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beschwert hat, außerdem auch die Revision des Lämmer

find angeblich ausgestellt in den Jahren 1868 bis 1890 burch Staatsminister, Generale, nach dem Süden Gerichts- Beitung. Dagegen wird auf die Revision Harzdorf's das Urtheil, tommandirte Offiziere, Richter, Parlamentarier, Redakteure verschiedener Länder, hohe und niedere Hofbeamte beiderler eipzig, 25. Februar.  ( Die Immunität der Reichstags- Ab- wurde erklärt, die Sigungsperiode des Reichstages dauere von Entscheidung des Reichsgerichts.( Nachdruck verboten.) soweit es ihn betrifft, aufgehoben, und die Sache in soweit an das Landgericht Chemnitz   zurückverwiesen. In den Gründen Geschlechts, Aerzte, Studirende an ausländischen Hoch- geordneten.) Mit großer Spannung war von den verschiedensten der Eröffnung bis zur Schließung und eine dazwischen liegende schulen, politische Agenten, Agents provocateurs  , Mitglieder Seiten der Verhandlung entgegengesehen worden, welche heute furze oder lange Vertagung unterbreche nicht die Fortdauer der von diplomatischen Korps und andere Personen. Der Ab- vor dem dritten Straffenate des Reichsgerichtes gegen den sozial- Immunität. Da Feststellungen bezüglich Harzdorf's feien nicht druck soll begleitet sein von einem Kommentar: Die demokratischen Reichstags- Abgeordneten Friedrich August Wilhelm ausreichend und eine Aufforderung zum Ungehorsam sei nicht Albert Schmidt  , Redakteur der Volksstimme" in Burgstädt   statt­Koulissen des Welfenfonds" von einem Staatamann. Diese Gegen benselben war während der vorjährigen Bertagung genügend feſtgeſtellt, da es sich nicht um den Widerstand gegen Ankündigung erscheint auf dem Umschlag einer Flugschrift, des Reichstages, welche vom Me bis zum 10. November das Gesetz ſelbſt handle. die betitelt it Kaspar Hauser  , des Räthsels Lösung" von dauerte, Anklage erhoben und auch das Urtheil gegen ihn war inner­1. Baron Alexander Artin." Ein ungemüthlicher Auftritt auf der Pferdebahn lag Man kann auf diesen Beitrag halb dieser Zeit, am 2. November 1891, gefällt worden. Herr Schmidt einer Privatflage zu Grunde, welche gestern vor der 136. Ab­zur Geschichte der deutschen Korruption gespannt sein. Aus batte sich auf seine durch§ 31 der Reichsverfassung gewährleistete theilung des Schöffengerichts zur Verhandlung gelangte. wessen Geheimschrank die nicht zu Asche verbrannten Belege Immunität während der Dauer einer Sigungsperiode berufen; Mittage des 28. November v. J. bestieg der Hauptmann R. vom wohl geflattert sein mögen? Fürst Bismarck   ist natürlich das Landgericht Chemnitz   legte aber den Artikel 31 so aus, daß 2. Garde- Regiment den Vorderperron eines Pferdebahnwagens, so wenig an diesen Enthüllungen betheiligt, wie an der Auf- er auf Vertagungen von so langer Dauer keine Anwendung finde der vom Oranienburger Thor nach dem Wedding   fuhr. Da der deckung des Falles von Boetticher. Die Bismarckei durch 29. Oktober v. J. gewaltsam vorführen. Herr Schmidt beharrte beschwerte sich der neben dem Hauptmann stehende Kaufmann P. und ließ den Angeklagten Schmidt zu der Verhandlung am Vorderperron bereits die zulässige Anzahl Fahrgäste enthielt, so sich selbst gebrandmarkt, das wäre auch ein Stück welt- auf seinem Standpunkte und ließ sich während der Verhandlung bei dem Kutscher über deu Zuwachs. Der Kutscher getraute geschichtlicher Fronie.- auf nichts ein. Das Urtheil des Landgerichts lautete gegen sich nicht, dem Offizier etwas zu sagen, der Letztere be=

