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Nr. 241.

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Vorwärts

Berliner

Volksblatt.

18. Jahrg.

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Telegramm Adresse: » Socialdemokrat Berlin"

Centralorgan der socialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Beuff- Straße 2.

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Fernsprecher: Amt I, Nr. 1508.

Gemütvolle Darstellungen!

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Der Berliner Magistrat hat munmehr die Akten der Märchen­brunnen Angelegenheit der Oeffentlichkeit zugänglich gemacht Dokumente von geradezu kulturhistorischem Wert, die zeigen, daß der Träger der Krone in der That den Anspruch erhebt, die Reichs­hauptstadt nach seinen persönlichen Kunstanschauungen zur schönsten Stadt der Welt zu entwickeln. Der Absolutismus soll sein Macht­bereich auch auf die Kunst ausdehnen, die Subordination des Mili­tärs unter die Befehle des allerhöchsten Kriegsherrn soll auch für städtische Brunnen und phantastische Märchengestalten gelten. Des Königs Wille ist das höchste Gesez.

Den Attenstücken ist kein Bericht über die Audienz von Hubertus­stod beigegeben, dagegen ein Schriftwechsel, der beweist, daß die Rechtslage schon vor Jahren völlig geklärt worden ist.

Die Aktenstücke beginnen mit der folgenden Mitteilung des Magistrats an den Polizeipräsidenten; sie lautet:

Dienstag, den 15. Oftober 1901.

Anschauung bringen, und mit den Entwürfen einen Bildhauer zu be­trauen, der sich auf dem Gebiete gemütvoller Darstellungen bereits bewährt habe.

Ich ersuche, mich über den weiteren Verlauf der Angelegenheit mit Nachricht zu versehen. gez. von Windheim.

Aus diesem Schreiben geht klar hervor, daß der Kaiser sich nicht nur auf Wünsche und Anregungen beschränkt hat, sondern den vor­gelegten Entwurf direkt verboten und einen neuen ebenso direkt befohlen hat.

Wer die Beschreibung der Brunnen, wie sie der Magistrat giebt, mit den kaiserlichen Ideen vergleicht, erkennt sofort, daß es sich um genau entgegengesette Pläne handelt. Die Stadt will ein großes, machtvoll wirkendes architektonisches Werk, der Kaiser will einzelne niedliche Märchengruppen, gemütvolle Darstellungen. Und er befiehlt nicht nur eine grundsätzliche Umgestaltung des Entwurfs, sondern auch die Heranziehung andrer Künstler als die, welchen die Stadt ihr Vertrauen geschenkt hat.

Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.

Fernsprecher: Amt I, Nr. 5121.

Berlin , den 17. Juni 1897. Zur Aufstellung von Denkmälern für Mitglieder des königlichen Hauses bedarf es der Allerhöchsten Genehmigung insbesondere dann, wenn es sich um Denkmäler handelt, die an einem der Oeffentlichkeit zugänglichen Orte oder aus öffent lichen Mitteln errichtet werden sollen. Zur Aufstellung jedes öffentlichen Denkmals in der Haupt- und Residenzstadt Berlin und in den Residenzstädten Potsdam und Charlotten burg ist die Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers und Königs im Hinblick auf§ 10 des Gesetzes vom 2. Juli 1875, be treffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Pläzen in Städten und ländlichen Ortschaften, einzuholen. Insoweit be­sondere Vorschriften für die anderen königlichen Haupt- und Residenz­städte bestehen, behält es dabei sein Bewenden.

Die Anträge sind rechtzeitig im Instanzenwege vorzulegen, etwa nach Herstellung des Modells und sobald der Umfang der zur Ver­fügung stehenden Mittel und die Art der Ausführung mit Sicherheit übersehen werden kann, jedenfalls vor Eingehung von Verpflichtungen in Bezug auf die Ausführung des Unternehmens. Den Berichten ist eine das Denkmal veranschaulichende Zeichnung oder Photographie beizufügen und neben den souftigen, zur Beurteilung des Unter­nehmens dienlichen Thatsachen anzugeben, ob die Aufbringung der Kosten des Denkmals gesichert erscheint. Bericht, wenn sonst bei der Errichtung eines Denkmals ein hervor­Abgesehen von den obenbezeichneten Fällen erwarte ich einen ragendes öffentliches Intereffe obwaltet.

