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Inhaber der Fabrik, Kaufmann Elsholz, nicht an eine Schließung wege eine Lohnentschädigung. Die Kammer IV des Getverbe-| machungen in einem Lokal stattfände, welches für eine General des Betriebes denkt, sondern sich an Stelle der Entlassenen billigere gerichts riet dem Beklagten, vergleichsweise die Klagesumme versammlung ungeeignet sei. Bei der Begründung des Protestes zu zahlen. Nachdem ein Vergleich auf 30 M. zu stande teilt lose unter anderm noch mit, daß die Genossen der Arbeitskräfte suchen will. Vor Zuzug wird deshalb gewarnt. gelommen war, verkündete der Vorsigende Gewerberichter Schönhauser Vorstadt, eben weil sie von der Einberufung der General Dr. Meier, daß im Weigerungsfalle der Beklagte ver versammlung nichts gewußt haben, zum selben Abend eine Bes urteilt werden wäre. Wenn der Kläger dabei geblieben wäre, er sprechung der Mitglieder bei Wernau arrangiert hätten. Der Vor­mache die Arbeit nicht, und wenn er darauf endgültig entlassen sigende und ebenso Genosse Tauschel stellen fest, daß die Eins worden wäre, dann hätte er keinen Anspruch auf Entschädigung. Da berufer dieser Besprechung am Sonnabendabend, spätestens aber ant er aber auf seinen Einwand, die Kündigungsfrist betreffend, wieder Sonntag von dem Stattfinden der Generalversammlung Kenntnis zur Arbeit bestellt worden sei, so sei alles in Ordnung gewesen, und erhalten haben. Außerdem beruhe der Protest überhaupt auf irrigent die Entlassung am Montag sei deshalb nicht mehr gerechtfertigt.

Die Differenzen der Schuhmacher in der Blasigschen Schuh­fabrik in Weißenfels können als beseitigt angesehen werden, da die bisherigen Lohnfäße und die bisherige Arbeitszeit von Herrn Blasig den Arbeitern zugebilligt sind.

Ausland.

Die Streits in Norwegen . Vor sieben Wochen hatte sich das Landessekretariat der norwegischen Gewerkschaften an die Centralorganisation der Arbeitgeber Norwegens gewandt, um eine Verhandlung zur Beilegung des großen Ausstandes der Arbeiter der Stupferwerfe in Röros herbeizuführen, und vor fünf Wochen mit demselben Ansuchen in Bezug auf den mun bereits über 12 Monate dauernden Möbeltischler- Streik in Christiania . Jezt endlich hat die Centralleitung der Arbeitgeber- Organisation es für nötig erachtet, darauf zu antworten, und zwar ablehnend. Beide Ausständewerden uum weitergeführt werden.

Sociales.

Gerichts- Beitung.

