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Nr. 63.

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9. Jahrg.

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fern spredj- Anschluß: Amt I, Nr. 4186.

Berliner Bolksblatt.

Zentralorgan der sozialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: Beuth- Straße 2.

Die Arbeitsordnung nach der neuen Reichs- Gewerbe- Ordnung.

Für jede Fabrik, in welcher in der Regel mindestens zwanzig Arbeiter beschäftigt werden, ist innerhalb vier Wochen nach Inkrafttreten der Reichs- Gewerbe- Ordnung, d. i. nach dem 1. April d. J. oder nach der Eröffnung des Betriebes eine Arbeitsordnung zu erlassen. So bestimmt § 134 a der neuen Reichs- Gewerbe- Ordnung.

Diese Arbeitsordnung braucht keine einheitliche für den ganzen Fabritbetrieb zu sein, sondern kann für die ver­schiedenen Abtheilungen, Wertstellen oder auch für einzelne Gruppen der Arbeiter verschieden sein.

Dienstag, den 15. März 1892.

Expedition: Beuth- Straße 3.

Betriebes, zur Sicherung eines gefahrlosen Betriebes oder handeln und was er verhandeln soll. Wem das nicht paßt, zur Durchführung der Bestimmnngen der Gewerbe- Ordnung der kann kündigen. Das ist der ständige Arbeiterausschuß. trage des durchschnittlichen Tagesverdienstes belegt werden. nehmer festgestellt, so hat er den in der Fabrik beschäftigten Dieser Satz hebt den vorigen vollständig auf. Es ist großjährigen Arbeitern Gelegenheit zu gehen, sich über dies kaum eine Vorschrift in einer Arbeitsordnung zu denken, selbe zu äußern. Besteht ein eben geschilderter ständiger die nicht unter die Rubrik zur Aufrechterhaltung der Ausschuß", so genügt es, wenn diesem die Gelegenheit ge­Ordnung des Betriebes" zu klassifiziren wäre. geben wird, sich zu äußern.

erlaffenen Borschriften mit Geldstrafen bis zum vollen Be- Ist der Inhalt der Arbeitsordnung so von dem Unter­

Alle Strafgelder müssen zum Besten der Arbeiter in der Fabrik verwendet werden.

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Wie weit der Betriebsunternehmer die etwa geäußerten Bedenken der Arbeiter oder ihre Einwendungen gegen die Das Wie?" zu bestimmen, steht dem Unternehmer zu Arbeitsordnung beachten will oder nicht, das ist ganz in und muß in der Arbeitsordnung festgesetzt werden. Auch sein Belieben gestellt. Wem es nicht paßt, der mag gehen. diese Bestimmung ist nicht viel werth. Man weiß aus Er- Ist den Arbeitern die Gelegenheit" gegeben, sich über fahrungen, die bei den Betriebs- Krankenkassen und Fabrik- die Arbeitsordnung zu äußern, so wird sie durch Anschlag Die Arbeitsordnung muß enthalten: Bestimmungen Invalidenkaffen gemacht sind, wie gering das Kontrollrecht an einem allen Arbeitern zugänglichen Orte in der Fabrik über den Anfang und das Ende der regelmäßigen täglichen der Arbeiter anzuschlagen ist, wie willkürlich die Gelder Arbeitszeit, sowie der für die erwachsenen Arbeiter vor verwendet werden. gesehenen Bausen und über Zeit und Art der Abrechnung und Lohnzahlung.

Sie kann also sehr kurz sein.

In diesem Falle gelten im Uebrigen wegen der Auf­kündigung die 14tägige Kündigungsfrist, sowie die in§§ 123 und 124 festgestellten Gründe, welche eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung erlauben. Strafen dürfen dann überhaupt nicht abgezogen, auch keine Lohn­beträge als Kautionen einbehalten werden.

Es dürfen aber in die Arbeitsordnung aufgenommen werden: 1. anderweite Bestimmungen über die Frist der zu­lässigen Auffündigung sowie anderweite Gründe für sofortige Entlaffung.

