1. Beilage zum„, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 46.
Parlamentsberichte.
178. Sigung vom 23. Februar. 1 Uhr. Am Tische des Bundesraths: v. Stephan. Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung eines Gefetes über das Telegraphenwesen des Deutschen Reiches . $ 1 lautet nach den Beschlüssen der Kommission: Das Recht, Telegraphenanlagen für die Vermittelung von Nachrichten zu errichten und zu betreiben, steht ausschließlich dem Reich zu. Unter den Telegraphenanlagen sind die Fernsprech- Anlagen mit begriffen." Hierzu liegen folgende Anträge vor: 1. Vom Abg. BiehI: Dem§ 1 folgende Fassung zu geben: Das Recht, Telegraphenanlagen für den allgemeinen Vermittelungsverkehr zu errichten und zu betreiben, steht ausschließlich dem Reich zu. Unter Telegraphenanlagen sind die Fernsprech- Anlagen nicht mit begriffen. Die Befugniß zur Benutzung fremden Grund und Bodens, namentlich der Straßen und Pläge der Gemeinden ist damit nicht gegeben. 2. Vom Abg. v. Bar: Dem§ 1 folgende Fassung zu geben: Das Recht, elektrische Leitungen zur Ueber mittelung von Erklärungen und Gesprächen gegen Bezahlung im Betrieb zu haben, steht vorbehaltlich der Bestimmung des§ 2a ausschließlich dem Reich zu.( Nach§ 2a sollen Gemeinden für ihren Bezirk Telegraphen anlegen fönnen.)
3. Vom Abg. Hammacher, dem§ 1 folgenden Zusatz zu geben: Das Reich erlangt durch dieses Recht keinen rechtlichen Anspruch auf die Verfügung über fremden Grund und Boden, insbesondere über die öffentlichen Wege und Straßen.
Mittwoch, den 24. Februar 1892.
9. Jahrg.
Produktionsmittel im Privat- oder im Staatsbetriebe befinden. selben Ausführungen bezüglich Württembergs, welche der bayrische Allerdings bin ich nun der Ansicht, daß bei der großen Be- Vertreter vorher bezüglich Bayerns gemacht hat.
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deutung des Telegraphenwesens nur der Staat im allgemeinen Abg v. Bar beantragt im§ 1 vor Vermittlung einzuschieben: Interesse die Leitung desselben übernehmen soll; aber wir wollen entgeltliche". Die Errichtung von Telegraphenlinien gehört dem heutigen Staat gegenüber mit der Gewährung von Mono- gar nicht in dieses Gesetz; das englische Gesetz spricht polen nicht voreilig sein. Dafür haben wir zunächst den Grund, auch nur vom Betriebe der Telegraphenlinien gegen Entgelt. daß die berechtigten Interessen der Arbeiter bekanntlich durch Es ist auch gar keine Gefahr vorhanden, daß die Errichtung von den heutigen Staat als Unternehmer noch weit mehr verfümmert Telegraphenlinien von Privaten im größeren Umfange vorwerden, als durch die Privatunternehmer, wenn er auch von genommen wird. Denn dazu würde doch die Benutzung von seinen Angestellten nicht verlangt, wie es ein bedeutender Straßen und deren Ueberschreitungen nothwendig sein, wozu die rheinischer Industrieller thut, daß sie erst um Erlaubniß fragen Genehmigung nicht ertheilt werden würde. Die Hauptfache ist müssen, wenn sie heirathen wollen. Zum Beweise erinnere ich an doch, daß kein Konkurrent auftritt, der gegen Entgelt den die fürzlichen Verhandlungen über den Eisenbahnetat, und auch Telegraphenverkehr vermittelt. der Postverwaltung ist die Sache nicht ganz fremd. Staat und Staatssekretär v. Stephan: Der neue Antrag des VorBrivatunternehmer gleichen sich auch darin, daß sie beide aus redners ist sehr bedenklich. Es könnten danach zwei Bankhäuser ihren Betrieben Gewinn ziehen wollen zu allerlei Lurusausgaben. in Berlin und Köln , in Breslau und Leipzig u. f. w. einen Dieser hält sich schöne