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1. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 65.

Parlamentsberichte.

Dentscher Reichstag.

195. Sigung vom 16. März. 12 Uhr. e Am Tische des Bundesrathes Lohmann. Die dritte Lesung der Krantentassen Novelle wird fortgesetzt.

Donnerstag, den 17. März 1892.

Der§ 6a wird mit den Anträgen der freien Kommission im übrigen unverändert angenommen.

Nach§ 7 tann statt der von der Krankenkasse zu gewähren den Leistungen freie Kur und Verpflegung in einem Krankenhause gewährt werden. Hat der im Krankenhause untergebrachte Familienangehörige, für welche er bisher Ernährer war, so soll die Hälfte des Krankengeldes gewährt werden. Ein Antrag v. Strombeck will die letztere Bestimmung dahin erweitern, daß diese Zahlung auch unmittelbar an die Angehörigen erfolgen fann.

Der Antrag wird nach kurzer Begründung durch den An­tragsteller gegen die Stimmen der beiden Parteien der Rechten und der Freifinnigen angenommen, mit dieser Aenderung auch § 7, ebenso§ 8 ohne Debatte.

§§ 10, 16, 19 gelangen ohne Debatte mit nur redaktionellen Menderungen zur Annahme.

Bei§ 20, Unterstützung der Wöchnerinnen, fragt Abg. Ende­mann, ob auch die fünstlichen Entbindungen, welche infolge anomaler Befruchtung nothwendig werden, unter den Begriff der Erkrankung nach diesem Gesetz fallen.

Ministerial Direktor Lohmann: Erkrankung ist, was die Hilfe eines Arztes nothwendig macht; daher fallen auch die er wähnten Fälle unter das Gesetz.

9. Jahrg.

müssen, nicht eingehen wollten- gestattet war es ihnen. Um diese Verhältnisse beurtheilen zu können, muß man eben die Lage der Arbeiter besser kennen, als Abg. Buhl und die anderen Herren, die an diesem Gesetze so eifrig Theil nehmen.

Abg. v. Stumm erklärt sich gegen den Antrag der Sozial demokraten und gegen jede Zulassung von Ueberversicherung.

Nach einer mehr persönlichen Auseinandersehung zwischen den Abgg. Buhl und Grillenberger über die wirklichen Bedürfnisse und Interessen der arbeitenden Bevölkerung schließt die Debatte.

lehnung der sozialdemokratischen Anträge mit den redaktionellen Der Antrag Höffel wird zurückgezogen,§ 26a nach Ab­Anträgen der freien Kommission und dem Antrag Möller­Merbach angenommen, desgleichen§§ 27, 28, 31, 32, 33, 34a, 37, 38, 38a, 39, 40, 43a, 44, 46, 46b, 40c, 47, 48, 48a nach den Vorschlägen der freien Kommission Gutfleisch u. Gen. einer versicherungspflichtigen Person, von der Verpflichtung, § 49a der Vorlage hatte vorgeschrieben, daß der Anspruch der Gemeindeversicherung oder einer Orts- Krankenkasse anzu gehören, befreit zu werden, binnen einer gewissen Frist bei der Meldestelle anzumelden und der Nachweis des Befreiungsgrundes zu führen sei.§ 49b schrieb eine gleiche Meldepflicht den freien Hilfskaffen bei jedem Ausscheiden eines Mitgliedes in eine niedrigere Mitgliederklasse vor.

