die schwere Auflage der vorfäßlichen Brandstiftung zu angeblich wegen schlechter Arbeit, nicht bezahlt. Der Begefeglichem Wege regeln und könne die socialdemokratische Partei verantworten. Sie hat in legter Zeit viel Trübsal durchmachen flagte wandte Unzuständigkeit des Gewerbegerichts ein, weil die Frage daher so ohne weiteres nicht von der Hand weisen. In müssen. Schon zu Lebzeiten ihres Mannes hat sie emsig arbeiten der Kläger selbständiger Unternehmer sei. Es betreibe die der darauf folgenden Diskussion traten die beiden Herren Münzer müssen, um sich und ihre drei Kinder durchbringen zu können. Dann Fabrikation geschäftsmäßig und arbeite bald für diefen, bald für und Koselewsti tonſequent für Abstinenz ein. wurde die schwächliche Frau frant und ist viele Monate unfähig ge- jenen. Der Kläger betonte dem gegenüber, er sei Hausindustrieller Unter Vereinsangelegenheiten beschloß die Versammlung, die wveien, etivas zu verdienen. Als sie wieder genesen war, und das Gewerbegericht deshalb zuständig. Er arbeite für be Parteiangelegenheiten nicht in öffentlicher, sondern in der ordent traf fie ein schwerer Schicksalsschlag: ihr Mann wurde stimmte Geschäfte und erhalte das Material von diesen geliefert. lichen Vereinsversammlung zu erledigen, und findet dazu die nächste geistestrant und starb bald im Irrenhause. Noch kurz vor aus eignem Material fertige er nur in feltenen Ausnahme- Versammlung am 19. Oktober in demselben Lokal statt. feinem Tode hatte sie eine im Hause Nostockerstraße 17 vier Treppen fällen etwas an. Selbstverständlich gehe er auch zu Der socialdemokratische Wahlverein für Adlershof hielt hoch belegene Wohnung, bestehend aus Stube und Küche, gemietet andern, wenn einer seiner Auftraggeber keine Beschäftigung für und war am 1. April dort hingezogen. Von der Armendirektion er ihn und seine Leute habe. Er müßte doch für Arbeit sorgen. Die am 19. d. M. seine Mitgliederversammlung bei Scheer in Köpenick hielt sie 18 Mt. Erziehungsgelder für die Kinder, die Stube ver- Rammer II unter dem Borsiz des Gewerberichters v. Schulz wies den ab. Genosse Schubert Schöneberg hielt einen Vortrag über das mietete sie an einen Verwandten und so blieben ihr denn zum Kläger wegen fachlicher Unzuständigkeit des Gewerbegerichts ab. Thema: Wie beteiligen wir uns an der Landtagswahl. Redner erläuterte das Wahlreglement und kam zu dem Schlusse, daß wir trotz Lebensunterhalt ganze 30 M. monatlich übrig. Sie verstand es, Begründend wurde ausgeführt: Das Gericht sei zum Teil auf aller Hindernisse uns an der Landtagswahl beteiligen müssen, weil damit auszukommen und hat ihre Miete pünktlich bezahlt. Bald Grund der eignen Angaben des Klägers zu seiner Entscheidung ge- auch im Landtage Geseze gemacht werden, die tief in das Volksnach dem Tode ihres Mannes hatte sie bei der„ Helvetia " tommen. Der Kläger müsse selber zugeben, daß der Kreis feiner Leben eingreifen. In der Diskussion äußerte sich im selben Sinne ihr gesantes Mobiliar versichert und die Versicherungssumme Kunden ein unbestimmter sei. Demgemäß tönne sich das Genofie Hildebrand. Nachdem noch unter Vereinsangelegenheiten war auf 2275 M. angegeben worden. Am Sonntag, 23. Juni, Gericht nach§ 4 des Gewerbegerichts- Gesezes nicht für zuständig eine längere Debatte in der Lokalfrage stattgefunden hatte, schloß war sie weggegangen, um Wäsche zu besorgen und hatte ihre Kinder erklären. der erste Vorfigende die Versammlung. längere Zeit allein zu Hause gelassen. Gegen mittag fehrte sie nach Unfähigkeit zur Fortsehung der Arbeit als Entlassungs: Hause zurück, stillte den Hunger der Kinder durch Butterbrote und Charlottenburg . Der Socialdemokratische Wahlverweilte noch über zwei Stunden zu Hause. Dann verließ sie mit grund. Der Bügler F. litt mehrere Tage an schwerem Durchfall verein hielt am 19. 