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Ansicht, daß dem Kläger unter den obwaltenden Umständen die Kündigungsfrist zugestanden habe und somit sein Entschädigungs­anspruch berechtigt sei.

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abwendbar und konnte jeden Augenblick eintreten, die bei einer Ge- Aus der Frauenbewegung. famtmenge von 700 Kilogramm im Waschhause befindlichen Nitro­glycerins unübersehbare Folgen haben mußte. Da ergriffen der Frauenbehandlung in der Fabrik. Von Arbeiterinnen der herzugeeilte Meister Hieronymus Wagner und der Wäscher Lehmannschen Fabrik in Rummelsburg  , die in der Mehrzahl Friedrich Schlemper, die eigne Lebensgefahr nicht achtend, das Arbeiterinnen beschäftigt, gehen uns lebhafte lagen zu über unge- Lohnentschädigung bei Nichteinstellung. Der Klavierarbeiter schon brennende Filtertuch und trugen es aus dem Waschhause bührliches Benehmen durch Meister; speciell im Scheersaale flagen G. beanspruchte von dem Klavierfabrikanten Barsch durch Klage beim vor den Erdwall, wo sie schnell den Brand erstickten und so jede die Frauen über den Meister, daß er ihnen vielfach Unanständigkeiten Gewerbegericht eine Lohnentschädigung von 60 M., indem er geltend Gefahr der Explosion beseitigten. Freilich hatte sich Schlemper dabei zumute. Beschwerden bei der Direktion seien erfolglos gewesen. Es machte der von Barsch zuerst engagierte Kollege Sch. habe_im durch Einatmen der sich massenhaft entwickelnden Untersalpetersäure feien schon Arbeiterinnen entlassen worden, die sich den Zumutungen Verkehrslokal der Klavierarbeiter zu ihm gejagt, er möge ſtatt eine Lungenentzündung mit allgemeinem Katarrh der oberen Luft- des Meisters nicht fügten. Dabei ist die Bezahlung eine höchst seiner zu Barsch gehen. Das habe er gethan, und wege sowie eine bedrohliche Herzschwäche zugezogen, doch gelang es. mangelhafte. So bekommt z. B. eine erste Arbeiterin an der sei auch bon Herrn Barsch, der gleich seine Papiere diese Zustände wieder ziemlich zu beseitigen. Als der Gewerbe Scheermaschine 10 M., eine zweite 9 M. Wochenlohn. dabehalten habe, zum 27. Mai zur Arbeit bestellt worden. Inspektor Westmeyer in Siegen von dieser mutigen, die Die Assistentin in der Fabrikinspektion sei auf diesen Betrieb am 27. Mai habe ihn aber Barsch nicht eingestellt, weil eigne Lebensgefahr nicht achtenden That Kenntnis erhielt, beantragte aufmerksam gemacht. der Kollege Sch. nun doch habe die Stellung einnehmen wollen. er auf Grund des§ 10 Absaz 3 des Unfallversicherungs- Gesezes Die Kammer IV des Gewerbegerichts nahm an, daß hier ein vom 6. Juni 1884 bei der Berufsgenossenschaft eine Geldprämie für Eine treue Parteigenoffin, die Maurers  - Ehefrau Rosa Arbeitsverhältnis im Sinne des Gesetzes zu stande gekommen sei. diese rettende That. Infolgedessen beantragte die Sektion Köln   eine Friedrich, starb in Sche de mis bei 8widau. Die Partei- Es träfe zwar dem Arbeitgeber fein größeres Verschulden, folche von je 100 m., die die Genossenschaftsversammlung aber auf genossen werden der Verblichenen, welche auch Mitglied des Social- indessen wäre er für den dem Kläger durch die Nicht­je 200 m. erhöhte und diese zwei waderen Männer verdienen dies demokratischen Vereins für Zwidan und Umgegend war, ein treues einstellung erwachsenen erwachsenen Schaden haftbar, denn es wäre selbe jedenfalls weit eher, als alle Aufsichtsräte die Tausende, die