Nr. 206.
Abonnements- Bedingungen:
=
Abonnements Preis pränumerando: Bierteljährl. 3,30 Mt., monatl. 1,10 Mt., wöchentlich 28 Pfg. frei ins Haus. Einzelne Nummer 5 Pfg. Sonntagss Nummer mir illuftrierter Sonntags Beilage, Die Neue Welt" 10 Pfg. Postbonnement: 1,10 Mart pro Monat, Eingetragen in der Post- Beitungs Preisliste für 1901 unter Dr. 7671. Unter Kreuzband für Deutschland und Desterreich- Ungarn 2 Mart, für das übrige Ausland 3 Mart pro Monat.
Erscheint täglich außer Montags.
1.
$ 4
18. Jahrg.
Die Infections- Gebays beträgt für die fechsgespaltene Rotonet getle ober deren Raum 40 Pfg., für politische und gewertschaftliche Bereinsund Versammlungs- Anzetgen 20 Pig. Kleine Anzeigen" jedes Wort 5 Pfg. ( nur das erste Wort fett). Inserate für die nächste Nummer müssen bis 4 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochentagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis 8 Uhr vormittags geöffnet.
Telegramm Adresse: * Socialdemokrat Berlin"
Redaktion: SW. 19, Beutly- Straße 2.
Fernsprecher: Amt I, Nr. 1508.
Wohnungspolitik durch LandesGesetzgebung.
Mittwoch, den 4. September 1901.
"
Expedition: SW. 19, Bently- Straße 3.
Fernsprecher: Amt I, Nr. 5121.
sichtigung der Wohnungen einzuführen ist. Die Wohnungs- Bremen hat die Bürgerschaft fürzlich den Senat ersucht, aufsicht soll den Zweck haben, dem Wohnungswesen fortgesetzt die Steuerdeputation mit einem Bericht zu beauftragen, ob sorgsames Augenmerk zuzuwenden, auf Verbesserung der und in welcher Weise es möglich ist, die Steigerung der Wohnungsverhältnisse, namentlich der Minderbemittelten, städtischen Grundrente in höherem Maße als bisher für den hinzuwirken, Mißstände zu beseitigen und hiernach Staat nugbar zu machen, ob sich insbesondere die Einführung Die fort und fort seitens der Reichsregierung vertretene Sas " Geeignete Geeignete vorzukehren". Die Handhabung der einer Baustellen- Steuer im Stadtgebiete für diesen Anschauung, daß es Sache der Einzelstaaten sei, Reformen im Wohnungsaufsicht obliegt den Orts- Polizeibehörden. Nach Zweck empfiehlt. Es scheint somit, als wolle man dort der Wohnungswesen anzubahnen, veranlassen uns, einmal in einer Maßgabe des Bedürfnisses sind in größeren Städten und in Bodenspekulation endlich zu Leibe rücken. furzen Uebersicht festzustellen, was denn eigentlich in den sonstigen Orten mit dichter Bevölkerung eigne Wohnungs- Die übrigen deutschen Kleinstaaten endlich begnügten sich, letzten Jahren seitens der verschiedenen Einzellandtage zur fommissionen zu bestellen, denen im Bedürfnisfalle Wohnungs- soweit sie überhaupt der Wohnungsfrage ihre Aufmerksamkeit Milderung des Wohnungselends geschehen ist. Beginnen wir inspektoren als Hilfsorgane beizugeben sind. Falls es ge- widmeten, mit der Bewilligung von Darlehen für Arbeitermit Preußen! Wir begegnen da zwischen Reichsregierung boten erscheint, sind durch die Gemeinden Wohnungserhebungen wohnungen zu billigem Binsfuß. Nur für das Fürstentum und der preußischen Regierung einer eigenartigen Ueberein- zu veranstalten, deren Ergebnis die Grundlage für die zur Be- Ne uß ä. 2. besteht schon seit Jahren eine Verordnung stimmung, die unter dem Zidzadkurs recht erfreulich wäre, feitigung von Mißständen weiter veranlaßten Anordnungen bildet. über das Schlafstellenwesen. Im übrigen haben wenn sie sich auf einem andren Gebiete zeigte und wenn Im übrigen