Rostock Medlenburgische Boltszeitung" Doberanerstr. 6.1
Sozialistische Preffe Deutschlands . Saalfeld „ Saalfelder Boltsblatt" Rosmaringaffe 15.
IV. Quartal 1901.
Central- Organ.
Solingen Bergische Arbeiterstimme" Hohegaffe 7. Stettin Bolts- Bote" König Albertstr. 15. Straßburg i. E. Freie Preffe für Elsaß- Lothringen " Schiltigheim , Bischweilerstr. 23.
IV. Quartal 1901.
Dreimal wöchentlich erscheinend.
Vorwärts" Berliner Volksblatt, Beuthstr. 2, SW.19 Bwidau i." S." Sächsisches Boltsblatt" Richardstr. 15. Leipzig Correspondent für Deutschlands Buch Täglich erscheinend.
Wissenschaftliche Wochenschrift.
„ Die Neue Zeit." Revue des geistigen und öffentlichen Lebens. Stuttgart , Furthbachstr. 12.
Täglich erscheinende Zeitungen. Altenburg Altenburger Volkszeitung" Kunstgaffe 12. Bant Norddeutsches Voltsblatt" Neue Wilhelmshavener straße 82.
Bielefeld„ Volkswacht" Schulstr. 20. Bochum Voltsblatt" Johanniterftr. 10. Brandenburg
Brandenburger Zeitung, Märkisches Volksblatt", Kurstr. 73.
Wöchentlich dreimal erscheinende Blätter.
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Aachen Aachener Boltsblatt Augustinerbach 12. Augsburg Augsburger Volkszeitung Maximilian Straße B. 31. Breslau Die Wahrheit" Neue Graupenstr. 5/6, „ Schlesische Volkswacht", Neue Graupenstr. 5/6.
Bofener Volkszeitung", Neue Graupenstr 5/6. Crefeld Niederrheinische Volfstribüne" Breiteftr. 44. Forst t. L. Märkische Bolksstimme" Frankfurterstr. 11. Gotha Boltsblatt für die Herzogthümer Coburg und Gotha Mohrenberg? Görlitz Görlizer Volkszeitung" Teichstr. 2.
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Wöchentlich zweimal erscheinende Blätter. Delmenhorst Delmenhorster Boltsblatt" Koppelstr. 6. Braunschweig Braunschweiger Volksfreund Höhe 4. Laugenbielau" Der Proletarter aus dem Eulengebirge" Bremen Bremer Bürger- Zeitung" Hankenstr. 21/22. Bremerhaven „ Norddeutsche Volksstimme" Am Hafen 49. Saalfeld" Thüringer Boltsblatt"( Schwarzburger Bolts Ober: Langenbielau , 2. Bezirk. Breslau „ Volkswacht" Neue Graupenstr. 6.
Caffel Boltsblatt für Hessen und Waldeck " Hohenthorstr. 2. Chemnik Boltsstimme" Uferstr. 14.
Defian Voltsblatt für Anhalt" Ballenstedterstr. 5. Dortmund Rheinisch- Westfälische Arbeiter- Zeitung" Westenhellweg 120.
Louisenstr. 7.
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Dresden Sächsische Arbeiter- Beitung" 8wingerstr. 22. Sächsischer Volksfreund" Zwingerstr. 22. Düffeldorf Düsseldorfer Bolts Zeitung" Münster straße 67, part. Elberfeld : Barmen Freie Presse" Friedrichstr. 37. Erfurt „ Tribüne" Futterstr. 7 p. Effen Der Weckruf" Kirchstr. 8.
Frankfurt a. M.„ Voltsstimme" Großer Hirschgraben 17. Fürth Fürther Bürger- Zeitung" Königstr 95. Gera Reußische Tribüne" Alte Schloßgaffe 11. Greis Reußische Volkszeitung" Hohegasse. Halberstadt Volkszeitung" Batenstr. 37. Halle a. S. Boltsblatt für Halle" Geiftstr. 21, Hamburg Hamburger Echo" Fehlandstr. 11. Harburg „ Boltsblatt" Großer Schippfee 4 p. Hannover Boltswille" Burgstr. 9.
