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Sonntag,

Nr. 246. 18. Jahrgang. 4. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Sot, 20. Oktober 1901.

Die ,, Staatsbürger- Zeitung" und Justizrat Gassel.

Die Beweisaufnahme ist hiermit zu Ende. Simons erklärt nunmehr nochmals, daß er auf eine

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Rechtsanwalt Wertpapiere benuße, er wolle dies bloß als Mittel benutzen, um ihm Staatsanwalt die Vormundschaft aus der Hand zu nehmen. Dr. Rug: Das Rechtsbewußtsein verlange, daß eine so frivole. Beleidignng mit Gefängnis gefühnt werde. Der Angeklagte

Die Verhandlung gegen den Redacteur Böckler wurde gestern zu Beschlagnahme der Caffelschen Handakten Ende geführt, das Urteil lautete auf sechs Monate Gefängnis. bestehen müsse, da er dieselben durchsehen müsse und sonst in seiner Ueber die vor der zweiten Straffammer des Landgerichts I ge- Berteidigung beschränkt sein würde. Er müsse nachweisen können, führten Verhandlungen geht uns folgender Bericht zu: daß einige Behauptungen des Nebenklägers unwahr find. Er versichert zum Schluß, daß er in gutem Glauben gehandelt habe. Der Verteidiger Rechtsanwalt Simons stellt zunächst eine beantrage, diese Beschlagnahme auszusprechen und den Termin zu Er gehe nicht darauf aus, Leute zu beleidigen und habe sich in diesem ganze Reihe von Anträgen auf die verschiedenartigsten Feststellungen vertagen. Der Nebentläger profeftierte gegen eine Bertagung, Falle nicht bloß auf die Angaben des Olbrich, sondern auf die Aften aus den Aften, die beweisen sollen, daß die thatsächlichen Anfüh- ebenso Justizrat Kleinholz, der das Vorgehen des Verteidigers ftüßen können. Olbrich habe damals auf ihn einen durchaus glaub­rungen des Artikels in den Aften eine Unterlage finden, so namentlich angesichts der beeideten Aussage des Justizrats Caffel für un- würdigen Eindruck gemacht. Pflicht der Presse sei es doch auch, bei die Behauptung, daß der Nebenkläger vorübergehend Wertpapiere, geheuerlich erklärt. Der Gerichtshof lehnt den Antrag des Ver- Rechtsverletzungen einzugreifen. Er sei nur mit Widerstreben umbeaufsichtigt durch das Vormundschaftsgericht, hinter sich gehabt teibigers auf Vertagung und Beschlagnahme der Handatten ab, an die Sache herangetreten und habe geglaubt, daß hier thatsächlich ziehung von Zinsen unterlassen worden sei usw. Der Verteidiger Verteidiger Bezug nehmen wolle. Der Beuge Olbrich wird habe, daß in nicht genügender Weise Rechnung gelegt, daß die Eine weil teine bestimmten Schriftstücke bezeichnet seien, auf welche der eine Rechtsverlegung vorliege. De geglaubt, daß hier thatsächlich Nach kurzer Beratung verkündet der Vorsitzende- Landgerichts­vertritt den Standpunkt, daß die Ansichten der Beschwerde- Instanzen nicht bereibet, weil er der Teilnahme verdächtig rat 8iehm- folgendes p охо über die Thätigkeit des Nebenklägers nicht die richtigen seien, und erscheine. Urteil: sucht die Glaubwürdigkeit des Scheffner zu erschüttern. Bei jedem Staatsanwalt Dr. Rug: Der Angeklagte hat das Material zu seinem gegen den Justiz­einzelnen Bunft widerlegt Justizrat Cassel auf Grund seiner Hand­aften die geltend gemachten Vorwürfe, bestreitet überall entschieden, Es sei eine schöne Aufgabe der Tagespresse, das Publikum zu rat Caffel gerichteten Artikel nicht nur aus den Mitteilungen des irgendwie pflichtwidrig gehandelt zu haben, und verweist immer unterrichten über öffentliche Angelegenheiten, es zu belehren und der Beugen Olbrich, sondern auch aus den Handakten des Rechtsanivalts wieder auf die Beschlüsse der Gerichte, die ihm nach sorgfältiger Wahrheit zu dienen. In Erfüllung dieser schönen Aufgabe sei die Ulrich entnommen. Wenn der Angeklagte die Bemerkung der Ber­daß der vergiftete Pfeil aus dem Köcher Prüfung bezeugt haben, daß er durchaus pflichtgemäß und nach Brefie in der That eine Macht. Der Angeklagte habe diese Macht liner Zeitung", bestem Wissen und Gewissen gehandelt habe. Rentier Kayser, der in der schwersten Weise mißbraucht, indem er den Versuch machte, des Rechtsanwalts Ulrich stamme, für unwahr erklärte, so sei diese Gegenvormund in der Olbrichschen Vormundschaftssache, bekundete, die Ehre eines geachteten und achtungswürdigen Mannes zu besudeln Behauptung unwahr, obgleich angenommen worden sei, daß Rechts­daß ihm