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ficht genommen ist. Eingehendere Mittheilungen über die Vor-| Quetschungen am Oberkörper, daß es nach dem Elisabeth-| prätendenten sind aber als Kinder der leiblichen Kousine der versuche erfolgen demnächst in den Arbeiten aus dem faiserlichen Krankenhause gebracht werden mußte. Im Laufe des Tages Erblafferin, Blutsverwandte derselben mütterlicherfeits) und eines Gesundheitsamt." fanden sechs Brände statt. Ehegatten ein ausschließliches Erbrecht auf die Erbschaft eines Verstorbenen, insoweit dieser einen Testamentserben nicht eingesetzt hat,§ 285, Tit . 12, Theil I. Allgemeinen Landrechts, oder wenn der Berufene die Grbschaft ausschlägt.
Die Rettungsbälle, Kähne und andere zur Hilfe Ertrinkender nöthigen Geräthe sollten bei Zeiten wegen ihrer Brauchbarkeit untersucht werden. Infolge der Kälte und Nässe haben besonders die Stricke, an denen die Bälle befestigt sind, arg gelitten und es dürfte infolge der Noth schwer halten, die Rettungsbälle mit Erfolg zu benügen. Im vergangenen Jahre haben sich bekanntlich mehrere Rettungsverfuche als erfolglos erwiesen, weil die Stricke den Dienst versagten. Dieselben waren so fest an die Brückenpfosten gebunden worden, daß die Knoten nicht schnell genug gelöst werden konnten. Außerdem gelang es nicht, dem Balle die gewünschte Richtung zu geben, weil der Strick infolge des langen Hängens zu steif geworden war.
linfen
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Gerichts- Beitung.
auftritt,
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Meldet sich innerhalb der ordentlichen Verjährungszeit ( 30 Jahre) ein erbfähiger Verwandter, so erhält er die Erbschaft, Daß das vorzüglichste ,, Recht" der Hausbesitzer in dem soviel davon vorhanden ist, zurück.§ 27, Tit . 16, Theil 11. und Ginnehmen hoher Miethen bestehe, diese Versicherung eines 8847 sequ. Tit. 18, Theil 11. A. 2. R. Kann somit nach der richterlichen Anschauung ein unehe Zeugen, zumal wenn er vereidet ist, wird gewiß Niemand be= zweifeln, auch wenn er noch nicht in der Lage war, ein Haus liches Kind nicht von seinen Seitenverwandten beerbt werden, zu besigen. Etwas weniger schön ist es allerdings, die so darf andererseits der Fiskus, da lettere wirklich vorhanden sind, Miethen in die Höhe zu treiben. Diese die Mitmenschen aus die Erbschaft ebenfalls nicht erhalten, sie müßte also, so zu sagen, in der Luft schweben. beutende Thätigkeit überläßt dann der Herr Eigenthümer daher, Da letzteres nicht der Fall sein kann, die Rechtsgelehrten des wo es irgend angeht, einem Verwalter" und erholt sich in einer straße erinnert die Kriminalpolizei in einer Bekanntmachung so beschwichtigende Praxis hat auch der Kaufmann Rosen- Großvater durch die Erblasferin hätte beerbt werden können und In Sachen des Raubmordversuches in der Oranien- Willa bei Dresden von dessen Thätigkeit. Diese, das Gewissen Allg. Landrechts von der Ansicht ausgehen, daß jedes Erbrecht daran, daß der Thäter, ein mittelgroßer und schmächtiger, 20 st i el angewendet, der in der gegen seinen Verwalter Johann dieser wieder hätte die Erblasferin beerben müssen, an seine Stelle bis 25jähriger Mann, auf der Backe wahrscheinlich auf der Menzel vor dem Landgericht I, Straftammer II, anhängig aber seine Deszendenten getreten sind, so durfte der Fistus, um einen schwarzen Flecken( Warze, Leberfleck 