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Br. 16. 19. Jahrgang. 4. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Zu den Gemeindewahlen!

In vielen Orten liegen die Listen zur Gemeindewahl auch am Sonntag im Amtsbureau zur Einsicht aus. Wo folches geschieht, bietet sich den Parteigenossen besondere Gelegenheit, die Wähler auf diesen Umstand aufmerksam zu machen und sie aufzufordern, die freie Zeit am Sonntag zu einem Gang aufs Amtsbureau zu be­muzen. Benuze daher jeder Parteigenosse den heutigen Tag zu fleißiger Agitation!

Sonntag, 19. Januar 1902.

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der

bezüglichen, von unsren Genossen Wulschleger vertretenen Auffassung, stalten, da ja ein mittelbares oder unmittelbares daß man auf die Einführung der Krankenversicherung vor 8 ichtigungsrecht nur auf dem Gebiet des Gesinderechts läufig verzichten wolle, dagegen das Haftpflichtgesetz bestehe. Dem gegenüber wurde betont, daß ja auch See im Sinne der Erweiterung seines Geltungsbereiches re- Leuten gegenüber auf Grund Bestimmungen vidieren gehen werde. Für die Revision des Haftpflichtgefeges erflärte von und an die Einführung der Unfall Versicherung Seemannsordnung Schläge als berechtigte Aufmunterungen" einem Gericht ausgelegt, also auch hier unmittel­sich vor einiger Zeit der schweizerische Touristenverein auf seiner bares Büchtigungsrecht konstruiert sei. Dem wurde erwidert, daß Jahres Versammlung und zwar im Sinne der Ausdehnung eine Revision der Seemannsordnung bald zu erwarten sei und es der Haftpflicht, der Einführung der Versicherungspflicht der fraglich sei, ob ohne ausdrückliche Bestimmung im Bürgerlichen Geſetz­Unternehmer, sowie der Abschaffung des Entschädigungsmaximums, buch eine Specialbestimmung der Seemannsordnung getroffen würde. das jezt 6000 Fr. beträgt und daher viel zu niedrig ist. Der Widerspruch wurde hierauf zurückgezogen und die jetzige Fassung

