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zahlen, fondern feine Schulden nach und nach abtragen werde. I den Betrug bei der Weihnachtsbescheerung auf den Kopf zugesagt wird. Der Zeuge bestreitet nochmals entschieden jede Parteilich Dies habe er gethan und fei jest fast von sämmt und ihn für einen Betrüger und Schwindler erklärt habe. Am teit und seit im Einzelnen auseinander, daß er Schritt vor lichen Schulden befreit. Durch das Verfahren der Schul- anderen Tage sei der Angeklagte zu ihm in die Klaffe gekommen Schritt in allen amtlichen Maßnahmen, die er in den Angelegen deputation würden die Lehrer, welche in Verlegen- und habe ihm gefagt: Sie haben mich tief erschüttert. Zeuge will beiten des Angeklagten unternommen, lediglich seine Pflicht heiten gerathen seien, den Wucherern geradezu in die ihm darauf gefagt haben: Herr Rektor, die Erschütterung scheint gethan habe. Der Angeklagte bleibt in längerer Zwiesprache Arme getrieben und an den Rand des Verderbens geführt. aber nur eine äußerliche und teine innerliche zu sein. Sie mit dem Zeugen bei der Ansicht, daß er parteiisch behandelt Aus Furcht vor der vorgesetzten Behörde mußten die Schulden sind ein Lügner gegen fich selbst. Sie befinden sich worden sei. heimlich gemacht und bezahlt werden.- Präs.: Ich muß auf einer schiefen Ebene und werden dabei zerschellen. Da habe Bei einer anderen Stelle der Broschüre, durch welche sich sagen, daß ich Beamte und zumal Lehrer, welche Wechselreiterei dann der Angeklagte gesagt:„ Ja, Sie haben Recht, ich sehe es der Magistrat beleidigt fühlt, erklärt der Angeklagte, daß er betreiben, nicht für würdig halte, ihre Stellung zu befleiden, ein, aber machen Sie aus der Sache Nichts." Der Zeuge will durchaus nicht den gesammten Magiftrat, in welchem höchst meiner Ansicht nach ist Ihnen gegenüber mit einer außerordent darauf geantwortet haben, daß die Lehrer, nachdem die Sache so ehrenwerthe Personen fäßen, habe angreifen wollen, sondern die lichen Nachsicht und Langmuth verfahren worden.- Angel I.: weit gediehen, die Sache zur Anzeige bringen würden; da habe Judengesellschaft in der städtischen Berwaltung und die zahlJa, seitens des Provinzial- Schulkollegiums, aber nicht seitens dann der Angeklagte plöglich einen anderen Ton angeschlagen reichen Juden, welche in der städtischen Schuldeputation fäßen. der Schuldeputation. Es wäre ja auch nicht so weit und geäußert: Nun, dann werde ich mich bis aufs Aeußerste Justizrath Dr. Horwitz überreicht ein Verzeichniß der Mitgekommen, wenn ich das Geld, das das Komitee für mich vertheidigen und wenn ich stürze, dann stürzt das Rathhaus mit!"- glieder der Schuldeputation und der Stadtverordneten- Versammgesammelt hatte, erhalten hätte. Aber der Geh. Hofrath Der Angeklagte erklärt die ganze Erzählung des Zeugen für voll- lung und betont, daß unter 24 Personen, welche der Angeklagte Manché und der Bankier Siegmund Sommerfeld, welche das ständige Erfindung, der Zeuge hält jedoch unter seinem Gide jedes als Juden aufmarschiren lasse, 11 evangelische Christen Geld in Händen hatten, gaben es nicht heraus. Als ich an Wort aufrecht. Der Angeklagte will gar keine Privatunterredung seien. Angeklagter: Wenn ein Jude getauft ist, ändert Sommerfeld einen energischen Brief richtete, erschoß er sich. mit dem Zeugen gehabt haben und betont, daß der Zeuge oder das nichts an der Sache. Er stelle in seiner Broschüre Präs. Sie behaupten nun immer, daß Sie ein Opfer Ihrer seine Frau auch noch andere Denunziationen gegen