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Voraussetzungen. Die Versammlung erledigt den Protest durch Uebergang zur Tagesordnung und spricht ihre Meinung in nach stehender Resolution aus: Die Versammlung nimmt mit tiefstem Bedauern Kenntnis von der Thatsache, daß die Genossen der Schönhauser entgegen den bis jetzt bestehenden Statuten, wonach der Der Thorner Geheimbundsprozek zeigt m seinem weiteren Borstadt Verlaufe immer mehr, daß der Staatsanwaltschaft, wie schon in so Vorstand die Mitgliederversammlung des Wahlvereins einberuft manchen politisch gestempelten Prozessen, auch hier anscheinend mur eine Mitgliederversammlung einberufen an dem Tage, an welchem sehr spärliche Lorbeern erblühen. Das amtliche Borgehen gegen die eine Generalversammlung des Wahlvereins stattfindet. Die General­polnischen Gymnasiasten könnte an die Demagogenverfolgungen der versammlung hat aber die Ueberzeugung, daß die betreffenden Partei­dreißiger Jahre erinnern, wenn hier nicht der Unterschied obwaltete, genoffen die Beweggründe derjenigen, welche sie zu diesem Schritt daß statt der einheitsbegeisterten Studenten schwärmerische Knaben zu verleiten juchen, nicht als gerechtfertigt anerkennen werden und ein Spiel getrieben hätten, welches die durch Indianerbücher erhigte bofft, daß sie dann in ungebrochener Opferfreudigkeit und in voller Die Herausgabe einer Statistik über die Lohn- und Phantaste sich mit allerhand Bimborium möglich gruselig zu ge- Einigkeit mit den übrigen Genossen des 6. Kreises den Kampf für Arbeitsverhältnisse der staatlichen Arbeiter hat die hessische stalten suchte. Die Zusammenkünfte der Knaben im Waldes- unsre Ziele fortführen." Es beginnt sodann die Beratung der Statuten. Bei§ 7 des Regierung, dabei einem Antrag der socialdemokratischen Landtags dunkel, das Ausstellen von Wachen und die Abnahme eines fürchter­fraktion willfahrend, durch die Centralstelle für die Landesstatistit lichen Gides waren dann allerdings Dinge, die einem preußischen Entwurfs drehte sich die Debatte hauptsächlich um die Frage, wieviel veranlaßt. Auf 57 Seiten Tabellen wird in ausführlicher Weise über Polizeigemüt als Revolution und Ümsturz aller gottgewollten Ord- Mitglieder berechtigt sein sollen, eine außerordentliche General­die Arbeitsverhältnisse der in den Dominial- und Gemeinde- nung vorkommen mußten. Es kommt dann im Prozeß wieder das versammlung zu beantragen. Der Kommissions- Entwurf hat hierfür Waldungen sowie bei den in eigener Verwaltung befindlichen Bestreben des Staatsanwalts zur Geltung, aus dem Phrasenwert die Zahl von 200 vorgesehen, während einige Anträge die Herab= Kameral Domänen des Großherzogtums Hessen , bei der des schülerhaften Zeitvertreibes tiefbedenklichen Sinn und schwer- fegung auf 100 Mitglieder bezw. 2 Prozent der Mitgliederzahl Saline Bad Nauheim , bei wiegende Bedeutung herauszuholen. So in der Frage an den An- wünschten. Es blieb schließlich bei der Kommissionsfassung. der Braunkohlen- Grube Ludwigshoffnung, bei dem Kameral geflagten Kruzynski, die Von Bedeutung ist der§ 8, welcher in nachstehender( Kommissions-) dahin ging, was er sich und Territorial Flußbau im Jahre 1898/99 fowie bei der bei dem in einem beschlagnahmten Brief enthaltenen Worten gedacht Fassung angenommen wurde: Main- Neckar- Eisenbahn und den an dieser anschließenden Neben habe: Wie jede Geburt mit Schmerzen verbunden ist, so wird bahnen im Dezember 1899 beschäftigten Arbeiter Auskunft gegeben. auch die Wiedergeburt des polnischen Volkes mit Schmerzen Diese Statistit wird unfren Genossen im Landtage recht beachtens verbunden sein." wertes Material bieten, noch dazu, wenn dem Antrage der letzten Landeskonferenz gemäß von seiten der Genossen der Fraktion über die Lohnverhältnisse der Waldeskulturarbeiter Material zur Kontrolle der amtlichen Bublifation übermittelt wird.

Bade Anstalt und bei der

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Die Errichtung eines Gewerbegerichts ist den Parteigenoffen in zehoe nach neunjährigem hartnäckigen Kampfe gelungen. Am 1. Oktober wird das Gericht eröffnet. Am Sonnabend haben die ersten Wahlen stattgefunden, die Liste des Gewerkschaftskartells ging für die Arbeitnehmer- Beisitzer glatt durch.