Andenken bewahren. seine Pflicht gewesen, sich bei dem erstengagierten Arbeiter sie als Bonifikation für ihre schwere Arbeit jedes Jahr schlucken. Sch. zu erfundigen, ob er wirklich nicht anfangen wolle, Ein Arbeiterinnenstreik in Ungarn  . In Neusaz wurden die bevor er den Kläger annahm. Durch die Abnahme der Legiti­Der Jahresbericht der reußischen Fabrikinspektion( Gera  ) 350 Arbeiterinnen der dortigen Seidenfabrit durch fortgesezte mationspapiere und durch die bestimmte Erklärung, Kläger   solle am für das Jahr 1900 ist erschienen und auch von diesem Berichte stellt Quälereien, moralische Mißhandlungen und Lohnkürzungen in den 27. Mai tommen, sei der Arbeitsvertrag abgeschlossen worden. Auf unser Parteiblatt in Gera   fest, daß er an Umfang wesentlich hinter Streit getrieben. Sie verdienten bei einer Arbeitszeit von früh den Nat des Vorsitzenden verzichtete der Kläger   auf einen Teil dem vorjährigen zurücksteht. Interessant sind daraus die Angaben 5 bis abends 7 Uhr 25 bis 45 Kreuzer im Accord. Dabei wurden seiner Forderung, weil dem Beklagten   irgendwelche böse Absicht über die Geschäftslage. Es geht daraus hervor, daß sich auch in sie empörend behandelt und mußten sich stets horrende Geldstrafen ferngelegen hat. So tam schließlich noch ein Vergleich zu stande. diesem Bezirk die Krisis stark bemerkbar macht. Bei 26 Betriebs- gefallen lassen. Sie entschlossen sich endlich, obwohl sie gänzlich arten wird eine Verschlechternng der Verhältnisse festgestellt. Wegen unorganisiert sind, zu streiken, und stellten Forderungen auf Für drei Tage ,, unrechtmäßiges Feiern" beanspruchte der geschäftlicher Schwierigkeiten mußten 17 17 Betriebe geschlossen Verkürzung der Arbeitszeit, geregelte Pausen, Lohnerhöhung Weber H., der in Bernau   als Hausindustrieller für den werden. Die Zahl der Webstühle ist von 11356 auf 10 756 zurück- und anständige Behandlung. Sie hatten, da der Fabrik Berliner   Teppichfabrikanten Bader thätig ivar, ins gegangen und von diesen waren nur 7222 im Betriebe. Ebenio direktor wenigstens die Verkürzung der Arbeitszeit zugestanden gesamt 8,70 Mart. Der Vertreter des Beklagten   machte ging die Zahl der Spindeln von 88 757 auf 88 261 zurück, und von hatte, die Arbeit bereits wieder aufgenommen. Da holte er sich vor dem Gewerbegericht geltend, daß den Hausindustriellen diesen waren nur 72 051 im Betrieb, das sind 1400 weniger wie im dann eine Rädelsführerin" heraus und wollte sie in seinem in Bernau   ein Rechtsanspruch auf Bezahlung der Zeit, Jahre vorher. Es ist also namentlich die Textilindustrie, der Haupt- Comptoir prügeln. Darauf drohten ihm die andren, sie würden die wo sie einmal mit der Arbeit nicht weiter tönnten, nicht zustehe. erwerbszweig der Bevölkerung des Landes, der schon im vorigen Thür erbrechen und ihn totschlagen, wenn er ihre Genossin nicht Die Leute arbeiteten im Accord und ein Kündigungss Jahre schwer zu leiden hatte. freiließe. Es kam zur erneuten Arbeitseinstellung und obwohl der verhältnis existiere nicht. Uebrigens fönne die Firma garnicht die Arbeiterinnen fest. Sie ließen sich nicht mehr zur Arbeit und ob und wie lange sie wegen Mangels an Material feiern Direktor die Fabrifthore schließen und die Polizei rufen ließ. blieben tontrollieren, ob die Leute in Bernau   auch für sie thätig seient zwingen. Der Direktor verstand sich schließlich unter Assistenz des Oberstadthauptmanns zu Verhandlungen.

