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Angriffe gegen die Schuldeputation. Thatsächlich habe es das sein sollten, während der Preis des ganzen Grundstücks nur für die deutsche Bank auch bindende Kraft erhielten, mußte die Provinzial- Schulfollegium in seiner unbegrenzten Nachsicht dem 270 000 Mart betrug. eine Hälfte der Scheine durch einen Vermerk der Bank anerkannt. Angeklagten gegenüber verschuldet, daß derselbe nicht schon lange Der Angeklagte, welcher schließlich das Wort ergreift, werden. Nach allgemeinem Börsengebrauch geschieht dies durch zuvor ernstlich auf einen anderen Weg seiner Lebenshaltung hin- giebt zu, daß er bei Abfaffung des Buches sehr erregt war, be Aufdruck eines rothen Firmenstempels. Frank hatte sich in den gewiesen worden sei. Die Schuldeputation stehe auf gefeßlichem ftreitet aber jeden Mangel an Zurechnungsfähigkeit. Er stehe Besitz eines solchen Stempels zu sehen gewußt und denselben in Boden und werde nicht willkürlich geschaffen. Wenn nun auf durchaus patriotischem Standpunkt und habe seine besten in seiner Wohnung in in Verwahrung. Hierhin brachte 126 Stadtverordnete sich darüber schlüssig geworden, auch einen Kräfte für Nationalität und Vaterlandsliebe eingesetzt und Schwieger die gefälschten Schlußscheine, die nun von Diffidenten in die Schuldeputation zu senden, so habe er teine Kritik gerade aus diesem Gesichtspunkte gegen das fremde Volt ge- Frank gestempelt wurden. Nun tam es noch darauf daran zu üben und wisse nicht, welche Gründe dafür maßgebend waren. fämpft, welches sich mit List bei uns eingenistet habe, unter ein an, die Buchung der falschen Schlußscheine in den Wenn nun auch die Erklärung des Dr. Hermes vielleicht auf den Ge- heitlicher Leitung stehe und unser vaterländisches Glück vernichte. Handelsbüchern ชิน erwirken. Die deutsche Bank hatte richtshof keinen günstigen Eindruck gemacht haben sollte, so habe Gr sei erregt gewesen, daß unser Vaterland der Judenknechtschaft täglich Börsengeschäfte von großem Umfange abzuwickeln. Dies doch die Schuldeputation mit dieser konfessionellen Gesinnung verfallen, daß die Juden die materiellen Güter der Nation an besorgte an der Börse der Direktor Mankiewicz. Wie üblich trug eines einzelnen Mitgliedes nichts zu thun. Bei der Würdigung sich gerissen und die unteren Stände forrumpirt, die mittleren er jedes von ihm abgeschlossene Geschäft in fein Notizbuch ein. der einzelnen Momente der Beweisaufnahme und Widerlegung ruinirt und die oberen dupirt hätten. Er sei aber auch persönlich Nach Schluß der Börse gab der Direktor sein Notizbuch dem der verschiedenen Behauptungen des Angeklagten kommt der Ber erregt gewesen und zwar aus seinen eigenen trüben Buchhalter Frank, der die dort verzeichteten Geschäfte in zwei treter des Nebenklägers zu der Ueberzeugung, daß hier von Lebenserfahrungen heraus. Die städtische Schuldeputation ist von von ihm geführte Börsenengagements- Bücher einzutragen hatte. einer plöglichen Erregung des Angeklagten gar keine Rede Anfang an schroff und rücksichtslos gegen ihn vorgegangen, er Gines dieser Bücher diente für die geraden, das andere für die fein tönne. Derselbe habe in seinem dicken Buche jedes habe sich in der fürchterlichsten Situation befunden, oft nicht ungeraden Tage. Ein anderer Beamter erhielt dann die Frank­Wort genau erwogen, wie er am wirksamsten fein Gift gewußt, wo er Nahrung für seine Familie herbekommen folle, schen Bücher, um von den neuen Eintragungen einen Auszug versprigen fönne und auf eine Handvoll unwahrheiten während seine Wucherer in den feinsten Willen wohnen. Er sei der zu machen. Von den in seinem Notizbuche gemachten Ein­sei es ihm dabei nicht angekommen. Er habe zu dem Strafmaß Meinung gewesen, daß unser