1. Beilage zum„, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 64.
Parlamentsberichte.
194. Sigung vom 15. März. 12 Uhr. Am Tische des Bundesrathes Lohmann.
Die dritte Berathung der Krankentassen Novelle wird fortgesetzt. Die Generaldiskussion war gestern beendet worden; das Haus tritt heute in die Spezialdiskussion des Gesetzes ein. Die Zahl der vorliegenden Anträge hat sich noch um vier Dermehrt.
Mittwoch, den 16. März 1892.
vorigen Jahre. Noch in einer am letzten Sonntag in Eisenach stattgehabten Vorstandssigung des Verbands kaufmännischer Vereine ist das ausdrücklich ausgesprochen worden. Ich muß also dabei bleiben, daß die Mehrheit der deutschen Handlungsgehilfen selbst für den Zwang sich erklärt hat.
Abg. Möller( nl.) erklärt sich gegen den Antrag Höffel, welcher für alle diejenigen, welche über 2000 M. Lohn oder Gehalt beziehen, aber zur Zeit versichert sind, sehr häßliche Folgen nach sich ziehen würden.
9. Jahrg.
Der Antrag Graf Holstein wird gegen eine Minderheit, bestehend aus den Sozialdemokraten und etwa der Hälfte der Deutschkonservativen und Nationalliberalen, abgelehnt.§ 2 wird im wesentlichen unverändert angenommen. Die§§ 2a, 2b, 3, 3a, 3b, 4. 5a werden ohne Debatte mit einer Reihe lediglich redattioneller Amendements der Abgg. Gutfleisch und Gen. an genommen.
Nach§ 6 ist als Krankenunterstüßung freie ärztliche Hilfe und Arzenei, sowie ein Krantengeld zu gewähren. Abg. v. d. Schulenburg beantragt folgende Einschaltung in den§ 6:
Abg. Eberty( dfr.): Jm Art. 60 des Handelsgesetzbuchs ist fonderrechtlich die Frage für die Handlungsgehilfen, anschließend § 1 des Gesetzes feht fest, welche Kreise von Personen der an das als vorhanden anerkannte mehr familiäre Verhältniß" Die Hilfe von Nichtärzten ist von der Kasse zu bezahlen, Verpflichtung zur Versicherung gegen Krankheit unterliegen zwischen Prinzipal und Gehilfen geordnet. Der Reichstag wenn diese Hilfe in Nothfällen hat angerufen werden müssen. sollen; durch die Novelle wird diese Verpflichtung auf alle im handelt ungerecht, wenn er den Handlungsgehilfen dieses Recht Im Zweifel entscheidet dieserhalb die Aufsichtsbehörde." Handelsgewerbe gegen Gehalt oder Lohn beschäftigten Personen einfach nimmt und ein bloßes Versicherungsverhältniß an seine Der Antragsteller befürwortet die Annahme dieser Einausgedehnt. Stelle feßt. Im Interesse einfacher Gerechtigkeit empfehle ich schaltung unter Bezugnahme auf die über die Zulassung von Die Abgg. Buhl und Gutfleisch beantragen dagegen dem Reichstage daher die Annahme des Antrages Buhl- Gutfleisch. Nichtärzten in der zweiten Lesung stattgehabten Debatte. Der die Einschaltung folgenden Zusatzes im§ 1: Handlungsgehilfen Abg. v. Stumm( Rp.) spricht sich für den Antrag Buhl Versicherte tann unter allen Umständen ärztliche Hilfe verlangen; und Lehrlinge unterliegen der Versicherungspflicht nur, sofern Gutfleisch aus. In den Handelskreisen, denen er nahe ſtehe, auch in den entlegensten Gegenden muß die Beschaffung eines durch Vertrag die ihnen nach Art. 60 des deutschen Handels- habe er bei den Handlungsgehilfen eine lebhafte Abneigung da- Arztes möglich sein. Der Staat hat also zunächst für Vermehgesetzbuches zustehenden Rechte aufgehoben oder beschränkt sind." gegen wahrgenommen, sich unter das Gesetz stellen zu lassen und rung der Aerzte zu sorgen. Nur in Nothfällen sollte die Hilfe Abg. Goldschmidt( dfr.): Unfern Antrag in zweiter Lesung, an ihrer gesellschaftlichen Respektabilität zu verlieren, wenn ihnen sogenannter Naturärzte in Anspruch genommen werden und nur die Handlungsgehilfen nicht unter den Zwang zu stellen, wieder das Vorrecht des Art. 60 auf diesem Wege entzogen würde. in solchen Fällen soll die Kasse für die Bezahlung aufkommen. holen wir heute wegen seiner Aussichtslosigkeit nicht. Wir bitten Eventuell würde er sich auch mit dem Antrage des Zentrums zu würde die Raſſe in einer sehr unerwünschten Weise beschränken. Ministerialdirektor Lohmann: Die Annahme des Antrags Gie aber, dem Antrag Buhl- Gutfleisch zuzustimmen. Es ist§ 3 begnügen können. 