Welt"
Im Unterhaltungsblatt beginnen wir am Mittwoch mit dem Im Unterhaltungsblatt beginnen wir am Mittwoch mit dem
Abdruck des Romans
Treffn
Bon Bret Harte.
In Wilhelmsburg mit feinen 16 618 Einivohnern unterzeichneten 6347 Perfonent, also beinahe 40 Broz. der Einwohner. In Barmstedt und einigen Dörfern der Umgegend, die 1898 zusammen 492 socialdemokratische Stimmen abgaben, wurden 1552 Unterschriften gegeben.
Aus sächsischen Orten werden noch gemeldet Gelenau 1550 Unters schriften, Lungenau 800, Wilfau 1950. Auch hier bedeutet das, daß beinahe ein Biertel der Einwohner unterzeichneten.
Proteft gegen den Hungerzoll. In der Stadt Altona unterMit dem 1. November 1901 eröffnen wir ein neues Abonnement 11 der damals ausgesperrten Werftarbeiter durch den Ham burger Rechtsanwalt Freiherrn Dr. von Oldershausen eine zeichneten 32 594 Personen, das ist beinahe ein Biertel der Einauf den ,, Vorwärts" mit seinem wöchentlich fünfmal erscheinenden Schadensersatz Klage angestrengt haben. Diese Klage richtet wohnerschaft, unsre Petition. Unterhaltungsblatt und der Sonntags Beilage ,, Die Neue sich gegen die Hamburg - Amerika ginie, auf deren Dock 4 der Kläger , und gegen die Werft von Blohm 7 aut u. Voß, auf der 7 der Kläger bis zur Aussperrung thätig waren. Sämtliche 11 Kläger sind ausgesperrt worden, ohne daß die Kündigungsfrist innegehalten wurde, und sie sind auch wochenlang an einer Aufnahme der Arbeit gehindert worden. Bei Gelegen heit dieser Klage wird übrigens endlich auch einmal gerichtlich festgestellt werden, wie der große Kampf entstanden ist und sich entwickelt hat. Sprach doch seinerzeit der Kaiser bei seiner befannten Nede in Bremerhaven auf Grund einer falschen Information, die ihm geworden, die Ansicht aus, die Hamburger Werft arbeiter hätten die Arbeit eingestellt, um das Vaterland wehrunfähig zu machen. In der Klageschrift wird aus der rechtswidrigen vorzeitigen AufDas Kolonialprogramm der niederländischen Sociallösung des Arbeitsverhältnisses durch die Werftbestzer die Schabens- demokratie. Die im Auftrage des Utrechtschen Kongresses eingesetzte Postersatzpflicht der letzteren hergeleitet, und weiter daraus, daß die Kommission, die sich mit dem Kolonialprogramm der Partei befassen Arbeiter durch die Aussperrung wochenlang an der Ansnugung ihrer foll, wird ihre Thätigkeit mit einer eingehenden Untersuchung der Arbeitskraft in ihrem Beruf und an ihrem Wohnsiz gehindert theoretischen Grundlagen dieses Programms beginnen und hat die worden sind. Gestligt wird die Klage auf allgemein rechtliche Er- dazu erforderlichen Vorarbeiten wie folgt verteilt: Genosse J. Sade wägungen und im besonderen auf die§§ 823 und 826 des Bürger- soll den theoretisch ökonomischen Standpunkt, den die Socialdemokratie in der Kolonialfrage einzunehmen hat, untersuchen. lichen Gesetzbuches.
