. Ltleidigungen der Lehrer knüpfen sich an Vorgänge,«>'3- doS Lehrerkollegium der 147. Gemeindeschule zu einerjoeichroeibe bei der städtischen Schuldeputalion veranlaßt hatten.»Is nn Jahre 1S8S die Weihnachtszeit nahte, sammelte der insinautielle» Schwierigkeiten sich befindende Angeklagtems Rektor der 147. Gemeindeschule Namens der LehrerschaftWelhnachtsgaben. Der Lehrer Heise!« und mehrere seiner Kol-trgen glaubren schon Ende November aus einem ihnen zufällig»n du Hände gefallenen Sammelbogen sich überzeugen zu können,£??,>ur die Weihnachtsgaben schon über 1000 Mark gezahlt bezw.«öeiträge gezeichnet wären. In der Lehrerkonfer?nz vom1. Deznnber 183S legte der Angeklagte nun eine Listevor, dl» nur mit 410 Mark Zeichnungen abschloß; dies, Verdacht bei der Lehrerschaft, und das Kollegiumerstattete im Wege der Beschwerde der Behörde Anzeige«on den Lehrern wurde dem Angeklagten vorgeworfen. daß er* 1" der betreffenden Lehrerkonferenz über die Angelegeuheiton Weihnachts-Sammlungen aufgenommene Protokoll Nachtrag-ilch durch den Paffus ergänzt habe:„Die Sammelliste wurdegeprüft und für richtig befunden." Der Anqeklagte beschuldigtvagegen in seiner Broschüre den Lehrer Heiseke, daß er dasProtokoll über die Lehrerkonferenz beseitigt und in dem neu vonihm angefertigten Protokoll den oben mitgetheilten Passus, welcher««stimmig gesaßt worden sei, weggelassen habe. Der Angeklagteschuest Huraus auf ein gegen ihn gerichtetes Komplot undschleudert gegen Heiseke die gröbsten Beleidigungen. Er beschuldigtihn des Doppelspiels, der wissentlich falschen Denunziation undbezeichnet ihn und die mit ihm zusammen agirenden Lehrer alseine Rotte von Leuten, die gemeinschaftlich Handlungen begehen,welche unter das Strafgesetz fallen. Er nennt die Lehrer bewußtet-ngner,„die zu ihrer Schandthat nur aus Furcht vor zukünftigenUedeln oder in der Hoffnung künftiger Belohnung ihre Unter-lchnft hergegeben hätten. Ter Angeklagte behauptet weiter, daßseuie Schwiegermutter, welche die Reinigung der Schule besorgte.vom Lehrer Heiseke brutal behandelt worden sei. er beklagtfich über Lug, Trug und Schwindel bei seinen Untergebenen und«mg und Trug und Heimtücke bei seinen Kollegen k. k.Weit schwerwiegender und bedeutungsvoller sind die Angriffe.«eiche der Angeklagte in seiner Broschüre gegen die st ä d t i s ch eVerwaltung im Allgemeinen und die städtische Schnl-deputation im Besonderen richtet. Ein besonderes Kapitel betiteltfich„Das Judenthum in der Berliner Gemeinde-Verwaltung. Er behauptet, daß die Berliner Gemeinde»Verwaltung ganz und gar in Judenhände gefallen und daß diestadlische Scbuldeputalion zum größten Theile aus Juden bestehe.W'.e viele Millionen bei Grundstücksankäufen und-Verkäufen«nebenher" � flössen, lasse sich schwer sagen. Er behauptet,daß in vielen Fällen anzukaufende Grundstücke in dieHände von Stadtverordnelen oder deren Angehörigen ge-rathen wären und dann mit ungeheurem Nutzen an dieStadt verkauft worden seien. Als Beisviele führt er Osdorf.den städtischen Viehhof, die Markil>lle in der Doro-theenstraße. die Margaretbenschule, die Hauser. welche wegen desDurchbruches der Zimmerslraße angekauft werden mußten, dieGrundslücke am Urban, den Ankauf des Gartens vom HauseFriedrichstraße_ 127 jc. auf. Wer politische Sklaverei und dierajfinirleste, tödtlichste, politisch« Verfolgung und Knechtungkennen lernen wolle, der müffe nach Berlin kommen. TieKorruption, welche dem ganzen Inhalte der Broschüre nach inBerlin herrschen muß. sucht der Angeklagte durch