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Abg. Bödiker( 3.) weder das Verwaltungsgericht noch das ordentliche Gericht ist für sich in diesen technischen Fragen fach verständig, es muß sich immer auf Sachverständige verlassen. Deshalb ist kein Grund vorhanden, die Verwaltungsgerichte vor­zuziehen.

Renntniß erhält, wenn man gar keine Antwort darauf bekommt, Auf Antrag Langerhans war die Beschlußfassung über die der stellvertretende Stadtverordneten- Vorsteher sprach die Hoff­wie die Telegraphenverwaltung ihre Rechte auffaßt? Die Ver- durch den Antrag Singer angeregte Frage der Ausdehnung der nung aus, daß es gelingen werde, die Zeit noch mehr herabzusetzen. wendung der Wasserkräfte wird allemein gewünscht, aber die Aus- Sonntagsruhe für die Handlungsgehilfen in der In Gießen ist man, wie mir ebenfalls Herr Gutfleisch mit­führung dieser Anlagen hängt vollständig von der Willkür der Sitzung vom 18. Februar von der Tagesordnung abgesezt wor- theilte, nur noch zweifelhaft, ob man 3 oder 4 Stunden Telegraphen Verwaltung ab. Ob es gerade zweckmäßig den. Am 23. Februar hatte dann Stadtv. Langerhans folgenden nehmen wird. Der Magistrat spricht immer von Wahrung der ist, Telegraphen Technifer als Sachverständige zuzulassen, Antrag eingebracht: Selbstverwaltung; hier giebt er ein Recht der Selbstverwaltung ist mir in der letzten Zeit etwas zweifelhaft geworden. Den Magistrat zu ersuchen, vor Festsetzung eines aus den Händen. Wenn ein Ortsstatut gemacht wird, hat die Denn die Telegraphen Beamten scheinen in - einer felt- Statuts zur weiteren Regelung der Sonntagsruhe an Gemeinde die Geschäftsstunden zu bestimmen, wenn nicht die famen Stimmung zu sein. Sie empfinden es jetzt in elektrotech- geeigneter Stelle dahin zu wirken, daß im Sinne der höhere Verwaltungsbehörde. Ich nehme die Selbstverwaltung nischen Vereinen unbequem, wenn von anderer Seite Streitfragen Gewerbenovelle als Beginn des Hauptgottesdienstes in ernsthaft und fordere sie nicht blos in der Theorie. Der Antrag angeregt werden. Der elektrotechnische Verein zu Frankfurt   a. M. Berlin die Zeit um 11 Uhr Vormittags angesehen wird, Langerhans ist ganz gut gemeint, aber praktisch nüßen wird er ist sogar vor die Polizei gefordert worden, wegen Veranstaltung um dergestalt zu ermöglichen, daß durch eine bis 1' Uhr aus nichts. Der Magistrat tann ihm auch gar nicht zustimmen, denn er einer unerlaubten Versammlung, zu welcher, nebenbei bemerkt, gedehnte Arbeitszeit für einen großen Theil der Handels- hat bisher grundsäglich abgelehnt, auf den Standpunkt zu auch der Polizeipräsident geladen war, der sich durch einen Rath Gewerbes cine von diesem Zeitpunkt ab ununterbrochene treten, daß um 11 Uhr die Sonntagsarbeit aufhören vertreten ließ.( Heiterkeit.) Redner verweist nochmals auf das Sonntagsruhe stattfinden kann. foll. Wir haben ja außerdem bei den Getreidezöllen schweizerische Gefeß, wonach auch die Telegraphenverwaltung ihre Der Ausschuß einpfiehlt, den Antrag Singer, welcher die erlebt, wie energisch die Exekutive des Magistrats auf An Anlagen so einrichten muß, daß sie an sich selbst geschützt sind. Sonntagsarbeit für Engros- und Bankgeschäfte absolut untersagt, regungen der Versammlung erfolgt: Monate lang blieb die Sache Falls das Gesetz zu Stande kommen solle, müsse es auch in dritter für Detailgeschäfte und Verkaufsstellen auf 3 Stunden beschränkt, in seinem Bureau einfach liegen. Bei den individualistisch- man­Lesung noch manche Aenderung erfahren. die um 10 Uhr Vormittags beendet sein müssen, abzulehnen und cheſterlichen Auffassungen der Herren Eberty und Weigert mit von dem Magistratsbeschlusse, wonach eine weitere Einschränkung ihrem Einfluß im Magistratskollegium würde auch diese Anregung über die gesetzlichen 5 Stunden hinaus nicht eintreten soll, lediglich dort so