Uumöglich! Es wird von angeblich sehr wohl unter richteter Seite versichert, daß man in den höheren und höchsten militärischen Kreisen sehr erbost" sei über die Ver­öffentlichung des sächsischen Erlasses, betreffend die Soldaten­mißhandlungen. Wir können das nicht glauben, da ja in den höheren und höchsten militärischen Streisen ein wahrer Militär- Philanthropismus besteht, der sich die äußerste Mühe giebt, den Soldaten mit seinem Loose zufrieden zu machen. Und daß Mißhandlungen solche Zufriedenheit nicht erzeugen tönnen, ist ebenso gewiß, als daß die Veröffentlichung jenes Erlasses das denkbar Beste war, was im Interesse der Soldaten geschehen konnte. Der sächsische Militärbevoll mächtigte hat es ja auch bei der bekannten Unterredung mit einem Berliner   Zeitungsberichterstatter direkt ausgesprochen, daß die Veröffentlichung nur nüßlich gewesen sei. Wir glauben deshalb nicht an den Zorn in hohen und höchsten militärischen Kreisen. Oder doch?-

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Cäsar Schmidt ist derselbe Buchhändler, der seiner Zeit, Schmidt wegen Beleidigung, Aufforderung zum Ungehorsam, harrte auf seinem Plate. Bald darauf wurde der als Graf Arnim die Streitschrift:" Pro nihilo!" gegen Bis- Aufreizung zu Gewaltthätigkeiten und vorzeitiger Beröffent- Pferdebahnwagen durch eine Batterie Artillerie im Weiter­marck drucken ließ, feinen Lehrling angestiftet hat, die Druck- lichung von amtlichen Schriftstücken eines Strafprozesses fahren gehindert. P. nahm Veranlassung, über die bogen für den Fürsten Bismarck zu ergattern. Witbetheiligt auf 1 Jahr 3 3 Monate Gefängniß und eine Geld Rücksichtslosigkeit des Militärs gegen die Bürger allerlei Be­bei diesem sauberen Streich war der Winterthurer   Professor strafe. Außerdem kamen noch zwei Mitangeklagte Namens merkungen zu machen. Bald darauf verließ der Hauptmann den Tschischwitz, ein Preuße, den die öffentliche Entrüstung Aufforderung zum Ungehorsam zu 1 Monat Gefängniß, der fabren!" Jezt ließ der Hauptmann die Persönlichkeit des Kauf­Sarzdorf und Lämmermann in Betracht; der erstere wurde wegen Wagen. Jetzt rief P.: Der Offizier dort ist ohne Billet ge­allerdings aus der Schweiz   wegfegte. Die Folge dieses Lettere wegen Beleidigung zu 30 M. Geldstrafe verurtheilt. Be- manns feststellen, um dann im Wege der Privatflage gegen ihn Diebstahls war der Arnim- Prozeß. üglich des Angeklagten Schmidt ist noch zu erwähnen, daß die vorzugehen. Der Beklagte gab den Sachverhalt zu. Es sei ihm nicht eingeholt worden war und auch wegen der Vertagung des gangen, daß dem Kläger kurz nach seinem Aufsteigen von dem Genehmigung des Reichstages zur Einleitung des Strafverfahrens aber die durch die Beweisaufnahme festgestellte Thatsache ent­Reichstages nicht eingeholt werden konnte. Aus dem That- Schaffner eine Fahrkarte eingehändigt worden sei. Im Uebrigen bestande des Urtheiles ist folgendes mitzutheilen. Der Angeklagte habe er sich in einer gerechtfertigten Erregung befunden, daß Lämmermann, in Taucha   wohnhaft, hatte an die vom dem Offizier gegenüber eine Rücksichtnahme beobachtet wurde, die Angeklagteu Schmidt redigirte Volfsstimme" einen Artikel gegen Bivilpersonen nicht Platz zu greifen pflege. Ihm selbst sei gesandt, welcher auch zum Abdruck gelangte. Der Verfasser sagte in früheren Fällen das Besteigen eines mit der vorschriftsmäßigen theilen und erzählte dann, er habe eine Steuerquote auf dem untersagt worden. Der Gerichtshof hielt diese Gründe nicht für darin, er wolle einen Fall von besonderer Gerechtigkeitsliebe mit Anzahl Fahrgäste besetzten Wagens trob strömenden Regens Gemeindebureau bezahlen wollen, aber man habe sie ihm nicht stichhaltig, der Vorwurf des Betruges, der in den Worten des abgenommen; bald darauf habe man aber den Betrag exekutorisch Angeklagten liege, daß der Offizier ohne Fahrkarte gefahren sei, von ihm eingezogen. Hierin wurde eine Beleidigung der be- bleibe immerhin schwer beleidigend und sei eine Geldstrafe treffenden Beamten erblickt. Was den Mitangeklagten Harzdorf von 100 Mart dafür als eine angemessene Sühne erachtet betrifft, so hatte derselbe in Hartmannsdorf   eine Volksversamm worden. lung veranstaltet, in welcher Schmidt einen Vortrag hielt. Die Er­bebung von Eintrittsgeld und die Veranstaltung einer Sammlung zusammengestellt, welcher seine Erfindung gestern vor der ersten Eine originelle Diebesfalle hatte sich der Wildhändler