gelegentlichekleine Geschichten zu erweisen. So erzählt er, daß ein gänzlichunfähiger Lehrer Rektor geworden sei, nur weil er in der Familiedes Dr. Straßmaun Privatunterricht gegeben habe. Er behauptet,daß sein früherer Schuldiener Augustin angestiftet wordens«. ihm Entwürfe zu Zeitungsartikeln. Berzeichniff« seiner Schuldenund ähnliche Sachen zu stehlen, um der Behörde als Materialzum Vorgehen gegen ihn zu dienen. Nach seiner Behauptung seiem von ihm namhaft gemachter Lehrer von einem bestimmtenRektor direkt zu verbrecherischen Handlungen aufgefordert, dieDisziplinar- Untersuchung gegen ihn sei mit ganz unlauterenMitteln vorbereitet worden. Eämmtliche Disziplinaruntersuchungendieser Art seien bis dahin an städtische Beamte übertragen ge-«esen und auf diese Weise sei fast noch jeder Angeklagte beseitigtworden, wunderbarer Weise seien dies aber immer Leute seinerGesinnung gewesen. Er führt eine Reihe von Beispielen an, inwelcher nach feiner Behauptung Lehrer, die fortschrittlicher Färbungwaren, keinerlei Anfechtungen zu erleiden gehabt, obwohl sie sichsehr unschöne uud unmoralische Thaten hätten zu Schulden kommenlassen, während bei viel geringeren Anlässen antisemitische Lehrerkassirt woroen wären. Eine weitere Behauptung geht dahin, daßder Schulinspektor Dr. Zwick dritten Personen gegenüber vonseinem heißen Wunsch, den Angeklagten gestürzt zu sehen keinerleiHehl gemacht, ja versprochen habe, sich denjenigen dauernd zumerken, der dazu beitragen würde. Tie Vertreter der städtischenSchuldeputalion hallen ihn in seiner finanziellen Roth unter demDeckmantel der größten Liberalität mit vielen vergifteten Nadel-stichen zu Tode gemartert, Schulinspektor Dr. Zwick habe denHof an Hof mit ihm wohnenden Rektor Fietz veranlaßt, täglichganz genaue Koulrollnotizen über ihn(den Angeklagten) zumachen und darüber Berichte anzufertigen, man habe seinerSchule immer die schlechteste» Kinder zugeschickt, andererseits seiein Theil der seiner Schule überwiesenen Lehrer direkt für ihnausgewählt worden, bei Beschwerden habe er oft gar keine A»t-wort erhalten und sei fried- und rechtlos geworden. Dem Schul-insveklor Dr. Zwick geht der Angeklagte überhaupt auf vielenSeiten seiner Broschüre scharf zu Leibe. Einem anderen Lehrerredet er nach, daß er von einem„höheren Schulbeamten" zueinem Schurkenstreich gegen ihn angestiftet worden sei. Die Er-zählungen aller dieser Vorgänge und Erlebniffe des Angeklagtenfüllen viele Seiten und sind mit vielen Beleidigungen gegendie verschiedensten Personen durchsetzt. Daneven lausen immerBetrachtungen über die in der städtischen Verwaltung herrschendepolitische Sklaverei und die Tyrannei des ForlschrittsringeS. DerAngeklagte behauptet u. A., es sei von Beamten des MagistratsLieferanten versichert worden, daß sie, wenn sie die politischeGesinnung wechselten und zur Fortschrittspartei überträten, siedie Lieferung für die Stadt bekommen würden. Dr. Hermeshabe die anzustellenden Lehrer und Rektoren vor ihrerAnstellung einem politischen Examen unterwerfen müssen.Um seine Darstellung von der Verjudung der BerlinerGemeindeverwaltung und dem schädlichen Einflüsse der Juden indieser Verwaltung weiter zu illustriren, überhäuft der Angeklagt«speziell noch den Stadtrath M a m m r o t h mit Anschuldigungender fchwersten Art. Er behauptet, daß derselbe seine Aemler inder Verwaltung der Dalldorfer Irrenanstalt und des Rummels-burger Waisenhauses dazu benutzt habe, um sich und seinenFreunden unlautere Vortheilt zu oerschaffen. Er beschuldigt den-selben weiter, aus einer städtischen Kasse bedeutende Geldvorräthezu entnehmen und dafür Wechsel zu hinterlegen, auf Mammroth'sVeranlassung seien auch dem verstorbenen, fallit gewordenenBankier und Stadtverordneten Jakobs städtische Gelder gegenWechsel gegeben worden jc. jc.