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Nr. 59.

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Vorwärts

Berliner Dolksblatt.

19. Jahrg.

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Telegramm Adresse: Socialdemokrat Berlin

Centralorgan der socialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2. Fernsprecher: Amt I, Nr. 1508.

Dienstag, den 11. März 1902.

Expedition: SW. 19, Bently- Straße 3.

Fernsprecher: Amt I, Nr. 5121.

gründung dafür, daß er nach der Kirchzeit in die Sprechstunde ge- Leute ja auch, wie der Staatsantvalt sich ausdrückte, dem social­gangen sei, die Thatsache angegeben habe: er hätte bei einem Be- demokratischen Reichstagsabgeordneten großen Zulauf bekundet!! fannten, den er auf dem Weg zur Sprechstunde abholte, einen Teller So ist es gekommen, daß der Angeklagte des Meineids schuldig mit Pflaumen und Klößen gegessen. Dies sei nicht wahr; sondern, befunden und vom Gericht zu zwei Jahren Zuchthaus und drei wie die Anklage behauptet, habe Harder jene Pflaumen und Jahren Ehrverluft verurteilt wurde. Klöße erst bei seinem Betannten gegessen, als er bereits aus der Sprechstunde zurückkehrte.

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Dieser erschütternde Bericht spricht durch sich selbst. Nur in einem Lande, in dem die politischen Gegensätze aufs änßerste zus gespitzt sind, fönnen solche Anklagen erhoben, solche Urteile gefällt werden.

Kein Staatsantvalt würde unter gefunden politischen Zuständen auch nur daran denken, um einer so gleichgültigen Bagatelle wegen einen Menschen vor Gericht zu fordern, kein Schwurgericht würde ein Schuldig" sprechen.