Für Berlin nehmen sämtliche Beitungsspediteure sowie unsre Expedition, Beuthstr. 3, Bestellungen entgegen zum
monatlichen Preise von
1 Mark 10 Pfennig frei ins Hans. Für das übrige Deutschland nehmen sämtliche anstalten Bestellungen zum Preise von
1 Mark 10 Pfennig pro Monat ( ausschließlich Bestellgeld, 14 Pfennig pro Monat) entgegen.( Eingetragen ist der Vorwärts" in der Post- Beitungsliste unter Nr. 7671.) Es wird in dem Klage- Antrage aber auch, und diese Frage an der Goes soll sich mit dem politischen Verhältnis der Im Auslande kann der„ Borwärts" gleichfalls bei der Post ist besonders bedeutsamt, verlangt, die Beklagten zu solidarischer ostindischen Kolonien zum Mutterlande befassen und an van Gogh beſtellt werden; der Abonnementspreis beträgt vierteljährlich Haftung für den gesamten, den 11 Klägern erwachsenen Schaden wurde derselbe Auftrag in Bezug auf die westindischen Kolonien 5 Fr. 1 Ets. in Belgien , 3 L in Solland, 3 Str. 59 Dere zu verurteilen. Zur Begründung dieses Antrages wird ausgeführt: erteilt, während Tak und Antersmit die ökonomische Stellung der in Dänemark , 5 Fr. 71 Cts. in Italien , 5 Ft. 15 Cts. in Die Beklagten hätten im bewußten und gewollten Kolonien zum Mutterland untersuchen. Van Kol soll eine Uebersicht gemburg, 4 Kr. 66 Heller in Oestreich- Ungarn , 6 Fr. Zusammenwirten als Mitglieder des Verbandes über die Kolonialsysteme der verschiedenen Mächte geben und Trölstra 10 Cts. in Rumänien , 4 Kr. 17 Oere in Schweden , 5 Fr. in der der Eisenindustriellen( Gruppe Werftbefizer) die Aus- soll nachforschen, was in der socialistischen Litteratur über die Schweiz ; 9 M. in Frankreich , England, Spanien und sperrung vorgenommen, um den Willen der Nieter der folonialen Fragen gefagt wird. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sollen Portugal , den Vereinigten Staaten von Nord- Reiherstieg- Werft zu brechen, und dadurch in ihrem Vermögen ge- als Grundlage für die weitere Thätigkeit der Kommission dienen. amerika und andren zum Weltpoftverein gehörenden außer- schädigt. Deshalb seten sie auch für den Schaden solidarisch haftbar. europäischen Ländern. Es sei zwar die Vermögensschädigung nicht Selbstzweck der Maßregel gewefen, aber die Beklagten hätten diese Schädigung als gewolltes rechtswidriges Mittel zum Zweck der Niederwerfung des Nieter- Ausstandes angewandt.
Unter Kreuzband direkt von der Expedition bezogen foftet der Borivärts" pro Monat 2 Mark innerhalb Deutschlands und feiner Kotonten und in Deftretch Ungarn, im Ausland 3 Mart pränumerando.
Redaktion und Expedition des„ Vorwärts".
Schadensersahpflicht der Unternehmer bei Arbeiter
Aussperrengen.
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Polizeiliches, Gerichtliches usw.
-Ein Wohlverhaltenszeugnis file fich felbft stellte die Polizet in to sten( Bofen) in folgendem an einen Bartetgenossen in Breslau gerichteten Bescheide aus:
Dringt diese Klage, und zwar besonders der Antrag auf foli- Auf Ihr heute eingegangenes Schreiben, worin Sie eine darische Haftung der Beklagten für den Gesamtschaden durch, und Maurerversammlung für Sonntag, den 15. September, nachmittags daran zweifeln sehr namhafte Juristen nicht, so würde das für die 4 Uhr, im Hoffmannschen Gasthause zu Neu- Lubosch anzeigen, und wirtschaftlichen Kämpfe der Arbeiter von allergrößter Bedeutung über die erfolgte Anmeldung die gesetzliche Bescheinigung erbitten, sein. Die brutalen Aussperrungen, wie man sie 1890 in Hamburg , erhalten Sie folgenden Bescheid.