sicher aufbewahrt werden, daß sie wahrscheinlich gar nicht Renntniß zu nehmen. oder erst zu einer Zeit zum Vorschein käme, wo sie von den Referent Stadtv. Hütt verbreitet sich ausführlich über die Thatsachen längst überholt ist. Mit dem Antrag Langerhans Schwierigkeiten, welche ein Eingehen auf den Antrag Singer für geht man nur der Entscheidung aus dem Wege. Wir haben Vor­Staatssekretär v. Stephan: Ueber die Absichten der Tele- die kleinen Geschäftsleute und auch für die Konsumenten im Ge- forge getroffen, daß, wie sich neulich Herr Meyer II ausdrückte, graphenverwaltung habe ich mehrmals Auskunft gegeben und auch folge haben würde. Der Antrag Langerhans würde allerdings, zum ewigen Gedächtniß festgestellt wird, wer für und wer gegen in der Kommission ausdrücklich betont, daß die Regierung einen wenn er Erfolg hätte, eine anderweite Regelung fehr erleichtern. Sonntagsruhe im Handelsgewerbe ist, indem wir den Antrag auf großen Werth auf die Fertigstellung des Gesetzes über die elek- Stadty. Singer: Der Gang, den die Verhandlungen ge- namentliche Abstimmung stellen.( Heiterkeit.) trischen Anlagen legt. Uebrigens ist die Vorlage ja einer erheb- nommen haben, zeigt, daß ich mich vor 14 Tagen mit Recht Stadtv. Langerhans bestreitet, daß sein Antrag eine lichen Aenderung von dem Hohen Hause unterzogen worden; sie gegen die Absehung des Gegenstandes von der Tagesordnung er- Bertagung ad calendas graecas, also auf lange Zeit bedeute. ist jest doppelt so lang wie sie war. Danach tönnten sich doch klärt habe. Ich sagte damals, daß die Absetzung die Vertagung Im Reichstage sei die freisinnige Partei über die Frage ge auch die mißtrauischen Herren etwas beruhigen. Herr Hammacher der Sache ad calendas graecas bedeute, und ich habe Recht be- theilter Meinung gewesen. Ueberhaupt gegen jede weitere Ein­schien sich der Uebertragung der Streitigkeiten auf die Verwal halten. Sollte vor Erledigung meines Antrages erst versucht schränkung der Sonntagsarbeit sei Niemand, die Sache lasse sich tungsgerichte zuzuneigen. Ich möchte mich lieber den Ausfüh- werden, mit dem Konsistorium in Verhandlung zu treten, so aber nur nach und nach machen. In Frankfurt am Main   fange rungen des Herrn Bödiker anschließen und bemerke dabei, daß mußte das sofort von Seiten des Magistrats erfolgen oder Herr der Haupt- Gottesdienst viel später an als in Berlin  . Woher Die einheitliche Rechtsprechung auf diese Weise besser gesichert ist, Langerhans mußte sofort nach seiner Anregung der Versammlung wisse denn Herr Singer, daß die Kirchenbehörden der Verlegung weil das Reichsgericht die endgiltige Entscheidung zu treffen hat. Gelegenheit geben, einen bestimmten Beschluß zu fassen. Das ist des Anfangs des Gottesdienstes widerstreben werden? Nach Abg. Schrader: Auf meine Hinweisungen auf das schweize- nicht geschehen. 14 Tage hat sich Herr Langerhans Zeit gelassen, den eingezogenen Erkundigungen sei das Gegentheil an rische Gesetz hat der Staatssekretär nicht geantwortet. so lange hat die Sache geruht; sie wird auf die lange Bant ge- zunehmen. Helfen könne man den Handlungsgehilfen nur auf Staatssekretär v. Stephan bemerkt, daß dieses Gesetz die schoben und wir werden zut leiden haben unter dem Wege des Antrags, der diese Verhandlungen ein Kosten der Schutzmaßregeln der später fommenden Anlage auf der Nichtausführung dieser Bestimmung des Gesetzes, zuleiten empfiehlt. ein Magiftratsmitglied werde erlegt; mehr will die Telegraphenverwaltung auch nicht erreichen. welche, wie ich noch immer hoffe, am 1. April d. J. fich gegen ein Statut sträuben, das auf dieser Grundlage zu Abg. Bödiker: Wenn die Ansprüche der Telegraphen- Ber- in Kraft treten wird. Die Abseyung hat nichts genügt, sondern Stande täme. waltung nicht festgestellt sind, dann werden sie am besten durch nur die Entscheidung