Einzelbild herunterladen
 
  

Das Komitee

der ausgesperrten Tabatarbeiter..

worden.

Das letztere ist richtig, das erstere nicht. Herr Schloßmacher erklärte| Tüchtigkeit ihrer Mitglieder und nicht durch Feindselig-| Einflüsse können sowohl in der Natur des Betriebes selbst liegen, schon, bevor die Fabrikanten die Listen der nicht wieder ein- feit gegen die Arbeitgeber, wie öfters angenommen wird, als auch in der Weise, wie und unter welchen Umständen und auf zustellenden Arbeiter gezeichnet hatten, es feien weit mehr bestimmt wird. Am besten zeigt sich das schon in der Wahl der welche Dauer die Arbeiten verrichtet werden. Nur soviel scheint ge­als wir glaubten. Nach Einsicht in die Liste stellte sich Vertrauenspersonen der Gewerbe- Inspektion, die entweder vollständig wiß, daß in Betrieben wie Biegeleien, Kalt- und Marmora Heraus, daß man weit über 70 Personen nich wieder einstellen wollte. unabhängig find, wohl auch den Arbeiterstand verlassen haben, oder werken, in der Metallwarenfabrikation, in den Wenn hatte man aber gestrichen? Zunächst alle Arbeiter, welche in sich in solchen Betrieben befinden, in denen der Arbeitgeber der Sache Ger bereien sowie im Baugewerbe die Frauenarbeit an sich den Fabrikkommissionen thätig gewesen, ferner die ganze Leitung wohlwollend gegenübersteht. unpassend und vielleicht auch entbehrlich ist, da diese Thätig­des Ausstands, viele solche Arbeiter, welche langjährig un- Der noch vielfach herrschenden irrtümlichen Auffaffung, als ob feiten als solche weder zu den Frauenarbeiten gehören, noch eine besondere, unterbrochen in einzelnen Betrieben thätig gewesen und alle die- es fich bei Lohnbewegungen organisierter Arbeiter um plötzliche den Frauen eigene Geschicklichkeit erfordern und vielfach sogar an die jenigen, die mehr oder weniger für die Organisation eingetreten Entschließungen unruhiger Elemente handle, ist die Thatsache Körperkraft nicht unbeträchtliche Anforderungen stellen. Die besonders uma find. War dies vielleicht nur ein Bufall? O, nein es war mit gutem gegenüberzustellen, daß jeder Lohnbewegung ein planfänglich angestellten Erhebungen in Bezug auf die weibliche Wander­Worbedacht geschehen. mäßig geordnetes Verfahren innerhalb der gesamten arbeit in den Ziegeleien haben als Grund zwar vorwiegend Mangel Was aber war das große Verbrechen, weswegen man die Organisation vorauszugehen hat. Ueber die Berechtigung einer an männlichen Arbeitern ergeben; es hat sich aber gezeigt, daß man Arbeiter aus den Fabriken jagte und nun die besten und örtlichen Lohnbewegung innerhalb eines bestimmten Gewerbes ent- weniger geschickte als billige Arbeitskräfte intelligentesten derselben gänzlich verbannen will? Weil die Arbeiter scheidet nach vorausgegangener Beratung und Begründung durch die brauchte. Andererseits läßt die Statistik erkennen, daß die Frauen­gewagt hatten, auch einmal etwas zu fordern, nämlich ihr Selbst- örtlichen Fach- beziehungsweise Ortsvereine bei den Bereinigten arbeit durchaus nicht allgemein üblich und in einzelnen größeren bestimmungsrecht und die Anerkennung ihrer Organisation. So steht Gewerkschaften der Centralvorstand der betreffenden Gewerkschaft Biegeleien sogar erst im Laufe der letzten vier bis sechs Jahre in es und nicht anders. Der Revers, so behauptet man, sei zurück- und bei den Hirsch- Dunckerschen Gewerkvereinen der Generalrat. Aufnahme gekommen ist. Aehnlich ist es in der Metallwaren­gezogen und wiederum will man auf andre Weise( durch Maß- Schon der Umstand, daß beide Organe in der Regel vom Orte, wo Industrie und in den Gerbereien, in denen sich die Beschäftigung regelung in bester Form) die Vernichtung der Organisation. eine Lohnbewegung im Gange ist, entfernt sind, ermöglicht weiblicher Arbeitskräfte erst in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren Es ist richtig, wenn Herr Schl. fagt, daß die ausständigen eine ruhige Prüfung der für die Lohnbewegung geltend entwickelt hat." Arbeiter sich mit Punkt 6 und 7 nicht einverstanden erklärten. Jedoch gemachten Gründe. Dazu tommt die genaue Kenntnis der Lage ist hinzuzusehen, daß sie zu weiteren Unterhandlungen bereit waren. Des Arbeitsmarkts und aller mit ihr zusammenhängenden Er­Gerichts- Beitung. Daß der größte Teil der auf