Da die

Für Wähler, welche verhindert sind, die Wählerliste ein Von der kantonalen Gefeßgebung ist nicht viel, genehmigt. Bei der Beratung im Plenumn des Reichstags wurde zusehen, haben an verschiedenen Vororten sich Parteigenossen bereit aber immerhin einiges von Bedeutung zu erwähnen. Da ist im wiederholt( in den Sigungen vom 22. und vom 30. Juni 1896, erklärt, sich dieser Mühe zu unterziehen. Es empfiehlt sich, die letzte Kanton Zürich noch gegen den Schluß des Jahres zu in stenographische Berichte Seite 2806 und 3048) ohne Widerspruch bea Steuerquittung mitzubringen. Wir geben nachstehend die Adressen der Boltsabstimmung das fortschrittliche Wasserbau- tont, daß das direkte und indirekte Züchtigungsrecht" durch das derjenigen Personen bekannt, an die man sich im Verhinderungs- Gesetz angenommen worden; im Kanton St. Gallen ein Gefeß, Einführungsgefes gestrichen ist. mung bes stet. fall wenden wolle: betreffend die Erhöhung der Besoldungen der Volts= Die auffällig verkehrte Auslegung des Art. 95 durch den preu­Brit: Drechsler A. Gau, Chausseestr. 40. Cigarrenhändler schullehrer; im Kanton Tessin ein Gesez über die ßischen Polizeiminister gab wiederholt Veranlassung, im Reichstage A. Ninge, Bürgerstr. 68. Restaurateur Weniger, Werderstr. 27. Die unentgeltliche Geburtshilfe und im Kanton Genf larzustellen, daß der preußische Minister in seinem Erlaß das Reichs­Listen liegen von vormittags 8 bis nachmittags 3 Uhr im Gemeinde- ein Gesez über die Erleichterung der Einrecht verletze. Am 17. Januar 1899 interpellierte der Abgeordnete hause, Zimmer 1 zur Einsicht aus. bürgerung. Aus der Gemeindepolitik ist die verv. Dziembowski den Staatssekretär des Junern, am 22. Februar Rummelsburg : Gebauer, Neue Prinz Albertstr. 17; Walle, ständigere Behandlung der Arbeitslojenfrage 1899 ich den Staatssekretär des Reichsjustizanites über den gesetz­Türrschmidtstr. 83, part.; Gastwirt Bendling, Goethestr. und Stant- au erwähnen, indem immer mehr die Pflicht zur Fürsorge für die widrigen Erlaß. Kein Mitglied der Regierung, kein Mitglied des straßen- Ecke; Gastwirt Henning, Schillerstr. 26; Gastwirt Müller , Arbeitslosen anerkannt wird, die früher allgemein bestritten war. Neichstags unternahm den Versuch, die ministerielle Frrlehre zu ver­Türschmidtstr. 37; Gastwirt Burgenger, Stantstr. 44. Die Liften liegen Aus der Anerkennung dieser Pflicht folgt sodann die Gewährung teidigen. vom 15. bis 30. Januar im Rathaus aus. von Arbeit oder Unterstüßung, wobei letztere nicht als als Almosen­Nach allebem ergiebt Wortlaut, Zwed, Entstehungsgeschichte des Friedrichsfelde : Restaurateur J. Loße, Luisenstr. 20. Die genöffigkeit qualifiziert wird. Die Städte Zürich , Basel und Bern Art. 95 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch flar, Liste liegt aus im Gemeindebureau, Schloßstr. 24, von 9-1 Uhr und gehen auf diesem Gebiete mit der modernen Auffassung voran. daß auch das mittelbare" Züchtigungsrecht der altpreußischen von 3-5 Uhr. Im Vordergrude der Politik des neuen Jahres steht die 8 oll. Gefinde- Ordnung seit dem 1. Januar 1900 beseitigt ist. 1804 Friedrichshagen : Otto Barth, Ahorn- Allee 19; Paul Buhn, politik, deren weitere Gestaltung unverkennbar von den Rüd Wilhelmstr. 65. wirkungen der bezüglichen Vorgänge in Deutschland stark beeinflußt Lichtenberg : Die Wählerlisten liegen Wochentags von 8-3 Uhr wird. Im Herbste finden die Nationalrats Wahlen statt, und Sonntags von 9-12 1hr im Rathause aus. Die Einsichtnahme voraussichtlich auf Grundlage der Ergebnisse der Volkszählung ist um so mehr notwendig, als nach den neuen Listen von 1900, wonach die bisherige Zahl von 147 Abgeordneten die Ersazwahlen erfolgen. Folgende Personen werden für um 19 auf 166 erhöht wird. Hoffentlich erhält auch die Wähler, die behindert sind, die Listen nachsehen: I. Bezirk: Krause, Socialdemokratie den ihr gebührenden Anteil an den 19 neuen Sitzen, Wilhelmsberg, Berlinerstraße; Bastian, Hagen- und Gudrunstraßen- die ja ausschließlich auf die Städte und Industriegegenden entfallen, Ede, II. Bezirk: Frante, Wilhelm und Frenestraßen Ede; Schulz, also auf die Zunahme der Arbeiterbevölkerung. Eine Vervielfachung Prinzenallee 6.4 III. Bezirk: Weißpflud, Wartenbergstr. 68; Grauer, der heutigen Zahl von 4 socialdemokratischen Abgeordneten wäre sehr Frankfurter Allee 197. IV. Bezirk: Lutterbüfe, Friedrich Karlstr. 11; wünschenswert, um den Einfluß der Arbeiterschaft auf die eid­Dadke, Friedrich Karlstr. 26. Steuerzettel ist als Legitimation er genössische Gesetzgebung und Berivaltung zu stärken. wünscht. Die Gestaltung der seit längerer Zeit ungünstigen wirts schaftlichen Verhältnisse der Schweiz im neuen Jahre steht im engsten Zusammenhang mit deren Gestaltung in Deutschland . Tritt hier eine Besserung ein, so wirkt sie auch auf die Schweiz belebend; dauert die Krise aber ungeschwächt fort oder erfährt sie gar noch eine weitere Verschärfung, so wird es in der Eine Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse wäre dringend zu zukommen, so ungern ich auch den Naum des Vorwärts" für der Eine Beſſerung der wirtschaftlichen Verhältnisse peiz ebenso fein, Borwärts" zwingt mich, nochmals auf seine Antikritik zurüd­wünschen, leider ist aber für ihren Eintritt wenig Aussicht vor- artige Bolemiten in Anspruch nehme. handen. Auf Bernhards Einleitung zu antworten, verzichte ich; bemerken will ich aber, daß, wenn er es empörend" findet, daß ich Calwers Ausführungen über Zonfragen für nicht minder tonfus dürften noch manche andre Genossen sein es noch weit empörender finde, wenn ein Genosse in exponierter Stellung zu derselben Zeit, wo unsre Partei in Presse und Versammlungen mit Aufbietung aller Straft gegen den Bollwucher fämpft, mit einer Schrift hervortritt, in der er sich die Argumente der Hochschuzzzöllner aneignet und dadurch der gegnerischen Presse die willkommene Gelegenheit zu Anzapfungen und Verdächtigungen bietet.