sei aus dem Gesetz noch hervorgehoben, daß jedem verschiedene deutsche Bundesstaaten, dem Beispiel Preußens sie nicht leider dazu führte, daß weder vom Reich noch Schlafgänger eine eigene Lagerstätte zur Verfügung gestellt und folgend, Mittel zum Bau von Wohnungen für Staatsarbeiter von Preußen etwas geschieht. Genau wie das Reich die bei der Unterbringung von Schlafgängern die Trennung nach dem und Unterbeamte flüssig gemacht. Aufgaben auf dem Gebiete der Wohnungspolitik auf die Geschlecht durchgeführt werden muß. Eine neuere Ent- Ein schönes Bild ist es nicht gerade, das uns diese UeberEinzelstaaten, so sucht sie der größte deutsche Bundesstaat auf schließung des Ministeriums des Innern an die Gemeinde ficht enthüllt. Und doch könnten die Einzellandtage bei die Gemeinden abzuwälzen. Das kommt deutlich zum Aus- ordnet sodann noch die Erstattung vierteljährlicher Berichte einigem guten Willen und bei etwas mehr socialpolitischem Verdruck in den Ministerialreffripten vom 19. März dieses Jahres. über die Thätigkeit der Wohnungskommissionen und Inspektoren ständnis sehr wohl die Initiative zur Anbahnung von Reformen Zwar wird darin die Notwendigkeit einer Lösung der an. Auch sollen unentgeltliche Wohnungs- ergreifen. Allerdings stehen wir nach wie vor auf dem Boden, Wohnungsfrage anerkannt und den Gemeinden ob nachweise geschaffen, Baugründe erworben und daß das Wohnungswesen reichsgesetzlich geregelt werden muß, ihrer Unterlassungssünden, wenn auch verblümt, der billige Bautapitalien hergegeben werden. aber so lange sich die Reichsregierung dieser Aufgabe entzieht und Text gelesen, aber mit feinem Worte Worte ist darin Damit ist immerhin ein Anfang gemacht, wenn auch sie den Einzelregierungen zuweist, wäre es deren Aufgabe, die Rede bon den landesgesetzlichen Schwierigkeiten, nicht zur Lösung der Wohnungsfrage, so doch zur Abstellung mit Wohnungsgesetzen vorzugehen, die auch wirklich die die der Thätigkeit der Gemeinden bereitet sind. Was soll es der schwersten Uebelstände, vorausgesetzt, daß die Verordnung Wurzel des Uebels treffen. Wohnungsinspektionen, in denen heißen, den Gemeinden eine zweckmäßigere Bodenpolitik" in der Praxis in social richtigem Sinne gehandhabt wird. sich die Fürsorge einiger Staaten jetzt zu erschöpfen scheint, anzuempfehlen, wenn man vor einer Erweiterung des Aehnlich wie für Bayern ist kürzlich auch für Württem- sind gewiß nicht von der Hand zu weisen; nur darf man sich Expropriationsrechts zurückschreckt; was soll es heißen, den berg durch eine Verfügung des Ministeriums eine geregelte damit nicht begnügen. Einen Erfolg können derartige InWohnungsbau in Regie bezw. durch Genossenschaften an- Wohnungsaufsicht eingeführt. Danach unterliegen spektionen nur dann aufweisen, wenn man im Anschluß daran zuraten, wenn man auf der andern Seite bestrebt ist, aus sämtliche Oberamtsstädte sowie alle Gemeinden mit mehr als Positives leistet, wenn man den Wohnungsbau der PrivatFurcht vor der Socialdemokratie die Herrschaft des 3000 Einwohnern einer besonderen ortspolizeilichen spekulation entzieht und auf gefeßlichem Wege endlich Geldsacks und bor allem die des Hausagrariertums Wohnungsaufsicht, die sich erstreckt auf alle aus drei oder dem Schacher mit Grund und Boden ein Ende bereitet. Soin den Gemeinden zu verewigen? Und was soll man weniger Wohnräumen bestehenden Wohnungen, auf