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Bräfident Graf Ballestrem: Die Diskussion ist nun von neuem eröffnet, ich nehme aber an, daß das Haus sich von neuem vertagen will.( Lebhafte Zustimmung.) Die Vertagung ist bea schlossen. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr.( Fortsetzung der heutigen Beratung. Schluß 634 Uhr.

angeregt. Man ist von seiten der Militärverwaltung diefer An- I von angesehenen Juristen. Ich halte es aber für ausgeschlossen, daß! Sierauf schlägt der Präsident dem Haufe die Bertagung der regimg alsbald nachgegangen. Das vom Abg. Eickhoff empfohlene heute schon eine Revision der neuen Militär- Strafprozeß- Ordnung Sigung vor.( Bustimmung.) Gelände hatte ungefähr eine Ausdehnung von 6 Kilometer. Das ist eintritt. Das Gesetz ist erst zu furze Zeit in Kraft, Es folgen persönliche Bemerkungen. für militärische Zwecke wenig, besonders mit Hinsicht auf die als daß uns jetzt schon eine Novelle dazu vorgelegt werden Abg. Graf Oriola( natl.): Ich habe leider wegen Gesundheits­vorzunehmenden Schießübungen. Auch weitere Schwierig tönnte. Die Armee hängt im allgemeinen an dem alten rücksichten nicht dienen dürfen, maße mir aber auch fein, selbst­feiten ergaben fich. So hätten zivei Orte vollständig geheimen Verfahren, und dieses hat in der Praxis auch keine Mängel bewußtes Urteil in militärischen Dingen an. Die Broschüre, die abgebrochen und anderswohin verpflanzt werden müssen. Schon gezeigt. Dennoch waren wir darüber einig, daß dies der modernen Herr Bebel vorgelesen hat, habe ich ebenso wie die Willesche Broschüre das war eine unangenehme Sache. Die Bodenbeschaffenheit auf Beit nicht mehr entsprechende Verfahren beseitigt werden mußte. Bei gelesen. Die Soldatenmißhandlungen verurteile auch ich. dem Plage war im allgemeinen eine recht gute. Die Bewohner des dem Gumbinner Verfahren sind ziveifellos Fehler gemacht worden, Abg. Lenzmann( persönlich): Ich habe meinem lebhaften Be­Eichsfeldes gingen nun aber mit ihren Hoffnungen von ganz falschen die ich nicht entschuldigen will. Aber das Reichs- Militärgericht hat dauern Ausdruck zu geben und dieses Bedauern ist nach der heute Voraussetzungen aus. Sie glaubten fälschlich, allein für den Grund- doch Remedur geschaffen, indem es den Prozeß an die zweite gehörten Redeleistung noch größer geworden, daß es eine Zeit erwerb seien in den Etat 9 Millionen eingestellt worden. Infolge Instanz zurückverwies. Die öffentliche Meinung hat sich ja gegeben hat, wo ich den Geh. Rat Romen für einen ausgezeichneten dessen wurden die Forderungen außerordentlich gesteigert, so daß sich auch viel beschäftigt mit der Verurteilung des Marten in Rommentator gehalten habe.( Stürmische Heiterkeit.) gegenüber dem ebenfalls in Aussicht genommenen Truppenübungs- aweiter Instanz. Ich werde mich natürlich nicht auf eine Präsident Graf Ballestrem: Das war nicht mehr persönlich. platz bei Ohrdruff eine Mehrausgabe von 3 Millionen herausgestellt Kritik dieses Urteils einlassen, wie ich überhaupt die Art, wie in der( Ernente Heiterkeit.) hätte. Dazu kam, daß ein Eisenbahnprojekt mitten über den Platz Deffentlichkeit dies Urteil fritisiert worden ist, aufs tiefste bedaure. Geh. Kriegsrat Romen: Meinem Grundsaz, niemals persönlich hinüberführte. Wir dürfen nun aber Eisenbahngelände weder zum Blaz Die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit der militärischen Richter steht mir zu werden, werde ich auch jetzt treu bleiben und auch dies ruhig unsrer Uebungen machen, noch dürfen wir auf Eisenbahnen schießen. viel zu hoch, als daß ich die in der Bresse vielfach aufgetretenen hinnehmen.