Groß- Lichterfelde : K. Wenzel, Lankwizerstr. 6 I, für die Genoffen auf der Anhalter Seite( östlich der Bäte), Restaurateur Ernst Richter, Chausseestr. 104, für die Genossen auf der Potsdamer Seite( westlich der Bäle). Die Wählerlisten liegen von 8-8 Uhr im Rathause aus.

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Lankwitz : Garbrecht, Kaiser Wilhelmstr. 45. Ferner im Ferner im Restaurant Jägerheim, Victoriastr. 33. Die Listen liegen im Amts­hause aus.

Nowawes : Die Wählerliste ist beim Restaurateur R. Gruhl, Priesterstraße, einzusehen. Zur Auskunfterteilung ist Grubl sowie der Genoffe N. Lange, Wallstr. 62, jederzeit bereit.

Bankow. Die Wählerlisten zu den bevorstehenden Gemeinde­rats- Wahlen find an folgenden Stellen einzusehen: H. Klingenberg, Kaiser Friedrichstr. 12; J. Mirte, Berliner - und Mühlenstraßen- Ecke; C. Hoffmann, Mühlenftr. 25; Clemen, Wollant- und Görschstraßen Ede; Rögner, Cigarrengeschäft, Brehmestr. 60; Richter, Wollantstr. 92; Löse, Wollantstr. 59, d

Reinickendorf . Die Wählerlisten zu den Gemeindewahlen liegen von 10 bis 8 Uhr im Rathause aus. Wähler, die ver­hindert find, die Listen einzusehen, mögen ihre legte Steuer­quittung für Often beim Restaurateur H. Puzierer, Provinz- und Granatenstraßen- Ede, sowie beim Restaurateur Händel , Gesellschafts­firaße 33, abgeben; für den Westen bei A. Engel, Eichborn­Straße 78-74.

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Nieder Schönewveide: Christian Hofmann, Hasselwerberstr. 4. Steglitz : Schellhase, Ahornstr. 15 a. Stable, Cigarrenladen, Herderstr. 31. Ost, Cigarrenladen, Dippelstr. 29. Struse, Cigarren laden, Schloßstr. 118. Cramer, Marksteinstr. 1. Lewandowski, Düppelstr. 7. Bolf, Schildhornstr. 78. W. Krüger, Heesestr. 1. Tempelhof:. Flieg, Berlinerstr. 33. M. Müller, Berliner­Straße 41. M. Schmidt, Berlinerstr. 43 a. A. Thiel, Friedrich Wilhelmstr. 17. E. Ladewig, Restaurant, Neueftr. 1, Ede der Dorf straße. Die Annahme von Aufträgen erfolgt wochentags von 712 s: bis 81/2 Uhr abends, Sonntage von 11 bis 1 Uhr mittags. Mariendorf : Herm. Lehmann, Bergstr. 81. Serm. Schütte­top, Chauffeestr. 17.