Hof Oberfränkische Volkszeitung" Lorenzstr. 23 Karlsruhe Boltsfreund" Werderplatz 31.
Kiel„ Schleswig- Holstein 'sche Bolts- Zeitung" Bergstr 11. Köln Rheinische Zeitung " Ursulaplaz 6
Königsberg i. Pr.,
Königsberger Bolts Zeitung"
Knochenstr. 32, part. Leipzig Leipziger Volkszeitung " Tauchaerstr. 19/21. Ludwigshafen Pfälzische Post" Oggersheimerstr. 10. Lübeck Lübecker Voltsbote" Johannisstr 50
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Margarethengasse 13.
Mannheim Voltsstimme" R. 3, 14.
München Münchener Post Wittelsbacherplatz 2. Nürnberg Fränkische Tagespost" Luitpoldstr 9 Offenbach Offenbacher Abendblatt" Große Marktstr. 25.
freund) Rosmaringasse 7.
Wöchentlich einmal erscheinende Blätter.
Bant Die Nord- Wacht" Neue Wilhelmshavenerstr. 38. Braunschweig " Der Landbote Söhe 4 Caffel Der Wegweiser" Hohenthorstr. 2. Dresden Der arme Teufel" Faltenstr. 10. Gießen Mitteldeutsche Sonntags-Beitung" Kirchen play 11,
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Halberstadt Sonntags- Zeitung" Bakenstr 37. Köln Rheinische Zeitung"( Wochenausgabe) Ursulaplag 6. Stuttgart Schwäbischer Volksfreund" Furthbachstr. 12.
Monatlich zweimal erscheinend. Rönigsberg. Der Ostpreußische Landbote" Knochenstr. 32.
Monatlich einmal erscheinend.
Berlin „ Die Fadel" Coutfen- Ufer 11 Hanau
Der Bauernfreund" Philipp Ludwigs- Anlage
Witblätter( Erscheinen aller 14 Tage). München Süddeutscher Postillon" Senefelderstr. 4. Stuttgart Der wahre Jacob" Furthbachstr. 12.
Jllustrierte Unterhaltungsblätter.
druder und Schriftgießer", Salomonstr. 8
Wöchentlich erscheinend.
Altenburg Correspondent für die Arbeiter und Ar beiterinnen der Huts und FilzwarenIndustrie" Wilhelmstr. 2, parterre.
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Berlin Die Ameise", Organ des Porzellan arbeiter Verbandes, SO, Engelufer 15 II. Bildhauer- Zeitung", Neanderstr. 3. Die Einigkeit", Organ der Vertrauensmänner Centralisationen Deutschlands , Adalbertstr. 19 II. Aug. Fahr Zeitung", Schützenstr. 58. " Der Gastwirthsgehilfe", Jüdenstr 36. " Der Steinarbeiter", Rigdorf, Bergstraße 30/31 Sof pt.
„ Der Töpfer" Engel- Ufer 15. Bochum Deutsche
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und Hütten arbeiter 8eitung", Johanniterstr. 12. Chemnik„ Der Textilarbetter", Uferstr. 14. Bremen , Deutsche Böttcher: Beitung", Hanfenftr 21/22. Gotha Schuhmacher- Fachblatt", Mohrenberg 7. Hamburg Correspondenzblatt der Generalfom mission der Gewerkschaften Deutschlands ", Marktstr. 15 II.
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Deutsche Bäder Beitung", Organ des Bäder Verbandes, Gr. Neumarkt 28, I.
Der Arbeiter"( für Bau- und Hilfsarbeiter) Bremerreihe 15, pt.
Aller 14 Tage erscheinend.
