Nr. 203.
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Norwärts
Berliner Volksblatt.
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Sonnabend, den 31. August 1901.
wirkt."
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Gewerbe- Ordnung, daß in den Werkstätten, ausreichender würden; das Gift haben sie schon im Leibe aber auf die & uftraum" vorhanden sein soll, wird aber durch jene Bundesrats- Krantenliste der Fabrik sollen sie nicht kommen. verordnungen nicht verbessert sondern verschlechtert. damit die hohe Erkrankungsziffer nicht etwa schließlich Was ferner den ebenfalls im§ 120a geforderten, aus auch die Behörden stugig macht und energischeres Eingreifen reichenden Luftwechsel" anbelangt, so gehört er zu den derselben veranlaßt! Namentlich in den Bleiweißfabriteit jenigen Vorschriften, denen die Unternehmer mur ganz find solche Manöver üblich; im allgemeinen sind aber überhaupt die widerstrebend nachkommen. Eine Beobachtung, die für das ganze chemischen Fabriken die Stätten schlimmster Reich zutrifft, machte darüber der Gewerbe- Aufsichtsbeamte für die Gesundheitsschädigungen der Arbeiter. Im RegieProvinz Westpreußen . Er schreibt in den Berichten für 1900: rungs- Bezirk Potsdam soll zwar nach dem Bericht für 1900 be„ Die auf die Beseitigung und Verminderung gesundheitsonders in der chemischen Großindustrie die Absaugung von Staub licher Schädigungen gerichteten Bestrebungen finden bei den und giftigen Gasen„ einvandsfrei durchgeführt" sein; für die im Arbeitgebern meist geringeres Entgegenkommen, als Bezirk Berlin Charlottenburg liegenden chemischen die auf Verminderung der Betriebsunfälle zielenden, Haupt- Fabriken behaupten die Arbeiter jedoch mit Fug und Recht das sächlich wohl, weil erstere in der Stegel to stspieliger sind, ferner Gegenteil! In manchen Betrieben sind Ventilations- Einrichtungen vorweil bei ihnen Notwendigkeit und Erfolg weniger in die Augen springen und die Gleichgültigkeit der Arbeiter hemmend handen, verurfachen aber derartigen 8ug, daß die Arbeiter lieber in schlechter Luft arbeiten und die Lüftungsapparate abstellen, als Die Gleichgültigkeit der Arbeiter beruht zum Teil daß sie sich Erkältungskrankheiten zuziehen. Namentlich dort, wo mur auf Mangel an Aufklärung über die Schädigungen, die sie durch durch Deffnen der Fenster frische Luft zuströmen kann, wird der Post- ungefunde Luft erleiden, zum größeren Teil aber ist sie eine entstehende Bug oft unerträglich, oder, wenn die Fenster infolgedessen Folge der Vergeblich feit ihrer Bestrebungen, bessere Luft 2c. geschlossen bleiben, die Luft im Arbeitsraum. Verschlechtert wird zu erhalten. Das Unternehmertum leistet gegen diese Anforderungen diese auch noch durch Petroleum- oder Gasmotoren, oder durch die 1 Mark 10 Pfennig pro Monat oft den zähesten Widerstand; der Beamte für Kassel berichtet so- Beleuchtung. Aus westpreußischen Buchdruckereien wird ( ausschließlich Bestellgeld, 14 Pfennig pro Monat) entgegen.( Ein- gar, daß in einigen Fällen sich die Arbeitgeber während der münd- berichtet, daß dort zur Heizung auch die Petroleumgetragen ist der„ Vorwärts" in der Post- Beitungsliste unter Nr. 7671.) lichen Verhandlungen über die Mißstände ihrer Anlagen zu beleuchtung dient, so daß die Luft infolgedessen sehr schlecht beleidigenden Aeußerungen gegen den Gewerbe- war; sobald aber die Räume ventiliert wurden, war es zu falt. bestellt werden; der Abonnementspreis beträgt vierteljährlich nahmen die gesundheitschädlichen Einflüsse beseitigt Im Auslande kann der„ Vorwärts" gleichfalls bei der Post Suspektor hinreißen ließen und erst durch polizeiliche Maß- Gesundheitsschädigungen der Arbeiter durch zu kalte oder feuchte werden oder überhizte und zu trockene Arbeitsräume sind überhaupt keine 5 Fr. 1 Cts. in Belgien , 3 Fl. in Holland , 3 Kr. 59 Dere ahmen die gesundheitschädlichen Einflüsse beseitigt tonnten! Ventilationsanlagen kosten Geld- und