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er dem Gutsbesitzer mit Haut und Haaren verfallen, er kann fich| Angestellten behorcht zu werden; nichts ist dem Fremden lästiger nicht mehr von der Scholle rühren, wenn er nicht schwere Ver- als eine übergroße Dienstbefliffenheit oder gar Budringlichkeit, leihen wünscht, muß an Herren Adams u. Ko. 2,50 M. einsenden D. h. auf gut Deutsch   überseht: Derjenige, welcher Geld zu lufte erleiden will und zudem noch die angenehme Aussicht auf wogegen er eine freundliche und aufmerksame Bedienung gern und erhält in feinem Falle Geld, weder dasjenige der Londoner  Bestrafung hat. Ein Berliner, den die ungünstigen Erwerbsver- anerkennt. hältnisse zwangen, Berlin   den Rücken zu fehren und in der Pro­Firma, noch seine 2,50 M., welche lettere ihm für spätere An­vinz ein Unterkommen zu suchen, erzählt uns seine Erlebnisse. gehört das Ansammeln des Personals bei Ankunft oder Abreise Schwindel besteht aber darin, daß Adams u. Ko. garnicht daran § 5. Zu den läftigsten und unangenehmsten Budringlichkeiten fragen" von den Schlautöpfen gutgeschrieben" werden. Der Der übliche Agent" engagirte unseren Gewährsmann für ein der Fremden, welches in beiden Fällen denjenigen Angestellten denken, Geld auszuleihen, vielmehr auf die Dummheit vieler Gut im hintersten Hinterpommern. Lohn 100 m. pro Jahr bei aufs Strengste untersagt wird, die nicht vermöge ihrer Stellung Menschen, die obine Summe zuviel in ihrem Geldbeutel haben, freier Station. Die Wohnung" befand sich im Pferdestall und dabei nöthig sind; ebenso ist der Aufenthalt auf Treppen, Rorri- spekuliren! bestand aus einem Lager, auf welchem die Nächte zugebracht dors, vor dem Hotel- Eingang, besonders aber in der Portierloge, werden mußten. Das erste Renkontre gab's, als das Gesinde Küche und Keller, sofern es der Dienst nicht erfordert, streng ver Eine räthselhafte Affäre beschäftigt augenblicklich unsere zu Mittag etwas Anderes verlangte als die üblichen Kartoffeln boten und wird jedes Dawiderhandeln mit 1 Mart Strafe Sicherheitsbehörde. Am 8. Februar wurde, wie eine Lokal­und den üblichen Hering. Der Gutsbesitzer erstickte den Kampf um belegt. das Mittagsessen im Reime, indem er die Leute einfach rechts Korrespondenz meldet, auf dem Postamt Zentralbahnhof(?) in § 6. Morgens zur bestimmten Stunde hat jeder Angestellte den Mittagsstunden eine Holzkiste aufgegeben, welche an den und links ohrfeigte. Dhrfeigen scheinen überhaupt das National- auf feinem Posten zu erscheinen und denselben ohne besondere Sattlermeister Otto List in Roßleben   bei Wiehe adreffirt war, gericht der Pommern   zu sein, der Gutsbesiger wenigstens war Erlaubniß nicht zu verlassen. Die Speise- und An- als Absenderin war auf der Begleitadresse Martha Voigt, Güften, damit außerordentlich freigebig. Kleider und Stiefel lieferte der tleidestunden müssen pünktlich innegehalten werden. Niemand verzeichnet. Die als unbestellbar zurückgekommene Rifte mußte Gutsbesizer, natürlich wurde der nicht eben niedrige Betrag vom darf Abends vor der festgesetzten Zeit zu Bett gehen. Dawider- neun Tage später geöffnet werden, und man fand in derselben Lohne   abgerechnet. Dann hatte der Mann noch das Eystem der handelnde werden mit 50 Pfennigen bis 3 Mart be- die Leiche eines etwa fünf Tage alten Knaben, welcher, mit ge­Geldstrafen, die er nach eigenem Ermessen feinen Leuten auf- ftraft. erlegte und deren Höhe er selbst bestimmte. Die Strafen trieb er sticktem, weißem Hemd und ebensolcher Jacke angethan, in einem auch selbst ein, indem er sie einfach vom Lohne abzog. Hier wie überhaupt unanständiges Betragen wird mit 3 Mart außerdem zwei aus rothen wollenen Bändern geflochtene, mit § 7. Trunkenheit, Rauchen, Banten, Schlägereien, Spiel, mit Stickerei versehenen Stecktiffen lag. Bei der Leiche fand man einige Beispiele: Als er einige Knechte ertappte, als