Diese Befristung der Kündigung durch die Arbeits­ordnung ist ganz willkürlich, doch darf nach§ 122 die Auf kündigungsfrist nur für beide Theile gleich verabredet werden. Ist eine andere Art der Kündigung in der Arbeitsordnung festgesetzt, so daß z. B. der Arbeiter sofort entlassen werden fann, während er, wenn er fortgehen will, kündigen muß, so ist diese Bestimmung nichtig, es tritt für beide Theile 14 tägige Ründigung ein.

Die Gründe für sofortige Entlassung können aber ganz beliebig geregelt werden, auch außer den im§ 123 und 124 angegebenen.

3. darf die Arbeitsordnung enthalten die Bestimmung, daß dem Arbeiter für den Fall der rechtswidrigen Auf­lösung des Arbeitsverhältnisses eine Strafe einbehalten wird.

publizirt.

Šie muß dabei vom Erlasser mit Beifügung des Datums unterschrieben sein und den Zeitpunkt angeben, von dem an sie in Kraft tritt. Dieser Zeitpunkt darf nicht früher festgesetzt sein, als vierzehn Tage nach dem Aushange.

Jnnerhalb dreier Tage nach dem Aushange muß die Dieser Abzug am Lohne darf aber den Betrag des Arbeitsordnung mit der Angabe, in welcher Art den Ar­durchschnittlichen Wochenlohnes nicht überschreiten. beitern Gelegenheit gegeben ist, sich über dieselbe zu äußern, Bum Ueberflusse sagt der§ 134b im 3. Abschnitte noch, und welche Bedenken sie dabei schriftlich oder zu Protokoll daß der Fabrikbesizer außerdem noch weiter die Ordnung erhoben haben, der unteren Verwaltungsbehörde eingereicht des Betriebes und das Verhalten der Arbeiter im Betriebe werden, und zwar in zwei Exemplaren. Die untere Ver­betreffende Bestimmungen aufnehmen kann. waltungsbehörde hat zwar die Pflicht, nicht vorschriftsmäßig Bestimmungen über das Verhalten erwachsener Arbeiter erlassene oder mit den Gesetzen in Widerspruch stehende außerhalb des Betriebes darf die Arbeitsordnung nicht ent- Arbeitsordnungen zu ersetzen oder den gesetzlichen Vor­halten. Sie darf also nicht die Zugehörigkeit zu Vereinen schriften entsprechend abzuändern, indeffen wird dadurch, oder das politische Verhalten der Arbeiter regeln. Sollte daß das nicht geschehen ist, eine Bestimmung, eine Arbeits­die Arbeitsordnung solche Bestimmungen enthalten, so sind ordnung, die den Gesetzen nicht entspricht, nicht verbindlich diese Bestimmungen nichtig. Es kann auf Grund der und giltig. selben weder eine Strafe eingezogen werden, noch die Ent­laffung ohne Ründigung erfolgen.

