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1. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 54.

Parlamentsberichte.

Deutscher   Reichstag  .

186. Sigung vom 3. März, 1 Uhr. Am Tische des Bundesraths: von Bötticher, Bosse, oon Stephan.

Freitag, den 4. März 1892.

9. Jahrg.

einigung der Elsaß- Lothringer mit den alten Landsleuten wünscht, folle er sie wie Landsleute behandeln und nicht als gemein­gefährliche Leute.

Die Vorlage wird darauf einer Kommission von 21 Mit­gliedern überwiesen. Darauf wird die Berathung des Telegraphengesetes fortgesetzt und zwar bei der Abstimmung über den§ 7a. Der Antrag von Bar, wonach die Telegraphenleitung in sich selbst geschüßt sein solle, wird abgelehnt; angenommen wird der Antrag Bödiker: Elektrische Anlagen sind, sobald eine Störung der einen Leitung durch die andere zu befürchten ist, auf Kosten des= jenigen Theiles, welcher durch eine spätere Anlage oder durch eine später eintretende Aenderung einer bestehenden Anlage diese Gefahr veranlaßt, nach Möglichkeit so anzulegen, daß sie sich nicht störend beeinflussen.

innerer Unruhen oder Barrikadenkämpfe liegt heut zu Tage auch nicht vor. Elsaß- Lothringen   ist doch auch nicht gar so weit von Berlin   entfernt, es existiren Telegraphen und Eisenbahnen. Elsaß­Lothringen soll als Grenzland besonders exponirt sein, aber das sind Abg. Hartmanu( dk.): In Bezug auf diesen Punkt mag doch die an Rußland   grenzenden Landestheile ebenfalls, und hoffent- Herr v. Vollmar sich mit Herrn Liebknecht auseinandersehen. lich bedeuten die Worte des Staatssekretärs, das Gesetz solle kein Abg. Singer( Soz.): Herr Hartmann hat in der elsässischen Ausnahmegeses sein, nicht, daß man ein ähnliches Gesetz für ganz Frage einen Gegensatz zwischen meinen Freunden Lieb­Auf Grund des mündlichen Berichtes der Geschäftsordnungs- Deutschland einführen will. Nach dieser Richtung wird die Kom- knecht und v. Vollmar konstruiren wollen. Ich weise Kommission wird die Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung mission die Absichten der Regierung besonders genau prüfen zunächst darauf hin, daß vor gar nicht langer Zeit Bebel des Abg. Freiherrn von Münch wegen Beleidigung im Privat- müssen. Die innere Lage des Reichslandes ist nach einer vor dem Kriegsminister gegenüber auf das Entschiedenste bestritten flage- Verfahren nicht ertheilt. wenigen Tagen gehaltenen Rede des Statthalters durchaus be- hat, seinerseits die ihm damals unterstellte Behauptung, es wäre Zur ersten Berathung des Gesetzentwurfes über den Befriedigend. Lothringen   freilich wird wohl stets nur äußerlich mit für die Rückgabe Elsaß- Lohringens an Frankreich   eingetreten, lagerungszustand in Elsaß- Lothringen   erhält zu Deutschland   verbunden bleiben, aber das Elsaß   ist troß der jemals gethan zu haben. Was unsere Stellung zu dieser Frage nächst das Wort falschen Behandlung durch die Behörden infolge des natürlichen anlangt, so kann ich im Einverständniß mit meinen sämmtlichen Abg. Petri( natl.), welcher darauf hinweist, daß die Vor: Schwergewichts der Thatsachen und einer gewissen natürlichen Freunden erklären, daß für uns eine elfaẞ- lothringische Frage Tage eine Aufregung hervorgerufen habe, die nicht berechtigt sei Gutmüthigkeit der Bevölkerung uns näher gerückt, ein Protest" gar nicht eristirt. Ich verlange daher vom Abg. Hartmann, daß angesichts des Inhalts des Entwurfes. Auch im Auslande habe existirt nicht, die elsässischen Abgeordneten bezeichnen sich nicht er dem Reichstage mitheilt, wann und wo mein Freund man die Sache so angesehen, als ob in Elsaß- Lothringen   ganz mehr als" Protestler"; sondern meistens einfach als Elsaß- Liebknecht jemals die Rückgabe Elsaß  - Lothringens   gefordert hat. besondere Zustände herrschten, welche diese