den Listen von den Fabrikanten ge- fcheinungen, zu deren gründlichem Studium die genannten Vorstände strichenen Arbeiter nicht draußen zu stehen braucht, ist mehrfach be- verpflichtet sind, denn jede für die Arbeiter unglückliche Lohnbewegung, Der Segen der Berufungsinstanz ist auch dem Kohlens wiesen. sofern sie ihre Ursache in unrichtiger Beurteilung dieser Verhältnisse händler Rudolf Nagel, der gestern vor der sechsten Ferienstraf­So kann sich jeder Leser flar werden, wer an dem Nichtzustande hat, führt zu einer moralischen und finanziellen Schwächung der Gewerk- fammer des Landgerichts I   stand, zu teil geworden. Ein Zeuge kommen eines Friedens die Schuld trägt, ob es die zu fortschaft bezw. des Gewerkvereins. Wird einer Lohnbewegung vom Central- hatte vor dem Schöffengericht bekundet, daß der Arbeiter Erust währenden Konzessionen geneigten Arbeiter sind, oder die mit der vorstand bezw. dem Generalrat die Genehmigung versagt, so haben ent- offmann, welchem die Verabfolgung von Coaks auf der Absicht der gröbsten fortgesetzten Maßregelungen unsrer besten gegenhandelnde Arbeiter alle Konsequenzen eines für sie unglück Lichtenberger Gasanstalt oblag, dem Angeklagten Nagel 10 Hektoliter Kollegen umgehenden 8 Fabrikanten. lichen Ausganges selbst zu tragen. Arbeitslosen- und Streitunter Coats mehr verabfolgt hatte, als diesem rechtmäßig zufam. Hoffmann stüßung werden in solchem Falle nicht gewährt. In dieser Ordnung war daraufhin wegen Diebstahls zu zwei Wochen, Nagel wegen der Dinge und bei ruhigen und erfahrenen Männern an der Spitze, Hehlerei zu einer Woche verurteilt Gefängnis die auch ihre Ehre darin suchen, den Arbeitern auf friedlichem Wege Während Hoffmann sich bei dem Erkenntnis beruhigte, legte seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Löwen­Zum Streik der Sammetscherer. Der Verein für nieder- Bugeständnisse zu erringen, liegt eine sichere Gewähr gegen leicht- Nagel durch rheinische Textilindustrie und ihre Hilfsindustrie erläßt eine Er- fertige Beunruhigungen der Industrie und der Arbeiter, die sich mit stein, Berufung ein. Dieser trat vor der zweiten Instanz den Be­weis dafür an, daß der Belastungszeuge, der auch Anzeige erstattet klärung, in der es heißt: Ein Ausschuß des Vereins habe die Forde- ihrer Familie nicht brotlos machen wollen." rungen der Streifenden geprüft und dieselben als unberechtigt Für den Gewerbegerichtstag, der aur 10. und 11. September hatte, ein vielfach vorbestrafter Mensch sei. Auf die Bekundung am dieses einzigen Zeugen hin dürfe die Verurteilung eines bisher un­anerkannt, denn der Lohn der Scheerer betrage mit Ausnahme von in Lübeck   stattfindet, bewilligte der Magistrat der Stadt Erlangen   bescholtenen Mannes nicht erfolgen. Der Gerichtshof war ebenfalls 37 Arbeiter pro Woche 19,68 m. Auch wäre die Beschäftigung die Delegationskosten für zivei Delegierte mit zusammen 200 M. der Ansicht, daß das Belastungsmaterial zu einer Ueberführung des der Scherer cine wenig anstrengende und sehr einfache. Die General- Versammlung hätte deshalb einstimmig beschlossen, die Die Einrichtung einer eignen Bäckerei beabsichtigt der Angeklagten nicht ausreiche. Der darauf unter Aufhebung des ersten Scherereibefizer in jeder Weise zu unterstüßen, sie namentlich Konjumverein Vorwärts" in Dresden  . Er hat zu diesem Zwecke so- Urteils freigesprochen wurde. wie zur Errichtung andrer Baulichkeiten ein sehr großes Grundstück Was geschieht nun mit dem verurteilten Hoffmann? während des Ausstandes für ihre petuniären Nachteile statutenmäßig erworben. zu entschädigen. Sollten die Streifenden nicht bald zur Einsicht Eine junge Krankenpflegerin, die 18jährige Emma W. stand kommen, dann würden sämtliche Sammefweber und die Invalidenrente für staatliche Bergarbeiter in Rußland  . gestern in ihrer Ordenstracht vor dem Schöffengericht, um sich wegen Arbeiter der Hilfsindustrie ausgesperrt. Die Arbeiter Ein vor wenigen Tagen veröffentlichtes Gefeß regelt die Gewährung Diebstahls zu verantworten. Unter Thränen gab sie zu, daß sie sich einer augenblicklichen schwachen Anwandlung vergessen erklären, von ihren Forderungenftein Jota nachzulassen, denn ihr Lohn sei von Invalidenrente an die Arbeiter in den staatlichen Bergwerken in Ihre Oberin