Weiber, schöne Pferde u. f. w., jener Telegraphendraht sich legen lassen und unentgeltlich telegraphiren. schafft sich schöne Waffen, Kanonen, Kriegsschiffe und andere Wo bleibe dann die Gebührenfreiheit bei den Telegraphen? unnüße, gemeingefährliche und völkermordende Dinge an. Wir Abg. Schrader: Jm Postgesetz ist auch von der unentgelt verlangen aber, daß der Gewinn aus derartigen Staatsbetrieben lichen Beförderung von Postsendungen die Rede und troßdem den darin Beschäftigten wieder zufließe. Zu diesem Zwecke haben auch von der Portofreiheit. Redner wendet sich dann wir in der Kommission beantragt, daß die Telegraphenverwaltung gegen die Redner, welche seine Ausführungen als unrichtig diejenigen Leitungen auszuführen verpflichtet sein soll, die der bezeichnet haben und hebt hervor, daß in Württemberg Reichstag zu errichten beschließt. Wir sind dabei von der An- und Bayern überhaupt fein Telegraphenmonopol besteht. nahme ausgegangen, daß mit der Gewährung des Regals auch Es können dafür keine gefeßlichen Bestimmungen geltend gemacht dem Reichstage größere Rechte eingeräumt werden müßten. werden. Es wird von der Vortrefflichkeit der TelephoneinViele Städte flagen, daß man bei Einrichtung von richtungen gesprochen. Es ist aber noch eine große Anzahl von Fernsprech- Anlagen Garantiesummen fordere; diese For Städten ohne Telephoneinrichtung und manche davon werden derungen werden sogar nachträglich, wenn die erstbenannten überhaupt niemals eine solche erhalten. Warum soll da nicht Summen zusammengebracht sind, von der Telegraphenverwaltung die Privatindustrie eintreten tönnen? Wir sind nicht im Stande erhöht. Deshalb wollen wir die Entscheidung über solche An- gewesen, über das Verhältniß der Telegraphen zu anderen lagen dem Reichstag vorbehalten. Von den Regierungsvertretern elektrischen Anlagen Klarheit zu schaffen. Herr von Stephan hat Abg. Schrader( dfr.): Die Vorlage geht von dem Gedanken wurde eingewendet, daß der Bundesrath niemals in eine solche einmal erklärt, daß er sich für berechtigt halte, andere Stromaus, daß ein Reichs- Telegraphenmonopol besteht und zwar hin- Bestimmung willigen würde, weil sie in seine verfassungsmäßigen anlagen, welche die Telegraphenanlagen beeinflussen, zu versichtlich der Telegraphen- und der Telephonanlagen. Das ist Rechte eingriffe. Aber man ist ja bei anderen Gelegenheiten, hindern. Aber als es dazu tam, diese Erklärung festzustellen, aber durchaus nicht so unzweifelhaft, denn bei Erlaß der Ver- 3. B. bei der Verlängerung der Legislaturperioden, nicht ängst da sagte er allgemein: er wolle nur seine bisherigen Rechte auffaffung bestand das Fernsprechwesen überhaupt noch nicht und lich gewesen! In wirthschaftlichen Dingen muß aber den Ver- recht erhalten. Diese Unklarheit hat die Beunruhigung der Inauch bezüglich des Telegraphenmonopols muß darauf verwiesen tretern des Volfes eine größere Berechtigung zum Mitbestimmen duſtrie herbeigeführt. werden, daß dasselbe nicht besteht, weil ja sonst die Eisenbahn eingeräumt werden. Wie die Dinge jetzt liegen, kann der Reichs- Abg. Hammacher bleibt dabei, daß kein Grund vorhanden sofort ihren Telegraphenverfehr hätte aufgeben müssen. Die tag immer nur einen Wunsch aussprechen; wenn dieser der ist zu dem tiefgehenden Mißtrauen, welches bei den Freisinnigen nochmalige Kommissionsberathung hat keinen befriedigenden Er Weisheit der Reichs- Telegraphenverwaltung nicht zusagt, so zu herrschen scheint; er spricht die Hoffnung aus, daß die Befolg gehabt, die Vorlage ist nicht so gestaltet, daß