von irgend welchen Pflichtwidrigkeiten oder widerrechtlichen und gegen ihn die schwersten Vorwürfe der Pflichtverlegung und Un- anwalt Ulrich persönlich nichts mit der Sache zu thun gehabt. Die Verfügungen des Nebentlägers über Gelder des Auranden nichts treue zu erheben. Bis zur Vernehmung des Beugen Olbrich habe in dem Artikel aufgestellten Behauptungen seien durch die Bank bekannt sei. Er habe die Verwaltungs- Rechnungen geprüft, die er angenommen, daß der Angeklagte von den gerichtlichen Beschlüssen unwahr. Rechtsanwalt Cassel habe sich als ein durchaus getreuer Der Schutz des§ 193 des Straf­Belege Stüd für Stüd genau durchgesehen und gar nichts zu erinnern diese Beschlüsse thatsächlich kannte und sie doch totgeschwiegen habe. Gesetzbuche stehe dem Angeklagten nicht zur Seite. Der Eingang des eine Kenntnis gehabt. Nun habe sich aber herausgestellt, daß er Pfleger und Vormund erwiesen. gefunden. Dies zeige das tendenziöse und dolofe Vorgehen des Angellagten. Artikels lasse den 8wed erkennen, es fam dem Verfasser nicht darauf Frau Scheffner, Er habe mit feinem Wort diefer wichtigen Umstände Erwähnung gethan. an, irgend ein Recht zu verfechten, sondern er wollte nur den politischen die Tochter des verschwundenen Joseph Olbrich und Schwester des Er hat sie tot geschwiegen, weil sie nicht in seinen Kram paßten. Gegner treffen. Bei der Strafabmessung sei zu berücksichtigen, daß Beugen, Bankbuchhalters a. D. Eugen Olbrich, bezeichnet den letteren Die Ehre des Angegriffenen sollte auf alle Fälle befudelt werden. fich die Angriffe gegen einen Mann richteten, der sich nicht nur bei beat als einen nervös überreizten Mann. Er habe sie und ihren Mann Der Angeklagte habe die erste und vornehmste Pflicht eines jeden seinen Berufsgenossen, sondern auch im allgemeinen besonderer sogar mehrmals des Giftmordes bezichtigt und beispielsweise Redacteurs, bie Wahrheitsliebe, gröblich verlegt, ihm stehe auch nicht Achtung erfreue. Die Strafe tönne nicht gelinde ausfallen. Es sei behauptet, daß fte zwei Tanten, die an der Ruhr gestorben waren, der Schuß des§ 193 St.-G.-B. zur Seite, da die Tendenz des ganzen auf sechs Monate Gefängnis erkannt worden, sowie auf bergiftet habe. Ebenso habe er einmal nach einer Mahlzeit, Artikels te Verteidigung von Rechten war, sondern der An- Vernichtung der vorrätigen Exemplare und Platten der betreffenden die er bei ihr eingenommen, behauptet, daß man ihn habe griff auf die Ehre des füdischen Rotars". Der Beweis Nummer der Staatsbürger- Beitung". Dem Beleidigten sei die bergiften wollen. In einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft der Wahrheit sei, wie nochmals hervorzuheben sei, nicht er- Publikationsbefugnis zuzusprechen. habe er ferner angegeben, daß seine Mutter von ihrem Ehemanne bracht und der Angeklagte müsse bestraft werden. Er sei mehrfach durch Arsenik vergiftet worden und der Vater infolgedessen geflohen erheblich wegen Beleidigung vorbestraft. Am vorigen Sonnabend fei. Die Beugin bekundet ferner, daß Justizrat Caffel alle Binsen sei eine Frau zu mehreren Monaten Gefängnis verurteilt worden, von ihnen beigetrieben habe, ja fogar darauf bestanden habe, daß weil sie einen alten stod gestohlen. Hier habe der Angeklagte die Welgen, gut D. Ctr. fie bei verzögerter Binszahlung auch noch Verzugszinsen zahlen Ehre eines geachteten Mannes in den Staub gezogen und diese Chre mußten. Der Zeuge Törmer ist früher Bureauvorsteher beim besudelt, und es frage fich, welches Rechtsgut einen höheren Schutz Justizrat Caffel gewesen und bestätigt diesem, daß die Wertpapiere, verdient: das Eigentum an einem alten Rod oder die Ehre eines die zur Olbrichschen Vormundschaft gehörten und noch nicht zum Depot geachteten Mannes? Die Anflagebehörde stelle sich schon zu gebracht worden waren, im Geldspinde sich befanden, daß dieselben Gunsten des Angeklagten auf den Standpunkt, daß er wiederholt von ihm fontrolliert worden seien und daß es absolut aus- nur in unglaublich leichtfertiger Weise gehandelt habe, aber geschloffen sei, daß diese Papiere, lombardiert" worden seien. Justizrat selbst unter diesem Gesichtspunkte beantrage er gegen den Angeklagten Caffel fet gerade in dieser komplizierten Sache mit der peinlichsten ein Jahr Gefängnis und sofortige Verhaftung. Gewissenhaftigkeit verfahren. 8euge