Berlin „ Der Courier", Centralorgau für die Inter effen der im Handels, Transport und Verkehrs: gewerbe beschäftigten Arbeiter Deutschlands , SO., Engelufer 15.
" Correspondenzblait des Verbandes der Vergolder Deutschlands ", N. Wilsnackerstr. 39. Deutscher Maschinist und Heizer", Organ der Maschinisten und Berufsgenossen Deutschlands , SO., Büdlerstr. 55.
Die Gewerkschaft", Organ für die Interessen der Arbeiter in Gasanstalten und sonstigen städtischen Betrieben, Berlin W. 30, Winterfeldtstr. 25. Lederarbeiter Beitung", S., Dieffenbachstr. 38. Sattler und Tapezierer Zeitung", SO., Engelufer 15.
Allg. Steinfeger- Beitung", NW. , Waldenserstr. 18. " Solidarität", Organ aller im graphischen Berufe beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen, Reiniden dorferstr. 7.
Solidarität", Publikationsorgan der deutschen Metallarbeiter- Gewerkschaft, Gerichtstr. 35.
Beitschrift für Graveure und Eiseleure", Rott buler Damm 8.
Frankfurt a. M. Neue Deutsche DachdeckerZeitung", Brückenftr 31.
Hamburg, Barbier und Friseur Zeitung", Caffamacherreihe 15/17.
Correspondenzblatt der Tapezierer", Handlungsgehilfen Blatt ", Valentins:
tamp 92.
Der Schiffszimmerer", Gilbeck, Konventstr. 5. Gärtner Beitung", Organ für die Interessen der Gärtner und ihrer freien Vereinigungen, Margas rethenftr. 50, I.
Der Kupferschmied, Eilbeck , Marstr. 6, I. Der Seemann ", St. Pauli, Hafenstr. 116. Wedruf der Eisenbahner Marktstr. 15. Hannover „ Der Proletarier"( für Fabrit 2c. Arbeiter und Arbeiterinnen), Schillerstr. 5, II. Der Grundstein"( für Maurer ), St. Georg, Neue Offenbach Portefeuiller Beitung", SchloßBrennerstr. 19 I. Holzarbeiter Beitung". Eimsbüttel , Bismard- Stuttgart Die Gleichheit", Beitschrift für die Inter ftraße 10. effen der Arbeiterinnen, Furthbachstr. 12.
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Bruder Schmied", Uhlenhorst, Herberstr. 21, Haus 8 II.
Fachzeitung für Schneider", Gärtnerstr. 16a. " Der Stuccateur", Barmbeck , Vogelweide 16. Vereins Anzeiger für Maler 2c.", Barmbed, Schmalenbederstraße 17.
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Der 8immerer", Barmbed, Feßlerstr. 28 I. Karlsruhe Glafer: 8eitung", Schützenftr. 8 a. 9. Leipzig Buchdrucker- Wach t", Tauchaerftr 19/21. Leipzig „ Der Tabatarbeiter"( für Cigarrenarbeiter), Tauchaerftr. 19/21. Leipzig - Schkendik ,, Graphische Presse", Schreudig. Linden- Hannover Brauer Beitung", Burgstr. 9. Löbtau Dresden " Der Fachgenoffe"( für Glas, Porzellan- u. Thonwaaren- Arbeiter), Reisewigerstr. 34. Nürnberg Deutsche Metall arbeiter- Zeitung", Quitpoldstraße 9.
Berlin n freien Stunden" Beuthstr. 2 SW. 19. Gr scheint in Wochenheften. Hamburg „ Die Neue Welt" Fehlandstr. 11. Erscheint wöchentlich einmal.
Zur Frage der Schwesternpflege,
die wir auf Grund der von Herrn Stangenberger herausgegebenen Broschüre in Nr. 205 unfres Blattes berührten, geht uns aus Frauenfreisen folgende Zuschrift zu:
Er be=
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Monatlich dreimal erscheinend.
straße 3, I.