alle lange die Regierungen der Einzelstaaten mit Rücksicht auf das schließlich dazu sagen, wenn dasselbe Ministerium, das den Wohnungen, in welchen Schlafgänger gegen Entgelt auf- Interesse der herrschenden Klassen vor solchen durchgreifenden Junkern zu Liebe jede durchgreifende Tarifreform auf den genommen werden, auf alle zur gewerbsmäßigen Beherbergung Reformen zurückschrecken, erlauben wir uns, gelinde Zweifel Staatsbahnen verwirft, die Gemeinden auffordert, zur Ver- von Fremden bestimmten Räume und auf alle Schlafgelasse daran auszusprechen, daß es ihnen mit ihren Bestrebungen besserung der Wohnungsverhältnisse den Verkehr nach den der im Hause des Arbeitgebers oder der Dienstherrschaft wirklich Ernst ist. Außenbezirken zu erleichtern? Erinnert das nicht unwill- wohnenden Arbeiter, Lehrlinge und Dienstboten. Alle der türlich an das Wort vom Splitter und Balken? Aufsicht unterliegenden Wohnungen und Räume müssen lin
an die
„ Auläßlich des Prozesses sind bereits Maßregelungen vorgekommen. Der etatsmäßige Wachtmeister der vierten Eskadron, Buppersch, der im elften Jahre dient, ist benachrichtigt worden, daß das Generaltommando angeordnet habe, mit ihm nicht mehr zu kapitulieren. Das gleiche Schicksal ereilte den am Ende seines zehnten Dienstjahres stehenden freigesprochenen Sergeanten idel, sowie den Vice- Wachtmeister Schneider und den Hauptentlastungszeugen Hickels, den Unteroffizier Domnick, der fünf Dienstjahre absolviert hat. Schneider diente bereits elf Jahre."
Die positive Wohnungspolitik des preußischen Staates regelmäßigen Wiederholungen, mindestens alle zwei Jahre erstreckt sich auf die wiederholte Hergabe von Staats- einmal(!), zum Zwecke der Fernhaltung und Beseitigung mitteln zum Bau von Wohnungen für in städtischen erheblicher, das Leben, die Gesundheit oder die Sittlichkeit Betrieben beschäftigte Beamte und Arbeiter. Es sind zu diesem gefährdender Mißstände beseitigt werden. Die Bestellung der Zweck in den Jahren 1895, 1898, 1899 und 1901 insgesamt Organe zur Vornahme der Wohnungsbesichtigungen ist Sache 20 Millionen bewilligt; ein Gesetzentwurf, der weitere der Gemeindeverwaltung. Wo nicht besondere Wohnungs- nicht erschöpft. Einer Berliner Korrespondenz wird aus Gumbinnen 8 Millionen forderte, kam infolge des plöglichen Schlusses der inspektoren angestellt werden, können auch Schuhleute telegraphiert: letten Session nicht mehr zur Verabschiedung. Aus diesen mit der Wohnungsbesichtigung betraut werden. Die VerMitteln werden teils eigne Häuser erbaut, teils Darlehen an fügung enthält sodann Bestimmungen über die Beschaffenheit Genossenschaften gewährt. Die Wohlthat", die dadurch der der Kontrolle unterstellten Wohnräume und verlangt u. a., den Arbeitern zu zu teil wird, wird aber durch die daß in der Regel in jedem Schlafgemach auf dest erwachsenen Verwaltungspraris in Preußen reichlich wieder wett gemacht. Bewohner ein Raum von mindestens 10 Kubikmetern, auf Es sei nur bekannte Thatsache erinnert, jedes Kind unter 14 Jahren ein solcher von mindestens daß die Verwaltung der königl. preußischen Saline in Schöne- 5 Kubikmetern entfällt. Das Ministerium behält sich vor, beck vom 1. April 1901 ab die Miete für ihre in Werks- noch besondere statistische Erhebungen über die in den Wohhäusern wohnenden Arbeiter um 2 M. monatlich gesteigert nungen herrschenden Zustände zu