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8,- 5,-

Marktpreise von Berlin am 18. Oftober 1901 nach Ermittlungen des fgl. Polizeipräsidiums. Kartoffeln, neute, D- Ctr. Nindfleisch, Reule 1 kg dp. Schweinefleisch Kalbfleisch

mitttel

Roggen, gut

* Gerste, gut

LILLE

Fier

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gering

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mittel

"

"

"

gering

14,40 13,60

"

mittel

"

"

13,50 12,80

gering

12,70 12,-

"

16,10 15,30 15,20 14,40

Bander

14,30 13,60

Hechte

7,50

7,16

Barsche

8,20 6,10

* Safer, gut mittel

gering

nicistroh

"

1,70 1,20

Banch

1,40 1-

"

1,60 1,30

1,80 1,10

"

Hammelfleisch Butter

1,60 1,10

2,80 2,-

60 Stild

5,00 2,40

Karpfen

1 kg

2,20 1,20

2,50 1,20

2,60 1,20

2,20 1,20

" P

1,80 0,80

2,80 1,20

0,80

Aale

1,40 per Sajot 16-3,-

Justizrat Kleinholz schließt sich den Ausführungen des Bruhn, Verleger der ,, Staatsbürger- Zeitung", Staatsanwalts vollkommen an. Der Angeklagte habe lediglich in erklärt, daß er nach feiner Richtung hin auf den Angeklagten zur der Tendenz gehandelt, einen politischen Gegner unschädlich zu machen. Seu Schleie 40,- 25, Bleie Abfaffung des Artikels eingewirkt habe. Er habe lediglich eines Nicht das Geringfte sei gegen Caffel erwiesen und es sei geradezu Erbfen 50,-25,- Serebfe Tages einen Brief von Olbrich erhalten, in welchem ihm dieser mit- ungeheuerlich, daß zuletzt noch ein Antrag gestellt werden konnte, Speisebohnen 60,- 30,- teilte, daß er dem Redacteur Bödler Aften übergeben habe und der auf nichts weiter hinauslief, als den Nebenkläger des vinsen att bor­Wie gehäfftg der Angeklagte doch dafür gesorgt werden möge, daß der Artikel gebracht werde. Meineids zu zeihen. * frei Wagen und ab Bahn. daß er feinem Bericht über Produktenmarkt vom 19. Oftober. Getreide. Die Nachbörse er­Von diesem Briefe hat Zeuge, Bruhn dem Angeklagten erst nach gehe, zeige die Thatsache, daß Die Pflegschaften fuhr ein starte Befestigung, wobei Weizen schließlich per Dezember bis 1 M., Erscheinen des Artitels Kenntnis gegeben. Ob die eingesandten diefen Prozeß die Ueberschrift gegeben habe: Atten solche des Rechtsanwalts Ulrich gewesen, wisse er nicht. des Justizrats Caffel.". Alle Beschwerden seien sorgfältig untersucht, Roggen/ bis 1/2 M. über offizielle Schlußpreise bezahlt wurden. Diese Beuge Olbrich erklärt auf Befragen, daß er thatsächlich der Ansicht alles genau geprüft und nicht das geringste Kompromittierende ge- höhere Bewertung beider Brotfrüchte blieb auch heute, nach einer vorüber­gehenden Abschwächung am Frühmarkte maßgebend. Amerika und Oestreich­gewesen sei, daß das Vermögen feines Vaters größer gewesen sein funden worden. Ungarn meldeten feste Stimmung, und bei uns ist noch immer einige Waren­müsse, als festgestellt worden, und daß sein Vater tot sein müsse. Verteidiger Rechtsanwalt Simons frage vorhanden, der fein entsprechendes Angebot gegenübersteht. Das Ges Er habe an die Deffentlichkeit gehen wollen, um Klarheit über diese giebt zu, daß sich der Angeklagte der Beleidigung schuldig gemacht schäft an fich war heute nicht sehr lebhaft. Wehl war behauptet, aber auch Dinge au erhalten, an der Redaktion des erschienenen habe, glaubt aber nicht, daß das Gericht bei ruhiger Bürdigung der nicht fester als gestern, auch am Futtermarkte