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übrigen hat es mir durchaus fern gelegen, einen Borstoß gegen die Gewerbegerichte zu machen.

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Der Antrag Albrecht wird gegen die Stimmen der Social­demokraten, der Freifinnigen und des Abg. Bassermann( natl.) a b gelehnt und§ 116 in der Kommissionsfaffung angenommen. §§ 117 und 118 werden debattelos in der Kommissionsfassung genehmigt. § 119, den die Kommission unverändert ließ, bestimmt, daß ein Abdruck dieses Gesetzes, der für das Schiff über Kost und Logis geltenden Vorschriften 2c., im Voltslogis zur jederzeitigen Einsicht der Schiffsleute vorhanden seien muß.

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Ein Antrag Albrecht u. Gen. will hinter Vorschriften" ein­fügen die Worte: die für das Schiff wesentlichsten Unfallverhütungs­vorschriften der See- Berufsgenossenschaft.

Abg. Dr. Herzfeld( Soc.): Unser Antrag ist so allgemein ber­ständlich und spricht so für sich selbst, daß ich mich darauf beschränke, Sie um die Annahme zu bitten.

Abg. Dr. Semmier( natl.) macht als Berichterstatter darauf aufmerksam, daß diese Bestimmung bereits in dem See Unfall­versicherungs- Gesetz enthalten ist.

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Abg. Herzfeld( Soc.) zieht darauf den Antrag Albrecht zurück. § 119 wird darauf unverändert angenommen, ebenso debattelos der Rest des Gesetzes. Hierauf vertagt sich das Haus.

Nächste Sigung: Sonnabend 1 Uhr.( Nebengeseze zur Seemanns­ordnung, Servisklassen- Gesez, lex Rintelen, Gesetz betr. den fliegenden Gerichtsstand der Presse. Schluß 6 Uhr.

1100

Zolltarif- Kommission

Die Tarifkommission fuhr am Freitag bei Position 124 bis 127 in ihren Beratungen fort. Position 124 legt auf Schmalz usw. einen Bollfag von 12,50 M. ( bisher 10 M.)

Position 125 sieht für Schweine und Gänsefett( roh) einen Zollsag von 5 M. vor( bisher 2 M.).

Position 126 legt auf Flomen und premier jus*) einen Zoll von 7 M.( bisher 2 M.). Position 127 sieht für Talg von Rindern und Schafen einen Bollfaz von 2 M. vor wie bisher.

Antrick und Genossen( Soc.) beantragen für alle vier Pofitionen Zollfreiheit, Abg. Frhr.   v. Wangenheim( t.) dagegen durchweg einen Zollsag von 20 Mart.

Dr. Müller- Sagan( frf. Bp.) beantragt für Schmalz einen Zoll­fazz von 6 M., für Schweines und Gänsefett einen solchen von 2 M. und für Talg einen Satz von 2 M.

Sieg( natl.) beantragt Schluß der Debatte.

Zur Geschäftsordnung fragt Fisch bed( fri. Bp.) an, ob die heutige Mitteilung des Grafen Bosadowsky, daß die verbündeten Regierungen fich keinesfalls auf einen Rohkupferzoll einlassen würden, auch als vertraulich zu betrachten fei. Staatssekretär Graf Pofadowsky erklärt, daraus brauche fein Geheimnis gemacht zu werden; im Gegenteil.

Graf Kanik bedauert, daß so über die Nohkupfer- Frage feitens der Regierung entschieden werde, ohne daß die Freunde dieses Zolls ihre Gründe entwickeln konnten. Er bitte, gleichzeitig mit der Er­flärung des Grafen Bosadowsky auch bekannt zu geben, daß Freunde des Bolts auf Rohtupfer in der Kommission fäßen.

Fischbeck erklärt, es werde zweifellos für die Industrie von Intereffe sein, zu erfahren, daß Graf Kanig und seine Freunde für den Rohtupferzoll einträten.