( Stürmisches Lachen lints.) ( Heiterkeit.) Diese Rücksichten sowie andere sociale Uebelstände, die Verläumdungen gegen diese Offiziere nicht aufs schärfste zurück­das Projekt im Gefolge gehabt hätte, haben dazu geführt, daß von weisen sollte. Was die erneute Verhaftung Hickels nach seiner feiten der Militärverwaltung das Projekt eines Truppenübungs- Freisprechung in erster Instanz anlangt, so tommt es auf den playzes auf dem Eichsfeld   endgültig aufgegeben worden ist. Beweis an, daß neue Verdachtsmomente gegen Hickel vorgelegen haben. Bayrischer Militärbevollmächtigter Generalmajor von Endres: Vielleicht wird uns Herr Romen darüber Auskunft geben können. Die Behauptung des Abg. Be bel, daß in unsrer Armee eine Be­Preußischer Geheimer Kriegsrat Dr. Romen stimmung vorhanden sei, wonach preußische Unteroffiziere( beginnt mit so leiser Stimme, daß wiederholte Rufe: Lauter, nicht aufgenommen werden dürfen, ist unrichtig. Es lauter! ertönen): Zunächst danke ich dem Abg. Lenzmann ver­liegt hier vermutlich eine Verwechslung des Abg. Bebel vor. bindlichst dafür, daß er mich in dieser liebenswürdigen Weise dem Jedes Land ist zunächst verpflichtet, sich seine Unteroffiziere hohen Hause vorgestellt hat. Das ostasiatische Expeditionscorps. aus seinen eigenen Leuten heraus zu erziehen. Nur im Notfall, Angeklagten hingestellt, aber dafür kann ich ihm auch nur Er hat mich gewissermaßen als wenn dies Mittel versagt, können Unteroffiziere aus andren Ländern banken. Es wird mir dadurch das Recht, mich in umfangreicher Dienstag über den Etat für das oftafiatische Expeditionscorps. Die Budgetkommission des Reichstags verhandelte in Betracht kommen. Weise gegen die erhobenen Anklagen zu verteidigen. Wir haben es In China   verbleiben nach der Angabe des Referenten insgesamt Abg. v. Chrzanowski( Pole): Der Kriegsminister und Graf hier freilich nicht mit einer Revision des Militärstrafprozesses zu 4794 Köpfe, davon 940 Nichtkombattanten, also 3854 in Waffen; von Oriola haben von der polnischen Agitation gesprochen. Der Sit thun, sondern mit dem Fall Marten- Hickel. Ich fühle mich aber diesen in Tschili 3030, in Shanghai   700 und außerdem die Gesandt­dieser Agitation aber ist Berlin  ; das sind die Maßnahmen der schon heute stark genug( Stürmische Heiterkeit), bei einer etwaigen fchafts- Wache in Peking  . In Shanghai   seien von Frankreich   720, preußischen Regierung gegenüber der polnischen Bevölkerung. Die Revision der Militärstrafprozeß- Ordnung das absolut notwendige von England 800, von Japan   450 Mann Besatzung; in Tschili ſei Reden, die die Herren von Miquel und von Rheinbaben gehalten und historisch sehr bewährte Juftitut der Gerichtsherren unsre Besatzung etwas größer, als anteilig auf das Deutsche Reich haben, tragen auch zu dieser Agitation bei. Aber alle diese Herren zn zu verteidigen. find mir Schüler eines großen Meisters: der größte polnische Lenzmann ist insofern ein Malheur passiert, als er behauptete, ( Ernentes stürmisches Gelächter.) Herrn entfalle, da wir nur 2600 zu stellen hätten. Auf Antrag des Abg. Richter( frs. Vp.) tritt die Kommission in Agitator war der Fürst Bismard! Man wird jetzt in Bosen ich hätte in meinem Stommentar eine Beschwerde gegen die Vereine Generaldiskussion ein. dem Fürsten Bismard ein Denkmal errichten; das mag geschehen, es wird haftung durch den obersten