fie Reit- bestraft. pferde bestiegen hatten, gab's die üblichen Ohrfeigen und drei fleinen weißen Perlen benähte sogenannte Erstlings- Armbänder, Mark Geldstrafe. § 8. Unvorsichtigkeit und Fahrlässigkeit mit Feuer und Licht wie auch eine Milchflasche mit Gummisauger vor. Die Kiste mit Der Mann leistete sich also vollständig feine wird mit mindesten3 20 Mart und sofortiger Schiebedeckel ist 48 Bentimeter lang, 28 Bentimeter breit und eigene Gerichtsbarkeit. Gin verheiratheter Arbeiter( Lohn 80 Bf. Entlassung bestraft, auch trifft den Schuldigen falls der 22 Bentimeter hoch und war verschloffen durch ein eisernes Bor­pro Tag) wurde in einer Woche mit 25 M. Geldstrafe belegt, Behörde angezeigt laut Allgem. Landrecht Theil I Tit. 6- legeschloß, welches durch einen an der Rifte festgeschraubten Batent­bie Frau mußte 15 M. zahlen, weil der Mann sich weigerte, eine hohe Gefängnißstrafe. im Finstern einen Sack Hafer nach dem Boden zu tragen. Meffingüberwurf griff. Amtlich festgestellt worden ist, daß das Die Leute wollten sich diefer Strafe" durch die Flucht entziehen, daß es sich um einen Mord handele. Die Ausstattung der fleinen Kind den Erstickungstod erlitten hat, und man nimmt daher an, weil sie der Meinung waren, der Gutsbesitzer habe gar fein Recht, so mir nichts dir nichts Strafen zu verhängen. Sie wurden Leiche scheint darauf hinzudeuten, daß sie aus wohlhabenden Kreisen aber durch den Gutsbesitzer, der sich mit einem Gewehr aus Ergebniß geführt. stammt. Die behördlichen Nachforschungen haben bisher zu feinem gerüstet hatte, und drei Knechte wieder zurückgebracht, mußten von dem Gelde, daß sie bei sich führten, sofort die Strafe be­Geprellte Einbrecher. Die Darmhandlung von Schulz in zahlen und wurden dann fortgejagt. Als der aus Berlin   an­der Memelerstraße wurde in der Nacht zum Montag von Ein­gefommene Arbeiter über diese Behandlung energisch Beschwerde führte, wurden ihm für sein unbotmäßiges Benehmen die be- zur Aufbewahrung übergeben oder unabsichtlich zurückgelassen Hause vorbeifahrende Droschke in ihrer Arbeit gestört und ergriffen § 11. Gegenstände, welche von Fremden den Angestellten brechern heimgesucht. Die Diebe wurden indeß durch eine am kannten 3 M. Strafe in Abzug gebracht, er erhielt Alles in Allem worden sind, müssen sofort im Bureau abgegeben werden. Der schleunigst die Flucht und ließen nur, um nicht ganz leer aus­2,60 m. ausgezahlt und wurde entlaffen. Dieser Berliner   gleichen Sachen in eigenem Gewahrsam zu behalten, ist bei augehen, ein Fäßchen Speck mitlaufen. Bei näherer Untersuchung Sterl" paste nicht nach Hinterpommern und der Gutsbesiger nahm 5 Mart Strafe verboten. Das betreffende Etagen- Personal desselben werden sie jedoch ihren Schaden befehen haben, benn die Gelegenheit wahr, um diesen Hecht aus seinem Karpfenteich ist deshalb bei gleicher Strafe verpflichtet, die Zimmer der Speck war vollständig mit Maden durchsetzt. Das Fäßchen auszusehen. Wer nach solcher Schilderung noch Luft hat, sein nach dem Freiwerden und auch die Möbel genau zu registriren, war aus diesem Grunde bei Seite gestellt worden, um anderen Glück in Hinterpommern zu suchen, dem ist nicht zu helfen. Die damit etwa zurückgelassene Gegenstände der Fremden mir zum Tages vernichtet zu werden. Berliner   Wärmehallen mögen sehr schlecht sein, sie sind aber Verwahr übergeben werden. immer noch besser als der Stall des hinterpommerfchen Guts-§ 12. Die zum Gebrauch der Fremden bestimmten Gegen- mission, bei welcher sich der Wirth des Hauses auffallend in Aus Weißensee berichteten wir fürzlich über eine Ers befizers. stände dürfen unter feinen Umständen von den Angestellten für human benommen haben sollte. Wie uns jetzt des Näheren fandes Betroffene zahlt 1-5 M. Strafe. sich benutzt werden. Der beim Gebrauch eines solchen Gegen- mitgetheilt wird, liegt die Sache keineswegs so, wie sie uns zuerst