dann auf den Werften im Sommer 1900 beliebte, wie sie noch in Der Gastwirt Hoffmann hat mir gegenüber und zwar freidiesem Jahre im Baugewerbe in Halle a. S. stattfanden, und wie willig ohne jede Beeinflussung bereits gestern erklärt, sie jetzt wieder in Leipzig in der Holzbearbeitungs- Industrie drohen, daß er sein Lofal für eine Maurerversammlung nicht mehr hergiebt, dürften dann wohl kaum noch vorgenommen werden, denn mancher und gebeten, Ihnen dieses mitzuteilen, falls Sie sich an mich in Unternehmer dürfte sich doch befinnen, wenn ihm die Gefahr droht, dieser Angelegenheit wenden sollten. möglicherweise für Unternehmer- Kollegen, die nicht solvent find, die Unter diesen Umständen bin ich nicht in der Lage, die verlangte Beche zahlen zu müssen. Anmelde- Bescheinigung zu erteilen und verbiete die Abhaltung der Versammlung, da die Gefahr vorliegt, daß bei der thatfächlichen Weigerung des p. Hoffmann eine Störung der öffentlichen Ordnung eintritt. Die Polizei in Kosten muß doch sehr viel Grund zu der Be fürchtung haben, daß man ihr eine Beeinflussung des Wirtes au
Partei- Nachrichten.
Der gefeffelte Preßsünder.
trauen tönnte.
Boriales.
Eine Arbeitslosen- Versammlung in Breslau , die am Wir berichteten kürzlich schon von der barbarischen Behandlung, Freitagvormittag tagte, war von etwa 1500 Personen bedie dem Genossen Bredenbeck in Dortmund zu teil geworden. Gegen sucht. Die Versammlung nahm eine Resolution an, in der Bredenbeck wurde, während er wegen Preßvergehens( Beleidigung) fie an die Vertreter der Arbeiter in der Breslauer Stadtim Gefängnis saß, ein neuer Prozeß verhandelt, zu dem er aus dem verordneten- Versammlung das Ersuchen richtet, eine schleunige InterGefängnis in Herford nach Dortmund transportiert wurde. Breden- pellation an den Magistrat zu richten, welche Mittel dieser zur bed hatte sich zur Verbüßung seiner Strafe selbst gestellt; er war Linderung der Arbeitslosigkeit zu ergreifen gedenkt, und worin fie überdies von Herford nach Dortmund schon ungefesselt transportiert fordert, daß nach dem Vorbild andrer Städte auch der dortige worden. Es lag also nicht der geringste Grund vor zu der An- Magistrat an die Vornahme von Notstandsarbeiten noch in diesem nahme, daß er etwa einen Fluchtversuch machen würde. Trotzdem wurde er auf dem Rücktransport von Dortmund nach Herford wie ein fluchtverdächtiger schwerer Verbrecher gefesselt.
Beim Hamburger Landgericht ist dieser Tage ein Civilprozeß anhängig gemacht, dessen Ausgang für die ferneren wirtschaftlichen Stämpfe der Arbeiterklasse in Deutschland hochbedeutsam werden Der erste Verhandlungstermin in dem interessanten Prozeß ist dürfte. Derselbe resultiert aus den großen Aussperrungen, die im auf den 3. Januar 1902 angesetzt, und zwar vor der Civilkammer VII Sommer 1900 auf den Hamburger Werften und Docks auf des Hamburger Landgerichts, in der der Landgerichtsdirektor Dr. Riede Beschluß des Verbandes der Eisenindustriellen( Mitglieder des jetzt den Vorsiz führt, derselbe, der vor einigen Jahren das horrende auch bom großen Hafenarbeiter Streit fattfam bekannten Urteil gegen den Genossen Stenzel wegen Beleidigung des belgischen Arbeitgeber Verbandes) borgenommen wurden, um den Königs erkannte. Streit der Nieter auf der Reiherstieg- Schiffswerft, einer ver hältnismäßig geringen Anzahl Arbeiter, niederzuzwingen. Die damals so brutal ausgesperrten Tausende von Arbeitern wollen jezt im Wege der Civilklage Erfaz für den ihnen durch die Aussperrung zugefügten Schaden beanspruchen. Die Höhe der geltend gemachten Forderungen bewegt sich in den einzelnen Fällen zwischen 200 und 400 M. Jns