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Br. 28. 19. Jahrgang. 3. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Der Bauarbeiterschuß und die Baupolizeiverordnung

vom 1. Oktober 1901.

her fremd war andres Kapitel welches dem größten Teil der Arbeiter selbst bis­

Es

Jm Januar 1901 wandten sich die Berliner Arbeiter in einer Petition an den preußischen Landtag, da mittlerweile Graf Posa­dowsky im Reichstag erklärt hatte, daß die Frage des Bauarbeiter Schutzes durch Reichsgesetz nicht geregelt werden könne, sondern Sache der einzelnen Landesregierungen sein muß. In dieser Petition, welche ein wichtiges Aftenstück in der Geschichte Seit einer Reihe von Jahren betreiben die organisierten Berliner des Bauarbeiterschutzes darstellt, wurden alle die mißlichen Banarbeiter eine umfangreiche Agitation für die Einführung von Schutz- Bustände, unter denen die baugewerblichen Arbeiter leben maßregeln und Vorschriften zur Verhütung von Unfällen, um einen müssen, beleuchtet. In dieser Schrift wurde aber auch ein Schuße für Leben und Gesundheit der im Baugewerbe bethätigten behandelt: das der Berufskrankheiten. Arbeiter zu gewinnen. Bum erstenmal wurde im Jahre 1895 feitens der Generalfommission in Deutschland in allen Städten eine wurden Vorschläge gemacht, wie dem abgeholfen werden könne. umfangreiche Enquete über die im Baugewerbe bestehenden Mißstände arbeiterschutzes zu lösen, sondern durch ein einheitliches Landes­Nicht durch Polizeiverordnungen ist die Frage des Ban aufgenommen. Ein geradezu erdrückendes Anklagematerial gegen die Unternehmer im Baugewerbe, über die umerhört leicht angefeß, Baugesetz, dessen dessen Normativbestimmungen für das gefamte Die Üleberwachung der Aus­finnige Art, wie in diesem Gewerbe mit dem Leben und Königreich Preußen gelten. der Gefundheit der Arbeiter gespielt wird, gelangte mit dieser führungen dieses Landes- Baugesetzes muß von einer Baugewerbe­Statistit zur Kenntnis. Aber nicht nur Inspektion, zu einem Teil aus den gewerkschaftlich organisierten die Unter gegen Arbeitern bestehend, ausgeführt werden mit einem Wort, es nehnier richtete sich diese Anklage, nein, auch die staatlichen und Gemeindebehörden traf der gleiche Vorwurf. wurden Arbeitercontroleure verlangt. Leider kam durch Trotzdem es bekannt war, welche elenden Zustände in allen Teilen des Reichs im Bau- den vorzeitigen Schluß der Session des Landtages die Petition nicht gewerbe bestanden, war von dieser Seite nichts unternommen, um die Genugthuung, daß durch die Preffe die öffentliche Auf­mehr zur Beratung. Aber die bangewerblichen Arbeiter hatten bessernd einzugreifen. Diese Unthätigkeit mußte um so auffälliger merksamkeit auf die unhaltbaren Zustände im Baugewerbe ge­wirken, als alljährlich durch die Berichte der nordöstlichen Bau- lenkt wurde und fast einmütig für die Forderungen der baugewerb gewerks- Berufsgenossenschaft konstatiert wurde, in welch hohem Maße Menschenleben vergendet werden. Als dann im Jahre 1899 am 20. lichen Arbeiter Partei ergriffen wurde. Dagegen hatte die Petition und 21. Märg in Berlin der erste Bauarbeiterschuß- Stongreß statt des Herrn Felisch, erregt und in einem Artikel durch die Nrn, 20, 21 den Zorn des Vorsitzenden der Baugewerks Berufsgenossenschaften, fand und alles das, was bei der Enquete 1895 gesagt, noch bei und 22 der Baugewerks- Zeitung" versuchte er die Petition der Ar­weitem überholt wurde, hielt es die deutsche Regierung nicht einmal für nötig, der Einladung der Bauarbeiterschutz bemokratische Hezze bezeichnend. beiter zu widerlegen, sie als tendenziös" und social. Kommission, den Kongreß zu beschicken, nachzukommen; die Rüdsicht auf die Dienstgeschäfte", vie es in der Antwort hieß, erlaubten es nicht. Deutlicher fonnte das unter b. Posadowskys Leitung stehende Reichsamt des Innern" seine socialpolitische Rückständigkeit kaum dokumentieren.