Die englische Handelsstatistik vom Monat August weist ungünstige Resultate auf; Import wie Export find gegen den gleichen Dabei ist allerdings be: Monat im Vorjahre zurückgegangen. ziehentlich des Exports zu beachten, daß im Vorjahre die Preise im allgemeinen etwas höhere waren. Die Einfuhr ist im vergangenen Monat um 23,2 millionen Mark oder 2,7 Broz. gesunken; die Aus­fuhr ging um 15,58 Millionen Mark oder 3,1 Proz. zurück. In den acht Monaten, endend mit August, ist die Einfuhr um 167 Millionen Mark gestiegen, die Ausfuhr um 130,4 Millionen Mark gesunken.

Ein Eingriff der Aufsichtsbehörde

in den Streit der Krankenkassen mit den Apothekern.

Der Orts- Krankenkasse Schöneberg ist folgender graphierter! Erlaß der Aufsichtsbehörde zugegangen: Der Vorsitzende des Kreis- Ausschusses des Kreises Teltow .

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Der Vorstand besteht aus 9 Personen: 2 Borsigenden, 2 Schriftführern, 2 Kassierern und 3 Beisitzern.

Die Wahl findet jährlich in der Generalversammlung statt. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet während dieser Zeit ein Mit glied aus, so findet in der nächsten Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl statt. Die Amtsdauer des Ersatzmannes läuft aber nur bis zur allgemeinen Neuwahl des Vorstandes. Mitglieder, welche dreimal hintereinander unentschuldigt in den Vorstands­fizungen fehlen, gelten als ausgeschieden.

Außerdem wählt die Generalversammlung 4 Mitglieder für die Lokalkommission, 2 Mitglieder für die Preßkommission, 2 Mit glieder für die Agitationskommission.

Die Wahlen geschehen durch Handaufheben. Einfache Majorität entscheidet. Zu den Vorstandssizungen müssen die Vertrauensleute und Abteilungsführer eingeladen werden.

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Der§ 11 des Entwurfs besagt u. a., daß Anträge zur General­versammlung dem Vorstande wenigstens vier Wochen vor dem Statts wandten fich mehrere Redner, da eine solche fich bald als undurch finden derselben eingereicht werden müssen. Gegen diese Bestimmung führbar erweisen werde und den Mitgliedern damit das Antrags­recht ganz wesentlich beschnitten würde."