3u berücksichtigen, daß die Erkrankungen in den Reihen der Abg. Singer( Soz.): Die Gehilfen, bei denen eine Ab- Weshalb soll die Kaffe nicht ihre Kranten in bestimmten Fällen, Handlungsgehilfen, deren Mehrzahl sich in jungen Jahren be- neigung gegen den Krankenkassenzwang besteht, werden fich wahr- welche nur gewisse äußere Hilfeleistungen erfordern, durch Heilfindet, meistens von kurzer Dauer sind, und unzweifelhaft scheinlich in guten Stellungen befinden und an ihrem eigenen gehilfen oder Masseure behandeln lassen? Die Frage außerdem, sind diejenigen besser daran, die im Falle der Erkrankung Leibe nicht die Nothwendigkeit der Versicherung spüren. Aber ob ein Nothfall vorliegt, zur Entscheidung in die Hände der Aufdas Recht auf den Fortbezug des Gehalts zusteht. Das der Gesetzgeber muß doch mit der großen Masse eines Standes fichtsbehörde zu legen, empfiehlt sich nicht. Lehnen Sie den Krankengeld beträgt 1,50 bis 2 M. Bei einem Minimalgehalt rechnen, nicht mit einzelnen Kreisen desselben. Die große Masse Antrag ab oder streichen Sie wenigstens den zweiten Saz. Auf des Handlungsgehilfen von 900 M. erhält er für sechs Wochen der Gehilfen, welche oft stellungslos sind und einem fortwähren- die Frage, ob unter ärztlicher Behandlung nur die Behandlung immer noch mehr als ihm die Krankenkasse bieten kann. Mit den Wechsel ihrer Einnahmen unterworfen sind, spricht sich für durch einen approbirten Arzt zu verstehen ist, will ich mich hier den Beschlüssen zweiter Lesung versehen Sie den freien Ver- das Gesetz aus. Der Abg. Hirsch hat mich mißverstanden, wenn nicht einlaffen. einigungen einen Stoß, obwohl diese gerade in den traurigsten er glaubt, wir hätten die Gehilfen auf die freien Hilfskaffen ver- Abg. Buhl: Ich stehe auf dem Standpunkte, daß unter ärztFällen, wo das Gefeß versagt, eine offene Hand und ein weites tröstet. Ich habe nur gesagt, daß, wenn den freien licher Behandlung allerdings nur die durch einen approbírten Herz gezeigt haben. Nur in den seltensten Fällen hat sich ein Hilfskaffen nach diesem Gesetz das Leben noch möglich Arzt verstanden werden kann und beziehe mich dafür auf die Prinzipal die sofortige Entlassung des Gehilfen im Krankheits- sein wird, dann auch die Handlungsgehilfen sich ihrer Aeußerungen des Herrn v. Bötticher in der zweiten Lesung. Die falle ausbedungen. bedienen können. Bei aller Sympathie für die freie Arztwahl Thätigkeit der Kurpfuscher und Naturärzte hat besonders bei den Abg. Buhl( natl.) empfiehlt ebenfalls die Annahme des An- innerhalb des Kassenzwanges müssen wir uns doch sagen, daß Krankenkaffen im Königreich Sachsen einen erschreckenden Umtrags als einer geeigneten Vermittelung zwischen den entgegen die Aerzte der Menschen wegen da sind, und nicht umgekehrt. fang angenommen und wird noch weiter ausgedehnt werden, wenn ftehenden Auffaffungen. Auf die Brücke des Ortsstatuts treten wir nicht mehr, nachdem§ 6 unverändert bleibt. Ich empfehle die Annahme des Antrags Abg. Singer( Soz.): Auch für die Handlungsgehilfen ist der wir z. B. bei der Sonntagsruhe den Gebrauch gesehen haben, den v. d. Schulenburg. Versicherungszwang durchaus nothwendig; sie bekommen auch die Gemeinden von der ihnen übertragenen Befugniß machen. Abg. Höffel ist über die Einbringung dieses Antrags, der