5. Mts. eine sehr gut besuchte Mitgliederden Kindern ihre Wohnung, um den Sonntagnachmittag in der meister Fischer nicht nachgehen. Er schidte einen Kollegen zum interessanten und beifällig aufgenommenen Vortrag über Erund konnte deshalb seiner Beschäftigung bei dem Schneider versammlung ab, in welcher Genosse Eduard Bernstein einen ihren Nachbarsleuten gehörigen Laube einer Laubenkolonie zu verleben. Meister, damit er ihn dort vertrete. Der Meister ging aber Etwa gegen 5 Uhr kamen dorthin die Kinder mit der Meldung, darauf nicht ein, sondern engagierte einen andern Bügler und nahm Nach einer hierauf folgenden kurzen Diskussion gab Genosse Sellin innerungen aus der Zeit vor dem Socialistengeset" hielt. daß es in der Rostockerstr. 17 brenne. In der That war dort Feuer auch F. später nicht wieder an. F. verklagte darauf Fischer beim den im Vorwärts" schon bereits veröffentlichten Bericht über die ausgekommen. Hausbewohner hatten wahrgenommen, daß Rauch Gewerbegericht und betonte noch, daß ihm der Beklagte versprochen Generalversammlung des Central Wahlvereins für den Wahlkreis aus der Jauernicichen Wohnung drang, sie alarmierten die Fener habe, er tönnte wieder eintreten, wehr und als diese die verschlossene Wohnungsthür sprengte, zeigte gekündigt sei. wenn dem neuen Bügler Teltow- Beeskow- Stordow- Charlottenburg. Nach Erledigung der neuen Der Kläger wurde mit seinem Entschädigungssich, daß die Wohnung stark verqualmt war. Die Feuerwehr entdeckte mun, daß mehrere Brandherde vorhanden waren, die mit ein- anspruch abgewiesen. Gewerberichter Dr. Leo führte begründend Bezirkseinteilung wählte die Versammlung die Genossen Bunge, Vogel ander in keiner Verbindung standen. Außer diefen von einander ge- entlassen worden sei. Und daraus, baß der Kläger einen Vertreter noffe Hirsch gab jobann bekannt, baß von ben zen, bemnächst zu aus: Es sei anzunehmen, daß der Kläger während seiner Krankheit und Thiem als Mitglieder der Baukommission des Gewerkschaftshauses. trennten Brandstellen im Wohnzimmer fand sich eine solche auch in fandte, gehe hervor, daß er seine Unpäßlichkeit für eine längere fein müssen, und forderte aur fräftigen Agitation auf. Zum Schluß wählenden Stadtverordneten der dritten Abteilung sechs Hausbefizer der Küche vor. Hier brannten Prestohlen im Kohlentasten. Dieser immerZeit andauernde hielt. Es greife darum hier§ 128, Nr. 8 der hin seltsame Befund und die Thatsache, daß das Mobiliar nach fach Gewerbe- Ordnung Blayz, wonach Unfähigkeit zur Fortsetzung der ließen sich 28 neue Mitglieder aufnehmen. verständigem Gutachten viel zu hoch versichert war, gaben Anlaß, Arbeit ein Entlassungsgrund sei. Daß Kläger dem Beklagten Frau Jauernid wegen Verdachts der Brandstiftung in Haft zu einen Stellvertreter ichidte, sei unerheblich. Denn ebenso nehmen. Sie bestritt gestern mit aller Entschiedenheit jede Schuld und behauptete, daß sie sich nicht erklären könne, wie das Feuer in andren Arbeitgeber aufzwingen lassen brauche, sei der Arbeit wenig, wie der Arbeiter sich gegen seinen Willen einen ihrer Abwesenheit ausgekommen sein könne. Ihre Mutmaßung, geber verpflichtet, den ihm Dom daß ihr fünfjähriger Sohn vielleicht am Vormittag mit Streich Stellvertreter zu beschäftigen. Arbeiter gefchickten Und die Aeußerung, daß hölzern gespielt und das Feuer unbewußt angelegt habe, Kläger wieder eintreten fönnte, ivenn der andre gewollte der Staatsanwalt nicht gelten laffen, da die Ausfündigt wäre, fei eine jener vagen Versprechungen, die beantragte gegen fie das Schuldig, da nur sie die Brandstifterin Fortseßung des alten Arbeitsverhältnisses nicht im mindesten beibeantragte gegen fie das Schuldig, da nur sie die Brandstifterin beffer unterblieben, denen aber eine rechtliche Bedeutung für die sein könne. Die Geschwornen hielten aber mit ihrem Verteidiger gumessen fet. Rechtsanwalt Raezel die Schuld der Angeklagten nicht für er erwiesen, sie verneinten die Schuldfrage, und der Gerichtshof erkannte auf Freisprechung. Die Angeklagte wurde nach dreimonatiger Haft ihren Kindern wieder zurückgegeben und konnte eine Summe von 50 Mart, die schnell durch eine Sammlung unter den Geschwornen aufgebracht worden war, mit hinaus nehmen.