habe ihr berziehen, fie dürfe im miserabel, der Höchstlohn betrage 20,70 m. wöchentlich, werde aber und von Renten an ihre Hinterbliebenen im Falle des Todes. Da- habe. nur von wenigen erreicht, dann sei zu bedenken, daß durchschnittlich nach haben, wie der" Frankfurter Zeitung  " geschrieben wird, Dienste bleiben, nun möge das Gericht auch Milde walten lassen. jährlich 13 Wochen Feierschichten eingelegt werden, in vielen Jahren alle Arbeiter der staatlichen Bergwerke, ohne Rücksicht auf Das Kind eines Blumenhändlers, das sie verpflegt, sei ver­Die Mutter des Kindes hatte mehrere Kleinigkeiten, noch mehr. Außerdem greife die Arbeit durch den Staub, welcher Geschlecht und Alter, einen Anspruch auf eine Invaliditätsrente, storben. das Scheren verursache, die Lungen so an, daß ein Scherer über die infolge von Unfällen oder Berufskrankheiten während oder welche die Verstorbene besonders gern gehabt, mit in den Sarg gelegt, 40 Jahre eine Rarität sei. infolge Ansübung ihrer beruflichen Obliegenheiten, ihre Arbeits- sie sollten mit der kleinen Leiche in die Gruft gesenkt werden. Die fähigkeit ganz oder teilweise einbüßen. Tritt infolge solcher Greig Angeklagte hatte diese Sachen in einem unbewachten Augenblic Bergarbeiterstreik in Braunschweig  . Am Sonnabend find, nisse der Tod des Arbeiters ein, so geht der Anspruch auf die Rente wieder herausgenommen und sich angeeignet. Sie wußte selbst nicht, wie der Braunschweiger Volksfreund" berichtet, sämtliche Bergleute auf die Familie desselben, und zwar Witwe, Kinder und Eltern was sie damit anfangen sollte. Die That sei bemerkt worden, bevor und Arbeiter der Braunkohlenwerke Treue" in den Ausstand ge- über. Ein Verlust dieses Anspruchs tritt nur ein, falls bewiesen der Sarg geschlossen wurde. Der Gerichtshof verurteilte die An­treten. Einem bürgerlichen Blatt zufolge hatte die Direktion der wird, daß die Verlegung in böswilliger Absicht vom Arbeiter selbst geklagte nach dem Antrage des Staatsanwalts zu einer Gefängniss braunschweigischen Kohlenbergwerke vor 14 Tagen durch Anschlag herbeigeführt worden ist, aber auch nur in Bezug auf ihn ftrafe von drei Tagen. Der Vorfigende riet der Berurteilten, ein bekannt gegeben, daß mit dem 1. Auguft eine Lohnherabfezung von selbst, nicht auf seine Familie im Falle des Todes. Gnadengesuch einzureichen. 20 Pf. pro Schicht eintreten werde und es denjenigen, die mit dieser Die Renten werden nach dem mittleren jährlichen Arbeits­Maßnahme nicht einverstanden sein sollten, freigestellt, ent- verdienst des betreffenden Arbeiters in den letzten drei Jahren weder gleich oder am 31. Juli die Arbeit niederzulegen. bemessen und betragen, im Falle totaler Eriverbsunfähigkeit, 2/3 diejes Auf eine an die Direktion gerichtete Eingabe der Bergarbeiter Jahresverdienstes. Im Todesfalle hat die Witwe resp. der Witwer ist denselben eröffnet, daß ein Lohnabzug von nur 10 Bf. pro Schicht( letzterer übrigens nur, wenn er selbst aus irgend welchen Gründen erfolgen sollte, daß jedoch gleichzeitig eine erhöhte Förderung von arbeitsunfähig ist) Anspruch auf eine Rente in Höhe von 50 Proz. Kohlen eintreten müsse. Die Folge dieser Eröffnung war, daß kein derjenigen Rente, die der Verstorbene im Invaliditätsfalle bezogen Mann anfuhr und alle in ihre Wohnungen zurückkehrten. Die haben würde; ein oder zwei Stinder erhalten je 1/6 derselben, find Briquetfabriken mußten, da die vorrätigen Braunkohlen verarbeitet drei oder mehr Kinder vorhanden. so erhalten sie zusammen 1/2 waren, heute nachmittag den Betrieb einstellen. Ein großer Teil derselben, so daß insgesamt 2/3 des Lohnes gezahlt werden. der Bergarbeiter hat sofort Beschäftigung bei den drängenden Ernte- Volle Waisen erhalten je 1/8, aber zusammen nicht mehr als die volle Arbeiten gefunden. Invaliditätsrente von Bater oder Mutter. Die direkten Ascendenten haben mur insoweit einen Anspruch auf Rente, als die vorstehend genannten Anverwandten noch nicht die vollen 2/3 des mittleren Lohnes beziehen und nur wenn sie nachweislich von dem Verstorbenen erhalten worden sind. In diesem Fall steht ihnen 1/6 jener Rente zu. Die Renten werden gezahlt: an die Kinder bis zur Er­reichung des 16. Lebensjahres, an die Witwe und den Witwer bis zur Wiederverheiratung.