Damit ist freilich dem Interesse des Gefindes noch lange nicht genügt. Von einer wirklichen Beseitigung des Züchtigungsrechts kam man erst sprechen, wenn jede Thätlichkeit und grobe Beleidigung ( wie z. B. in Baden und Hessen und wie gegenüber den gewerblichen Arbeitern) zum sofortigen Dienstaustrift berechtigt." Gesindeordnungen des preußischen Staates solche Vorschrift nicht enthalten, so läßt sich nur raten, solchen Austrittsgrund ausdrücklich ein Rat, der von Eltern und Vormündern zur zu vereinbaren Leider hat die Beit eines Gefindemangels befolgt werden kann. Dienstbotenbewegung" in Berlin , die m. E. außerordentlich über­fchägt wird, soviel mir bekannt, bislang nichts zur Verwirklichung dieses Rechts durch Koalierung gethan. Berlin , Januar 1902, Arthur Stadthagen . 008

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Ein letztes Wort der Entgegnung. Die Erividerung des Herrn Georg Bernhard in Nr. 13 des

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Besteht der Prügelparagraph der altpreußischen Gesinde- halte als die des Professors Ruhland, ich und derselben Aufsicht

Ordnung noch zu Recht?

In der Besprechung des Stillichschen Buches über die weiblichen Dienstboten( Vorwärts" Nr. 6) wird angeführt, daß auch Stiller die Ansicht vertritt, die Prügelparagraphen seien trop des§ 95 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gefeßbuch aufrechterhalten. Diese irrige Annahme Stillichs deckt sich mit den Ausführungen des preußischen Polizeiministers in seinem Erlaß vom 11. August 1898. Bei der großen Wichtigkeit dieser Frage erscheint es insbesondere mit Rücksicht auf die nicht unerhebliche Verbreitung der ministeriellen Irrlehre angebracht, etwas ausführlicher die Frage zu behandeln.

§ 95 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch schreibt vor: Gin 8ichtigungsrecht steht dem Dienstberechtigten. dem Gefinde gegenüber nicht gut."

Nun zur Sache selbst: s

I. Bernhard bestreitet, daß er mich hat sagen lassen, nach Calwers Ansicht würde stets der Zoll vom Ausland getragen. Zum Beweise genügt es, folgenden Saz Bernhards zu wieder­holen:

Was zunächst den ersten Teil dieses Gedankenganges betrifft, so glaubt Calwer selbstverständlich nicht, daß stets jeder Zoll voni Auslande getragen wird. Er hat nicht annehmen können, daß irgend ein Stritifer ihn für solchen Ignorauten halten will­ich sage absichtlich nicht: tann. Nachdem er jedoch aus der Cumowschen Keritit eines Besseren belehrt worden ist, hat..

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Wovon soll denn Genosse Calwer durch meine Kritik belehrt worden sein? Doch nur davon, daß ich ihm unterstellt hätte, es würde stets jeder 8oll" vom Auslande getragen. Daß nun, nachdem Bernhard auch nicht einen einzigen Satz aus meiner Kritik für seine Unterstellung beizubringen vermag, er den Rückzug antritt, finde ich ganz begreiflich, weniger begreiflich aber, daß er sich ein­fach auf das Abstreiten verlegt, obgleich ein Blick auf seine Antikritik zum Bewese des Gegenteils genügt.