A

Der Bauarbeiter Kongreß gab sodann die Richtschnur für ein flares, einheitliches Vorgehen. Aus der Kongreßresolution mögen hier nur die Forderungen in bezug auf die Unfallverhütung er wähnt werden:

" Thatsächlich ist dieses Schußes aber mir gedacht in den§§ 78 bis 82( nach dem neuen 112-118) des Unfallversicherungs Gesetzes und in den§§ 120 a, b c umb§§ 154 und 154a der Reichs- Gewerbe Ordnung. Die angezogenen Paragraphen der Gewerbe- Ordnung sind für das Baugewerbe aber bisher gänzlich ausgefallen, da die Polizeis behörden von den ihnen durch§ 120 gegebenen Befugnissen wenig oder keinen Gebrauch gemacht haben, und eine kaiserl. Verordnung, lant welcher nach§§ 154 und 154a auch die Bauten der Gewerbe­Aufsicht unterstellt werden können, ebensowenig erfolgt ist. Aber auch das Unfallversicherungs- Gesetz ist für die Unfallverhütung auf Bauten belanglos geblieben,

Ferner ist die wichtigste Forderung mit, daß Bautencontroleure aus den Reihen der organisierten Arbeiter als staatliche Beamte au­gestellt werden."

Die Berliner baugewerblichen Arbeiter nahmen die Agitation für die durchaus praktischen Forderungen des Kongresses ungefäumt auf. So wurde im Jahre 1899 eine Kontrolle für Berlin und die Vororte vorgenommen. Die Statistik gab geradezu ungeheuer­liche Mißstände in fanitärer wie sittlicher Beziehung bekannt. Noch in demselben Jahre wurde der Entwurf einer Verordnung des Berliner Polizeipräsidenten bekannt, in der in Bezug auf die Er­richtung von Baubuden und Aborten Vorschriften enthalten waren. Gleichzeitig war dem Magistrat die Vorlage zur Begut­achtung zugegangen.

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unter­

Die in Berlin organisierten baugewerblichen Arbeiter richteten nunmehr im Mai 1900 eine Betition an den Magistrat, in welcher sie die Vorschläge des Polizeipräsidenten soweit ihnen dieselben durch die Preffe bekannt geworden einer fritischen Beleuchtung unterzogen und gleichzeitig praktische Vorschläge breiteten. Vor allem wurde die Errichtung einer Baugewerbe­Inspektion und Ausübung der Kontrolle durch die Arbeiter aus den gewerblichen Organisationen als amtliche Con­troleure verlangt. Bei einer Konferenz, die die Arbeiter mit dem Vertreter des Magistrats, tgl. Baurat Lindemann, hatten, wurde den Arbeitern in vieler Hinsicht Konzessionen gemacht. Vom Polizei- Präsidenten dagegen erhielten die Arbeiter feine Antwort, nicht einmal die Bestätigung, daß die Petition eingegangen sei.

Das Staatsideal der Junker.

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Einige Druckfehlee in den Bruchteilen der Prozentberechnung ge nügten, um den Inhalt der Petition als univahr zu bezeichnen. In der That wurden durch diese Fehler, es waren deren vier, die Sünden der Nordöstlichen Baugewerks- Berufsgenossenschaft nur gemildert.

In einer Gegenpetition, die namens der Baugewerks- Berufs­genossenschaften dann an den preußischen Landtag gerichtet wurde, erklärte Herr Felisch, daß die Berufsgenossenschaften bereits mehr Beauftragte zur Ueberwachung der Ausführung der Unfallverhütungs­Vorschriften eingestellt haben, eventuell noch weitere eingestellt würden. Die Unfallverhütungs- Vorschriften feien teils vervollkommnet, teils wird es noch geschehen usw. Vor allem aber dürfe die Forderung der Bautenkontrolle durch die Arbeiter kein Entgegenkommen finden, das bedeute, daß der Staat sich mit Haut und Haaren der Social­demokratie verkaufe. Herr Felisch nimmt wie gewöhnlich den Mund etwas voll. Zunächst bemerken wir, daß die Unfallverhütungs- Vor­schriften noch dieselben sind, wie sie in der Genossenschaftsversamm­lung in Stettin 1898 angenommen sind.