"

Nach dem Helmist. Kreisbl." sind auch die Belegschaften der Gruben Trendelbusch" und" Prinz Wilhelmi" wegen Lohndifferenzen zum Teil in den Streit eingetreten.

Unser Braunschweiger Partei- Organ führt noch die Meldung eines dritten bürgerlichen Blattes vom 3. August an. Dieselbe Iautet:

Es ist, wie man uns mitteilt, gestern noch eine Verständigung erzielt worden, so daß heute früh schon der größte Teil der Arbeiter die Arbeit wieder aufgenommen hat. Auf Grube Prinz Wilhelm Nordschacht" ist die Arbeit vollständig wieder aufgenommen, auf Grube Treue" ist der größte Teil, auf Grube Trendelbusch" die Hälfte der Arbeiter wieder eingefahren, auf Grube Prinz Wilhelm Hauptschacht" hat überhaupt kein Ausstand stattgefunden.

"

Bäckerstreik in Mannheim  . Nachdem mehrfache Verhand­lungen wegen der von den Gehilfen aufgestellten Forderungen mit den Meistern kein Resultat hatten, haben am Sonntag mehr als 300 Bäckergehilfen die Arbeit niedergelegt. Gefordert wird: Kost und Logis außer dem Hause, 20 M. Mindestlohn.