Monatlich einmal erscheinend.
Berlin „ Der Adressenschreiber", Organ des Centralvereins der im Adressenwesen und verwandten Branchen Beschäftigten, Wallstr. 57 part. " Der Bäcker", Organ für die Interessen der Bäcker: gefellen Berlins und Umgegend, Klosterstr. 101.
"
Der Bureau Angestellte", N., Arfonaplaz 3 II. " Der Elettromonteur", S. Hasenheide 94.
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Der Fleisch er", SO. 33, Stöpnickerstr. 148. " Gewerkschaft ", Organ der Maler Vertrauens männer- Centralisation, W. Winterfeldtstr. 20.
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Vereins Mitteilungen" für alle in der Wäsche und Krawattenbranche, Dampfwäschereien und Blättereien beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen, NO., Höchstestr. 48.
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Obige Zusammenstellung veröffentlichen wir zu Beginn jeden Quartals. In der Zwischenzeit sich ergebende Adreßoder sonstige Veränderungen bitten wir uns behufs VorAltenburg Einigkeit", Publikationsorgan für die merkung mitteilen zu wollen. deutschen Müller und Konditoren, Pfeffer und Leb- Berlin, den 8. Oktober 1901. tüchler- Verbände, Mauergasse 4 b.
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werden.
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Der Parteivorstand.
noch
Diese Entscheidung
Da ich Herrn Stangenberger bereits sich selbst widerlegen ließ, Agenten Hennig begeben und dort ein paar Glas Bier getrunken so will ich nur noch in kürze einigen von ihm angeführten habe. Er betonte hierbei aber, daß dies so üblich sei. Wenn man Thatsachen entgegentreten. Erstens besteht in vielen Krankenhäusern, darauf rechne, eine Stellung vom Agenten nachgewiesen speciell hier in Berlin , auch für weltliche Schwestern die zu erhalten, müsse man trinten und ruhig warten, bis vom Verfasser empfohlene Vorschrift, daß sämtliche Verrichtungen, man geholt" werde. Der Gerichthof wies den Kläger ab und die sich auf die Geschlechtsteile beziehen, weder von Schwestern, noch Gewerberichter Dr. Leo führte begründend aus: Bei Verlegung in deren Beisein ausgeführt werden; es stößt an sich durchaus nicht einer gefeßlich oder vertragsmäßig firierten Kündigungsfrist durch Kürzlich wurde im Vorwärts" auf eine Broschüre von Johannes auf praktische Schwierigkeiten, diese Bedingung überall, auch bei Entlassung komme es für die Beurteilung eines EntschädigungsStangenberger Unter dem Dedmantel der Barmherzigkeit" hin- sonstiger völliger Beibehaltung der Schwesternpflege durchzuführen; anspruches nicht sowohl auf die Verlegung des Vertrages Stangenberger Unter dem Deckmantel der Barmherzigkeit" hin- vielmehr genügt hierzu ein ganz geringes, zur Verrichtung der selber an, als darauf, daß hierdurch ein Schaden ents gewiesen, die fich gegen die Schwesternpflege in den Männerabteilungen öffentlicher und privater Krankenhäuser richtet. Neben groben Arbeiten so wie so erforderliches Wärterpersonal, wie standen sei; der Kläger wolle nun in Höhe eines Wochenes fich thatsächlich in den hiesigen Es wäre zu untersuchen, ob hiesigen städtischen Kranken- lohns geschädigt worden sein. der lurzen Jubaltsangabe wurde die Richtigkeit einiger Behäusern verhält. Das aber nur nebenbei! Denn wir persönlich durch die formell feststehende Verlegung der vertraglichen hauptungen des