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denselben kommenden Speisen und Getränken etwas nimmt, wird § 9. Wer von den für die Fremden bestimmten oder von mit 3 Mart Strafe belegt.

Klosets und Pissoirs benutzt, oder etwas ungehöriges in die § 10. Wer andere, als die für das Personal bestimmten Klosets oder Bissoirs wirftendlich die Badegelegenheit des Hotels ohne Erlaubniß oder Meldung benutt, wird mit I Mart Strafe belegt.

Auch eine Hausordnung! Wohl nirgends find Licht und Schatten ungleicher vertheilt, als in den sogenannten Haus­Ordnungen, welche die Geschäftsinhaber zur Wahrung ihrer Möbel oder anderes Inventar aus einem Zimmer in ein anderes sondern der Wirthschafterin des Sch. die Rüche zur Benutzung § 13. Wer ohne meinen oder meines Vertreters Befehl mitgetheilt wurde. Der Wirth des Hauses hat sich sogar äußerst § 13. Wer ohne meinen oder meines Vertreters Befehl nachsichtig benommen, er hat die Wohnung nicht verschlossen, Interessen entworfen haben und welche für die Angestellten als bringt, oder Möbel, Teppiche, Decken, Betten, Kleidungsstücke an und zum Wohnen überlassen. Dem Sch. war durch die Be Norm gelten sollen. In diesen Hausordnungen ist alles Licht anderen als dazu bestimmten Orten reinigt, zahlt 3 M. Strafe mühungen des Wirths übrigens Arbeit verschafft worden, er hielt auf Seiten der Prinzipale, aller Schatten auf der der Angestellten,§ 14. Das Etagen- Zimmermädchen haftet für das ihr mit anderen Worten, sämmtliche Rechte sind auf Seiten der Ar- speziell übergebene, sowie in den Zimmern befindliche Inventar bei derselben allerdings nur anderthalb Tage aus. beitgeber, die Arbeitnehmer haben ganz ausschließlich Pflichten zu und für die Glasscheiben und hat den etwa von Fremden herbei erfüllen. fie selbst dafür einzustehen hat; ebenso hat sie die mangelhafte geführten Schaden sofort dem Bureau anzuzeigen, widrigenfalls Beschaffenheit der Klosets sofort zu melden.

Wohl das tollste aber, was bezüglich der Hausordnungen geleistet worden ist, ist die Hausordnung

des Vereins der Berliner   Gasthofsbesiker, von welcher ein Exemplar vor uns liegt. Um unseren Lesern einen Begriff zu geben, welche Anforderungen in diefem ge­druckten Büchlein an die Angestellten gestellt werden, laffen wir dasselbe im Wortlaut folgen. Wir bemerken noch, daß das uns vorliegende Eremplar uns übergeben worden ist von Partei­genossen, welche in einem der ersten Hotels und Café's am Potsdamer Platz   engagirt find.

Ehe das Engagement abgefchloffen wird, muß der Angestellte folgenden Anstellungsvertrag

unterschreiben:

aus Mark als

Polizeibericht. Am 29. v. M. Vormittags wurde im 20jährigen Frauensperson, und in der Spree  , hinter dem Grund­Neuen See, im Thiergarten, die Leiche einer unbekannten, etwa stück Ziegelstraße 4, die bereits start verweste Leiche eines un­§ 15. Die Kellner haften für das ihnen übergebene Service bekannten Mannes aufgefunden. Auf der Nordbahn, nahe der das gute Funktioniren ihrer Klingeln zu achten und evnt. für von einem auf den Schienen laufenden Arbeitswagen überfahren und Inventar. Die Etagen- Kellner haben besonders auch auf Grünthalerstraße, wurde zu derselben Zeit ein Streckenarbeiter fofortige Reparatur zu forgen; schlechte und unprompte Bedienung und an beiden Füßen so bedeutend verlegt, daß er nach dem darf nie durch mangelhafte Klingeln entschuldigt werden. Für Lazarus- Krankenhause gebracht werden mußte. Mittags wurde die Schlüffel sämmtlicher Möbel in den Etagen sowie der Zimmer- ein Zimmermann auf dem Schlesischen Bahnhofe in einem Kloset thüren haften die dazu beauftragten Hausdiener. mit einer Schußwunde in der Stirn, welche er sich mittelst Rea volvers beigebracht hatte, todt aufgefunden. In dem Wein­Bettler, als er wegen Trunkenheit abgewiefen worden war, eine geschäft von Huth, Genthinerstraße 7, zerschlug Nachmittags ein Scheibe und biß den Handlungsgehilfen in die Hand. Infolge dessen von diesem zurückgestoßen, fiel er zu Boden und brach dabei anscheinend das Bein, so daß er nach der Charitee gebracht werden mußte. Im Laufe des Tages fanden drek Kleine Brände statt.

§16. Die Angestellten haften für das Inventar und die zerbricht, hat es fofort zu ersehen. Sollten mehrere An­Glasscheiben, welche sich in ihren Räumen befinden. Wer etwas gestellte ein Zimmer bewohnen, so haften Alle für Einen. § 17. Das Personal hat sich in Krankheitsfällen durch mich oder meinen Vertreter von den Dienstleistungen dispenfiren zu laffen und sich der Behandlung des Hausarztes zu unter­werfen. Sollte die Krankheit Jemand verhindern, das Zimmer zur persönlichen Meldung zu verlassen, so ist irgend Jemand mit dieser Meldung zu beauftragen. Unterläßt dieser Beauftragte, mir oder meinem Vertreter sofort Meldung zu machen, so verfällt er in eine Strafe von 3 Mart.

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Theater.

Ich. der ich gegen ein monatliches Gehalt von .. in die Dienste des Herrn .... getreten bin, erkläre durch meine Namensunterschrift: 1. mich der Hausordnung des.... Hotels unbedingt zu unterwerfen, mich allen getroffenen Anordnungen ohne Widerrede zu fügen und mich außerdem jeder gericht lichen und außergerichtlichen Einwendung § 18. Jeder Ausgang ohne meine oder meines Vertreters zu begeben, 2. dem Herrn... Erlaubniß ist untersagt, und zwar gilt feine Entschuldigung für des.... Hotels gegenüber die nicht an gehöriger Stelle angemeldete noch so kurze Abwesenheit gesetzliche Kündigungsfrist eingegangen zu sein, Thomas- Theater. Vorgestern begann mit dem auf der 3. dem Herrn. von seinem Posten, sei es im Innern des Hotels, sei es außer hiesigen Bühne noch unbekannten Voltsstück Jägerblut" von des. Hotels das Recht ein halb deffelben; jede Uebertretung wird mit 3 bis 5 mart beauchenegger das Gastspiel des Münchener Hofschauspielers Herrn geräumt zu haben, falls meine Leistungen oder Kenntnisse straft. für die übernommene Stellung nicht genügend befunden Ronrad Dreher und einiger Mitglieder des Gärtner- Theaters. werden sollten, mich sofort entlaffen zu können, Gegenstände, welche aus dem Hause gebracht werden oder auch komischer Rollen in altbayerischen Volksstücken vorausging, zeigte § 19. Jeder ist verpflichtet, mir oder meinem Beauftragten Der Ruf, welcher Herrn Dreher als einem vorzüglichen Darsteller 4. die für das.... Hotel bestimmte Hausordnung feine in seinem Wohnraum befindlichen Effekten auf Verlangen fich als vollkommen gerechtfertigt. Wir haben nie eine beffere des Vereins der Berliner   Gasthofsbesitzer empfangen zu vorzuzeigen. haben. Leistung in diesem Genre gesehen, kaum eine ähnliche. Bei seinem Datum. Erscheinen auf der Bühne wurde Herr Dreher lebhaft begrüßt. War auch das Publikum im ersten Att nicht gleich ganz in die entsprechende Stimmung versetzt, so lag das wohl nur daran, daß das Ohr sich erft etwas mit dem Dialekt vertraut machen mußte.

Tag des Eintrittes.