alle sich dar- wird er niemals erfüllt. Noch ein weiterer Grund bestimmt rathung dazu beitragen werde, die Sachlage zu klären. auf einigen fonnten. Besonders war es die wenig entgegen- uns, vorläufig für die Gewährung des Regals nicht zu stimmen; Abg. Dr. Siemens: Private Telegraphenanlagen werden tommende Haltung der Regierungsvertreter, welche eine be- das ist das Fehlen eines Gesetzes über das Fehlen eines Gesetzes über elektrotechnische nicht in erheblichem Maße eingerichtet werden, denn Private friedigende Lösung verhinderte. Wir sind deshalb mit unsern Anlagen. Mir erscheint auch die darüber in§ 7a aufgenommene tönnen nicht von Berlin nach Hamburg einen Draht legen. Anträgen wieder an das Haus gefommen. Es fehlt leider ein Verwahrung nicht weitgehend genug. Die Bedeutung der Für das Gesetz besteht durchaus keine dringende Nothwendigkeit; Gefeß, welches eigentlich die Vorbedingung wäre, ein Gesetz über Elektrotechnik wird vielleicht von manchen Seiten zu sehr über- man hätte damit warten sollen, bis das andere Gesez über die die eletrischen Anlagen im allgemeinen. Leshalb müssen in dieses schäßt; die Arbeiter werden durch die weitere Ausbreitung der elektrischen Anlagen ebenfalls vorlag. Die Beunruhigung über Gesetz Bestimmungen aufgenommen werden, welche bei Streitig elektrischen Kraftvertheilung zunächst nur neuen Leiden ausgesetzt das Gesetz besteht darin, daß die Telegraphenverwaltung sich feiten zwischen solchen Anlagen und der Telegraphenverwaltung werden. Der Großbetrieb, das Großkapital wird den ganzen das Recht nimmt, andere störende Anlagen zu verhindern. die Entscheidung treffen. Mit den elektrischen An- Vortheil einheimsen. Erst die zukünftige Gesellschaft wird den Deshalb müssen in das Gesetz Vorschriften aufgenommen iverden, Tagen zur Kraftübertragung, zum Betrieb Don Bahnen, vollen Nugen daraus ziehen. Für die heutige Wirthschafts- daß die Verwaltung nicht störend in Privatanlagen eingreift. zur Beleuchtung u. s. w. find fast ebenso große all ordnung bedeutet der Aufschwung der Elektrotechnik keinen neuen Staatssekretär von Stephan: Der Telegraphenverwaltung gemeine Interessen verbunden wie mit der Telegraphie. Sonnenaufgang, sondern die Götterdämmerung der kapita- liegt nur daran, den gegenwärtigen Zustand aufrecht zu erhalten. Wenn wir für die Rechte privater elektrischer Anlagen gegenüber listischen Welt! Wenn das Gesetz über elektrotechnische Anlagen Daran denkt die Telegraphenverwaltung nicht, etwa die Herden Telegraphen eintreten, so vertreten wir dabei feine Privat: erst nach diesem Gesez fertiggestellt werden wird, so wird stellung aller Einrichtungen für Telegraphen, der Telegraphen interessen. Privatinteressen sind ja vielfach vertreten worden bei es von einem engherzigen Bureaukratismus und einem stangen, des Telegraphendrahts, der Porzellanisolatoren u. f. w. den Handelsverträgen u. s. w.; aber hier handelt es sich gar Polizeigeist diktirt werden, mit dem wir uns nicht befreunden selbst in die Hand zu nehmen. nicht um Privatinteressen, sondern lediglich um die Wahrung der fönnen. Ebenso nothwendig ist ein Gesez, das die Sicherheit Unter Ablehnung aller Anträge wird§ 1 darauf nach dem Interessen großer Städte. Der§ 1 übergiebt dem Reiche jede des Publikums gewährleistet. Die Behauptung, daß man erst Vorschlage der Kommission angenommen. Art der Vermittelung von Nachrichten. Zu den Telegraphen- noch neue Gefahrungen sammeln müsse, scheint mir nicht stich-§ 2 lautet: Die Ausübung des im§ 1 bezeichneten Rechts anlagen nach