ihn losgelassen nur zwei feindliche Raffen gegenüber, die jüdische und antisemitischen Gesinnung wurden. Sie müssen mir doch ein- habe. Der Zeuge giebt zu, daß er den Angeklagten aus freien die germanische Rasse und nach dem Talmud ist ein Jude, räumen, daß noch ein großer Unterschied zwischen einem anti- Stücken und ohne jede Anstiftung von dritter Seite der Schul- der sich taufen läßt, um seinem Volke beffer zu nuken, erst recht semitischen Agitator und einem Antisemiten ist. Mir ist es sehr behörde angezeigt habe, als derselbe sich damit beschäftigte, dem Jude. - Präs.: Der Angeklagte wirft auch hier die Dinge zuerklärlich, daß eine Behörde, sei es nun eine Schulbehörde oder Fabrikanten Thomas Orden oder Titel zu verschaffen. Auch noch fammen. Wie er Nationalliberale und Fortschrittspartei in einen eine andere, einen Agitator nicht als Beamten anstellt, denn eine andere Anzeige habe er gegen den Angeklagten erstattet und Topf wirft und einfach von Fortschrittsleuten spricht, so be= dazu eignet sich ein Agitator nicht und ein solcher kann dieselbe durch seine Frau schreiben lassen, er erflärte es aber für zeichnet er auch diejenigen, deren Voreltern schon längst getauft selbstverständlich nicht Lehrer fein. Angeti.: Ich eine direkte unwahrheit des Angeklagten, wenn derselbe behauptet, sind und die in Deutschland von deutschen Eltern als Christen habe auch stets nur einen Antisemiten und nicht einen daß er, Zeuge, in irgend einem Falle planmäßig mit Herrn Schul- geboren sind, einfach als Juden. Anget: Wenn ZigeunerAgitator im Auge gehabt. Ich bitte, den Dr. Hermes darüber inspektor Dr. Zwick zusammengearbeitet habe, um den Angeklagjen finder in Deutschland von Zigeunern geboren werden, so bleiben zu vernehmen, ob nicht in einer geheimen Sigung der Schul- zu verderben. Bei der Gelegenheit der Thomas'schen Titel sie doch nach wie vor Zigeuner , ganz ebenso wie die in Deputation beschlossen worden ist, einen Antisemiten nicht zu Affäre behauptet Zeuge auch, daß der Angeklagte ihm eines Amerika geborenen Kinder deutscher Eltern nach wie vor Deutsche wählen. Justizrath Horwit erklärt, daß der Berliner Tages gesagt habe: er habe dem Thomas die Geburt seines bleiben. Lehrerstand in seiner Gesammtheit feineswegs ein Haufen tatili- Sohnes angezeigt und derfelbe habe ihm dafür 1000 m. zu- An einer anderen Stelle der Ahlwardt 'schen Broschüre wird narischer Existenzen sei, wie der Angeklagte immer durchblicken gesandt. Der Beuge meint, er hebe dies hervor, weil der Un- behauptet, daß der Schulinspektor Dr. Zwick den Nachbarn und lasse. Der Berliner Lehrerstand halte sich durchaus korrekt und geklagte behauptet habe, daß er nie von dem Thomas 1000 M. Kollegen des Angeklagten, dem Rektor Fieß, dahin beeinflußt musterhaft und die Schuldeputation sei stolz darauf, daß es so bekommen. Der Angeklagte erklärt nochmals die Behauptungen habe, den Angeklagten zu überwachen und etwaige Dienstsei. Natürlich kämen unter einer Anzahl von über 3000 Lehrern des Zeugen für eine Kette von Erfindungen. Er habe den Beugen ungehörigkeiten zu seiner, des Schulinspektors, Kenntniß zu auch Ausnahmen vor, wie es in jedem Stande der Fall sei, dies wegen seines Vorwurfes des gens und Betrügens aus dem bringen. Reftor Fietz müffe dies, wie der Angeklagte aus späteren feien aber nur Ausnahmen. Konferenzzimmer geworfen und ihm eine Ohrfeige gegeben, und Vorgängen schließt, in der gehässigsten Weise gethan haben. Der nächste Zeuge, Schulinspektor Dr. Jonas, befundet: da