Ein politischer Meineidsprozeß. Vor dem medlenburgischen Schwurgericht in Güstrow spielte sich am 7. und 8. März eine Gerichtsverhandlung ab, die herausgewachsen ist aus dem unablässigen Kleinkrieg, den Polizei und Verwaltung in Mecklenburg im Bunde mit den Guts­befizern gegen die Ausbreitung der Socialdemokratie unter den Der Staatsanwalt fügte sich auf fünf Zeugen, darunter den Landarbeitern führen. Sie würde auch in ihrem Verlauf einfach un- Händler Wulf; von diesen bekundeten vier: sie seien in der Wohnung verständlich erscheinen, wenn man nicht die Gemütsverfaffung und des Arbeiters Niemann gewesen, als Harder am 3. Februar diesen die Stimmung in Rechnung setzen wollte, in welche ganz naturgemäß zur Sprechstunde abholte, und sie hätten nicht gesehen, daß Harder die an diesem Kleinkrieg direkt beteiligten Gesellschaftstreise durch bei dieser Gelegenheit Pflaumen und Slöße gegessen habe; die die Wahrnehmung versetzt werden müssen, daß alle ihre so gut ge- fünfte Zengin, die Ehefrau Niemann, bekundete: Harder sei, nach meinten Anstrengungen dem Anwachsen der socialdemokratischen Be- dem er ihren 70jährigen Mann in die Sprechstunde geleitet, und habe ihr berichtet, jetzt wegung unter den Landarbeitern keinen Abbruch thun konnten; gleich wieder zurückgekehrt Dem Güstrower Schwurgericht, das schon im Fall Holst einen, namentlich nicht in dem fünften mecklenburgischen Reichstags- Wahl- spricht Dein Mann mit Herzfeld, und jetzt habe sie ihm unfres Erachtens unschuldigen, Socialdemokraten auf Jahre ins freise, der gerade infolge der erfreulichen Zunahme der socialdemo- einen Teller Pflaumen und Klöße vorgesetzt. Die Ver- Buchthaus brachte, ist es vorbehalten gewesen, wegen einer kaum fratischen Stimmen in den ländlichen Bezirken den ersten Social- teidigung hatte mehr als ein Dugend Perfonen geladen, die sämtlich erwähnenswerten, hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit faum aufgeklärten demokraten aus Mecklenburg in den Reichstag entfendete. übereinstimmend bekundeten, daß jene fünf Zeugen, mit Ausnahme nebensächlichen Einzelheit einen Arbeiter zu zwei Jahren Zuchthaus Aus der Initiative und unter Mitwirkung dieses Abgeordneten, des Wulf, vor Eröffnung der Untersuchung gegen Harder unmittelbar zu verurteilen wegen wissentlichen Meineids! des Rechtsanwalts Dr. Hersfeld Berlin, sind im vorigen Jahre nach der Berhandlung vor dem Schöffengericht am 9. Mai gegen sie Warum sollte wohl Harder wissentlich einen Meineid ge­mehrere Rechtsschutz Vereine für Landarbeiter ins sich dahin geäußert hätten: es sei ganz richtig, was leistet haben, da er wie gerichtlich nachgewiesen und anerkannt mit der allein in Betracht kommenden Behauptung, Leben gerufen worden, so auch in dem Dorfe Kamin und Um- Harder bezeugt habe; er hätte die Suppe geworden ist gegend. Hier hielt am 3. Februar 1901, an einem Sonntag, der gessen, als er den alten Niemann abholte. Eine daß er nach Schluß der Kirchenzeit in das Wirtshaus gekommen, Genoffe Herzfeld eine juristische Sprechstunde ab, die vorher durch Beugin war zur Stelle, zu welcher sich in diesem Sinne recht gehabt hat. Wenn er seinen Parteifreund schützen wollte, Handzettel in der Gegend bekannt gemacht war und die sich reichen Frau Niemann bereits am 4. Februar, also unter dem so war ihm das ja voll geglückt, und es war völlig gleichgültig, Zuspruchs erfreute; fie fand statt in den Lokalitäten des Gastwirts frische sten Eindruck des Vorganges, geäußert hatte. Vor dem wann er die Suppe gegeffen. Im schlimmsten Fall könnte er sich über Schivard zu Stamin, der dem Nechtsschutzverein, natürlich zum Schwurgericht allerdings wollten nun diese 4 Zeugen ihre frühere die Einzelheit seiner in ihrem Ergebnis richtigen Aussage geirrt haben. Leidwesen der Behörden, seinen Saal zur Verfügung gestellt hat und entgegengesetzte Darstellung des Vorganges nicht wahr haben. Aber es ist nicht einmal ausgemacht, daß er sich geirrt hat; bie gegen dessen Wirtshausbetrieb schon seit längerer Zeit ein außer Der Staatsanwalt erklärte die Aussagen aller dieser Beugen widersprechen sich. Die Geschworenen aber hielten den An­ordentlich reger polizeilicher Bewachungsdienst sich bemerkbar gemacht Entlastungszeugen für den Niederschlag eines aller geflagten des wissentlichen Meineids für schuldig, und die gelehrten hat. Auch einige Wochen nach jener Sprechstunde erhielt er eine elendesten Dorfflatsches". Obwohl der Verteidiger darauf hin- Richter hoben nicht, wie ihr Recht gewesen wäre, das Berdikt der Strafverfügung wegen angeblicher Uebertretung des Sonntagsgesetzes, wies, daß am 4. Februar, als noch niemand in Kamin ahnen konnte, Geschworenen auf, weil sie sich zu Ungunsten des Angeklagten geirrt welches den Wirten während der Kirchzeit den Ausschant welche Rolle einstmals zu spielen jener Teller Pflaumen und hätten, begnügten sich auch nicht mit der Minimalstrafe, sondern ver­von Bier an Einheimische verbietet und nur an Reisende gestattet. Klöße berufen sei, bereits laut einer durchaus einwands- urteilten den Unglücklichen zu zwei Jahren Zuchthaus.

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bei allem guten subjektiven Willen fähig ist, objektives Recht zu sprechen. Für die bedrohten Opfer aber einer solchen Juftig, die unbewußt zu einem Inftrument der Politik wird, ergiebt sich die Aufgabe, Vorsorge zu treffen. Wir würden es durchaus begreifen, daß in Mecklenburg hinfort jeder Parteigenoffe es ablehnen würde, einen Eid zu leisten. Lieber Zeugnis­zwangshaft erdulden, als sich der Gefahr aussehen, wegen irgend einer fleinen Unrichtigkeit, ja vielleicht nur der falschen Annahme einer solchen ins Zuchthaus gesperrt zu werden! Shayle

Wenn überall nach den Güstrower Grundsäßen geurteilt würde, tein Zeuge wäre seiner Freiheit mehr sicher. Denn es giebt über­Haupt keine Zeugenaussage, die in jeder Einzelheit nachweisbar völlig torrekt ist.-

Politische Mebevlicht.