F. im Saale   waren von der Amtshauptmannschaft Rochliz Strafkammer des Landgerichts I   preisgab. Kurz vor Weihnachten schaft Leipzig   verboten worden. Harzdorf hatte die Anordnung wurde F., der in einem Keller in der Elsafferstraße sein Geschäft unter Bezugnahme auf eine Verordnung der Kreishauptmann- wurde des Amtshauptmanns in der Versaminlung mitgetheilt und ge betreibt, mehrfach bestohlen, indem unbefugte Hände die an der Nothstandspolitik. In Braunschweig  , wo, wie wir unrichtig halte. Er regte ferner eine Beschwerde wegen dieser zu ertappen, befestigte&. an einen feiſten Hafen, der als Lock­sagt, man müsse sich derselben fügen, auch wenn man sie für Außenseite der Thür hängenden Hafen entfernten. Um den Dieb bereits gemeldet, es zu lebhaften Demonstrationen der Ar- Anordnung an und erklärte dann noch, wer freiwillig etwas zu Ende eine leere Weinflasche befestigt war. Die lettere wurde vogel dienen sollte, einen dünnen Bindfaden, an dessen anderes beitslosen kam, hat der Stadtmagistrat städtische Kanal- den Kosten der Saalmiethe beitragen wolle, der könne es thun, auf den Ladentisch gestellt. Wurde der Hafe entfernt, so bauten in Angriff nehmen lassen, bei welchen etliche hundert er nehme privatim Geld dazu in Empfang. Auf diese Weise auf den Ladentisch gestellt. Wurde der Hafe entfernt, so Leute Beschäftigung finden werden. Daß die Bossische kamen dann 12-15 M. zusammen. Das Landgericht nahm mußte die Flasche vom Tisch geriffen werden und durch Beitung" es sich nicht nehmen läßt, mit heuchlerischem Augen- an, daß Harzdorf mit jenen Worten öffentlich zum Un Lärm verursachen, daß die im Laden oder im Nebenraum das Aufschlagen auf den Fußboden einen so großen aufschlage die verlogene Denunziantin zu spielen, wundert uns gehorsam gegen eine rechtsgiltige Verordnung aufgefordert Lärm verursachen, daß die im Laden oder im Nebenraum nicht. Sie schreibt über die Tumulte in Braunschweig  : habe.- Die Revision der drei Angeklagten wurde von dem befindlichen Personen aufmerksam gemacht werden mußten. Dabei zeigt sich wiederum eine nachgerade gewohnte Gr. Rechtsanwalt und Reichstags- Abgeordneten Stadthagen   aus Stunden wurde die Flasche hastig vom Tische gerissen. Sie zer primitive Lärm- Apparat that seine Schuldigkeit. Nach wenigen scheinung: im wesentlichen sind nämlich die Verhafteten be- Berlin   eingehend begründet. thörte, unbesonnene Schreier, welche, aufgeregt und verhett Landgerichts Chemnitz   bezüglich des Artikels 81 der Reichsver- brach durch den Fall auf den Fußboden nicht, sondern machte durch die vorher im Versammlungssaale vernommenen Reden, fassung als nicht haltbar; schon der flare Wortlaut und der von unsichtbarer Hand gezogen, den Weg bis zur Ladenthür, wo sich blindwüthig in den Strudel stürzten, während diejenigen, Zweck der Verfassung sprächen gegen jene Auffassung. Andere sie hinter der Schwelle fizen blieb. Der Ladeninhaber eilte auf fich blindwüthig in den Strudel stürzten, während diejenigen, Berfaffungen hätten ähnliche Bestimmungen und überall verstehe die Straße und nahm hier einen Mann fest, der den Hasen in welche im Gaale die Gemüther erregt hatten( meist sozial- der Hand hielt und damit das Weite suchen wollte. Es war demokratische Agitatoren, die sich in gutem Verdienste befinden) Gröffnung und der Schließung des Barlaments. Wenn die drei er- der Arbeiter Ferd. Jäger, welcher gestern dem Gericht vor­man unter Sigingsperiode, Sitzung, Session, die Zeit zwischen der im verhängnißvollen Augenblicke dem Schauplage den Rücken wähnten Ausdrücke in der Verfassung verschiedentlich mit einander geführt wurde. Im Termin behauptete er, daß er die von dem abwechselten, so ergebe sich daraus klar, daß sie von gleicher Be- Beugen erfundene" Maschinerie" recht gut gekannt habe und sich Solch eine schmähliche Verleumdung der Arbeitersache deutung seien und insbesondere dasselbe bedeuteten, wie der fran- nur einen Scherz leisten wollte. Er fand feinen Glauben, sondern richtet sich selbst. zösische Ausdruck session", der sich scharf von séance" unter- wurde zu 4 Monaten Gefängniß verurtheilt. scheide. Der Vertheidiger zog sodann die Entstehungsgeschichte Nur sparsam! Herr Thielen, der preußische Eisen- des erwähnten Artikel 31 heran, um nachzuweisen, daß das Land­bahn- Minister, ist ein guter Haushälter, er spart wo er gericht Chemnitz   fehlgehe. Wenn die Verfassung vorschreibe, daß

