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Durch einen Sturz in den Kahn ist Freitagabend um legungen. Die beiben Berunglückten waren mit dem Fortschaffen durch gefeßliche Autoritäten( hier die Krankenkassen- Vorstände) an­8 Uhr der Schiffer Adolf Rawiz am Friedrich- Karl- Ufer, wo er mit ichadhafter Bohlen beschäftigt und scheinen hierbei die erforderliche geordneten Versammlungen nicht unter das Vereinsgesetz fallen. seinem Fahrzeuge lag, lebensgefährlich verunglüdt. Auf Ded Aufmerksamkeit außer Acht gelaffen zu haben. Bodeschuh wurde wäre es anders, so wären die Krankenkassen- Borstände verpflichtet, stehend, glitt er aus und fiel topfüber rüdlings in den leeren Kahn von dem Zuge erfaßt und auf der Stelle getötet. Während seine von jeder Sizung Anzeige zu machen und dieselbe in Gegenwart hinab. Der Berunglückte schlug sich die Hinterseite des Schädels auf Leiche beschlagnahmt wurde, schaffte man den bewußtlosen Kühn von Abgeordneten der Polizei abzuhalten. Dies sei eine unhaltbare und liegt im Krankenhause, in das er blutüberströmt von drei mittels Krantenwagens nach dem städtischen Krankenhaus in Männern gebracht wurde, noch bewußtlos danieder. Charlottenburg , wo ärztlicherseits außer andern Verlegungen Forderung. minder erheblicher Art ein Schädelbruch festgestellt wurde.