— Dies sind im Allgemeinen dieHauptpunkte, um welche sich die Verhandlungen drehen dürften.Der Magistrat und die von dem Angeklagten beleidigten einzelnenPersonen behaupten, daß die Broschüre die Thatsachen willkürlichfalsch darstelle, theilweise aber auch völlig unzutreffende Dmgebehaupte und von den schweren Anschuldigungen des Angeklagtenleine einzige wahr sei. Der Beweisaufnahme wird es vor-behalten bleiben, hierüber Licht zu verbreiten.Die Verhandlungen, welche im kleinen Schwurgerichts-Saalestatttfinden, erregen das lebhafteste Jntereffe de» Publikums,welches schon lange vor Beginn der Sitzung den gesammten Bor-taum vor dem Sitzungssaal« füllt. Den Vorsitz führt Landgerichts-Direktor Brausewetter, die Anklage vertritt Siaalsanwaltb. Rheinbaben. die Vertheidigung führt RecdlsanwaltDr. Schwind, den Magistrat vertritt Justizrath Dr. Horwitzals Nebenkläger, außerdem hat sich Dr. med. Freuden derg««n Verjähren als Nebenkläger angeschlossen. Der Vertreterdesselben ist Stadw. Etadthagen.— Unter dm Zeugen be-finden sich Stadtsyndikns E b e r t y. Stadtkämmerer M a a ß,Stadt-Schulinspektoren Dr. Zwick und Dr. Jonas, Sladtv.Dr. Hermes, Stadtv. Pineussohn, der früherere Stadtv.D o p p. Der gleichfalls als Zeuge vorgeladene Stadtrath M am m-ro th, welcher in Italien weilt, ist nicht erschienen. Die StadlrätheSchreiner und Schäfer wohnm der Verhandlung bei.Ter Angeklagte beantragt, auch den Justizrath Dr. Horwitzals Zeugen zu vernehmen, indem er behauptet, daß derselbe dasHaupt der gegen ihn inszenirten Verfolgung sei und in der Scbnl-deputation den Beschluß gezeitigt zu haben, daß antisemitischeLehrer und Rekloren nicht mehr angestellt werden sollen. DerAngeklagte erklärt serner, daß der Lehrer Holzmann, ein alterFreund von ihm, bereit sei, den Kloge-Antrag zurück zu nehmen,wenn er öffentlich erkläre, daß es ihm leid thue, denselben be-leidigt zu haben. Justizrath Dr. Horwitz protestirte hiergegen,da der Magistrat als vorgesetzte Behörde der einzelnen Lehrerden Strafantrag gestellt und könne denselben auch nur seinerseitszurücknehmen.Der Angeklagte erklärt auf Befragen, daß er sich nicht fürschuldig bekenne. Jede beleidigende Absicht habe ihm vollständigfern gelegen, er habe nur das Bestreben gehabt, gegen allgemeinegroße Schäden auskämpfen, unter dmen das Vaterland leide.Seines Wissens sei nur eine einzige beleidigende Aeußerung inden fraglichen Kapiteln enthalte» und das sei der Vorwurf.einer bewußten Lüge", den er an einer Stelle gemacht.—Präs.: Es sind eine ganze Menge beleidigender Ausdrücke mder Broschüre enthalten.— Angekl.: Im Wesentlichen be-kämpft die Broschüre das Wucherthum und ich befand michwohl in Wahrnehmung berechtigter Interessen, als ichdie Broschüre schrieb, da ich mich selbst 12 Jahre in Wucher-Händen befand, aus denen ich mich jetzt allerdings befreit habe.— Präs.: Ein Beamter, der sich in Wncherhänden befindet—und wenn es nur ein Jahr ist— ist meiner Ansicht nach nichtmehr sähig, ein Amt oder eine Lehrerstelle zu bekleiden, er ver-liert das Vertrauen seiner Behörde und der Eltern, die ihm ihreKinder anvertrauen.