tehrten."

ollin

Er erklärte die Auffassung des

kann. Bei der Direktion Breslau   werden nächstens wieder der Reichstag   alljährlich einberufen werden müſe, ſo folgere mit Soziale Uebersicht:

21 Arbeiter entlaffen; ein Theil des entbehrlichen Fahr- Unrecht das Landgericht, daß er dann auch alljährlich

personals wird auf den Böden beschäftigt. Staatsbetriebe insbesondere am 8. Mai 1891 hätte geschehen müssen. Der Ar Bergarbeiter- Bersammlungen werden wieder häufiger; meist haben wenigstens einmal geschlossen werden müsse und daß dies Aus dem rheinisch- westfälischen Kohlenrevier. Die Musterbetriebe. Musterbetriebe in tapitalistischem Sinne, titel 13 der Verfassung, der die alljährliche Einberufung fordere, fie den Zweck, Stellung gegen die zahlreichen Entlassungen von das ist nicht zu leugnen. Und mit welcher Entrüftung hat sei aber nur dazu da, um zu verhindern, daß die Volksvertreter Arbeitern zu nehmen, die jetzt an der Tagesordnung sind. So der Fürsprech von Kohlenringen im Abgeordnetenhause er möglicherweise ein ganzes Jahr nicht zusammengerufen würden. war jüngst in Essen   eine von mehreren hundert Bergleuten be= flärt, eine anläßlich der Zeitungsnotiz über vierundzwanzig- Wenn aber der Reichstag mit seiner eigenen Zustimmung vertagt suchte Versammlung, die gegen das Verfahren der Verwaltung stündige Beschäftigung eines Eisenbahn- Beamten angestellte werde, so sei die Annahme, daß gegen die Verfassung verstoßen der Beche Herkules" protestirte. Dort ist nämlich etwa 30 Berg­Untersuchung habe ergeben, daß an dem betr. Drte weder ein werden könnte, völlig ausgeschlossen. Der Kaiser habe nach leuten gekündigt worden, darunter auch den ehemaligen Delegirten Unfall geschehen sei, noch ein Beamter 24 Stunden Dienst Artikel 12 das Recht, den Reichstag zu eröffnen und zu schließen; Fischer und Küppersteg, während vor ganz kurzer Zeit erst eine im vorliegenden Falle sei der Reichstag nicht gefchloffen gewesen, als Anzahl Arbeiter österreichischer Nationalität auf dieser Zeche ein­geleistet habe. Jetzt wird festgestellt, daß die Angelegenheit das Verfahren gegen den Angeklagten Schmidt eingeleitet wurde, die gestellt worden sein sollen. Die einzelnen Redner fritisirten in am 11. Februar in Ratibor   vor der Straflammer verhandelt Session oder Sizungsperiode habe noch fortgedauert, und da die der Versammlung dieses Verfahren der Bechenverwaltung fehr ist, der betr. Unfall sich in Kosel ereignet hat und Rangir Erlaubniß des Reichstages zur Verfolgung des Abgeordneten scharf, besonders weil die Leute, denen gekündigt wurde, meist meister Hertel vor Gericht ausgesagt hat, daß er 24 Stunden Schmidt nicht vorgelegen habe, so sei das ganze Verfahren gegen Familienväter sind und schon längere Zeit auf der Beche arbeiteten. Dienst geleistet habe. denselben gesetzwidrig und unzulässig. Richtig sei es ja, daß bei Besonders.böses Blut scheint bei den Bergleuten die Entlassung so langdauernden Bertagungen die Gefahr der Verjährung ein- des Bergmanns Fischer gemacht zu haben. Sächsisches. Auf Anordnung des Direktoriums der trete, aber die Gerichte seien durch nichts gehindert, immer wieder. 2. sächsischen Ständekammer sind dem sozialdemokratischen Anträge an den Reichstag zu stellen. Solche schweren Verbrechen Schuhvorschriften für Arbeiter in Briquettefabriken Abgeordneten Kaden gegenüber die Landtagsdiäten, deren würde überhaupt wohl fein Reichstags Abgeordneter be- finden sich, wie das Sozialpolitische Zentralblatt" schreibt, in Bezug nur außerhalb Dresdens   wohnenden Abgeordneten gehen, daß das Rechtsbewußtsein unter einem etwaigen einer Bergpolizei- Verordnung des Ober- Bergamtes Breslau vom die dann 15. Juli 1891, die von Glückauf"( Effen) in seiner Nummer zusteht, gesperrt worden. Von konservativer Seite wird Aufschub der Strafverfolgung leiden tönnte,