Vorlage rechtfertigen. Lothringer  ", ja, es giebt darunter einen Deutschkonser Bevor er diese Erklärung abgegeben hat, wird er mir gestatten, Das sei aber durchaus nicht der Fall, denn man lebe in Elsaß   vativen, einen Reichsparteiler, einen Nationalliberalen, einen an der Wahrheit seiner Behauptungen zu zweifeln. Lothringen   durchaus im Zustande des tiefsten Friedens, gegründet Sozialdemokraten, und Letterer sprach sich vor seiner Wahl so- Abg. Hartmann( dk.) glaubt den Beweis liefern zu können, auf das Gefühl der unauflöslichen Zusammengehörigkeit mit dem gar direkt gegen den Protest aus. Danach erscheint mir die und zwar aus den stenographischen Berichten des Reichstages, Deutschen Reiche.  ( Beifall.) Weshalb ist ein Ausnahmegesetz Borlage als ein schwerer politischer Fehler, die Elsässer werden natürlich nicht jetzt augenblicklich; er spricht seine Freude darüber gemacht worden? Die Reichsverfassung stellt ein einheit dadurch von Neuem gekränkt, in Frankreich   werden die falschen aus, daß Herr Singer sich gleichfalls gegen die Rückgabe des liches Reichsgesetz für diese Materie in Aussicht, welches Auffassungen von Neuem gekräftigt, und die Regierung gesteht Reichslandes ausgesprochen hat. allerdings in 20 Jahren noch nicht fertig geworden ist. dadurch ihre Unfähigkeit, in Elsaß- Lothringen   auf regelmäßigem Nach der Reichsverfassung kann nur der Kaiser den Belagerungs- Wege gute Verhältnisse herbeizuführen. Die Vorlage erscheint zustand verhängen; hier soll aber ein kommandirender General uns ungünstig für das Reichsland und für ganz Deutschland  , dazu ermächtigt werden, ja nach dem Wortlaut des Gesetzes kann und schon darum, ohne Rücksicht auf die Einzelbestimmmungen, ihn irgend ein Offizier, sogar ein 18 jähriger Sefondelieutenant werden wir dagegen stimmen. Wir meinen, man hätte den verhängen! Solchen Bestimmungen können wir uns nun und Elsässern statt dessen die spärlichen Freiheiten, die wir in Deutsch  nimmermehr unterwerfen. Die Vorlage enthält schärfere Be- land genießen, gewähren sollen, damit sie nicht immer wieder ftimmungen als das preußische Gesez, es fehlen auch gewisse von Neid erfüllt werden, und wir hoffen, daß der Reichstag  , Kautelen desselben. Die Bestimmungen des preußischen Gesetzes der zu unserem Bedauern bei dieser politisch so wichtigen Ver­find fautschukartig erweitert, so daß keine klaren Bestimmungen handlung so außerordentlich schwach besetzt ist, die Vorlage mit darüber mehr vorhanden sind, was eigentlich bestraft werden uns ablehnen wird. soll. Warum sollen beim Belagerungszustand sofort Kriegs- Abg. Hartmann( dk.): Der Erlaß eines Reichsgesetzes über gerichte eingerichtet werden? Unsere Richter sind patriotisch die Frage des Belagerungszustandes ist allerdings sehr zu wünschen; Es wird die Einschaltung eines neuen§ 7aa beantragt und genug, um nöthigenfalls auch schwere Strafen zu verhängen. die Schwierigkeiten werden freilich keine geringen sein, denn es zwar von drei Seiten: 1. die Abgg. Auer und Genossen wollen Das Gesetz ist nicht nöthig, weil es gegen eine Bevölkerung kommen sehr schwerwiegende Verfassungsfragen dabei in Betracht. Die Streitigkeiten, ob eine Telegraphenanlage den Anforderungen gerichtet ist, die nicht an Aufruhr denkt. Warum ein Ausnahme- Das Reich kann warten; ob man in Elsaß- Lothringen   warten bezüglich des Schutzes genügt, den ordentlichen Gerichten über­gesetz für Elsaß- Lothringen  ? Warum wird nicht ein Reichsgesetz kann, ist doch die Frage. Aus der Stimmung der Bevölkerung weisen. Die physikalisch- technische Reichsanstalt soll zur Er­vorgelegt, wenn ein Bedürfniß dazu vorliegt? Durch den Tele- in Elsaß- Lothringen   ist allerdings die Nothwendigkeit der Vorlage stattung von Gutachten verpflichtet sein. 2. Abg. von Bar