Berlin , den 10. März.

Die dritte Lesung des Etats.

Ein als freiwilliger Polizeifundschafter im Dorfe bekannter Händler freien Zeugenaussage Frau Niemann, die Spenderin jener Freilich, das war ja die allgemeine Meinung der an dem Urteil Wulf hatte eine Anzeige erstattet und meldete sich, als das Schöffen- Mittagssuppe, erzählt habe, sie hätte dem Harder den verhängnis- Beteiligten: den Kaminer Socialdemokraten sei nichts Gutes zuzu gericht zu Neubukow am 9. Mai 1901 über den Widerspruch vollen Teller vor seinem Gang in die Sprechstunde vorgefeßt, so trauen. Von dieser Anschauung bis zu dem Bedürfnis, ein Erempel des Gastwirts Sch. gegen jene Strafverfügung zu entscheiden hatte, folgten doch die Geschwornen der Ansicht des Staatsanwalts, zu ftatuieren, ist der Weg nicht weit. während der Verhandlung selbst, der er zunächst als Zuhörer bei- nämlich daß es eriviesen sei, Harder habe nicht vor dem Gang, Es giebt Verhältnisse, in denen die Leidenschaften so aufgewühlt gewohnt hatte, als Belastungszeuge. Der gleichfalls als Belastungs- fondern nach dem Gang in die Sprechstunde jene Suppe gegeffen. sind, daß niemand mehr- zeuge geladene Arbeiter Harder aus Kamin- gegen den am 7. und Und auch darin folgten die Geschwornen dem Staatsanwalt, daß 8. März d. J. vor dem Schwurgericht wegen Meineids verhandelt Harder wider besseres Wissen jene Aussage gemacht habe; fie wurde hatte nämlich bekundet: er habe zwar während der Sprech erklärten nach einer nur viertelstündigen Beratung den Harder des stunde Bier gekauft, aber das sei nicht innerhalb der Kirchzeit ge- wiffentlichen Meineides schuldig! schehen; er set überhaupt erst nach beendetem Gottesdienste, der bon 10 bis 11 Uhr stattfand, Es ist von Interesse, wie der Staatsanwalt es begründete, daß in die Sprechstunde gegangen und habe einen Bekannten hierzu abgeholt, in den Harder unmöglich sein Gedächtnis habe bei jener Beitangabe in deffen Wohnung er breits einen Teller Mittagssuppe( Pflaumen und Stich laffen können. Der Staatsanwalt sagte: Wenn mich oder Klöße) genossen habe, ehe sie weggingen. Im Gegensatz hierzu Sie, meine Herren Geschwornen, jemand fragt: wann, wo und was bekundete Wulf, daß er ganz genau beobachtet habe, daß Harder um haben Sie vor 3 Monaten zu Mittag gegessen?, so werden wir alle 10 Uhr 5 Minuten die Schward'sche Gastwirtschaft betreten und antworten, das wissen wir nicht. Und 3 Monate liegen zwischen dem während der Kirchzeit Bier getrunken habe. Das Schöffengericht 3. Februar und dem 9. Mai. Anders lag aber die Sache hier. Der Tegte diese präcise Zeitbestimmung zu Grunde und erklärte die um 8. Februar war für Kamin und für Harder kein bestimmter gehaltene Zeitangabe des Harder damit, daß dieser sich gültiger Tag, nicht ein Tag wie alle Tage, sondern es war ein nicht genau vergewissert haben würde, wieviel die Uhr war, und es großer Tag! Die große Bewegung des Tages schlug ihre Wellen erkannte den Schw. schuldig, während der Kirchzeit Bier an einen Ein- bis in das kleine und sonst so stille Dorf. Der socialdemokratische heimischen verkauft zu haben. Schwv. legte Berufung ein; vor der Straf- Reichstags- Abgeordnete hatte sein Kommen angekündigt. Das war tammer wurden aber weder Harder noch sonstige Zeugen vernommen, ein Ereignis für Kamin, der starke Zulauf aus dem Dorfe und der Der Reichstag tam am Montag rasch zur dritten Lesung weil die Straffammer davon ausging, es sei ganz gleich, ob Schw. Umgegend betweist dies. Was an diesem Tage geschah, bat fich den des Etats. Das Gesetz zum Schutz des Genfer Neutralitäts­an Leute aus Kamin oder aus den umliegenden Dörfern Bier aus- Beteiligten ganz besonders eingeprägt, so