dieser Richtung gehören auch die optischen Tele- haltig; denn wenn man so lange warten wollte, bis einmal die kann für einzelne Strecken oder Bezirke an Privatunternehmer graphen der Eisenbahn, die also einer Reichskonzession unter: Entwickelung in dieser Richtung aufhört, so wird man nie zu und muß an Gemeinden für den Verkehr innerhalb des Gemeindeworfen werden müssen. Eine Verbindung des Herrenhauses mit einem solchen Gesetz kommen, das, wie wir vernommen haben, bezirks verliehen werden, wenn die nachsuchende Gemeinde die dem Reichstage durch ein Sprachrohr oder auf andere Weise in anderen Staaten schon besteht. Bereits sind verschiedene Un- genügende Sicherheit für einen ordnungsmäßigen Betrieb bietet würde eine Telegraphenanlage und ohne Genehmigung des glücksfälle gemeldet. Wenn wir Sozialdemokraten gegen die Ge- und das Reich eine solche Anlage weder errichtet hat, noch sich Reiches verboten sein. Warum sollen wir denn dem Reiche das währung des Monopols an sich auch keine Bedenken haben, weil zur Errichtung und zum Betriebe einer solchen bereit erklärt. Monopol auf jede Art der Nachrichtenvermittelung geben, die die Verkehrsmittel, sobald sie auf einer gewiffen Stufe angelangt Die Verleihung erfolgt durch den Reichskanzler oder die von ihm wir noch gar nicht kennen. Warten wir doch, bis sich die Noth find, am besten durch den Staat verwaltet werden, so werde ich hierzu ermächtigten Behörden. Die Bedingungen der Verleihung wendigkeit ergiebt und monopolisiren wir nicht Sachen, die noch für meine Person doch dieses Gesetz aus den angeführten Gründen sind in der Verleihungsurkunde festzustellen. gar nicht da sind. Die Vorlage wollte dem Reiche auch allein vorläufig ablehnen. die Herstellung der Telegraphenanlagen übergeben, nicht blos Abg. Hammacher( ntl.): Die Zurückverweisung der Vorlage den Betrieb derselben. Die Gemeinden verlangen aber an die Kommission hat nicht den erwarteten Erfolg gehabt. Die vielfach, daß der lokale Verkehr ihnen überlaffen Kommission hat dieselben Beschlüsse gefaßt wie früher. Ich bewerden möge. Es liegt im Interesse des allgemeinen greife, daß Herrn Schrader das nicht gefällt. Aber ich halte Verkehrs, daß er nicht belastet wird durch den lokalen Verkehr. es für ein Verdienst der Postverwaltung, daß sie das TelephonDie Mißstände, welche sich z. B. im Berliner Telephonverkehr wesen monopolifirt hat. Anderwärts hat man das Telephonherausgestellt haben, sind allgemein bekannt. Deshalb bitte ich wesen der Privatindustrie überlassen; die Entwickelung führte zu unferen Antrag anzunehmen. schlechtem Dienst und theuren Gebühren und schließlich mußte der Staatssekretär von Stephan: Bon einer Beunruhigung des Staat die Anlagen theuer ankaufen. Redner wandte sich dann Publikums in weiten Kreifen habe ich nichts wahrgenommen, gegen die Anträge der Freisinnigen, namentlich auch dagegen, daß obgleich das Publikum garnicht blöde ist, wenn es gilt For- den Gemeinden die Einrichtung und der Betrieb von Telegraphenderungen an die Post- und Telegraphenverwaltung zu stellen. und Fernsprech- Anlagen gestattet sein solle. Ein telegraphischer Daß ein Monopol des Reiches auf die Telegraphie, auf das und telephonischer Lokalverkehr läßt sich ja gar nicht denken, ohne Schnellnachrichtenwesen besteht, ist ganz unzweifelhaft nach der einen Anschluß an den großen Fernverkehr. Solche Einrichtungen, Verfassung. Preußen würde doch sein seit Jahrhunderten be- welche lediglich dem Privatverkehr dienen sollen, werden nicht stehendes Postregal nicht aufgegeben haben an den Norddeutschen behindert; wenn man aber so weit geht, wie die freisinnigen lage vertagt. Nächste Sigung Mittwoch 1 Uhr.