Gerichtsherrn an das Reichs- Militär- Abg. Richter wünscht weitere Uebersichten über die Ausgaben uns mahnen, das polnische Nationalbewußtsein nicht einschlafen zu gericht für zulässig erklärt. Ich bin ebenso wenig ehemaliger Ober- in Ostasien  , da die bisherigen Aufstellungen nur bis September Tassen. Wir Polen   befinden uns seit tausend Jahren auf unfrem Striegsgerichtsrat, wie ich jemals einen Kommentar zur Strafgerichts- reichen. Er fragt an, ob wirklich der deutsche Kommandeur sich eignen Grund und Boden. Graf Oriola mag doch seine Freunde im Ordnung herausgegeben habe( Heiterkeit); im übrigen habe ich stets einer Beratung betreffs Verminderung der Kontingente mit dem Often, denen es bei uns nicht gefällt, veranlassen, nach dem Westen der Ansicht Ausdruck gegeben, daß gegen den Verhaftsbefehl des obersten Einwand entzogen habe, daß dies eine politische, nicht eine militärische zu ziehen.( Beifall bei den Polen  .) Gerichtsherrn eine Beschwerde nicht zulässig sei.- Herr Lenzmann Frage sei. Die verbleibende Befagung sei seiner Meinung nach zu Abg. Lenzmann( frf. p.): Die neue Militär- Straf hat es so hingestellt, als ließen sich die Richter durch den Gerichts- groß, erstens im Vergleich mit unsren wirtschaftlichen Interessen, prozeßordnung ist zwar erst seit dem 1. Oftober 1900 in herrn hypnotisieren. Im Falle Sidel hat der oberste Gerichtsherr zweitens im Vergleich zu der Besatzung andrer Mächte und Kraft, trotzdem haben sich in der furzen Zeit schon so viel Fehler öffentlich seinen Willen fundgegeben, daß Hickel verurteilt werden möge brittens im Vergleich zur gesamten Finanzlage des Reiches. Herausgestellt, daß man nicht früh genug auf diese Mängel auf- und die Folge davon war, daß die angeblich hypnotisierten Offiziere den Da die Franzosen und Russen sich aus Betschili zurück­merksam machen kann, um rechtzeitig Remedur zu schaffen. Ich Hickel freisprachen.( Hört! hört! rechts.) Ich komme nun zu der gezogen hätten, entfalle die ganze Last der Besazung denke dabei vor allem an den Prozeß gegen den Sergeanten Wiederverhaftung Hickels. Von einer in Haftbehaltung Hidels tann auf England und Deutschland  . Das entspreche nicht unseri Be Hickel und den Unteroffizier Marten. Ich halte es natürlich für nie und nimmer die Rede gewesen. Nach der Freisprechung Hickels dürfnis, er verlange eine wesentliche Verminderung; weshalb denn wenig taktvoll und unpassend, eine Gerichtsverhandlung zu ist Hickel nicht in Haft behalten worden, sondern den Vorschriften überhaupt in Shanghai   eine dauernde Besatzung unterhalten werde, kritisieren, die ihren Abschluß noch nicht gefunden hat. Aber in rein des Gesetzes gemäß von neuem zunächst vorläufig in Haft ge- den Chinesen gegenüber sei fie in ihrem jezigen Umfange entbehrlich prozessualer Hinsicht bietet das Verfahren eine Menge angreifbarer nommen. Neue Verdachtsgründe waren am Tage der Haftentlassung und mit den andern Mächten könnten wir dort doch nicht Krieg Buntte. Nach der Ermordung des Rittmeisters v. Krosigk wurden seitens des zuständigen Gerichtsherrn zweiter Instanz aktenkundig führen. bekanntlich Marten und Hickel als der That verdächtig vor das gemacht worden( Burufe lints). Man fragt mich, was ist nun? Es Staatssekretär v. Richthofen bestätigt, daß der deutsche Striegsgericht gestellt. Hickel wurde freigesprochen, Marten, der aus waren sowohl neue Verdachtsmittel, wie dem Gefängnis entschwunden war, wurde wegen Fahnenflucht zu vorhanden und zwar folgende: Zunächst will ich