Verfassers anerkannt, während der Hauptgegenstand balten jede Brüderie für abfolut unangebracht; so wenig, wie die Kündigungsfrist, indem Kläger furze Zeit nach 10 Uhr entlassen sei, der Broschüre, nämlich Verdächtigungen gegen die Sittlichkeit der Sittlichkeit der jungen Mädchen dadurch leidet, wenn sie erfahren, ihm wirklich ein Schaden entstand. Durch die Bedingung, die eine Krantenschwestern, einer Kritik nicht unterzogen wurde. wären derlei Ansichten auch faum einer Widerlegung wert, wenn daß nicht der Storch die kleinen Kinder bringt, so wenig leidet sie Entlassung bis 10 Uhr für statthaft erklärte, habe ihm die Möglichnicht die Beschuldigungen in der Form, in der sie vor- dadurch, wenn sie den Bau der männlichen Geschlechtsorgane zu feit geboten werden sollen, den Kommissionär, der bis 2 Uhr nachsehen bekommen. getragen werden, den Üneingeweihten leicht veranlassen könnten, die Patienten höchst peinlich sei, von Schwestern nackend gesehen zu hätte Und wenn der Verfasser behauptet, daß es für mittags Karten vertreibe, rechtzeitig zu erreichen. Der Kläger nun zwischen zwischen der Entlassung und 2 Uhr ganz bes ihnen Glauben zu schenken. Der Verfasser bemüht sich, an der Hand einiger Briefe, die er von Patienten erhalten haben will, nach werden, so wird diese Behauptung einfach durch die Erfahrung haglich den Kommissionär erreichen können, um wegen einer Stellung widerlegt. Jm großen und ganzen ziehen auch Männer weibliche vorzusprechen. Statt dessen sei er aber bei dem Agenten Hennig zuweisen, daß die strankenschwestern- wohlverstanden nur die nicht flege vor, wie auch ihre Ueberlegenheit die allgemeine Anerkennung eingekehrt und habe dort ein paar Glas Bier getrunken. Das jet religiösen Berbänden angehörigen die ihnen anvertraute Pflege der Aerzte gefunden hat, die sich anfänglich naturgemäß ebenfalls eine fahrlässige, wahrscheinlich beabsichtigte(?) Bere von Männern dazu mißbrauchen, um dem schändlichsten Sinnenfitzel zu fröhnen", und daß die männlichen Patienten sich nur mit gegen diese Neuerung fträubten, weil sie von denselben eingewurzelten zögerung, auf welche einzig und allein der Schaden, wenn ein solcher größtem Widerwillen weiblicher Pflege unterwerfen. Vorurteilen beherrscht waren, mit denen der Verfasser operiert. entstand, zurückzuführen wäre. Für eine vom Gesellen sich selbst zuWenn, was sich natürlich jeder Beurteilung entzieht, ver- gefügte Schädigung fei der Meister nicht verantwortlich zu machen. hauptet ohne weiteres, daß ein Mädchen, die sich solchen einzelte Ausschreitungen wirklich vorkommen sollten, so kann dies so Somit müsse der Schadensersatz Anspruch des Klägers als Verrichtungen, wie sie in den Krankenhäusern verlangt werden, fam Nachträglich unterzieht, dadurch geradezu aus der bürgerlichen Gesellschaft, wenig genügen, um die ganze Institution in Bausch und Bogen unberechtigt verworfen aus dem Kreise aller noch auf Ehrbarkeit und Sittlichkeit Wert zu verdammen, wie man etwa wegen einzelner Justizirrtümer mit ein Vergleich auf 3,50 Mark zu stande. legenden Menschen ausscheidet". Zur Erklärung sei gesagt, daß der ganzen Rechtspflege kann aufräumen wollen. Im übrigen kann ist schon deshalb fehlerhaft, weil absolut nicht nachgewiejen man die Ausführungen des Verfassers bezüglich der Ausbildung von ist, daß der Kläger seine