2c.) in Größe gemachten Anklage wegen Untreue als Zeuge so mehr, als die Erben sämmtlich arm und bedürftig sind, nicht eines filbernen zwanzig- Pfennigstücks hat. Infolge der geftrigen und die oben zitirte Aeußerung gebraucht. Der Thatbestand ist nur moralisch, sondern in der That auch gesetzlich verpflichtet Publikation haben sich übrigens noch mehrere Inhaber von Ge- folgender: Menzel war von Rosenstiel als Verwalter engagirt, sein, das Millionenerbe an die leiblichen Verwandten der Erbschäftslokalen bei der Kriminalpolizei gemeldet, welche angaben, mit der kontraktlichen Bedingung, die Hälfte desjenigen Lasserin herauszugeben. daß sich auch in ihren Geschäften ein junger Mensch unter den Betrages, um den er die Miethen in die Höhe So die Deduktion, mit der man dem Fiskus zu Leibe gehen geschilderten verdächtigen Umständen aufgehalten und das Lokal bringt, behalten zu dürfen, und zwar auf die Dauer des will und die uns ja auch ganz einleuchtend scheint; nur fürchten nach längerer Zeit unter dem Vorwande, eine Kifte zum Ginpacken Kontraktes, längstens aber auf ein Jahr. Neben diesem wir, daß die Berufung auf die moralische Verpflichtung bei der für seinen in Küstrin dienenden Bruder ausgewählten Kontrakt foll Rosenstiel noch das Versprechen gemacht haben, dem Fiskus und bei der Justiz keinen großen Eindruck machen Sachen besorgen zu wollen, verlassen habe, ohne dahin zurück- Menzel fönne, wenn etwa eine Wohnung per 1. Ottober wird. Indessen ist dieser Deduktion um so mehr Erfolg zu zukehren. Während indeß die Personal- Beschreibung, welche die am 1. Juli vermiethet sei, in der Zeit bis zum Beziehen der gestern erwähnte Zeugin aus der Landsbergerstraße von dem Wohnung, wenn dieselbe leer steht, in seinem( Menzels) wünschen, als die Erbprätendenten arme Leute sind, denen die Thäter giebt, mit der von Frau Caßburg und dem Fischer- Interesse darüber verfügen. Rosenstiel bestreitet dies ent- Million recht gut zu statten kommen würde. meister G. gegebenen übereinstimmt, bekunden die neuen Zeugen schieden, er gäbe damit ein Theil seines obengen annten Eine Schwindlerin der gemeingefährlichsten Art wurde sämmtlich, daß der Mensch, mit welchem sie in ihrem Lokale ver-" Rechtes" auf. gestern der dritten Straffammer des Landgerichts I in der handelt haben, das oben erwähnte Merkmal auf der Backe nicht Die ganze Sache wäre aber garnicht zur Sprache gekommen, wenn Berson der 50 jährigen unverehelichten Pauline Angelika habe. Dieser Widerspruch würde aber leicht darin seine Auf- nicht Rosenstiel das Haus plöglich verkauft hätte. Die neuen Besitzer Werner vorgeführt. Die Angeklagte ist eine kleine verwachsene flärung finden fönnen, daß die beiden Raubgesellen, deren einer des Hauses( Veteranenstr. 24), der Berliner Spar- und Leih- Dame, welcher mit großer Redegewandtheit ein bedeutendes das Verbrechen in dem Gottschall'schen Laden ausführte, während Berein" übernahmen die kontraktlichen Verpflichtungen gegen den schauspielerisches Talent verbindet. Ihr Vorleben weist eine der andere draußen Schmiere" stand, in einzelnen Fällen ein- Verwalter, konnten aber von den bei Abschluß des Kontraktes lange Kette von Vorstrafen auf, zuletzt verbüßte sie eine vierfach die Rollen vertauscht haben. gemachten mündlichen Versprechungen nichts wissen, und so jährige Zuchthausstrafe und da sie bei ihrer letzten Verhafwurde denn, als