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Er
Versammlungen.
Solzarbeiter Rigdorf. In der Mitgliederversammlung des Deutschen Holzarbeiter- Werbandes der Zahlstelle Nixdorf, die am angenommen: Die Versammlung protestiert auf das entschiedenste 18. d. M. stattfand, wurde folgende Protestresolution einstimmig gegen das Verhalten der Redaktion der Holzarbeiter- Beitung", insbesondere gegen den Artikel vom 1. September, welcher sich mit dem Glasarbeiter- Streit befaßt. Ferner spricht die Versammlung den Glasarbeitern, nachdem diefelben 58 Wochen um ihr Koalitions Sympathie aus mit der Bitte, jene großmütigen Genossen in ihrem recht hungernd, ohne au murren, gefämpft haben, ihre volle harten Kampfe nach Kräften weiter zu unterstügen.
Eingegangene Druckschriften.
Der Wahre Jacob" hat soeben die 20. Nummer feines 18. Jahrganges Das farbige Titelbild schildert bent Empfang, ber dem erscheinen laffen. feligen" Sereniffimus" einst bei Besichtigung feiner Bandesirrenanstalt zu teil wurde. Das farbige Rückbild Deutsche Fortschritte in Ostasien " ist die Illustration zu einer der vielen von Walderfee nach seiner Rückkehr ge haltenen Neben. In dem Bilde„ Der chinesische Kotau in Frankreich " wird die Lage scharf fritisiert, in welche sich die französische Republit anläßlich des Barenbesuches gebracht hat. Ferner find in der Nummer noch zahlreiche politische Bilder enthalten. Das Leitgebicht„ Lübecker Thing" ist bem ſocialbemokratischen Parteitage gewibutet; die Gedichte„ Der Sühnering"," Der geborgte Göße" und die Satire Gin verunglücktes Projekt" find politisch altuelle Zeitgloffen. Außerdem find Humor und Satire noch in zahlreichen defern die Anschaffung derselben nur empfehlen können. Nummer ist 10 Pf.
Der Verein socialdemokratischer Gaft- und Schaufwirte hielt seine Versammlung beim Kollegen Gleinert ab mit der Tagesordnung Flaschen und Gefäßfrage". Kollege Bubeil berichtete, daß die Kommission folgende Punkte für die Petition an den Reichstag aufgestellt hat: 1. Einschränkung der Massenkonzession. 2. Berbot der Konzession an Warenhäuser. 3. Aichawang sämtlicher Gefäße für Norddeutschland wie der bestehende in Süddeutschland . 4. Die Polizeistunde einheitlich zu regeln und dahin zu erweitern, das Verweilen der Gäste eine halbe Stunde nach der bisher gebotenen zu gestatten. Die Versammlung übertrug der Kommission die weitere Ausarbeitung dieser Forderungen. Die Stellungnahme zur Erteilung des Eigen tumsrechts an Flaschen jeglicher Gestalt wurde von der Versanim lung den davon betroffenen Brauereien und Selterwaffer- Fabrikanten selbst überlassen. Aufgenommen in den Verein wurden 7 Kollegen. Ferner teilte Ewald mit, daß die Beteiligung an den Nachgesuchen der Polizeistunde eine sehr schwache ist, er deshalb bisher nichts habe machen können, da sich bei ihm nur 3 Kollegen mit ablehnenden Be- wetzen, gut scheiden gemeldet haben.