Vaterland zu Grunde gehe, wenn es tragungen fertigte der Direktor Mankiewicz selbst einen Auszug eigentlich nicht zu reden, denn dem Magistrat komme es nicht nicht von diesen Fremdlingen befreit werde und deshalb habe er an und diese beiden Aufstellungen wurden dann mit­so sehr auf das Strafmaß an, sondern darauf, die Behauptungen fich den Schwur geleistet mit allen ihm zu Gebote stehenden Kräften einander verglichen. verglichen. Auf diese Weise hielt die Bank des Angeklagten gerichtlich als das zu fennzeichnen, was sie sind, gegen das Ueberwuchern des Judenthums zu kämpfen. Angesichts sich vor jedem Frrthum oder Betrug gesichert. Bei den Ver­nämlich als grundlose Verleumdungen. Derselbe habe planmäßig des gehässigen Verhaltens des Lehrerkollegiums fei er außer- gleichungen stellten sich auch niemals Abweichungen heraus, die und systematisch eine bewußte und gewerbsmäßige Thätigkeit ordentlich erregt gewesen und habe mit dem Buche auch Auszüge stimmten stets. Nun erst wurden die endgiltigen Ein­darauf gerichtet in den Dienst gewisser Bestrebungen weiter in den Zweck verfolgt, sich zu schützen. Er verwahre sich gegen den tragungen in die Handelsbücher gemacht. Hierzu wurden die von Element der Berfegung hineinzutragen, dessen Folgen sich feines Vorwurf der Frivolität. Er habe geglaubt, daß, wenn alle die Frank geführten Börsen- Engagementsbücher benutzt und dies gab wegs beschränken auf den Magistrat und die Personen, welche Leute, welche als Zeugen vorzuladen waren, auch seine Todfeinde ihm Gelegenheit, den Betrug vollständig zu machen. Nachdem zur Stellung des Strafantrages sich veranlaßt sahen, sondern auf feien, diefelben doch unter der Wucht des deutschen Eides die er den zu vergleichenden Auszug fertig gestellt hatte, mußte er eine vollständige komplete Desorientirung der öffentlichen Meinung Wahrheit sagen würden. Dieses Zutrauen sei der große Kardinal- in seine Bücher diejenigen Geschäfte eintragen, über welche Schwieger hinauslaufen und diejenigen, welche diesem großen Spektakelstück fehler, welchem er sich hingegeben und dadurch sei es gekommen, die gefälschten Schlußscheine ausgestellt hatte. Frank hatte zu diesem anfänglich harmlos zuschauen, in Konsequenzen hineintragen daß er nun von den Beugen im Stich gelassen worden. Er habe Zwecke in unauffälliger Weise oberhalb und unterhalb der richtigen fönnen, die nicht blos der Stadt Berlin , sondern dem ganzen feine Behauptungen in gutem Glauben aufgestellt, eine beleidigende Eintragungen, sowie auch zwischen denselben so viel freien Raum Staatsleben gefährlich werden können. In feinem einzigen Falle Absicht nicht verfolgt, sondern sich in der Nothwehr be- gelaffen, daß er die von Schwieger abgeschlossenen Geschäfte sei es dem Angeklagten gelungen, einen Beweis für seine Befunden. Die Beleidigung, die er dem Dr. Freudenberg hineinschreiben konnte. Nun gingen seine Bücher erst in die hauptungen zu erbringen und er müsse deshalb im Namen des zugefügt, thue ihm leid. Was der Zeuge Dopp sage, sei durch- Bank- Buchhalterei und auf diese Weise gelangten auch die falschen Magistrats den Strafantrag aufrecht erhalten. Gleichzeitig aus wahr und zuverlässig und dessen Aussagen werden beweisen, Geschäfte ordnungsmäßig in die Bücher. Frank hatte dann noch beantrage er, die Publikation auch in der Staatsbürger- Zeitung" daß er nicht frivol und dolose gehandelt habe. Dies sei auch eine Anzahl andere falsche Buchungen vorzunehmen, um eine zu verfügen und gebe anheim, ob vielleicht in diesem Falle davon bei dem Fall Pintussohn nicht der Fall, vielmehr bleibe er dabei, Entdeckung zu verhüten. Um seinem Genossen Schwieger Ge Gebrauch gemacht werde, nicht nur den Tenor des Erkenntnisses, daß hier eine nicht zu