Menzel einen leerstehenden Pferdesiall auf zwei tung sich sagen mußte, daß ihr wiederum eine längere ZuchtDas Messer hat bei einem Vorfall, der sich am Dienstag Monate vermiethete, die Miethe aber in völligem Bewußtsein hausstrafe sicher sei, hat sie versucht, sich im Gefängnisse Abend zwischen 7 und 8 Uhr im Hause Gneisenaustraße Nr. 59 seines Rechtes für sich verwandte, Strafantrag gestellt. Die die Pulsadern zu öffnen. Ihr Schwächezustand war noch ereignete, wieder einmal feine traurige Rolle gespielt. Im ge- weitere Zeugenvernehmung ergiebt, daß doch außerkontraktliche ein so großer, daß sie wiederholt während der Verhandlung Die Angeklagte nannten Hause wohnt im Hochparterre der Schuhmachermeister Verabredungen stattgefunden haben, daß ferner die Beamten des von Ohnmachtsanfällen heimgesucht wurde. Kohle, über ihm in dem ersten Stock sein Schwager, der herrschaft- besagten Vereins bei ihrer häufigen Anwesenheit im Hause von der hat eine eigenthümliche Art des Betrages zu ihrer Spezialiche Kutscher Heidenreich. In der Wohnung des Heidenreich be- Vermiethung Kenntniß gehabt haben müssen, daß der Angeklagte lität erhoben. Im vorigen Herbste Im vorigen Herbste miethete sie sich ein tamen an oben genanntem Tage die beiden Schwägersleute( bisher völlig unbescholten) daher ein Bewußtsein seiner Schuld Stübchen in Pankow und bald durchsdiwirrten den kleinen Streit, Kohle verließ die Wohnung seines Schwagers, doch nicht gehabt habe. Es erfolgt die kostenlose Freisprechung. Ort dunkle Gerüchte von großartigen Bohlthaten, welche die Heidenreich folgte ihm nach dem Parterre und setzte hier den
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Streit fort. Rohle wurde dabei sehr erregt, er zog plöglich sein Ein recht dreistes Benehmen führte den Hilfs- fleine schwarze Dame mit den listig blickenden Augen den von Die Angeklagte Schustermesser hervor und zerfleischte damit das Gesicht des Gerichtsvollzieher Carl Berndt auf die Anklage- ihr Begünstigten zu erweisen im Stande sei. Heidenreich in wahrem Sinne des Wortes. Die Nase und Lippen bank der II. Straffammer des hiesigen Landgerichts I. Der An- wandte sich zunächst an kinderlose Frauen. Sie gab an, daß sie zwei tiefe Stiche in den Rücken erhalten, auch ist ihm der Ballen der erschienenen Zeugin eine Zwangsvollstreckung auszuführen, traf und die Tochter ihres Auftraggebers seien, bei einem tinderlosen sei, ein Kind distreter Geburt, dessen Eltern ein russischer Graf des H. wurden vollständig gespalten, außerdem hat der Verlegte geklagte hatte bei dem Ehegatten der zum gestrigen Termine von einer hochgestellten Persönlichkeit, dem Fürsten P. beauftragt einen Hand gänzlich aufgeschlitzt worden. Heidenreich mußte nach denselben jedoch in seiner Wohnung nicht an und hinterließ einen und die Tochter ihres Auftraggebers feien, bei einem tinderlosen dem Krankenhaus am Urban geschafft werden; da derselbe großen Bettel, welcher seinen Besuch mittheilte; gleichzeitig aber bat er Ghepaars gegen eine einmalige Entschädigung von 15 000 Mark Blutverlust erlitten hat, so ist sein Zustand ein recht besorgniß- die Nachbarin der Zeugin, sie möge doch die 3 eugin auffordern, unterzubringen. Diese verlockende Aussicht genügte, um der AnAm andern Tag begab geklagten Kredit und Darlehne zu verschaffen. Sie beschränkte ihre erregender. Der rohe Messerheld befindet sich noch auf