war es bei den vier Belastungs- zeichens wurde nämlich ohne weitere Debatte in der Gestalt, geschänkt habe; denn auch diefe seien keine Reisende" im Sinne des zeugen und so wird es, so muß es auch bei Harder der Fall gewesen die ihm die Kommission gegeben, en bloc angenommen. Der Beginn der dritten Etatlesung hatte nicht vermocht, Sonntagsgesetzes, und da Schw. den Verkauf von Bier an diese sein. Er allein sollte nicht im Gedächtnis behalten haben, wann gut zu füllen. Einer nament Fremden zugegeben hatte, so wurde er ohne weiteres vom Land- er die Pflaumen und Klöße? Er hat dies behalten und er war die Bänke des Hauses gericht mit seiner Berufung abgewiesen. Das Oberlandesgericht hob sich des richtigen Zeitpunktes ganz genau bewußt, als er zu Gunsten lichen Abstimmung hätte der Reichstag nicht stand ge­halten. Um so zahlreicher waren die Regierungs dies Urteil auf und sprach Schw. frei mit der Begründung: daß er Schwarcks die falsche Zeugenausfage machte. Daß auf die Geschwornen diese staatsanwaltliche Redeblüte, vertreter erschienen, zeitweise hatten die Bundesrats- Bevoll an Kaminer Bier während der Kirchzeit verkauft hätte, habe die Straflammer nicht festgestellt, dies sei ihm nicht bewiesen, trotzdem sie in ihrer psychologischen Unbegründetheit vom Verteidiger mächtigten offenbar die Majorität. Der Reichskanzler aber an die von auswärts erschienenen Gäste habe er aber Bier verkaufen bloßgelegt wurde, bestimmenden Einfluß gewinnen konnte, wird nur fehlte, durch ein leichtes Unwohlsein zurückgehalten. Die können, denn dieselben wären Reisende" im Sinne des Gesetzes, begreiflich, wenn auf einen Vorgang in der Schwurgerichts- Generaldiskussion, die die dritte Lesung einleitet, brachte eine ganz gleich, welche Entfernung sie zurückgelegt haben mochten. verhandlung hingewiesen sein wird, der bisher noch nicht erwähnt nicht wesentliche Polendebatte; die Etats des Reichstags und des Der polizeiliche Vorstoß gegen den Vereinsiirt des Rechtsschutz- wurde, der unsres Erachtens aber der ganzen Verhandlung ihren Reichstanzlers brachten gleichfalls nichts Erhebliches. Auch vereins war somit mißglückt. Nun wurde, und zwar erst im Stempel aufdrückte. Die Staatsanwaltschaft hatte nämlich den beim Etat des Auswärtigen Amtes wurden Fragen Oktober 1901, ein Untersuchungsverfahren wegen Amtshauptmann v. Blücher , den Chef des Amtsbezirks, zu dem der hohen Politik nicht berührt. Der nationalliberale Antrag Meineides gegen jenen Zeugen Harder eingeleitet und dieser Kamin gehört, geladen, um den Geschwornen ein Gutachten zu er- auf Einstellung einer Summe von 20 000 M2. zur Errichtung jofort in Untersuchungshaft genommen; die statten. Dieser hohe Verwaltungsbeamte fagte unter seinem Eide: von Handelskammern im Auslande wurde von allen übrigen Sache wurde auch auf Antrag der Rostocker Staatsanwalt Der Ort Kamin ist mir besonders unsympathisch, weil er Parteien abgelehnt. Staatssekretär v. Richthofen konnte schaft dem Schwurgericht überwiesen und in Güstrow am 7. und als Schlupfwinkel der Socialdemokraten bekannt ift; des- heute die Frage Bebels nach dem Schicksal der in Libau 8. März verhandelt; es waren nicht weniger als 85 Beugen ge- wegen(!!) ist der Ruf der Einwohner schon im allgemeinen im Gefängnis schmachtenden Frau Kugel beantworten. Allzu­kein guter; es find meistens Lente, von denen man fich groß scheint das Interesse nicht zu sein, daß das Auswärtige nichts Gutes zu versehen hat; zu den Ausnahmen rechne ich Amt für diese Deutschen , die den russischen Schergen in die den Wulk, dessen Leumund, so weit mir bekannt, im allgemeinen tein schlechter ist, wenn er auch schon vorbestraft ift."

