und Heisecke habe dann die Bemerkuna noch namträglich hingeschrieben. Er habe dann mit dem Schul- kommisiions-Borsteher Maaß, dem einzigen, welchem er Rechen- schaft schuldig war, jeden einzelnen Posten der Liste durchgesehen und Alles genau geprüft und nachdem Alles für richtig befunden, habe Maaß ihm Decharge ertheilt. Einige Zeit darauf haben seine Lehrer die Einberufung einer Konferenz veantragt und in derselben seien sie plötzlich mit der Behauptung ausgetreten und sie hätten Gelegenheit gehabt, im Amtszimmer die Sammelliste vor der Decharge-Ertheilung durch» zusehen und sie hätten sich genau überzeugt, daß in derselben über 1000 M. gezeichnet gewesen seien. Er habe dagegen sofort oppouirt und den Lehrern klar gemacht, daß unter der Liste zweifellos auch die Listen der beiden Vorjahre gelegen und sie die Summen derselben irrthümlich zuaddirt hätten. Ihm sei dies sofort klar gewesen, als die Lehrer sagten, sie hätten sich sogar einige Namen genannt und dabei Namen von solchen Spendern nannten, an welche er sich m diesem Jahre garnicht gewandt hatte. Er habe die Lehrer sofort aufgefordert, bei den betr. Spendern Nachfrage zu halten, dieser Aufforderung sei aber Niemand nach- gekommen. Als dann später dt« S Lehrer an die Schuldeputation beschwerdeführend gingen und die Behauptung aufstellten, er habe die(von Heiseke zugefügte) Bemerkung über die stattgehabte Kontrolle der Liste, wider den Willen und ohne Wissen der Lehrer hinzugefügt, da sei er allerdings äußerst erregt geworden, weil man ihm damit schlankweg eine Urkundenfälschung vorwarf und in dieser gereizten Stimmung habe er die Wortebewußte Lügner" georaucht. Zeug« Lehrer Heiseke: Schon Ende November habe der Angeklagte den Lehrern mitgelheilt, daß die Weihnachtsgaben in diesem Jahre reichlich flössen. Eines Tages habe er(Zeuge), als er flch niit mehreren Kollegen im Konferenzzimmer befand, dort ein Buch mit einem interessanten Titel gesehen, und als er dasselbe in die Hand nahm, sei eine Liste herausgefallen, welche sich auf das Jahr 13SS bezogen habe und unlerzetchnet gewesen sei:Das Lehrerkollegium der 147. Ge- meindeschule. H. Ahlwardt, Rektor." Er und die anwesenden Kollegen hätte» die Summen zusammengezählt und sich überzeugt, daß 107uM. eingekommen waren, und es habe deshalb auffallen müssen, daß der Angeklagte behauptete, es seien nur 410 M. ge­sammelt worden. Der Zeuge bestreitet, daß er das Leisegang'sche Protokoll widerechllich beseitigt habe, im Gegentheil habe Ahl- warbt gewußt, daß er das ganze Protokoll neu anfertigen würde, denn der Angeklagte habe daS Blatt mit dem Le»segang- schen Protokoll selbst herausgeschnitten. Als Ahlwardt   monirte, daß er in dem Protokoll ja den Passus von der Kontrolle der Liste ausgelassen have, habe er diese Thatsache überhaupt sofort adgeleuguet, dann aber habe er sich doch dazu verstanden, diesen Passus hinzuzusetzen, das Lehrerkollegium babe aber eine Bemerkung i>em Prolokolle hinzugefügt:daß dieser Passus von Herrn Rektor Ahlwardt elgenmächtig zugesetzt sei". Auf eine Be- merkung des Präsidenten bestreitet Zeuge entschieden, daß ein Komplot gegen den Angeklagten vorgelegen habe. Auf die Frage, warum man denn nicht in dem Augendlick, als Ahlwardt die Erträg- niffe der Sammlung aus nur 410 M. angab, sofort ihm entgegen« gehalten have, daß man ja eine weit höhere Liste gesehen habe, erklärt der Zeuge zuerst, daß man daran in jenem Augenblicke wohl nicht gedacht have und später, daß man wohl nicht den nölhigen Muth hatte, dem Vorgesetzten gleich schroff entgegen zu treten. Der Zeuge behauptet, daß man gar nicht die Adstchl ge- habt habe, den Angeklagten zu denunziren, sondern daß man schließlich zufrieden gewesen wäre, wenn derselbe wenigstens über die 410 M. volle Rechnung hätte legen können, aber auch das konnte er nur zum Theil. Als die Sache ruchbar ge- worden, habe der Schulinspektor gesagt: wenn die Sammlungen NamenS des Schulkollegiuins geschehen seien, so müßten die Lehrer bis auss Tipfelchen über dem i Rechnung verlangen. Darauf sei dann die Beschwerde über den Angeklagten abgegangen. Der Angeklagte erklärt die ganze Darstellung des Zeugen für falsch und unlogisch. Er betont, daß die Denunziation der acht Lehrer entschieden falsche That- fachen enthalte, indem darin stehe, daß er, Ahlwardt  , den viel» beregten Zusatzeigenmächtig" gemacht und das Protokoll dahin ergänzt habe. Thalsächlich rühre diese Ergänzung von der Hand des Zeugen her. Ferner wiederholt der Angeklagte, daß er den Zeugen wiederholt ausgefordert habe, doch mit ihm zu den an- tebttch von ihm in der Liste bemerkten Spendern zu gehen. Zer Zeuge erwidert, daß er an dem betreffenden Tage keine Zeit dazu gehabt und im Uebrigen geglaubt habe, die Sache werde sich noch friedlich erledigen. Der bemängelte Ausbruck in der Denuuzialion sollte nur an- deuten, daß Rektor Ahlwardt   durch ihn, Zeugen, das Protokoll have ergänzen lassen. Der Zeuge bekundet noch, daß die Lifte, welche er s. Z. in dem betreffenden Buch« vorgesunden halte. keine eigentliche Li'« war, sondern zwei lose Blätter. Ueber die thalsächiiqen Borgänge sind der Angeklagt« und der Zeugs