Mithin widerspricht der diesbezügliche Satz in der Unternehmer­petition den Thatsachen. Daß aber die Forderung der bange: verb­lichen Arbeiter Kontrolle durch die Arbeiter" aufrecht erhalten werden muß, wenn die Erlasse neuer Verordnungen den bangewerb­lichen Arbeitern etwas nügen sollen, wollen wir mit nachfolgendem beweisen.

Mit dem 1. Oktober erließ der Polizeipräsident von Berlin eine Baupolizei- Lerordnung, die, obgleich ziemlich lückenhaft, dennoch ohne 8iveifel einen Fortschritt auf dem Gebiete des Bauarbeiterschutzes bedeutet. Die Verordnung lautet:

Auf Grund der§§ 5 und 6 des Gesetzes über die Polizei­verwaltung vom 11. März 1850( Gesez- Sammlung S. 265) und der§§ 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landes­verwaltung vom 30. Juli 1883( Gesez- Sammlung S. 195) wird hiermit unter Zustimmung des Gemeindevorstandes der Stadt Berlin für den Geltungsbereich der Baupolizei- Berordnung für den Stadtkreis Berlin vom 15. August 1897 folgendes verordnet:

§ 1.

Die Bestimmungen der§§ 2 bis 7 einschließlich finden An­wendung:

a) Bei Hochbauten, wenn einschließlich der Poliere und Lehrlinge mehr als 10 Personen zur Zeit der Rohbau- Ausführung gleich­zeitig auf dem Bau beschäftigt sind; während der Sohbau­Ausführung vorübergehend beschäftigte Arbeiter, wie Zimmer leute und Staafer, werden nicht in diese Bahl eingerechnet.

Sonntag, 2. Februar 1902.

b) Bei Tiefbauten, welche von Unternehmern ausgeführt werden, wenn an einer bestimmten Stelle des Baues mehr als zehn Personen länger als eine Woche gleichzeitig beschäftigt sind. Ausgenommen find Tiefbauten, welche auf bereits angelegten öffentlichen Straßen und Pläßen ausgeführt werden, sofern es sich nicht um solche Bauten( Brückenbauten und dergleichen) handelt, welche auf einem mit festem Bretterzaun umfriedeten Bauplage ausgeführt werden.

§ 2.

1. Zur Unterkunft für die an solchen Bauten(§ 1) beschäftigten Arbeiter bei ungünstiger Witterung und in den Ruhepausen müssen Räume bereit gehalten werden, welche im Mittel in der Regel 2,20 Meter im Lichten hoch, mit Wänden umschlossen und mit einem wasserdichten Dache versehen sind. Die Grundfläche der Näume muß derart bemessen sein, daß die Größe derselben bei Beschäftigung von 11 bis 15 Arbeitern im Mittel 10 Quadrat­meter, 16 bis 20 Arbeiter im Mittel 14 Quadratmeter beträgt. Bei Beschäftigung von mehr als 20 Arbeitern tritt bei jeder Ver­mehrung um je 1 bis 5 Arbeiter eine Vergrößerung der Grund­fläche mindestens um je 2,5 Quadratmeter ein.

2. Die Räume müssen ausreichend Licht- und Luftzufuhr und einen trockenen festen Fußboden haben und auf Erfordern der Ortspolizeibehörde vom 1. November bis 1. April heizbar sein. Bei transportablen Unterkunftsräumen( sogenannten Buden) findet eine Heizung derselben nicht statt.

3. Für die dauernd auf dem Bau beschäftigten Arbeitnehmer ( vergleiche§ 1) sind in den Unterkunftsräumen Sigpläge ein­zurichten. 4. Baumaterialien dürfen in diesen Räumen nicht gelagert werden, durch Gerätschaften darf der unter 1. erforderte Raum nicht beschränkt werden.

5. Bei Tiefbauten müssen die Unterkunftsräume so gelegen sein, daß der Beschäftigungsort eines jeden Arbeitnehmers von der Unterkunftsstätte der Regel nach höchstens 750 Meter entfernt ist. 6. Für schwimmende Unterkunftsräume findet die Vorschrift über die erforderliche lichte Höhe keine Anwendung.

§ 3,

Bei Hochbauten müssen für die im§ 1 bezeichneten Personen Aborte in solcher Zahl vorhanden sein, daß ein Abortsiz für höchstens 25 Personen dient.