Politit aber bedürfe es höherer Fett und Schmalzzölle, als die[ Einer besonderen Art der Nötigung bei einem Streik Regierungsvorlage enthalte. sollten sich die Schuhmacher Ko subed und Timpf schuldig ge­Herold( C.) vertriit den Standpunkt der Regierungsvorlage und macht haben, die am 17. April zum zweitenmal vor der Straf erkennt an, daß Deutschland   der Einfuhr von Schmalz und Fetten tammer IV des Landgerichts I   standen, nachdem das Reichsgericht bedürfe. Wollten wir unsern Bedarf davon selbst decken, so würde das Urteil derselben Kammer vom 21. November 1901 aufgehoben zum Nachteil der heimischen Landwirtschaft eine Ueberproduktion an hatte. Das erste Urteil zeigte in interessanter Weise, wie Fleisch eintreten. ein organisierter Arbeiter bei der heutigen Rechtsprechung einer Berurteilung verfallen fann. Während des Streits in der Filzschuhwaren Fabrit von Eckstein u. Panitsch im Februar 1901 hatte der Arbeiter Sagischewski Arbeit in der Fabrik angenommen. Nach der Feststellung des Urteils hatte ihm eines Tages eine Anzahl Streifender zugeredet, die Arbeit niederzulegen. Unter diesen sollen sich die beiden Angeklagten befunden haben, was übrigens Kosubeck, soweit es ihn angeht, entschieden bestreitet. Nach der Feststellung des Urteils sind nun teine Drohworte ge­braucht worden, außer daß einer gesagt haben soll: wenn Du nicht ein so alter Mann wärest, würden wir Dich anders behandeln", und daß gerade die beiden Angeklagten etwas Bestimmtes gesagt hätten, ist überhaupt nicht fest­gestellt. Trotzdem hat das Landgericht die Angeklagten, die völlig unbescholten sind, zu je 8 Wochen Gefängnis verurteilt, indem es darin, daß der Zeuge von einer größeren Anzahl streikender Bei der Abstimmung wird zunächst beschlossen, als gemeinschaft- Arbeiter in die Mitte genommen und von ihnen durch Worte bes liche Anmerkung zu den Positionen 124-127 den Satz aufzunehmen: arbeitet wurde, die Arbeit niederzulegen, allein schon eine ,, Be Bur Herstellung von Seife oder Lichten auf Erlaubnisschein unter drohung" sieht. Aus den Worten: went Du nicht Ueberwachung oder vorher amtlich ungenießbar gemacht für premier ein fo alter Mann wärest, würden wir Dich anders be­jus( Bof. 126) 2,50 M.. sonst 2." Dann werden unter Ablehnung handeln" folgert das Landgericht, daß diese Bedrohung eine aller Anträge die Positionen 124-127 nach der Regierungs- Bedrohung mit Körperverlegung" gewesen sei, denn anders be= vorlage angenomment. handeln" heiße natürlich verprügeln. Es tomme auch nicht darauf Die Pofitionen 128 bis 180 werden zusammen beraten. an, daß die Angeklagten selbst dies nicht gesagt hätten, denn ste Pofition 128 legt auf Knochenfett und Abfallfette einen Zollsag hätten an der gemeinschaftlichen Handlung aller, jeder an seinem von 2 M. wie bisher, Position 129 auf Fischspect, Fischthran, Teile mitgewirkt". 23 a Ifett einen solchen von 3 M. wie bisher, und Position 180 auf Tierfett einen Satz von 2 M., ebenfalls wie bisher. Die Socialdemokraten beantragen Zollfreiheit. Stadthagen  ( Soc.): Hier wird ein Boll für Stoffe gefordert, durchweg Rohstoffe find. In Position 129 ist Leberthran, der als Nahrungs- und Heilmittel einen großen Wert hat, verteuert worden. Wenn ein Gelehrter wie Liebig versuchen würde, nochenfett als Nahrungsmittel zu verarbeiten und dadurch große Viehherden in Amerika   als Nahrungsmittel zugänglich machte, so würde er jegt als Verbrecher verfolgt werden. Man spricht immer davon, daß dem Arbeiter mehr an gutem Lohn als an billigen Lebensmitteln gelegen sein kami. Aber der gute Lohn wird dem Arbeiter nirgend garantiert. Hier handelt es sich um reine Rohstoffe für die Induſtrie. Wenn man hier verteuert, erschwert man der Industrie die Konkurrenz und vermindert die Arbeitsgelegenheit.

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v. Kardorff( Rp.): Die indischen Kulis essen gar kein Tierfett und sind doch außerordentlich start. Müller- Sagan( frf. Bp.): Der Vergleich der deutschen   Arbeiter mit den indischen Kulis trifft nicht zu. Die Eiweißzerstörung in der Muskulatur steigere sich in dem Maße als die Fettschicht im Körper schwinde.