graphen kann der Belagerungszustand vom Kaiser schnell an- nicht zu erklären. Aber es handelt sich um eine Grenzproving will die Streitigkeiten, sofern sie nicht aus privatrechtlichen Vers geordnet werden, wir brauchen deshalb solche Geseze nicht. einem feindlichen Nachbar gegenüber. Wenn Herr v. Bollmar hältnissen herrühren, dem Verwaltungsstreit Verfahren unter Staatssekretär Boffe: Der Vorredner hat die Bedeutung vom Osten sprach, so kann er ja in der Kommission ein dahin- werfen, auch nach diesem Antrage soll die phpsikalisch- technische der Vorlage übertrieben. Nicht das Vorhandensein normaler gehendes Amendement einbringen. Es sind wesentlich militärische Reichsanstalt zur Erstattung von Gutachten verpflichtet sein. Zustände, sondern die größere Möglichkeit, welche für Elsaß  - Rücksichten, welche diese Vorlage veranlaßt haben. Das Gesetz schafft 3. Abg. Bödiker( 3) will die Streitigkeiten ebenfalls dent Lothringen   besteht, daß dort solche Zustände eintreten können, statt derjeßigen Schwerfälligkeit bequeme und handliche Bestimmungen. ordentlichen Gerichte überweisen und zwar sollen dieselben als hat Anlaß zur Vorlage gegeben, welche fein Ausnahmegesetz, Redner emfiehlt die Verweisung der Vorlage an eine Kommission schleunige und als Feriensachen gelten. sondern ein durch besondere Umstände gerechtfertigtes Provisorium von 14 Mitgliedern. Als das Reichsland annektirt wurde, Abg. Bödiker hält seinen Antrag für ausreichend; eine Darstellen soll. Das allgemeine Reichsgesetz über den Belagerungs  - wollte man Frankreich   die Ausfallsthore nehmen und in unsere Verschleppung wird nicht herbeigeführt werden durch die Ueber­zustand kann nicht mit der Beschleunigung vorgelegt werden, Hände bringen; das waren die militärischen Gründe, aber das weisung an die ordentlichen Gerichte. Dagegen wendet sich: welche nothwendig ist, um die Sache für Elsaß- Lothringen   Bolk sah darin nur die Wiedereroberung eines alten deutschen   Redner gegen die Hereinziehung der physikalisch- technischen Reichs baldigst zu regeln. In der Kommission wird nachgewiesen wer- Landes, welches noch Ende des vorigen Jahrhunderts völlig anstalt zur Begutachtung. den können, daß nichts weniger beabsichtigt ist, als eine Ver- deutsch war. Wenn wir das Reichsland nicht annektirt hätten, Geheimer Oberpostrath Dambach: Wenn der Antrag auch schärfung des preußischen Gesezes. Was wir wollen, ist nur die hätten wir doch keinen Frieden mit Frankreich  . Frankreich   wird nicht angenommen würde, würden die Streitigkeiten doch vor die Rechtsfrage vollkommen flar zu stellen, denn das preußische uns unsere Siege bei Gravelotte und Sedan   nicht verzeihen. ordentlichen Gerichte gehören und würden auch wohl von den: Gesetz ist in manchen Punkten nicht vollkommen klar und Abg. v. Bar( dfr.): Wir sind ebenso wie die elsaß  - Gerichten als schleunige Sachen behandelt werden. Wenn es bestimmt. lothringische Bevölkerung überrascht worden durch diese Vorlage, aber zur Beruhigung dient, so ist gegen die Annahme des An­Abg. v. Vollmar( Soz.): Die Vorlage ist nicht als eine noch mehr aber durch die Auslaffung des Staatssekretärs, der in trages nichts einzuwenden. einfache, abgeschlossene Maßregel für sich zu betrachten, sondern kurzen Worten gesagt hat: Für dieses Gesetz ist eigentlich gar Abg. Schrader( dfr.): Streitigkeiten werden nicht entstehen im Zusammenhang mit der allgemeinen Lage, in der Elsaß  - feine Veranlassung. Es soll einige Zweifel lösen und führt zwischen der Telegraphenverwaltung und den Interessenten, Lothringen   sich befindet, und mit der allgemeinen Lage in Deutsch  - lediglich Verschärfungen des preußischen Gesetzes herbei, das fondern zwischen der Polizeibehörde, welche sich an die Stelle land selbst. Als Elsaß- Lothringen   