gesamt dürfte das Klage- Objekt bei den mehreren Tausend Ausgesperrten 2Millionen Mark noch etwas überschreiten. Es werden nun jedoch nicht fofort alle Mam auf einmal klagen, sondern vorläufig haben elf Metallarbeiter, die ihren Schaden, den sie durch die Aussperrung erlitten haben, auf zuſammen 3202,40 M. berechnen, eine Art Probe lage angeſtrengt, um die Rechtsfrage im Princip bis zum Reichs gericht durchzufechten. Das Reichsgericht hat in einem ähnlichen Falle schon einmal entschieden. Freilich war damals die Sachlage umgekehrt. Ein Unternehmer hatte Arbeitnehmer verklagt, weil er durch ihre rechtswidrige Arbeitsverweigerung in seinem Vermögen geschädigt sein wollte. Es Ein uns zur Verfügung gestellter Brief Bredenbecks, den dieser handelt sich um den Fall des Kommerzieurats Kuhn in Stutt aus dem Gefängnis geschrieben hat, schildert die Seelenqualen, die gart- Berg. Derselbe hatte von einer Heilbronner Gießerei, in der ein Streit ausgebrochen war, die Fertigstellung von Arbeiten ihm diese Behandlung verursacht hat. Der Brief lautet: übernommen. Seine Former weigerten sich jedoch, diese Streit arbeiten" zu machen. Er drohte ihnen mittels Anschlages in der Fabrik mit fofortiger Entlassung und schritt auch zur Entlassung bon 20 Formern, die bei ihrer Weigerung beharrten. Außerdem strengte er gegen diese 20 Mann eine Schadensersaz- Klage an, und er berechnete seinen Schaden, der ihm aus Mindereinnahmen und Mehraufwand für Löhne durch die Arbeitsverweigerung entstanden war, auf über 2000 M. In allen Instanzen drang er mit diesem SchadensersatzAnspruch durch. Das Oberlandesgericht Stuttgart und das Reichsgericht gaben überdies noch dem Teile des Klage= antrags statt, der Solidarhaft der sämtlichen Kläger für die eingeklagte Gesamtforderung verlangte.
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Winter herantritt.
Die Wohnungsverhältnisse der Saisonarbeiter. Die Amtshauptmannschaft Döbeln( Sachsen ) erließ folgendes Regulativ: auf Bauten, in Ziegeleien usw.) benugten Schlafräume müssen so § 1. Die von den Saisonarbeitern( in der Landwirtschaft, groß sein, daß auf jede Person mindestens 8 Kubikmeter Luftraum und 31/2 Quadratmeter Bodenfläche kommen. Küchen, Keller, offene „ Bei der Urteilsverkündigung am 1. Oftober war ich an- Hausböden, Hausfluren und solche Räume, deren Benuzung zum wesend, da ich auf Anordnung des Staatsanwalts so lange in dauernden Aufenthalt von Menschen aus sicherheitspolizeilichen Dortmund verblieb. Diese Anordnung war übrigens für mich Gründen untersagt ist, dürfen nicht zu Schlafräumen dienen. Auch verhängnisvoll, da ich infolgedessen an Stelle des sehr rücksichts- dürfen die Schlafräume nicht mit Aborten in offener Berbindung vollen Herforders Transporteurs einen Dortmunder Polizei- stehen. § 2. Der Fußboden der Schlafräume muß entweder gedielt beamten zum Rücktransport erhielt. Es war der Polizeibeamte Nr. 78. Durch diesen Herrn erlitt ich die schmachvollste Be- oder cementiert sein. Er ist rein zu halten und mindestens einmal monatlich zu scheuern. handlung, indem er mich wie einen gemeinen Verbrecher ge§ 3. Jeder Schlafraum muß außer einer Thür auch ein genügend fesselt transportierte. Zureden und Proteste waren erfolglos. großes, leicht zu öffnendes Fenster in der Außenwand des Hauses erAls er mir das Schloß anlegte, zog er mir mehreremal die halten, damit Licht und Luft freien Zutritt haben. Arme anseinander, ob es auch fest genug size, bis es schmerzte.