Bis zum Erlaß des Bürgerlichen Gesetzbuches ließen eine Reihe Gefinde- Ordnungen ein Büchtigungsrecht zu: ein Teil unmittelbar, ein Teil mittelbar, wie§§ 77-79 der altpreußischen Gefinde- Ordnung nämlich durch Gewäbrung der Straflosigkeit leichter, seitens der Herrschaft begangener Mißhandlungen. Beide Sorten Prügelrecht sind bereits durch§2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und Artikel 2 der Reichsverfassung beseitigt. Denn fie betreffen eine Materie( Be­leidigung und Körperverlegung und die Art ihrer Verfolgung), welche durch das Reichs- Strafgesetzbuch und die Strafprozeßordnung geregelt find. Indes hat sich die gelehrte Rechtsprechung( Reichsgerichts- Ent scheidung Band II S. 7) der Sorte mittelbares Prügelrecht" durch eine zwar nicht richtige, auch nicht logische, aber doch angewendete Auslegung liebevoll angenommen. Es konstruierte": das Gesetz( die Auch, daß ich an entscheidender Stelle Calivers eignen Ausdruc altpreußische Gesindeordnung) räumt der Dienstherrschaft ein Büch in der Regel" gebrauche, vermag Bernhard nicht zu leugnen; nur bleibt aber, meint er, tigungs- und Strafrecht gegen das Gesinde nicht ein an einer andren Stelle spräche ich doch von die Herrschaft wegen der in§§ 77-79 umgrenzten Beleidigungen regelmäßiger" Bezahlung des Zolles durch das Ausland. habe und Mißhandlungen von gerichtlicher Ahndung befreit". So die Das ist richtig. Nur muß ich gestehen, bisher und" bon das um шиб Rechtslage bis zum Bürgerlichen Gesetzbuch. stets" nicht für identisch gehalten, sondern für regelmäßig" das gehalten, was der Regel entspricht. Nebrigens gebraucht Caliver selbst nicht überall die Einschränkung in der Regel", sondern sagt in dem zweiten von mir angezogenen Beispiel ganz allgemein:" Wie aus dem früher Gesagten hervorgeht, zahlt aber bei industriellen Waren den Zoll

Weißensee : Emil Schumann, Lehderstr. 118. Julius Schiffert, König- Chaussee 39a. Helmte, Heinersdorfer Weg 38. Wilhelm Reste, Rölfeftr. 186, II. Albert Taubmann, Elsaßftr. 15, II. H. Sorrer, Straßburgftr. 56.

Wilmersdorf : Natusch, Uhlandstr. 71. Kraft, Pariserstr. 51. Witte, Berlinerftr. 40. Stubloff, Bruchsalstr. 14. Rubloff, Bruchsalstr. 14. Nidel, Uhland­Straße 108,

Saleusee( zu Wilmersdorf gehörig): Hilpert, Kurfürstendamm Rr. 126. Meyer, Georg Wilhelmstr. 20. Zehlendorf : Aug. Wirth, Auguststr. 6. G. Semmler, Beeren ftraße 3. H. Böhm, Grunewaldstr. 4a. O. Bielice, Potsdamer­straße 8. H. Koester, Neuestr. 3. E. Krausen Mittelstr. 10. D. Jätel, bon morgens 8 bis nachmittags 3 Uhr im Zimmer 2 des Gemeinde­hauses aus.

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ngdorf

Spandauerstr. 26. 2. Baulif, Düppelstr. 12. Die Wählerliste liegt Umstand, daß ja mindestens das unmittelbare Züchtigungsrecht bereits heutzutage das einführende Ausland einen einzigen Satz beizu

II. Ebenso wenig vermag Bernhard einen bringen, in dem ich Calwer sagen lasse, es würde nur mit Ber lust" exportiert. An der Stelle, die Bernhard anzieht, spreche ich lediglich von den andauernden und regelmäßigen Ber Inften einer Exportfirma. Bernhard versteht anscheinend unter dem Export einer Firma den Gesamtexport; für diese Ber wechslung bin aber nicht ich verantwortlich.