Ausland.

Zum amerikanischen   Stahlarbeiter- Streit liegen Heute folgende Meldungen vor: Shaffer, der Vorsitzende des Verbandes der Stahlarbeiter, er flärte in Pittsburg  , alle Mitglieder des Verbandes und alle, die ihm zustimmten, würden aufgefordert werden, sich dem Ausstande anzuschließen. Er glaube es dahin bringen zu können, daß alle Werke des Stahltrusts geschlossen werden. Morrison, der Sekretär der amerikanischen   Arbeitervereinigung, erklärte in Washington  , daß die Vereinigung den Verband der Stablarbeiter in jeder Weise unterstügen werde. Das Exekutivkomitee der Gesellschaft der Vereinigten Stahl­gießer teilt mit, daß es die Angestellten zweier weiterer Stahl­werke zum Anschluß an den Stahlarbeiterstreit veranlassen werde. Die Gesamtzahl der Streikenden würde sich alsdann auf 165 000 be­laufen.

Sociales.

-

-

-

Derlammlungen.

Die Bananschläger Berlins   und Umgegend beschäftigten sich in einer am Sonntag stattgefundenen Generalversammlung mit dem Tarif. Es wurde das Antwortschreiben der Meister verlesen, worin dieselben es nochmals ablehnen, mit den Anschlägern in die Tarifberatungen einzutreten. Infolge dessen wurde folgender Antrag einstimmig zum Beschluß erhoben:

Die Generalversammlung des Vereins der Bauanschläger Berlins   und Umgegend beschließt, am Montag, den 5. d. M., unfren Tarif in Druck zu geben und nach Fertigstellung desselben sofort in den Streit zu treten. In dieser Zeit sind so viel wie möglich Wanderversammlungen abzuhalten."

Alle diejenigen Kollegen, welche vom 5. d. M. ab angegangen verden, nach dem Meistertarif zu arbeiten, find als Streifende zu betrachten nach§ 4 Abs. c unfres Statuts. Ferner wurden die Kollegen aufgefordert, den Arbeitsnachweis der Meister streng zu meiden; unsre Nachweise befinden sich nach wie vor bei Opaß, Sebastianstr. 50, Döring, Neue Schönhauserstr. 9 und Hagen  , Charlottenburg  , Bismardstr. 70. Ferner wurde noch beschlossen, in Aus der Frauenbewegung. sämtlichen Versammlungen neue Mitglieder aufzunehmen, die bisher Frauenarbeit in Bremen  . Der Bericht der Bremer Fabrik- üblichen Nachzahlungen, ebenso die eventuell Restierenden kommen in inspektion umfaßt von den in Bremen   thätigen 2349 erwachsenen Wegfall. und 105 jugendlichen Fabritarbeiterinnen 2821 der ersteren, 91 der Barbier, Friseur 2c. Gehilfen. In der am 1. August in letzteren Abteilung, aljo bis auf wenige Ausnahmen die gesamte Feuersteins Festsälen abgehaltenen öffentlichen Versammlung der weibliche Fabrikarbeiterschaft. Gegen das Borjahr haben beide, Barbier, Friseur- und Perrückenmacher- Gehilfen referierte Kollege Jugendliche und Erwachsene, abgenommen, was bei der Gruppe XIII se aiser über: Die Zwecke und Ziele der Organisation". Nach ( Nahrung und Genußmittel) jogar zu einer Einschränkung der lebhafter Diskussion wurde eine Resolution angenommen, welche die Produktion in einzelnen Betrieben führte. Der Bericht sucht die Versammelten verpflichtet, sich der Organisation anzuschließen. So­Erklärung dieser Abnahme darin, daß die Betreffenden besser dann folgten Berichte und Neuwahlen. Gewählt wurden Lubert, gelohnte Arbeit in Betrieben fanden, welche der Aufsicht Kaiser, Stephan und Langner in die Agitationskommission; Lubert nicht unterstehen. Ueber die Hälfte der weiblichen Arbeiter, 1251, und Stephan als Gewerkschafts- Delegierte. Zum Schluß wurde beschäftigt die Tertilbranche, erst weit tiefer, mit 249 Arbeiterinnen, eine Tellersammlung für die am Sonnabend, den 3. d. M., in Streit erscheint in zweiter Reihe die Cigarrenfabrikation. tretenden Stettiner Barbiergehilfen veranstaltet.