das Seltenheit! in Dänemark , 5 Fr. 71 Cts. in Italien , 5 Fr. 15 Cts. in Luxemburg , 4 Str. 66 Heller in Oestreich- Ungarn , 6 Fr. Unternehmertum will von solch überflüssigen Ausgaben" nichts Auch für genügende Wascheinrichtungen, die doch für 10 Cts. in Rumänien , 4 Str. 17 Dere in Schweden , 5 Fr. in der wissen. Bei Neu- Anlagen fann es mitunter zu denselben auf die Gesunderhaltung so wichtig sind, wird nur selten gesorgt und Schweiz ; 9 M. in Frankreich , England, Spanien und Grund des§ 16 der Gewerbe Ordnung( Genehmigungspflicht) ge- Bade- Einrichtunglen gelten selbst in vielen staubigen BePortugal, den Vereinigten Staaten von Nord- zwungen werden, und solche sind daher auch selbst bei Fabrikationen, trieben den Unternehmern als ein überflüssiger Lugus. Der Bericht amerika und andren zum Weltpostverein gehörenden außer die bisher als unvermeidlich staubig und schmutzig galten, sauber aus Münster meldet, daß Bade- Einrichtungen nur spärlich voreuropäischen Ländern. und gut gelüftet. In bestehenden Anlagen aber haben die Ge- handen waren und eine recht leistungsfähige Fabrik, der bei der werbe Aufsichtsbeamten kein direktes Zwangsmittel zur Verfügung Genehmigung die Bade- Einrichtung vorgeschrieben war, erst durch oder mindestens scheuen sie sich, auf Grund des§ 120 a und der Geldstrafe zu deren Anlage gezwungen werden konnte. In den Ministerialverordnung von 1884 mit Zwangsmitteln vorzugehen, andren Bezirken ist es nicht viel besser. Anzuerkennen ist dem zumal sie ja schließlich auf die Urteile der Gerichte angewiesen gegenüber, daß in den staatlichen Fabriken des Bezirkes sind und bei diesen schon bezüglich der weit klareren Vorschriften Potsdam nicht nur überall Bade- Einrichtungen vorhanden sind, über Arbeitszeit jugendlicher oder weiblicher Arbeiter sehr schlechte sondern den Arbeitern auch das Baden unentgeltlich Erfahrungen gemacht haben! während der Arbeitszeit ohne Lohnkürzunger
Unter Kreuzband direkt von der Expedition bezogen kostet der Vorwärts" pro Monat 2 Mart innerhalb Deutschlands und feiner Kolonien und in Destreich Ungarn, im Ausland 3 Mart pränumerando.
Redaktion und Expedition des Vorwärts".
Der gewerbliche Gesundheitsschuh.
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Einen fü: die Unternehmerpraktiken recht kennzeichnenden Fall möglicht ist. Das letztere ist sehr wesentlich! Wenn der Arbeiter meldet der Bericht aus dem frommen Münster . Dort waren in erst nach beendetem Tagewerk baden soll, wird er meist zu abs Noch mehr wie mancher andre Zweig der socialen Fürsorge einer großen Spinnerei die Luftbefeuchtungs- Apparate in den gespannt sein und froh, daß er nach Hause gehen kann. Soll das wird die Gewerbehygiene von der Gesetzgebung stiefmütterlich be- Spinnsälen, wo sie den Staub von den Zungen der Arbeiter Baden ihm eine Erholung und keine Last sein, so muß er während handelt. Die allgemeinen Vorschriften der deutschen Gewerbe- fern halten sollen, nicht in Betrieb gesetzt; dagegen waren sie im der Arbeitszeit und ohne Geldverlust Gelegenheit Ordnung, wie fie der§ 120a bietet, ermöglichen die engherzigste Badraum, wo durch sie in betrügerischer Weise das Gewicht des dazu haben. Auffassung und die Bundesrats Verordnungen, die sich auf Garns infolge der größeren Luftfeuchtigkeit künstlich erhöht wird, All diese Einrichtungen Baden und Waschen, Ventilation einzelne besonders gesundheitsgefährliche Betriebsarten beziehen, fleißig in Thätigkeit! Ob die Arbeiter sich die Schwindsucht holen, und genügend großer Luftraum, zweckmäßige Heizung und Beunterstützen diese enge Begrenzung des Gesundheitsschutzes, ist gleichgültig! leuchtung sind heute noch dem Gutdünken der Unternehmer überindem sie den sanitären Arbeitstag", den sie nach§ 120e Aus Sparsamkeit" benußen Holzbearbeitungs- Fabriken in lassen. Die vorhandenen Gesetzesbestimmungen könnten zwar bei der Gewerbe- Ordnung festsetzen können, viel zu