Wir beabsichtigen, an dem dem Königsthor zunächst gelegenen Man tann seit jeher zwei Richtungen oder auch Rangordnungen Teil des Friedrichshains eine Brummenanlage zu errichten und über- in der Kunstauffassung Wilhelms II. unterscheiden. Auf der einen senden anbei den Entwurf hierzu in vier Blatt Zeichnungen. Seite intereffiert er sich für das Pompöse, Großstilige, mit Mit Rücksicht darauf, daß hier täglich Hunderte von Kindern mythologischem Beiwerk voll Beladene, das in schwerer Rüstung spielen, wurden für diese Stelle Märchenbrunnen entworfen. Die imponierend Wandelnde. Diese Gattung reserviert er für das Im allgemeinen bemerke ich aus Anlaß einiger Specialfälle, daß vorderen beiden Brunnen befinden sich vor dichtem Baumbestand, sie Hohenzollerische: hierher gehören die unerschöpflichen Denk- bei der Herstellung von Denkmälern auf die Verwendung guten, bilden deshalb in sich geschlossene Anlagen. Der mittlere Brunnen mäler, die Herr Begas Wilhelm I. und Bismarck widmete, die wetterbeständigen Materials zu achten ist. tommt dagegen vor eine große offene Fläche zu stehen, er wurde Marmorschwadron der Siegesallee , die Lauffschen Theaterstücke, der daher für den Durchblick offen gestaltet.

a) Der Schneewittchenbrunnen.

Die Brunnenschale wird von den sieben Zwergen getragen, an der Säule sind die bösen Feen, die Jägerscene und die Falschheit zur Erscheinung gebracht worden. An der Bantlehne kommen zwischen Pfeilern mit den sieben Stühlchen usw. die einzelnen Scenen des Märchens zur Anschauung. Die seitlichen Banklehnen sollen ornamental das Flüssige des Märchenerzählens zeigen.

b) Dornröschenbrunnen.

Er schließt sich in Disposition und Maßstab dem Schneewittchen brunnen enge an. An Stelle der Zwerge treten hier die eingeschlafenen Küchenjungen. c) Der mittlere Brunnen.

Die Gruppen von links deuten die Rübezahlsagen an, an ent­sprechender Stelle rechts wird an die Here der Märchen usw. erinnert. Die Brunnenanlage inmitten bringt Einzelheiten aus den im und am Wasser sich abspielenden Märchen zur Darstellung, während ober­halb der Säulenstellung sich die Landtiere aus den verschiedenen Märchen zu gemeinsamen Musikspielen vereinigt haben. Die Brunnen sollen aus hartem Sandstein hergestellt werden.

Wir machen darauf aufmerksam, daß die Modelle der drei Brunnen in 1/5 der natürlichen Größe, sowie einzelne Teile des Schneewittchen- Brunnens in natürlicher Größe in der Architektur­Ausstellung der Stadt Berlin ( Invalidenstraße 57/58) zur Aus­stellung gekommen sind und bemerken hierzu, daß, während die Modelle der beiden vorderen Brunnen fich den Entwurfszeichnungen enge anschließen, das Modell des mittleren Brunnens bei der Aus­führung in Stein an verschiedenen Teilen einfacher und bescheidener, der beifolgenden Entwurfszeichnung entsprechend, gestaltet werden soll. Wir bitten, die Angelegenheit möglichst beschleunigen zu wollen, damit noch in diesem Sommer mit der Ausführung der Brummen begonnen werden kann.

Berlin , den 31. Mai 1901.

Magistrat hiesiger königl. Haupt- und Residenzstadt. Kirschner.