Unterschrift:

§ 20. Besuch darf von meinen Angestellten nur in dem dazu bestimmten Raum empfangen werden.

§ 21. Jeder Angestellte empfängt beim Dienstantritt ein Wir wollen nur auf die famosen Kündigungsbestimmungen unbeschädigtes Exemplar dieser Hausordnung; er ist verpflichtet, hinweisen: Der Angestellte muß die gesetzliche Kündigungsfrist bei seinem Abgange das Exemplar in demselben Zustand zurüc auf das Pünktlichste innehalten, fann aber sofort herauszugeben, widrigenfalls er eine Strafe von 1 Mark zahlt. geschmissen werden, wenn es dem Prinzipal so gefällt. Das sind doch noch Chancen! Berlin  , Juni 1891.

Nun zu der aus 21 Paragraphen bestehenden Hausordnung selbst, welche gar sauber in einen grünen Deckel gebunden ist. Die Paragraphen haben nachstehenden Wortlaut:

§ 1. Die Augefteliten meines Hauses werden durch diese Hausordnung mit ihren Pflichten bekannt gemacht, haben sich derselben zu unterwerfen und dies durch ihre Unterschrift an zuerkennen. Die Uebertretung dieser Hausordnung wird mit geringeren oder höheren Geldstrafen belegt.

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Der Vorstand. Töpfer,

Giebelist, Rendant.

Heinrich,

1. Vorsitzender. 2. Borsigender.

Mühling,

Holtfeuer,

1. Schriftführer. 2. Schriftführer. Handtlaß, Lange, Raan, Reibedanz,

Beisitzer.

Nachdem dies steigend geschehen war, verfehlte auch der töstliche Humor des Stücks, der hauptsächlich in der Rolle des Dorfbader Zangerl( Herr Dreher) zu Tage tritt, seine Wirkung nicht. Das dichtbesetzte Haus brach bei manchen Stellen unisono in herzliches Lachen und Beifallklatschen aus, so beim Gesang des Gstanzer!", den verliebten Szenen des Alten und so oft er mit fomischer Gewichtigkeit seine Autorität als Mann der Wissenschaft" zur Geltung bringen will. Die gesammte Dare stellung war dem Text entsprechend höchst sympathisch, von frischer, flotter Lebendigkeit.

Wir heben, außer der Hauptrolle, besonders die Rolle der Frau Waben von Fräulein. Nenbauer, der Loni von Fräulein

So sieht dieses famose Exemplar einer Hausordnung aus. §2. Das Kündigungsverhältniß zwischen mir Mund balten und Strafen zahlen! Wie es da mit der viel. Schäfer und der Frau Therese von Fräulein Lorbach hervor. Es läßt sich furz folgendermaßen charafterifiren: tüchtig arbeiten, und den Angestellten wird dahin festgesetzt, daß ich als gerühmten Harmonie" zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Der Leonhardt des Herrn Kreith ließ vielleicht hier und da Prinzipal berechtigt bin, Jedermann ohne Angabe des aussieht, können sich unsere Leser selbst ausmalen. Grundes sofort zu entlassen und mit Ausschluß jeder weiteren Entschädigung nur zur Zahlung des Lohnes bis zum Achtung! Gimpelfang! Von London   aus geht Personen, Tage der Entlassung verpflichtet bin; die Angestellten ver- die in deutschen Zeitungen Geld zu leihen suchen, folgendes ge­pflichten sich, sofern nicht eine fürzere Kündigungsfrist vereinbart bruckte Schreiben zu: zu einer vierzehntägigen Kündigung, die J. Adams u. Co. aber nur am Ersten oder Fünfzehnten eines jeden Monats zu

ift,

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79 Mart Lane. London   E. C.

