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r. 222. 18. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Die Krankenversicherung der Hansindustriellen in Berlin .

Sonntag, 22. September, 1901.

Antrag der Socialdemokraten einem Ausschuß überwiesen. In dem bezüglichen Echreiben des Oberpräsidenten wird darauf auf­diesem Ausschuß wurde nach dem Protokoll von einer Seite aus- merkjam gemacht, wie es nicht unbedenklich sei, daß die Arbeit geführt, geber einen Beitragsanteil auch in den Fällen zahlen sollen, in daß man sich nicht habe überzeugen können, daß die Ver- welchen die Zwischenpersonen, die die Arbeitsvermittelung zwischen Wie fürzlich gemeldet wurde, soll endlich die Bestätigung des sicherung der Hausindustriellen äußerst nötig sei. Der Arbeit den Großgewerbetreibenden, den eigentlichen Arbeitgebern, und nehmer solle immer mehr entlastet, der Arbeitgeber immer mehr den Hausgewerbetreibenden übernehmen, nicht selbst Hans­Ortsstatuts über die Krankenversicherung der in der Hausindustrie denen Derartige Fälle, in die be= beschäftigten Personen erfolgt sein. Damit wäre denn eine Frage belastet werden, man könne fragen, wer eigentlich den Arbeitgeber gewerbetreibende sind. zum Abschluß gebracht, die über ein Jahrzehnt die Behörden wie die versichere? Theoretisch möge alles ganz gut sein, praktisch bewähre treffenden Zwischenmeister gleichzeitig unter 1500 Mark gewerb sich's nicht, die Ware werde dadurch verteuert. liches Einkommen besißen, werden aber voraussichtlich nicht interessierten Schichten der Bevölkerung beschäftigt hat. Als in den infolge des großen Berliner Konfektionsarbeiter- Streits veranlaßten Troy dieser kapitalistischen Jeremiaden beschloß der Ausschuß, häufig sein. Es soll die Frage der Heranziehung der Arbeitgeber Verhandlungen vor dem Gewerbegericht die ganze Tiefe des entsetz- und das Plenum der Versammlung schloß sich dem an, den Magistrat schäftigte Hilfspersonal unselbständiger Arbeiter und Heimarbeiter der Hausgewerbetreibenden zu Beiträgen für das von diesen be­lichen Notstands in der Hausindustrie an das Tageslicht kam, da um Einsetzung einer gemischten Deputation zur weiteren Beratung nochmals städtischerseits geprüft und geeignetenfalls das Ortsstatut schwelgte die Masse des großen Publikums in Mitleid mit den der Frage zu ersuchen. danach revidiert und ergänzt werden. Aermsten der Enterbten. Ein preußischer Minister erklärte am 7. Mai 1900 hatte die Deputation ihre Arbeit beendet. End­Damit hätte sich der Oberpräsident im wesentlichen der Auf­von der Tribüne des Reichstags herab den Streif für gerechtfertigt; das lich am 3. Dezember legte der Magistrat den Entwurf der Stadt­Centrum fündigte gesetzgeberische Maßnahmen an, um das Elend zu verordneten- Versammlung vor. Diese neue Vorlage deckte sich in uns will es nicht recht einleuchten, inwiefern eine vorläufige" Be­fassung der Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft" angeschlossen. beseitigen, und sogar der Berliner Lokal- Anzeiger" ſchwang sich haltlich vollkommen mit dem Entwurf der Gewerbe- Deputation". Auch stätigung gesetzlich zulässig ist. Der Oberpräsident" kann ein Orts­dazu auf, hin und wieder seine Spalten den Schilderungen des vor- jetzt noch machte sich in der Stadtverordneten- Versammlung Widerspruch statut genehmigen oder nicht, er kann auch Wünsche an die Ge­handenen Elends zu öffnen. Seitdem haben sich die aufgeregten geltend. Der Stadtverordnete Wallach beantragte abermalige Beratung Gemüter längst wieder beruhigt. Natürlich ist nichts geschehen, durch einen Ausschuß, ein Antrag, der nach Lage der Verhältnisse nehmigung knüpfen; dagegen scheint uns eine vorläufige Ge­was die Lage der in der Hausindustrie Beschäftigten bessern könnte, nichts weiter als eine nochmalige Verschleppung bedeuten nehmigung rechtlich nicht zulässig. Jedenfalls wird es sich empfehlen, und selbst ein so winziges Reförmchen, wie die Zwangsversicherung, fonnte. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt und das Ortsstatut daß die interessierten Arbeiter die weitere Entwicklung der Frage aufmerksam verfolgen. bat zu ihrer Durchführung fast eines Jahrzehnts bedurft, troßdem angenommen. Allerdings waren die städtischen Behörden nicht mehr diese Maßregel von den meisten Kennern der Verhältnisse als not- 1o ganz frei in ihrem Entschluß. wendig seit langem gefordert wurde.