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Das Reichsgericht hatte dies Urteil aufgehoben, weil die Strafe aus§ 153 der Gewerbe Ordnung und nicht aus§ 240 St.-G.-B. ( Nötigung) normiert worden war. Letztere Bestimmung droht zwar die höhere Magimalstrafe an und ist deshalb nach§ 73 des Straf gesetzes zu Grunde zu legen, hat aber die für die Angeklagten günstigere Folge, daß hier auf die nach§ 240 Str. G. B. zulässige Geldstrafe erkannt werden kann, die nach§ 158 der Gewerbe- Ordnung ausgeschlossen sein würde.

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Der Vorsitzende, Landgerichtsrat Braun, erklärte bei Beginn der Verhandlung offent, daß er die reichsgerichtliche Auffassung nicht verſtünde, daß das Gericht aber daran gebunden sei. Da das Reichsgericht nur die Straffestießung aufgehoben, die sogenannten thatsächlichen Feststellungen des ersten Urteils aber aufrechterhalten hatte, so mußte der Verteidiger, Rechtsanwalt Heine, sich darauf bes schränken, die Verhängung einer Geldstrafe zu beantragen. Er hob dabei hervor, daß in den Worten wenn Du nicht ein so alter Man wärest, würden wir Dich anders behandeln," eine Drohung, d. H. das Juaussichtstellen eines Uebels für einen möglichen Fall schon deshalb nicht gesehen werden könnte, weil das Alter des Sagischewski eine unabänderliche Thatsache sei und nie der Fall eintreten könnte, daß er jünger würde. Das Gericht aber folgte dem Antrage des Staatsanwalts und verhängte wieder je drei Wochen Gefängnis.

Antrick( Soc.): Die Motive erkennen an, daß die deutsche Produktion den Bedarf an tierischem Fett nicht decken kann. Anstatt nun zu dem Vorschlag zu kommen, den bestehenden 8on auf­zuheben, wird ein höherer Boll vorgeschlagen und den Wermsten das zum Leben nötige Fett verteuert. Die vorgeschlagene Zollerhöhung wird die Armen jährlich 15 Millionen Mart kosten. Der vor geschlagene Zoll richtet sich gegen Amerika  . Der Preis für ameri- Hahn( B. d. L., zur Geschäftsordnung) erklärt, er habe den fanisches Schmalz ist in den letzten Jahren von 18 auf 52 Bf. ge- Vorwurf, daß uns das Ausland bezüglich der Schmalzeinfuhr ftiegen. Zu dieser Preissteigerung würde noch die Steigerung durch unlautere Sonkurrenz mache und ekelhafte Erzeugnisse bei uns ein Nachdem erst kürzlich der Ruffe Laterner wegen des Ver­ den   Zoll hinzutreten, was zur Folge haben würde, daß die Leistungs- führe, nur deshalb nicht begründet, weil ihm das Wort ab- triebes in Frankreich   gestohlener Reisechecks zu mehrjähriger Bucht­fähigkeit der Arbeiter herabgedrückt würde. Bu wenig Fett in der geschnitten sei.edantys Hausstrafe verurteilt worden ist, ist schon wieder ein Russe wegen Ernährung fördert den Alkoholgenuß. Die Arbeiter werden Stadthagen  ( Soc.) regt an, daß dann doch der Abg. Hahn Vertriebes serbischer Wertpapiere, die gleichfalls in Frankreich   ge­nicht nur als Konsumenten, sondern auch als Produzenten ge- Wiederaufnahme der Verhandlung beantragen möge. Seiner Unter- stohlen worden und die er bei hiesigen Banten unterbringen wollte, schädigt. In der Industrie für Nahrungs- und Genußmittel wird stützung sei er sicher.( Stürmische Heiterkeit.) verhaftet worden. Seine Personalien und seine ganze Herkunft find viel Schmalz und Talg gebraucht. Diese Industrie wird völlig in Dunkel gehüllt. Er behauptet, Rabinowig zu heißen, will fonkurrenzunfähig gemacht, und sie wird das ausländische Absatz­Russe und nach Amerika   ausgewandert sein; dort will er sich gebiet an die Länder abtreten müssen, die das Rohmaterial zollfrei haben naturalisieren lassen und den Namen Moriz Lewin beigelegt haben. Unter diesem Namen hat er nach seiner Behauptung kaufmännische Geschäfte betrieben. Rechtsanwalt Dr. Schwindt hat den Antrag auf Entlassung des Verhafteten gestellt, da er von der Rechtsansicht ausgeht, daß es sich hier um einen Ausländer handle und der Diebstahl an den Wertpapieren gleichfalls im Auslande begangen sei. Vorläufig werden noch weitere Recherchen angestellt, um über die Persönlichkeit des angeblichen Russen volle Klarheit zu erlangen.

erhalten.