billigende Bevorzugung stattgefunden habe. legenheit zu geben, die erzielten Gewinne abzuheben, richtete er sondern das gesammte Erkenntniß zu publiziren. In dem Falle des Dr. Hermes glaube er nicht eine Strafe ver- demselben ein Differenzkonto ein. Sobald ein Ueberschuß vor­Rechtsanwalt Stadthagen als Vertreter des als Neben- dient, sondern sich um das Vaterland verdient gemacht zu haben, handen war, ließ Schwieger sich denselben aushändigen. Die Iläger zugelassenen Dr. Freudenberg führte aus, daß selten die daß er diese Dinge an die große Glocke gebracht habe. Das Beute wurde dann getheilt. Wenn am Schlusse des Unwahrheit einer behaupteten Thatsache so flar erwiesen sei, wie Volt werde einsehen, daß man eine vorwiegend von Juden ver- Monats in dem Schwieger'schen Konto ein Ausgleich hier. Er müsse aber doch hervorheben, daß der Angeklagte sich waltete Schuldeputation nicht zum Wahrer der Heiligthümer nöthig war, so bewirkte Frant denselben durch Eintragung nicht dazu bequemt habe, offen und ehrlich anzuerkennen, daß er unseres Voltes machen könne. Er bestreite, daß er persönliche einer entsprechenden Anzahl von Käufen oder Verkäufen, das Opfer eines falschen Gerüchts geworden, sondern daß er Zwecke und namentlich materiellen Nugen mit seinem Buche ver- Im Anfange hatten die fühnen Spetulanten Glück. Wie sich aus Schritt vor Schritt seine Behauptungen bis zum letzten Augenblick folgt habe und könne sich darauf berufen, daß das Bankhaus den Büchern hat feststellen lassen, find bis zum September 1890 mit allerlei neuen verdächtigenden und gänzlich unhaltbaren Pariser ihm ganz gewaltige Summen für eine Zurückziehung des an Schwieger 146 332 M. als Gewinn ausbezahlt worden. Dann Variationen umgeben hat. Daraus gehe hervor, daß der An- Buches geboten habe. Er habe nur seinem Vaterlande dienen drehte sich das Blatt, es entstanden Verluste und nun mußte die getlagte doch bewußt die unwahrheit gesagt habe. Dem und sich vertheidigen wollen und danach bitte er ihn zu beurtheilen. Deutsche Bank den Schaden tragen. Der Verlust sollte eingeholt Nebenkläger liege gar nichts an dem Strafmaß, er bitte nur um Um 3 Uhr zieht sich der Gerichtshof zur Berathung zurück, werden, immer verwegener wurden die Spekulationen, immer die Publikationsbefugniß. Bertheidiger Rechtsanwalt Schwind: Es handele sich hier der Urtelsverkündigung des Vorsitzenden hervorgeht, Beleidigungen Bant einging, aber immer größer auch die Verluste. Endlich, Ende welche 3 Stunden währt. Der Gerichtshof erachtet, wie aus höher die Engagements, die Schwieger im Namen der Deutschen nicht um die Frage, ob der Antisemitismus eine Berechtigung gegen den Lehrer Heiseke für vorliegend. Wenn auch der Vor- Juli vor. I, trat die unausbleibliche Katastrophe ein, die in habe, das Kollegium size auch nicht zu Gericht über angebliche wurf der Unreellität den Angeklagten bezüglich der Weihnachts - der gesammten Geschäftswelt bedeutendes Aufsehen erregte. Mängel, die bei der städtischen Verwaltung zu Tage getreten befcheerung mit Recht nicht gemacht werden fönne, so sei doch Nachdem die Arbeit, sämmtliche Bücher zu revidiren, geschehen sein sollen, sondern es handele sich lediglich darum, inwieweit der Angeklagte für schuldig befunden, den Lehrer Heisete im Sinne war, stellte sich heraus, daß die Bank von den heimlichen der Angeklagte sich des Vergehens gegen§ 186 schuldig gemacht der§§ 185 und 186 beleidigt zu haben. Was die übrigen bei Spekulanten um die obenerwähnte folossale Summe geschädigt habe. Da bitte er doch, die Kompetenz des Magistrats zur der Weihnachtssammlung in Frage kommenden beleidigten war. Hiervon haben die Aktionäre einen Verlust von 1 100 000 m. Stellung eines Strafantrages für die Lehrer zu prüfen. Er be- Lehrer betrifft, fo liege bezüglich dieser nur ein Strafantrag zu tragen gehabt.