— A n g e k l.: Herr Präsident, wenn jederBeamte, der sich in Wucherhänden befindet, seines Amtes ver-lustig gehen sollte, so würde das Deutsche Reich den größtenTKeil seiner Beamten verlieren und nur 46 pCt. behalten. Esbefinden sich Beamte aus den niedrigsten und höchsten Kreisen inWucherhänden. Ich darf wohl daraus aufmerksam machen, daßselbst ein Mitglied einer h.esigen Strafkammer sich das Lebenhat nehmen müssen.Zur Verlesung gelangt zunächst aus der Broschüre ein Theildes Abschnittes:„Ter Jude in Medizin, Wisienschast und K»»ft".Es heißt darin:„Ein Barbier Nerrlich ist Koniniissionsmitgltedeiner Krankenkasse;«in jüdischer Arzt. Dr. Frendenberg, machtebei ihm einen direkten Bestechungsversuch, um Kassenarzt zuwerden."— Der Angeklagte behauptet, daß er auch hier nichteinen einzelnen Menschen beleidigen, sondern öffentliche Miß-stände bloßlegen wollte. Die Angabe in der Broschüre be-ruhe auf Mittheilungen des Barbiers Nerrlich.— ZeugeDr. Fleudenberg bestreitet mit aller Entschiedenheit, jemalseinen Bestechungsversuch gemacht zu haben. Die Sache habe s. Z.schon Veranlassung zu Ermittelungen Seitens seiner Berufsgenossenoegeben und es bade sich dabei herausgestellt, daß Nerrlich aller-dings das Gerücht verbreilet habe, nachher habe derselbe aber zu-gegeben, sich geirrt zu haben.— Sanitütsrath Becher bekundet,daß in der Sanitalskommission Herr Nerrlich eines Tagesgeäußert habe, es sei doch nicht schön, daß Aerzte Geld offeriren,um Kassenärzte zu werben. In der betr. Versammlung habeman sofort gerufen:„Namen nennen!" und Herr Nerrlich habedarauf den Namen.Freudenberg" genannt. Die Aerzte habendie Sache vor das Ehrengericht bringen wollen, auf nochmaligesBefragen habe Herr Nerrlich aber seine Behauptung zurück-gezogen.— Zeuge Nerrlich erklärt, ein Arzt habe ihmüberhaupt kein Geld geboten, sondern �iner seiner Kollegenhabe ibm nahe gelegt, daß er schönes Geld damit ver-dienen könnte, wenn er einen bestimmten Arzt protegire. Erkönne sich aus die ganze Sache gar nicht mehr besinnen, dieserDr. Freudenberg habe aber mit derselbe» gar nichts zu thun.Seine Namensnennung müsse auf eine» Jrrthum beruhen, erglaube, es gebe noch einen anderen Dr. Freuvenderg.— Saniläts-rath Dr. Becher betont noch, daß Herr Nerrlich später einenganz anderen Arzt genannt habe.— Dr. Freudenbergmacht darauf aufmerksam, daß der Augeklagte in der Vor-Untersuchung bebauptet habe, zwei Aerzte härten ihm die be-treffende Mittheilung gemacht. Der Angeklagte lehnt es ab,diese Aerzte zu nennen, da Jeder, der einen Juben beleidige,lebenslängliche Verfolgung ausgesetzt sei.— Dr mvä. Schmechtenbestätigt, daß der Barbier Nerrlich den Namen Freudenberg ge-nannt und daß die Ermittel ngen ergeben haben, daß der ZeugeDr. Frendenberg mit der ganzen Sache nichts zu thun habe.—Der Angeklagte behauptet, daß Professor Becker dem Dr.Freudeuberg ein wohlwollendes Attest ausgestellt habe, dieseThatsache wirb jedoch von Professor Becker und dem Dr. Fr.für unwahr erklärt.Es folgt der Fall mit dem Lehrer H o l z m a n n. Ueber dieFrage, ob der Magistrat für denselben den Sirafantrng stellenkönne, sind die belbeiligten Faktoren verschiedener Meinung.Es wird auch Geh.