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Nur soweit der Juhalt der Arbeitsordnung den Gesetzen nicht zuwiderläuft, ist er für Betriebsunternehmer und Arbeiter Will der Betriebsunternehmer sogenannte Wohlfahrts- rechtsverbindlich. einrichtungen" für die Arbeiter treffen und sie zu deren Daraus folgt aber auch, daß eine mit den gesetzlichen Benutzung durch die Arbeitsordnung verpflichten- dahin Bestimmungen nicht in Einklang stehende Festsetzung nicht gehören auch sogenannte Sparabzüge am Lohne oder etwa die ganze Arbeitsordnung ungiltig macht. will er über das Verhalten minderjähriger Arbeiter außer- Besonders ist es verboten, durch Abmachungen neben halb des Betriebes Vorschriften in die Arbeitsordnung auf der Arbeitsordnung die in derselben enthaltenen Bestim nehmen, so hat er dazu die Zustimmung eines ständigen mungen über Gründe der Entlassung oder des Austrittes 2. darf die Arbeitsordnung enthalten Festsetzungen von Arbeiterausschusses beizubringen. aus der Arbeit abzuändern oder andere Strafen, als in der Strafen. Dieser ständige Arbeiterausschuß, eine ganz werthlose selben enthalten, festzusetzen. Die anderen Bestimmungen Wenn Geldstrafen erhoben werden, so ist gleichzeitig in Einrichtung, da ihm die Hauptsache, die Unabhängigkeit, voll der Arbeitsordnung können durch besonderen Arbeits­der Arbeitsordnung festzusetzen, wie sie eingezogen werden, kommen fehlt, kann gebildet werden aus den Vorständen der vertrag, der mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden und der Zweck, für den sie verwendet werden. Fabrik- Krankenkassen oder anderer für die Arbeiter bestehender darf, abgeändert werden. Die Strafbestimmungen dürfen das Ehrgefühl und die Kaffeneinrichtungen, deren Mitglieder in ihrer Mehrheit aus Was für die Arbeitsordnung selbst gilt, gilt auch für guten Sitten nicht verlegen. Es wäre also wohl Prügel- der Mitte der Arbeiter zu wählen sind, oder es kann ein besonderer jede Abänderung derselben. Auch über diese muß den groß­Strafe ausgeschlossen. Ausschuß gebildet werden aus Personen, die in ihrer Mehr- jährigen Arbeitern Gelegenheit gegeben werden, sich zu Geldstrafen sollen die Hälfte des durchschnittlichen heit von den volljährigen Arbeitern der Fabrik in ge- äußern. Tagelohnes nicht übersteigen, d. h. jede einzelne Strafe heimer Wahl gewählt sind. Der Betriebsunternehmer kann Auch sie muß durch Aushang mit Datum, Unterschrift nicht. Jedoch, so sagt der§ 134b, können Thätlichkeiten also bis fast zur Hälfte des Ausschusses die Mitglieder selbst und Angabe des Tages, von dem an sie in Kraft tritt, gegen Mitarbeiter, erhebliche Verstöße gegen die guten ernennen; außerdem liegt es in der Hand des Betriebs- publizirt sein. Gitten, sowie die zur Aufrechterhaltung der Ordnung des unternehmers, die Art zu bestimmen, wie der Ausschuß ver­

Feuilleton.

Nachbruce verboten.)

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Am Webstuhl der Zeit. Beitgenössischer Roman in 3 Büchern von A. Otto Walster .

Auch sie tritt erst vierzehn Tage nach dem Aushange

Man verzeihe uns diese theoretische Abschweifung, die konnte sich namentlich nicht zu der Anschauung bekehren, nothwendig war zum besseren Verständniß, jetzt, wo sich die daß das Volk nicht mehr aus unmündigen Kindern bestehe, einzelnen Quellen und Bäche unseres Zeitbildes immer daß es der Schulmeisterruthe der Geistlichkeit, wie dem Be mehr dem großen Strome vereinigter Bestrebungen zuwenden, vormundungssystem der Regierung entwachsen sei, daß es die noch dazu einen immer deutlicher wahrnehmbaren sich frei bewegen wolle wie ein Mann, denn zum Manne neuen Charakter annehmen. war es herangewachsen. Allen diesen Verlangen setzte die