werde er doch nicht am nächsten Tage zu demselben hingehen Man habe ihn in arger Weise chifanirt, Rektor Fieß habe es Ich habe niemals von einem Beschlusse der städtischen Schul- und Abbitte leisten. Von Thomas habe er niemals einen auf dem Beschwerdewege erzielt, daß er seine Hühner habe abschaffen Deputation gehört, Antisemiten als Rektoren oder Lehrer nicht Groschen erhalten, noch viel meniger 1000 m. Er bitte, Herrn müssen. Auch seien Denunziationen gegen ihn eingegangen, daß anzustellen, halte einen solchen Beschluß auch für ganz unmöglich. Thomas vorzuladen. Justizrath Dr. Horwit widerspricht diesem er während der Unterrichtsstunden die Schule verlassen habe. Was das angebliche politische Examen durch den Dr. Hermes Antrage, da derselbe einen ganz anderen Vorgang betreffe. Das Lettere sei allerdings wiederholt geschehen, wenn betrifft, so habe ich nicht gehört, daß Dr. Hermes direkt Der Magistrat habe aber ein dringendes Intereffe, die Sache zu er Termin vor dem dem Gericht wahrzunehmen hatte, aber derartige Fragen an die Kandidaten gerichtet hat, aber ich Gude zu bringen, denn der Angeklagte beziehe während seiner stets habe er fich Urlaub erbeten und erhalten. habe wohl gehört, daß Dr. Hermes in Privatgesprächen hier Suspension die Hälfte seines Gehalts und die Suspension Rektor Fie bestreitet Alles, was der Angeklagte über ihn fagt. und da den Einzelnen nach seiner politischen Gesinnung dauere nun schon seit dem September 1890. Der Gerichtshof Es sei unwahr, daß er jemals vom Stadt Schulrath Dr. Zwick gefragt hat. Ich weiß wohl, daß politische Agitatoren als beschließt, den Fabrikanten Thomas als Zeugen zu Donnerstag dazu benutzt worden, Spionagedienste bezüglich des Angeklagten Rettoren oder Lehrer nicht beliebt werden, dagegen fommt ein vorzuladen. zu leisten, es sei unwahr, daß er geheime Berichte an seine vor politischer Standpunkt der Einzelnen bei der Schuldeputation Auf Seite 145 der Broschüre wirst der Angeklagte seinen gesetzte Behörde befördert und es sei auch erfunden, daß er mit nicht in Frage. Einzelne Mitglieder der Schuldeputation mögen Untergebenen„ Lug, Trug und Schwindel" vor und behauptet, dem Schul- Komn.issionsvorsteher Random ein geheimes Abkommen vielleicht der Ansicht sein, daß ausgesprochene Antisemiten nicht daß dieser Lug, Trug und Schwindel unter wohlwollender Pro- getroffen, wounch ihm die besseren und dem Angeklagten die angestellt werden sollen, da bei der jebigen Erregung es sich kaum tektion seines Vorgesezten gestanden habe. Speziell seinem Schul- schlechteren Schüler zugewiesen werden sollten. Der Angeklagte vermeiden lassen dürfte, daß dieselben in die Agitation gegen die nachbar, dem Rektor Fieh, wirft er Heimtücke vor. Dem legteren beruft sich auf die Frau des Schuldieners Kulnid. Diefelbe habe gesammte städtische Verwaltung hineingerissen werden. fagt er nach, daß er eine gut bezahlte Boltsbibliothek leite und gut ihm erzählt, daß ihr Mann einmal einen geheimen Bericht Zeuge Dr. Otto Hermes: In der Schuldeputation ist der bezahlte Stunden an einer Fortbildungsschule gebe und fährt dann vorgefunden hat, welchen der Rektor Fieh über ihn, An Grundsay: keinen Antisemiten als Lehrer und Rektor anzustellen fort: So großartige Stellungen fann natürlich nur die Stadt Berlin geklagten, abgefaßt und der schlechten Schrift wegen zerrissen niemals aufgestellt worden. Wohl aber bin ich mit mehreren verleihen und für eifrige Politiker sind diefelben niemals unerreichbar. hatte. Die Beugin Kulnick