- Der Angeklagte giebt auf Befragen an, daß so haupte, daß die Lehrer gar nicht in der Ausführung ihres des Magistrats für die Lehrer vor, der aber nicht Play er zwölf Jahre bei der Firma Warschauer u. Co. angestellt war Amtes beleidigt worden seien. Nach der Befundung des greifen könne, da es sich um feine Beleidigung in Bezug und dann Direktor der Berliner Handels- Gesellschaft mit einem Stadtraths Echreiner sei der unmittelbare Vorgefeßte des auf den Beruf der Lehrer handele. Auch schwere Be Gehalte von 20 000 m. wurde. Das letztgenannte Institut ent­städtischen Lehrers in Berlin in erster Reihe die Schuldeputation, leidigungen des Magifirats habe der Gerichtshof für vorliegend ledigte sich nach etwa 6 Monaten des Angeklagten, nachdem der in zweiter Linie das Provinzial- Schulfollegium. Auf eine Wür erachtet, so namentlich da, wo in der Broschüre von dem Beiseite- felbe für Rechnung der von ihm vertretenen Bank durch digung der Beweisaufnahme brauche er sich einem Kollegium ge- fließen großer Summen bei Grundstückskäufen gesprochen wird. unglückliche Börsenspekulationen lehrter Richter gegenüber nicht weiter einzulassen, das aber, glaube Ferner eine Beleidigung der Schuldeputation in Sachen des zirka zwei Millionen Mart verloren hatte. in russischen Rubelnoten Der An­er, werde der Gerichtshof sicher aus der Beweisaufnahme ent- Rettors Fieß, sodann des Schulinspektors Dr. Zwick, theils im geklagte behauptete, daß Frant ihm gefagt habe, es nommen haben, daß der Angeklagte bezüglich des Sammelns der Sinne des§ 185, theils des§ 186 St.-G.-B., weitere Be- ei ihm vom Direktorium der Deutschen Bant die Weihnachtsgaben durchaus reine Hände gehabt habe. Das Ver leidigungen der Schuldeputation durch verschiedene Stellen des Erlaubniß ertheilt worden, für eigene Rechnung zu spekuliren. halten der ihm unterstellten Lehrer ihm gegenüber sei gewiß Buches und eine Beleidigung der städtischen Verwaltung Frant habe auch ein Verzeichniß von Papieren gezeigt, bie einen geeignet, manches Befremden zu erregen und derselbe habe dadurch durch den Vorwurf der politischen Sklaverei und Verfolgung. Be- Werth von zirka 300 000 m. haben und die bei der Deutschen auf das Höchste gereizt werden müssen. Niemand werde züglich des Dr. Hermes schließe sich der Gerichtshof den Bemerkungen Bant hinterlegt sein sollen. Der Angeklagte widerrief sein bestreiten können, daß die Lehrer in ihrer Denunziation that des Staatsanwalts an. Von den durch die Anklagebehörde früheres Geständniß und will des Glaubens gewesen sein, daß sächlich eine Unrichtigkeit behauptet haben und man werde es aufgeführten Fällen hat der Gerichtshof noch weiterhin ver- Frant's Geschäfte, bei denen er nur die Rolle eines Matlers ge den Angeklagten nicht so sehr nachtragen fönnen, wenn er etwas schiedene als schwere Beleidigungen erachtet, in einer Anzahl spielt habe, reell seien. Erst am Tage vor seiner Verhaftung über die Stränge schlagend die Lehrer als bewußte Lügner" be- von Fällen dagegen freigesprochen. Bei der Beleidigung des Dr. habe Frant ihm die Wahrheit gefagt, er, der Angeklagte, sei zur zeichnete. Schwerer wiegen die Behauptungen des Angeklagten Freudenberg habe der Gerichtshof gleichfalls den§ 186 für vor- Deutschen Bank gegangen, um Mittheilung von dem Geschehenen in Bezug auf die Mißstände in unferer städtischen Verwaltung. liegend erachtet. Der Gerichtshof habe eine fortgesette Hand zu machen, Frank habe es vorgezogen, die Flucht zu er Erweisen lassen sich solche Behauptungen niemals gaus, aber lung angenommen, die auf eine einheitliche Willensäußerung greifen. Bergebens hielt der Präsident dem Angeklagten man werde