Die Aborte müssen derart eingerichtet sein, daß von außen nicht hineingesehen werden kann. Erforderlichenfalls sind vor den Thüren Blenden anzubringen,

Werden auch weibliche Arbeitnehmer beschäftigt, so find für diese besondere Aborte anzulegen, welche von den für die männ lichen Arbeitnehmer bestimmten Aborten getrennt liegen müssen. Für Tiefbauten kann die Ortspolizeibehörde die Herstellung folcher Aborte fordern.

§ 4.

Die nach§ 3 herzustellenden Aborte müssen, sofern sie nicht an eine öffentliche Entwässerungsanlage vorschriftsmäßig angeschlossen werden, mit wasserdichten Tonnen, welche nach Bedarf rechtzeitig fortzuschaffen und durch leere, mittels Saltanstrichs desinfizierte Tonnen zu ersetzen sind, versehen werden. Diese Tonnen sind durch Sitz und Stoßbretter zu verdecken.

§ 5.

Die Unterkunftsräume für die Arbeitnehmer und die Aborte müssen genügend erhellt sein und sind stets in reinlichem Zustand zu halten. Die Aborte sind auch, soweit dies im gesundheitlichen Interesse notwendig, zu desinfizieren.

§ 6.

Bom 1. November bis 1. April dürfen Stuccateur, Buzzer­und Töpferarbeiten in Neubauten nur dann ausgeführt werden, wenn die Räume, in denen gearbeitet wird, durch Thüren und Fenster nach außen hin verschlossen sind. Die nur vorläufige Anbringung derartiger Verschlüsse ist für genügend zu erachten.

§ 7.

In Räumen, in denen offene Coatsfeuer ohne Ableitung der entstehenden Gase brennen, darf nicht gearbeitet werden. Solche Räume find gegen andre, in denen gearbeitet wird, dicht abzuschließen. Sie dürfen nur vorübergehend von den die Coakskörbe beaufsichtigenden Personen betreten werden.

Wo die örtlichen Verhältnisse des Bauplazes die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung ganz oder teilweise aus­

verhaftet bleibe. Die nötige Remedur wurde freilich bald geschaffen, sich zu den konservativen Grundsäßen ausschließlich bekennen und das indem König Friedrich Wilhelm dem Nächer der gekränkten Standes- Baterland allein gerettet, das Ministerium ausschließlich gehalten zu ehre die verdiente Begnadigung angedeihen ließ; bei gemeinen Mördern haben vermeinen, wollen das große Wort führen, die Direktion an war das keineswegs eine Gepflogenheit. Wie kann man aber auch einen todeswürdigen Verbrecher mit einem konservativen Duellanten ver­gleichen?-