laden!

Wie aus obiger Darlegung ersichtlich, hat es sich am 9. Mai bei der Zeugenvernehmung des Harder vor dem Schöffengericht lediglich darum gehandelt, ob er während des Gottesdienstes am Kein Wunder, daß dies politische Sittenzeugnis auf die zwölf 8. Februar in der Schwardschen Wirtschaft Bier getrunken habe, Geschwornen, unter denen 8 Gutsbefizer und Gutspächter, 1 Forst­und der Inhalt seiner eidlichen Aussage ging dahin: es sei nach meister und 1 Fabrikbefizer waren, einen bestimmenden Eindruck der Kirchzeit gewesen. Man sollte nun meinen, ein Meineid könnte machen mußte bei der Beurteilung von Personen, die ein Intereffe für mur dann vorliegen, wenn dem Harder vorgeworfen würde, es sei die Gründung eines Rechtsschutzvereins für Landarbeiter bethätigt nicht wahr, daß er erst nach beendetem Gottes hatten. Kein Wunder, daß sie durchaus willig waren, dem Staats­dienst bei Schiv. war. Aber weit gefehlt. Der Staatsanwalt darin beizupflichten, daß die den Belastungszeugen entgegen anwalt selbst erklärte vor den Geschworenen: ausgegangen sei aller- stehenden eidlichen Bekundungen als nichts andres zu bewerten dings die Anklage, gestützt auf die eidliche Beitangabe des Händlers seien als der Niederschlag des allerelendesten Dorfflatsches." Sie Wulf, von der Amahme, daß Harder während des Gottesdienstes hatten es ja gehört aus dem Munde eines der höchsten Beamten des in die Sprechstunde giug; aber schon die Voruntersuchung habe Landes, der in ihren Augen gewiß als Autorität gilt, daß es sich ergeben, daß er thatsächlich erst eine geraume Zeit nach 11 1hr um einen Schlupfwinkel der Socialdemokratie" handle( man höre bei Schw. erschienen sein tönne; in diesem Punkt sei S.'s Beugnis und schaudere!), daß darum durchweg Personen in Frage kämen, richtig gewesen; der Meineid liege aber darin, daß Harder als Be von denen man sich nichts Gutes zu versehen habe! Hatten diese

Hände gefallen sind, aufwendet, aber es ist wenigstens etwas geschehen. Der Konsul in Libau hat der Gefangenen Wäsche und Kleider besorgt und unser Botschafter in Petersburg hat fich nach ihrem Schicksal erkundigt. Nach den Versicherungen des Staatssekretärs ist die Untersuchung beendet und die Ent fcheidung steht bevor.

Beim Etat der Kolonialverwaltung wurde die Bewilligung des Zuschusses von 30 000 m. an die Deutsche Kolonialgesellschaft zur Errichtung eines Auskunftsbureaus für Auswanderer auf Antrag des Centrums- Abgeordneten Cahensly an die Bedingung geknüpft, daß diese Gesellschaft dem Reichs­fangler jährlich über ihre Thätigkeit berichtet. Die Linke stimmte auch in dieser Form gegen die Errichtung eines Werbe­bureaus für die Stolonien. Dann wurde der Etat des des Reichsamts des Innern in Angriff genommen. Hier sette eine aus