anneflirt wurde, hat meine für den Fall innerer Unruhen gilt, gilt, die französischen der ersteren fetzt, und den Interessenten. Wenn jemand eine Fraktion unter den schwierigsten Verhältnissen dagegen protestirt, Gesetze, auf welche sich die Begründung beruft, gelten elektrische Anlage einrichten will, so wird ihm die Konzession nicht weil wir für Frankreich   mehr Freundschaft empfinden, als aber nur im Falle eines auswärtigen Krieges. Dieser nicht eher ertheilt werden, als bis er alle Forderungen der Tele­für Deutschland, sondern vom Gesichtspunkt der Selbstbestimmung Unterschied verdient doch einigermaßen Beachtung. Bei graphenverwaltung erfüllt, eventuell wird der Kompetenzkonflikt der Völker aus, und weil wir eine Verschlechterung der der großen politischen Wichtigkeit der Vorlage reicht eine Kom- erhoben werden. Redner verweist auf das schweizerische Gesetz, allgemeinen europäischen   Lage durch die Annexion voraus- mission von 14 Mitgliedern nicht aus; Redner beantragt eine dessen Bestimmungen der Staatssekretär von Stephan nur theil­fahen. Man hörte nicht auf uns, und die militärische folche von 21 Mitgliedern einzusetzen. weise verlesen habe, nämlich nur den Theil, der den freisinnigen Sicherheit nur um dieser willen, nicht aus nationalen Staatssekretär Bosse: Es handelt sich nur darum, die Anträgen widerspricht, nicht aber den, der mit ihnen über­Gründen, wurde die Annexion eingestandenermaßen vor: Rechtsverhältnisse richtig zu stellen, die Gründe für die Noth- einstimmt. Da die Polizei in den meisten Fällen ein hat fich darnach verringert, statt fich wendigkeit der Vorlage werden in der Kommission wohl dargelegt Wort mitzureden haben wird, empfiehlt sich mehr das zu steigern. Nachdem aber einmal die Annexion eine werden. Verwaltungsstreit Verfahren. als das gerichtliche Verfahren. Thatsache geworden war, müßte man darauf bedacht sein, die Abg. Orterer:( 3.): Die Vorlage hat allerdings allgemein Die Einfügung der physikalisch- technischen Reichsanstalt als gut­Sympathien der Elsässer dem Deutschen Reich zu gewinnen. Fürst überrascht, denn es ist wohl allgemein die Auffassung vorhanden, achtende Behörde wird aber nothwendig sein, um einen un Bismarck fagte einmal:" Wir Preußen haben nicht die Gabe, daß die Entwicklung in Elsaß- Lothringen   eine solche ist, daß es parteiischen Sachverständigen zu bezeichnen. Da der Bundesrath uns beliebt zu machen", und wenn je eines seiner Worte wahr feiner Ausnahmemaßregeln mehr bedarf, daß man wünschen muß, feinen Werth darauf legt, das Gesetz über die elektrischen An­ist, so ist es dieses; wir Süddeutschen wissen davon ein Lied zu daß nicht wieder mit rauher Hand in die Verhältnisse eingegriffen lagen bald zu Stande zu bringen, müssen die Vorschriften schon singen. In Elfaß- Lothringen   beschränkte man sich in der Haupt- wird. Das Gesetz hat einen starken Schein einer Ausnahme- hier in dieses Gesetz hereingebracht werden, die eigentlich erst in fache, statt eine versöhnende Politik zu verfolgen, auf die An- gefeßgebung und muß beunruhigend wirken. Darauf will ich jenes Gesetz gehören würden. wendung von Gewalt, verbunden mit einer Konservirung der nicht eingehen, ob die preußische Regierung jeder Zeit die ge­Jahrhunderte alten, jetzt überlebten Bourbonischen Gesetze, und eignetsten Schritte gethan hat, um die Affimilirung der Reichslande haben mich nicht überzeugt, ich meine vielmehr, daß, da wir nach Abg. Singer( Soz.): Die Ausführungen des Vorredners diese Berquickung war den Elsässern nach ihrer ganzen historischen an Deutschland   zu fördern. Die Vorlage enthält jedenfalls Annahme des§ 7a eine Instanz für Entscheidung von Streitig­Entwickelung die unerträglichste. Man hätte ihnen die spärlichen eine Dilatation des bestehenden preußischen Gesetzes