-Rath Sladtrath Schreiner vernommen.Justizralh Horwitz nimmt seinen Einspruch zurück, die Sacheerledigt sich jedoch dadurch, daß Lehrer Holzmann erklärt, denSlrasantrag nicht zurückzunehmen. In diesem Falle handelt essich um Folgendes: Ein Lehrer Z. war in Wucherhänden ge-wesen: Di« Broschüre behauptet, Z. habe sich zu dem LebrerHolzmaun begeben und ihn um ein Darlehen von ISO M. oderum das Recht gebeten, ihn in dieser Höhe beliebig zu verpfiichten.Holzmaun habe diese Erlaubniß auch lächelnd erlheitt, als derWechsel dann bei der Frau Holzmann protestirt worden sei,habe Holzmann denunzirt. Bei der Voruntersuchung habederselbe gesagt, daß er die Erlaubniß vielleicht ausScherz ertheilt habe, später habe er aber direkt erklärt, er habesolche Erlaubniß nie ertbeilt. Inzwischen seien nämlich ganzandere unheimliche Kräfte in Aktion getreten. Lebrer Z. seiwegen Wechselfälschung zu einer dreimonatlichen Ge>ängnivstrafevenirlheUt worden, der Kaiser habe aber dieselbe sofort in eineGeldstrafe von 30 Marl umgewandelt.— Der Angeklagte er-klärt, daß sein Gedankengang folgender gewesen sei: Der LehrerHolzmann betreibe seit Jahren neben seinem Lehrerberuf ein um-sangreiches Holz- und Kohlengeschäft und da seine vorgesetzte Be-börde ihm darin leicht einen Strich durch die Rechnung machenkönnen und anderseits derselben sehr daran gelegen war, den Lehrer Z.los zu werden, so habe der Lehrer Holzmann wahrscheinlich seiner Be-Hörde zu Diensten sein wollen. Lehrer Holzmann erklärt die Dar-stellung in der Broschüre für ganz entstellt. Thalsächlich habeer niemals die Erlaubniß zur Benutzung feines NamenS ausWechseln ertheilt und aus diesem Grunde auch die Denunziation— aber nicht persönlich gegen Z.— eingereicht. Später, als ererfahren, daß es sich um Z. handelte, bade er denselben möglichstretten wollen und deshalb zunächst bei beul KriminalkommisiariusHasper allerdings von der„Möglichkeit" gesprochen, daß er dieErlaubniß zur Benutzung seines Namens gegeben habe: späterbei setner eidlichen Vernehmung habe er natürlich die Wahrheitsagen müssen. Er fühle sich dadurch beleidigt, daß dieBroschüre diese ganzen entstellten Vorgänge unmittelbar andie Bebauptung knüpfe, daß künstliche Wechselfälschungenkonstruirt würden und der hier besprochene Fall einsolcher„künstlicher" sei.— Aus direktes Befragen erklärtder Zeuge unter feinem Eide, daß auf seine Entschließungen vonseinen Vorgesetzten keinerlei Einfluß ausgeübt worden sei- erhabe auch nie gehört, daß jemals aus Kollegen von den Bor-gesetzten ein Einfluß ausgeübt warben sei. Alles anzuzeigen, wasantisemitisch« Lebrer stürzen könnte.— Der Augektagle behauptet,daß die Kollegen, nameullich der Lehrer Krüger, ungünstig ausden Zeugen eingewirkt haben. Er habe nur beweisen wollen,daß. obwohl der Lehrer Z. vollständig unschuldig war, derselbedoch seiner antisemitischen Gesinnung wegen entlassen wordensei. während man große Verbrecher ruhig im Amte be«lassen habe.— Justizrath Horwitz: Bei der ganzen An«gelegenheit des Lehrers Z. habe dessen antisemitische Gesinnungkeinen Augenblick in Frage gestanden, sondern lediglichdessen vollständige ökonomische Zerrüttung. Tai Provinzial-Schulkollegium habe die Amtsentsetzung verfügt, nachdem dieVerurtheilung des Z. erfolgt war. der Lehrer Z. habe die Be-rusung eingelegt, das Staatsnnnisterium habe es aber bei derAnitsenffetzung belassen.— Angekl.: Er habe nur ein In-tereffe daran gehabt, nachzuweisen, daß hier ein Mann entlastenworden sei, blos weil er eine scherzhaft gegebene Erlaubniß füreine ernst hafte gehalten, während notorische Ehebrecher ruhig imAmte belassen worden seien. Er müsse mit tller Bestimmtheitdabei bleiben, daß der Zeuge Holzmann sich im Z.'schen Ver-fahren eines Widerspruchs schuldig gemacht habe. Auf noch«malige Frage des Präsidenten, ob der Zeuge den Etrasanlragzurückziehen wolle, erwidert der Gefragte zustimmend, da seineEhre durch die stattgehabte Beweisaufnahme wieder hergestelltworden sei und dies in der