nicht, wie der Antrag Buhl voraussetzt, in sechs Wochen an Ge- Seit Jahren ist von den Gehilfen die Nothwendigkeit der Zwangs- dem berechtigten Interesse des ärztlichen Standes entgegenkomme balt mehr als in 18 Wochen von der Zwangskaffe, denn ihr versicherung sehr stark betont worden, infolge der grenzenlofen und ein träftiges Borgehen gegen die Kurpfuscher ermögliche, ſehr Minimalgehalt ist sehr häufig weniger als 900 M. Sie sind nach Noth, in der sie sich in Krankheitsfällen befinden. Dem Abg. befriedigt. Er beantragt, die einleitenden Worte des Antrages der Entwickelung des Handelsgewerbes meist nur noch gewerb Gutfleisch gegenüber stelle ich fest, daß der thatsächliche Zustand wie folgt zu fassen:„ Die Hilfe von Nichtärzten ist von der Kaffe liche Hilfsarbeiter, und die Möglichkeit der Gründung eines bis zum Erlaß der Gewerbe- Ordnungs- Novelle der war, daß nur nur dann zu bezahlen, wenn" 2c. eigenen fleinen Geschäfts schwindet ihnen mehr und mehr. Würde ein absolut verschwindender Theil der Unternehmer von dem Sächsischer Bevollmächtigter Geheimrath Vodel erklärt, daß der Antrag Buhl Gefeß, so würde er für die Unternehmer nur Recht der Kautions- und Lohneinbehaltung Gebrauch gemacht der fächsischen Regierung nichts davon bekannt sei, daß die einen Anhalt bieten, durch Umgehung der sechswöchentlichen hat. Erst die sogenannte Verschlechterungskommission Gutfleisch Krankenkassen in Sachsen die Kurpfuscher in Menge zu ärztlichen Kündigungsfrist der Pflicht enthoben zu sein, ihren Gehilfen im und Gen. hat dies Recht in der Gewerbe Ordnungs- Novelle Hilfeleistungen heranziehen. Sie werde Erkundigungen einziehen Falle der Erkrankung während 6 Wochen das Gehalt zu zahlen. gefeßlich festgelegt. Wir halten solche Lohneinbehaltungen und eventuell diesem Treiben entgegentreten. Aber selbst, wenn die Leistung für 6 Wochen größer wäre, als überhaupt für verwerflich. Wir fordern in Bezug auf solche Abg. Eberty spricht seine Genugthuung über diese Erklärung das Krankengeld für 13, was ich bestreite, so ist es doch wohl Gesetze wie dieses nur dasjenige, was überhaupt erfüllbar aus und erklärt, dem Antrage v. d. Schulenburg beistimmen zu richtiger, den Gehilfen für 13 als für 6 Wochen zu versichern. ist, und muthen Ihnen auch nicht zu, Gesetze zu machen nach tönnen. Es sei sehr anerkennenswerth, daß der Antragsteller Die Nothlage der Handlungsgehilfen ist in vielen Fällen eine unferer Ueberzeugung. Aber wir wollen nicht, daß durch Aus eine Faffung gefunden habe, auf die sich die große Mehrheit größere als die der Arbeiter. Sie sind der schrankenlosen Ausnahmebestimmungen auch noch der lezte Rest dessen, was man des Reichstages vereinigen fönne. Auch die Aerzte könnten mit beutung ihrer Prinzipale ebenso ausgesetzt wie die Arbeiter. Alle prinzipiell zugesteht, beseitigt wird. Der Versicherungszwang ist diesem Abschluß des unerquicklichen Streites zufrieden sein. Achtung vor der freien Hilfsthätigkeit einiger faufmännischer Vereine Wohlthat für die Handlungsgehilfen, welche in schlechten Ministerialdirektor Lohmann bemerkt gegen den Abg. Buhl, bände für ihre Mitglieder, aber diese Verbände umfassen doch Verhältnissen leben, und wir werden daher gegen den Antrag daß er sich mit dem Minister v. Bötticher nicht im Widerspruch nur einen kleinen Theil der Handlungsgehilfen. Darum wollen Buhl- Gutfleisch stimmen. befinde. wir den staatlichen Versicherungszwang auch für sie tonstituiren. Wir lieben reinen Tisch auf dem Gebiete der Gesetzgebung und werden daher gegen die Anträge Buhl- Hiße, aber für den des Grafen Holstein stimmen; denn wir wünschen, daß alle Arbeiter, auch die Dienstboten, versichert werden.