freiem in seine Wohnung zu kommen. Fuße, da die Polizei von dem Vorfall noch nicht in Kenntniß ge- sich denn auch die Zeugin in die Wohnung des Berndt, klagte Thätigkeit aber nicht auf Berlin und Umgegend, sondern wandte sich auch schriftlich an einen Kaufmann in Steftin, dem sie ein setzt worden ist. ihre Noth und erwähnte dabei, daß sie 5 Kinder habe. also 5 Kinder haben Sie...?" fragte der Gerichtsvollzieher. Hierauf noch glänzenderes Anerbieten machte. In diesem Falle handelte es sich um ein Kind eines pommerschen Edelmannes und einer Selbstmord auf der Eisenbahn. Am vorgeftrigen Mittwoch faßte er die Frau um die Taille, zog sie heftig an sich und italienischen Sängerin, welches sich zur Zeit mit seiner Wärterin Nachmittag furz nach 5 Uhr warf sich in der Nähe der Span - drängte sie zur Sophalehne. Sie sind ja ein ganz nettes in einem schlesischen Badeorte befinden sollte und für dessen dauer Bergbrauerei ein unbekannter Mann vor den von Berlin Weibchen", setzte er seine Zudringlichkeiten fort,„ nur ein Küßchen Adoption sogar 90 000 M. geboten wurde. Der Stettiner Kaufgekommenen Vorortzug unb wurde von der Maschine eine Strecke will ich haben!" Der Angeklagte streitet alles mann sandte der Angeklagten auf ihren Wunsch das Geld, damit mitgeschleift. Das Fahrpersonal hatte den Vorfoll wahrgenommen ab, will wohl von den 5 Kindern gesprochen, die„ Nettig fie nach dort reisen und persönlich mit ihm verhandeln konnte. und ließ den Zug auf der Strecke halten. Der verstümmelte feit" aber mit Bezug auf den anständigen Anzug der Zeugin ge- Die Angeklagte kam auch. Der Kaufmann mußte sie auf mehrKörper wurde von dem Geleise aufgehoben und in den Back- meint haben, d. h. sie sehe gar nicht so arm aus, wie sie zu sein stündiger Fahrt in einer Droschte begleiten und während derselbe Avagen gelegt, worauf der Zug nach Spandau weiterfuhr. Hier vorgebe. Ein Versuch durch Schilderung der örtlichen Verhält wurde der Tod des Mannes konstatirt. Die Leiche ist nach der niffe die Sache als unmöglich hinzustellen, mißglückte vollständig; in dem Wagen blieb, machte ſeine Begleiterin anscheinend den Leichenhalle gebracht worden. der Staatsanwalt beantragt das und 300 hochgestelltesten Personen Besuche. Die Anklage nimmt an, daß Schuldig Geldstrafe, er sehe von Gefängnißftrafe ab, da die Gerichts- sie über die Vorzimmer nicht herausgekommen ist. Der Kaufmann wurde dadurch aber in dem Wahn bestärkt, daß die Vor einem Betrüger, der eine arme Arbeiterin vorgestern vollzieher sich nie einer großen Beliebtheit beim Publikum erum 10 M. geprellt hat, feien hiermit alle Stellensuchenden ge- freuen, also eine gelinde Uebertreibung, wenn auch unwahr habe und ließ sich in der Hoffnung des großen Gewinns zu Angeklagte wirklich eine wichtige geheime Mission zu erfüllen warnt. In dem Annonzentheile eines hiesigen Lokalblattes vom scheinlich, so doch nicht ganz unmöglich sei. Der Gerichts: Dienstag fuchte die unverehelichte Alvine Förster eine Stelle als hof ist derselben Meinung und erkennt wegen Beleidigung auf Opfern herbei. Da die Angeklagte behauptete, daß ein Rechtsanwalt Schleiermann sie wegen einer Forderung von 150 M. beAufwärterin. Es währte nicht lange, als bei der Wirthin des die beantragten 300 M. Geldstrafe. drängte, so gab der Kaufmann ihr die Summe. Als der AnMädchens, der Frau Anders, ein Mann erschien, der sich als der Bäckermeister Schuve, wohnhaft: Königgrägerstr. 