( Anträge aus Bund und das Reich, wenn ein solches Monopol nicht festgestellt Anträge, dann wird dem Mißbrauch Thür und Thor geöffnet. dem Hause.) wäre. Ich muß es Namens der verbundeten Regierungen ab- Es handelt sich nur um die Feststellung der thatsächlich bestehenden lehnen, als ob irgendwie die Privatindustrie geschädigt werden Rechte; es ist nur ein Mißverständniß, wenn man glaubt, daß soll. Es bestehen ja unter den jezigen Vorschriften 3900 elektrische die Rechte der Telegraphenverwaltung irgendwie erweitert Anlagen, von denen keine seitens der Telegraphenverwaltung be- werden; nur aus diesem Mißverständniß heraus ist die Behindert worden ist. Die Herren von Bar und Genossen wollen unruhigung entstanden. das Monopol beschränken auf die elektrischen Telegraphen. Abg. Graf Arnim( R.-P.): Die Petitionen, welche von Das wäre annehmbar, wenn nicht die weiteren Anträge zu den vielen Städten eingelaufen sind, gehen von falschen Voraus- In Gollnow fand am 17. Februar zum ersten Male eine späteren Bestimmungen der Vorlage die Sache immer mehr ein- segungen aus und kommen deshalb auch zu falschen Schlüssen. öffentliche Arbeiterversammlung, und zwar eine Zimmererschränkten, so daß das Monopol auf die elektrischen Telegraphen Thatsächlich sind durch die Privatunternehmungen die Rechte der Versammlung, ftatt, in welcher Genosse A. Rathmann verschwindet. Daß wir die optischen Telegraphen der Eisenbahn Telegraphenverwaltung beschränkt worden, und es ist verdienstvoll, aus Hamburg unter lebhaftem Beifall über Zweck und Ziele der verbieten könnten, ist nicht richtig; der§ 3 enthält ja darüber die daß die verbündeten Regierungen diese Frage ordnen wollen. In Gewerkschaftsbewegung referirte. Die Versammlung, die zur nöthigen Vorschriften. England, dem Musterlande der Liberalen, habe man die Telephon- Hälfte von Zimmerern, zur Hälfte von Kleinhandwerkern und Bayrischer Ober- Regierungsrath Landmann: Das Reich einrichtungen aus den Händen der Privaten angetauft. In Arbeitern anderer Gewerbe besucht war, beschloß die Gründung hat ausschließlich das Recht der Gesetzgebung bezüglich der Vor- Amerika werde anerkannt, daß das Telephonwesen zur scham- eines Lese- und Diskutirklubs und verlief in jeder Hinsicht rechte der Telegraphie und der rechtlichen Verhältnisse der losesten Ausplünderung diene. Ich hätte auch gern das Gesetz auf's beste. Telegraphie zum Publifum. Aber daraus folgt noch nicht, daß über die elektrischen Anlagen zugleich mit diesem Gesetz berathen; dieses Gesetz für Bayern und Württemberg in derselben Form eingeführt werden müßte, wie in den anderen deutschen Staaten. Die Ausführungsbestimmungen bleiben in ihren Einzelheiten dem Landesrecht vorbehalten.
aber das Gesez ist noch nicht fertig. Besonders bedenklich ist
Abg. Klemm empfiehlt die Annahme des Rommissionsbeschlusses. Geheimrath Dambach glaubt, daß von der Vorschrift des§ 2 wohl wenig Gebrauch gemacht wird. Abg. Schrader glaubt dies ebenfalls, bittet aber doch um Annahme der Vorschrift und spricht die Hoffnung aus, daß die selbe dahin ausgelegt werden wird, daß einer Gemeinde das Recht zu solchen Einrichtungen auch gegeben werde, wo die vorhandene fistalische Einrichtung nicht ausreiche. Abg. Hammacher: Es können Zeiten kommen, wo die Telegraphenverwaltung nicht in der Lage ist, das Telegraphenneh auszudehnen; für diesen Fall solle man das Eintreten der Privaten gestatten.