Durch die Novelle zum Krankenversicherungs- Gesetz vom Schon im Jahre 1895 beantragten die Berliner Armendirektion Jahre 1900 war dem Bundesrat die Ermächtigung erteilt, seiner­und 27 Jnnungs- und Ortskrankenkassen die Ausdehnung der Zwangs- feits die Ausdehmung der Zwangsversicherung auf bestimmte versicherung auf die Hausindustriellen auf Grund der Novelle zum Gewerbszweige und für bestimmte örtliche Bezirke auszusprechen, Krankenversicherungs- Gefeß vom Jahre 1892; die Armendirektion und es mußte die Befürchtung nahe liegen, daß der Bundesrat ging bei ihrem Antrag von der Erwägung aus, daß bei den schlechten Berlin gegenüber recht bald von dieser Befugnis Gebrauch machen wirtschaftlichen Verhältnissen des größten Teils der Hansindustriellen würde. Unter diesen Umständen mußte denn die Stadtverordneten­diese oftmals gezwungen seien, die Hilfe der Armenverwaltung in Bersammlung, wenn auch widerstrebend, in den sauren Apfel beißen. Anspruch zu nehmen. Die dadurch herbeigeführte nicht un- Mit schneidendem Hohne hatte schon bei den ersten Verschleppungs­erhebliche Belastung der Stadtgemeinde würde zweifellos durch vorlagen des Magistrats unser Parteigenosse Borgmann darauf eine Zwangsversicherung bedeutend verringert werden. Die hingewiesen, wie die auf ihre Selbstverwaltung so stolze Gemeinde Krankenkassen wurden bei ihrem Antrag durch die Rücksicht auf die auch hier wieder warten werde, bis das Reich sie zwingen würde, finanziellen Nachteile geleitet, die ihnen durch die einander wider- die vorgeschlagene Maßregel zu ergreifen. sprechenden Rechtsauffassungen des Bezirksausschusses und des Ober­Berwaltungsgerichts erwuchsen. Die vorgetragenen Gründe veran­laßten den Magiftrat, der Gewerbedeputation den Auftrag zu erteilen, ein Ortsstatut für die Zwangsversicherung der Hausindustriellen aus­zuarbeiten.

Artikel VI. des angenommenen Ortsstatuts bestimmte, daß dasselbe am 1. April 1901 in Straft treten sollte.

Dieser Termin konnte nicht innegehalten werden, weil die erforderliche Zustimmung des Oberpräsidenten nicht eingetroffen war. Vielleicht hätte unser verehrter Magistrat sich schon längst einmal bei seinem" Chef" nach dem Schicksal der bedeutungsvollen Vorlage, von deren schleuniger Erledigung das Wohlergehen von Tausenden Berliner Bürger abhing, erkundigen können. Die Verzögerung der Angelegen­heit ist umso unbegreiflicher, als auch die Gesetzgebung die Aus­dehnung der Zwangsversicherung für notwendig gehalten hat.

Die Gewerbedeputation hat nach Einholung einer großen Anzahl von Gutachten aus den beteiligten Streifen in einer aus führlichen, 1896 verfaßten Denkschrift die Notwendigkeit dieser Maß­regel dargelegt und auch ein Ortsstatut ausgearbeitet. Sowohl gegen die Zwangsversicherung selbst, wie auch namentlich gegen die darin ausgesprochene Beitragspflicht der Arbeitgeber, die ein Drittel Es ist selbstverständlich, daß der großkapitalistische Klingel die der Beiträge zahlen sollten, erhob der größte Teil der Groß- Zwischenzeit weidlich ausgenutzt hat, um das verhaßte Ortsstatut zu tonfektionäre Widerspruch. Magistrat und Stadtverordnete Falle zu bringen, oder wenigstens eine andre Verteilung der Beiträge wurden mit Petitionen der einflußreichen Vertreter der verschiedenen zu erwirken. Im Bericht der Aeltesten der Kaufmann­Branchen der Konfektion überschüttet und um Ablehnung des Ortschaft wird zwar die Zwangsversicherung mit süßsauren Worten statuts ersucht. Am 30. Mai 1899 teilte denn auch der Magistrat als notwendig anerkannt, dann aber die Hoffnung ausgesprochen, der Stadtverordneten- Bersammlung mit, daß er beschlossen habe, das daß der Oberpräsident das Ortsstatut zur nochmaligen Beratung vorgelegte Statut abzulehnen, die Frage aber nach Ablauf von etwa unter Hinzuziehung von Interessenten an den Magistrat zurückgeben zwei Jahren wieder in Erwägung zu ziehen. Maßgebend für diesen werde. Beschluß war dem Magistrat die heftige Gegnerschaft gegen den Entwurf; Diese Wünsche scheinen ein geneigtes Ohr beim Oberpräsidenten in die widerstreitenden Interessen der beteiligten Kreise wolle er gefunden zu haben, wenn es richtig ist, was eine Korrespondenz zu umsoweniger eingreifen, als demnächst eine anderweite gesetzliche berichten weiß. Negelung der Materie in Aussicht genommen sei. Die der Wer- Nachdem in dieser Mitteilung ausgeführt ist, daß die Bestätigung fammlung zur Kenntnisnahme überreichte Vorlage wurde auf zu dem Ortsstatut mir vorläufig" erfolgt sei, heißt es weiter: In

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