Die Spezialdiskussion steht bei§ 6a, welcher die Gemeinden ermächtigt zu beschließen, 1. daß freiwillig der Kaffe beigetretene Mitglieder erst 6 Wochen nach dem Beitritt Krankengeld erhalten sollen; 2. daß Versicherten, welche die Kasse durch Betrug ge­schädigt oder sich die Krankheit vorfäßlich oder durch schuldhafte Betheiligung an Schlägereien oder Raushändeln, durch Trunt fälligkeit oder geschlechtliche Ausschweifungen zugezogen, das Krantengeld gar nicht oder nur theilweise zu gewähren ist; 3. daß Versicherten, welche im Laufe eines Jahres 18 Wochen lang Krankengeld erhalten haben, im Laufe der nächsten 12 Monate Krantenunterstüßung nur für die Gesammtdauer von 13 Wochen 31 gewähren ist; 4. daß Krankengeld allgemein oder unter be­ftimmten Voraussetzungen schon vom Tage der Erkrankung an fowie für Sonn- und Feiertage zu zahlen ist; 5. daß auch Familienangehörige mit versichert werden dürfen; 6. daß die ärztliche Behandlung, die Lieferung der Arzneten und die Kur § 20 wird angenommen, ebenso auch ohne wesentliche Debatte und Verpflegung nur durch bestimmte Aerzte, Apotheker und die§§ 21, 22, 24, 26. Krankenhäuser zu gewähren sind. Ferner sollen die Gemeinden§ 26a trifft im Absatz 1 Bestimmungen gegen die sogenannte ermächtigt sein, Vorschriften über die Krankenmeldungen, über Ueberversicherung. Das Krankengeld soll bei mehrfach Ver­das Verhalten der Kranken und über die Krankenaufsicht zu erficherten soweit gekürzt werden, daß es den vollen Betrag des laffen und eventuell Ordnungsstrafen bis zu 20 M. zu verhängen. durchschnittlichen Tagelohns nicht übersteigt. Durch das Kaffen­Auf einen Antrag der freien Kommission Gutfleisch und statut tann diese Kürzung ganz oder theilweise ausgeschlossen Gen. sollen in Nr. 2 die Worte durch Betrug geschädigt oder" werden. Durch das Kassenstatut tann ferner bestimmt werden ersetzt werden durch durch eine mit dem Verlust der bürger-( entsprechend den analogen Bestimmungen des§ 6a für die Ge­lichen Ehrenrechte bedrohte strafbare Handlung geschädigt haben, meinden), daß die Mitglieder spätestens am dritten Tage nach für die Dauer von 12 Monaten seit Begehung der Strafthat, der Krankenmeldung ihre anderweiten Versicherungsverhältnisse sowie daß Versicherte, welche" u. f. w. dem Kassenvorstande anzeigen müssen, daß im Falle des Betrugs Geheimrath v. Woedtke ist, obwohl die Wiederherstellung oder selbstverschuldeter Krankheit das Krankengeld ganz oder auch des§ 49a den Vorzug verdiene, auch mit der Annahme des theilweise entzogen werden kann, daß Ordnungsstrafen bis zu§ 49b einverstanden. 20 m. verhängt werden können, daß Aerzte- und Arzneizwang. vorgeschrieben werden kann.

Die Abgg. Hirsch und Gutfleisch wollen in Nr. 2 die Worte oder geschlechtliche Ausschweisungen" streichen. Abg. Höffel will in Nr. 4 den Text dahin ändern, daß Krankengeld schon vom 1. oder 2. Tage nach dem Beginn der Erwerbsunfähigkeit sowie für Feiertage zu zahlen ist."

In Ziffer 6 will derselbe Antragsteller die Bezahlung der durch Inanspruchnahme anderer Aerzte, Apotheken und Kranken­häuser entstandenen Kosten außer in dringenden Fällen auch dann durch die Krankenkasse erfolgen lassen, wenn die Arbeits­stätte des Versicherten sich außerhalb des Kassenbezirkes be­findet.

Abg. Höffel empfiehlt kurz seine Amendements; die Abgg. Sike und v. Strombeck erklären sich gegen dieselben, da man sehr wohl dem Statut der Kasse oder dem Rassenvorstand ent­sprechende Anordnungen überlassen könne.

Abg. Höffel will den letzten Satz des ersten Absatzes streichen. Die Abgg. Möller, Merbach, v. Strombeck und v. d. Schulenburg wollen die Versicherten zur An­meldung der anderweitigen Versicherungsverhältnisse 8 Tage nach dem Eintritt in die Kasse bezw. nach dem Abschluß der Ver ficherung entsprechend der Regierungsvorlage verpflichten.

Endlich beantragen die Abgg. Grillenberger u. Gen., den§ 26 a ganz zu streichen, event. in Absatz 1 die Ueber­versicherung bis zu 1/3 über den durchschnittlichen Tagelohn zu gestatten. Die Kürzung soll sämmtlichen Kassen gleichmäßig zu

Gute kommen.