ausgedehntesten Weise in die Oeffent-lichkeit dringen würde. Da der Vertreter des Magistrats, Justiz«rath Horwitz sich bereit erklärt, den Strasantrng ebensalls zurück-zuziehen, so ist dieser Fall damit erledigt.Der nächste Punkt betrifft die Beleidigung des Lehrer?Heiseke. Der Angeklagte erzählt in seiner Broschüre Vor-gänge, welche bei Gelegenheit der von ihm veranstalteten Weih-nachtssammlungen innerhalb seines Lehrerkollegiums vor-gekommen waren und zu einer Denunziation der Lehrer bei derSchuldeputation geführt haben. Der Angeklagte behauptet, daßer hier ein schmähliches Komplot gegen ihn vorliege und be-zeichnet den Lehrer Heiseke als den geistigen Urheber desselben.Der Angeklagte bestreitet, daß die Sammelliste von dem„Lehrer-kollegium" unterzeichnet gewesen sei, vielmehr habe er dieselbe mitseinem Namen und demjenigen des Schulkommissions-VorstehersMaaß unterschrieben. Als er den Lehrern in einer abgehaltenenLehrerkonferenz von dem Resultate der Sammlungen Mit-lheilung gemacht, habe der Lehrer Leisegang daS Protokoll geführt. Das Lehrerkollegium habe sämmtliche Summen addirtund im Protokoll sei vermerkt worden:„Die Liste ist geprüftund für richtig befunden worden." Kurz vor Schluß des Pro-tokolls habe Herr Lehrgang die Konferenz verlassen müssen undHerr Heiseke habe die Protokollführung für den letzten kleinenRest übernommen. Herr Heiseke habe das ProtokoUbuch mitnach Hause genommen und als er dasselbe am nächsten Tag«wiederbrachte, habe sich ergeben, daß das von Leisegang geführteProtokoll herausgerissen war und daß Heiseke in seinemProtokoll den Zusatz:„Die Lifte ist geprüft und fürrichtig befunden worden," fortgelassen habe. Heiseke habedaraus erklärt, daß er das Blatt herausgerissen babe, weil nichtzweierlei Handschriften im Protokoll stehen sollten und daß erden Zusatz fort gelassen habe, weil er von demselben Nichts wußte.Er habe ihn aber sofort überzeugt, daß der betr. Beschluß that-sächlich gesaßt worden sei und Heisecke habe dann die Bemerkunanoch namträglich hingeschrieben. Er habe dann mit dem Schul-kommisiions-Borsteher Maaß, dem einzigen, welchem er Rechen-schaft schuldig war, jeden einzelnen Posten der Liste durchgesehenund Alles genau geprüft und nachdem Alles für richtigbefunden, habe Maaß ihm Decharge ertheilt. Einige Zeitdarauf haben seine Lehrer die Einberufung einer Konferenzveantragt und in derselben seien sie plötzlich mit derBehauptung ausgetreten und sie hätten Gelegenheit gehabt, imAmtszimmer die Sammelliste vor der Decharge-Ertheilung durch»zusehen und sie hätten sich genau überzeugt, daß in derselbenüber 1000 M. gezeichnet gewesen seien. Er habe dagegen sofortoppouirt und den Lehrern klar gemacht, daß unter der Listezweifellos auch die Listen der beiden Vorjahre gelegen und siedie Summen derselben irrthümlich zuaddirt hätten. Ihm seidies sofort klar gewesen, als die Lehrer sagten, sie hätten sichsogar einige Namen genannt und dabei Namen von solchen Spendernnannten, an welche er sich m diesem Jahre garnicht gewandt hatte.Er habe die Lehrer sofort aufgefordert, bei den betr. SpendernNachfrage zu halten, dieser Aufforderung sei aber Niemand nach-gekommen. Als dann später dt« S Lehrer an die Schuldeputationbeschwerdeführend gingen und die Behauptung aufstellten, erhabe die(von Heiseke zugefügte) Bemerkung über die stattgehabteKontrolle der Liste, wider den Willen und ohne Wissen der Lehrerhinzugefügt, da sei er allerdings äußerst erregt geworden,weil man ihm damit schlankweg eine Urkundenfälschung