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Der Angeklagte machte sich anheischig, solche zu schaffen. Seine| frankungen infolge der Influenza zu rechnen ist. Trotz dieser| 11 Stunden 2,50-3,50 fl. und 4-5 fl. pro Woche; für Uebers Auftraggeberin versprach ihm während seiner Thätigkeit in ihrer großen Summe ist die Kasse in der Lage gewesen, ihren Reserve- stunden, die häufig vorkommen, giebt es nur ein Weniges mehr. Sache täglich 25 M. Spesen und im Falle des Gelingens 3000 m. fonds um ca. 1600 M. zu erhöhen und noch einen beträchtlichen Sonntagsarbeit ist nicht selten. Nicht besser ergeht es den Mit dieser heiflen Sache betraute der Angeklagte den neu- Ueberschuß als Betriebsjonds zu überschreiben. An Sterbe- Kunstblumen- Arbeiterinnen. Ihre Arbeitszeit beträgt in der gebackenen Detektiv. Der letztere erhielt den Auftrag, zunächst geldern zahlte die Kaffe im Jahre 1891 rund 500 m. aus. Regel 12-13 Stunden. In den meisten Werkstätten erhalten sie eine hübsche Kellnerin ausfindig zu machen, mit der Eine ausgedehnte Besprechung rief die in Aussicht die Mittagstoft, welche äußerst schlecht ist, denn der Profit soll selben ein Verhältniß anzuknüpfen und sie in den Plan ein- stehende neue Krankenkaffen Novelle hervor, durch welche so groß sein, daß der Mittagstisch der Herrenleute" entweder - zuweihen. Sodann sollte der Ehemann O. observirt werden, G. nach den bisher vorliegenden Bestimmungen namentlich die ganz oder theilweise durch den gemachten Profit hergestellt werden follte deffen Bekanntschaft machen und dann denselben mit der freien Hilfskassen und speziell die obengenannte Kaffe, welche fann. Ist endlich Feierabendstunde, dann erhalten die Mädchen hübschen Kellnerin zusammenführen. Des ersten Theils dieses ihren Mitgliedern freie Aerzte- Wahl gestattet und die Kosten für die Arbeit mit nach Hause und müssen sich verpflichten, dieselbe Auftrages entledigte sich der neue Detektiv mit großem Geschick. Arzt und Medizin in baarem Gelde gewährt, betroffen werden. des andern Tages Morgens fertig mitzubringen. Sie müssen Bevor es indeffen zum zweiten Theile kam, wurden der An- Aus dem Referate des Vorstandes gewann die Generalversamm dann, ohnehin bereits abgerackert, für einen Verdienst von geklagte und sein Gehilfe von einem andern Geschäft in Anspruch lung jedoch die Ueberzeugung, daß die nach den Beschlüssen der 20-25 kr. noch bis 2 oder 3 Uhr früh zu Hause arbeiten. Die genommen. Ein hiesiger Rentner hatte in Frankfurt   a. M. zweiten Lesung im Plenum des Reichstages vorliegende Novelle Lehrmädchen, überall in der Ueberzahl, werden gezwungen, von eine höchst zweifelhafte Forderung in Höhe von 15 000. noch in vielen wichtigen Punkten Aenderungen erfahren dürfte, 6 Uhr früh bis 9 und 10, oft 11 Uhr Nachts zu arbeiten. Die Er übertrug dem Angeklagten, diese Forderung einzuziehen, zudem bereits 64 Abänderungs- Anträge der XII. Rommission, Behandlung, welche den Arbeiterinnen und Lehrmädchen zu Theil und vereinbarte mit ihm, daß sein Lohn in demjenigen welche mit der Bearbeitung des vorliegenden Materials feitens wird, ist häufig roh und nicht selten kommt es vor, daß ein bestehen solle, was er über 5000 M. erhalte. Der des Reichstages betraut ist, eingereicht feien, so daß eine Be- Mädchen den Gelüften des Unternehmers dienen soll. Daß es Direktor" stellte seinem Gehilfen vor, daß mit leichter Mühe schlußfassung der Generalversammlung nach dieser oder jener auch hie und da bessere Häuser giebt, ist selbstverständlich. In 10 000 m. zu verdienen feien, fie müßten aber beide sofort ab- Richtung verfrüht erscheinen dürfte. Die Generalversammlung der Mehrzahl find solche bessere Häufer" aber gewiß nicht. Die reifen. Hierzu bedürfe er aber noch einer Summe von 1000 M., beschränkte sich vielmehr vorläufig darauf, den Vorstand zu beauf- ordinären Blumengattungen werden zumeist in den Strafanstalten Die E. ihm schaffen müffe. Der letztere besorgte das Geld auch tragen, bezüglich einiger Punkte in der Novelle der XII. Kommission hergestellt, und in hervorragender Weise soll Deutschland   daran von Verwandten und händigte es seinem Chef ein. Dieser schlug Vorschläge zu unterbreiten, welche eine genauere Klarstellung der partizipiren, wo in Moabit   ziemlich viel davon erzeugt würde. nun vor, daß sie zwei Damen" mit auf Reisen nehmen wollten betreffenden Bestimmungen bezwecken, wozu gerade die Ver- Die in der Fabrikation verwendeten Farben sind nicht giftig, da und G. ließ sich auch