Ueber die Wirkungen der Krisis in der Metallindustrie geben nachfolgende Mitteilungen beredtes Zeugnis. Auf eine am 10. Juli vorgenommene Umfrage über die Geschäftslage in den Berliner   Metallgießereien liefen Antworten aus 77 Betrieben ein, in denen 1032 Personen und zwar 333 Former und 650 Hilfs arbeiter beschäftigt sind. In 24 dieser Gießereien mit 156 Arbeitern ist die Arbeitszeit bis auf 7, 6 ja bis auf 4 Stunden herabgesetzt. In weiteren 20 Betrieben mit 468 Arbeitern wird über großen Be­schäftigungsmangel geklagt, so daß es sehr häufig vorkommt, daß die Former nicht nur Stunden, sondern sogar tagelang ohne Beschäf= tigung find.

Eine in Chemnitz   veranstaltete Umfrage ergab gleichfalls betrübende Resultate. Hier die Antworten: Burckhardt u. Ziesler. Seit einem Jahre ist die Hälfte der Arbeiterschaft nach und nach von selbst gegangen.

Chemnitzer   Werkzeugmaschinen- Fabrik vorm. Joh. Zimmermann. Infolge mangelnder Beschäftigung sind etliche Hundert Mann beurlaubt. Elektricitäts- Aktiengesellschaft. Bei einem Arbeiterstande von früher 300 Mann sind jetzt noch 250 Arbeiter vorhanden. Für die freivillig Gegangenen erfolgten teine Neueinstellungen. Werkzeugmaschinen- Fabrik von Escher. Hier sind nach und nach 100 Mann abgelohnt worden, weil viele Lagervorräte vorhanden sind und keine Neubestellungen vorliegen. Maschinenfabrik von Krauß u. Röver. Im vorigen Jahr betrug der Arbeiterstand 60-70 Mann, von denen aber jetzt nur noch der sechste Teil vorhanden ist. Die selbst gegangenen Arbeiter haben lohnendere Beschäftigung gefunden.

Sächsische Maschinenfabrik. Direkt abgelohnt wurde niemend, wogegen in verschiedenen Branchen die Arbeitszeit verkürzt wurde. Wer zu wenig verdient, ist von selbst weggeblieben. Maschinenfabrik von illbricht, 3schopauerstraße. Seit 1. Oft. 1900 find 90 Arbeiter weniger, davon 50 abgelohnt und 40 freiwillig gegangen. Werkzeug Maschinenfabrit Union. Im letzten Jahre haben 100 Mann die Arbeit freiwillig verlassen, abgelohnt wurde keiner. Werkzeugmaschinen- Fabrik vormals Petschke u. Glöckner. Von 200 Arbeitern im Vorjahre sind jetzt nur noch 100 Arbeiter vor handen. Zum Teil wurden sie gekündigt, zum Teil haben sie selbst aufgehört.

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Werkzeugmaschinen- Fabrit Vulkan. Von der Arbeiterschaft ist ein Teil beurlaubt, ein Teil selbst gegangen wegen ungenügenden Berdienstes. Werkzeugmaschinen- Fabrik von Köhler. Während früher 160 bis 170 Mann beschäftigt wurden, sind jetzt nur noch 14 Mann vor handen. Maschinenfabrik Michaelis. Im Laufe des letzten Jahres hat eine große Anzahl die Arbeit selbst aufgegeben, ohne daß dafür Neueinstellungen erfolgt sind.

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regelten Pausen vereinbart, 10 Kreuzer Lohnerhöhung pro Tag, und Es wurde eine erhebliche Verkürzung der Arbeitszeit mit ge­Einschränkung der Geldstrafen. Niemand wird gemaßregelt. vom Oberstadthauptmann authentiziert und von einem niitanwesen Diese Bedingungen wurden von beiden Teilen angenommen, den serbischen Popen- gesegnet!