vorwarfund in dieser gereizten Stimmung habe er die Worte„bewußteLügner" georaucht.Zeug« Lehrer Heiseke: Schon Ende Novemberhabe der Angeklagte den Lehrern mitgelheilt, daß dieWeihnachtsgaben in diesem Jahre reichlich flössen. EinesTages habe er(Zeuge), als er flch niit mehreren Kollegenim Konferenzzimmer befand, dort ein Buch mit einem interessantenTitel gesehen, und als er dasselbe in die Hand nahm, sei eineListe herausgefallen, welche sich auf das Jahr 13SS bezogen habeund unlerzetchnet gewesen sei:„Das Lehrerkollegium der 147. Ge-meindeschule. H. Ahlwardt, Rektor." Er und die anwesendenKollegen hätte» die Summen zusammengezählt und sich überzeugt,daß 107uM. eingekommen waren, und es habe deshalb auffallenmüssen, daß der Angeklagte behauptete, es seien nur 410 M. gesammelt worden. Der Zeuge bestreitet, daß er das Leisegang'scheProtokoll widerechllich beseitigt habe, im Gegentheil habe Ahl-warbt gewußt, daß er das ganze Protokoll neu anfertigenwürde, denn der Angeklagte habe daS Blatt mit dem Le»segang-schen Protokoll selbst herausgeschnitten. Als Ahlwardt monirte,daß er in dem Protokoll ja den Passus von der Kontrolle derListe ausgelassen have, habe er diese Thatsache überhaupt sofortadgeleuguet, dann aber habe er sich doch dazu verstanden, diesenPassus hinzuzusetzen, das Lehrerkollegium babe aber eine Bemerkungi>em Prolokolle hinzugefügt:„daß dieser Passus von HerrnRektor Ahlwardt elgenmächtig zugesetzt sei". Auf eine Be-merkung des Präsidenten bestreitet Zeuge entschieden, daß einKomplot gegen den Angeklagten vorgelegen habe. Auf die Frage,warum man denn nicht in dem Augendlick, als Ahlwardt die Erträg-niffe der Sammlung aus nur 410 M. angab, sofort ihm entgegen«gehalten have, daß man ja eine weit höhere Liste gesehen habe,erklärt der Zeuge zuerst, daß man daran in jenem Augenblickewohl nicht gedacht have und später, daß man wohl nicht dennölhigen Muth hatte, dem Vorgesetzten gleich schroff entgegen zutreten. Der Zeuge behauptet, daß man gar nicht die Adstchl ge-habt habe, den Angeklagten zu denunziren, sondern daß manschließlich zufrieden gewesen wäre, wenn derselbe wenigstens überdie 410 M. volle Rechnung hätte legen können, aber auch daskonnte er nur zum Theil. Als die Sache ruchbar ge-worden, habe der Schulinspektor gesagt: wenn dieSammlungen NamenS des Schulkollegiuins geschehen seien,so müßten die Lehrer bis auss Tipfelchen über demi Rechnung verlangen. Darauf sei dann die Beschwerde über denAngeklagten abgegangen.— Der Angeklagte erklärt die ganzeDarstellung des Zeugen für falsch und unlogisch. Er betont,daß die Denunziation der acht Lehrer entschieden falsche That-fachen enthalte, indem darin stehe, daß er, Ahlwardt, den viel»beregten Zusatz„eigenmächtig" gemacht und das Protokoll dahinergänzt habe. Thalsächlich rühre diese Ergänzung von der Handdes Zeugen her. Ferner wiederholt der Angeklagte, daß er denZeugen wiederholt ausgefordert habe, doch mit ihm zu den an-tebttch von ihm in der Liste bemerkten Spendern zu gehen.—Zer Zeuge erwidert, daß er an dem betreffenden Tagekeine Zeit dazu gehabt und im Uebrigen geglaubthabe, die Sache werde sich noch friedlich erledigen.Der bemängelte Ausbruck in der Denuuzialion sollte nur an-deuten, daß Rektor Ahlwardt durch ihn, Zeugen, das Protokollhave ergänzen lassen.— Der Zeuge bekundet noch, daß die Lifte,welche er s. Z. in dem betreffenden Buch« vorgesunden halte.keine eigentliche Li'« war, sondern zwei lose Blätter.— Ueberdie thalsächiiqen Borgänge sind der Angeklagt« und der Zeugs