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Tertbeiträgen der 12 Seiten starken Nummer enthalten, so daß wir unsren Der Preis ber
Warfipreise von Berlin am 23. September 1901 nach Ermittlungen des fgl. Polizeipräsidiums. D..tr. Kartoffeln, nene, D- Ctr. Nindfleisch, Keule 1 kg do. Bauch Schweinefleisch Moggen
, gut
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111111812228181
Kalbfleisch Hammelstelsch Butter
13,30 Eier 12,50
8,- 1
"
mittel gering
5, 1,70 1,20
"
1,30 1-
"
"
"
"
1,60 1,30
"
"
mittel gering
1,70 1,10
"
"
1,60 1,20
"
"
erfte, gut
14,80 14,10
2,80 2,-
"
mittel gering
14,-
60 Sint
4.40 2,40
13,20
mittel gering
16,10 15,30 15,20 14,40
Karpfen Aale
1 kg
2,20 1,20
2,60 1,20
"
Bander
2,60 1,20
"
14.30 13.60
Hechte
2,- 1,-
"
rob
7,-
7,90
6,50 5,80
Barsche
1,80 0,80
Schleie
2,40 1,20
40,-
25,-
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Bleie
1,40 0,80
50,-
25,-
Krebse
per Shot 16- 2,50
* pafer, gut
Strafbare Veranstaltung des Compagniespielens in der prenkischen Staatslotterie. Der Kanfmann und Agent Görte hatte einen Lotterieverein gegründet, dem etiva 100 Mitglieder beitraten. Nach den Statuten bezweckte der Verein behufs Erhöhung der Gewinnchancen das gemein schaftliche Spielen einer Anzahl Loose der preußischen Staats lotterie. Görke leitete die Geschäfte und erhielt für Auslagen und Mühewaltung pro Mitglied und Serienspiel 5 M., so daß ihm bei 100 Mitgliedern während eines Spiels durch alle klassen etwa 500 Mart zuflossen. Jedes Mitglied bekam ein Ber zeichnis der bom Verein gespielten ganzen und Teil Tose und eine Bescheinigung, baß er Miteigentümer der angeführten Lose sei. Görke wurde mun des Vergehens gegen das Gesetz vom 18. August 1891 angeklagt, wonach der staatlichen Ermächtigung bedarf, wer Lofe oder Losabschnitte der töniglich preußischen Staatslotterie oder Urkunden, durch welche Anteile an Die Tapezierer hielten am Montag eine zahlreich besuchte Verfolchen Losen oder Losabschnitten zum Eigentum oder zum Gewinnbezug fammlung im Gewerkschaftshaus ab, in der Leo Schmidt über: Die übertragen werden, feilhalten will. Schöffengericht und Landgericht 8 ustände im Beruf in der legten Saison vor Ablauf berurteilten den Angeklagten zu einer hohen Geldstrafe, indem sie des Vergleichs- Vertrages referierte. Der vor 2 Jahren annahmen, daß er ohne die staatliche Ermächtigung Urkunden im vor dem Geiverbegericht zu stande gekommene Bertrag mit den Arbeit Sinne des Gesetzes feilgehalten habe. Durch seine Mitbeteiligung gebern hat im allgemeinen günftig auf die Verhältnisse des Berufs ein am Spiel als Mitglied des Vereins werde die Annahme der Gewerbe- gewirkt. Auf Grund des Vertrages war es möglich, die 52stündige wöchent mäßigkeit seines Handelns nicht ausgeschlossen. Der Angeklagte legte fiche Arbeitszeit und den 60 Bf.