Schule ersucht

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Der Lehrlingsnachweis im Verein für das Wohl der aus der Nach längerer Beratung entschied das Gericht, den Straf Schule entlassenen Jugend nimmt seinen Anfang am 1. September cr. Aus Pankow schreibt man uns: Es liegt fein Grund vor, befehl aufrechtzuerhalten. Es sei der Ansicht, daß aller­Handwerker, Gewerbetreibende und Kaufleute, welche zum 1. Oftober eine Erfagwahl zu Gemeindevertretung vorzunehmen." Infolge der dings die Erörterung der Benutzung der Erholungsstätten eine Ber Lehrlinge einzustellen wünschen, wollen ihre Anträge an die ihnen Rechtstraft des vom Ober- Verwaltungsgericht gefällten Urteils gegen waltungsangelegenheit der Kassen sei, die nicht unter das Vereins­zunächst gelegene der folgenden Unterbringungsstellen richten: Für unsren Genossen Freiwaldt, wonach derselbe nicht als An- gefeß falle. Dagegen sei dies nicht der Fall bei der Erörterung der den Süden an Herrn Seibke, SO. 36, Reichenbergerstr. 44/45; für gefeffener auzusehen und seine Wahl also ungültig ist, stellte der von der Centralkommission herausgegebenen Anleitung zur spar­den Norden an Herrn Brüggemann, N. 39, Ravenéstr. 4; für den Gemeindevertreter Genosse Klingenberg den Antrag, eine Ersatz- samen Arzneiverordnung". Durch dieselbe sei nicht nur das Ver Nordosten an Herrn Rektor Luzenberger, NO. 55, Heinersdorfer- wahl vorzunehmen. Die Gemeindevertretung lehnte diesen Antrag waltungsinteresse der Kassen wahrgenommen worden, sondern auch straße 18; für den Westen an Herrn Rettor Haumann, W. 85; ab. Die Genossen von Pankow wandten sich auf Grund des§ 54 Stellung genommen zu dem Kampfe mit den Apothekern, und das Derfflingerstr. 18a; für den Nordwesten an Herrn Sadowsky, der Landgemeinde- Ordnung an den Kreisausschus, um im fei eine sociale Frage, also eine öffentliche Angelegenheit. NW. 21, Turmstr. 86; für den gesamten übrigen Teil der Stadt Aufsichtswege die Vornahme der Wahl zu veranlassen. Der Kreis­an Herrn Rektor Drehmann, C. 2, Hinter der Garnisontirche 2, ausschuß verwarf jedoch den Antrag, da der Gemeindevorsteher der fowie an Herrn Lehrer Battré , NO. 55, Rykestr. 15/16 b. I. Ansicht ist, daß eine Notwendigkeit zur Vornahme einer Ersazwahl nicht Die Neunundneunziger. Für das Apothekergewerbe von Arbeiter Bildungsschule. Sonntag, den 8. September, vorliegt und dieselbe bis zu den im März nächsten Jahres statt Wichtigkeit ist eine Verhandlung, die gestern von der 144. Abteilung Familien Ausflug nach Friedrichsfelde . Abfahrt des tein Grund vorliegt, von Aufsichtswegen die Vornahme der Wahl zu Ueberschreitung der Arzeneitage schuldig gemacht haben. Der Un­Familien Ausflug nach Friedrichsfelde . Abfahrt des findenden regelmäßigen Ergänzungswahlen vertagt werden kann und des Schöffengerichte stattfand. Der Apotheker Stobo sollte sich der Buges vom Alexanderplay 1,23, Schefischen Bahnhof 1,82. Für Nachbeschließen." Alio 1800 Wähler, mehr als die Hälfte aller Gemeinde- geklagte, der das Staatsexamen bestanden hat, ist Rezeptar in einer zügler: Bubes Feſtſäle, Brinzen- Allee 30 bezw. Schloßpark Friedrichs- wähler, bleiben auch ferner ohne Vertretung. Diese vom Kreis- hiesigen Apotheke. Eines Tages wurde ihm ein Rezept übergeben felbe. Um zahlreiche Beteiligung der Mitglieder und Freunde der ausschuß sanktionierte Maßnahme wieder gut zu machen, wird bei mit dem Auftrage, die darauf verschriebene Salbe zweimal an Das Komitee. den im März stattfindenden Ergänzungswahlen Sache der social- zufertigen, mit dem ausdrücklichen Bemerken, daß jede Portion in Freie Volksbühne. Die Vorstellungen der ersten Serie im demokratischen Arbeiterschaft Bantows sein. ein besonderes Gefäß gethan werden solle. Der Angeklagte verdoppelte Berliner Theater Othello unter persönlicher artistischer heute nachmittag 23/4 Uhr; 3. und 4. Abteilung: 8. September; Gemeinde Tempelhof der Vertretung von Mariendorf zur Annahme sich durch den Hinweis, daß er eine andere Art der Berechnung in Leitung des Direktors Paul Lindau , beginnen: 1. und 2. Abteilung Gemeindevorsteher in der letzten Sigung einen Vertrag, welchen die durch nach dem Gutachten des Revisors, Medizinalassessors Dr. Schacht, Mariendorf . In Sachen des Teltow Kanals verlas der bei der Berechnung einfach den Preis des Rezeptes und soll sich hier­eines Verstoßes schuldig gemacht haben. Der Angeklagte entschuldigte 5. und 6. Abteilung: 15. September; 7. und 8. Abteilung unterbreitet. Darin wird der Gemeinde Mariendorf die unentgelt folchen Fällen nicht fenne, nach seiner Erfahrung werde in allen 22. September: 9. und 10. Abteilung: 29. September; 11. und liche Benuzung zur Anlage ihrer Entwässerungsanlagen diesseits Apotheken so verfahren. Der Sachverständige Dr. Schacht bezeichnete 12. Abteilung: 6. Oktober. Die zweite Serie im Leffing- Theater Gespenster des Kanals zugestanden. In allen sich aus diesem Vertrag ergebenden dies als unzulässig. Die Bereitung der doppelten Portion erfordere artistische Leitung Direktor Witte- Wild: 1. Abteilung: 22. September; Streitigkeiten ist der Landrat des Kreises als Schiedsrichter an- nicht mehr Umstände und Arbeit als die einer einfachen und müſſe 2. und 3. Abteilung: 29. September; 4. und 5. Abteilung: 6. Oftober; zurufen. demzufolge eine nochmalige Berechnung der Einzelposten 6. und 7. Abteilung: 13. Oktober; 8. und 9. Abteilung: 20. Oktober; Aus der Stadtverordneten- Sihung in Spandau . In die vorgenommen werden, wodurch der Gesamtpreis ettvas ver 10. und 11. Abteilung: 27. Oftober; 12. Abteilung: 3. November. gemischte Kommission zur Weiterberatung der Angelegenheit be- billigt werde. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Sonnenfeld, Sonntagnachmittags 2/4 Uhr. Die Mitglieder werden dringend ge- treffend Anlegung eines Verbindungsweges zwischen Hamburger- und stellte unter Beweis, daß er das fragliche Rezept in verschiedenen beten, pünktlich zu erscheinen. Der Vorstand. J. A.: G. Winkler. Seeburgerstraße wurde von unsrer Seite Stadtv. Halleder ge- Apotheken Berlins in doppelter Form habe anfertigen lassen, wählt. Dem Zoologischen Garten hat Herr Mischlich, Leiter der Ein Antrag der Arbeitnehmer- Beisitzer des Ge- auch in der Apotheke des Sachverständigen Dr. Schacht Station Rete Kratschi in Togo , einige interessante Haustiere Werbegerichts, den am 10. September in Lübeck zusammen übereinstimmend habe man dieselbe Berechnung aus jenen Gegenden geschickt, eine Biege und einen sehr bemerkens auf städtische Kosten durch einen Arbeitnehmer- und einen geschehen sei. Der Gebrauch müsse auch berechtigt sein, denn die tretenden Verbandstag deutscher Gewerbegerichte zur Anwendung gebracht, wie es seitens des Angeklagten werten Windhund. Die Kenntnis der afrikanischen Haustiere ist noch Arbeitgeber- Beifizer zu beschicken und so lückenhaft, daß jedes Eremplar, welches den Zoologen zur Unter- gierten den Gewerbegerichts Beisigern felbst zu überlaffen, ordnung eine Unterlage. die Wahl der Dele- gegenseitige Auffassung des Dr. Schacht finde in keiner Ver fuchung gestellt wird, von großem Wert ist. Als Einheit sei allemal das zu des Togo - Hinterlandes hat das lebhafteste Interesse der Gelehrten vertreten worden war und sich auch die liberalen Stadtv. Lamprecht felbe Rezept mehrere Namentlich der Hund wurde angenommen, nachdem der Antrag von unsrer Seite warni behandeln, was das Rezept vorschreibe; werde ein und das erregt, weil er von den in Westafrika häufigen, als Schlachtvieh be- und Jenne für denselben ausgesprochen hatten. Der Oberbürger- fertigung auch selbständig zu liquidieren. Male angefertigt, so sei jede An­Würde man es nuzten Hunden in der Gestalt und dem Benehmen erheblich ab- meister teilte mit, daß sich der Magistrat gegen den Antrag aus- davon abhängig machen, ob zur Anfertigung einer und derfelben gesprochen habe, da ihm mit Rücksicht auf das Resultat der vor- Arzenei der Mörser nur ein- oder mehreremal benutzt werde, so Dem Berliner Aquarium find während der jüngsten Beit so viele jährigen Befchidung die gwedmäßigkeit der Beschichtung nicht ein- müßte der Apotheker auch, wenn er etwa im Zeitraum von einer neue und feltene, als erwünschte Ergänzungen in die Tierbestände aller leuchte. Eine sehr wunderbare Stellung nimmt der Magistrat in der Stunde 25 gleichlautende Rezepte erhalte wie es bei Epidemien Abteilungen eingreifende Arten zugegangen, daß wir hier nur Einiges er Straßenbeleuchtungsfrage ein. Eine ganze Reihe Span - leicht vorkommen könne wähnen können. Ebenso schwer lebend für die Gefangenschaft zu bekommen dauer Straßen, die zwar wenig bebaut, aber doch ziemlich frequentiert dividieren. Schließlich erhob der Verteidiger noch den Einwand, einen Gesamtpreis auswerfen und durch 25 wie in dieser zu erhalten ist eine nordische Bogelart, die zu den dreizehigen find, entbehren heute noch jeglicher Beleuchtung; der Magistrat hat daß der§ 6 der Reichs- Gewerbe- Ordnung ausdrücklich bes Tauchervögeln oder Alten zählende, oberseits braunschwarze, unterfeits weiße Summe, einer der seltensten und interessantesten Gäste wissenschaft: fich gegen die Beleuchtung einzelner Straßen erklärt, und hat stimme, daß der§ 148 derselben Berordnung betreffend die licher Schauanstalten. Und die Beschaffung dieses Seevogels, der feine auch einem in der vorigen Sigung gefaßten Beschluß der Stadt- Festsetzung der Preise der Arzeneien auf Apotheker keine Ans südlichste Bruttolonie in den Höhlen der steilen Felswand des Lummen verordneten, welcher die Aufstellung einiger Laternen in einzelnen wendung finden solle. Dr. Schacht beharrte auf seinem Standpunkt. gat" auf Helgoland hat, wird immer schwieriger, weil die Helgoländer Straßen vorsieht, seine Zustimmung versagt. Die Sache Er wolle einräumen, daß die in Rede stehende Berechnung in den jetzt lohnendere Beschäftigung und Einnahme haben und daher mit dem steht deshalb heute zur erneuten Beratung. Nach einiger Diskussion, meisten Apotheken üblich und auch in seiner Apotheke angewendet Auffüttern aus dem Nest gefallener junger Bummen sich nicht mehr abgeben. in welcher dem Magistrat von unsrem Redner ganz ungeschminkte worden sei, nach seiner Ueberzeugung sei fie aber nicht berechtigt und Jm Berliner Aquarium bewohnen sie das mittelste und geräumigste der vor dem unteren Ausgang belegenen großen Seewasserbecken, in dem die Wahrheiten gesagt wurden, beharrte die Stadtverordneten- Verfamm- deshalb habe er seine Angestellten angewiesen, in Zukunft seiner An­Vögel, wenn ste soweit erwachsen sind, von Zeit zu Zeit ihre unvergleichlich lung bei ihrem Beschlusse und ergänzte diesen noch durch Einbeziehung schauung gemäß zu verfahren. schönen und gewandten Schwimm- und Taucherkünfte, die man hier von der der Straße an den Weinbergen. Seite her bestens beobachten tann, zeigen. In und unterm Wasser haschen die sich sicher fühlenden älteren Lummen auch nach ihrer Beute, während junge Exemplare fich noch meist am Land aufhalten und hier ihre in fleinen Fischen oder Fischstücken bestehende Nahrung zu sich nehmen.