neue Beweismittel Kommandeur in der That die Frage der Kontingents­zugeben, verminderung für eine politische erklärt habe; das sei mit Recht einem Jahre Gefängnis verurteilt. Auf Berufung des Gerichtsherrn daß formal der Haftbefehl nicht glücklich abgefaßt war( hört geschehen. Zur Zeit schwebten Berhandlungen unter den Mächten kam die Sache an die zweite Instanz; in dieser wurde Hickel aber- hört! links) nun, wir sind doch nicht dazu da, Formalismus hierüber. Ein Bataillon sei in Shanghai   dauernd nötig als mals freigesprochen, Marten dagegen wegen Mordes zum Tode ver zu treiben( Stürmisches Gelächter links), es kommt darauf an, Stügpunkt für die deutschen Interessen, da wir nicht wie die andern urteilt. Das Todesurteil ist dann vom Reichs- Militärgericht ob materiell der Haftbefehl berechtigt war. Wie Sie wissen, handelte Mächte in der Nähe solche Stützpunkte hätten. Wie sehr das Aus­aufgehoben und an die zweite Instanz zurückverwiesen, die bis es sich bei dem Prozeß um ganz fleine Zeiträume. Die Mutter wärtige Amt darauf bedacht sei, die Beteiligung Deutschlands   herab­heute noch nicht gesprochen hat. Einen flagranten Rechtsbruch Martens hatte ausgesagt, daß Hickel in ihrer Wohnung 22 Minuten zumindern, ergebe sich daraus, daß das Expeditionscorps in­stellt die Art und Weise der Verhaftung und Beibehaltung gewesen sei, während Hickel selbst den Zeitpunkt auf 2 Minuten an zwischen schon auf ein 1/5 reduziert worden sei. der Haft des Hickel dar. Er wurde trotz der Freisprechung in Haft gegeben hatte. Darüber hatte der Gerichtsherr erster Instanz sich als behalten oder aufs neue in Haft genommen. Das steht in direktem Beuge gemeldet. Sie werden mir nun einwenden: Warum ist der Berdachts­Widerspruch mit dem§ 179 der Militär- Strafprozeß- Ordnung, grund nicht in den Haftbefehl aufgenommen? Ich kann Ihnen auf Grund wonach die Untersuchungshaft aufzuheben ist, wenn der Be- der Aften des Gerichtsherrn zweiter Instanz den Nachweis liefern, schuldigte freigesprochen ist. Durch die Einlegung eines Rechts- daß er lediglich aus dem Grunde den Verdachtsgrund nicht in den mittels darf die Freilassung nicht verzögert werden. Wie konnten Saftbefehl aufgenommen hat, weil er die Kollufionsgefahr schon damals die Berater des Gerichtsherrn, die doch Juristen find, für ausreichend hielt, abgesehen von den schon damals vorhandenen ben flaren Wortlaut des Gesetzes fo falsch interpretieren. materiellen Verdachtsgründen. Als neues Beweismittel tam hinzu, Profeffor Stenglein hat in der Juristenzeitung" auf diese Un- daß sämtliche Personen der betreffenden Compagnie neu vernommen Abg. Richter( frs. Bp.) betout, Geheimrat Herz habe nur den gesetzlichkeit hingewiesen, und Ober- Striegsgerichtsrat Romen, der werden sollten. Ist das fein neues Beweismittel?( Stürmische Nufe Beweis erbracht, daß die chinesische Entschädigung zu knapp bemessen heute im Hause anwesend ist( Bewegung lints), hat daraufhin eine links: Nein! Präsident Graf Ballestrem bittet um Nube  .) Wenn worden sei; daß sei seine Meinung von jeher gewesen, aber Widerlegung veröffentlicht, die aber wenig glücklich ausgefallen ist. über eine That zehn Personen Auskunft geben können und erst zwei da im Vorjahre im Etat mehr bewilligt worden sei, Er hat darauf hingewiesen, daß neue Thatsachen zwar nicht den Personen vernommen sind, sind da die noch nicht vernommenen acht als inzwischen verbraucht wurde, brauche man doch nicht eine neue Richtern, aber dem Gerichtsherrn bekannt geworden seien. Der Personen nicht als neues Beweismittel anzusehen?