III. Bernhard behauptet, daß Caltver gar nicht daran denkt, voller daß wir bei unsrem Export nach Amerika den Zoll in Höhe" bezahlen. Mag sein, daß Genosse Calier das nicht denkt. Darum handelt es sich jedoch gar nicht, sondern lediglich darum, was Calwer gejagt hat. In dieser Hinsicht aber steht fest, daß er, wie die Citate in Nr. 8 zeigen, einmal von einer Zahlung des Zolles ,, fast in seiner ganzen Höhe" durch das Exportland, and das andre Mal einfach von einer Bezahlung des Bolles auf in­dustrielle Waren durch das einführende Ausland spricht. Wenn Bernhard weiter auf Calwers Schrift über die Meist­begünstigung der Vereinigten Staaten " hinweist, so vergißt er hinzu zufügen, daß dieses Buch ersten a ch Veröffentlichung meiner Kritit der Calwerschen Broschüre über den Arbeitsmarkt" erschienen ist. Die Gabe, vorauszuwissen, was in Büchern stehen wird, die erst geschrieben oder gedrudt werden, besige ich nicht.

Nach dem Sprachgebrauch ist unter dem Ausdruck Züchtigungsrecht im§ 95 des Einf. Gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch sowohl das unmittelbare wies die mittelbare, durch Ge­währung von Straflosigkeit eingeräumte Büchtigungsrecht zu ver­stehen und sollte darunter verstanden werden. Das zeigt einmal der durch das Reichs Strafgesetzbuch obsolet geworden war. Es wird das aber auch durch die Entstehungsgeschichte des§ 95 erwiesen. Diese muß eingehender dargelegt werden, weil der Be­richt der Kommission nur einen kleinen Teil derselben enthält. Zur Lage in der Schweiz . Die Oberflächlichkeit des Kommissionsberichts hat der völlig ver tehrte Ansicht des Polizeiministers Nahrung gegeben. Zürich , 13. Januar. ( Eig. Ber.) Aus den Rückblicken der Presse Wie entstand die Vorschrift bes Artikels§ 95? auf das verflossene Jahr ist als ein schäzbarer socialer Fortschritt In der Reichstagskommission zur Vorberatung des B. G. B. die Einführung der Militärversicherung zu erwähnen. wurde von 2 Seiten, seitens eines Centrummitgliedes( Gröber) und Dieselbe wvar seiner Zeit mit der Kranken- und Unfall seitens der Socialdemokraten( Frohme und mir) beantragt, den Art. versicherung verbunden und so mit derselben auch verworfen 95 des Einführungsgesetzes zum B. G. zu streichen( Drucksachen worden, trotzdem gegen sie von leiner Geite etwas vorgebracht der Kommiſſion 38 Nr. 5 und 42 Nr. 15). Diese Anträge wurden worden war. Es wurde dann die Militärversicherung allein wieder abgelehnt. Ferner war von denselben Seiten bezüglich des Büchti­aufgenommen und da gegen das Gesetz das Referendum nicht er- gungsrechts beantragt: griffen wurde, ist es bereits in Kraft getreten. Das Gesetzt schafft 1. seitens des Abgeord. Gröber( Drudi. 35 Nr. 8) hinter§ 610" cine flare Grundlage für die Entschädigungsansprüche aus Strankheit( d. i. jetzt§ 618) nachstehende Vorschrift als§ 610 a folgen zu lassen: und Unfall, die im Militärdienste zugezogen wurden und es ergiebt Eine Züchtigung des zur Dienstleistung Berpflichteten steht dem Dienst­ferner die zu zahlenden Entschädigungen. Danach erhält der im berechtigten nicht zu"; 2. von unsrer Seite( Druds. der Komm. 44 Nr. 17): als§ 610e tägliche Unterstützung von 5 Fr., während sie für Unteroffiziere einzuschalten: Eine Strafgewalt oder ein Züchtigungsrecht steht dem und Soldaten gleichermaßen 3 Fr. beträgt. Dauert die Erwerbs Arbeitgeber gegenüber dem Arbeiter und dem Arbeiter gegenüber dem unfähigkeit länger als 30 Tage, so wird für jeden folgenden Tag