Beschäftigungslosigkeit während diese Verrichtungen, die so furchtbare Folgen nach sich ziehen, darin männlichen Pflegern nur voll und ganz unterschreiben; aber es ist der ganzen nächsten Woche verschuldet hat. Uebrigens ist auch bestehen, Männer zu baden, bei ihrer ärztlichen Untersuchung hilf- aus gewiffen jocialen Gründen sehr unwahrscheinlich, daß es der Agent Hennig, bei dem der Kläger thatsächlich war, ein Arbeitsreiche Hand zu leisten, kurz, ihre Geschlechtsteile zu sehen, ja so- in nächster Zeit möglich sein wird, ein den Schwestern in der vermittler, und wenn des Klägers Behauptung zutrifft, dann hat gar horribile dictu hier und da anzufassen. Nun weiß ja Bildungsstufe einigermaßen gleichwertiges männliches Pflegepersonal er mit dem Trinken einiger Glas Bier im Lokale Hennigs feiner ein jeder, daß die Aerzte stets in diefelbe Lage den Frauen heranzubilden. Der Beruf erfordert eine so weitgehende Selbst- Absicht, Arbeit vermittelt zu erhalten, in üblicher Weise gedient. gegenüber tommen; also, wenn das allein genügt, so fönnen auch sie offenbar feinerlei Anspruch auf Ehrbarkeit und Sittlichkeit aufopferung, daß nur eine unverhältnismäßig höhere Bezahlung als Ueber diese Behauptung ist gar nicht Beweis erhoben worden. er diese Behauptung ist gar nicht Beweis erhob in andren Berufen Männer veranlassen könnte, ihn zu ergreifen; machen. Aber wir brauchen gar nicht so weit zu gehen: Herr daß dies so viele Frauen trotz der geradezu elenden materiellen VerJ. Stangenberger sagt nämlich selbst, daß from me Schwestern. Etwas vom andern gelieferter Arbeit. Die Näherin S. die dieselben Berrichtungen ausführen, an ihrer Moral feinen Schaden hältnisse des Berufes thun, hat seinen Grund darin, daß ge- hatte sich geweigert, von ihr gelieferte Arbeit in der Werkstatt ihrer nehmen und zwar deswegen, weil sie das Keuschheitsgelübde bildete Mädchen in der Strankenpflege einen der wenigen Erwerbs- Arbeitgeberin, der Schneiderin Riese, zu ändern. Frl. S. wollte abgelegt haben. zweige finden, die ihnen eine ſocial angesehene Position die Moral vor allen Anfechtungen schützt, ist an fich fo fomisch, dieses äußere Ansehen in den Statuten der weltlichen Schwestern überließ die Vornahme der ihr nötig erscheinenden Reparaturen Die Behauptung, daß das Keuschheitsgelübde verschaffen. Auf die großen Schäden einzugehen, die gerade durch die Aenderung in ihrer eignen Behausung vornehmen, wo sie gearbeitet hatte. Frau Riese ging darauf nicht ein, sondern daß sie zur Charakterisierung der Logit des Verfassers ge- verbände haben einreißen können, ist hier nicht der Ort. Sie liegen zwei andren Arbeiterinnen und zahlte der Näherin S. nichts nügt; es ist ja doch eine zu bekannte Thatsache, was für eine auf ganz anderm Gebiete, als wo Stangenberger fie sucht. Hier für die betreffenden Sachen. Es tam infolge dessen zu einem Rechtsfichere Schußwehr der Moral das Keuschheitsgelübde zuweilen für handelte es sich nur darum, die Schwestern gegen gänzlich un Nach einer Beweiserhebung katholische Geistliche und Mönche bildet. Und wenn das Weib die berechtigte Angriffe in Schuß zu nehmen und das Publikum darüber freit vor dem I be begericht Empfindungen, die bei dem intimen Verkehr mit dem andren Ge- aufzuflären, daß es den von Stangenberger behaupteten Un- werberichter Dr. Leo führte begründend aus: Nach