Beide Paragraphen waren in zweiter Lesung ohne Diskussion nach dem Kommissionsantrage gestrichen worden. Ein Antrag der freien Kommission will nun§ 49b wiederherstellen mit der Maßgabe, daß die Meldefrist von einer Woche auf einen Monat ausgedehnt wird.

Der Antrag wird von den Abgg. Gutfleisch und Buhl unter Hinweis auf§ 76, welcher eine fast gleichlautende Bes ftimmung enthält, befürwortet, während Abgeordneter Molten­buhr wegen der mit der Meldung verbundenen unnützen Schere­reien die Ablehnung empfiehlt.

Abg. Hirsch kann eine Nothwendigkeit auch für die Melde pflicht der Hilfskassen nicht erkennen und bittet den Antrag ab­zulehnen. Abg. Moltenbuhr weist darauf hin, daß die großen zentralisirten Kassen bisher nur vierteljährlich mit ihren örtlichen Verwaltungsstellen abrechneten und durch die Melde­pflicht binnen Monatsfrist in große Verlegenheiten gefeht würden. § 49b wird nach dem Antrag Gutfleisch angenommen, desgl. die§§ 50-55. Um 44 Uhr wird die weitere Berathung auf Donnerstag 12 Uhr vertagt."

miffarien.

Abgeordnetenhaus.

33. Sigung vom 16. März. 11 Uhr. Am Ministertische: Miquel, Graf 3edlig und Kom­Die zweite Berathung des Staatshaushalts Etats für 1892/93 wird fortgesetzt und zwar im Etat des Kultus gemeinsam", in welchem u. A. ausgeworfen sind: 750 000 m. halbjährlicher Betrag des Staatszuschusses für die evangelische Landeskirche als Beihilfe zur theilweisen Ablösung der Stolgebühren. Der Titel wird gegen die Stimmen der Freisinnigen und einiger Nationalliberalen bewilligt. Beim Kapitel Medizinalwesen kommt

die

sei

Abg. Olzem auf die Regelung des Apothekenwesens zurück; im Reichstage vorgeschlagene Verstaatlichung der Apotheken doch eine zu radikale Lösung.

Bei den Ausgaben für die Kreis physiter tritt Abg. v. Pilgrim für die Ausbesserung der Gehälter ihrer Beamten ein und empfiehlt mindestens die Gewährung eines höheren Ranges für die älteren unter diesen Beamten, vielleicht unter Verleihung des Titels Kreismedizinalraths."