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werden würde.

nämlich behauptet, daß Kaden in Kößschenbroda bei Dresden   auch wohl in solchen Fällen vom Reichstage nicht versagt vom 30. Januar d. J. abgedruckt wird. Abschnitt I dieser Ver­nur zum Schein Wohnung gemiethet habe, während er that- tomme in Betracht, daß seine Mittheilungen an und für sich Fabriken und ihre innere Einrichtung, über bequeme Kommuni­sächlich in Dresden   wohne. Hierzu bemerkt der Wähler", wahr seien und daß er zum mindesten geglaubt habe, berechtigte fation zwischen den verschiedenen Räumen und gute Ventilation, daß Kaden, der früher in Serkowitz   bei Dresden   wohnhaft Interessen wahrzunehmen. Was dagegen Harzdorf betreffe, so ausreichende Beleuchtung und Schutzvorrichtungen an allen Mas war, schon seit 1885 in Kötschenbroda   wohne und dort habe demselben nichts ferner gelegen, als zum Ungehorsam schinen. Abschnitt II behandelt den Betrieb der Briquette­seine Staats- und Gemeindeſteuern entrichte. In Dresden   gegen die betr. Verordnung aufzufordern; derfelbe habe vielfabriken, Borkehrungen gegen Feuersgefahr und Vorschriften hat Kaden neben dem Komptoir seiner Zigarrenfabrik nur mehr in loyaler Weise erklärt, man müsse sich der An- über die tägliche Reinigung der Arbeitsräume von Staub. ein einfaches Schlafzimmer eingerichtet, das er im Falle G8 tomme noch in Betracht, daß das Geben von Geld für eine Beschäftigt werden dürfen nur zuverlässige Männer, die ordnung fügen, auch wenn man sie für gesetzwidrig halte. 3n$ 25 beginnen die eigentlichen Arbeiterschutz- Vorschriften. nächtlicher Anwesenheit in Dresden   benutzt. Mit solchen Sammlung nicht verboten sei, sondern nur das Veranstalten einer das 21. Jahr überschritten haben und mit förperlichen Gebrechen Kleinlichen Kniffen und Quengeleien operirt die sächsische Sammlung. Wenn Harzdorf nur die Anwesenden aufgefordert nicht behaftet sind". Während der Arbeit sind nur enganschließende Bourgeoisie gegen die Arbeiterbewegung, die über alle diese babe, ihm privatim, also nicht in der Versammlung, folche Kleider zu tragen(§ 26). Gin zwölfstündiger Normalarbeitstag gehässigen Nücken und Tücken mit lächelnder Nichtachtung Gelder zu übergeben, die zur Deckung der Kosten benutzt werden wird für die bei den Darrvorrichtungen, bei der Wartung der zur Tagesordnung übergeht.- sollten, so habe er damit feineswegs zu einer verbotenen Hand- Maschinen und Refsel Beschäftigten eingeführt(§ 27). Ferner lung aufgefordert.-Herr Ober- Reichsanwalt Tessendorf erklärte müssen heizbare Antleideräume, sowie ein Bad für die Arbeiter Reichstags Erfahwahl. Bei der Ersatzwahl eines in der Hauptsache sich mit den Ausführungen des Vertheidigers vorhanden sein. Die Betriebsführer find den Bergwerksbeamten Reichstags Abgeordneten für den 7. Oppelner Wahlkreis einverstanden, wenn auch theilweise aus anderen Gründen. namhaft zu machen. Diese Verordnung ist mit dem 1. Oktober wurde Rittergutsbefizer Frhr.   v. Reizenſtein( Bentrum) mit Aus dem Wortlaute des Artikel 31 der Verfassung ergebe sich, 1891 in Kraft getreten. Sie läßt darauf schließen, daß früher 16 637 Stimmen gewählt. Der Wahlkreis gehört zu den daß die Immunität auch während der Vertagungen des Reichs- unerträgliche Verhältnisse in den schlesischen Briquettefabriken ge­tages Geltung habe. Hieraus ergäben sich allerdings bedauer- herrscht haben müssen. Der Bundesrath hätte wohl ins Auge zu Hochburgen des Ultramontanismus.  liche Konsequenzen für die Gerichte und für ihn selbst, dieselben fassen, ob sich nicht die Ausdehnung dieser Vorschriften mit einer feien aber unbeachtlich. Die bestehenden Mißlichkeiten könnten weiteren Abkürzung des Arbeitstages über Oberschlesien   hinaus Frankreich  , die Geldfacks- Republik. In einer nur durch die Gesetzgebung beseitigt werden, und deshalb hätten empfiehlt. Ueberhaupt macht derselbe von seiner Befugniß, die Versammlung der Rechten haben gegen hundert Deputirte die verbündeten Regierungen einen Zusatz zum Artikel 31 bean- Arbeitsverhältnisse in seinen Gewerben gesondert zu regeln, viel beschlossen, die Republik   förmlich anzuerkennen und fünftig tragt, dahin gehend, daß bei Bertagungen von längerer als 80tägiger 3u wenig Gebrauch.