weicht.

Aus den Nachbarorten.

Eine genaue Ueberwachung der Gefindevermieter und gewerbsmäßigen Stellenvermittler durch die Ortspolizei- Behörden Hat der Regierungspräsident zu Potsdam angeordnet. Es soll die Einhaltung der durch die Gewerbenovelle den Stellenvermittlern auferlegten Verpflichtungen geprüft und ihre Bücher sollen mindestens 3tveimal jährlich einer Revision unterzogen werden. Ausgenommen von dieser ortspolizeilichen Ueberwachung sind die Stellenvermittler für die Bühne, die Theater- und Konzertagenten.

Ueber einen schweren Unfall wird uns aus Teltow be­richtet: Der bei der Aktienbrauerei Hiljebein angestellte Arbeiter Beder wollte aus eignem Geheiß ein Storchnest entfernen, welches fich auf dem Schornstein des alten Brauereigebäudes befindet, worin die Gesellschaft ihre Niederlage hat. Beim Aufstieg an der Leiter that Beder einen Fehltritt und stürzte so unglüdlich aus einer Höhe von 30 Meter herab, daß er schwerverletzt ins Kreiskrankenhaus gebracht werden mußte.

Gerichts- Beitung.

Die Reize des preußischen Vereinsgesches.

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Der Umtsanwalt beantragte die Freisprechung des Ant­geklagten und der Gerichtshof erkannte demgemäß, lehnte aber den weitergehenden Antrag des Verteidigers, auch die Kosten der Ver teidigung der Staatstaffe aufzulegen, mit der Begründung ab, daß die Beurteilung der rein technischen Frage eine so einfache sei, daß die Annahme eines Verteidigers nicht unbedingt geboten schien.