- Stundenlohn in den meisten WertRevision ein und machte geltend, sein Verhalten könne gar nicht stuben zur Durchführung zu bringen. In einzelnen Werkstuben ist unter das angezogene Gefeß fallen, durch welches lediglich der un es freilich noch nicht gelungen und gerade sind es auch Vorstands- Mitlautere Zwischenhandel mit Lotterieloofen getroffen werden solle. glieder der Junung, die sich gegen die Durchführung der vertragsmäßigen Erbsen Man tönne hier aber nicht fagen, daß er mit seinen Bestimmungen sträuben. Zum großen Teil tragen die Arbeiter selbst die eiset ohnen Mitgesellschaftern Geschäfte gemacht habe. Der Straffenat Schuld daran, da sie nicht energisch genug die ihnen vertragsmäßig zudes Kammergerichts verwarf indessen die Revision mit folgender stehenden Rechte fordern. Von einzelnen Firmen, besonders auch von Begründung: Es sei ohne Nechtsirrtum festgestellt worden, daß der der Firma Pfaff, wurde versucht, die Vertragsbestimmungen zu Angeklagte Urkunden im Sinne des Gesetzes vom 18. August 1891 durchbrechen. Den Vertretern der Arbeiter wurde mit Mag gewerbsmäßig feilgeboten habe. Die den Mitgliedern des Lotterievereins regelung gedroht, weil sie energisch für die Aufrechterhaltung ausgestellten Bescheinigungen feien solche Urkunden, denn die Leute feien des Tarifs eintraten. Der Referent sprach sich für eine Verlängerung berechtigt gewesen, auf Grund derselben die Auszahlung etwaiger des im nächsten Frühjahr ablaufenden Vertrages aus und für eine Gewinnanteile zu verlangen. Die Gewerbsmäßigkeit des Ver- Verbesserung einzelner Pofitionen des Tarifes. Wenn es nicht haltens des Angeklagten sei bedenkenfrei angenommen worden, anders ginge, müsse man durch Kampf dafür eintreten. indem für erwiesen erachtet worden sei, daß der An- Nach lebhafter Aussprache wurde folgende Resolution ein geflagte durch feine fortgesette Thätigkeit einen fogar stimmig angenommen:" Die heutige öffentliche Tapezierer Vererheblichen Gewinn erzielt habe. Nun sei ja das sogenannte fammlung erklärt sich mit der bisherigen Wahrung ihrer Jntereffen, Gesellschafts- und Compagniespielen mit Loosen der preußischen Staatslotterie an sich gestattet. Verboten sei aber durch das Gesetz vom 18. August 1891 bie gewerbsmäßige Veranstaltung eines folchen Spielens, wie sie dem Angeklagten mit Recht vorgeworfen werde.
919HRTH
Whehogs Sociales.
soweit dieselben im Rahmen des Vergleichstarifs vom März 1900 liegen, einverstanden und erklärt sich principiell mit der eventuellen Verlängerung des Vertrags einverstanden."
Eine Täschner- und Sattlerversammlung, die art 19. b. M. tagte, nahm einen Vortrag Wiesentals über die jegige wirtschaftliche Krise entgegen und beschloß dann, wo es irgend angeht, die Ueberstunden zu verweigern, damit auch die arbeitslosen Kollegen untergebracht werden können.