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nicht mehr die Verfassung, sondern nur noch den Dauer die Immunität aufhöre. Der Herr Ober- Reichsanwalt Geschäftsthätigkeit des Stuttgarter Gewerbegerichts. Radikalismus zu bekämpfen. Die Legitimisten, die Ver- ließ dann noch einen guten Rath für unsere Gesetzgeber mit Beim Gewerbegericht Stuttgart  , das am 1. Juli 1891 seine Wirk­treter der Bourbons und Orleans  , welche ihre Königstreue einfließen, indem er es für wünschenswerth erklärte, daß nicht famkeit begonnen hat, sind in den ersten 6 Monaten des Be­nur als Etikette für ihre wirthschaftlichen Interessen fie fämen. Wenn nur aus dem Grunde, daß nicht immer dasselbe In 88 Fällen wurde von Unternehmern gegen Arbeiter Klage aus bloßen Schönheitsrücksichten Wortspielereien in die Geseze stehens 508 gewerbliche Streitigkeiten anhängig gemacht worden. find die Vertreter des Großgrundbefizes und der Banko- Wort gebraucht werden dürfe, bald Sigung, Sigungsperiode oder erhoben, darunter in 18 Fällen von Buchdrucker- Prinzipalen men. 38 fratie benutzten, haben erkannt, daß die Bourgeois Session gesagt werde, so entstanden dadurch eben Untlarheiten. während des Streites. Streitigkeiten zwischen Lehrmeister und Republik   ihnen alle Geschäfte besorgt, die ihnen am Herzen Die Revision des Angeklagten Sarzdorf wurde von Herrn Lehrling wurden in 20 Fällen anhängig, in 5 Fällen wurde vom liegen. Deshalb die Häutung, welche nicht schmeichelhaft ist Ober- Reichsanwalt gleichfalls für begründet erachtet, die Lehrmeister, in 15 Fällen vom Lehrling Klage erhoben. Die für die Constans   und Genossen. Lämmermann's dagegen nicht. Das Urtheil des Reichs übrigen Fälle, 450 an der Bahl, betreffen Klagen, welche von gerichts lautete: Das Urtheil gegen Schmidt wird auf Arbeitern erhoben wurden. In den 508 Streitsachen, welche zu gehoben und die Strafverfolgung desselben als zur Zeit sammen anhängig geworden sind, wurden 597 mündliche Ber­unzulässig erklärt. Verworfen wird die Revision Schmidt's, handlungen abgehalten, darunter 228 vor dem Gewerbegericht, foweit er sich wegen seiner Freisprechung von der Anklage des unter Buziehung von Beisigern, 369 vor dem Vorsitzenden allein.

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