Sociale Rechtspflege.  

müßten. Das Verhältnis zur Firma sei nicht wie ein Arbeitsverhältnis in der Fabrik selber zu behandeln.- Die einen Vergleich anzubahnen. Der Versuch scheiterte indessen an der Stammer II unter dem Vorsitz des Herrn v. Schulz suchte unerschütterlichen Abneigung des Vertreters des Beklagten, der viel schließlich H. seine Klage als aussichtslos zurück. von einer Principienfrage sprach. Auf Auraten des Gerichts nahm

Unberechtigte Lösung des Lehrverhältnisses. Der Arbeiter D. hatte seinen Sohn aus der Lehre bei dem Silberwaren­fabrikanten Leo Bahner fortgenommen, weil er nicht eine genügende Ausbildung in der Silberschmiederei erhalten habe. Er verlangte dann durch Klage beim Gewerbegericht Sat§ 94 Ziffer 2 des neuen Unfallversicherungs- Gesetzes die Papiere des Lehrlings, die ihm der Beklagte Bahner rückwirkende Kraft? Diese Frage hatte das Reichs- Versicherungs- mit der Begründung verweigerte, daß der Lehrling nirgends amt in einem Rechtsstreit des russischen Polen   Koleczey wider die mehr lerne als bei ihm. Der Seläger meinte darauf, es möge ja Snappschafts- Berufsgenossenschaft zu entscheiden. S. bezog wegen sein, daß der Lehrling für die Patent Besteckfabrikation einer schweren, in Deutschland   erlittenen Verlegung seit dem Jahr 1894 des Beklagten genig Terne. Er wünsche aber, fein eine Unfallrente. Unter Bezugnahme auf Ziffer 2 des§ 94 des Sohn solle in der Silberwaren- Fabrikation so ausgebildet neuen Gesetzes entzog ihm die Berufsgenossenschaft vom 1. No- werden, daß er in jeder Silberwaren Fabrik arbeiten vember 1900 ab die Rente, weil er schon wieder jahrelang in fönne. Der Beklagte berief sich auf auf seinen Rußland   lebe. Das Gesetz bestimmt nämlich an der angegebenen wonach Vertrag, der Knabe in einer zweijährigen Lehrzeit in der Stelle, daß das Rentenbezugsrecht der Ausländer ruhe, so lange sie Besteckfabrikation so gut als möglich" ausgebildet werden ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inlande hätten. S. legte follte. Die Kammer V des Gewerbegerichts wies die Klage vergeblich Berujung cin. § 94 Biffer 2 auch auf ältere Renten Anwendung fände. die angeführte Vertragsbestimmung als maßgebend. Das Schiedsgericht nahm an, daß ab. Der Vorsitzende Dr. Bogt verwies in der Begründung auf

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Tuberkulose- Kongreß.

Danach St. Legte hierauf Refurs ein. Der verhandelnde Senat des könne er garnicht verlangen, daß sein Sohn in der Silber­Reichs- Versicherungsamts tam zu einer dem Kläger günstigen An- schmiederei und Silberwaren- Fabrikation, die gar nicht zum Betriebe sicht, sah aber selber von einer Entscheidung ab, und zwar mit des Beklagten gehörten, ausgebildet werden solle. Er hätte sich Rücksicht auf mehrere Urteile durch die dem§ 94 Ziffer 1, wo des Reichs Versicherungsamts, auch selber sagen können, daß dies in 2 Jahren überhaupt unmöglich den Strafgefangenen ici. Daß aber der Lehrling innerhalb 2 Jahren in der Silberbested die Rede ist, rückwirkende Straft zugesprochen wurde. ist, rückwirkende Kraft zugesprochen wurde. Nach Fabrikation sich nicht so gut als möglich" ausbilden lasse, habe diesen Urteilen ruht bei Strafhaft auch das Anrecht auf ältere, Kläger   nicht behauptet. Die Fortnahme des Lehrlings aus der Lehre schon vor dem Jukrafttreten des neuen Gesetzes rechtsfräftig bewilligte fei rechtlich nicht begründet. Reuten. Aus diesem Grunde gab der verhandelnde Senat die Sache an den für Principien- und wichtige Rechtsfragen eingesetzten erweiterten Senat ab. Dieser hat nun in feiner legten Sigung die Vorentscheidung aufgehoben und dem Kläger   die Rente weiter bewilligt. Präsident Gäbel führte begründend aus: Der Senat sei nur der hier allein in Betracht kommenden Frage näher getreten, ob§ 94 Biffer 2, der Tuberkulosen- Kongresses den Vorsitz. Professor Mac Fadhean Der Earl of Spencer führte in der Donnerstags- Sigung des von den Ausländern im Anslande spreche, rückwirkende Kraft insofern habe, daß er auch Anwendung fände auf Renten, die schon vor dem Inkrafttreten des andren Gesetzes rechtskräftig liefen. Im allgemeinen hätten Gesetze nicht rückwirkende Kraft. Rückwirkende Kraft wäre mur dann anzunehmen tem der Gesetzgeber dies als seinen Willen ausdrücklich fund­gebe oder wenn durch eine überwiegende Fülle von Beweisgründen die Absicht des Gesetzgebers dahin festgestellt werden könne, daß eine Rückwirkung stattfinden solle. Das sei mun mit Bezug auf§ 94 Ziffer 2 nicht der Fall. Der Gesetzgeber habe sich in den und inwieweit