erklärt auf immer erneutes BeMitgliedern der Schuldeputation zusammengekommen und wir Natürlich sind dabei zuweilen Dienste, wie sie mir gegenüber fragen des Angeklagten, daß sie sich absolut nicht darauf besinnen haben uns allerdings dahin verpflichtet, daß wir Versammelten geleistet werden mußten, nicht von der Hand zu weisen." Der fönne, derartiges gesagt zu haben. Der Angeklagte spricht seine feinem Lehrer oder Rektor unsere Stimme geben wollten, von Angeklagte macht es auch zum Gegenstand heftigen Angriffs, daß lebhafte Verwunderung darüber aus, daß die Zeugin derartige welchem bekannt geworden, also doch wohl durch Agitation, daß der Rektor Fietz eine für die Schule des Angeklagten bestimmt Dinge nicht mehr wissen sollte. Die Beugin bleibt aber dabei, ſie der antisemitischen Partei angehören. Wir in dieser Privat- gewesene Lehrerin Engelfe, welche bort einen erkrankten Lehrer daß sie sich nicht entsinne, derartige Aeußerungen gethan zu haben. verfammlung waren der Meinung, daß solche Personen keine Gewähr vertreten sollte, in feine eigene Schule genommen habe. Durch Der Präsident hält dem Angeklagten vor, daß solche Ent für eine ersprießliche Jugenderziehung geben. Die Zahl der Personen, Vernehmung des Fräulein Engelfe und des Rektors Fietz wird täuschungen nicht ausbleiben können, wenn man seine Be welche in dieser Weise sich privatim verpflichteten, giebt der Beuge festgestellt, daß es sich um einen kleinen Frrthum des Bureaus hauptungen, er, so oft auf Kaffeegeirätsch auf 8-10 an, während es einige 30 Mitglieder der Schul- handelte. Reftor Fieg verneint eine Anfrage des Staats- Frauen aufbaut. Der Schuldiener Kulnid erklärt, deputation gebe. Auf weiteres Befragen ertlärt der Zeuge, daß anwalts, ob er denn ein„ eifriger Politiker" sei. Er habe bei daß auch er dem Auffinden eines solchen ge= in der Schuldeputation niemals besonderer Werth auf die poli- Wahlen innerhalb seines Bezirks seine Bürgerpflicht erfüllt heimen Berichts über Thun und Treiben des Angeklagten Nichts sche Gesinnung des Kandidaten gelegt worden sei und auch und sei auch zum Wahlmannn der Fortschrittspartei gewählt wiffe. Er weiß nur von einer Beschwerde, die Rektor Fiez über niemals danach gestrebt worden ist, nur stramm- fortschrittliche worden. die Hühner des Angeklagten an die Schulbehörde gerichtet habe. Randidaten anzustellen. Was etwaige Vorbesprechungen und sein, Stadtschulrath Dr. Zwick bestreitet auf's Allerbestimmteste Der Angeklagte richtet an den Zeugen die Frage, ob er von des Zeugen, angebliches politisches Examen betrifft, so verweist die Behauptung des Angeklagten, daß er die schlechtesten Lehrer dritter Seite dazu angestiftet worden sei, etwas zu vergessen, was Beuge darauf, daß selbstverständlich die Lehrer- und Rettoren- und schlechtesten Kinder zugewiesen erhalten habe. Die Ver- man eigentlich nicht vergessen soll. Der Zeuge lehnt dies ents, fandidaten den einzelnen Mitgliedern der Schuldeputation ihre theilung der Kinder erfolge nach den Wohnungen. Der An- schieden ab. Aufwartung machen und dabei im Gespräch auch die Unter- geflagte bleibt aber bei seiner Behauptung, daß sein unmittel- Bei einem Streit, den der Angeklagte mit dem Lehrer haltung hier und da kirchliches und politisches Gebiet barer Nachbar Fieß nur die besseren und er die schlechteren er- Berner einmal gehabt, bei welchem es sogar zu Thätlichkeiten berührt. Von einem politischen Examen" tönne gar teine halten habe. Er habe einen Lehrer erhalten, welcher irrfinnig gekommen