lang bemessen, da- Berlin oft Entlüftungsvorrichtungen( Exhaustoren), die zu klein energischer Handhabung viele Schäden beseitigen, aber wie die ob gegen den Mindest- Luftraum, der für jeden Arbeiter vorhanden sein sind, so daß sie mit hoher Tourenzahl laufen müssen, trotzdem waltenden Mißstände beweisen, geschieht es nicht. Aufgabe der foll, viel zu gering. Da ist es denn kein Wunder, wenn in den mangelhaft wirken und die Nachbarschaft durch Lärm in unerträge Arbeiter Organisationen ist es, hier helfend einzujenigen Betriebsorten, bei denen nicht durch Bundesrats- Verordnung licher Weise belästigen". Solche„ Sparsamkeit" veranlaßt es auch, greifen, teils indem sie ihre Mitglieder über den Wert der die ganz besondere Gesundheitsschädlichkeit anerkannt ist, die un- daß in Solinger Metallschleifereien Absaugevorrichtungen oft von Gesundheitschutz- Einrichtungen aufflären, teils indem fic günstigsten Arbeitsbedingungen üblich sind. Wenn z. B. für Lenten hergestellt werden, die kein Verständnis für die Sache den Gewerbe Aufsichtsbeamten über die vorhandenen MißCigarrenfabriken nur 7 Kubikmeter Luftraum pro Kopf ver- haben. Vor allem", wie der Aufsichtsbericht mitteilt, kommt es in stände Mitteilung machen und gleichzeitig einen Druck ausüben, langt werden, wie tann dann der Gewerbe Aufsichts- solchen Fällen den zur Anlegung einer Staubabsaugung gezwungenen damit Abhilfe geschaffen wird. Auch die Krantentassen können beamte von Industriezweigen, bei denen kein giftiger Staub Unternehmern darauf an, daß etwas Billiges geschaffen dabei außerordentlich fördernd eingreifen. Der Gewerbe- Inspektor entwickelt wird, mehr fordern? In den Nähstuben und wird". zu Stottbus hat hier den richtigen Weg beschritten, indem er mit Konfektions- Werkstätten zu M.- Gladbach fand die Aussicht auf allgemeinere Einführung einer Ventilationsanlage den dortigen vereinigten Orts Srantentassen in Verbindung Assistentin der Gewerbe- Inspektion, wie der Bericht für 1900 mit- hat diese mur dann, wenn sie dem Unternehmer Nutzen trat und sie veranlaßte, ihre Bücher derartig zu führen, daß teilt, auf den Stopf jeder Näherin nur 4,2 bis 5,3 Stubikmeter Luft- bringt. Das braucht nicht gerade durch solche Manipulationen aus ihnen jeder Zeit die Zahl der erkrankten raum! Der Gewerbe- Inspektor fordert, daß hier ein Mindest zu geschehen wie in München ( Anfeuchtung der Garne), männlichen, weiblichen und jugendlichen Pers Luftraum vorgeschrieben würde. Wenn dieser aber wie bei sondern kann auch dadurch erfolgen, daß wie zum Beispiel aus sonen zu ersehen ist. Dadurch hofft er mit Recht, Zigarrenfabriken nur 7 Kubikmeter beträgt, bleibt das alte Glend. Holzbearbeitungs- Fabriken in Frankfurt a. O. gemeldet wird, die ein Bild über die Art und Zahl der Erkrankungen in den einzelnen Und doch sind die überfüllten Werkstätten, auch ohne daß Entfernung der Spähne unter Einrechnung der Betriebs- Industriezweigen zu erhalten. Der Vorstand der Kottbuser Orts giftiger Staub oder überhaupt nur Staub in ihnen entwickelt wird, fosten für den Exhaustor, der Kosten für Amortisation des Anlage- Krankenkasse kam diesem Wunsche bereitwilligst entgegen. eine Hauptursache zahlreicher Erkrankungen. In seinem Londoner tapitals und Instandhaltung usw., billiger tam als vorher, wäre wünschenswert, ivenn andre Kassenvorstände Vortrag hat Professor Koch jüngst darauf hingewiesen, daß außer wo die Spähne durch mehrere Arbeiter entfernt werden mußten". mun den Gewerbe- Aufsichtsbeamten ihres Bezirks in gleicher überfüllten Wohnungen auch die überfüllten Wertstätten Nun wird mit den Spähnen auch der Holzstaub abgesangt und Weise mit Statistiken zur Hand zur Hand gingen. Solch' ziffern Schwindsuchtsherde find übrigens ist sonderbarerweise in der da das noch billiger ist, wie die alte Rücksichtslosigkeit gegen die mäßiger Nachweis über die Gesundheitsschädigungen der Arbeit Resolution des Londoner