9
Amtliche Streikstatistik. Für das 2. Quartal des laufenden Schöneberg. Eine am Sonntag in Obsts Festfälen abgehaltene Jahres giebt die amtliche Statistik an, daß 379 Streits be- öffentliche Versammlung aller Krankentassenmitglieder am hiesigen gonnen und 80 noch aus dem ersten Quartal weitergeführt Orte beschäftigte sich vornehmlich mit dem augenblicklichen Stande wurden. Beendet wurden 384 Streifs, darunter 68, die des Apotheten Boytotts und der bekannten Verfügung aus dem 1. Quartal übernommen waren. An den beendeten Streits des Landrats gegen die hiesige Orts Kranten waren 1723 Betriebe mit 48 390 beschäftigten Arbeitern getroffen. tasse. Herr Dr. Freudenberg empfahl ein einheitliches VorZum völligen Stillstand tamen 406 Betriebe. Die Höchstzahl der gehen aller am Orte befindlichen Krankenkassen, insbesondere bei dem gleichzeitig streikenden Arbeiter betrug 18 916, wozu noch 1240 ge- Bezuge von Medikamenten, welcher durch die hiesige Ortskrankenkasse zwungene Feiernde" kommen. aus der Lutterschen Apotheke in Potsdam vermittelt wird. Mit Als vollständig erfolgreich beendet werden 69 Streits bezeichnet welchen Mitteln indes die Sache der" armen" Apotheker, die nach und 123 als teilweise erfolgreich, die übrigen als erfolglos. dem Eingeständnis eines hiesigen Befizers bereits bis zum äußersten Aussperrungen werden verzeichnet 17 als im 2. Quartal bes geschädigt ist, seitens einiger Dienstbeflissener, ob direkt oder indirekt, gonnen und 2 als aus dem 1. Quartal fortgefeßt, 12 als beendet. unterstützt werden soll, beweist eine Petition, die dem Landrat, mit An den beendeten Aussperrungen waren 89 Betriebe mit 2076 ungefähr 140 Unterschriften versehen, zugegangen ist und die anArbeitern beteiligt. Als Höchstzahl der gleichzeitig ausgesperrten werden geblich gegen den eingeführten Modus des Medikamentenbezugs Protest 1262 angegeben. Als erfolgreich beendet nennt die Statistit 7 und erhebt. Nach einer Mitteilung setzen sich diese Betenten zusammen aus als teilweise erfolgreich beendet 2 Aussperrungen. Arbeitern der hiesigen Schloßbrauerei, einer Jrrenanstalt und eines Außerdem wird diesmal mit der Bemerkung soweit Mit Warenhauses. Nachdem die Versammlung ihrer Entrüstung darüber teilungen vorliegen" berichtet über die am 2. Mai 1901 wegen Ausdruck gegeben hatte, daß sich Arbeiter zu solchen Diensten herunerlaubter Maifeier erfolgten Ausschließungen von der geben, statt mit ihren Arbeitskollegen Hand in Hand zu gehen, um Arbeit". Solcher werden 21 genannt; darunter 8 in Berlin und Vor im Krankenkassenwesen bessere Verhältnisse zu schaffen, wurde das orten mit zusammen 17 betroffenen Betrieben, wovon 8 zum völligen Bureau beauftragt, bei der Leitung der Schloßbrauerei vorstellig zu Stillstand famen. Aus Halle werden 2 Ausschließungen mit 3 werden, ob diese sogenannte Petition mit ihrem Einverständnis oder Betrieben genannt, je 1 aus Altona, Tönning, Riesa, Geringswalde, ihrer Kenntnis erfolgt ist. Dittmannsdorf, Möltau, Bremen, Hermsdorf, die übrigen in Leipzig Der Arbeiter- Bildungsverein für Friedrichshagen hielt und Vororten. Als Höchstzahl der gleichzeitig Ausgeschlossenen, womit am 22. September seine regelmäßige Mitgliederversammlung im in diesem Falle wohl auch die Zahl der wirklich Betroffenen an Lokal von Conrad ab. Genoffe Dr. Weyl hielt einen beifällig aufgegeben sein dürfte, werden 975 genannt.
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Linien
60 30,- * fret Wagen und ab Bahn. Produktenmarkt vom 24. September. Am Getreidemarkte herrschte matte Haltung. Als Veranlassung wurde angegeben, daß der vorgefterit veröffentlichte amtliche statistische Bericht das Gegenteil deffen enthalte, was er vor einigen Monaten gebracht hatte. Es stellt sich heraus, daß die dies jährige Anbaufläche für Wintergetreide sich gegen das Vorjahr weniger verringert hat, als angenommen wurde und daß sich die Erntebeschädigungen als weniger bedeutend ergeben haben, als man bisher befürchtete. Auf den hiesigen Markt brückten starke Realisationen angeblich für die Provinz. Schon der Frühmarkt feste mater ein, im Mittagsverkehr fanten die Preise für Weizen über 2 M., diejenigen für Roggen über 3/4. unter gestern. Aus Amerita tamen wenig niedrigere Preise; auch Destreich- Ungarn war wenig verändert. Aus Hamburg wurden große Weizenanfünfte gemeldet. Mehl 10-15 Pf. niedriger. Safer still, behauptet. Mais fest auf Amerika. Rüböl war behauptet, hinten etwas abgeschwächt.- Schluß für Getreibe unerholt.