§ 4. Als Lagerstätten haben Betten oder Strohsäcke zu dienen. So geschlossen führte er mich durch die schon sehr belebten Eine Lagerstatt darf höchstens von zwei Personen zu gemeinschaftStraßen, am Wochenmarkt vorbei, zum Bahnhof hin. Am licher Ruhe benutzt werden. Wird ausnahmsweise eine allgemeine Burgthor traf mich das härteste, da dort Frau, Mutter und Streu aufgeschlagen, so ist das Stroh mindestens allwöchentlich zu Bruder standen, die herbei geeilt waren, um mir noch einen Ab- erneuern. Auch hat jede Person ein besonderes Kopftiffen und eine besondere Decke zu erhalten. schiedsgruß zuzurufen. Der seelische Schmerz übermannt mich noch§ 5. In jedem Schlafraume dürfen soweit es sich nicht um fortwährend, wenn ich an diesen Augenblick denke. Mit meinen Ehepaare oder um Eltern und Kinder handelt nur Personen des Verwandten ein Wort zu reden, verbot mir der Beamte zunächst, gleichen Geschlechts untergebracht werden; auch muß darin die Höchstgestattete es jedoch später, als meine Mutter in begreiflicher Auf- zahl der Aufzunehmenden durch leicht erkennbaren Anschlag an regung hell aufschrie. Aber die Fesseln behielt ich, selbst während gegeben sein. der dreistündigen Fahrt im Eisenbahnwagen wurden mir dieselben nicht gelöst.
Dieses Urteil, das im Januar d. J. rechtskräftig wurde, erregte damals großes Aufsehen in der Presse. Für die wirtschaftlichen Kämpfe war es auch zweifellos höchst bedeutsam. Wie außerordentlich häufig kommt es z. B. schon vor, daß die Arbeiter eines Betriebes vor die Frage gestellt werden, sogenannte Streifarbeiten machen zu sollen oder nicht. Die Unternehmer- Organisationen haben fast, ausnahmslos ihre Mitglieder verpflichtet, bei Streiks, Sperren usw. einander in der Weise zu helfen, daß sie einer für den andern die Arbeiten, die dieser wegen der Differenzen mit den Arbeitern nicht ausführen kann, zum Selbstkostenpreis fertig stellen. Nach dem oben genannten Urteil riskieren die Arbeiter bei Hier in Herford führte er mich wieder geschloffen durch die Arbeitsverweigerung, die in solchen Fällen bei organisierten Arbeitern ausnahmslos beschlossen werden wird, eine Schadensersatzklage des Straßen der Stadt, allen neugierigen Blicken preisgegeben, bis ich Unternehmers gegen sie. Aber die Tragweite des Urteils geht auch endlich im schrecklichsten Zustande hier im Gefängnisse anlangte. noch erheblich weiter. Die Schadensersatzpflicht wurde aus der Nicht- Die seelischen Schmerzen, die ich erduldet, find unbeschreiblich." erfüllung des bestehenden Arbeitsvertrages hergeleitet, der durch Der Brief redet eine Sprache, so eindringlich, so wirkungsvoll die Arbeitsverweigerung eine vorzeitige rechtswidrige Auflösung und zugleich in seiner einfachen Sprache so erbitternd gegen dieses erfahren habe". Mit andren Worten: es können die Arbeiter brutale, tulturwidrige System, daß wir uns jeder weiteren Bebei jedem Streit bei dem die durch Arbeitsvertrag festgesetzte merkung dazu enthalten können. oder die gesetzliche Kündigungsfrist nicht inne gehalten wird für
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den dadurch dem Unternehmer erwachsenen Schaden civilrechtlich in Anspruch genommen werden.
Mit den Ausführungen Bebels über die badischen Partei
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§ 6. Die Schlafräume sind von den zum Einnehmen der Mahlzeiten bestimmten Räumen zu trennen. oder Haft bis zu vierzehn Tagen bestraft. § 7. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 m.
§ 8. Dieses Regulativ tritt am 1. Januar 1902 in Kraft. Daß solche minimale Anforderungen an die Unterbringung von Menschen erst noch polizeilich erzwungen werden müssen, kennzeichnet am besten die kulturwibrigen Zustände, die bei uns, die wir andren Völkern Kultur bringen wollen, noch herrschen.