Sang an Aegir und Phili Eulenburgs nordische Gesänge. Auf der andern Seite fordert er für das Volt das denkbar Einfachste, das Harmlose, das Leichte, kurz die gemütvollen Dar­stellungen. Daher seine Vorliebe für Charleys Tante" und die fürzlich gelegentlich des Staffeler Weltgefangfestes, daß die modernen Lustspiele des königlichen Schauspielhauses. Darum tadelte er auch Männerchöre viel zu schwierig feien. Darum verweigerte er faſt Jahr für Jahr die Zustimmung zu der von den Preisrichtern be­schlossenen Berleihung des Schillerpreises. Darum fündigte er dem Deutschen Theater in Berlin die Hofloge, weil die Weber" Gerhard Hauptmanns es durchaus an der schlichten Einfalt gemütvoller Dar­stellung fehlen ließen. Auch die scharfe Nüge, die er dem Direktor der Nationalgalerie zu teil werden ließ, weil er einige moderne französische Bilder angekauft, lassen sich unschwer aus dieser Neigung für die volkstümlich gemütvollen Darstellungen erklären.

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In Vertretung: gez. Braunbehrens.

An den Herrn Polizei- Präsidenten, hier. Der Polizei- Präsident. Berlin , den 30. Juni 1897. Abschrift übersende dem Magistrat ich zur Kenntnißnahme. den Magistrat hiesiger tgl. Haupt- und Residenzstadt, gez. Friedheim.

An

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Rathaus.

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Der Magistrat antwortete dem Polizeipräsidenten: widern wir auf das geehrte Schreiben vom 30. Juni cr. Berlin , den 8. Oftober 1897. Dem tgl. Polizeipräsidium ers I. C. 1897. ergebenst, daß wir von dem uns mitgeteilten Erlasse des Herrn Ministers des Junern vom 17. Juni cr., nach welchem fünftig zur Aufstellung eines jeden öffentlichen Denkmals in Berlin die Allerhöchste Genehmigung einzuholen ist, Kenntnis genommen haben.

So ist psychologisch die Abneigung Wilhelms II. gegen die Märchenbrummen durchaus begreiflich: Für den Hohenzollernfultus des§ 10, Absatz 2 des Gesetzes vom 2. Juli 1875, welcher wörtlich Da der Herr Minister seine Anordnung auf die Bestimmung vor dem Schloß und auf der Siegesallee die schwere architektonische Tautet: Bur Festsetzung neuer oder Abänderung schon bestehender Anlage" für das Volk des Friedrichshains die leichte gemütvolle Bebauungspläne in den Städten Berlin 2c. bedarf es fönigs Darstellung! licher Genehmigung," stützt, tönnte angenommen werden, daß seitens des Herrn Ministers die Festsetzung neuer Fluchtlinien im Falle der Errichtung von Denkmälern auf öffentlichen Straßen und Dem gegenüber gestatten Plätzen für erforderlich erachtet wird.

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Indessen mag die subjektive Auffassung des Kaisers noch so be­gründet sein, rechtlich hat er nicht die mindeste Möglichkeit, der Stadt Berlin die kaiserliche Aeſthetik aufzuzwingen. Die Kunst- wir uns darauf hinzuweisen, daß eine Fluchtlinien Fest­deputation traf mithin das Richtige, als sie über die Aenderungs- ie ung für Denkmäler bisher niemals erfordert vorschläge zur Tagesordnung überging. Darüber berichtet die Ber - werden, so müssen für Anlagen andrer Art, welche auf öffent­worden ist. Sollte indessen eine solche fünftighin verlangt öffentlichung des Magistrats wie folgt:

3. Sigung der Deputation für Kunstzwecke am 2. Oktober 1901. Zu§ 4 der Tagesordnung: Vorlage des Modells zum Märchen­brunnen. Die Deputation beschließt:"

Dem Magistrat soll empfohlen werden, den Polizeipräsidenten um eine Erklärung zu ersuchen, ob die Ausführung des Märchen­brunnens seinerseits genehmigt oder versagt wird. Masdorff, Stadt Bauinspektor.

gez. Kirschner.