( Sehr richtig! Anleihe von 28 Millionen zu bewilligen. Einen neuen fleinen Reichss Gerichtsherr freilich braucht ja von den Berhandlungen rechts. Vielfache Rufe links: Nein! Große Unruhe!) Invalidenfonds für China   zu schaffen, sei nicht angängig. Auf der nichts zu wissen, er erfährt sie aus den Aften. Aber Die Frage, ob der Haftbefehl gerechtfertigt war, erfährt eine einen Seite im Reiche an Gehältern, Pensionen 2c. 2c. tnaufern es ist klar, daß das Wort neu" im Gesetz für ein Moment neue Beleuchtung durch die Frage, ob sich etwa der Gerichts- und für China   mit einem Schlage 28 Millionen zum Fenster gemeint ist, das den erkennenden Richtern bei Fällung herr zweiter Instanz durch diesen Befehl des Vergehens der hinauswerfen, das widerspricht doch einer gefunden Finanz­ihres Spruches noch nicht bekannt war.( Sehr richtig! links.) Gine Freiheitsberaubung schuldig gemacht hat. Der bekannte Rechtsanwalt politik. In Kiantschou sei doch schon ein Stüßpumlt von rund fernere ungefeßlichkeit bestand darin, daß die Briefe des Rechts- Horn, der in diesem Prozeß eine so- fagen wir einmal groß 2000 Manu. Der gesamte Chinaverkehr gewähre nicht solchen Ertrag anwalts Horn an Hickel geöffnet wurden, bevor sie Hickel erhielt. artige Rolle gespielt hat( Große Unruhe links. Buruf: Gemein: wie die Kosten des Reiches für China   betrügen. Der Verkehr be­( Hört, hört!) Dadurch wird ein unbeeinflußter Verkehr zwischen heit!), namentlich in dem Augenblick, wo er sich einem Herrn in siffert sich noch nicht einmal auf 50 Millionen Mark brutto. Verteidiger und Angeklagten abgeschnitten. Weiter ist die Bestimmung Flensburg   zur Darstellung auf der Bühne zur Verfügung stellte- Abg. Müller- Fulda( C.) wünscht die Ausgaben für Ostasten auf nicht eingehalten worden, daß die Richter vor Beginn des Geschäfts- dieser Herr hat dem Gerichtsherrn zweiter Instanz angedroht, ihn den ordentlichen Etat zu bringen. Eine Anleihe pro 1902 für China  jahres ernannt werden sollen. Geschieht dies erst ad hoc, dann wegen vorsäglicher Freiheitsberaubung anzuzeigen. Die Anzeige fei unnötig, wie Abg. Nichter zutreffend dargethan. ,, Neue Au­liegt die Gefahr vor, daß nicht unparteiische Richter das Urteil ab ist erfolgt, aber nicht als berechtigt anerkannt. Das leihen würden nur zu neuen Abenteuern anreizen. geben. Diese Ungefeßlichkeit ist ja allerdings gerügt worden, formelle Verfahren im Haftbefehl involviert nie und nimmer Direktor im Reichsschazamt Twele fezt auseinander, daß un das erfte Urteil ist daraufhin von der Revisionsinstana ein materielles Versehen gegen die gesetzlichen Vorschriften. In mittelbar mit der ostasiatischen Expedition zusammenhängende Aus­aufgehoben worden. Für den Angeklagten Hickel freilich hat das nur das Verfahren selbst will ich will ich mit keinem Worte ein- gaben gesondert aufgeführt werden müßten, um fie gegenüber dem zur Folge gehabt, daß nunmehr das Damoklesschwert der Todes- greifen, aber die Behauptung, als wenn durch die Ernennung Entschädigungsbetrag bilanzieren zu können. ftrafe weiter über ihm hängt. Neben diesen direkten Ungefeßlichkeiten der Mitglieder des Oberkriegsgerichts im Laufe des Juni das Abg. Richter( fri. Vp.) beantragt, die laufenden Kosten für die find auch weitere unliebſame Sachen bei dem Prozeß vorgekommen, Princip der Stetigkeit des Gerichtes durchbrochen wäre, ist ganz ostasiatische Besatzungsbrigade von 24,9 auf 20 Millionen herab­die