um 14 Tage verzögert. Der Referent hat Stadtrath Weigert: Der Magistrat hat dieselbe Theil­die ordentlichen Gerichte festgestellt; deshalb empfiehlt sich mein sich in Einzelheiten vertieft; ich sehe die Frage aus größeren nahme für die Handlungsgehilfen und Lehrlinge, wie die Antrag Antrag mehr als der Antrag von Bar. Gesichtspunkten an. Seine Ausführungen, wie die Existenz einer steller, welche eine weitere Einschränkung der Sonntagsarbeit be­Abg. Schrader: Der Staatssekretär hat wieder vergessen großen Bahl Gewerbetreibender durch die Annahme unseres An- fürworten; er hat aber auch die Unternehmer und die Konsu zu verlesen, daß die Kosten der späteren Anlage erlassen werden trages gefährdet werden wie überhaupt ein ganz unleidlicher menten ins Auge zu fassen. Die Unternehmer sind die Säule des fönnen, wenn es sich dabei um ein öffentliches Interesse Bustand herbeigeführt werden würde, wenn weniger als 5 Stunden Bürgerthums, die uns die Steuern aufbringen; fie müssen ebenso handelt. Sonntags gearbeitet wird, erinnerte wirklich an die Klage der berücksichtigt werden, wie die Konsumenten, denen man die Ge Der Antrag Bödiker wird darauf mit großer Mehrheit an- Lohnkutscher und Fuhrherren zur Zeit der Einführung der Eisen- wohnheit, am Sonntag einzukaufen, nicht ohne Weiteres auss genommen. bahnen,( Stadtv. Sa ch 3 II: Das ist nicht neu!) Neu ist es treiben kann. Von fofort" steht nichts im Gesetz. Die Selbsts Nach§ 7b erlangt das Reich durch dieses Gesetz teine weiter nicht, aber das Neue, was Sie bringen, ist niemals gut.( Heiter verwaltung steht nicht auf dem Spiel, wenn wir oder die Polizei gehenden Rechte als die bisher bestehenden auf die Verfügung teit.) Die Auffassung des Ausschusses über unsern Antrag wird die 5 Stunden bestimmen. Der Antrag Langerhans steht dem über fremden Grund und Boden. vollinhaltlich gekennzeichnet durch einen Ausspruch eines Ausschußantrag nicht entgegen. eines Ausschußantrag nicht entgegen. Er dürfte doch nicht so schnell Abg. Hammacher erklärt, daß diese Bestimmung nur auf- Gegners unseres Antrags: Ueber der Sonntagsruhe des Per- feine Erledigung finden; die kaiserliche Verordnung, welche die genommen sei, um Beunruhigungen zu vermeiden. sonals steht die Existenz des Unternehmerthums. Wir halten neuen Bestimmungen in Kraft seßt, tann aber sehr bald fommen. diese Existenz für nicht im Mindesten beeinträchtigt, und wäre es Stadisyndikus Eberty: Weil wir noch nicht wissen, wie der Fall, so kann das Unternehmerthum diese kleine Beeinträch auch nur die ohne Weiteres in Kraft tretenden Vorschriften der tigung eher vertragen als das Personal. Die Argumente, deren Gewerbenovelle in Ansehung der Sonntagsruhe wirken werden, Sie sich gegen den Antrag bedienen, zeigen, daß Sie den Stand- nehmen wir Anstand, weitere Beschränkungen im Augenblick vor Nach§8 sollen die Vorschriften dieses Gefehes auch für punkt verlassen, welchen Sie sonst mit der Betonung Ihrer zuschlagen. Rechte der Selbstverwaltung geben wir damit nicht Bayern   und Württemberg gelten. Arbeiterfreundlichkeit einnehmen. Da ist zunächst der Einwand, auf. Der Stadtv. Singer hat fein Recht, einzelne Mitglieder Abg. Graf Arnim tritt für diesen§ 8 ein, weil dadurch die daß man abwarten müsse, wie die 5 Stunden Sonntagsbeschäftigung des Magistratskollegiums, wie mich und Herrn Weigert, in der Reservatrechte Bayerns geschützt werden. wirken, daß man es ev. immer noch in der Hand habe, durch Ortsstatut Weise, wie geschehen, zu stigmatisiren; diese Aeußerung war Abg. Schrader empfiehlt den Antrag v. Bar, wonach die weitere Einschränkungen zu beschließen. Diesen Einwand möchte allerdings nicht für uns, sondern für weitere Kreise bestimmt. Bestimmungen dieses Gesetzes auf Bayern   und Württemberg feine ich auf das allerbestimmtefte zurückweisen. Von allen