es dem Angeklagten doch zugeben müffen, daß es zurückzuführen sei. Su Gunsten des Angeklagten spreche seine Un- bas ihm gelungen sei, für viele seiner Behauptungen das Gefühl der bescholtenheit und daß er in manchen Fällen durch Urtheile zu geklagte geradezu Lächerliche seines Leugnens vor, der An blieb Wahrscheinlichkeit zu erwecken. Was die in der Stadt- der Meinung gekommen sein mag, daß es in der städtischen Ber - worden sei. Die von ihm bezogenen Beträge feien lediglich dabei, daß er von Frank hintergangen verwaltung herrschende Parteilichkeit betrifft; so müsse es waltung nach politischer Gunst gehe. Der Gerichtshof hat sich allergebühren gewesen. Bei seinen ersten Bernehmungen müsse doch jedem denkenden Menschen höchst seltsam vor aus der mündlichen Verhandlung nicht überzeugen können, daß er nicht klaren Kopfes gewesen sein. Da der Angeklagte fortfuhr, tommen, daß Lehrer konservativer und antisemitischer Richtung ein einziger solcher Fall erwiesen sei. Erschwerend falle gegen sich in den unglaubwürdigsten Behauptungen und in den un bei geringeren Veranlassungen aufs aufs Aeußerste gemaß den Angeklagten ins Gewicht, daß er die Lehrer, mit welchen er wesentlichsten Erörterungen zu ergehen, die mit den an ihn ge regelt worden sind, während fortschrittliche Lehrer, die viel so lange gearbeitet, in dieser Weise öffentlich bloßgeftellt und richteten Fragen nichts zu thun hatten, so brach der Präfident größeres peccirt, ruhig im Amte belaffen, oder doch wieder ein- feine vorgesetzten Behörden in solcher Weise beschimpft habe. Die Vernehmung mit ihm ab. gefeßt worden sind, es müsse auffallen, daß in vielen Fällen Der Gerichtshof habe dem Angeklagten den Schutz des§ 193 Besizer von Gründstücken sich vergeblich bemühten, die letzteren nicht zugebilligt, abgesehen davon, daß auch diese Schuhgrenzen Der Vertheidiger richtete ebenfalls an den Angeklagten die an die Stadt zu verkaufen, während dann Juden diese Grund- weit überschritten sein würden. Gine Geldstrafe habe der Ge- Frage, ob er wirklich die Behauptung seiner Unschuld aufrecht stücke in ihre Hände brachten und sehr schnell an die Stadt verrichtshof nicht für angemessen erachtet, sondern den Angeklagten theidiger erklärte ihm, daß er angesichts dieser Sachlage gezwungen erhalten wolle. Er erhielt eine bejahende Antwort. Der Ver­fauften; man müsse sich wundern, daß ein Mann, wie der Stadt zu 4 Monaten Gefängniß verurtheilt, den Beleidigten werde, die Vertagung der Sache zu beantragen, um abzuwarten, rath Mammroth über die Gelder der Spartaffe ganz selbständig die Publikationsbefugniß in der Zeitung Die Post" zugesprochen verfügen und für gutes Geld Wechsel in die Kaffe legen kann, man und auf Unbrauchbarmachung der inkriminirten Stellen erkannt. Bräsident dem Angeklagten feine früheren unumwundenen und ob Frank noch ergriffen werde. Noch einmal hielt der müsse sich über einzelne Vorkommnisse beim Submissionswesen verwundern, und auch darüber staunen, daß in der Der gegen die Deutsche Bank verübte Millionenbeteng eingehenden Geständnisse vor, sowie ebenfalls mehrere Briefe Echuldeputation als hervorragendes Mitglied ein Mann fige, beschäftigte gestern die 3. Straftammer des Landgerichts I . Aus mit Informationen, die Frank an ihn gerichtet hatte. Schwieger welcher Dissident sei und die göttliche Herkunft des Heilands für der Untersuchungshaft wurde der 44jährige Kaufmann Johann der Deutschen Bant stehe hinter Frank. Der Gerichtshof ſette blieb dabei, daß er des Glaubens gewesen sei, das Direktorium ein Märchen erkläre. Er gebe zu, daß, wie dies ja in ber Friedrich Hermann Schwieger vorgeführt, der beschuldigt ist, die Beweisaufnahme fort. Der Bücherrevisor Töpfer hat aus den Natur der Sache liege, in