war, soll nach der Darstellung in der Broschüre Rede sein. Der Angeflagte fragt, ob der Zeuge nicht in war, einen anderen der irrfinnig geworden sei, einen dritten, der der Lehrer Berner mit dem Schul- Inspektor Dr. Zwick vier bis fünf Fällen den Kandidaten die Frage betrieben vor in kurzer Zeit fünf Mal versetzt worden und einen vierten, ein vollkommen abgetartetes Spiel gegen ihn gelegt habe:" Glauben Sie noch an das Märchen von Christo?" welchem das Strafrecht entzogen worden war. Rektor Fie habe. Diese Behauptung wird sowohl vom Lehrer Berner, Beuge: So viel ich mich erinnern tann, habe ich eine so bestreitet wiederholt, daß er in der Zuweisung der Kinder jemals als auch vom Dr. Zwick für völlig unwahr erklärt. Der An tattlose Frage niemals an einen Kandidaten gerichtet. Etwas bevorzugt worden fei. Schulinspektor Dr. Zwick geklagte betont, daß er ja in dieser Beziehung keine bestimmten anderes war es, wenn ich Kandidaten für Direttorenstellen an weist es vollständig zurück daß auf die Interna der Behauptungen, sondern nur Kombinationen und Vermuthungen höheren Lehranstalten vor mir hatte. Da ist die Unterhaltung Schulverwaltung politische Rücksichten irgend welchen Einfluß aufgestellt habe. manchmal auf religiöses Gebiet hinübergesprungen, wir haben ausübten und hebt hervor, daß gerade, wenn eine Es folgt ein Punkt in der Broschüre, wonach behauptet wird, uns über Strauß'sche Anschauungen unterhalten und da habe ich Schule den Anforderungen der Verwaltung nicht ganz entspricht, daß Mitglieder des Magistrats an Bersonen gesagt haben, daß allerdings feinen Zweifel darüber gelassen, daß für mich die gött man dorthin möglichst gute und nicht möglichst schlechte Lehrer fie Aussicht hätten, Lieferungen für die Stadt zu erhalten, wenn liche Abstammung Chrifti ein Märchen sei. dirigirt. Die Anschuldigungen des Angeklagten, daß bei den sie ihr politische Gesinnung änderten und fortschrittlich würden. Ein fernerer Anklagepunkt befindet sich in dem Theil der meisten gegen ihn erhobenen Beschwerden 2c. er von seiner vor- Bum Beweise für diese Behauptung beruft der Angeklagte sich Ahlwardt 'schen Broschüre, welcher„ Meine Erfahrungen als Ge- gesetzten Behörde gar nicht gehört worden und Eingaben, die er auf das Zeugniß des Fabritbesitzers Ingenieurs Bopp. meindelehrer" betitelt ist. Der Angeklagte erzählt, daß einer gemacht, nicht zu den Aften gegeben worden seien. Der An- Beuge Frit Dopp weiß sich eines derartigen Falles nicht zu feiner früheren Kollegen, der Lehrer Hartwig, ein völlig un- geflagte behauptet speziell, daß ein bestimmtes, sehr voluminöses entsinnen. Der Angeklagte behauptet, daß ihm selbst Lieferungen fähiger Mensch gewesen, der es auch in Betreff der Junehaltung Aftenstück, welches er dem Schulinspektor Dr. Zwick in amtlicher entzogen worden seien, weil er seine politische Gesinnung nicht der Schulstunden nicht genau nahm. Der Lehrer Zägert habe Form zugestellt, demselben nicht den Aften hin- wechselte. Zeuge Dopp: Es sei ihm nicht gesagt worden, demselben die große pädagogische Arbeit für das Rektorexamen zugefügt worden fei. Schulinspektor Dr. 3 wid weiß, daß die Entziehung der Lieferungen deshalb stattfand, weil er machen helfen. Trotz aller dieser wenig empfehlenswerthen Um- daß der Angeklagte, nachdem die protokollarischen Ver- seine politische Gesinnung nicht wechseln wollte. Er hatte seiner Stände fei Hartwig Rektor geworden und zwar, weil derfelbe in handlungen geschlossen, ihm eine voluminöse Eingabe Zeit