Tuberkulosen- Kongresses nur von Arbeiter, wird sich wohl die mechanische Spähneabsaugung nach dem kann sehr viel zur Besserung der Zustände beitragen; veranlaßt er überfüllten Wohnungen die Rede, was aber wohl nur auf System von Pollrich- Leipzig Bahn brechen! die Gesetzgeber nicht, Abhilfe zu schaffen, so rüttelt er mindestens die einem redaktionellen Bersehen beruht(?!). Mitunter aber läßt ein Unternehmer, der zur Beobachtung Arbeiter auf, daß sie über ihre traurige Lage sich klar werden und Gine preußische Ministerial- Verordnung vom gesundheitlicher Vorschriften gezwungen wird, seine Wut an den andre, bessere Gesesgeber wählen! 7. Mai 1884 fegt als Mindestmaß für einen Kopf in Werkstätten und Arbeitern aus! So nahm im Bezirk Magdeburg ein CigarrenVersammlungsräumen 26 Subikmeter Luftraum fest. Das fabrikant die gestellten Forderungen über die zulässige Anlegung der entspricht auch den hygienischen Forderungen, höchst selten aber den Arbeitsräume zum Anlaß, um feine sämtlichen älteren thatsächlichen Verhältnissen das heißt mit Ausnahme der Ver- Arbeiterinnen zu entlassen. Die Bemühungen", schreibt sammlungsräume, bei denen ja namentlich in Berlin in der Aufsichtsbeamte,„ dieselben bei andren Fabrikanten unterzubringen, peinlichster Weise von der Polizei darauf geachtet wird, daß nicht mehr waren leider vergeblich!!" Personen sich im Lokal aufhalten als jenem Ministerialerlaß entspricht. Selbst in Betrieben, in denen giftige Stoffe verarbeitet oder Dabei wirkt ein geringerer Luftraum in Versammlungslotalen entwickelt werden, kommen nur selten die Unternehmer freiwillig durchaus nicht so gesundheitsschädlich als in Werkstätten, denn in dazu, die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu treffen; meist müssen ersteren hält man sich ja nur einige Stunden auf, in letzteren den sie zu deren Anlage gezwungen und wegen deren Betrieb auch noch ganzen Tag und außerdem Tag für Tag! Troydem aber hat sich überwacht werden. Wie bei den Unfällen ist denn auch der häufige die ministerielle und polizeiliche Fürsorge noch niemals den Wert Wechsel des Arbeiters eine Ursache der Mißstände; je stätten mit der Forderung zugewendet, daß 26 Kubikmeter Luftraum weniger ein Arbeiter mit dem Betriebe vertraut ist, um so weniger pro Kopf vorhanden sein müßten! Im Gegenteil, die Bundesrats- vermag er sich gegen dessen Gefahren zu schützen. In gewissen Berordnungen fordern ja nur 7 Kubikmeter für Cigarrenfabriken, Betrieben, z. B. in Bleifabriken, wird der häufige Wechsel 12 Kubikmeter für Buchdruckereien, 15 Kubikmeter für Schriftgießereien der Arbeiter dadurch veranlaßt, daß innerhalb turzer Zeit die und Stereotypien und nur für die ganz besonders gesundheitsschädlichen Beschäftigten erkranken und nach der Genesung noch leichter wie Quecksilber- Spiegelbeleganstalten tommen 30 und 40 Rubikmeter zuvor. Andrerseits werden Arbeiter, die eine gewisse Zeit thätig Luftraum in Betracht. Die dehnbare Bestimmung des§ 120a der waren, entlassen, da sie voraussichtlich demnächst erkranten
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Der Wuchererzwist. Der Hader zwischen den extremen Agrariern und den Centralverbändlern gewinnt noch stets an zornvoller Heftigkeit. Da der Centralverband deutscher Industrieller den Mindesttarif für die Getreidearten verwirft, schreit die„ Korresp. des Bundes der Landwirte" über Verrat:
Die Iuft zwischen den Vertretern einer nationalwirtschaft. lichen Politik und der Industrie wird immer tiefer, da immer unzweidentiger zu Tage tritt, daß die Industrie schmählichen Verrat an der Landwirtschaft üben will. Trotz der feierlichen Zusicherungen der industriellen Vertreter im Wirtschaftlichen Ausschuß, der Landwirtschaft bei den kommenden Verträgen die ihr gebührende 1892/93 nicht gewordene Berücksichtigung angedeihen und einen ausreichenden Zollschutz zu teil werden zu lassen, trotz der früheren Zustimmung zu dem für die Landwirt