einzelnen Fällen der Angeklagte feine in Gemeinschaft mit dem Buchhalter Eduard Frank die Deutsche Büchern der Deutschen Bant herausgerechnet, daß Frank und Behauptungen nicht bis zum letzten Tipfelchen habe erweisen Bant um nicht weniger als 3 220 558 M. 59 Pf. geschädigt zu Schwieger für etwa 11 Millionen Rubel Engagements für Rech­fönnen, daß er sich bisweilen auch im Ausdrucke vergriffen haben. Frank ist flüchtig geworden und der hinter ihm erlassene nung der Bank eingegangen seien. Es feien noch 194 Schluß­habe, so viel gehe aber doch aus der ganzen Verhandlung Steckbrief ohne Erfolg geblieben. Da Schwieger bereits seit dem nung der Bank eingegangen feien. Es feien noch 194 Schluß­hervor, daß es dem Angeklagten nur darauf angekommen 1. August v. J. sich in Untersuchungshaft befindet, hat das Ge- scheine von Schwieger's Hand vorgefunden worden, es sei aber fei, klar zu machen, daß etwas faul sei im Staate Däne- richt beschlossen, vorläufig gegen ihn allein zu verhandeln. anzunehmen, daß weit mehr vorhanden gewesen wären. Der mark" und den maßgebenden Persönlichkeiten ein videant Der Zuhörerraum war durchweg von Bantbeamten und Angeklagte behauptete ferner, daß er nicht mehr Geschäfte ab­consules" zuzurufen. Der Angeklagte habe gar nicht Börsenbesuchern in Anspruch genommen. Den Bor: geschlossen habe, wie die von ihm ausgestellten Schlußscheine nach­die Tendenz verfolgt, dem Magistrat etwas am Zeuge fiß führte Landgerichtsrath Braun, die Anklagebehörde wiesen.

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zu flicken, sondern denselben auf Mißstände hinzuweisen, vertrat Staatsanwalt Rizel, dem Angeklagten stand Der Vertheidiger stellte nunmehr den Antrag auf Ver welche die Spaßen von den Dächern pfiffen. Nicht aus der Rechtsanwalt Dr. Ivers als Vertheidiger zur Seite. Der tagung, während der Staatsanwalt den Angeklagten auf Grund Frivolität oder aus Luft an Beleidigungen habe der Angeklagte Sachverhalt läßt sich folgendermaßen zusammenfassen: Der An- feiner früheren Geständnisse für hinreichend überführt erachtete sein Buch geschrieben, sondern als Vorkämpfer und Vertreter geklagte war unvereideter Matler, besuchte als solcher täglich die und die Ablehnung des Vertagungs- Antrages beantragte. Der einer bestimmten politischen und religiösen Jdee. Der Angeklagte Börse und vermittelte hauptsächlich Geschäfte in ausländischen Gerichtshof folgte dem letteren Antrage und setzte die Verhand­sei dabei verfahren, wie ein Geschichtsforscher, indem er einzelne Papieren. Im Anfange des Jahres 1890 machte er die Bekannt- lung fort. Der als Zeuge vernommene Direktor Mankiewicz Thatsachen, die ihm gemeldet wurden, neben einander stellte und schaft des bei der Deutschen Bant als Buchhalter angestellten von der Deutschen Bant verneinte entschieden die an ihn vom seine Schlüsse daraus zog. Der Angeklagte sei kein frivoler Ver- Eduard Frank. Nach näherem persönlichen Verkehr ist Frant nach Präsidenten gerichtete Frage, ob er felbst, oder ein anderes Mit­leumder, sein Buch habe vielmehr den Charakter einer Streit der Behauptung Schwieger's mit dem Vorschlag an ihn herangetreten, glied des Direktoriums für eigene Rechnung Börsengeschäfte ab­schrift gegen die leberwucherung des Kapitalismus . Er bitte die daß sie gemeinschaftlich an der Börse für eigene Rechnung speku- wickele. Der Angeklagte jei am 30. Juli v. J. nach der Deutschen große Erregung des Angeklagten und seine bisherige Unbescholten- liren wollten. Als ein geeignetes Papier habe Frank russische Bank gekommen und habe dem Zeugen voller Aufregung mit­Noten vorgeschlagen. Der Angeklagte habe sich übereden lassen. getheilt, daß die Bant am folgenden Tage für 5 Millionen

heit mildernd in Betracht zu ziehen.