Arbeitgeber nicht zu"; eine Entschädigung nach Maßgabe des Tagesverdienstes der Ve 3. seitens der konservativen Kommissionsmitglieder: hinter IV. Ferner bestreitet Bernhard, daß bei Calwer etwas davon troffenen vergütet. Bei gänzlicher Erwerbsunfähigkeit werden§ 610 folgenden§ 610a anzunehmen: Dienstverpflichtete unter stehe der Zoll, den die Vereinigten Staaten von dem deutschen 70 Proz. des Tagesverdienstes vergütet, bei mir teilweiser entsprechend 16 Jahren sind der elterlichen Zucht des Dienstberechtigten unter- Export nach dort erheben, würde, von deutscher Seite weniger, wobei aber Tagesverdienste von über 7,50 Frant worfen, wenn sie in die häusliche Gemeinschaft des Dienstberechtigten bezahlt das sei mur meine Erfindung. Demgegenüber außer Betracht bleiben. Bei gänzlicher Hilflosigkeit und gleich aufgenommen sind. Eine Züchtigung der zur Dienstleistung ver- sei nochmals festgestellt, was Calier sagt: zeitigem Rotbedarf kam dieſe Entſchädigung in der vollen Höhe des pflichteten Berfonten, welche das 10. Lebensjahr vollendet haben, anrechnungsfähigen Tagesverdienstes gewährt werden. Im Todes steht dem Dienstberechtigten nicht zu"( Drudi. 51 der Reichstags­falle leiftet die Versicherung 40 Frank an die Bestattungskosten, 40 Broz. kommission). liminde siwoz des Jahresverdienstes des Verstorbenen an die hinterlassene Witwe In der Debatte wurde auf die oben erivähnte Entscheidung des und 65 Proz. desselben, wenn auchpensionsberechtigte, d. h. nicht über Reichsgerichts hingewiesen, aber allseitig anerkannt, daß 18 Jahre alte Kinder da sind. Bemerkenswert ist, daß auch adoptierte, auch dies mittelbare 3üchtigungsrecht bejeitigt legitimierte, außer eheliche oder Brustkinder in gleicher werden soll, das befagen auch die Anträge zu 2 und 3, eventuell Weise wie ehelich geborene Kinder unterstützt werden. Die Kosten möge die Redaktionstommission eine dies ausdrüdende Form den 250 Millionen Mart Bollerhoben. Diesen Zoll aber trägt, der ganzen Versicherung trägt der Bund. Man darf also mit allem Anträgen geben. Bei der Abstimmung wurde der oben zu 8 mit- wie Calwer versichert, das die Waren einführende Ausland. Wer ist Recht diese neue Einrichtung als einen bedeutsamen socialen Fort- geteilte Antrag abgelehnt, der zu 1 erwähnte angenommen. Nachdem nun aber dieses Ausland", das die deutschen Waren einführt, doch schritt anerkennen. später die Anträge auf Streichung des Artikels 95 des Einführungs- wohl Deutschland . Sollte aber Bernhard den Nachdruck darauf legen, In Bezug auf die Wiederaufnahme der beiden bürgerlichen gefeßes abgelehnt waren, beantragte die Redaktionsfommission einige daß Calier nur von industriellen 28aren" spricht, fo Versicherungen erklärte in der letzten Dezembersession der Bundes- Tage später, den angenommenen§ 610a von dort zu entfernen und möchte ich ihn ersuchen, sich anzusehen, was wir in den letzten Jahren versammlung Bundesrath Deucher in Zustimmung zu der in der jezigen Fafjuna als Abjay 8 bes Artitels 95 zu ge nach Amerita ausgeführt haben, und von welchem unires.

eine

den

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Bon den circa 866 Millionen Mart 3olleinnahmen, die in

wurden aus der deutschen Einfuhr circa 200-250 Millionen, also annäherud 25 Proz. derselben, aufgebracht. Wie aus dem früher Gesagten hervorgeht, zahlt aber bei industriellen Waren den Zoll heutzutage das einführende Ausland...

Also von der deutschen Einfuhr werden in Amerika 200 bis