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Abg. Gutfleisch verwahrt sich gegen die letztere Ausführung, deren Verbreitung sich allerdings die Sozialdemokratie zu einer Hauptaufgabe gemacht zu haben scheine.
Abg. Graf Holstein beantragt die Ausdehnung der Fakultät auf die Dienstboten und das Gesinde und hat diesem Prinzi palantrage entsprechend eine Reihe weiterer Anträge vorgelegt, welche das Gesetz mit dieser Erweiterung in allen seinen Einzelheiten in Einklang bringen sollten.
Abg. v. d. Schulenburg: Heilgehilfen und Masseure mögen immerhin verwendet werden, aber alles dieses soll nur auf Anordnung eines Arztes geschehen. Den zweiten Satz meines An trages ziehe ich zurück.
Abg. Wurm( Soz.): Der Antrag von der Schulenburg und seine Begründung stellen die Sachlage vollständig auf den Kopf. Wir machen doch hier kein Gesetz für die Aerzte, sondern für die Kranken. Im Namen der Naturärzte lege ich gegen die
Damit schließt die Diskussion. Der Antrag Buhl- Gutfleisch wird von einer aus den Freisinnigen, der Reichspartei und einigen Abg. Site( 3.) befürwortet einen zu§ 3 gestellten Antrag, Nationalliberalen, Deutschkonservativen und Zentrumsmitgliedern wonach Handlungsgehilfen und Lehrlinge, auf welche die Voraus bestehenden geringen Mehrheit angenommen; mit dieser Aenderung segungen des Antrags Gutfleisch Buhl nicht zutreffen, auf gelangt§ 1 darauf fast einstimmig zur Annahme. ihren Antrag von der Versicherungspflicht zu befreien sind.§ 2 statuirt die Befugniß der Gemeinden und weiteren Bezeichnung derselben als Kurpfuscher Protest ein. Die NaturDie Ausführungen des Abg. Singer passen nur auf die Ver- Kommunalverbände, durch Statut die Geltung des Gesetzes auf heilkunde hat ihre wissenschaftliche Begründung und zahlreiche hältnisse der Großstadt; dort sei vielfach der Stand der Handlungs- Kommunalbeamte, soweit deren Arbeitsverdienst an Gehalt oder Professoren der Medizin haben die günstigsten Urtheile über gehilfen bereits ein proletarischer. In den kleineren Städten, Lohn 62/3 Mark für den Arbeitstag nicht übersteigt, auf sie und ihre Vertreter gefällt. Auch die Rezeptverschreiber auf dem Lande und auch in den Mittelstädten sei faktisch noch Familien der Versicherten, auf die Hausindustriellen und auf verdienen oft den Namen Kurpfuscher, wenn sie 80 bis der Gehilfenstand ein Uebergangsstand zur Selbständigkeit, dort die land- und forstwirthschaftlichen Arbeiter auszudehnen. 40 Patienten in einer einzigen Sprechstunde behandeln. Uebri beständen noch familiäre Beziehungen zwischen Prinzipal und Die Abgeordneten Gutfleisch, Merbach, Möller, gens betrachten auch Kaffenmitglieder die Medizinärzte" ebenso Gehilfen. In diese Verhältnisse würde man störend eingreisen, v. d. Schulenburg und v. Strombeck( freie Kommiffion) als Kurpfuscher, wie Sie die Naturärzte. Es kommt bei der wenn die absolute Kranken Versicherungspflicht ausgesprochen beantragen, in Ansehung der Kommunalbeamten die Einschränkung Heilung eben wesentlich auf das Vertrauen an, und das haben würde. soweit ihr Arbeitsverdienst nicht mehr als 62/3 M. für den nicht alle Arbeiter zu den studirten Aerzten. Den Wohlhabenden Ministerialdirektor Lohmann : Die Annahme, daß das Arbeitstag beträgt" zu beseitigen. gestattet man, sich einen Arzt ihres Vertrauens zu wählen, z. B. Minimalgehalt eines Handlungsgehilfen 900 M. fei, entspricht den Pfarrer Kneipp, die Arbeiter sollen aber auch hier wieder einer rosigen Auffassung der heutigen Lage diefer Leute. Die bevormundet werden. Für Sie handelt es sich nur darum, den Majorität derselben steht nicht anders da als gewerbliche Arapprobirten Aerzten die täglich fühlbarer werdende Konkurrenz beiter, und ihr Einkommen ist ein ganz erheblich geringeres. Es der Naturärzte abzunehmen, während doch sonst die Deutschmuß daher der