einen Bericht über Tuberkelbazillen in der Milch. von der föniglichen Thierarzenei Schule verlas

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Redner betonte, wenn er auch nur mit 3 agen sagen könne, daß seine Anschauungen von denen des Professors Stoch bweichen, dem die Schuhriemen zu lösen er sich nicht für würdig halte, sehe er sich doch genötigt, zu erklären, daß Ju Hannover hielten circa 400 Arbeiter einer großen Fabrik er Kochs Theorie nicht annehmen könne. Redner führte der Maschinenbranche eine Versammlung ab, in der das System der statistische Belege gewonnen aus Untersuchungen, die Lohnabzüge der letzten Zeit durch die Mitteilung vieler Einzelheiten in den beiden größten Kinder Hospitälern Englands an grell beleuchtet wurde. Aus den Mitteilungen geht hervor, daß die Materialien nicht darüber ausgesprochen, ob verstorbenen Patienten vorgenommen waren und aus denen Abzüge an den Accordpreisen bis zu 35 Prozent ansteigen. Jedem, Biffer 2 des§ 94 auf Ausländer mit alten Renten An- hervorgeht, daß bei dem einen Hoſpital in 29,1, bei dem andren in der damit nicht zufrieden ist, wird freigestellt, zu gehen. wendung finden solle. Und auch aus 28,1 Proz. Fällen die erste Ansteckung der an Schwindsucht gestors den Verhandlungen in den Kommissionen benen Kinder vom Verdauungskanal aus erfolgt war. Die Generalversammlung der Central- Kranken- und Diese sei nichts Derartiges zu erkennen. Sterbetasse der Tischler debattierte auch noch am Es würde dem socialpolitischen Grundgedanken des Unfallversicherungs- Zahlen stimmten nicht zu Kochs Angabe, daß derartige Fälle Donnerstagvormittag über den Antrag auf Umwandlung der Kasse Gesetzes zuwider sein, wenn man ohne zwingenden Grund einem äußerst selten seien. Mac Fadyean ist aus eigner Erfahrung zu in eine Zuschußtaffe. Nach Schluß der Diskussion wurde namentlich einen Unfall Schaden erlitten habe und für den eine Rente festgelegt Menschen durch Tuberkelbazillen veranlasse. Redner stellte dann noch Ausländer die Rente entzöge, der in der inländischen Industrie durch dem Schluß gekommen, daß die Milch oft eine Infizierung von abgestimmt. Es stimmten für Umwandlung: worden sei. Ein solcher zwingender Grund sei nicht erkennbar. Die nicht durchweg ausreichend sei, um beim Vich die fest, er habe durch Zufall gefunden, daß das Tuberkulin Hildebrandt- Hamburg, Spethmann- Altona, Püschel- Rigdorf, Fuchs- Berlin, Uhlich- Chemniz, Buhro- Buckau, Rüdiger- Halle a. d. S., Fälle, in denen nach§ 94 die Rente ruhen felle, jeien zwar Krankheit genau zu bestimmen. Nach seiner Meinung liege das Anders- Plagwis, Haferkorn- Bolfmarsdorf, Schmiedel- Leipzig unter den Ziffern 1, 2 und 3 redaktionsli zusammengestellt, Heilmittel in einer gründlichen Kontrolle. Der Vorsigende Earl Stein- Nürnberg, Herold- Offenburg, Wiegand- Rothenbitmold, Morsch die Anwendung des Gesetzes könne aber bezüglich der einzelnen hier Heilmittel in einer gründlichen Kontrolle. Der Vorfigende Earl of Spencer trat dafür ein, daß die Regierung eine Köln  , Wolfs- Mühlheim a. Rh., Kurth- Kalk, Horstmann- Oldenburg. aufgeführten Fälle eine verschiedenartige sein. Nehme man auch an, naue