der Beweis die Kammer I die Klägerin mit ihrem Lohnanspruch ab. Geschlecht in die Erscheinung treten, unter feinen Umständen abstreiten" fann, so wird sie wohl die katholische Schwester, die ja ziemlichkeiten in Krankenhäusern durchaus nicht ausgesetzt ist. aufnahme sei die Arbeit der Klägerin derart minderwertig gewesen, schließlich immerhin auch ein Weib ist, auch nicht abstreiten tönnen; daß die Beklagte verlangen konnte, die Klägerin solle die Mendealso widerlegt der Verfasser sich selbst. Und für uns besteht wohl rungen in ihrer Betriebswerkstätte vornehmen. Die Frage, ob die Arbeiter verlangen dürfe, notwendigen Aendefein gweifel, daß Pflichtgefühl und Barmherzigkeit ebenso aus fönnen, gebildet jein Glaube Taffe vo der vorzunehmen, fehlt, als fich nicht allgemein Vom Arbeitsverhältnis der Schlächter. Bei der Arbeits- rungen selber wo er vorhanden ist; diese Eigenschaften, deren allerdings vermittelung im Schlächtergewerbe Berlins wird in den weitaus beantworten. Es gebe Fälle, in denen sich der Arbeiter als ein in Krankenschwestern im höchsten Grade bedürfen, sind unabhängig von meisten Fällen eine Engagementskarte verwendet, wonach die Ent- so hohem Grade schlechter Arbeiter erweise, daß man von einer Verder Religion. Aber freilich, sollten sie auch da gedeihen können, laffung an jedem Sonntag bis zu einem bestimmten Zeitpunkt er besserung des Fehlers durch ihn einen noch weit größeren Schaden man für die Dienste, die man seinen Nebenmenschen leistet, folgen fann. Bisher war es üblich, als Schlußtermin 12 Uhr mittags befürchten müsse. In solchen Fällen sei der Arbeitgeber nicht verpflichtet, schnöde Bezahlung annimmt? Nach des Verfassers Meinung nicht! festzusehen, neuerdings wird als solcher auch 10 Uhr vormittags bestimmt. ihm die Arbeit noch einmal anzuvertrauen. Das treffe nun hier zu. Die weltlichen Schwestern degradieren fich, weil sie auch essen wollen Der Schlächter S. war nun unter der Bedingung vom Schlächtermeister Bum mindesten habe die Beklagte aber verlangen fönnen, und sich kleiden, weil sie ihre Sittlichkeit für die stupende Summe Höfts engagiert worden, daß er Sonntags bis 10 Uhr sormittags daß die Klägerin die Reparatur unter ihren Augen vollziehe. Da von 350 M. jährlich außer freier Station zum Opfer bringen. entlassen werden dürfe. Er wurde an einem Sonntag um 1/411 Uhr die Klägerin dies verweigert habe und die anderweite Reparatur Den männlichen Pflegern, für deren Ausbildung Stangenberger entlaffen, als er von einem Besuch ber Stundschaft ins Geschäft stoften in Höhe des vollen Lohnes verursacht habe, so könne bie plädiert, nimmt er es berechtigterweise allerdings nicht übel, zurüdfehrte, und beanspruchte demnächst wegen Vertragsbruchs eine Klägerin nichts beanspruchen. Wenn es sich dagegen nur um Heine wenn sie für ihre Arbeit auch Bezahlung verlangen; aber er scheint achttägige Lohnentschädigung. In der Verhandlung vor der Mängel handele, dann habe natürlich der Arbeiter ein Recht darauf, mut einmal den Grundsatz„ Wenn zwei dasselbe thun, so ist es nicht Stammer VI des Gewerbegerichts gab der Kläger zu, daß er diese selbst zu beseitigen, damit ihm nicht der Arbeitslohn verkürzt dasselbe" überall zu vertreten. nicht gleich zum Kommissionär gegangen sei, sondern sich zum werde.
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