Nachdem sich Graf Arnim den Ausführungen Hammacher's angeschlossen, wird der§ 2 genehmigt. Gegen 5 Uhr wird darauf die weitere Berathung der Vor
Parteinachrichten.
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Seit mehr als 20 Jahren hatte, wie der Chemnizer Beobachter" schreibt, in Drebach keine Boltsversammlung stattgefunden. Nach vieler Mühe gelang es unseren Parteigenossen, dieser Tage eine solche abzuhalten. Karl Demmler aus Geyer referirte über die gegenwärtige wirthschaftliche und politische Lage und die Arbeiterpartei. Der Verlauf der Versammlung war der beste, die Versammlung erklärte sich einmüthig mit dem Gehörten einverstanden.
der Antrag, den Gemeinden Fernsprechanlagen zu überlassen. gründet worden. Das wird ganz unausführbar sein oder zu allerlei Mißbräuchen führen. Die Gemeinden könnten, wenn sie die Freiheit hätten, In Bremerhaven feierte am 20. Februar der Vertrauens Abg. Schmidt- Frankfurt( Soz.): Als der Bundesrath dieses Anlagen einzurichten, das Fett abschöpfen und der Regierung manu F. A. Hilfer seinen 66. Geburtstag bei vollster körperlicher Gesez prüfte, wird er sich ja wohl auch gefragt haben: wie nur die theueren Anlagen überlassen. Im Interesse der Steuer- und geistiger Frische. wirken diese Bestimmungen auf die Sozialdemokratie, werden sie zahler müssen wir dagegen arbeiten, daß Privateinrichtungen geden Bestrebungen derselben nicht Nahrung verleihen? Denn es troffen werden, die nachher vom Reiche angetauft werden müßten. handelt sich hier um Verstaatlichung. Wir gelten ja allgemein Abg. v. Gagern( 3.): Das Zentrum steht auf dem Boden als eingefleischte Berstaatlicher. Die Ansichten über unsere Be der Kommissionsbeschlüsse; dem Reich muß sein Recht werden, strebungen lassen sich in zwei große Kategorien bringen: Einmal wie es im Art. 48 der Verfassung festgestellt ist. Inhaltlich decken Sagt man abgesehen von Kleinigkeiten, wie Ghe und allgemeine sich die Reservatrechte Bayerns und Württembergs mit dem Rechte Theilerei, wir wollten Alles verrungeniren; diese Ansicht des Deutschen Reichs . Der Antrag der Freifinnigen mache das herrscht besonders auf der rechten Seite. Die andere Meinung, Recht des Reiches illusorisch, das wollen wir nicht. daß wir Alles verstaatlichen wollen, wird von unseren Abg. Giefe( dk.): Wenn man dem Reich ein Regal geben näheren Nachbarn hier vertreten. Aber diese Ansichten will, dann muß es auch voll und ganz gegeben werden; man find durchaus falsch. Unser Ziel ist allerdings, daß wir darf es nicht blos auf den Betrieb beschränken, sondern muß es Ueber die katholischen Arbeitervereine sagt ein Führer die Leitung der gesammten Produktion in die Hände auch auf die Einrichtung erstrecken. Die Furcht, daß die Post- der Katholiken, Dr. Sigl im„ Bayerischen Vaterland": des Staates, der Gesellschaft legen wollen, aber nicht in verwaltung zur unbeschränkten Herrin des Grund und Bodens, Die Arbeiter gehen wohl in die katholischen Vereine, lassen da die des heutigen Staates. Abg. Schrader meint, daß dies, wenn der Straßen und der Pläge gemacht wird, ist durchaus un- die geist- vollen Vorträge über Arbeiter und soziale Fragen Der große Kladderadatsch kommt, für uns um so leichter fei, je begründet. Wir werden für die Beschlüsse der Kommission über sich ergehen, von denen die betreffenden Herren mehr schon jetzt verjiaatlicht würde. Sobald der große stimmen. Redner meist so viel verstehen, wie ein Nil. Kladderadatsch eintritt, ist es für uns ganz einerlei, ob sich die Württembergischer Bevollmächtigter v. Moser macht die lpferd vom Bautenschlagen, und schweigen dazu; denn