waren die Umsätze nach wie Artikels fei er absolut nicht beteiligt. vor gering. Safer lag nominell fest, Mais unverändert, ebenso Spiritus; Er habe Sachlage zu einer Gefängnisstrafe tommen, sondern auf Geldstrafe 70er loco 85 m. Schluß für Getreide fest, Preise noch etwas weiter an­damals allerdings den Verdacht gehabt, daß Justizrat Caffel erkennen werde. Der Angeklagte habe nicht ins Blinde hinein einen ziehend. Wertpapiere vorübergehend lombardiert haben könnte. Er habe dem Berdacht ausgesprochen, sondern gebe den Lesern die Möglich- Städtischer Schlachtviehmarkt. Berlin, 19. Oktober 1901. Ante kt. Berlin, Angeklagten die einzelnen Bunkte der Beschwerdeschrift erläutert und tett, die Thatsachen amb die Möglichkeit solcher Folgerungen( icher Bericht der Direttion. und Zum Verkauf standen: 5200 Rinder, dieser habe ihm wiederholt gesagt, daß ihm einzelne Punkte noch selbst zu Der in dem Artikel erhobene Vorwurf schwerer 109 nicht genügend flar feien und er sich weiter aus den Atten orien Bflichtwidrigteiten gebe weit über das hinaus, was ble Ber- over 50 Stilogramm Schlachtgewicht in Mark( bestegungsweise für 1 Bfund 1099 Räther, 18 627 Schweine für 100 tieren müsse. Auf weiteres Befragen erklärt der Zeuge Olbrich handlung ergeben habe. Jeder wisse, daß derartige Verstöße formaler in Pfennigen): Ochsen: a) vollfleischige, ausgemästete, höchsten Schlacht­die Gründe, die ihn dazu bewogen haben, in einer Anzeige an die oder rechtlicher Natur bei einer solchen Vermögensverwaltung vorkommen wertes, höchstens 7 Jahre alt 63-68, b) junge fleischige, nicht auss Staatsanwaltschaft den Verdacht auszusprechen, daß die beiden fönnen und werden, deshalb sei der Schluß des Artikels ungerecht- gemästete und ältere ausgemäftete 56-61; c) mäßig genährte junge und gut Tanten vergiftet worden seien. Sein Verdacht habe sich nicht fertigt und schieße weit über das Ziel hinaus. Die Ehre des genährte ältere 50-53; d) gering genährte jeden Alters 48-49. a) vollfleischige höchsten Schlachtwerts 60-63; b) mäßig genährte jüngere so sehr gegen seine Schwester, als gegen seinen Schwager gerichtet. Justizrats Cassel sei durch diese Verhandlung vollständig gereinigt, und gut genährte ältere 52-59; c) gering genährte 46-50. Färsen und Auch die Gründe, die ihn bewogen haben, den Schwager zu ber- und man brauche zu ihrer Wiederherstellung den Angeklagten nicht Stüße: a) vollfletschige, ausgemäftete Färjen höchsten Schlachtwerts 00-00; dächtigen, daß er ihn habe vergiften wollen, erläuterte der Beuge. Er ins Gefängnis au schiden. Er beantrage eine Geldstrafe. b) pollfleischige, ausgemästete Kühe höchsten Schlachtwerts bis zu 7 Jahren sei überzeugt, daß Scheffner im Jahre 1894 ihm Arsenik in ein Glas 53-54; c) altere ausgemästete Kühe und wenig gut entwidelte jüngere Justizrat Caffel: Bier gethan habe, denn er sei danach so unwohl geworden, daß er Kühe und Färsen 49-51; d) mäßig genährte Kühe und Färsen 43-46; fich den Magen habe auspumpen lassen müssen, auch habe Chemiker Kälber: a) feinste Masts Er wolle das Strafmaß ganz dem Ermessen des Gerichtshofes e) gering genährte Kühe und Färsen 37-41. Dr. Bischoff in dem Glafe Spuren von Arsenik vorgefunden. Er überlassen. Der Verteidiger habe foeben selbst gesagt, daß es sich tälber( Vollmilchmast) und befte Saugtälber 69-72, b) mittlere Mast habe damals im Jahre 