Der

lichen Straßen und Pläßen errichtet werden sollen, wie Springbrunnen, Bedürfnisanstalten usw., ebenfalls Fluchtlinien zur Gefifeßung gebracht werden. Demnach glauben wir, daß der fr. Erlaß nicht die Festsetzung von Fluchtlinien für Denkmalsbauten im engeren Sinne im Auge hat. Alsdann er übrigt sich aber unsres Erachtens auch die Einholung der Aller­höchsten Genehmigung zur Errichtung der Dent mäler, denn die Bestimmung im§ 10, I c. spricht nur von der Genehmigung von Fluchtlinien Festsetzungen. Städtische Baus deputation, Abteilung II. gea. Belle. Krause. An das fönigliche Polizeipräsidium, Abteilung I, hier.

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Die Beweisführung ist zwingend. Wäre der damalige Anspruch des Ministers berechtigt gewesen, so müßte in der That für jede Errichtung einer Bedürfnisanstalt die königliche Genehmigung ein­geholt werden.

Dieses Schreiben stellt kein eigentliches Genehmigungsgesuch dar, das auch nicht nötig wäre, sondern eine einfache Mitteilung zur Kenntnisnahme, auf die als Antwort lediglich die formale Ein­willigung zu erfolgen hatte. Trotz der Bitte, daß diese an sich Dann fam die plötzliche Audienz in Hubertusstock. belangloje formelle Beglaubigung recht bald erfolgen möge, ließ sich Magistrat fühlte sich veranlaßt, die abgeurteilte Sache" in einem der Polizeipräsident außerordentlich lange Zeit. Erst nach vier unnötigen Wiederaufnahme- Verfahren nochmals zu diskutieren. Das Monaten geruhte der Herr vom Alexanderplatz zu antworten. Es Aftenstück darüber besagt: ist auffällig, daß der Magistrat nicht inzwischen dem fäumigen Brief- 11. Oftober) beschlossen, vor der Beschlußfassung über Der Magistrat hat in seiner heutigen Sigung( vom schreiber die Botschaft zugehen ließ, daß die Brunnen in der Fertig- den Antrag der Kunstdeputation vom 28. September stellung begriffen seien und daß der Magistrat sich gestatte, den diese Deputation um eine Aeußerung darüber zu ersuchen, ob und in Es scheint auch nicht, daß der Polizeipräsident oder der Minister Herrn Polizeipräsidenten zu der demnächst stattfindenden Enthüllung, welcher Weise bei der Ausführung des Märchenbrunnens unter Fest- irgendwie die Auffassung des Magistrats angefochten hätten; wenigstens einzuladen. haltung der Grundidee des ausgearbeiteten Bro- erfahren wir nichts von solchem Einspruch. Dagegen setzte der jekts den Anregungen Sr. Majestät des Kaisers entsprochen werden Magistrat eine Kommission zur Klärung über die Rechtslage ein; fie fann; der Stadtverordneten - Versammlung das gesamte auf die An- faßte am 6. Dezember 1897 folgenden Beschluß: gelegenheit bezügliche Aftenmaterial einschließlich der auf den Ministerialerlaß vom 17. Juni 1897 bezüglichen Schriftstücke zur Kenntnisnahme vorzulegen.

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Indessen, Herr Kirschner hält das geduldige Warten für eine Naturnotwendigkeit, und so wartete er mit Fassung und Ergebung bis endlich das nachstehende Schriftstück eintraf: Der Polizeipräsident,

Abteilung I.

Berlin , den 24. September 1901.

gez. Kirschner. gez. Hoffmann.