Abg. Hirsch beantragt getrennte Abstimmung über die Abg. Grillenberger( Soz.): Der§ 26 a enthält eine Nr. 6; mit Rücksicht auf die Geschäftslage verzichte er auf die solche Unmenge von Vorschriften, welche in der Praxis zu Ungunsten Wiederholung seiner gegen die Beschränkung der freien Aerztewahl der Arbeiter ausschlagen, daß wir prinzipiell feine Streichung gerichteten Anträge in zweiter Lesung. Dagegen habe er den beantragen müssen. Wir geben uns aber kaum der Hoffnung Antrag auf Beseitigung der stärksten Härte, die durch die Nummer 2 hin, daß Sie darauf eingehen werden, und empfehlen Ihnen herbeigeführt werde, wieder eingebracht, weil es sich hier in daher, wenigstens unseren Eventualantrag anzunehmen, wonach eminentem Sinne um eine Frage der öffentlichen Gesundheits- die Ueberversicherung wenigstens bis zu einem Drittel des durch ministeriums beim Kap. 124: Kultus und Unterricht pflege handle und dieser gegenüber alle andern Rücksichten zurück- schnittlichen Tagelohns gestattet sein soll. Dadurch würde die treten müßten. Ungerechtigkeit, daß der Versicherte für seine Beiträge nachher Geheimrath v. Woedtke erklärt sich gegen alle Abänderungs- im Falle der Erkrankung eine oder nur eine theilweise Gegen­anträge mit Ausnahme der von der freien Kommission gestellten. leistung erhält, wenigstens in etwas gemildert. Schon 1883 wiesen Für die Heranziehung der Krankenkassen zur Gewährung der wir nach, daß in Krankheitsfällen auch bei freier Arznei und Krankenunterstüßung bei Krankheiten, die die Folgen geschlecht- freier ärztlicher Behandlung die Ausgaben für Pflege so groß licher Ausschweisungen feien, fönne auch die Rücksicht auf die sind, daß auch die Einnahmen größer sein müssen, als in ge­öffentliche Gesundheitspflege nicht durchschlagend sein. Für die funden Tagen; dazu kommt, daß da, wo die Frau des Arbeiters Fälle, in welchen die Arbeitsstätte des Versicherten nicht im auch in einer Fabrik arbeitet, sie bei der Erkrankung des Mannes Raffenbezirt liege, treffe§ 7 des Gesetzes Vorsorge. entweder zu seiner Pflege zu Haus bleiben muß, also ihren Abg. Molkeubuhr( Soz.): Ich habe mich gewundert, welche Arbeitsverdienst verliert, oder durch eine fremde Pflegerin im Vorliebe die Herren, welche die Kompromißanträge gestellt haben, Haus vertreten werden muß, was auch Kosten macht. Die Furcht, für die Betrüger haben. Woher diese Zärtlichkeit? Wer eine die Ueberversicherung könne zur Simulation führen, ist bei den Kasse betrügt, handelt doch immer mit einer gewissen Ueberlegung, forgfältigen Rassen- Kontrollmaßregeln unbegründet; übrigens ist welche dem Raufbolde doch in vielen Fällen abgeht. Raushändel, auffallend, daß man auch hier wieder die Arbeiter sofort der Schlägereien werden ohnehin schon bestraft und es ist nicht noth Neigung zur Simulation verdächtigt, während Angehörige wendig, sie durch Verweigerung des Krankengeldes zum zweiten anderer Stände, ohne diese Furcht zu erregen, sich bis zu jeder Mal zu bestrafen. Den Geschlechtskranken ist mit Arzt und beliebigen Summe gegen Krankheit versichern können. Die An­Medizin in den meisten Fällen nicht geholfen, sie bedürfen der nahme oder Aufrechterhaltung der vielen sonstigen Bestim­Pflege in einem Krankenhause, und diese kann ihnen verweigert mungen dieses Paragraphen wird die Schwierigkeit der Aus­Bei den Ausgaben für das Institut für Infektions­werden. Ich bitte Sie, den Antrag Hirsch anzunehmen. legung des Gesetzes und die Zahl der mißverständlichen Aus- Krankheiten( 285 405 M.) bemängelt burch Statut die freie Arztwahl auszuschließen. Damit würden, die Atademie der Wissenschaften übertreffen und dem Zuschuß legungen nur noch vermehren.§ 26a giebt auch die Fakultät, Abg. Brömel die Höhe der Ausgabe, welche die Ausgaben für da durch den gestrigen Beschluß nur approbirte Aerzte als Raffen- für eine Universität, Greifswald , gleichkommen. ärzte angestellt werden dürfen, allgemein Zustände möglich, wie sie in Nürnberg schon, bestehen; dort sind nämlich laut Kassen- weitere Berathung bis 72 Uhr Abends vertagt. ftatut nur Mitglieder des ärztlichen Bezirksvereins als Kaffen­ärzte verwendbar, drei approbirte Aerzte, die, weil sie ein Natur­heilverfahren treiben, in den Bezirksverein nicht aufgenommen werden, werden also zu Kaffenarztstellen nicht zugelassen. Den Antrag Höffel bitte ich ganz besonders dringend abzulehnen; er will den Ausschluß der Ueberversicherung nicht den Kaffen selbst überlassen, sondern generell vorschreiben; das zeigt wieder einmal recht deutlich, daß die Aerzte nur die nackten eigennützigen Interessen ihres Standes vertreten, ohne Rücksicht auf die Arbeiter.

Der Präsident rügt den von dem Redner gebrauchten Ausdruck von der Rücksicht auf die Betrüger als unzulässig. Abg. Gutfleisch( dfr.) stellt dem Abg. Moltenbuhr gegenüber fest, daß eine präzisere Faffung für das Wort Betrug" durch aus erforderlich gewesen sei, und bittet auch seinerseits, den An­trag Hirsch anzunehmen, der eine große Menge Unzuträglichkeiten und Ungerechtigkeiten aus der Welt schaffen würde.