26, aus Die Erziehung durch einen als sozialdemokratischen geklagten der Boden in Pankow zu heiß wurde, zog sie nach dem gab. Er fragte Frau Anders auf das Gründlichste über das Agitator bekannten Vater soll, nach Ansicht der Vertheidi- Evangelischen Vereinshause in der Oranienstraße, woselbst sie Mädchen aus, ob dasselbe auch ordentlich, sauber und ehrlich sei, gung, die Schuld an den Uebelthaten des erst 14 jährigen Ar- unter falschem Namen auftrat und dem Vorsteher vorspiegelte, da er es, nach Verabredung mit seiner Frau, zwar nicht als beitsburschen Bartsch sein. Wer da weiß, wie wenig ein Arbeiter daß sie nur die Vorläuferin einer hochadeligen Dame sei, welche Aufwärterin, wohl aber als Verkäuferin für seine Bäckerei Zeit und Gelegenheit hat, erzieherisch zu wirken, wer ferner weiß, demnächst mit einem kranken Kinde eintreffen würde, welches in engagiren wollte. Obgleich sich das Mädchen Anfangs weigerte, wie in den meisten Fällen der Aufenthalt in einer Befferungs- ärztliche Behandlung gegeben werden sollte. Als die Dame immer eine solche Stellung anzunehmen, so wußte der Schwindler sie Anstalt" wirkt( aus einer solchen wurde Bartsch von seinem nicht eintreffen wollte, zeigte die Angeklagte eine von ihr durch sein Versprechen, ihr monatlich 25 M. nebst freier Station Bater aus unbekannten Gründen nach längerem selbst aufgegebene Depesche vor, in welcher ihr eine Freifrau zu geben, nach einiger Zeit dennoch zu einer Zusage zu be- Aufenthalt wieder fortgeholt), der dürfte wohl anderer Meinung von Egloffstein mittheilte, daß die Wärterin des Kindes unterwegs erkrankt sei. Hierdurch erhielt die Angeklagte neuen Kredit, stimmen. Nur eine Bedingung hatte der Pfeudobäcker seinerseits als der Herr Vertheidiger sein. Bartsch hatte mittelst eines zufällig passenden Bodenschlüssels bis ihre Schuld auf über 50 M. angelaufen war, um welchen erlege, weil dies bei Stellungen, wo einem die Kasse anvertraut einen Koffer geöffnet und 15 M. daraus entwendet, welche er Betrag das Vereinshaus geschädigt worden ist. Die Angeklagte würde, so Sitte sei. Da der Betrüger gleichzeitig das Mädchen mit dem 18jährigen Sohn eines Schuhmanns, Namens entwickelte auch in den übrigen Betrugsfällen eine außerordentlich aufforderte, ihn sofort zu seiner Frau, behuss Vorstellung, Ladwig, vernaschte. Bartsch sagt auf das Bestimmteste fruchtbare Phantasie. Sie erzählte n. A., daß sie einem bekannten zu begleiten, so schwand bei demselben bald das anfängliche aus, dem Ladwig den unredlichen Erwerb des Geldes mitgetheilt reichen Hof- Schlächtermeister denselben Dienst erwiesen habe, wie Mißtrauen hinsichtlich jener Forderung, und auf zureden zu haben, was dieser jedoch bestreitet. Der Gerichtshof ist der ihn der Fürst v. P. von ihr verlange, fie setzte regelrechte Son= der harmlosen Wirthin händigte die Förster jene 10 Mark dem Ansicht der Vertheidigung, daß L. von B. verführt sei, spricht 2. trakte auf, worin sie sich bei Abschluß des Geschäftes 10 pCt. Fremden ein, worauf sie sich mit demselben fortbegab. Kaum frei und verurtheilt B. zu 3 Wochen Gefängniß. Schuld sei eben der in Rede stehenden Summe, also 1500 Mart, ausbedang jedoch waren beide einige Häuser weit gegangen, als der„ Bäcker- die schlechte Erziehung des B., welcher zu früh aus der er- und durch diese Manipulationen bestärkte