Am 20. Mai d. J. fand in der Berliner Ressource eine fom­binierte Versammlung der Krankenkassen- Borstände und Verwaltungs- Verhältnis der Polizei zur Aesthetik hat sich das Kammer­beamten Berlins und Vororte mit den Krankenkassen- Aerzten statt. Tagesordnung war:

Ober- Stabsarzt Dr. Bannwiz. 1. Die Erholungsstätten vom Roten Kreuz. Referent Herr

2. Der Arzneibezug der Krankenkassen Mitglieder und die Stellung der Herren Aerzte zur neuen Verordnungsweise. Referent Herr Dr. Freudenberg.

Die Versammlung war durch Herrn Simanowski als Vorsitzenden der Centralkommission der Krankenkassen einberufen und angemeldet, und die Stassenvorstände, Verwaltungsbeamte und Aerzte waren durch Karten, die die Tagesordnung enthielten, eingeladen. Herr Simanowski erhielt alsbald auf Antrag des Polizei­präsidiums einen Strafbefehl über 15 M., im Nichtbeitreibungsfalle drei Tage Haft wegen Uebertretung der§§ 1 und 12 des Vereins­Die Gemeindevertretung von Neu- Weißensee weigert sich, gesetzes( Nichtanmeldung einer Versammlung, in der öffentliche An­die gültigen gesetzlichen Bestimmungen über die Errichtung von gelegenheiten erörtert und beraten werden sollen). Simanowski er­Gewerbegerichten zur Durchführung zu bringen. Unter dem hob gegen den Strafbefehl Einspruch, und die Sache kam gestern Beifall der Mehrheit der Vertretung konnte der Gemeinde- vor dem Schöffengericht zur Verhandlung. Es wurde ein Bericht in vorsteher die Erklärung abgeben, daß man sich hierbei an ge- Nr. 117 des Vorwärts" vom 22. Mai d. J. über die Versammlung fetliche Vorschriften nicht fehren werde; man werde verlesen, welcher im großen und ganzen für richtig anerkannt wurde. ja nicht darum herum kommen, wohl aber werde auf diese Weise Nach demselben hatten Dr. Lennhof, Reg.- Rat Zahn, Dr. Becher, die Ansicht der Mehrheit zum Durchbruch gelangen, die dahin Dr. Friedeberg, Dr. Freudenberg und Geheimrat Dr. Liebreich außer gehe, jezt nicht solche Institution ins Leben zu rufen, verschiedenen Kassenvorstands Mitgliedern die beiden Punkte der sondern diese Frage erst nach Erlangung der Stadtrechte ihrer Tagesordnung besprochen. Lösung entgegen zu führen. Ehe die bestimmt zu erwartende Be­schwerde von Gemeindeangehörigen gegen diese Stellungnahme der Vertretung erledigt sein werde, sei eine geraume Zeit verstrichen, es können bei solchen Beschwerden bis 1 und 1/2 Jahre vers gehen".

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Der Amtsanwalt beantragte furz die Bestätigung des Straf­befehls, da es sich zweifellos un Angelegenheiten, die weite Streife augingen, handle, also um öffentliche Angelegenheiten.

Reklameroheiten vor dem Kammergericht. Ueber das gericht in einem von der D. Juristenztg." veröffentlichten Urteil aus­gesprochen. Zum Schuße des ästhetischen Genusses, welchen die schönen Landschaftsbilder des Rhein - und Ahrthals den Reisenden bieten fönnten, war für den Kreis Ahrweiler eine Polizeiverordnung er­lassen worden, wonach die Anbringung von Reklameschildern und anderen gleichartigen Geschäftsanpreisungen im Freien außers halb der geschlossenen Ortschaften verboten sein sollte. Das Kammer­gericht hat diese Polizeiverordnung für rechts ungültig erklärt, Sa fie die Grenzen überschreite, welche dem polizeilichen Verordnungs­recht gezogen find. Die Polizeiverwaltungen seien nicht berufen, solche ästhetischen Interessen zu wahren und auch ihrer ganzen Organisation nach dazu außer stande. Wollte man diese Aufgabe der Polizei zuweisen, so wäre sie in der That in stande, den Bau jeder Fabrik, jedes Schornsteins im Rheinthal- es fei denn in der Form alter Burgen zu verbieten. Es mag sein, daß für gewisse Gegenden des Rheinthals das Bedürfnis existiert, das Recht der Grundbesitzer und Gewerbetreibenden im Intereffe der landschaftlichen Schönheit und ihres ästhetischen Genusses gewissen Beschränkungen zu unterwerfen. Solche Bes ichränkungen können aber nur durch Gesez, event. im Wege der Enteignung, zur Ausführung gebracht werden, nicht durch Polizei­verordnungen, die damit noch über das Gebiet der Wohlfahrtspolizei hinausgreifen würde.