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geben und die Gesellschaft reglementieren. Ew. Excellenz erkennen das Gute und Tüchtige, was solche Männer seiner Zeit geleistet, Bu Kaifers Geburtstag haben die Junker ihre altbewährte gewiß dankbarer wie jeder andre an, aber diese Männer treten an Loyalität in empfehlende Erinnerung gebracht, indem sie durch den In diese entschwundenen Tage der näheren Vergangenheit führt maßlich aus ihren Schranken, wenn sie jetzt die Autorität der Regies Mund des Freiherrn v. Manteuffel, ihres Vicepräses im Herrenhaus, uns ein eben erschienenes Urkundenwerk*) zurück, das neben massen- rung angreifen und über Verrat flagen, sobald man sich nicht ihrem 1. a. erklären ließen:" Die Liebe zu unserm föniglichen Herrn ist hafter Spreu doch auch nicht wenig brauchbaren Weizen ergiebt: einseitigen Willen unbedingt unterwirft. Eine jede Frage wird unauslöschlich in unsre Herzen geschrieben. Die Trene, mit der nämlich zahlreiche zwischen 1850 und 1852 verfaßte Originalschreiben von ihnen zur Eristenzfrage gestempelt. Heute ist es die Preß, vir unverbrüchlich zu ihm stehen, fie ist ein heiliges von gewichtigen offiziellen Persönlichkeiten, wie von König Friedrich morgen die Zoll- und dann wieder eine Kulturfrage." Ein andermal Erbteil unsrer Väter, fie endet mit unsrem Tode und Wilhelm IV. und seinem Bruder, dem Prinzen von Preußen, meint derselbe ganz naiv:" Der gute und ehrliche dicke wird auf unfre Söhne und Enkel übergehen." Besonders glän- von dem Petersburger preußischen Gesandten, General v. Rochow, General( Gerlach) ist in der Umgebung des Königs unentbehrlich, zend bewährt hat sich die anspruchslose unterthänigkeit von dem Ministerpräsidenten Otto von Manteuffel und last not allein er sollte mit dem Ministerium, das er doch aufrichtig verehrt, unserer Edelsten und Besten in den herrlichen Zeiten, als ein anderes least von dem Haupt der geheimen Nebenregierung, dem einen Baft schließen, dahin gehend, daß, sobald er mit demselben Mitglied des Stammes der Manteuffel preußischer Ministerpräsident Generaladjutanten von Gerlach. Hier giebt der letztere sich freilich übereinstimmt, was die Regel ist, er die Meinung des Ministeriums war: in jenem unvergeßlichen Jahrzehnt preußischer Geschichte, das nicht so unverhohlen und chnisch, wie in seinem unschäzbaren dem Könige gegenüber mit aller seiner eigentümlichen Geistesstärke man vorzugsweise als die Reaktionszeit zu bezeichnen pflegt. Memoirenwerf. Er spricht in seinen Briefen an den Minister- verteidigt, daß er jedoch im Fall einer entgegengefeßten Auffassung Wohl in keinem anderen Ereignis dieses lehrreichen Dezenniums präsidenten nicht, wie dort, von Otto v. Manteuffel als dem Ober- schweigt." Das möchtest Du wohl! Die Kamarilla dachte natürlich gelangt das innerste Wesen und das gegenseitige Verhältnis der teuffel, von seinen Brüdern als dem Unter- oder Ackerteuffel und als nicht im Traume daran, fich zum Sklaven ihrer dienstbaren Geister damals herrschenden Kreise zu gleich prägnantem Ausdruck, wie dem Flügelteuffel. Wenn aber auch seine Willenskundgebungen zu erniedrigen, und so ließ es sie natürlich auch furchtbar kalt, in dem Lebensende des Berliner Polizeipräsidenten v. Hinkeldey und hier verbindlich in der Form sind und sich manchmal nur als wenn man ihr vorwarf, weniger antikonftitutionell" zu sein, als den begleitenden Umständen. Sinkeldey stand bei König Friedrich ummaßgebliche Ratschläge" einführen, so weiß man doch, woran sie sein sollte. Denn sie dachte gar nicht ernstlich daran, wie Wilhelm IV. in höchster Gunst und genoß sein größtes Vertrauen: er man ist, wenn Gerlach Anweisungen über minutiöse Details Manteuffel , dem im Absterben befindlichen parlamentarischen Wirken" tonnte also in seinem Reffort machen was er wollte, wenn er nur und in allen Personalfragen giebt; er spricht eben im vollends den Garaus zu machen. Der bestehende Zustand vielmehr die Kreise der Junker nicht störte. Er war reaktionär bis in die Namen jener allmächtigen Clique, die sich um die war für fie geradezu ideal: für gewöhnlich blieb man hinter den Knochen und völlig strupellos in der Wahl seiner Mittel, wenn es" Streuz- Beitung" gruppierte und die Interessen des Junkeriums Coulissen und dirigierte die Bewegungen der Minister; wenn diese galt, den Staat vor der Revolution zu retten. Soweit war alles rücksichtslos vertrat. Bei ihrem gebräuchlichsten Namen, der sich in aber mal gegen den Stachel löckten, so erfien man auf der parla schön und gut; aber Hinfelden hatte doch eine irrtümliche