Parteien, Stadtv. Scheiding giebt dem Kollegen Singer hinsichtlich Anwendung finden sollen. Wenn man ein Reichs- Telegraphen- auch von der freisinnigen, ist im Reichstage anerkannt worden, der Auffassung der Reichstags- Verhandlungen vollständig Hecht, monopol schaffen wolle, dann solle man zu gleicher Zeit für daß man die in Nede stehende Berechtigung der Gemeinden nicht fann aber für seinen Antrag doch nicht stimmen, da er bezüglich Bayern   und Württemberg ein Staats- Telegraphenmonopol nicht aufgenommen hat, um denselben Zeit zu lassen, Erfahrungen zu der Engros- und Bankgeschäfte zu weit gehe. Am besten fei, den schaffen. Dazu sei der Reichstag   nicht da und auch gar nicht sammeln, sondern mit der ausdrücklichen Motivirung, daß die Antrag Langerhans anzunehmen. Den Vorschlag des Magistrats berechtigt. Diese Refervatrechte müßten doch über kurz oder lang Gemeinden sofort von diesem Recht Gebrauch machen follten. habe man allerdings nicht erwarten tönnen; er gebe fallen. ( Widerspruch.) Der freisinnige Mann, der an der Spitze der den Handlungsgehilfen, Hausdienern 2c. nur eine zerrisseneSonn fog. Verschlechterungskommission bei der Gewerbenovelle stand, der tagsruhe, die nichts nühe. Man solle den Ausschußantrag unter Abg. Gutfleisch hat mir gestern im Reichstage unverhohlen aus allen Umständen ablehnen. gesprochen, daß er nicht begreifen fönne, daß die von uns ver Ein Schlußantrag wird angenommen. langten Einschränkungen so langsam vor sich gehen und daß Stadtv. Singer erbittet auf Grund des§ 47 der Ge Berlin   es sich nehmen lasse, in dieser Beziehung die erste zu sein. schaftsordnung das Wort als Antragsteller. Ein anderes Zeugniß, welches ich in Bezug nehme, ist das des Borsteher Stry d erklärt, daß er mit der Abstimmung über Magistratsvertreters Eberty; dieser hat die allgemeine Ueber den Antrag Langerhans die Angelegenheit heute als erledigt an zeugung von der Nothwendigkeit der Sonntagsrube" als Rede- fehe, fodaß es zu einer Abstimmung über den Antrag Singer floskel bezeichnet. Wir machen ja leider die Erfahrung, daß was vorerst gar nicht kommen würde. Wenn die Sache bis zur Bes Ihre Parteigenossen im Reichstag   ausführen, von der Mehrheit schlußfassung gediehen sei, werde der Antragsteller das Wort er hier so bezeichnet wird; deshalb aber dürfte es von den Gesetz­gebern nicht auch als bloße Redeslostel betrachtet worden sein.­Es soll ferner ein Eingriff in das persönliche Recht sein, wenn auch die ohne Personal arbeitenden Geschäftsleute schließen müssen. Bis zu einem gewissen Grade geift jedes Recht in die Borsteher Stryd entgegnet, daß nach seiner Auffassung die persönlichen Rechte des Einzelnen ein; aber ganz abgesehen davon Berathung über den Antrag nicht geschlossen sei; dieser schwebe begreife ich nicht, wie man diese Vorschrift des§ 41 a der Ge- vielmehr noch und darum könne er das Wort jetzt nicht geben. werbe- Ordnung gegen eine weitere Beschränkung der Sonntags- Stadtv. Singer bemerkt persönlich: Stadtrath Eberty ist arbeit verwerthen will. Es sollte mit§ 41a nur eine Gleich zu einem Urtheil darüber, für welche Kreise ich spreche, nicht ( Etat stellung derer, welche Personal halten, mit denen herbeigeführt kompetent; für welche Streife ich spreche, weiß einzig und allein werden, welche ohne Personal arbeiten, damit lettere nicht eine ich und zwar am allerbesten zu beurtheilen. Herrn Langerhans die Andern schädigende Konkurrenz machen können. Sie habe ich zu bedeuten, daß ad calendas graecas nicht eine Ber weisen auch nicht aus diesen Gründen unsern Antrag zurück, son- tagung auf lange Zeit, sondern auf den Nimmermehrstag be dern weil Sie überhaupt die Sonntagsarbeit nicht auf das deutet, auf den Tag, an dem Ostern und Pfingsten zusammen Maß einschränken wollen, welches nöthig ist, um eine angemessene fallen.