gerügt, daß man in der städtischen Gasverwaltung nicht ein der Familie des Stadtverordneten - Vorstehers Dr. Straßmann übergeben habe. Aus der ganzen Fassung dieses Aften- geordnetes Submissionswesen beobachtete, sondern die Lieferungen Privatunterricht ertheilte. Wer sich bei einem bedeutenden Juden stückes, der persönlichen Adresse und dem ganzen Inhalte des immer so nach Wetterschaften vergeben würden. Vielen Leuten sei beliebt machen konnte, sei zu allen Zeiten geborgen gewefen. felben habe er jedoch annehmen müssen, daß ihm dies als es nun aufgefallen, daß, obgleich er ein alter Industrieller sei, nie zu Zu diesem Punkte wurde der Rektor Schmidt vernommen. Material zur persönlichen Information überreicht worden sei solchen Lieferungen herangezogen werde. Bald nach jener Rüge sei nun Derselbe bekundete, daß er derzeit mit dem Lehrer Hartwig und er habe es den Aften deshalb nicht hinzugefügt, weil darin plöglich von der städtischen Gasverwaltung die Aufforderung an zusammen das Rektoreramen gemacht habe. Er halte Hartwig, auch nicht einziger Punkt berührt worden war, der nicht schon ihn ergangen, sich an der Submission auf Lieferung von Drehder allerdings das erste Mal beim mündlichen Examen nicht protokollarisch festgestellt worden war. Er weise es auf Be- fcheiben und Bentefimalwaagen zu betheiligen. Er habe dies genügte, für einen Mann, der vollkommen fähig sei, seine Stellung ftimmteste zurück, daß ihm in seinem amtlichen Verhalten dem auch gethan und bei weitem die billigste Offerte abgegeben, trotzauszufüllen. Ob der Lehrer Tägert dem Hartwig bei der Arbeit Angeklagten gegenüber irgend welcher Vorwurf treffe. dem er sich gleich gedacht hatte, daß wahrscheinlich der Mitzum schriftlichen Examen geholfen, faun ber Zeuge nicht sagen, Nach 1/ 4stündiger Bause wird nach Wiederaufnahme der Ver- bewerber, Fabrikant und jetzige Stadtverordnete Dinse, der als er hält es aber unter allen Umständen für ausgeschloffen, daß handlung von dem Vertheidiger mitgetheilt, daß ihm kurz guter Fortschrittsmann sich stets gezeigt, die Lieferung erhalten Hartwig auf Umwegen oder durch Begünstigung das Rettoramt zuvor ein mit zwei Unterschriften versehenes Schriftstück zu werde. Die Offerte desselben sei viel höher gewesen und nach erhalten konnte, ohne dazu befähigt zu sein. gegangen fei, woriu behauptet werde, daß der Zeuge allgemeinen Submissions Grundsägen hätte er den Zuschlag, Der Zeuge Tägert befundet, daß der Lehrer Hartwig die Thiede, welcher gestern vernommen wurde, in einer Versammlung erhalten müssen. Statt dessen sei er nach einigen Tagen zu große schriftliche Arbeit garnicht gemacht habe, da derselbe wegen folgende Aeußerung gethan habe:„ Wenn Ahlwardt hineinfällt, dem Oberingenieur Reisner entboten worden, der allerlei des guten Erfolges des übrigen Examens davon dispensirt so ist er zu bedauern, dann ist er das Opfer einer Machination." Ausstellungen machte und ihn aufforderte, eine ab= worden sei. Der Vertheidiger hält es für wichtig, daß der Zeuge Thiede fich geänderte Offerte abzugeben. Das habe er auch gethan Auf Antrag des Justizraths Horwiz wird eine hierüber äußert. Anf die Vorhaltungen des Präsidenten, daß und obgleich die Preise sich auch ein wenig erhöhten, blieb er Stelle der Broschüre verlesen, worin Angeklagte auf dergleichen Neußerungen, welche seitens des Publikums ja doch noch hinter den anderen Offerten zurück. Obgleich nun in hervorhebt, daß dem verstorbenen Dr. Straßmann immer bei politischen Prozessen einzulaufen pflegten, gar wenig den Submissionsbedingungen ausdrücklich stand, daß Direktor für dessen ehrenwerthes und menschenfreundliches Verhalten ihm zu geben sei, erklärt der Angeklagte, daß er den Antrag auf Ver- Cunow den Zuschlag ertheile, habe ihm Direttor Cunow ge gegenüber zu großem Dant verpflichtet sei. nehmung des Zeugen Thiede zurückziehe.