sie das Vertrauen ihrer Opfer. In einem Falle gab sie sich für die Ehefrau des meister" plötzlich, als besänne er sich auf etwas, stille stand, und wähnten Anstalt entlaffen sei. Adjutanten der Kaiserin Friedrich aus. Im Verhandlungstermine das Mädchen aufforderte, doch lieber heimzukehren, da er es nach Ja, ja, Prozesse müssen sein! Das hat der fromme Gellert umgab die Angeklagte sich wie bei ihren früheren Verurtheilungen einiger Ueberlegung für besser hielte, daß die bisherige Mamfell, die noch nichts von ihrer Entlassung wisse, diese erst dann er- schon vor hundertundfünfzig Jahren gesagt und der kannte seine mit dem Nimbus des Geheimnißvollen, sie blieb dabei, daß sie fahre, wenn die Förster am Donnerstag, den 5., wie verabredet, Beute; er schildert recht hübsch, wie zwei eigensinnige Nachbarn thatsächlich einen solchen Auftrag erhalten, wie sie angegeben, anträte. Das Mädchen ging zurück, um sich eine Stunde später sich durch einen Prozeß wegen eines Landstreifens ruiniren. jedoch habe sie keinen Namen genannt und werde dies auch nie in Gesellschaft ihrer Wirthin, die, gleich der Geprellten, jetzt Wenn nun auch die Leute während der letzten 150 Jahre etwas thun. Der Staatsanwalt wies darauf hin, daß die gemeinBöses zu ahnen begann, nach der von dem Betrüger bezeichneten besonnener geworden sein sollten, so kann man es ihnen doch gefährliche Person für längere Zeit unschädlich gemacht werden und selbst aufgeschriebenen Adresse zu begeben. Hier, in der nicht verdenken, wenn sie wegen einer Million einen Prozeß an müsse, er beantragte eine Zuchthausstrafe von acht Jahren. Das Urtheil lautete auf se ch 3 Jahre Zuchthaus, Königgrägerstr. 26, aber war weder eine Bäckerei, noch der Name fangen, namentlich wenn es gilt, dem Fiskus das Geld aus den Schuve irgend Jemandem bekannt. Der Schwindler wird als Bähnen zu ziehen. In Lübbenau ist am 4. Januar 1868 die 1050 Mark Geldstrafe eventuell noch 70 Tage Zuchthaus und ein Mann von untersetter, voller Figur geschildert; er trägt Wittwe Lehmann gestorben ohne Hinterlassung von Kindern oder Ehrverlust. blonden Schnurrbart, hat hochstehendes Haar und war mit grau leiblichen Verwandten; sie hinterließ ein Vermögen, das eine melirter Hose und Weste von gleichem Stoff( letztere am Halse Million Mark weit übersteigen soll und das dem Fiskus durch schließend), braungelbem Ueberzieher und rundem braunen Filz- Bräklusionsurtheil vom 28. Mai 1869 zugesprochen wurde. Später hut belleidet; er trug einen schmalen Trauring an der rechten haben sich die Kinder einer Kousine der Verstorbenen gemeldet Hand. und beim zuständigen Amtsgericht die Ausstellung einer ErbAchtung, Vergolder! Der Stand des Streiks in der bescheinigung beantragt. Diesen Antrag hat das Gericht in Polizeibericht. Am 4. d. Mts. Morgens brachte sich ein Lübbenau durch Beschluß vom 8. Januar d. J. abgelehnt, weil Aug. Werkmeister'schen Werkstatt dauert unverändert fort. Es ist Mann in einem Hotel anscheinend in einem Anfalle von Geistes- mit Rücksicht auf§ 639, sequ. 660, Theil 11., Titel 2 und§ 678, jetzt bereits die neunte Woche, daß wir uns im Streit befinden. gestörtheit mittelst Revolvers zwei Schüsse in den Kopf bei, so Theil 11, Titel 3 Allg. Landrechts die Ausstellung der Erb- Die Schuld liegt auf Seiten des Fabrikanten, da besagter Herr daß er nach der Charitee gebracht werden mußte. Vormittags bescheinigung verweigert werden muß, da zwischen dem unehelichen sämmtliche Arbeiten an die Kleinmeister abgiebt und sich leider stürzte sich eine 71 Jahre alte Frau aus dem Fenster der im Kinde und den Verwandten beiderlei Eltern in der Regel auch verschiedene Kollegen finden, die die Arbeit anfertigen, dabei britten Stock des Hauses Memelerstr. 