Abg. Bödiker erklärt, daß unter Grund und Boden auch die Häuser zu verstehen seien.

Abg. Schrader hält die Bestimmung für überflüssig. § 7b wird angenommen.

Bayrischer Bevollmächtigter Landmann erklärt sich gegen den Antrag v. Bar; durch denselben wolle man nur die bayerische  und württembergische Regierung indirekt zwingen, auf ihre Reservatrechte zu verzichten; einem solchen Versuch wird der Reichstag   in seiner jezigen Mehrheit wohl nicht zustimmen.

Württembergischer Gesandter von Moser schließt sich den Ausführungen des bayerischen Vertreters vollständig an. Abg. v. Vollmar: Von großer Tragweite ist die ganze Sache nicht; es ist deshalb eigentlich zu verwundern, weshalb mit solchem Eiser für den§ 8 gekämpft wird. Wenn die bayerische   und württembergische Regierung nur in anderen Punkten so tapfer wären.

bg. von Gagern( 3.) tritt für die Annahme des Kommissions­beschlusses ein. Nach einer furzen Bemerkung des Abg. Schrader wird die Debatte geschlossen.

Der Antrag von Bar wird abgelehnt und der§ 8 in der Fassung des Kommissionsvorschlages angenommen; ebenso der Rest des Gesetzes.

Schluß 6 Uhr. Nächste Sigung Freitag 1 Uhr. des auswärtigen Amtes.)