Auch die Seifenfabrikation leidet schiver unter der Bollerhöhung. Man hat zwar vorgesehen, daß denaturiertes Fett billiger eingehen kann, aber die Fabrikanten behaupten, daß sie zu vielen Seifenarten tein denaturiertes Fett gebrauchen können. Die Seifenfabrikation kann so wie so schon schwer mit dem Ausland konkurrieren.

Müller- Sagan( frj. Vp.) begründet seinen Antrag, nachdem er im einzelnen nachweist, welche Bedeutung die Fettstoffe für die menschliche Ernährung besigen. Da der Fettverbrauch um so höher sei, je stärker die Muskelkraft in Anspruch genommen werde, treffen die Fettzölle unverhältnismäßig die besonders muskelthätige arbeitende Bevölkerung. Ueberhaupt aber sei doch zu erwägen, daß die Ge­fundheit der Bevölkerung gefährdet würde, wenn man ihre Er­nährung entfette. Wie sei die Erhöhung der Fettzölle mit der Be tämpfung der Tuberkulose vereinbar? Gerade für die Atmung seien die Fettstoffe doch von größter Wichtigkeit.

Bei der Abstimmung werden die Tarifnummern 128-130 nach der Vorlage der Regierung angenommen. Gegen scharfen Protest der Linken werden die Tarifnummern 181-133( Milch, Butter, Käse) gemeinsam zur Besprechung gestellt. Die Kommission vertagt sich auf Dienstag 9 Uhr. Gerichts- Beifung.