dazu bereden. Zwei Kellnerinnen nahmen waltungskörper der Krankenkassen auf Grund ihrer Erfahrungen Schweinfurtergrün, Nachtblau oder Grünspan seit zirka 20 Jahren an der Reife Theil. Der eigentliche Zweck der Reise war ein bei Handhabung der Geschäfte berufen erscheinen dürften. Das außer Gebrauch gesetzt wurden. Neuestens wird aber ein auf völlig verfehlter, jedoch wurde von der Gesellschaft so üppig ge: Raffenlokal der eingeschriebenen Silfstaffe für Architekten, Wiener Boden erzeugtes Wickelpapier verwendet, welches Lippen lebt, daß die tausend Mark draufgingen. Schon unterwegs Ingenieure und Techniker Deutschlands   befindet sich Berlin   C. 22 und Finger grün färbt. Dasselbe soll gifthaltig sein und werden waren dem G. die Augen darüber aufgegangen, weß Geistes und versendet auf Wunsch Statuten und Aufnahme- Formulare die Blumenarbeiterinnen gegen die Verwendung desselben Stellung Kind der Herr Direktor" war. Er machte vorläufig gute Miene fostenfrei. zum bösen Spiel, in der Hoffnung, sein Geld zurück­#nehmen. zu erhalten, wenn die Forderung eingehe. Als dies aber nicht In Kasan   ist die Bewohnerschaft von 66 Straßen von der Seuche Reiche über deutsche Häfen, Antwerpen  , Rotterdam   und Amster­Im Innern Rußlands   wüthet der Hungertyphus. Die überseeische Auswanderung aus dem Deutschen  geschah, zeigte E. feinen Chef nach der Rückkehr bei der Polizei ergriffen. Es mangelt an Aerzten. an. Es wurden mehrere Kriminalbeamte zum Angeklagten hin­dam betrug nach einer im Raiserl. Statistischen Amt gemachten geschickt, die sich zum Schein als Privat Detektiv annehmen Zusammenstellung im Dezember 1891: 3682; i. J. 1890: 2622; lassen sollten und der Angeklagte ging auch in die Falle. Er welcher, wie schon früher erwähnt, zu Ostern in Budapest   ab: ganzen Jahre entsprechend: 115 392, bez. 91 925, bez. 90 259, bez. Der erste nugarische Schuh- und Csizmenmachertag, 1889: 2875; i.. 1888: 2696; i.. 1887: 2465; im machte besonders dem Kriminalbeamten Hilprecht gegenüber eine gehalten wird, hat folgende Tagesordnung zu berathen: Bericht 98 515, bez. 99 712. Von den im Jahre 1891 ausgewanderten Menge folcher Vorspiegelungen, um eine Raution von 1000 Mt. Der Delegirten über die Lage der Schuh- und Esizmenmacher 115 392 Personen tamen aus der Proving Posen 18 278, West zu erlangen. Dem Beugen G. hat seine kurze Thätigkeit als arbeiter und Kleingewerbetreibenden, sowie über den Stand der preußen 15 783, Pommern   9751, aus Bayern   rechts des Rheins Berliner Privat Detektiv den größten Theil seines Ver- fachlichen Bewegung; Zweck und Nugen der gewerkschaftlichen 8721, der Provinz Hannover   6727, dem Königreich Württem mögens gefoftet. Charakteristisch für den Angeklagten Landesorganisation; Gewerbeforporations- und Schiedsgerichts- berg 6182, aus der Provinz Brandenburg   mit Berlin   5773, ist noch der Umstand, daß er nach seiner Rück- Angelegenheiten; Forderung der gesetzlichen Vereinigung der Rheinland   5081, Schleswig- Holstein   4207, aus dem Großherzog tehr aus Frankfurt   noch weitere Geldmittel von seinem Schuh- und Esizmenmacherbranche; Streitangelegenheiten; Be- thum Baden 4162, bem Königreich Sachsen   4162, der Provinz Untergebenen forderte und zwar unter der Androhung, feitigung des Sigwefens; Produttiv- Genossenschaften und gefell- Seffen- Nassau   8025, Ostpreußen   2681, Schlesien   2677, Westfalen  daß er sonst dessen Ehefrau von dem Lebenslaufe ihres Mannes schaftliche Werkstätten; Arbeiterschutzgeseße:( Sonntagsruhe; 2279, aus der bayrischen Rheinpfalz 2035, dem Großherzogthum Kenntniß geben würde. Staatsanwalt Riegel ging mit dem Angeklagten bös ins Schaffung des achtstündigen Normal- Arbeitstages; Ausdehnung 1539, aus Oldenburg   1142. Der Rest von 7419 Personen ver Kranken- und Unfallversicherung; Gewerbe- Inspektion; gesetzliche Hessen   1992, der Provinz Sachsen   1915, aus Mecklenburg- Schwerin  Gericht; er beantragte gegen denselben fünf Jahre Gefängniß der Arbeiterschutz- Gesezgebung auf die im Kleingewerbe be theilt sich auf die übrigen Gebiete des Reichs. und fünfjährigen Ehrverlust. Der Gerichtshof erkannte auf schäftigten Personen); Fachpresse; Regelung des Lehrlingswesens; drei Jahre Gefängniß und Ehrverluft auf gleiche Dauer, Anträge und offene Fragen. Vermuthlich werden auch die Drei Monate wurden durch die erlittene Untersuchungshaft für froatischen, slawonischen und dalmatinischen Arbeiter jenes Ge­verbüßt erachtet. werbes auf dem Rongreß vertreten sein.