- schrieben, daß er unter den obivaltenden Verhältnissen es vora Einer der vom Angeklagten ain heftigsten Angegriffenen ist An einer Stelle der Broschüre stellt der Angeklagte zwei siehe, die Entscheidung und den Zuschlag dem Magistrat resp. der Stadtverordnete, Mitglied der Schulbeputation, Ripberger. Fälle von Dienstentlaffungen gegenüber. Während der freisinnige bem städtischen Gasturatorium zu überlassen. Diese Instanz Der Angeklagte behauptet, daß Ripberger ihm in der Person des Lehrer S. ebenso schwere Vergehen verübt habe, wie die von dem habe ihm schließlich den Zuschlag nicht ertheilt, sondern dem Schuldieners Augustin einen Aufpasser gesetzt habe. Augustin antisemitischen Lehrer 3. begangenen, sei der Erstere im Amte fortschrittlichen Bezirksvorsteher Dinfe. Justizrath Horwit habe ihm ein Verzeichniß seiner Schulden, das er, der Angeklagte, verblieben, der Lestere aber entlassen worden. Durch Berlesung protestirt dagegen, daß etwa dieser Interessent mit seiner fich für seinen Privatgebrauch angefertigt, entwendet und es an der betreffenden Aktenstücke wird festgestellt, daß die höchste In- einseitigen Aussage als beweisträftig gegen die Ver. Ripberger ausgehändigt. Der Zeuge Augustin, welcher stanz den Lehrer S. deshalb im Amte beließ, weil derfelbe mit waltung gelten tönne. Staatsanwalt v. Rheinbaben denn doch auch ben feiner Beit wegen Entwendung eines dem Ahlwardt gehörigen Auszeichnung den Feldzug mitgemacht und sich auch sonst in beantragt, Gasanstalts Direktor Tausendmark- Scheines bestraft ist, bestreitet entschieden, daß seinem Lehrerberuf besondere Verdienste erworben hatte. Gunow zu laden, der zweifellos befunden werde, daß in dieser Schuldenverzeichniß weggenommen zu haben oder als Auf- Ferner behauptet der Angeklagte, daß zwei freisinnige Lehrer, Angelegenheit Seitens der Verwaltung nach bestem Wissen und für den Angeklagten bestellt worden zu sein. von denen der eine unfittliche Handlungen mit Schulmädchen, Gewissen prozedirt worden sei. Im Uebrigen decke die Aussage Die Verhandlung wendet sich alsdann nochmals der Angelegenheit der andere Ghebruch begangen habe, ebenfalls im Amte verblieben des Beugen gar nicht die Behauptung des Angeklagten, daß Mit der Sammelliste über die Weihnachtsgaben zu, da die Broschüre feien. In Betreff dieser Punkte wird die Beweisaufnahme bei glieder des Magistrats Lieferanten erklärt hätten, sie würden an einer Stelle die vier Unterzeichner der gegen Ahlwardt er verschlossenen Thüren geführt. städtische Lieferungen erhalten, wenn sie ihre politische Gesinnung statteten Anzeige, die Lehrer Wehle, Berner, Klopstech und Heifete Nach Wiederherstellung der Deffentlichkeit wird der Schul- wechselten. Zeuge erzählt einen zweiten Fall, in welchem er bewußte Lügner" nennt. Berner, der als Verfasser der Anzeige inspektor Dr. Zwick über die angeblichen Härten und Ungerechtig- fich um eine Waagenlieferung für ein städtisches Rieselnochmals vernommen wird, betundet, daß er dem Angeklagten teiten vernommen, deren er feitens des Angeklagten beschuldigt gut beworben. Hier habe er von dem Stadt- Bauinspektor
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