60 belegenen Wohnung auf teine gesetzliche Erbfolge stattfindet. Die Verstorbene war aber ganz vergessen, daß sie sich selbst und unserer Sache den größten Schaden zufügen. Kollegen! Die Erwartungen, die wir den Hof hinab und verstarb auf der Stelle. Zu derselben Zeit nämlich eine außereheliche Tochter. wurde im Landwehrkanal, an der Unterschleuse, die Leiche eines Gegen die Entscheidung soll nunmehr weiter prozessirt werden auf den 1. Februar gesezt, haben sich nur zum Theil bestätigt, unbekannten, etwa 50 Jahre alten Mannes aufgefunden. mit einer sehr geistreichen juristischen Deduktion, die uns im Kon- da nur in der Fabrit von E. Ruthenberg Preisreduzirungen Mittags fiel ein zehnjähriger Knabe beim Spielen, gegenüber dem zept vorliegt und deren Hauptgedankengang wir hier mittheilen stattgefunden haben. Sämmtliche Kollegen, 14 Mann Versilberer, haben infolge dessen einmüthig die Arbeit niedergelegt, Grundstück Tempelhofer User 1 in den Landwehr- Kanal, wurde können. jedoch, anscheinend ohne Schaden genommen zu haben, aus dem Der vorerwähnte Paragraph bestimmt, daß zwischen dem un- und sich unserer gerechten Sache angeschlossen, wie es von jedem Wasser gezogen und nach der Wohnung seiner Mutter gebracht. ehelichen Kinde und den Verwandten beider Eltern in der zielbewußten Arbeiter nicht anders zu erwarten war. Außerdem Nachmittags stürzte ein zehnjähriger Knabe beim Spielen vor dem Siegel teine gefeßliche Erbfolge stattfinden soll. Er läßt somit ein Mann von Ad. Werkmeister; diesen betrachten wir als geHauſe Klosterstr. 33 zur Erde und brach den rechten Unterschenkel. auch die Deutung zu, daß im Ausnahmefalle, namentlich, maßregelt. Kollegen! An Euch wird es nun liegen, uns zu Zu derselben Zeit wurde ein Mann vor dem Hause Alte wo es sich um eine so bedeutende Erbschaft, wie hier, handelt, helfen, wir appelliven an Euer Solidaritätsgefühl, um unsere Leipzigerstr. 14 von einem Hunde umgeriffen und erlitt dabei eine naturgemäße Erbfolge nach der Blutsverwandtschaft stattgerechte Sache hochzuhalten. Gleichzeitig bitten wir die Herren einen Bruch des linken Oberarmes, sowie Verlegungen am rechten finden kann, was ja auch das in Berlin geltende märkische Recht Vertrauensmänner sich einzufinden und Sammellisten in Empfang Abends wurde ein Dienstmädchen vor dem anerkennt.( Wäre nämlich die Wittwe Lehmann in Berlin gestorben, so zu nehmen. Zuzug nach hier ist strengstens fernzuhalten. Mit Hause Alte Jakobstraße 116 von einer Droschke, deren Pferd würde das Erbrecht der Seitenverwandten keinen Bedenten unter follegialischem Gruß! Die Streitfommission. schen geworden und durchgegangen war, gegen das Geländer liegen.) Zudem hat der Fiskus nur m Ermangelung von Eine merkwürdige Mittheilung wird uns aus Obereines Bauzaunes gedrückt und erlitt anscheinend so bedeutende verwandten( die durch obigen Beschluß zurückgewiesenen Erb- winter a. Rh. gemacht. Dort ist eine Abtheilung Pioniere kom
Arm und Knie.
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Soziale Uebersicht.