Als ob sechzehnjährige Knaben sich bei solchen Phrasen überhaupt viel denken. Auch der Borsigende inquirierte den Angeklagten sehr eingehend und meinte, die Bedeutung der wiedergegebenen Worte in ihrer vollen Schwere erfassend, daß sich mit der vom Angeklagten immer zu heben, gegebenen Erklärung, die Volksbildung Die noch nicht der Ausdruck Schmerzen" begreifen lasse. Bernehmungen der Angeklagten gestalteten sich in der Dienstags­figung im ganzen recht eintönig. Sie leugneten sämtlich, in der Zugehörig­feit zur Verbindung staatsgefährliche Zwede verfolgt zu haben. Für die Art, wie das Vorverfahren betrieben worden ist, sind die Befundungen charakteristisch, welche die Angeklagten über den Unter­suchungsrichter Borowski abgaben. Der Angeklagte Gymnasiast Bei§ 10 führt die Frage, ob den Mitgliedern das Abonnement Grochowky wurde in der Verhandlung vom Vorsitzenden gefragt: Bei dem Herrn Untersuchungsrichter haben Sie gesagt, Sie wollten des Vorwärts" zur statutarischen Pflicht gemacht werden soll, Kiesel und Frei­eine große polnische Nation in idealem Sinne bilden? Angefl.: zu einer lebhaften Auseinandersezung. Das habe ich aber nicht zu Protokoll erklärt, das war die An­thaler verteidigten den Kommissionsentwurf, in welchem diese sicht des Herrn Assessors Borowski. Borsigender: Das Pflicht nicht festgelegt ist, damit, daß man den Genossen, welche aus Protokoll wurde Ihnen doch aber vorgelesen und von Ihnen unter- wirtschaftlichen Ursachen den Vorwärts" nicht abonnieren können, fchrieben?- Angell.: Ich war, als mir das Protokoll vor nicht auch noch die Organisationsmöglichkeit nehmen solle. Es blieb gelesen wurde, infolge der Aufregung etwas verwirrt und habe die denn auch bei der Fassung der Kommission. Wendungen auch nicht genau verstanden. Vors.: Sie wurden nun einige Zeit darauf vom Staatsanwalt vernommen, von diesem eaten, weshalb haben sie biefelbe nicht richtig gestellt? wurde Ihnen doch Ihre protokollarische Aussage vor Angell. Ich hatte inzwischen erfahren, daß ich meine Aussage ver­weigern dürfe, ich that dies deshalb. Es blieb jedoch auch bei dieser Fassung, nur wurde der Ab­Ein andrer Angeklagter erklärt, er sei bei seiner ersten Ver­nehmung so verwirrt gewesen, daß er nicht verstanden habe, änderungsantrag eingefügt, daß der Vorstand etwaige Antragsteller was ihm vorgelesen wurde. Er habe dies auch bei seinen späteren zur Begründung ihrer Anträge einladen muß, statt einladen tann, Nach§ 12 gilt als aus­Bernehmungen gesagt und bemerkt, daß er diese Aussage nicht wie es im Kommiſſions- Entwurf hieß. aufrecht erhalten könne. Dies sei aber nicht proto- geschlossen, wer mit seinen Beiträgen länger als 3 Monate im Rüd­tolliert worden. Der Angeklagte bemerkt noch auf Befragen: stande ist. Stundungen von längerer Dauer kann der Vorstand ein­treten lassen. Die Auflösung des Vereins kann nach§ 13 nur Der Untersuchungsrichter, Assessor Borowski habe ihm gesagt, wenn er nicht gestehe, werde er vom Gymnasium entfernt und in einer zu diesem Zweck einberufenen Generalversammlung mit Zweidrittel- Mehrheit der Anwesenden erfolgen. Das Vermögen darf auf keinem deutschen Gymnasium wieder aufgenommen werden. Der Angeklagte Alfons Baladowski bemerkt auf Befragen des Vor- im Falle der Auflösung nur zum Zwecke der Förderung der Arbeiter­fizenden: Der Untersuchungsrichter, Assessor Borowski, habe ihm bewegung verwandt werden. Damit hatte die Beratung des Wahlvereins- Statuts ihren gesagt, wenn er nicht ein volles Geständnis ablege, dann werde er vom Gymnasium weggejagt und auf keinem andren Abschluß gefunden und wurde dasselbe in der Schlußabstimmung Gymnasium aufgenommen werden. Er könne alsdann nichts weiter mit allen gegen eine Stimme von der gutbesuchten Versammlung Mit diesem Geschäftsgange ist sofort nach Zustellung werden als" Heringsbändiger" oder Arbeiter( Heiter- angenommen. Die Beratung des Organisationsstatuts wurde ver­dieser Verfügung zu brechen. Es ist erforderlich, daß keit). Der Untersuchungsrichter sagte ferner: Er( Angeklagter) tönne, tagt und soll sich eine spätere Versammlung damit beschäftigen. sid die Kranken selbst oder durch Boten die ihnen verordnete Arzenei wenn er ein offenes Geständnis ablege, nur eine geringe Strafe im Bezirk der Kasse in Schöneberg sowohl wie in Friedenau erhalten. Deshalb habe er schließlich zugegeben, daß der Zweck des fich aus Apotheken umgehend beschaffen können. Es ist unstatthaft, Vereins die Weckung und Hebung des polnischen Nationalbewußt daß die Stranken die Rezepte in den Apotheken bezahlen müssen seins gewesen sei, er könne dies aber heute nicht auf und daß ihnen die Auslagen von der Krankenkasse erstattet werden. rechterhalten. Die Kaffenmitglieder haben die Leistungen der Kasse- Arzeneien neben vielen andren Angeklagten, Mitglied des Vereins gewefen zu Der Angeklagte, Hauslehrer Joseph Sargalsti, bestreitet und andre Heilmittel 2c. unentgeltlich zu verlangen. So lange die Kasse wegen Lieferung der Arzeneien mit sein. Der Untersuchungsrichter, Assessor Borowski, sagte ihm: Sie schwankenden Arbeiterzahl 21-25 Lehrlinge beschäftigt und erhält Apotheken in Schöneberg , Friedenau und nach Bedürfnis in den find Mitglied und haben das zuzugeben, widrigenfalls werde jeder der Lehrlinge bei seinem Antritt ein Sparkassenbuch angelegt, Orten der Umgebung nicht Verträge geschlossen hat, haben die ich dafür sorgen, daß Sie binnen 14 Tage Gib nii taffenbücher find unsrerseits bisher nie einbehalten worden. Die von der das ihm bei seinem Weggange von uns ausgehändigt wird. Spar­Kaffenmitglieder das Recht, ihre Arzeneien aus beliebigen Schule entfernt Apotheken unentgeltlich auf Kosten der Krankenkasse zu beziehen. gebunden. Vori.: Sie werden doch als verständiger Mensch gezahlten Strafgelder fließen kranten Arbeitern zu und wird am Rechnungen der Apotheken, welche in der Kasse eingehen, sind zu auch zugeben, daß Sie an den Eid nicht gebunden sind? Schlusse eines jeden Jahres durch Anschlag Rechnung hierüber bezahlen. Angell: Das wollen wir dahingestellt sein lassen. gelegt. Wird dieser Anordnung durch die Geschäftsstelle der Kasse Nachdem die Vernehmung der Angeklagten beendet war, erfolgte zuwider gehandelt, so wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung die Zeugenvernehmung, die jedoch noch nichts von Belang gegen Sie eine hiermit angedrohte Geldstrafe von brachte. Es wird damit gerechnet, daß Donnerstagmittag das Tehte Nachrichten und Depelihen.