Kommunales.

Stadtverordneten Versammlung. Deffentliche Sigung vom Donnerstag, den 3. März,

Nachmittags 5 Uhr.

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halten.

Stadtv. Singer beruft sich nochmals auf die Geschäftss ordnung, die ihm das Recht gebe, nach geschlossener Berathung, nicht erst vor der Abstimmung das Wort zu erhalten.

und ausreichende Erholung zu ermöglichen. Wir sind fest über- Der Antrag Langerhans wird mit 90 gegen 17 Stimmen zeugt, wenn die Sonntagsbeschäftigung so gelegt wird, wie wir angenommen. Dagegen stimmen Sozialdemokraten und Bürger fie vorschlagen, werden sich in furzer Zeit die Verhältnisse so partei sowie Stadtv. Bortmann.

geregelt haben, daß Niemand einen Schaden davon hat, und die Nach dem Vorschlage des Magistrats soll in Abtheilung VIII rührende Besorgniß, daß man im Interesse der ärmeren Be- des Bebauungsplans westlich und parallel der Jagowstraße eine völkerung, die nur Sonntags einkaufen kann, die Leute länger neue Straße 35 a aufgenommen werden, für welche der Alt Ats Nachtrag zu der 42 Nummern umfassenden Tagesordnung arbeiten lassen muß, ist wirklich ganz unnöthig, da die drei Moabit   71 wohnhafte Rentier Gericke, Besitzer des von der ist eingegangen die Petition, welche an die beiden Häuser des Stunden, die wir für die Tetailgeschäfte offen lassen, dafür projektirten Straße durchschnittenen Terrains, die unentgeltliche Landtages in Betreff des Polizeikoften- Gesetzes abgesandt werden völlig ausreichen. Die Bezugnahme auf die Speditions- und lastenfreie Auflassung des erforderlichen Straßengrundes, die soll. Der Gegenstand wird vorweg verhandelt, uachdem Stadtv. geschäfte zeugt von absolutefter Unkenntniß der Verhältnisse. Regulirung, Pflasterung und Entwässerung, sowie für 4 Jahre Singer beantragt hat, auch die Nr. 26 der Tagesordnung, Seit Jahren wird auf diesem Gebiet versucht, dem Unfug die Unterhaltung, Beleuchtung, Reinigung und Besprengung der den dringlichen Antrag betr, der Arbeitslosen, vorab zu ver- zu steuern, daß Sonntags abgerollt wird; was in dieser Straße angeboten hat. handeln. Beziehung geschieht, wird nur durch fortwährende Zahlung von Die Vorlage wird angenommen.

tommen.

Die Stadtverordneten- Versammlung wolle beschließen, den Magistrat zu ersuchen, schleunigst durch Ins angriffnahme städtischer Erd- und Baus arbeiten dafür Sorge zu tragen, daß die in Berlin   befindlichen Arbeitslosen sofori Beschäftigung erhalten.