In der Hauptstadt, welche den Hauptschauplatz unserer Regierung ihr auf den Besitz der Gewalt vertrauendes, Geschichte bildet, hatte die Erschlaffung eine längere Zeit, beim Alten und Hergebrachten bleibendes Beharrungssystem als in den beweglicheren Haupt- Industrieſtädten des Landes entgegen. Die tüchtigste Lehrkraft wurde zurückgewiesen, Ein wirklicher Staatsmann kann wohl im Prinzip der gedauert. Als aber die Reaktion bis zu den letzten möglichen wenn sie nicht die vorgeschriebene Lehrlings- und Gefellenzeit einen oder anderen Partei anhängen, er kann auch die eine Rückschritten gelangt, das streng konservative Ministerium nachweiſen konnte; die Hoftheater und Stadttheater behielten vor der anderen begünstigen, er wird aber stets zu Grunde bereits einem etwas weitsichtigeren gewichen war, da strömten ihr Privilegium, auch wenn sie längst aufgehört hatten, gehen und für die Zukunft große Gefahren heraufbeschwören, auch die lange zurückgehaltenen Quellen des Volksgeistes Doktortitel wurde dem nicht verkauft, der nicht die ge­den Zwecken der Bildung und Veredelung zu dienen; der menn er ganz und gar in seiner Partei aufgeht, sie mit mächtiger heran, und die Liberalen versäumten es nicht, ihr Weisheit und Energie aus ihrer Beschränktheit zu führen. Schifflein von ihnen luftig tragen zu lassen. Aber in der hörige Portion Griechisch und Lateinisch in sich aufgenommen. Auch ein konservativer Staatsmann fann eine lange von Bwischenzeit war nicht das Sehnen nach den verlorenen und, wie gesagt, die liberalen Parteien, welche täglich an günftigen Erfolgen begleitete Regierung herbeiführen, wenn Freiheitsgütern allein wach geblieben: neue Wünsche und Macht und Ansehen zunahmen, unterschieden sich in ihrem er vor dem Zeitenstrome nur das retten will, was wirklich Bedürfnisse, die namentlich die ökonomische Lage der großen wurde überall da verlangt und nöthigenfalls durchgesetzt, System nur wenig von dem der Regierung. Die Freiheit gerettet werden kann, aber auch vor keiner, noch so kühnen Masse des Volkes und darunter vornehmlich die der Arbeiter­Reform zurückschricht, wenn sie einmal eine Lebensfrage ge- flaffe betrafen, waren herangewachsen, und für diese hatten wo sie den herrschenden Klassen Vortheil brachte, und ver­worden. Die schlimmste Thorheit ist es, wenn er von seiner jene Altliberalen, die auf ihrem Standpunkt stehen ge­Partei sich bewegen läßt, eine andere Bartei unterdrücken blieben, weder Sinn, noch Verständniß, noch guten Willen. erschien.

weigert, wo sie mit Nachtheilen für sie verbunden

zu wollen. Der im Auf- und Ausschießen begriffene Baum Dieselben Gelehrten, welche in schwungvollen Reden für Und so war es in mancher anderen Beziehung: Man läßt die Säfte in die Breite und in die Tiefe strömen, Aufhebung des Zunftzwanges gesprochen und endlich die hielt es für ungerecht, dem Kapital nicht so viel Zinsen zu­wird kräftiger und lebensfähiger; da ist es doch viel weiser politisch ungefährliche" Gewerbefreiheit durchgesetzt hatten, fließen zu lassen, als es erlangen konnte; deshalb eiferte man noch, die guten Duellen von ihm ab und zu sich herüber stemmten sich gegen die Aufhebung des Zunftzwanges auf gegen die Wuchergesetze; aber die ebenso gerechte und bei Auf­zu leiten. geistigem Gebiete. Die Advokaten beharrten auf Verfolgung hebung der Wuchergesetze sogar nothwendige Aufhebung der Winkelschreiber", die unwissendsten Schuldhaft mochte man nicht beantragen, das konnte dem abſterben ober zum Siege tommen. Und das ist nothwendig, und ungeschicktesten Aerzte eiferten am meisten gegen un Kapitalisten keinen Vortheil bringen. Man sprach und stritt für Eine Partei läßt sich nicht unterdrücken, sie kann nur der sogenannten Winkelschreiber", denn die Gesammtfülle des Dentens und Strebens einer zunftmäßige Medicafterei", die Polizei wahrte sich ihre freieres Vereinswesen, aber den Arbeitern wollte für Nation läßt sich weder in eine einseitige Form, noch in Rechte in Bezug auf diejenigen Gewerbe, bei welchen sie unumschränkten Koalitionsrechte nicht zugestehen. bestimmte abgegrenzte Formeln bringen. bis dahin ein Recht zur Konzessionsertheilung besessen, sie strafte jeden Armen, der unter Angabe unwahrer Thatsachen

Man be