auf die Nichtbeseitigung des sehr antiquierten Institutes des hinfällig. Das Reichs- Militärgericht hat sich ausdrücklich dagegen zusetzen. Gerichtsherrn zurückzuführen sind. Ich, der ich Zunftgenosse, der verwahrt, als wenn etwa die Richter ad hoc ernannt worden wären. Abg. Dr. Bachem( C.) äußert sich in Richters Sime. ich Auditeur gewesen bin, habe damals dringend vor dieser J- Es hat das Urteil mur aus dem Grunde aufgehoben, weil irrtümlich Staatssekretär v. Richthofen entgegnet dem Abg. Müller- Ful stitution des Gerichtsherrn gewarnt, weil ich weiß, daß nur zu angenommen war, daß ein oder zwei Richter verhindert waren, das das Auswärtige Amt   habe während des letzten Jahrzehnts zi oft der Gerichtsherr seinen persönlichen Willen durchzufezen ver- ist ein großer Unterschied. Ob die Ausschließung der Oeffentlichkeit Genüge bewiesen, daß unsrer auswärtigen Politit alle Abenteuer steht. Der Hinweis darauf, daß die Disciplin darunter leiden zu Recht bestanden, darüber enthalte ich mich jedes Urteils, obgleich ich fremd seien. tönnte, wenn das Institut des Gerichtsherrn beseitigt wäre, ist ganz die Akten genau tenne. Beim Verfahren II. Jnstanz befand man fich vor Abg. Müller- Fulda( C.) erklärt, die ganze Pachtung von hinfällig, denn es darf keinen Gegensatz geben zwischen Disciplin einer gesichteten Materie. Das Reichs- Militärgericht hat nicht den Kiautschon sei ein Abenteuer gewesen, das das Reich jetzt schon und Gerechtigkeit.( Sehr wahr! links.) Die Erfahrungen andrer Ausschluß der Oeffentlichkeit an sich getadelt, sondern der Revisions- dauernd jährlich 50 bis 100 Millionen Mart tofte. Die oftasiatische Länder haben übrigens bewiesen, daß es nur im Interesse der grund war die unzulängliche Begründung des Ausschlusses der Deffent- Besagungsbrigade, die sich aus dem ostasiatischen Expeditions Disciplin liegen kann, wenn der Kommandeur fich nicht um Dinge lichkeit. Herr Lenzmann tadelt, daß Militärjuristen falsche Anschauungen corps entwickelt habe, werde sich durch die Festsetzung in Shanghai  zu kümmern braucht, von denen er nichts versteht.( Sehr gut! in das Gefeß hineintrügen. Er schneidet sich damit ins eigne Fleisch, und Betschili zu einem zweiten und dritten Kiantschon ent fints.) Im Falle Hickel- Marten hat der Gerichtsherr, denn diese Militärjuristen waren bis vor kurzem noch Civiljuristen. wickeln.

Geheimrat Herz macht vertrauliche Mitteilungen über die finanziellen Verhältnisse. Da die Aufwendungen für Ostafien auf 267 437 300 M. zu veranschlagen und die nach Deckung privater Ansprüche verbleibende Entschädigung auf 259 675 000 m. zu beziffern fei, bleibe ein Fehlbetrag von 7762 300 M.

Abg. Frese( frf. Vg.) tritt dafür ein, daß Shanghai   dauernd besetzt bleibe, sonst sehe es so aus, als wollten wir unsre dortigen Interessen preisgeben.

der Divisionscommandeur durch seinen Befehl der Wiederver Meinen Sie, daß die Civiljuristen in dem Augenblick, wo sie zu Abg. Dr. Haffe( natl.) führt aus, die Besatzung von Shanghai  Haftung Hickets öffentlich seinen Willen fundgegeben, daß Kriegsgerichtsräten ernannt werden, ihr Rückgrat biegen und ihre sei eine Errungenschaft unsrer ostasiatischen Politit, die gar nicht hoch Sidel nicht freigesprochen werden möge. Ein folcher Natur berändern?( Heiterkeit.) Das Bestreben auch der genug veranschlagt werden könne. Wir müßten unbedingt dort Eingriff des obersten Gerichtsherrn muß scharf zurückgewiesen Militärjuristen ist nur darauf gerichtet, die Wahrheit zu er bleiben.