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Ju Budapest   findet am 14-16. Auguft der britte österreich ungarische Tischlertag statt.

Der Londoner Trabe Unionist veröffentlicht folgende Tabelle über im Jahre 1890 in England vorgekom: mene Streifs:

Ursachen, Streikobjekte.

für Lohnerhöhung und Verkürzung der Arbeitszeit

Für Lohnerhöhung verbunden mit Gewerkschaftsforderungen Für Lohnerhöhung und andere Forde

rungen

Gegen Lohnkürzung.

Für Einführung und Aushängung von Preis- und Lohntabellen Nur für Verkürzung der Arbeitszeit. Gegen Aenderung v. Arbeitsordnungen, Feiertage, Effenszeit u. f. w. betr. Für Aenderung beziehentl. Werbeffe­rung der Arbeitsordnungen Gegen Einführung od. für Abschaffung von Strafen.. Weigerung mit In organisirten ( Non- Unionist) zu arbeiten. Vertheidigung von Rechten und Ge­bräuchen der Drganisation. Gegen Einführung oder für Beschrän

Insgesammt

Davon waren erfolgreich Zum Theil erfolgreich

Für die Ar­beiter verlor. Resultat

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Versammlungen:

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Ueber das Recht der Vertheidiger, ihren Klienten unter Umständen den Rath zu ertheilen, sich auf die Anklage nicht auszulassen hat sich der Ehren- Gerichtshof der Rechtsanwälte zu Leipzig   bei Gelegenheit der Verhandlung gegen die Bertheidiger Eine öffentliche Tapezirerversammlung beschäftigte am des Ehepaares Heinze ausführlich geäußert. In dem jetzt vor: 15. d. M. die Frage: Wie stellen sich die Tapezirer liegenden Erkenntnisse heißt es unter Anderem: Angesichts der Berlins   und Umgegend zu dem Gewerkschafts­§§ 136, 242 Abs. 3 der Straf- Prozeßordnung fann darüber kein Rongreß in Halberstadt  ?" Den einleitenden Vortrag Zweifel bestehen, daß nach der heutigen Lage der Gesetzgebung hielt Genosse Reßler, welcher die Gewerkschafts- Bewegung der Angeklagte im Strafprozesse die Befugniß hat, seine Aus­als Ergänzung der politischen Bewegung für nothwendig hielt, Laffung zur Sache ganz oder theilweise zu verweigern. Daraus wenn derselben auch unter den gegenwärtigen Verhältnissen, folgt allerdings noch nicht ohne Weiteres das Recht der Ver­trotzdem die gewerkschaftlichen Organisationen Kampfes- Organi theidigung, dem Klienten den Rath zur Verweigerung einer fach­fationen feien, nach dieser Richtung hin kein großes Feld der lichen Auslaffung zu ertheilen. Eine derartige Schlußfolgerung Bethätigung zugewiesen werden könne. Redner vertrat den würde nur zulässig sein, wenn der Vertheidiger hinsichtlich der Standpunkt, daß die Arbeiter- Orgonisationen sich den inneren Bertheidigungsbefugnisse fich völlig mit dem Angeklagten iden Für Lohnerhöhung und äußeren Verhältnissen anzupassen hätten. Die Hauptfrage tifiziren dürfte. Das tann aber als statthaft nicht anerkannt für dieselben sei die:" Wie ist es möglich, eine denkbar größte werden; beispielsweise ist dem Angeschuldigten unbenommen, Bahl Arbeiter in den Gewerkschafts- Organisationen zu vers aum Zwecke seiner Vertheidigung wiffentlich die Un einigen?" In diesen Organisationen seien die Arbeiter zur wahrheit zu sagen, während ein Rechtsanwalt, der seiner­Solidarität zu erziehen und wirthschaftlich aufzuflären. Die feits zu diesem Mittel greifen würde, zweifellos der Ver­Form der Organisation hielt Redner für sehr nebenfächlich. Nach legung feiner Berufspflicht würde geziehen werden dürfen.- den herrschenden Anschauungen gelte diese wirthschaftliche Auf­Die Rechte und Pflichten des Vertheidigers in der hier fraglichen flärung als Bolitik treiben" und feien berartige Richtung sind nicht aus den angeführten Spezialvorschriften zu Organisationen den bekannten vereinsgesehlichen Beschränkungen bestimmen, sondern ergeben sich aus der allgemeinen Stellung des unterworfen. Das Aushilfemittel nach dieser Richtung hin Bertheidigers als Rechtsbeistandes seines Klienten. Diese Stellung sei das Vertrauensmännersystem, wie es sich in der politischen wird dadurch bezeichnet, daß die Vertheidigung eine im öffent Organisation im höchsten Grade ausgebildet und bewährt habe. lichen Rechte begründete Einrichtung ist, die den Vertheidiger Es sei dies eine Form der Zentralisation, die eine sehr starte verpflichtet, auch seinerseits zur objektiven Wahrheits ermittelung sein müsse, da sie, wie behauptet werde, zur Diktatur geführt beizutragen, wenn auch nur in der besonderen Richtung auf habe. Diese Zentralisationsform hielt Redner