Berlin W., den 10. September 1901. Mir ist bekannt geworden, daß die Orts- Krantentaffe für Schöneberg und Friedenau die Anfertigung der von den Werzten verordneten Arzeneien für Eilfälle in der Pallas- Apotheke, Golz­straße 23, besorgeu läßt, daß dagegen andre Rezepte in der Orts: Strantentasse gesammelt und periodisch in die Apotheke von Lutter in Potsdam befördert werden, von wo die Arzeneien zweimal am Tage durch Boten nach Schöneberg in die Kasse gebracht werden. Dortselbst müssen sich die Kranken oder ihre Boten zum zweiten­mal zur Empfangnahme der Arzenei einfinden. Es soll vor­kommen, daß die Kranken die Arzeneien erst 24 Stunden nach der Verordnung erhalten.

150 Mart festgefekt, an deren Stelle im Un- Urteil gesprochen werden kann. vermögensfalle haft tritt.

An den Schriftführer der Orts- Krankenkasse Schöneberg Herrn Oberdrucker H. Pauli in

halten.

frei

Schöneberg Sedanstraße 82.

K.

vor

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Zu dem Bericht über die Metallarbeiter- Versammlung, der in Nr. 209 unfres Blattes vom 7. d. M. abgedruckt ist, sendet uns die Maschinen- und Werkzeugfabrik Richard Weber u. Co. unter Berufung auf das Preßgesetz eine Berichtigung. Dieselbe lautet, so weit sie wirklich in dem Versammlungsbericht angeführte Thatsachen berichtigt, folgendermaßen:

Wir haben in unsrem Betriebe bei einer zwischen 100 und 150

Ausbruch der Ruhr.