Auffassung Gerlachs Memoiren oftmals findet, ist diese ritterliche Schar hier mentarischen Bühne und zeigte den rebellierenden Lakaien die adligen vom Wesen des preußischen Staates: vermaß er sich doch wieder nur einmal genannt, in einem Schreiben ihres verhaßten Gegners, Zähne. Dabei nahm denn der Wiederaufbau des junkerlichen Macht­holentlich, gleich dem ersten besten demokratischen Blatt auch das be- des Prinzen von Preußen. Darin beklagt dieser sich bei dem gebäudes ganz ungestört seinen Fortgang. währte Organ der loyalen Junker, die fromme Kreuz- Beitung", zu Ministerpräsidenten bitterlich über die Intriguanten, die in der Und der König von Gottes Gnaden, für dessen Selbstherrlichkeit fonfiscieren. Und er schlug dann vollends dom Faß den damaligen Bollfrage hinter dem Rücken der Regierung den mittel- die Kreuz- Zeitung " so wader stritt? Er war längst vom Boden aus, indem er einen hochadligen Klub für harm- und fleinftaatlichen Regierungen in ihrem Widerstande gegen Komödianten zur Marionettenpuppe herabgefunken. Er war Loses Hazardspiel aushob. Eine eindringliche Lektion über Preußen durch vertrauliche Mitteilungen den Rücken steiften, so längst nicht mehr der romantische Stürmer und Dränger, die Formen des Umganges mit der vornehmen Welt war 3. B. dem darmhessischen Regenten: Von wem diese Mitteilung dem der sich in volltönenden Reden vermaßt, allein Herr zu sein in also dringend vonnöten. Einer der besten Pistolenschützen in der Regenten zugegangen ist, weiß ich nicht; es kann aber nur von Preußen. Der Schreck der Märztage ist ihm nie wieder aus den tonservativen Partei, Herr v. Rochow- Blessow, forderte den Polizei- der sogenannten Se amarilla herrühren oder von noch intimerer Gliedern gefahren; sobald sich erst herausgestellt hatte, daß das präsidenten vor sein Schießeisen. Der König wußte um das bevor- Seite, die ich nicht zu bezeichnen wage." Das Wesen der Sache feige Bürgertum aus Angst vor dem fich regenden Proletariat hinter stehende Duell seines Günstlings; aber er mußte der ausgleichenden aber gelangt, außer aus dem Schreiben Gerlachs selber, oft genug die preußischen Bajonette flüchte, hatten die Kreuz- Beitungs"-Ritter Gerechtigkeit seiner lieben Junker freien Lauf laffen. So wurde zum Ausdruck, z. B. flagt Rochow: Wir stehen in einer ernsten das Spiel gewonnen, womit sie schon am 30. März 1848 begonnen Sinkelden am 10. März 1856 in der Jungfernheide nach allen Strifis, welche Gwv. Excellenz nur durch große Festigkeit und Ent- hatten. An diesem Datum nämlich schrieb Gerlach in sein Tagebuch": Regeln ritterlichen Waffenspiels zur Strecke gebracht. Es war schiedenheit entwirren fönnen. Es handelt sich ganz einfach darum," Erster Versuch zur Gründung eines Ministère occulte"( geheimen offenes Geheimnis, daß für den Fall eines unblutigen Ausgangs ob die Regierung des Königs oder die politischen Parteien, welche Ministeriums)." Jetzt( 1850-1852) hatte die Kamarilla den König weitere Forderungen an Hinfelden ergangen wären, woraus eine wie bie andere 11111 den Sieg Sieg fämpfen, Meister längst zu ihrem willenlosen Werkzeug gemacht, zu ihrem dann plebejische Lästermäuler die Frechheit schöpften, die bleiben wollen. Die Iegteren machen Aufprüche, welche Sprachrohr. Man brauchte ihn als Dekoration, um den Uns mutige That des Herrn v. Nochow als einen gemeinen Meuchel- mit dem würdigen Bestehen jeder, vorzüglich aber einer verstand der Maffen zu blenden: Wir können den persönlichen mord zu charakterisieren. Nicht so seine Standes und Partei- konservativen Regierung unvereinbar sind. Diejenigen Männer, welche Stönig nicht entbehren," schreibt Gerlach den 4. November 1851 an genossen; ihren Gottesgelahrten fiel die Aufgabe zu, dem Zweikampf den Oberteuffel. Man mußte sich freilich hüten, den Verdacht in ein christliches Gepräge zu verleihen, andre priesen den Thäter in*) Breußens auswärtige Politit 1850-58. Unveröffentlichte ihm rege zu machen, daß es eine Sonspiration gegen seinen Willen" offener Stammerfizung, und der Präsident des Herrenhauses, Graf Dokumente aus dem Nachlasse des Ministerpräsidenten Otto Freiherr gebe; soust aber konnte man mit ihm machen, was man wollte: b. Stolberg- Wernigerode , fand an der ganzen Affaire weiter nichts von Manteuffel . Herausgegeben von Heinrich v. Boschinger. I. Band: schlimmsten Falls brauchte nur das rote Tuch geschwungen zu auszusetzen, als daß der Edle von Rochow" ein Gefangener sei und 1850-1852. Berlin 1902, G. S. Mittler u. Sohn. werden.

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