Abg. v. Stumm( Rp.) spricht sich nachdrücklich gegen den Antrag Hirsch- Gutfleisch aus, der eine schwere Schädigung des fittlichen Bewußtseins bei den Arbeitern zur Folge haben würde und auch materiell nicht berechtigt sei, da den Erkrankten dieser Kategorie nicht Arzt und Arzenei, sondern nur das Krankengeld entzogen werden kann.

Bei den Ausgaben für die Charitée weist Abg. Goldschmidt darauf hin, daß eine Poliklinik errichtet\

worden sei für Orthopädie. Die Ausgaben für die Charitee werden bewilligt.

Die Ausgaben werden darauf bewilligt. Darauf wird die

Parteinachrichten.

"

die

Die Boykottkommission der Halleschen Arbeiter ersucht alle Kupferschmiede Deutschlands , dahin zu wirken, Abg. Singer( Soz.): Die Frage der Heilung der Geschlechts­daß deren Hallescher Kongreß in feinen Lokalen stattfindet, welche frankheiten hat mit der Sittlichkeit nicht das Geringste zu thun. Abg. Buhl: Ich bin ebenfalls gegen den Antrag Höffel. boykottirt sind. Die Lokale, in welchen der Kupferschmiede­Gittlich ist, dafür zu sorgen, daß diese Kranken möglichst schnell Wir dürfen es ruhig dem Kassenstatut überlassen, wie es in Kongreß und die Vorversammlung der Delegirten stattfinden gesunden; sittlich ist, zu verhüten, daß nicht Andere unter ihrer dieser Hinsicht gehalten werden soll. Wenn wir so verfahren, sollen( Aichamt" und" Stadt London ") sind boykottirt. Es Schuld zu leiden haben. Der Abg. v. Stumm, als Fürsprecher der dann verliert gleichzeitig der größte Theil der Vorwürfe des Abg. wird dort Bier aus Brauereien verzapft, über welche in öffent­Sittlichkeit, hat diesmal feinen Standpunkt schlecht gewählt, ganz Grillenberger ihre Berechtigung, denn es liegt hiernach in der licher Volksversammlung der Boykott verhängt ist, weil die be­im Sinne der Zeit, als die Geistestranten noch als von Gott Hand der Bethetligten selbst, das ihnen Gutscheinende zu betreffenden Brauereien den Ideen der für ein menschliches Dasein gezeichnet, dem Spott und Glend preisgegeben wurden. Wir schließen. Daß die Ueberversicherung ihre großen Schattenfeiten tämpfenden Arbeiterschaft zuwiderhandeln, indem sie der Erlangung machen hier fein Sittlichkeits-, sondern ein Krankenkassen- Gesetz hat, werden auch die Sozialdemokraten nicht leugnen. Für den von Sälen zur Abhaltung von Volksversammlungen auf dem und hier müssen alle Kranken ohne Ausnahme Heilung finden Antrag Möller- Merbach möchte ich geltend machen, daß er den platten Lande hinderlich sind. können, dafür bezahlen sie ihre Beiträge, und ohne daß die Kaffen Raffen, die eine Ueberversicherung nicht wollen, die Möglichkeit Boykottkommission, ein in seiner Art wohl noch nie dagewesenes Es wäre", sagt fich zum Richter über die Ursachen einer Krankheit machen der Kontrolle geben soll. Durch die Beseitigung der in der Vorkommniß, wenn Arbeiter, die unermüdlich bestrebt find, ihre dürfen. Es ist eine finstere mittelalterliche Anschauung, daß Der ursprünglichen Vorlage enthaltenen Androhung bei Verlust Menschenrechte zu erkämpfen, die sich hierzu nöthig machende jenige, welcher sich eine Krankheit zuzieht, noch besonders bestraft ihrer Ansprüche an die Kasse" ist der Vorschrift ihre Härte ge- Berathung in einem Lokale abhielten, dessen Wirth sich wohl ihre werden soll durch Entziehung des Krankengeldes. Herr v. Stumm nommen. Groschen gefallen