Gerichts- Bettung.
genossen, die er in Lübeck anläßlich der Budgetdebatte machte, be- Margavine ftatt Butter. Wegen unlauteren Wettbewerbes Und schließlich war, was außerordentlich wichtig ist, auf Solidar- schäftigt sich jetzt in längerer Auseinandersetzung im„ Volksfreund" war der Bäckermeister Hackbeil aus Steglitz angeklagt worden. Er haft erkannt worden, d. H. jeder Einzelne ſoll hafibar ſein für die Gebie in gesamte Schuld, falls die andren zahlungsunfähig und unpfändbar von Bebel über das Verhalten des„ Volksfreund" und der badischen Aufschrift aufgehängt: Alle Waren unter Garantie in reiner NaturGenoffe kolb in Karlsruhe . Kolb bezeichnet eine Anzahl der hatte im Verkaufstofal feiner Konditorei und Bäckerei ein Plakat mit find. Der Teil der Entscheidung, der die beklagten 20 Former Parteigenoffen aufgestellten Behauptungen als unrichtig und auf butter gebacken. Thatsächlich wurde aber, wie das Landgericht feststellte, solidarisch haftbar für die gesamte Klageforderung machte, war vom falscher Information beruhend. Nach Darlegung des Sachverhalts in dem Betriebe zum Backen der geringeren Backwaren, z. B. der Reichsgericht folgendermaßen begründet: Die Beklagten hätten auf spricht er die Erwartung aus, daß Bebel seine Angriffe, insbesondere Schecken, neben Butter auch alg sowie Margarine ver Grund einer gemeinschaftlich getroffenen Berabredung im bewußten soweit fie verlegender Art find, zurücknehmen werde. wandt. Das Landgericht verurteilte H. zu einer Geldstrafe von und gewollten Zusammenwirten gehandelt, fie hätten- was die Dazu schreibt uns Genosse Bebel, daß er auf die Ausführungen 300 m. und das Kammergericht verwarf seine Revision mit Einzelnen durch ihr Auftreten nicht fonnten mit vereinten Sträften tolbs in den nächsten Tagen im„ Volksfreund" antworten werde. folgender Begründung: Nach den Feststellungen des Vorderrichters durch rechtswidrige Weigerung der Arbeit ihren Arbeitsherrn zwingen Bebel hält seine sämtlichen Angaben und Angriffe, mit Ausnahme habe der Angeklagte das der Wahrheit nicht entsprechende Plakat wollen, sich ihrem Willen zu fügen." Das Urteil wurde scharf fritisiert, sah man doch in erster Linie eines einzigen Punktes, in dem er unrichtig informiert gewesen zu in der Abficht ausgestellt, den Anschein eines besseren Angebots zu erwecken und das Bublifum zu täuschen.§ 4 des Gesetzes über den feine gegen die Arbeiter gerichtete Tendenz. Findige Juristen kamen sein erklärt, aufrecht. unlauteren Wettbewerb sei mit Recht angewendet worden. Das auf Grund der umfangreichen Rechtsausführungen des reichsgerichtlichen Die Hamburger Accordmaurer, soweit sie Parteigenossen Blafat sei als eine für einen größeren Personenkreis bestimmte Urteils aber auf die Idee, daß sich vielleicht auch einmal der Spieß sind, werden Montag zu einer Versammlung aufammentreten, um öffentliche Bekanntmachung anzusehen. Daß der Preis der Waren umtehren lasse. Und da war die damals erst vor wenigen Monaten mit der von der gemeinschaftlichen Versammlung der drei Wahlkreise nicht angegeben sei, wäre gleichgültig, da der Preis der Backwaren beendete große Werftarbeiter- Aussperrung ein flaffisches Beispiel, an bestellten Stommiffion zu verhandeln. Von dem Ausgange dieser nicht angegeben fet, wäre gleichgültig, da der Preis der Backwaren überall der gleiche sei. dem sich die Probe machen ließ. Gingehende Beratungen haben Verhandlungen hängt nunmehr die lente Entscheidung in dieser sodann das Resultat gezeitigt, daß, wie schon oben gesagt, leidigen Frage für die Hamburger Genossen ab.