Zu dem Thema: wann das Egmiffionsrecht eines Haus. befiters verloren geht?" teilt das" Grundeigentum" ein inter effantes Urteil der 3. Ferien- Civilkammer des Landgerichts II mit. Ein Mieter hatte mit seinem Hauswirt durch schriftlichen Miets. vertrag monatliche Pränumerando- Bahlung seines Mietszinses an ersten Tage jeden Monats ausgemacht. Im Falle der nicht Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Herzfeld macht geltend, daß nach Halsabschneiderbrauch berechtigt sein, ohne Kündigung die so rechtzeitigen Zahlung des Mietzinses sollte der Vermieter die Versammlung keine Versammlung im Rechtsfinne gewesen sei. Die fortige Räumung der Wohnung zu verlangen und daneben Zahlung Diese ziemlich unvorsichtigen Aeußerungen wurden von unseren Versammelten feien als Vertreter der Krankenkassen erschienen. Im Rechts- der Wiete für die restliche Dauer des Mietvertrags zu beanspruchen. Genossen dahin ausgelegt, daß die Mehrheit der Vertretung, finne habe also eine Vereinigung von Korporationen, den Krankenkassen, Am 1. April ds. Js. wurde die Miete nicht rechtzeitig, sondern erst wenn sie auch nicht aus Böswilligkeit die Sache hintertreibe, so doch stattgefunden, was nach der neulichen Entscheidung des Kammergerichts am 19. April bezahlt. Der Vermieter nahm an diesem Tage die offensichtlich eine Verschleppung dieser die große Maffe der Be- teine Versammlung im Sinne des Vereinsgesetzes darstellt. Vor allem Miete unter Vorbehalt in Empfang und quittierte über den Betrag völkerung intereffierenden Frage beabsichtige. Es dürfte selten vor- machte er aber geltend, daß die Frage, ob die Krankenkassen von den als" Miete pro April 1901" und unter Vorbehalt des kommen, daß Organe, die dazu berufen feien, die Nachachtung ge- Erholungsstätten Gebrauch machen sollten und dazu ihre Gelder zu später, am 23. April, erhob er dann gegen den Mieter Selage Ermissions- und Retentionsrechts". Bier Tage setzlicher Bestimmungen zu überwachen, in so offenlundiger Weife benutzen befugt seien, eine Verwaltungsangelegenheit der Staffen sei, auf fofortige Räumung der Wohnung. Das Amtsgericht verurteilte Kassen später, am 23. April, erhob er dann gegen den Mieter Selage das Gesetz umgehen wollen. Ein von Gerstenberger( Soc.) zu deren Erörterung die Vorstände der Kaffen gefeßlich berufen auch den Mieter zur Räumung, letzterer aber focht das Urteil mit gestellter Antrag: Die in der Gewerbenovelle festgelegten Bestimmungen seien. Ebenso verhalte es sich mit dem zweiten Punkt der Tages- dem Rechtsmittel der Berufung erfolgreich an. Das Lands zu respektieren und den festgesetzten Termin( 1. Januar 1902) festzuhalten", ordnung, ob die von der Centralkommission herausgegebene An- gericht begründete seine abweichende Entscheidung u. a. wie folgt: wurde gegen die 3 Stimmen unfrer Vertreter abgelehnt; dagegen ein von leitung zur sparsamen Arzneiverordnung" vom medizinischen und Der Vermieter, der sich für den Fall nicht rechtzeitiger Zahlung der ihm gestellter weiterer Autrag:" In der nächsten Sizung den Ent- finanziellen Standpunkt den Kassen nüßlich sei und zur Anwendung Miete das Recht ausbedungen hat, die sofortige Räumung zu ver­wurf eines Ortsstatuts betreffend Errichtung eines Gewerbegerichts fommen sollte, wie es auch selbstverständlich die Pflicht der Kranken langen, hat beim Eintritt jenes Falles die Wahl, ob er durch zur Beratung vorzulegen", angenommen. Kündigung ohne Einhaltung einer Frist das Vertragsverhältnis beenden, Wie wir hören, wird gegen die Beschlüsse der Vertretung von oder ob er es fortseßen wolle. Wenn ihm mun auch bei Ausübung unfern Parteigenossen an zuständiger Stelle Beschwerde erhoben jenes Rechts eine angemessene Ueberlegungsfrist nicht zu versagen ist, jo liegt es doch nicht in seinem Belieben, wann er sich für die eine liegt es doch nicht in seinem Belieben, wann er fich für die eine werden; hoffentlich wird die Absicht unsrer Gegner, die Erledigung oder andere Alternative entscheiden will. Es wäre eine unbillige dieser brennenden Frage auf Jahre hinauszuschieben, zu Schanden Zumutung an den Mieter, wenn er sich gefallen lassen müßte, daß gemacht. Sollte man aber auch der Meinung sein, daß es öffentliche ein Zustand, aus dem ihm ein erheblicher Vermögensnachteil er Wie die Sache auch ausfallen mag, für die Stellung des Angelegenheiten seien, die hier in einer Versammlung erörtert wachen kann, über das nötige Maß hinaus verlängert würde. Segt Bürgertums zur Socialreform bleibt sie auf jeden Fall tenn- wurden, so handle es sich um eine Versammlung, nicht auf Grund der Vermieter dadurch, daß er den säumigen Mieter in der Wohnung zeichnend. des Vereinsgesetzes, sondern auf Grund des Krankenkassen- Gesetzes. beläßt, ohne sich über die Ausübung des Kündigungsrechts zu