auch für die ge­die Nichtschuld oder die geringere Strafbarkeit des Angeklagten." wertschaftliche Bewegung im Allgemeinen für die beste, diese Andererseits aber ist es die Pflicht des Vertheidigers, Anschauung in bekannter Weise begründend. Der Vortragende unter Wahrung jenes Gesichtspunktes dem Angeklagten mit seinem war weiter fein Freund einer Enthaltsamkeits- Politik" und trat Rath nach bestem Wissen und Gewissen zur Seite zu stehen. für die Beschickung des Kongresses ein. Der vorgelegte Organi­Deshalb bleibt das pflichtgemäße subjektive Ermessen des Ver­sationsentwurf der Generalfommission gab dem Redner ferner theidigers dafür maßgebend, ob sein Klient mit der Befugniß, Veranlassung zu einer fachlichen, feinem Standpunkte ent­die Auslaffung zur Sache zu verweigern, bekannt zu machen, sprechenden Polemit. Er versprach sich von dem Gewerkschafts­oder ob ihm weiter gehend sogar ein darauf abzielender Rath fongreffe, wenn nichts weiter, so doch eine Klärung der zu ertheilen sei. Pflichtmäßig wird aber ein solcher Rath immer Meinungen, die nach dem Kongreffe eine bestimmte Stellung­nur gegeben werden können auf Grund von Erwägungen, die nahme ermöglichen würde. Und dies würde schon einen aus der tonkreten Lage der Untersuchung sich herleiten großen Fortschritt bedeuten. Als Vertreter des Delegirten der laffen. Würde ein Rechtsanwalt als Vertheidiger prinzipiell Zapezirer zur Streif- Kontrollkommission trat in der folgenden auf den Standpunkt sich stellen, daß er jeden seiner zur Unterstüßung anderer Streits Diskussion Herr Koopmann gemäß dem Beschluffe der Streit Klienten den Rath gäbe, von der ihm gefeßlich zustehenden Be Aus unbekannter Ursache. Kontrollkommission für Beschickung des Kongresses ein. In weiterer fugniß zur Verweigerung einer sachlichen Auslaffung Gebrauch Folge wurde die alte Streitfrage, ob Bentral- oder Lokal­zu machen, so würde ein solches Verhalten auch vom subjektiven organisation, eingehend ventilirt. Man brach die Debatte dar­Standpunkte des Vertheidigers für ein pflichtmäßiges nicht zu über schließlich ab, da am 2. März gelegentlich der Anwesenheit Schuhvorschriften für englische Seeleute. Bon der der Delegirten Deutschlands zur Generalversammlung abermals erachten sein. Leiten aber den Vertheidiger bei Ertheilung des fraglichen Rathes fachliche Gründe, d. h. solche, die nach seiner englischen Arbeitskommission für Schifffahrt wurde unlängst der eine öffentliche Versammlung stattfindet, in welcher dasselbe gewissenhaften Ueberzeugung dem Angeklagten zum Besten dienen, Präsident des Seemanns   und Heizervereins, der bekannte Thema nochmals zur Besprechung kommt. Eingelaufen waren ohne daß dadurch der Pflicht des Bertheidigers, innerhalb der Matrosenfreund Samuel Plimsoll   verhört. Der Verlust an drei Resolutionen. Die von gegen 300 Personen besuchte Ver­bezeichneten Grenzen auch seinerseits zur objektiven Wahrheits- Menschenleben sei auf der britischen Kauffahrteiflotte viermal so sammlung nahm gegen 24 Stimmen nachfolgende Resolution an: ermittelung beizutragen, entgegen gehandelt wird, so kann sein groß, als auf der anderer Länder. In Deutschland  , den Nieder- Die heute, ai 15. Februar, in Feuerstein'schen Saale  Verhalten auch dann nicht als ein pflichtwidriges bezeichnet wer: anden, Norwegen   und Italien   verlöre ein Seemann   von 271 tagende öffentliche Versammlung beschließt, nach wie vor die den, wenn objektiv die Ertheilung des Raths als angemessen oder jährlich sein Leben, in Großbritannien   einer von 66. Die meiſten lokale Organisation mit dem Vertrauensmänner- System hoch­Unglüdsfälle ließen sich vermeiden, ohne daß die Rheder sich zuhalten resp. dafür einzutreten und verpflichtet den heute ge­richtig sich nicht darstellt. deshalb graue Haare wachsen zu lassen brauchten. Alle bisherigen wählten Delegirten, für derartige Organisationen auf dem Schifffahrts Gesetze hätten zur Verminderung des Verlustes von Gewerkschaftskongresse in Halberstadt   einzutreten und dafür zu Menschenleben beigetragen. Deckladungen müßten verboten sein. wirken." Eiferne Schiffe follten gesetzlich wasserdichte Abtheilungswände haben. Der Proviant, welchen ein Schiff an Bord nähme, che es in See steche, müsse besichtigt werden. Auf vielen britischen Schiffen seien die Schlafräume der Seeleute geradezu menschen unwürdig. Den Sanitätsbehörden müßten zur Abstellung dieses Uebelstandes größere Vollmachten eingeräumt werden.