werden. Ich gehöre zu denen, die damals die Revision der Militär- mitteln. Herr Lenzmann hat den Haftbefehl einen flagranten Abg. Nichter( frs. Bp.) weist darauf hin, daß durch den Ver= Strafprozeß- Ordnung, die Oeffentlichkeit des Verfahrens usw. unter Rechtsbruch genannt. Mit diesem Angriff ist Herr Lenzmann trag zwischen Japan   und England Deutschlands   Stellung in China  allen Umständen haben wollte und demzufolge, leider Gottes, die weit über das berechtigte Biel hinausgegangen.( Lebhafte Ohorufe wesentlich erleichtert werde. So gut wie nach Shanghai   könnten Gerichtsherrlichkeit mit in Kauf genommen habe. Ich bin links.) Dieser Vorwurf bedeutet, daß das Recht absichtlich wir überall hin, wo wir wirtschaftliche Interessen hätten und die aber auch heute der erste, der das Institut des Gerichts- gebeugt und mit Füßen getretan sei: Nie nimmer Auslandsmächte selbst nichts dagegen machen könnten, eine Besatzung hern auf das schärfste bekämpft. Wir werden nicht eher hat sich der Gerichtsherr eines Rechtsbruches schuldig gemacht. hinlegen. eine befriedigende Militärjuftiz bekommen, als bis an( Lachen links.) Allerdings sind aus Bersehen einige Briefe ge- Abg. Frese( frf. Bg.) bestreitet, daß Kiautschou so viel Kosten Stelle des Gerichtsherrn ein unabhängiger Untersuchungsrichter öffnet worden. Der Gerichtsherr zweiter Juftana hat aber damit mache. gefeßt ist. Eine weitere Lücke der neuen Militär Strafprozeß nichts zu thun gehabt. Es sind lediglich seitens des Chefs des Abg. Müller- Fulda( C.) weist nach, daß mit allem, was drum Ordnung besteht darin, daß es gegen das Urteil des obersten Ge- Generalkommandos drei Briefe an Hickel, bei denen nicht zu und dran hänge, die Kosten für Kiantschon sich schon jetzt auf richtsherrn keine Beschwerde- Instanz mehr giebt. Der vorzügliche erkennen tvar, daß fie bon einem legitimierten Rechts- 60 Millionen Mark beziffern. Interpret der Militär- Strafprozeß- Ordnung, Herr Romen( Gelächter anwalt herrührten, Versehen geöffnet worden. Sie Zwischen dem Abg. Dr. Bachem( C.) und dem Geheimrat Herz links), hat ja diese Lücke ausgefüllt; er hat gemeint, es wäre eine mögen das so hart beurteilen, wie Sie wollen, jeden- entspinnt sich eine staatsrechtliche Auseinandersetzung darüber, ob Beschwerde an das Reichs- Militärgericht zulässig; das ist aber doch falls werden Sie darin eine strafbare wissentliche Verlegung des die Besatzungsbrigade als Reichsheer oder als Kontingentsheer zu nur die persönliche Ansicht des Herrn Romen. Ich hoffe, daß nach Briefgeheimnisses nicht erblicken fönnen. Damit habe ich die gelten habe. dieser meiner durchaus loyalen Stritit( Lachen rechts) die Regierung speciellen Punkte erledigt. Nur eins möchte ich noch jagen. Die Geheimrat Herz stellt fest, daß das Expeditionscorps durch loyal genug sein wird, die Mängel der Militär- Strafprozeß- Ordnung Militärjustizverwaltungen werden dafür sorgen, daß auch im Militär- die Indemnitätserteilung als Reich sheer anerkannt worden sei. anzuerkennen und das ihrige dazu thun wird, um das Vertrauen in strafverfahren der Grundsatz der Deffentlichkeit nach Möglichkeit Kriegsminister v. Goßler bestätigt diese Auffassung, das die Militärjustiz wieder herzustellen, das heute wir und das gesamte gewahrt werde. Die Militärverwaltung hat auf keinem Gebiete und Expeditionscorps sei als Kriegsheer geschaffen worden. Es müsse Bolt nicht haben.( Bravo  ! links.) fo auch nicht auf dem Gebiete der Militär- Strafgerichts- Ordnung die aber in Bezug auf die Besatzungsbrigade, wenn sie längere Dauer Abg. Baffermann( natl.): Oeffentlichkeit im geringsten zu scheuen. Die Militärrichter laffen haben sollte, festgestellt werden, ob sie als Schußtruppe oder in Aus Anlaß des Gumbinner Prozesses ist eine sehr herbe Kritit sich niemals von Rücksichten nach oben, sondern stets nur von dem Angliederung an die Marine bestehen solle. Einstweilen handle es an die neue Militär- Strafprozeß- Ordnung angelegt worden, zum Teil j Gewissen als oberster Richtschnur leiten.( Bravo 1 rechts.) sich aber doch nur um eine provisorische Organisation.