Briifung der Theorie Kochs vornehmen laffe. No carb Gegen ble Umbandlung daß auch bei Strafgefangenen mit älteren Renten die Rente nach Nocarb Bruhn- Hamburg  , Rezzenhagen- Lübeck, Wegner- Riel, Riedel-$ 94 Biffer 1 ruhe, fo sei noch kein Rückschluß gestattet, daß der Crichton Browne zollte dem Mute Kochs Anerkennung, mit der führte aus, er teile die Ansichten Mac Fadyeans. Dr. Stettin, Gruhl- Nowawes, Trügschler- Rathenow, Schmidt- Rirdorf, jelbe Grundfaz auf§ 94 3iffer 2 zutreffe. Der Senat nehme an, Borchardt- Berlin  , Griese- Berlin  , Nizke- Berlin, Stievenhofer- daß hier für die Anwendung des§ 94 Ziffer 2 kein Grund vor- fordere. Aber solche Kritik würde dazu beitragen, die Wahrheit ans er seine Theorie vorgebracht habe, die sicherlich die Kritik herans­Charlottenburg, Bittorf Berlin  , Koch- Berlin, Reichardt- Berlin  , liege. Renten, die vor dem 1. Oktober 1900 festgesezt sind, seien Licht zu bringen. Die Gesetzgebung dürfe sich nur an die absolut Rigler- Breslau, Kretschmar- Dresden  , Funte- Meißen, Fiedler- Gera, Ausländern, die im Auslande leben, weiter zu zahlen. bewiesenen Thatsachen halten. Schmidt- Gotha, Schulz- Wenigenjena. Der stellvertretende Arbeiter und die Kündigungsfrist. Die Umwandlung ist deniach abgelehnt und zwar, wie die Der Steinschleifer U. war von dem Druckereibefizer Bethge zum Frankfurter Volksstimme" angiebt, mit 43 gegen 17 Stimmen. Das Ersatz des erkrankten Schleifers 2. engagiert worden. Er sollte dessen London  , 26. Juli.  ( Schlußsigung.) Es wurde eine Reihe von nach kann die demselben Blatte entnommene Abstimmungsliste auf Stellung bis zur Gesundung des Mannes behalten. Als dieser sich Resolutionen einstimmig angenommen, in welchen der Kongreß sich der Neinseite nicht vollständig sein. wieder zur Arbeit meldete, war jedoch der Oberdrucker des Herrn u. a. gegen das Ausspeien auf öffentlichen Bläzen Ein Antrag Stein- Nürnberg: Vor der nächsten Generalversamm Bethge darüber ärgerlich, daß 2. sein Wiederkommen nicht schon acht ausspricht, und den Hofpitälern und Polikliniken empfiehlt, jeden Phtisiter lung eine Urabstimmung betr. Umwandlung der Kasse unter den Tage vorher angezeigt hatte. Er beschäftigte ihn nicht, sondern mit einer schriftlichen Anweisung für sein Verhalten Mitgliedern vorzunehmen, wird in namentlicher Abstimmung mit ersuchte ihn, noch ein bißchen spazieren zu gehen. Erst drei zu versehen und auf den Gebrauch von besonderen Spudnäpfen 36 gegen 18 Stimmen abgelehnt. Zur Prüfung und Vorberatung Wochen später wurde 2. wieder in den Betrieb eingestellt und zu- hinzuwirken; ferner empfiehlt der Kongreß die Anzeigepflicht für der Anträge, die zur Statutenänderung und Beitragserhöhung vor- gleich wurde der Ersatzmann U. entlassen. U. flagte numehr auf Schwindsuchtsfälle sowie die Errichtung von Sanatorien liegen, wird eine Kommission von fieben Personen gewählt, der Gewährung einer Lohnentschädigung, indem er geltend machte, er und Schwindsuchts heilstätten und legt den Regie­folgende Delegierten angehören: Derbe, Morsch, Plaaß, Spethmann, sei zu Unrecht ohne vorherige Kündigung entlassen worden. Die rungen dringend aus Herz, sofort eine