in pejus. feiten schaffen müssen, das ordentliche Gericht, dessen Vertheidiger Freiheiten, die wir in Deutschland   haben, unsere Preß- und Das muß begründete Besorgniß für die Weiterentwickelung der wir ja sonst nicht sind, mehr Garantien bietet, als das Ver­Bersammlungsgesetze, unsere Fetzen von habeas corpus Dinge erregen. Gründe für die Vorlage sind nicht ausreichend waltungsgericht. Auch gegen die Bestimmung, betreffend die Be nicht vorenthalten sollen. Die gegenwärtige Vorlage stüßt vorgebracht worden, auch nicht durch die heutigen Auslassungen schleunigung der Sachen und ihre Behandlung als Feriensachen fich auf ein französisches Gesetz vom 9. August 1849, des Herrn Staatssekretärs. Die militärischen Rücksichten find habe ich nichts einzuwenden. Dagegen bin ich, im Gegensatz und dies wieder auf ein Gesetz vom 10. Juli 1791; in beiden ebenfalls nicht klargelegt. Sie werden in der Kommission ein- zum Abg. Bödiker, mit dem Abg. Schrader einverstanden bezüg Gesetzen ist aber dem militärischen Befehlshaber nur, wenn jene gehend gewürdigt werden können. Die Zahl von 14 Mitgliedern lich der Heranziehung der Physikalisch- Technischen Reichs­dem Angriffe eines äußeren Feindes ausgesetzt sind, die Ver- wird für die Kommission ausreichend sein. anstalt zu Gutachten; solche Gutachten in hängung des Belagerungszustandes gestattet, sonst hat nur die in Streitsachen Abg. Dziembowski- Pomiau( Pole): Die Elsaß- Lothringer   follen möglichst unparteiisch, möglichst wenig von Sachverständigen assemblée nationale darüber zu bestimmen. Bei uns kann der empfinden die Vorlage als ein Ausnahme Gesetz; Sie tönnen abgegeben werden, die von den Parteien nominirt sind, und Kaiser den Belagerungszustand verhängen nach Bestimmungen, sich daher nicht wundern, daß wir uns als Gegner eines solchen da fönnen wir uns Glück wünschen, daß wir in dieser Reichs­die denen des preußischen Gesetzes vom 4. April 1851 also Gesetzes erklären. anstalt eine unparteiische und zu den bezüglichen Gutachten sehr Abg. Petri: Wenn das Gesetz nicht eine ganz entscheidende geeignete Stelle haben. Der Einwand, daß das Gutachten einer aus der schlimmsten Reaktionszeit entsprechen, außerdem hat der Statthalter das Recht, bei drohender Gefahr für die öffent- Bedeutung für die Regierung hat, dann möchte ich sie doch bes nach Majorität entscheidenden Behörde wenig Werth vor Gericht liche Sicherheit Bestimmungen zu treffen, die weit über die in jenen schwören, auf das Zustandekominen desselben nicht zu drängen. habe, wird widerlegt durch die Sachverständigen- Gutachten der beiden alten franzöfifchen Gesezen enthaltenen Vollmachten hinaus. Wenn das einheitliche Gesetz auch schwierig sein sollte, 22 Jahre Vereinigungen für Breßerzeugnisse, für musikalische, für photo­gehen. Die Vorlage bringt nun noch zwei neue Garnituren lang wird es doch nicht mehr dauern; und so lange haben wir graphische Angelegenheiten, für gewerblichen Musterschutz, die alle von Belagerungszuständen für Elsaß- Lothringen   auf einmal. schon ohne ein solches Gesetz schwerere Zeiten durchgemacht, unter Herrn Dambach tagen und deren Gutachten das Ansehen Einmal im Kriege oder bei drohender Kriegsgefahr. Letztere als sie jetzt sind. Man hat im Deutschen   Reiche wohl genießen, welches Gutachten überhaupt haben können, und welche mit Dem wurde aber mehrfach als vorhanden hingestellt, ohne daß sie die besten Absichten Reichslande, aber die auch nach Mehrheiten entscheiden. Sollte also der erste Theil thatsächlich existirte, 3. B. im Septennatsrummel von 1887; hätte öffentliche Meinung im Reiche wird oft irregeführt durch unseres Antrages verworfen werden, so werden wir für den An­dies Gesez damals schon bestanden, so wäre sicher in mehreren übertriebene Berichte von unzufriedenen Beamten