veranlassen. hat, mit der seltsamen Motivierung, daß die in Privathäusern Trotz aller Mängel bedeutet auch diese Verfügung einen wohnenden Arbeiter wesentlich teurer wohnen, wie in den Fortschritt gegenüber dem führenden Bundesstaate, dessen Buppersch, Schneider, Domnick haben im Prozeß gegen Marten fiskalischen Häusern, so daß dadurch den letzteren eine un- Regierung es bisher bei schönen Reden hat bewenden lassen und Hickel für die Angeklagten entlastendes Zeugnis abgerechtfertigt große Bevorzugung gewährt werde. Fürwahr ein und sich sogar von dem sonst socialen Reformen so abgeneigten gelegt. Jetzt wird ihnen die weitere militärische Karriere abecht preußischer Aft„ ausgleichender Gerechtigkeit"! Man darf Sachsen beschämen läßt. Dort ist am 1. Juli 1900 für geschnitten und sie verlieren nach fünf und elfjähriger Dienstzeit die ferner nicht vergessen, daß die Arbeiterwohnungen in der das ganze Königreich ein allgemeines Baugesetz Anwartschaft auf Vergünstigungen, die ihnen unter andern Umständen Hand der preußischen Regierung ein nicht zu unterschätzendes zu stande gekommen, welches bestimmt, daß durch zu teil geworden wären. Das Generalkommando jagt alte Soldaten an die Raum- und aus dem Dienst, da es an die Schuld der Angeklagten glaubt und Kampfmittel gegen die moderne Arbeiter- Ortsgesetz Mindestanforderungen für bewegung bilden; hat doch im Winter 1893 die sonstigen Verhältnisse für Wohn- und insbesondere die Unteroffiziere der Compagnie, die entlastende Aussagen machten, Bergwerksverwaltung, von ihrem kontraktlichen Recht Ge- Mietsräume festgestellt und daß Vorschriften getroffen werden für der Begünstigung verdächtig erachtet. Dieses Verfahren des Generalkommandos bestätigt von neuem brauch machend, die streikenden Arbeiter einfach aufs Pflaster können über die Instandhaltung und Beaufsichtigung von geworfen. Mietswohnungen sowie der zum Aufenthalt von Dienstboten, die völlige unhaltbarkeit des Instituts des Einem eigenartigen Geschick ist es zu verdanken, daß zwei Gewerbegehilfen, Lehrlingen und Arbeitern bestimmten Gerichtsherrn. Dieselbe Person, welche als Gerichtsherr die ernsthafte Ansäte zur Anbahnung einer Wohnungsreform in Räume. Wenn hiernach also auch die Wohnungsaufsicht der Anklage einleiten läßt, die Berufung gegen die Freigesprochenen Preußen scheiterten. Die lex Adickes kam in der Session örtlichen bezw. ortsgesetzlichen Regelung überlassen blieb, so einlegt, den Freigesprochenen neu verhaften läßt, sie ist zugleich als 1892/93 nicht mehr zur Verabschiedung, und dasselbe Geschick wurde doch schon in der Begründung der Vorlage der Kommandeur befugt, nach beliebigem Ermessen militärische Zeugen widerfuhr in der letzten Session dem Gesetzentwurf betr. die Wunsch ausgesprochen, daß diejenigen Gemeinden, die eine zu maßregeln, ohne daß ein Beweis einer Schuld derselben erbracht Umlegung von Grundstücken in Frankfurt a. M. starke, auf Mietswohnungen angewiesene Arbeiterbevölkerung wäre. Eine derartige Vereinigung zweier Gewalten in einer Person Die Art, wie man in Preußen Wohnungspolitik treibt haben, ihrerseits eine geeignete Wohnungsbeaufsichtigung in oder besser gesagt, nicht treibt, stimmt wenig überein mit die Hand nehmen. Mit Rücksicht hierauf sprach das muß die Rechtspflege völlig verwahrlosen. Mag der Kommandeur den hochtönenden Phrasen der Ministerialreskripte und noch Ministerium