1894 auch hiervon der Staatsanwaltschaft höchstens um formelle und rechtliche Verstöße handeln könnte, wie sie und gute Saugfälber 64-66, c) geringe Saugfälber 53-58, d) ältere, gering genährte( Freffer) 33-43. Anzeige erstattet, doch sei bis heute nichts darauf erfolgt. Unter überall vorkommen könnten aber thatsächlich bei ihm nicht einmal hammel, 65-68, b) ältere Mchase: a) Waſtlämmer und jüngere Waft­Masthammel 56-63, c) mäßig genährte ihrem Gide erklärte Frau Scheffner, daß sie von dem vorgekommen seien. Er bestreite entschieden, daß irgend welche Sammel und Schafe( Merzschafe) 48-54, d) Holsteiner Niederungs­Schicksal ihres wisse. Ihr sei nur bekannt, Gesezwidrigkeit vorgekommen daß in schafe Schweine: a) feineren berater nichts wife team, ie Bejchwerde ber Blechisanwalte Ulrich und Simons genau Bas, Biofien und deren strengungen im alter bis zu Jahren 220-280 Bfund daß er ob er schon tot sei. Letter Zenge ist Kalkulator was der Artikel enthalten und womit der Angeklagte weit über das schwer, 60-60; b) schwere, 280 Pfund und darüber( Stäfer) 62-62; c) fleischige Für 100 Pfund Ball, der die Rechnungen und Berichte des Justizrate Caffel in der Biel geschossen" haben soll, Aufnahme gefunden habe. Es werde sich weiter 57-59; d) gering entwickelte 53-56; e) Sauen 54--57. Olbrichschen Vormundschaftssache geprüft hat er bezeugt, daß er in finden, mit welchem Rechte dies geschehen. Jedenfalls würden unter den mit 20 Proz. Tara. rechnerischer Beziehung nur einige Heine Monita zu ziehen hatte, Rechtsanwalten Berlins kaum drei oder vier gefunden werden, die läßt erheblichen Ueberstand. Der Kälberstand gestaltete sich schleppend. Das Rindergeschäft widelte sich schleppend und gedrückt ab und hinters wie sie vielfach vorkommen. Dieselben bezogen sich im wesentlichen so etwas in eine Beschwerdeschrift gegen einen Kollegen hineinfeßen, Bei den Schafen war der Geschäftsgang schleppend, es bleibt viel un­darauf, daß Zinseinnahmen nicht genügend specialisiert worden ohne vorher einmal dem legteren Gelegenheit zur Aufklärung zu verkauft. Der Schweinemarkt verlief schleppend und wird nicht ganz fcien. geben. Olbrich habe sicher felbft niemals geglaubt, daß er die geräumit.

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bite

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Bullen:

Achtung!

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Fast alle Molkereibesizer, auch mehrere Milchhändler und Bäcker helfen die Milch­verteuerungs- Pläne des agrarischen Milchrings dadurch fördern, daß sie Ringmilch verkaufen beziehungsweise mit dem Milchring in Geschäftsverbindung stehen aliad

Stotalegiono

Do od gra

UD

Achtung!

Wer den Agrariern zu einem willkürlichen Preismonopol für alle Lebens­mittel, erst Milch, dann Butter, Käse, Fleisch, Kartoffeln, Obst, Gemüse usw. Temden verhelfen will, kauft von der Ring'schen Milchcentrale;!! gals!!

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[ 2603L]

jeder andre beachte die ringfreien Geschäfte.

Sämtliche Geschäfte, die ringfreie Milch führen, haben das rote Vereins- Plakat mit dem Namen Wiesener und dem Stempel des Vereins Berliner Milchpächter. SS 922612 10 prodinsH 922019

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Vereinigte Milchhändler Berlins und Vororte.

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