Die Reformbedürftigkeit der Schußgefeße erhellt mit deutlichem inweise auf einen wunden Punkt folgende Mitteilung:

Lehte Machrichten und Depeschen.

Klausenburg  , 5. August.  ( W. T. B.) Wegen verschiedener von Polizei- Organen verübter Mißbräuche hat heute hier eine Sundgebung gegen die Polizei stattgefunden. Die Menge

Gent  , 5. August.  ( W. T. B.) Heute Mittag brach in einem mit Seide, Wolle und andren leicht brennenten Stoffen gefüllten Lagerraum eines Speichers ein Brand aus. Um 2 Uhr gelang es, das Feuer zu bewältigen. Der Lagerraum bildet nur noch einen Trümmerhaufen. Der Schaden ist bedeutend. Bei den Rettungs­arbeiten verunglüdte ein Arbeiter

Paris  , 5. Auguft.( W. T. B.) Der Temps" glaubt zu wissen, daß man im Ministerium des Aeußern den von Constans   ge­machten Vorschlag erwäge, welcher dahin geht, wegen der in Konstantinopel   bezüglich der Société des quais" gemachten Schwierigkeiten ihn von seinem Posten abzuberufen und dem türkischen Botschafter in Paris Munir Bey die Pässe zu­London, 5. Angust.( W. T. B.) Unterhaus. Yerburgh