Boziale Ueberlicht. Wegen Mangels au Aufträgen stellten zwei bei Lalou vière( Belgien  ) gelegene 3ementfabriken den Betrieb ein. 400 Arbeiter sind dadurch brollos.

fung der Frauen- u. Kinderarbeit Wegen Streitigkeiten mit Neben arbeitern, meist gegen Nichtgewerk schafter wegen der Lohnforderungen, oder mit Beamten

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Zum Delegirten wurde Herr Feder gewählt. Im An­schlusse hieran erstattete Herr Koopmann als Vertreter für ben Delegirten Friedmeier Bericht über Verhandlungen und Beschlüsse der Streit- Kontrollkommiffion, insbesondere die Kontroll­marken betreffend und deren Unterstützung befürwortend. Bur Aufbringung der Kosten für den Delegirten zum Gewerkschafts­fongresse wählte die Bersammlung eine Kominission von sieben Mitgliedern.

Silfoverein akademisch gebildeter Herren. Mittwoch, 24. Februar, Kranken- und Sterbe- Unterstügungskaffe der Berliner   Haus­

diener. Kassentotal Neue Friedrichstraße 44 bet Röllig. Sigung jeden Mitt woch, Abends 8 Uhr: Auflage, Aufnahme neuer Mitglieder. stoppenstr. 42.