Briefkasten der Redaktion.
Die juriftliche Sprechstunde findet am Dienstag, Donners: tag und Freitag von 7-9 1hr abends statt. M. P. Bitten, im Adreßbuch nachzusehen, wo der Herr Baron wohnt. 5. K. 77. Guido Müller in Lauscha, Sachsen- Meiningen. 8. S. 22. Die Gehaltshöhe ist unerheblich. Mit der Kranten: versicherungspflicht der Handlungsgehilfen verhält cs sich folgendermaßen: Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge unter liegen der Krantenversicherungspflicht mir dann, wenn das ihnen nach Artikel 63 des Handelsgesetzbuchs zustehende Recht, ihren Anspruch auf Ge halt und Unterhalt bis zur Dauer von sechs Wochen zu behalten, nicht aufgehoben oder beschränkt ist. Das Recht ist aufgehoben oder beschränkt, es tritt also der gefeßliche Versicherungszwang dann ein, wenn durch Vertrag bireft oder indirekt bas Recht aus Artifel 63( 5.-B.) beschränkt ist. Eine Vereinbarung, daß der Prinzipal für birekte Beschränkung dieses Rechts die Dauer der Krankheit Gehalt nicht sechs Wochen lang zu zahlen habe ist felten, gebräuchlich faft nur für Lehrlinge. Desto häufiger ist die indirekte Beschränkung des Rechts aus Art. 63 insbesondere durch Abkürzung der gefeglichen sechswöchentlichen, nur zum Schluß des Kalendervierteljahrs zulässigen Kündigungsfrist. In allen Fällen, in denen diese sechswöchentliche sündigungsfrist zu ungunsten der Gehilfen abgeändert ist, also beispielsweise in allen Fällen, in denen Monatstündigung vereinbart ist, unterliegen die Handlungsgehilfen der gesezlichen Krankenversicherung. Daß diese Auffassung, und nicht die laxere, zutreffend ist, ist vom OberBerwaltungsgericht und vom Kammergericht anerkannt. Der Handlungsgehilfe besteht neben dem Krankengeld fein volles Gehalt weiter. Bitterungsübersicht vom 24. September 1901, morgens 8 Uhr.
Stationen
Barometer
ftand mm
richtung
Wind
Windstärke
764 0
Wetter
759 SO
2 heiter
Temp. n. C.
5°-4° R.
Stationen
Barometer
Wind
richtung
Windnärke
Wetter
Temp. n. C.
5° 6.= 4° R.
11
4 woltent 16 aparanda 767 SW 2 bedeckt genommenen Vortrag über: Wie stellen wir uns zur Alkohol winembe frage". Redner schilderte die Gefahren des Alkohols und Hamburg 760 OSD 4 hlb.bed. 17 Betersburg 772 SSW 1woltent 11 Berlin 762 OSO 4 molfeul 17 Cort 756 N 2 hlb.bed. 14 forberte zum Stampf gegen den Mißbrauch alkoholhaltiger Brantf./m. 757 NO 1 heiter 16 lberdeen Getränke auf; er tönne aber aus taktischen Gründen keine Winchen 13 Paris 759 DSO 16ebeckt 13 Sociale Rechtspflege. Abstinenz predigen, weil unsre Parteigenossen bei der Agitation Wien 763 SO 2 wolten! 16 Unzuständigkeit des Gewerbegerichts. Der Kürschner sowie bei den Parteiarbeiten nach Lage der Verhältnisse auf den Wetter: Prognose für Mittwoch, den 25. September 1901. Bielfach wolkig, am Tage etwas fühler bei mäßigen südlichen Winden Feldgramm, der im Hause 4 und außer dem Hause 10 bis 14 Wirtshausbesuch angewiesen feien. Der Mißbrauch des Alkohols Personen beschäftigt, hatte den Fabrikanten Wolf beim Gewerbe- vertiert und verblödet aber die Mensch und solche find in unfrem teine oder unerhebliche Niederschläge. Berliner Wetterbureau. gericht verklagt. Wolf hatte ihm eine Anzahl Mügen, Kampf nicht zu gebrauchen. Die Materie lasse sich auch nur auf