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Sahn( B. d. L., ist für Fehrn. v. Wangenheim eingetreten): Im Landfriedensbruch   Prozeß der Steinbrucharbeiter von Die deutsche Landwirtschaft sei in der Lage, den Bedarf an Fetten Gommern   und Umgegend aus Eignem zu decken. Durch Bölle müsse sie in den Stand gefegt beantragte der Staatsanwalt, Gerichtsassessor Born, die Frei­Mieszinsti, Meiling und werden, die Preisstellung selbständig zu regeln, während sie bisher sprechung von Berger, Vor dem Schöffengericht zu Königs- Wusterhausen   hatten in dieser Beziehung abhängig vom Ausland gewesen sei, das uns Wächtler, gegen sämtliche andern Angeklagten beantragt der sich dieser Tage sieben Parteigenossen zu verantworten, durch Zuführung zweifelhafter tierischer Produkte unlauteren Wett- Staatsanwalt Bestrafung wegen schweren Aufruhrs($ 115, weil sie am 8. Dezember vorigen Jahre in Eichwalde   und Hohens lehnte Flugblätter verbreitet haben und dadurch die Heiligkeit bewerb mache. Die Forderung von 20 M. müsse durchaus als be- Absatz 2) unter 8ubilligung mildernder Umstände. scheiden betrachtet werden. Früher sei vom Bund der Landwirte Diesem Antrage schließt sich Staatsanwalt Storp an. des Sonntags umzustürzen versucht haben sollen. Bei einem der eine Mindestforderung von 30 M. gestellt. Der Verteidiger Rechtsanwalt Landsberg   stellt auheim, den Angeklagten, W. Schulz aus Hohenlehme, beantragte der Amtsanwalt die selbst die Freisprechung, die andern, G. Thieme und A. Horn aus Hamburgischer Senator Klügmann entgegnet dem Vorredner, Angeklagten Witt wegen Widerstandes gegen daß unsre Bevölkerung auf den Import vom Ausland an Staatsgewalt zu verurteilen, beantragt aber gegen alle andern Eichwalde  , N. Kulick aus Hohenlehme, sowie Zoll, Simon und Kasper gewiesen sei. Für die Ernährung der ärmeren Volksschichten sei das Angeklagten soweit sie von ihm verteidigt werden Freiaus Adlershor, wollte er zu je 30 M. Geldstrafe verurteilt wissen. Fett fast noch wichtiger als Fleisch. Zum Beweise seiner Behauptung, fprechung; es handelt sich um die Angeklagten Berger, Das Gericht fprach alle Angeflagten frei und sagte, daß, daß das Ausland uns unlautere Konkurrenz mache, habe Hahn auch August Gebhardt, Möhring, Kahner, Lissat, wenn man den Ausführungen des Amtsanwalts folgen wolle, man jeden Menschen, der am Sonntag ein Paket trage, verurteilen müsse. nicht einen einzigen Beweis angeführt. Er habe sich darauf be- Wächtler. schränkt, das vorzutragen, was in bekannten Eingaben enthalten sei. Der Verteidiger Rechtsanwalt Beder II beantragt, Wilhelm Spandan. Der bei dem Aufzuge in der Nacht vom 5. zum Premier jus sei ein ausgezeichnetes Material für die Margarine- Gebhardt wegen Widerstandes gegen die Staats- 6. April cr. in Haft genommene Arbeiter Albert Rift er hatte sich fabritation; weil es das ist, deshalb richte sich der Born ber Agrarier gewalt zu verurteilen, aber wegen keiner andern Strafthat. am Freitag vor dem hiesigen Schöffengericht zu verantworten. Es gegen dieses wertvolle Zwischenprodukt, welches sehr sorgfältig her­wird ihm zur Last gelegt, daß er rubestörenden Lärm verübt habe. gestellt zu werden pflegt. Seine Gewinnung sei freilich nur in Der Klagende Normann Schumann. Gestern beschäftigte Das Gericht verurteilte ihn zu drei Wochen Haft. Schriftstellers Normann­großen Schlachthöfen durchführbar. Der Begriff des premier jus wiederum eine Privatklage des sei zolltechnisch sehr wohl zu begrenzen, bei der Abfertigung haben Schumann in Luzern   das Schöffengericht. Die Auflage richtet Gin Nachtbild. Wegen eines im Dezember v. J. an einem sich bisher keinerlei Schwierigkeiten ergeben. Von seinem Stand- sich gegen den Redacteur der Morgenpost" Mag Wolff und fünfjährigen Knaben namens Schauer verübten Luftmordes hatte sich punkt aus müsse er dringend davor warnen, über die Zollsäge der bezog sich auf eine in der Nummer vom 19. November enthaltene gestern, wie uns ein Privattelegramm aus Hamburg   meldet, der Vorlage irgendwie hinauszugehen. Notiz, welche besagte, daß Normann- Schumann von der Luzerner Polizeidirektion ausgewiesen worden sei. Hinzugefügt war der Say: wolfjährige Schulknabe Hermann Salamon vor Vielleicht hängt diese Maßregel mit dem von Bebel erhobenen dem dortigen Landgericht zu verantworten. Der Staatsanwalt hatte Vorwurf der Hunnenbrief- Fabrikation zusammen". Rechtsanwalt fünf Jahre Gefängnis beantragt; das Gericht verurteilte den Knaben Freudenthal als Verteidiger des Angeklagten beantragte Aus- zu acht Jahren Gefängnis, sprach ihn