lässig ist. $ 8. Jeder Angestellte hat dienstlichen Befehlen seiner Vor­London, Datum Postmarke  . Wir haben die Ehre Ihnen mitzutheilen, daß unser Haus gesetzten unbedingt Folge zu leisten. Widerspruch zum" 8wed hat, um ehrlichen Leuten, welche momentan in Ver­ist aufs Strengste verboten. Glaubt Jemand in legenheit sind, zu Hilfe zu fommen und denjenigen, die irgend feinem Rechte beeinträchtigt zu sein, so fann er sich jedoch einen Grund haben, Geld leihen zu wünschen. Unsere Finanz­erst nach Ausführung des Befehls, bei mir oder freunde und unsere vielfachen Verbindungen sehen uns in den meinem Bertreter beschweren. Jedes Dawiderhandeln wird Stand, Ihnen gute Auskunft zu versichern über jede ernst ge­mit 1 Mart Strafe belegt. § 4. Jeder Angestellte soll immer reinlich und seiner Stellung werden. meinte Frage, welche Grund hat, in Ueberdenkung genommen zu angemessen gekleidet sein)... Redlichkeit, Höflichkeit, Zuvors Wir wollen Ihnen das gewünschte Geld gleich anbieten ohne tommenheit, Bescheidenheit, sowie schnelle Bedienung ist einem Informationen zu nehmen, Sie brauchen uns nur Ihre aktuelle Jeden zur Pflicht gemacht. Das Betragen der Angestellten muß Stellung zu nennen und die Summe, die Sie wünschen, anzu­stets anständig und geräuschlos(!) sein. Größte Ruhe im geben und die Raten von Rückzahlung und in 5 Tagen geben Hause gehört zu den Haupterfordernissen und Vorzügen eines wir Ihnen unseren Entschluß. guten Hotels: es ist daher jedes laute Benehmen, sei es durch unnöthiges Sprechen des Personals unter sich, sei es durch un­gebührlich lautes Auftreten beim Gehen oder durch hastiges Werfen der Thüren oder gar durch ungeschickte Handhabung von Gläsern, Tellern, Bestecken u. f. w. durchaus zu vermeiden.- Die Angestellten sollen sich stets so entfernt von den Gästen halten, daß diese sich ungenirt unterhalten können und nie das Gefühl haben, von den

Hier findet sich auch noch folgender Paffus, der aber ge­strichen worden ist: Den Kellnern und Hausdienern ist es nicht erlaubt. Schnurrbärte zu tragen!!

Ihnen 5 Jahre für Rückzahlung." Unsere Konditionen find 5 pet. jährlich und wir gestatten

lichen Gelddarleiher in der Themsestadt etwas Berdächtiges finden, Bis dahin dürfte wohl Niemand in der Offerte der angeb aber das dicke Ende kommt gleich hinterher. Die Philanthropen fahren nämlich in ihren Konditionen" wie folgt, fort:

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Wenn Sie eine Frage an uns richten, bitte fügen Sie dann 2,50 M. in Briefmarken bei, wir verlangen diese kleine Summe nur, um uns Rorrespondenztoften zu bezahlen, wenn Sie Ihre Frage fein Gefolg geben, wir stellen diese Summe mit auf Stech­nung, wenn das Darlehn nicht auf einmal realisirt wird."

etwas zu wünschen übrig. Die Sprache des Herrn Krah als Forstwart war anfänglich etwas unverständlich. Nicht un erwähnt dürfen wir den Schuhplattler" lassen, der großen Bei fall fand.

Die magnetische Dame, Mrs. Annie Abbott, die sich gestern Abend im Wintergarten den Berlinern vorgestellt hat, ist sicherlich eine intereffante Erscheinung. Sehr geschickt, sehr muskulös, fehr fingerfertig, wohl im Stande, nervösen Leuten irgend etwas zu fuggeriren, erzielte sie mit ihren Künften trotzdem ein Fiasko. Der Berliner   ist ein geborener Voltairianer und läßt sich fein æ für ein U machen. Schiefstehende, mit einem oder mehreren Männern belastete Stühle gerade rücken, Billard- Queues so biegsam und zerbrechlich wie Weidenruthen virtuos in den Händen halten und fich nicht entreißen lassen, das sind Kunststücke, für welche die Uitstimmung, die von Anfang bis zu Ende vorherrschte, gerade recht war. Gine Farce war die Wahl" des Kontroll- Komitee's. Der Impresario Carlotta stellte an die Hunderte von Besuchern, von denen Einer den Andern nicht fannte, das Anfinnen, aus ihrer Mitte Mitglieder der medizinischen Fakultät zu wählen. Jm Uebrigen waren die Produktionen vorzüglich, so die des Hundedresseurs Wallenda, des Elephanten Pädagogen Lockhard und der Brüder Hegelmann.

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Gerichts- Beifung.

des Aufsehen erregt, auch schon den Ehrenrath der Anwalts­Eine Angelegenheit, welche in juristischen Kreisen bedeutens tammer befchäftigt hat und im Parlament zur Sprache gekommen