Justizrath Dr. Horwit bestreitet zu diesen Ausführungen Um einen einigermaßen erheblichen Gewinn zu erzielen, mußten Rubel Russen abzunehmen babe. In zerknirschtem Zustande nochmals mit aller Entschiedenheit, daß auch nur ein Jota von den aber bedeutende Engaments abgeschlossen werden und da hierzu habe Schwieger seine Geschäfte mit Frank offenbart. Der Beuge Beschuldigungen des Angeklagten erwiesen sei. Traurig genug sei, ein entsprechender Kredit nöthig war, den beide nicht besaßen, ist durchaus überzeugt, daß Schwieger gewußt hat, daß Frank daß man sich ohne Prüfung zum Mundstück deſſen mache, was so wurde beschlossen, den unbeschränkten Kredit der deutschen auch nicht eine einzige Ordre im Namen der Deutschen Bank er­die Spaßen auf den Dächern pfeifen und ein bedenklicher Bank für ihre Zwecke in Anspruch zu nehmen. Es wurde dabei theilen fonnte, wenn er auch nicht gewußt haben möge, auf Geschichtsforscher" würde es sein, welcher die Forschungs" ein außerordentlich raffinirter Plan gefaßt und auch ausgeführt. welche Weise die Buchungen von Frant vorgenommen wurden. Methode des Angeklagten befolgen wollte. Von dem, was Herr Schwieger gab sich auf der Börse als Vermittler der deutschen Frank sei viele Jahre bei der Deutschen Bant gewesen und habe Dopp hier bezüglich der Reichenbergerstraße gesagt, sei auch nicht Bank aus. Er machte für dieselbe bedeutende An- und Verkäufe fich dadurch eine Vertrauensstellung erworben. Derselbe habe ein Wort wahr. Diese Angelegenheit sei seiner Beit schon in in russischen Noten mit Ultimo- Regulirung. Hatte er ein Geschäft eine große Anzahl Schlußscheine vergraben. der Stadtverordneten- Bersammlung bis auf Kleinste durchberathen abgeschlossen, so mußte er als Makler darüber einen Schlußschein worden und schon damals seien die bezüglichen Antlagen als ausstellen. Diese Scheine stellte er im Namen der deutschen Bant vorliegenden Betrug als einen so raffinirt geplant und Staatsanwalt Rigel bezeichnete in seinem Plaidoyer den hinfällig nachgewiesen worden. Wie sehr mit der Wahrheit in aus. Hiermit war eigentlich Schwieger's Thätigkeit erschöpft und ausgeführten, wie er in den Annalen der Justiz zu den diefen Dingen gespielt werden, gehe am Besten daraus hervor, nun begann die etwas fomplizirtere Arbeit feines Genossen Ausnahmefällen gehöre. Er beantrage gegen den Angeklagten, daß bei jenem Grundstück 750 000 Mart nebenher geflossen" Frank. Damit die von Schwieger fälschlich ausgestellten Scheine der ein Gauner der ärgsten Sorte fei, wegen eines fortgesetzten