beantragten Aenderung widersprochen werden; freifinnigen immer für freie Konkurrenz sind. Jm Dienste ber es würde dadurch nur eine neue Ungleichheit geschaffen. Der Ministerialdirektor Rohmann erkennt an, daß diese Anträge Gesammtheit wirken unsere Aerzte heute durchaus nicht, sie sind Antrag Hike wird ebenso wenig erreichen, was die Antragsteller mit großer Sorgfalt ausgearbeitet sind, hegt aber doch Zweifel einfach Gewerbetreibende, und das geben sie zu erkennen, indem erstreben, denn dem Prinzipal wird es fehr leicht werden, den daran, daß dieselben für alle denkbaren Möglichkeiten Für sie nächtliche Krankenbesuche ablehnen, wo die Honorirung nicht Gehilfen vertragsmäßig zum Verzicht auf den nach dem Handels: forge treffen, und hält es überhaupt für mißlich, in dritter sicher ist. Im öffentlichen Interesse werden die Aerzte erst dann gesetzbuch ihm zustehenden Anspruch auf Fortbezug des Gehalts Lesung eine so wesentliche Abänderung des Gesetzes vorzunehmen. wirken, wenn unser Streben nach Verstaatlichung der Aerzte erfüllt sein während 6 Wochen im Falle der Erkrankung zu bewegen. Wenn es sich auch nur um ein Statut handele, das ja der Ge- wird; dann wird alle Reklame der Aerzte verschwinden, dann Abg. Gutfleisch: Für mich ist das Hauptmoment für den nehmigung bedürfe, ehe es in Kraft treten tönne, so sei es doch wird auch ein wirklicher fester Unterschied zwischen Aerzten und Antrag, daß man bei der absoluten Unterstellung der Handlungs- auch unter dieser Voraussetzung mehr als bedenklich, eine Aus- Kurpfuschern sich von selbst herausbilden und die Frage von gehilfen und jungen Kaufleute unter das Gesetz die rechtliche dehnung des Geltungsbereichs des Gesetzes so gelegentlich vor- selbst gelöst sein. Durch Annahme des Antrages v. d. SchulenStellung derfelben gegen den jetzigen Zustand erheblich ver- zunehmen. Allerdings könne er ebenso wenig den Antrag als burg würden auch die weiblichen Aerzte von den Krantentassen schlechtern würde. Praktisch wird die Aufrechterhaltung des Be- unamnehmbar bezeichnen, da der Bundesrath über denselben sich ausgeschlossen sein, während sie doch anerkanntermaßen bei Beschlusses zweiter Lesung, die Aufhebung des Art. 60 des Handels- noch nicht schlüssig gemacht habe. handlung von Frauenkrankheiten wesentliche Vorzüge haben. So Gesetzbuchs zur Folge haben. Mir ist es lieber, der kaufmännische Die Abgg. Eberty und Hirsch beantragen, die Anträge lange also die Aerzte noch nicht staatlich angestellt sind, bitte ich Gehilfe bekommt für 6 Wochen sein volles Gehalt aus der Tasche Graf Holstein in die Kommission zurück zu verweisen. Sie, den Antrag v. d. Schulenburg abzulehnen. des Prinzipals, als daß er 13 Wochen lang das Krankengelo, Der Antrag wird abgelehnt. Abg. Hihe: Die Krankenkasse hat das Recht, die Behandlung aber fein Gehalt bekommt. Ich sehe die Krankenversicherung Abg. Eberty: Wir können unmöglich an dieser Stelle, in des Patienten einem approbirten Arzt zuzuwenden und der lediglich als etwas Subsidiäres an. dritter Lesung, einen Antrag von so weitgreifenden Folgen hier Kranke hat das Recht, von einem approbirten Arzt behandelt zu im Plenum erledigen. In Württemberg und Bayern ist die werden. Bleiben also nur die Fälle, wo Batient und Kaffe über Krankenversicherung der Dienstboten landesgefeßlich geregelt. die Heranziehung eines Arztes einig sind. Da auch sonst von Sezen wir hier die ortsstatutarische Regelung fest, so würden einer mißbräuchlichen Ausdehnung der Thätigkeit der Nichtärzte wir den bestehenden Zustand theilweise verschlechtern, eine nichts bewiesen ist, so belassen wir es am besten bei der bisMenge von Sozial- und Landesgesetzen dem Sic volo, sic jubeo herigen Gefeßgebung, die sich bewährt hat und lehnen den Antrag eines beliebigen Kreisausschusses ausliefern. Schulenburg ab.