Witten , 11. September. ( B. H. ) In den Ortschaften der Um gegend tritt die rote Ruhr epidemisch auf und fordert vicle Opfer. Wie ärztlicherseits festgestellt wurde, ist die Krankheit durch Umfangreiche sanitäre italienische Arbeiter eingeschleppt worden. Maßregeln wurden getroffen.

Ein alter Sünder. Sittliche Verfehlungen gegen feine Dienstmädchen wurden dem 78 jährigen Kaufmann er mann Goldberg zur Last gelegt, der sich gestern wegen Beleidigung der fünften Straffammer des Landgerichts I zu vers antworten hatte. Als Belastungszeugen traten gegen ihn zwei B. 3. U. Mädchen auf, die nach einander in seinen Diensten ge­standen hatten. Das Schöffengericht hatte seiner Zeit für erwiesen er­Wir behalten uns eine eingehende Würdigung dieses in letter achtet, daß der Angeklagte das eine dieser Mädchen durch gemeine Preußische Maßregel? Stunde mitgeteilten Erlasses für morgen vor. Für heute nur so Redensarten und unanständige Gesten belästigt und das andre Mainz , 11. September. ( B. H. ) Wegen der Aufhebung der viel, daß wir diesen zu Gunsten der Apotheker wirkenden mädchen wiederholt unfittlich berührt und auch ihr gegenüber mehr Sonntagsfahrtarten, namentlich auf der Strecke Mainz Eingriff der Aufsichtsbehörde für ungefegli fach 3otige Bemerkungen gemacht hatte. Der Angeklagte hatte die Frankfurt am Main , beschloffen die Stadtverordneten in ihrer Beschuldigungen bestritten, die Mädchen wiederholten sie aber unter heutigen Sigung einstimmig die Absendung einer ausführ Die Orts- Krankenkasse Schöneberg hat auch bereits telegraphisch ihrem Eide. Das Schöffengericht erachtete das Treiben des An- lichen Beschwerdeschrift an das großherzoglich hessische Beschwerde beim Regierungspräsidenten erhoben. geklagten für ein sehr verwerfliches, berücksichtigte aber sein hohes ministerium. Der socialdemokratische Stadtverordnete und Die Behörden pflegen aber solche von seiten der Arbeiterschaft Alter und erkannte auf nur 50 M. Geldstrafe. Die Staatsanwalt- Landtags- Abgeordnete Haas erklärte hierzu, daß er seine kommenden Gesuche und Beschwerden mit einer gewissen Gründlich- schaft hielt diese Strafe für viel zu gering und legte deshalb Be- Zustimmung nur aus dem Grunde gebe, um die hessische feit zu bearbeiten die Centralkommission der Krankenkassen rufung gegen das erste Urteil ein. Assessor Dr. Fiegen beantragte legierung zu veranlassen, sich zur Aufhebung der Sonntags­Berlins" hat zum Beispiel auf eine vor mehr als zwei Monaten gestern einen Monat Gefängnis, da nach seiner Meinung solche fahrtfarten zu äußern, da nach dem zwischen Preußen und Heſſen aus Anlaß des Apothekerboykotts an das Polizeipräsidium Mädchen, die sich in fremden Familien ihren Lebensunterhalt erwerben abgeschlossenen Eisenbahnvertrag die Einführung einer einschneidenden gerichtete Anfrage bis heute noch keine Antwort erhalten müssen, Anspruch auf energischen Schuß gegen unfittliche Aus- Aenderung nicht ohne die Einwilligung der hessischen Regierung hätte und so wird bis zur Aufhebung der Verfügung wohl einige Zeit schreitungen ihrer Dienstherren haben. R.-A. Dr. Werthauer erfolgen dürfen. vergehen. Sache der Arbeiterschaft wird es sein, dafür zu forgen, empfahl dagegen die Verwerfung der Berufung, weil der Angeklagte daß dieser Aufschub den Apothekern den er bei seinem hohen Alter doch wohl schon etwas tindisch geworden sei wünschten Nußen nicht bringt. Der Eingriff der Be- und nicht für alle seine Redensarten verantwortlich gemacht werden hörden zu Gunsten der Apotheker gegen die Krankenkassen kann für fönne. Der Gerichtshof trat dem Staatsanwalt darin bei, daß die Arbeiterschaft nur ein Ansporn sein, den Kampf mit verdoppelter derartige Verirrungen von Dienstherren gegen ihre Dienstmädchen Energie fortzusetzen. Und glücklicherweise kann die Aufsichts- strenge zu bestrafen feien, er nahm jedoch Rücksicht auf das hohe behörde keinen Arbeiter auch nur einen Augenblick davon Alter des Angeklagten und erhöhte die Strafe auf 150 Mart abhalten, die freigegebenen Medikamente nur aus Droguen Geldstrafe. geschäften, die den Apotheken vorbehaltenen nur aus den zu­gelaffenen Apotheken zu entnehmen. Das sei die Antwort der Arbeiterschaft Berlins und der Vororte!