läßt, aber mit zur Verfümmerung des Ver hätte warten sollen, bis die lex Heinze zur Berathung kommt, Abg. Hirsch: Ich kann in dem Antrag Grillenberger feinen sammlungsrechts beiträgt. Wir wollen das Inkonfequente, was um seine Ansichten über Sittlichkeit hier zum Besten zu geben. Vorzug finden, sondern muß mich für die Aufrechterhaltung des fich hieraus für die Kupferschmiede Deutschlands ergäbe, nicht Ich hoffe, daß der Reichstag auf diesem Gebiete zu vernünftigeren ersten Absages erklären. Namentlich erfordert dies die Rücksicht weiter anführen und bitten sie nunmehr, nachdem ihnen hierdurch und menschlicheren Ansichten gekommen ist und den Antrag an- auf die freien Kaffen, welche ja auch die Sozialdemokraten nicht die sie gewiß intereffirende Sachlage bekannt gegeben ist, allerorts schädigen wollen, aber schädigen würden, da bisher diese im Falle Stellung dazu zu nehmen, damit ihre Vorsammlung und ihr Abg. Gutfleisch: Unser Antrag gefährdet nicht die Sittlich der Ueberversicherung durch Statut sich ausbedingen konnten, daß Kongreß in einem Lokal abgehalten wird, wo kein boykottirtes teit. Wir machen hier kein Gittlichkeitsgesetz. Die Impulse, ihnen nur die Zahlung der Differenz zwischen Krankengeld und Bier verzapft wird." welche zu geschlechtlichen Verirrungen führen, haben mit den Vor- Tagelohn, also den organisirten Kassen die Zahlung des vollen schriften dieses Gesetzes gar feinen Zusammenhang. Krankengeldes obliegt. Bezüglich der Anmeldung der Doppel­Abg. v. Stumm kann nicht einsehen, wie gegenüber der versicherung muß ich dringend bitten, es bei den Beschliffen beilage zur" Thüringer Tribune" ein Blatt zu schaffen, das vor Die Sozialdemokratie Apolda's hat beschlossen, als Gratis­artigen Erkrankungen die Entziehung des Krankengeldes eine zweiter Lesung zu belassen und den Antrag Möller abzulehnen. läufig jeden Sonntag, nach Bedarf öfter erscheinen und den Titel inhumane Maßregel sein soll. Alles übrige bleibt ihm ja doch. Abg. Grillenberger: Ueberversicherung ist im Hinblicke auf Freie Presse für Apolda und Umgegend" führen soll. Redaktion Er die Zwecke des Gesetzes nicht nur statthaft, sondern geradezu und Verlag wird Genosse August Baudert , den Druck Genosse nicht gerecht, wenn feine Kameraden ihm dafür noch Entschädigung nothwendig. Keine freie Kasse außer den Hirsch. Duncker'schen F. Berger, beide in Apolda , übernehmen. hat vor Erlaß dieses Gesetzes irgendwelche Beschränkungen be­Der Antrag Hirsch Gutfleisch wird abgelehnt; dafür züglich der Ueberversicherung eingeführt; erst das Gesetz hat hier Eine Landesversammlung der Sozialdemokratie des Groß flimmen: Sozialdemokraten, Bolkspartei, Freifinnige und National- und da zur Folge gehabt, daß solche Beschränkungen eingeführt herzogthums Eachsen- Weimar- Eisenach wird am 1. und 2. Diter liberale, lettere mit Ausnahme der Abgg. Böttcher, Keller und wurden. Wenn bei den Medizinalvereinen nur mit bestimmten feiertag in Jena über folgende Punkte verhandeln: Müllensiefen. Mit der Mehrheit stimmt auch der Abg. Freiherr Aerzten Verträge abgeschlossen sind, so liegt dies nur daran, daß die anderen Aerzte auf die Bedingungen, die diese Vereine stellen der zeitgemäßigen Abinderuna des beitebenden Panhtaak unh Schaffung einer Landesorganisation; Agitation zum Zwed

nehmen wird.

zahlen müssen.

v. Münch.