in einer Verfügung vom Frühjahr 1901 die Er- noch so überzeugt sein, daß die betreffenden Unteroffiziere eine weniger mit dem Wortschwall, mit dem in der letzten Thron- wartung aus, daß wenigstens die Gemeinden mit mehr als Disciplinierung verdient haben, die Wirkung seiner Maßnahmen ist an den Erlaß einer die Einschüchterung dieser Zeugen nicht nur, sondern aller militärirede auf die Notwendigkeit hingewiesen wurde, die auf dem 20 000 Einwohnern unverzüglich Kein militärischer Zeuge Wohnungsgebiet hervorgetretenen, Mißstände zu mildern und Wohnungsordnung herangehen. Es genüge aber nicht, Vor- fchen Zeugen für alle weiteren Prozesse. namentlich dem Wohnungsbedürfnisse der minder bemittelten schriften über die Beschaffenheit und Instandhaltung der kann frei seine Aussage vor Gericht machen, wenn er befürchten Klassen nach Möglichkeit abzuhelfen". Wohnungen aufzustellen, sondern es komme vor allem darauf muß, schwere persönliche Schädigung darob zu erdulden. Sind die Disciplinarbefugnisse der Kommandeure schon unter Etwas weiter, als Preußen, ist Bayern in der an, eine zweckmäßige Wohnungsbeaufsichtigung einzurichten. Wohnungsfürsorge vorgeschritten. Im Jahre 1899 leitete das Eine fakultative Wohnungsbeaufsichtigung| normalen Verhältnissen geeignet, den Untergebenen mancherlei Unbill Ministerium des Innern eine Erhebung über die Wohnungs- hat auch Baden eingeführt; dagegen besitzt Hessen zuzufügen, so sind sie gänzlich unleidlich, wenn sie auf Zeugen, die verhältnisse, namentlich der minder begüterten Klassen, ein. bereits seit 1893 eine Wohnungsinspektion, die sich vor Gericht nach bestem Wissen und Gewissen die Wahrheit sagen Auf Grund der Ergebnisse dieser Erhebungen wurde am auf alle Gemeinden über 8000 Einwohner erstreckt, die aber, sollen, schiveren Drud ausüben. 22, Juni 1900 ein Gesetz erlassen, das den Artikel 73 des nach den Kammerdebatten über die Ausführung des Ge- Selbst ein durchaus militärfrommes Blatt wie der ReichsPolizei- Strafgesetzbuchs in der Richtung erweitert, daß aus Rück- fezes zu urteilen, feine. nennenswerten Erfolge gezeitigt hat. bote" ist daher erschreckt durch die neue Kunde aus Gumbinnen sicht auf die Gesundheit oder Sittlichkeit Verordnungen über Von den freien Reichsstädten ist für Hamburg nach und beginnt an dem bisher von ihm eifrig verteidigten Institut des das Beziehen neu hergestellter Wohnungen oder Wohnungsräume langjährigen Verhandlungen ein Gesetz zu stande gekommen, Gerichtsherrn zu zweifeln. Der„ Reichsbote" schreibt: und über die polizeiliche Beaufsichtigung des Woh das ungefähr alles beim alten läßt. Aber die durch die Cholera nungswesens erlassen werden können. Des weiteren zu Tode erschreckten Patrizier, deren Unterlassungsfünden erlangte am 10. Februar d. J. eine Verordnung über die sich so deutlich vor aller Welt offenbarten, mußten doch Wohnungsaufsicht die königliche Genehmigung, wonach wenigstens den Schein erwecken, als ob etwas geschieht. Ein in allen Gemeinden des Königreichs eine polizeiliche Beauf- ähnliches Gesetz ist für Lübeck in Vorbereitung und in
" Wir geben diese letteren Nachrichten( betr. die Maßregelungen der Unteroffiziere) unter allem Vorbehalt wieder; wenn sie wahr wären, so wäre zu befürchten, daß sie die Autorität der Militärgerichte im höchsten Maße gefährdeten; denn durch solche nachträglichen Maßregelungen würden die