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Sociale Rechtspflege.

Dersammlungen.

Effen, 11. September. ( W. T. B.) Der Westfälischen Bolts­zeitung" zufolge stürzten zwei Bergleute in den Schacht Bramei­Bönen und waren sofort tot.

Kopenhagen , 11. September. ( W. T. B.) Als Anerkennung für die Hilfe, welche die Rettungsmannschaften der Rettungsstation Skagen bei der Rettung der Besagung des am 27. Oktober vorigen Jahres an Etagen- Riff gestrandeten deutschen Kutters Almuth" geleistet haben, Hat Kaiser Wilhelm dem Aufsichtsmann der Station G. K. Nielsen ein Marinefernrohr mit Juschrift, dem Bootsführer N. A. Nielsen eine goldene Uhr mit seinem Namenszuge und feinem Bildnis geschenkt und außerdem 220 Kronen zur Verteilung an die übrigen Mannschaften der Rettungsstation gestiftet.

Der Wahlverein für den sechsten Berliner Wahlkreis hielt am 10. d. Mts. im Kösliner Hof wiederum eine General versammlung ab, um die Beratungen über das Statut fortzusetzen. New York , 11. September. ( W. T. V.) Ter' Korrespondent Wegen Arbeitsverweigerung war der Drechsler B. entlassen Bor Eintritt in die Verhandlungen gelangte ein von den Genossen des New York Herald " in Buffalo will erfahren haben, Ezolgosz worden. Auf seine Aeußerung, daß er 14 Tage Kündigung habe, Trapp, wünsch, Heise und lose unterzeichneter, im Auf- hätte eingestanden, daß das Attentat die Folge eines Stomplotts jei, forderte ihn jedoch der Arbeitgeber, Drechslermeister Heuer auf, am trage einer Anzahl Genossen der Schönhauser Borstadt eingelegter an dem viele Personen beteiligt seien. Montag weiter zu arbeiten. Als B. Montag tam, wurde er Protest zur Verlesung, in welchem gegen die Abhaltung der General- Camden( New Jersey ), 11. September. ( W. T. B.) Ein ges gleichwohl nicht weiter beschäftigt. Der Werfführer hatte inzwischen versammlung Einspruch erhoben wird, da dieselbe nicht ordnungswiffer Stone ist gestern abend hier verhaftet worden. Er foll an einen andren Gefellen engagiert. B. verlangte nunmehr im Klage- gemäß vorbereitet und einberufen sei und entgegen den Ab- dem Mordanschlag auf Mc Kinley mitschuldig sein.(??)

Berantwortlicher Redacteur: Carl Leid in Berlin . Für den Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Drud und Verlag von Max Bading in Berlin .

Hierzu 1 Beilage n. Unterhaltungsblatt.