Stadtv. Singer: Unser dringlicher Antrag ist den Vor

Die Petition wird en bloc ohne Debatte angenommen. Gegen Polizei- Kontraventionsstrafen erreicht. Engros- und Export- Von den Stadtvv. Singer und Genossen ist am Freis die Borwognahme der Berathung des dringlichen Antrages erhebt geschäft wird nicht leiden, wenn Sonntags nicht mehr abgerollt tag, den 26. Februar, folgender dringliche Antrag eingebracht Stadtv. Spinola Widerspruch. Die Petition müsse heute werden darf; man wird dann Sonnabend Abend abrollen. Be- worden: Abend noch abgesandt werden; so dringlich aber sei der Antrag denken Sie doch, daß es in Berlin   Taufende von Handlungs­Singer nicht. Zur Verhandlung werde er heute zweifellos gehilfen giebt in den Kolonial, Bigarrengefchäften u. f. w., die Tag für Tag 16-18 Stunden arbeiten müssen; diesen den freien Stadtv. Singer: Wenn Herr Spinola überhaupt die Sonntag Nachmittag zu gewähren, ist ein Wert wenn nicht der Absicht hat, den Antrag heute zu verhandeln, so ist es doch Gerechtigkeit, so doch der Menschlichkeit. Alle diese Einwände ziemlich gleichgiltig, ob er um 3/46 oder um 1/28 verhandelt wird. also wiegen federleicht gegen den immenſen Vortheil, Ich halte aber auch aus einem anderen Grunde an meiner Bitte den Tausende von Bürgern durch unsern Antrag erlangen. fest. Der Antrag ist als dringlicher eingereicht und es ist der Höchstens eine Handvoll Geschäfte werden augenblicklich eine gängen entsprungen, welche hier in Berlin   vor einigen Tagen Versuch gemacht worden, mit der Mitwirkung des Vorstehers fleine Unbequemlichkeit haben; da sollte die Entscheidung doch gespielt haben. Natürlich fann es nicht meine Absicht sein, in den Antrag noch vor dem heutigen Tage zur Verhandlung zu nicht schwer fallen. Wenn Herr Meyer I bei der ersten Lesung eine Untersuchung einzutreten über die Frage, wem an diefen bringen, wie wir es als in der augenblicklichen Lage begründet ausführte, daß die jungen Leute in den Bank- und Handels- bedauerlichen Vorgängen eine Schuld beizumeffen ist. Was wir erachteten. Der Vorsteher hat indeß von seinem Rechte der Be- geschäften die glücklichsten Menschen feien, so zeugt das nicht von mit unserm Antrag beabsichtigen, ist, gegenüber den Zuständen rufung einer außerordentlichen Sitzung feinen Gebrauch gemacht, einer ausgereiften Erkenntniß der Dinge; diese jungen Leute wie sie sich in diesem Winter herausgebildet haben, noch einmal und so mußte der Antrag heute auf die Tagesordnung kommen. würden immerhin noch mit den Rechtsanwälten und Justiz an die Versammlung zu appelliren, noch einmal zu verfuchen, Da würde es der Sachlage vollkommen entsprechen, wenn ein räthen in aus der Noth des Tages heraus gestellter Antrag 3 siner Beit Statt unserer Versammlung tauschen.( Seiterkeit.) dasjenige Mittel, welches wir als das zweckmäßigste und einzige voran zu marfchiren lehnt die städtische städtische Be ansehen, um der Arbeitslosigkeit zu steuern, hier zur Geltung besprochen wird, wo die ganze Versammlung noch in der Lage hörde ab, den fozialpolitischen Gedanken der Erweite- bringen. Denn darüber tann fein Zwei, el sein, daß die in Berlin  ist, ihre Sympathie oder Antipathie für den Antrag gelten läßt es anderen Städten, diesen Weg zu beschreiten. In Frankfeit doch in Verbindung mit den Borgängen zu bringen ift, der Sonntag cube nutzbar zu machen, und über leider in so überaus großem Umfange vorhandene Arbeitslosig

zu machen. Die Borwegnahme der Berathung wird abgelehnt.

In die Steuerdeputation wird Stadtv. Dr. 3 adet ge Frankfurt   hat der Magistrat ein Ortsstatut vorgeschlagen, nach auseinandergehalten werden die Vorgänge an den Vormittage wählt; für die Wahl in die Straßenreinigungs- Deputation erhält dem eine Bürgermeister- Konferenz für Frankfurt   und die um- und die Szenen, die sich des Abends abgespielt haben. Stadtv. Bogtherr 12 Stimmen; gewählt wird Stadtv. liegenden Städte 3 Stunden für Ladengeschäfte, 2 Stunden für glaube, ich habe in dieser Versammlung nicht nöthig, nur Plischte mit 78 Stimmen. Engrosgeschäfte vereinbart hatte. Das Statut ist voracleat und Wort darüber zu verlieren, daß teine organisirte Partei, möge fie