Untersuchung Reinhardt, Schmidt und Kizler. Rammer VIII des Gewerbegerichts entschied zu Gunsten des der Kochschen Theorie beranlassen, Zu einem Antrag München II  : Die Einzelmitglieder im Er- Klägers, worauf der Beklagte sofort den Betrag zahlte. Der Vor- zwischen aber in den Vorsichtsmaßregeln gegen infiziertes Fleisch frankungsfall der nächstliegenden Zahlstelle zuzuweisen, äußern sich sigende, Gewerberichter Dr. Meier, führte zur Begründung und infizierte Milch nicht nachzulassen. Des weiteren empfiehlt der mehrere Redner. Die Diskussion wird vertagt. aus: Im ersten Termin sei von einem Probe Engagement Stongreß die Einseyung eines ständigen internationalen Ausschusses, Die Versammlung beschloß dann noch eine Mißbilligungs- gesprochen worden. Ein solches liege hier schon deshalb nicht vor, welcher das Material sammeln, darüber beraten und Mittel zur Be­erklärung gegen die Redaktion des" Vorwärts", weil sie die Auf- weil nach der Praxis des Gerichts als Marinum einer Probezeit fämpfung der Tuberkulose empfehlen soll. Schließlich wurde beschlossen, nahme des ihr zugesandten Versammlungsberichts abgelehnt hat. 4 Wochen gelten, während der Kläger   beinahe 4 Monate im Betriebe daß auf dem nächsten Kongreß die Frage der persönlichen Schwindſuchts­Wir bemerken dazu, daß der uns gesandte ericht in sehr weit gewesen sei. Neuerdings sei nun festgestellt worden, daß der Kläger   anlage sowie der Mittel, dieser Anlage entgegen zu wirken, zur schweifiger Form so gut wie gar nichts Thatsächliches, Mitteilens- einen erkrankten Kollegen vertreten sollte. Die Sache liege Beratung gestellt werden soll. wertes enthielt, und daß wir uns deshalb in der Berichterstattung jetzt rechtlich 10: Wäre der Arbeiter 2. ein Jahr lang über das Thatsächliche, das allein für uns in Betracht kam, an das frant gewesen und gleich nach Beseitigung der Krant Frankfurter   Parteiblatt halten mußten. heit bei Bethge wieder in Arbeit getreten, dann hätte Lekke dann hätte Lehte Nachrichten und Depelthen. Ein Verband der Orts- Krankenkassen Hamburgs   ist im der Entstehen begriffen. Er hat den Zweck, die Interessen der Kassen beit angenommene Kläger   jofort entlassen werden können. Frankfurt   a. M., 26. Juli.  ( W. T. B.) Auf einem Neubau und der Versicherten in jeder Beziehung zu wahren, und soll mög- Da aber 2. nach seiner Gesundung nicht gleich eingestellt worden versagte heute beim Heraufwinden einer schweren Sandsteinplatte die lichst in jeder Hinsicht Gegenseitigkeit zwischen den dem Verbande jei, so habe Kläger   mit Recht annehmen dürfen, daß feine Thätigkeit Bremsvorrichtung des Krahns, die Platte stürzte herab und erschlug angehörenden Kassen schaffen. Bis jetzt haben sich 19 Rassen bereit als Erfaßmann zu Ende wäre und daß er nunmehr in ein einen Arbeiter; ein zweiter Arbeiter wurde schwer und ein dritter erklärt, dem Verbande beizutreten. festes Arbeitsverhältnis trete. Die Kammer sei der leicht verletzt. Verantwortlicher Redacteur: Carl Leid   in Berlin   Für den Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin  .

als Ersazmann für die Zeit der Krank­

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