Abg. Höffel( Rp.) will in§ 1 ausdrücklich ausgesprochen wissen, daß die Versicherungspflicht sich nur auf solche Per fonen erstrecken soll, deren Jahreseinkommen 2000 Mart nicht übersteigt.
Abg. v. d. Schulenburg- Veekendorf( dk.) hält diesen Antrag für überflüssig und erklärt sich im Uebrigen gegen den zu §2 eingebrachten Antrag seines Fraktionsgenossen Graf Holstein, wonach die Krankenversicherung der Dienstboten fakultativ durch Ortsstatut eingeführt werden kann.
Abg. Möller: Die höhere Verwaltungsbehörde hat die Statuten zu genehmigen, fie liegen also nicht in der Willtür der Kreisausschüsse. Der Widerstand von links und die Ausführungen des Regierungsvertreters lassen es mir allerdings zweifelhaft er scheinen, ob die Sache jetzt zu Stande gebracht werden kann. Vielleicht wäre es besser, der Antrag würde zurückgezogen und dafür eine entsprechende Resolution angenommen.
Abg. Hirsch erklärt gegenüber dem Abg. Singer, daß durch eine geschickte Agitation allerdings die Neigung zur Unterstellung unter das Krankenkassen- Gesetz bei den Handlungsgehilfen fünftlich erzeugt worden war, daß aber die Ernüchterung schnell er folgt ist und daß man in diesen Kreisen jetzt nichts mehr davon Abg. Molkenbuhr( Soz.) befürwortet die Annahme des wissen will. Es stände schlimm um unseren Kaufmannsstand, Antrages; mit Ausnahme von Hamburg seien die Dienstboten wenn der Regierungsvertreter Recht hätte mit seiner Behauptung, im ganzen Deutschen Reiche schlechter gestellt, als sie es unter daß die Mehrzahl nicht besser daran sei als gewerbliche Arbeiter. dem Krankenkassen- Gesetz sein würden. Mit dem Anspruch auf Gehalt für 6 Wochen im Falle der Er
Anspruch auf Grund des Krankenkassen- Gesetzes. Minifterial- Direktor Lohmann: Der Standpunkt der großen Bereinigungen der jungen Kaufleute zu Gunsten der Einbeziehung in den Bereich des Gesetzes ist unverändert derselbe, wie im
Abg. Virchow wendet sich gegen die Ausführungen des Abg. Wurm, indem er ausführlich auf die große Menge der Fälle hinweist, in welchen von sogenannten Naturärzten das schlimmste Unheil angerichtet worden ist. Würde der NaturheilArzt auch noch von den Krankenkassen als der berufene Mediziner anerkannt, so würde das einem großen Bann für den approbirten Arzt gleichkommen. Die letzteren wollten nichts weiter als die Aufrechterhaltung des bestehenden Rechts.
In einer persönlichen Bemerkung erklärt Abg. Wurm, daß die sozialdemokratische Partei nicht mit den Anschauungen der Naturheilkunde zu identifiziren sei, vielmehr gebe es in der Die Abgg. Hiße und v. Stumm richten mit Rücksicht auf Partei auch Gegner derfelben. Aber alle sind darin einig, die Geschäftslage des Hauses und auf die Schwierigkeit der daß die Krankenkassen das Recht haben sollen, unbeschränkt Materie an den Grafen Holstein das Ersuchen, den Antrag für diejenigen Aerzte zu wählen, die sie wollen. Auch habe ich nicht jetzt zurückzuziehen und entweder eine Resolution gleichen Inhalts gefagt, was Profeffor Virchow gehört haben will, sondern, daß einzubringen oder die Regelung der Krankenversicherung der vor allem auch Vertrauen des Patienten zum Arzt noth Dienstboten bei den einzelnen Regierungen anzuregen. wendig ist.