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tassen- Borstände sei, ihre Aerzte aufzufordern, sie in ihrem Kampfe um Verringerung der Apothekerkosten durch Benutzung dieser An­leitung zu unterstügen. Alles dies feien keine öffentlichen Angelegen­heiten, sondern in hervorragendem Sinne Angelegenheiten der Ver­waltung und der Finanzen der Krankentaffen.

Arbeiterrifiko im Eisenbahnbetrieb. Von einem Ringbahn. Denn auf Grund dieses Gesetzes sei es die Pflicht und das Recht erklären, längere Zeit das Mietsverhältnis fort, so tann der Mieter Arbeiterrifiko im Eisenbahnbetrieb. Von einem Ringbahn der Krankenkassen- Borstände, in Wahrnehmung der Interessen ihrer verspäteten Zahlung sein Kündigungsrecht nicht ausüben will, und zug getötet wurde gestern nachmittag zwischen den Stationen Gruneber Krankenkassen- Borstände, in Wahrnehmung der Interessen ihrer dies mur dahin auslegen, daß der Vermieter für diesen Fall der wald und Westend der in den fünfziger Jahren stehende verheiratete Kassen diese Dinge zu erörtern und zu dem Zwecke zusammen zu er braucht sich daher eine verspätete Ausübung dieses Rechts seitens Zimmermann Bodeschuh aus Halensee , Ringbahnstr. 183. Sein tommen. Selbstredend müßten sie dabei, da es sich um medizinische des Vermieters nicht mehr gefallen lassen. Letzterer hat daher für Arbeitsgenoffe, der um zehn Jahre ältere, gleichfalls verheiratete Fragen handelt, auch ihre Aerzte beiladen. Es finde also§ 21 des diesen Fall mangels rechtzeitiger Ausübung das Kündigungsrecht Stredenarbeiter Sühn aus Westend , erlitt gleichzeitig schwere Ver- Bereinsgefeges Anwendung, wonach die auf Grund des Gesezes oder verloren.