Gewerbe- Inspektion in Holland  . Das Arbeiterschutz­Ju Braunschweig   ersuchte eine von zirka 1500 Personen Gesetz vom 5. Mai 1889 hat die Institution der Gewerbe- Ju­besuchte Arbeitslosen Bersammlung den Magistrat, spektion für Holland   eingeführt. Der erste Jahresbericht der Buchbinder, Album-, Karton-, Luvuspapier- und Lederwaaren­in Anbetracht des Nothstandes Gelder zum Ankauf von Kohlen Arbeits- Inspektoren ist nun er- Arbeiter und Arbeiterinnen. Deffentliche Versammlung am Mitwoch, den so heißen diese Beamten und Lebensmitteln zu bewilligen und diese Produkte dann an schienen. Aus demselben geht hervor, daß die Durchführung des Ordnung: 1. Vortrag über: Gottes- und Königsidee. Referentin Frl. Mabniß. 24. Februar, Abends 8 Uhr, in Müller's Salon, Jahannisstraße 20. Tages­Nothleidende zum Selbstkostenpreis oder auf Kredit abzugeben. Arbeiterschutz- Gesetzes noch manches zu wünschen übrig läßt. Im 2. Distuffton. Ferner hat eine Deputation beim Ministerium um schleunige Jahr 1890 betrug die Zahl der Verurtheilungen wegen Ueber: Abends 9 Uhr, Sigung, Mohrenstr. 47. Gäste willkommen. Inangriffnahme öffentlicher Arbeiter vorstellig zu werden. tretung der gesetzlichen Bestimmungen im ersten Inspektions­bezirk 90, im zweiten 115 und im dritten 126. Es ist dies ein Beweis, daß die Zahl der Aufsichtsbeamten zu gering ist. Der Wirkungskreis des Inspektors für den ersten Bezirk erstreckte sich auf 4709 Betriebe mit 14 180 dem Gesetz unterliegenden Per­fonen, die anderen beiden Beamten hatten je 5040 Betriebe mit Die vom ,, Deutschen Techniker Verbande" gegründete 17 944 geschüßten Personen und 8804 Betriebe mit 21 025 ge­und über ganz Deutschland   verbreitete Eingeschriebene schüßten Personen zu beaufsichtigen. Silfstaffe für Architetten, Ingenieure und Techniter Deutschland 3"( Krankenkasse Nr. 58) hielt In der Wiener   ,, Arbeiterinnen- Zeitung" wird die Lage am 31. Januar d. J. in Berlin   bei Dräfel ihre achte Jahres- der Arbeiterinnen der Glas und Sch mir gel- Distutivtlub Mehr 2icht", Abends 8 Uhr, im Sofale Spreestr. 3b. Bersammlung ab. Aus dem Berichte des Vorstandes ergab papier   und der Kunstblumen Fabriken geschildert. fich, daß die Kaffe im Jahre 1891 an Krankengeldern 10 393 M. Danach erhalten die Arbeiterinnen der Glas. verausgabt hat, wovon ein nicht unerheblicher Theil auf die Erschmirgelpapier Fabriken für eine Arbeitszeit von

Die Metzger Junung in Frankfurt   a. M. ist aus dem dortigen Innungsausschuß ausgeschieden, weil sie sich nicht an den politischen Bestrebungen der Innungen betheiligen, sondern nur Berufszwecke verfolgen will.

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Vergnügungsverein Rathe Recht" jeden Mittwoch Abends 9 Uhr, Privat- Theatergesellschaft Felfen. Sigung mit Damen jeden Mittwoch 9% uhr, Annenitr. 9, bet Bros. Mitglieder werden gewünscht. Gefundbrunnen", Sigung jeden Mittwoch Abend 8% Uhr bet saferland, Sozialdemokratische ese- und Diskutirklubs am Mittwody. Bellermannftr. 87.- Vereinte Kraft", Schönleinstraße 6. Abends 9 Uhr Sigung bei Klein. Gäfte, durch Mitglieder eingeführt, haben Zutritt. Lese- und Diskutirklub" Emangipation", Abends 8 Uhr bet Wagner, Neue Königstr. 89. Gäfte willkommen. Charlottenburg  . Lese- und Männer und Frauen, durch Mitglieder eingeführt, find fiets willkommen. Gleichheit", Sigung Abends 8% Uhr, Staligerstr. 7 bet Schönemann. " Johann Jacoby  ", Abends 8% Uhr bei Otto Thierbach, Schwedtere

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straße 44. Gäfte, durch Mitglieder eingeführt, haben Zutritt.