Zum Schreiben vom 21. Mai dieses Jahres. Es ist überflüssig zu wiederholen, daß eine Nachgiebigkeit gegen Bei Rücksendung der eingereichten Entwurfsstüde, betreffend die die Wünsche des Kaisers mit der Festhaltung der Grundidee" Herstellung von Brunnenanlagen im Friedrichshain hierselbst, teile schlechterdings unvereinbar ist. Wenn also der neue Beschluß des ich im Auftrage des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten mit, Magistrats mehr sein soll als eine zu nichts verpflichtende daß Seine Majestät der Kaiser und König Allerhöchst sich Höflichkeit gegenüber der Krone, so tönnte er nur die nicht zu entschließen vermocht haben, die Errichtung der Aufforderung bedeuten, sich dem kaiserlichen Willen auch in dieser Brunnen nach den vorgelegten Projektzeichnungen zu ge- Hinsicht zu unterwerfen und unter Opferung der Grundidee und nehmigen. Seine Majestät geruhten zu bemerken, daß, wenn der beauftragten Künstler statt der Märchenbrunnen gemütvolle Dar­im Hinblick auf die große Zahl der in dem Hain spielenden stellungen zu beschaffen.

Es wurde als Ergebnis der Verhandlung festgestellt, daß zur Aufstellung von Denkmälern, kunstwerten und andren Gegenständen, soweit nicht etwa eine baut polizeiliche Genehmigung erforderlich ist, eine polizeiliche Genehmigung nur dann nachzusuchen ist, wenn dafür eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche in Anspruch genommen werde. Dabei war endlich noch Einverständnis darüber, daß die Bestiminung im§ 6a des Vertrages vom 30. Dezember 1875 die in Rede stehende Frage nicht betreffe und daß ebenso die Bestimmung in§ 3ib, wonach ohne königliche Genehmigung Teile des abgetretenen Grund und Bodens den gegenwärtigen gweden des öffentlichen Verkehrs nicht entzogen werden dürfen, die Frage der polizeilichen Genehmigung nicht berühre und mir das früher fistalische Straßenland betreffe. Am 10. Februar 1898 wurde dann den städtischen Deputationen die folgende Anweisung zu teil:

Kinder deutsche Märchen als Motive für die Brunnenanlagen So mißtrauisch wir sind, einen solchen Ausgang der An­gewählt werden sollen, an die Entwürfe vor allem zwei An- gelegenheit möchten wir immer noch für unmöglich halten. Zu Berlin , den 10. Februar 1898. In der Anlage übersenden forderungen gestellt werden müßten, einmal, daß die Dar- welchem Zwecke hätte denn auch der Magistrat durch die Veröffent- wir der Deputation Abschrift der Verhandlung einer von uns stellungen in einer für das kindliche Gemüt verständlichen und lichung zwingenden Beweismaterials nachgewiesen, daß von einem eingefeßten Kommission über die Fragen, wann zur Errichtung ansprechenden Weise ausgeführt werden, sodann, daß auch der Bestätigungsrecht der Krone nicht die Rede sei. von Kunstwerken staatliche Genehmung und wann ein Gemeindes poetische Hauch, welcher die deutsche Märchenwelt und ihre Ber - Bereits im Jahre 1897 forderte der Minister des Innern beschluß erforderlich ist. Den in der Verhandlung niedergelegten jonen umgiebt, in den Bildwerken zum Ausdruck kommt. Nach plöglich, wohl im Auftrage des Königs, eine solche Erweiterung des der Verwaltung zu beachten. Wenn es hiernach bei Aufstellungen, Grundsägen sind wir beigetreten, dieselben find daher fortan von beiden Richtungen genügten aber die vorgelegten Entwürfe nicht, Genehmigungsrechts. Es mag sein, daß die Märzgefallenen welche nicht auf dem Verkehr gewidmeten Flächen erfolgen sollen, Seine Majestät geben daher anheim, von den geplanten schweren Angelegenheit diesen Gedanken eingegeben hatte. Wir werden fiber einer Genehmigung der Staatsbehörde insbesondre der Polizeis architektonischen Anlagen abzusehen, dieselben in mehrere Kleine den mißglückten Versuch durch den folgenden Mtas aus dem behörde nicht bedarf, so ist doch auch bei Aufstellungen an Stellen, Gruppen aufzulösen, welche einzelne Episoden aus den Märchen zur Ministerium des Innern unterrichtet: Iwelche wie Gartenanlagen und dergleichen öffentlich zugänglich