u. f. w. trag Bödiker stimmen, bitten Sie aber, neben demselben den Bezirken der Belagerungszustand proklamirt worden, um den Man follte die Verschmelzung jetzt nicht stören, man sollte uns zweiten Theil unseres Antrages zu genehmigen. Kriegsdrohungen ein besseres Relief zu geben. Gegen einen in Ruhe lassen mit Gesetzen, die keinen andern Erfolg haben als Geheimer Ober- Postrath Dambach: Es liegt keine Ver Mißbrauch dieser Bestimmungen giebt es fein Korrektiv, als den das Volk unzufrieden zu machen. Man gebe gewissen auslän- anlassung vor, den Richter zu binden in Bezug auf die Auswahl Kaiser  ; aber, da dieser nach den Motiven eben zu weit entfernt dischen Elementen nicht eine Waffe in die Hand um die elfaß der Sachverständigen. Will er ein Kollegium hören, so wird er ist, so ist er es auch für die mißbräuchliche Anwendung des Gelothringische Frage immer wieder aufzurollen.( Beifall links.) feyes, welches sogar die Bestätigung von Todesurtheilen durch Abg. v. Vollmar( Soz.): Wenn uns auch die militärischen swingen. sich an die Reichsanstalt wenden, aber man sollte ihn nicht dazu denselben Offizier, der den Belagerungszustand verhängt, zuläßt. Gründe etwas angehen, so kommen doch die bürgerlichen Rück- Abg. Hammacher( natl.): Der Antrag von Bar enthält doch Daneben soll der provisorische Belagerungszustand auf Antrag der sichten in erster Linie in Frage. Die geographische Lage von manche Vorzüge. Es handelt sich vielfach nicht um Streitigkeiten Zivilbehörden eintreten können, aber offenbar hat man zu den Elsaß- Lothringen   hat sich seit 22 Jahren meines Wissens nicht zwischen bestehenden Anlagen, sondern wohl mehr um Streitig Letzteren fein besonderes Vertrauen, denn auch ohne diesen Antrag verändert. Während der ganzen Zeit hat dieselbe Gefahr be- feiten bei der Neubegründung von Anlagen. Ob und welchen kann der militärische Befehlshaber diesen Belagerungszustand verstanden, deshalb muß uns die Regierung die besonderen Gründe Schutz und Vorsichtsmaßregeln für die neuen Anlagen nothwendig hängen. Zur Motivirung dieser Bestimmungen sagt der Staatssekretär für die Vorlage andeuten. Wir ſizen nicht hier, um im blinden sind, kann doch wohl nicht der ordentliche Richter entscheiden. Boffe eigentlich Nichts, als daß die Regierung in ihrem unschul- Vertrauen auf die Regierung Alles anzunehmen. Der Abg. Es handelt sich dabei um Zweckmäßigkeitsrücksichten und ähnliche digen Herzen an die Folgerungen nicht gedacht habe, die Hartmann scheint zu wünschen, daß wir Alles, was einmal einen Fragen, die besser im Verwaltungsstreit- Verfahren zu entscheiden Abg. Petri aus dem Geses zog; wir wissen aber, wenn die Re- deutschen Namen gehabt hat, wieder bekommen, aber ich glaube jind. Der Gesetzentwurf über die elektrischen Anlagen, wie er im gierung eine Befugniß einmal hat, so macht sie eher zu viel, als nicht, daß er das sagen wird. Ich habe kein Wort von einer Reichs- Anzeiger" veröffentlicht ist, ist nicht brauchbar und hat zu wenig Gebrauch davon. Im Entwurf selbst ist nur auf die Rückgabe Elsaß  - Lothringens   gesagt; ich habe nur die prinzipielle thatsächlich Beunruhigung hervorgerufen. Aber man sollte des Möglichkeit einer plößlich hereinbrechenden Gefahr hingewiesen; Stellung meiner Partei zur Zeit der Annexion gegen diese dar- halb nicht mißtrauisch fein gegen die Telegraphenverwaltung. aber heutzutage entstehen die Kriege doch nicht so plöglich und gelegt, mich dann aber auf das Gebiet der Thatsachen begeben, Abg. Schrader: Soll man nicht schließlich mißtrauisch wer über Nacht, wie im Reitalter des Faustrechts, und die Gefahr um die Vorlage abzulehnen. Wenn Herr Hartmann eine Ver- den, wenn man von den Ansichten der Regierung gar keine

genommen

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