" In Anlaß der Sonntagsrevision einer Fabrik der Gruppe VII wurde die Forderung gestellt, daß verheiratete Frauen und nament lich schwangere nicht regelmäßig jeden Sonntag mit den an sich nach § 105c Biffer 3 gestatteten Reinigungsarbeiten, die in der Hauptsache in Entleerung von Schlammtanälen bestanden, beauftragt würden. stürmte gegen das Polizei Gefängnis, befreite die in Haft Die Arbeit selbst war nach Ansicht der Gewerbe- Inspektion für Frauen Befindlichen und verwüstete die Wohnungen des Stadthauptmans nicht sonderlich geeignet und konnte besser durch Arbeiter erfolgen. und Vice- Stadthauptmanns. Militär schritt ein und stellte die Ruhe Die Entscheidung der höheren Instanz mußte angerufen werden, weil wieder her. die Betriebsinhaber sich weigerten, gutwillig der Forderung nach­zukommen. Unter Anerkennung der Berechtigung des Wunsches der Gewerbe- Inspektion entschied die obere Justanz zu Gunsten der Werkbefizer, weil die gesetzliche Handhabe zur Verhinderung fehlte." Wer erstaunt nicht, daß in solchem Fall die Handhabe des Zur Belehrung für unwissende und widerborstige Unter- Gesetzes versagte? Wie schnell find doch stets Handhaben" bereit, nehmer schreibt der Gewerbe- Aufsichtsbeamte für den III. württem- wenn es gilt, Arbeitern die gefeßlichen Rechte zu beschneiden! bergischen Aufsichtsbezirk in dem soeben erschienenen Jahresbericht der In so mannigfacher Weise sehen wir diese Handhaben am Werte, daß die eine, nie versagende des groben Unfugs gar nicht mehr württembergischen Fabritinspektion: Was die Lohnbewegungen jeweils so schwierig gestaltet, ist hervorgeholt wird. Hoffentlich wird sich die obere Instanz, welche nicht" immer die Forderung der Arbeiter nach höheren Löhnen die Berechtigung der Beschwerde anerkannte, bestreben, dahin oder kürzerer Arbeitszeit, sondern die Weigerung des Arbeit zu wirken, diese Lücke des Gesezes baldmöglichst auszufüllen. In einer Gummiwarenfabrik sind Arbeiterinnen den Vorschriften zustellen. gebers, mit einer ihm oft völlig fremden Arbeiterkommission über die Lohn- und Arbeitsbedingungen verhandeln. entgegen mehr als 2 Stunden in den Vulkanisierräumen beschäftigt ชน Hierin erblickt der Arbeitgeber eine Beeinträchtigung seiner Rechte, worden. Da Befizer und Wertführer zu je 30 M. Geldstrafe ev. 6 Tagen fragt an, ob die Belegung von bisher steuerfreien Waren mit einem und er wird einer Verhandlung um so abgeneigter sein, je weniger Haft verurteilt wurden, ist die Verfehlung offenbar eine gröbliche gewesen. Eingangszoll in Einklang stehe mit der zweiten Klausel des es die Arbeiter verstanden haben, den Empfindungen des Arbeit- Aus Anlaß dieses Falles hat die Behörde eine sehr eingehende er- britisch- chinesischen Abkommens vom Jahre 1858, welches unter gebers Rechnung zu tragen. Der Erfolg eines friedlichen Ausgleichs weiterte Betriebsordnung für Gummiwaren- Fabriken crlaffen, welche der Geltung des Vertrags von Tientsin   abgeschlossen sei, und fann von vornherein dadurch in Frage gestellt werden, daß die die große Gefährlichkeit jener Fabrikation klar darthut. Es wäre ob die Regierung beabsichtige zuzugeben, daß Rechte der Briten   in Arbeiter Persönlichkeiten in die Kommission wählen, die in den der sehr zu wünschen, daß ähnliche Specialbestimmungen für geſund- China   durch eine Majorität von Vertretern der Mächte in Peking  Lohnbewegung vorausgehenden Versammlungen gegen Arbeitgeber beitsgefährliche Betriebe überall erlassen und streng durchgeführt abgeändert werden. Austin Chamberlain erwiderte an Stelle Cranbornes, die Aufhebung der freien Einfuhr in China  besonders hervorgetreten sind. Auf der andern Seite sind die Arbeiter Ueber die gewerbliche Frauenarbeit sagt der Bericht des würde in der That den Wegfall der zweiten Klausel des durch zahlreiche Vorgänge darüber belehrt, daß sie ihre Existenz erwähnten Abkommens in sich schließen. Vertragsmäßige Rechte der gefährden, wenn sie in fritischen Zeiten, ohne sich auf besondere Fabritiuspettors für Reuß j. 2.: Die gesundheitsschädigenden Einwirkungen vieler Arten der Briten   in China   würden jedoch durch keinerlei Entscheidungen einer persönliche Tüchtigkeit und damit auf ein gewisses Maß von Un­entbehrlichkeit stüßen zu können, sich der Vertretung von Forderungen gewerblichen Frauenarbeit sind im allgemeinen noch zu wenig Majorität von Gesandten in Peking   berührt werden. Die britische annehmen, denen der Arbeitgeber die Berechtigung glaubt aberkennen bekannt, insbesondere fehlen noch die Erfahrungen darüber, bis Regierung habe dieser Modifikation der britischen Vertragsrechte zus zu müssen. Aus diesem Grunde ist der einzelne wie auch die Ge- zu welchem Grade der weibliche Organismus ohne Schädigung gestimmt. Konstantinopel  , 5. August.  ( W. T. B.) Einer Meldung aus famtheit oft gezwungen, die Wünsche durch die Kommission fremder desselben angestrengt werden kann. Es ist daher eine erschöpfende Arbeiter vertreten zu lassen, deren Zusammensetzung durch die Rück- Beurteilung derselben ohne Zuziehung ärztlicher Sachverständiger Dicheddah zufolge griffen Araber die Eskorte des Vali von Hedschas  fichten auf die persönliche Unabhängigkeit und diel oder Krankenkassen  - Vorstände nicht möglich, denn die schädlichen an, welcher in die Provinz reiste, und nahmen eine Kolonne fort. Verantwortlicher Redacteur: Carl Leid   in Berlin  . Für den Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Druck und Verlag von Max Bading in Berlin  

würden.

Hierzu 1 Beilage u. Unterhaltungsblatt.