aber von der An­segung der Verhandlung. Er verwies darauf, daß das Verfahren flage wegen Sittlichkeitsverbrechen   an dem Kinde frei, da ihm die wegen Majestätsbeleidigung gegen Normann Schumann zur Strafbarkeit der Handlung erforderliche Einsicht gefehlt habe. noch schwebe und dessen Beendigung abzuwarten wäre, da es zur Ob ein solches Kind wirklich geistig normal ist und ins Gefängnis Beleuchtung der Persönlichkeit des Privatklägers von Bedeutung jei. gehört? Der Verteidiger behauptete auch, daß lekterer gleichzeitig für eine Reihe von Blättern, die teils links, teils rechts stehen, politische Ar­Gothein( frf. g.) weist darauf hin, welcher Unterschied zwischen titel geliefert habe und berief fich dafür auf das Zeugnis des Hof­premier jus und Oleomargarine bestehe, die aus dem premier jus predigers Stöcker, des Abg. Bebel, des Redacteurs Ober­Eine Luftballonfahrt über die Alpen   hat am 16. d. M. der ausgepreßt werde, wobei Stearin als Rückstand bleibe. Der Krieg winder u. a. Rechtsanwalt Dr. Hahn Charlottenburg als östreichische Erzherzog Leopold Salvator   von Salzburg   aus unter­gegen das Stearin im premier jus fei insofern luftig, weil nur Vertreter des Privatklägers bezog sich dagegen auf eine amtliche nommen. In seiner Begleitung befand sich der Kommandant der Dieses Stearin gesundheitsschädlich sein soll, während man immer Bescheinigung der Kantonalbehörde und der Polizeibehörde von militär- aeronautischen Anstalt Hauptmann Hinterstoißer. Diese Luftfahrt hört, wie das Stearin, welches aus dem Talg deutscher Luzern  , wonach eine Ausweisung des Privatklägers weder in Antrag ist schon deshalb, abgesehen von der intereffanten und nicht gefahrlosen Rinder gewonnen wird, als gutes Nahrungsmittel empfohlen gebracht, noch in Erwägung gezogen worden sei. Namens seines wird. Redner legt sodann dar, welche Bedeutung die frag- Klienten verwahrte er diesen auch entschieden gegen den Vorwurf, eine in den Alpen aufzusteigen und über die Spitzen der Berge hinzufliegen. frag- Klienten Fahrt über die Berge, bemerkenswert, weil es der erste Versuch war, lichen Stoffe für die kosmetische Fabrikation haben. Wenn Fabrikation von Hunnenbriefen betrieben zu haben und berief fich auf Der Ballon zog an dem Wazmann, dem Steinernen Meer  , dem man premier jus höher belaste als Zala 2c., so würden die Mar- bie Ausführungen des Kriegsministers v. Gozler in der Reichstags- Bochkönig vorüber, und im Hintergrunde sah man, auf dem garinefabriken ihr Rohmaterial Surch Vermittelung von Seifen- fizung vom 11. Januar d. J., wonach Hunnenbrief- Fabriken in Paris  , Firmament verschwimmend, die Gebirgsrücken der Tauern. Um Zurich und Baſel   zu ermitteln gewesen seien. Damit stehe aber der 8 fabriken beziehen. zu lassen. Hahn fordere Säge, die in keinem Verhältnis zum Wert enthalte eine Beleidigung im Sinne des§ 186, denn es werde nur über das Tennengebirge flog. Die Temperatur betrug in dieser gerade als der Ballon in einer Höhe von 3300 Metern Staatssekretär Graf Posadowsky bittet, es bei den Bollfäßen Privattläger in feinem Zusammenhange. Der Vorwurf der Ausweisung Uhr 40 Minuten war in der Ferne der Großglockner   fichtbar, ſtehen. Deutschland   fönne seinen Bedarf an tierischen Fetten allein derjenige ausgewiesen, der ein gemeines Verbrechen begangen habe Höhe- 8 Grad. Um 10 Uhr 10 Minuten zog der Ballon nicht decken. Gegen die Einfuhr gesundheitsschädlichen Fleisches haben oder sich in dem betreffenden Staate mißliebig gemacht habe.- in einer Luftbahn von 4000 Metern über den Gebirgsstock des wir das Fleischbeschau- und das Nahrungsmittelgesez. Unfre Cafes Rechtsanwalt Freudenthal bestritt dies. Dachstein. fabrikation gebrauche Schweineschmalz. Wenn wir unsren Bedarf an tung, daß jemand ausgewiesen worden sei, sei nicht be- Der Kurs führte dann über die Rottenmanner Tauern. ein solches Mißgeschick könnte jeden Poli- Jm Mürzthal wurde an die Landung gedacht. Diese ers Fett und Talg im Inland decken wollten, müßte unsre Fleisch- leidigend, denn produktion um das sechs bis achtfache gefteigert werden. titer treffen. Bezüglich der Hunnenbrief- Fabritation legte Das sei einfach unmöglich. Redner macht hierauf vertrauliche Mit- den Artikel des Reichstags Abgeordneten Bebel im Vorwärts" folgte ganz glatt und leicht in der Nähe von Judenburg  . Auf einer Wiese bei Weißenkirchen  , unmittlbar neben einer bom 12. November vor. Der Gerichtshof hielt eine weitere mible, wurde der Abstieg vollzogen. Als die Landleute in teilungen. Beumer( natt.): Es sei bisher nicht möglich gewesen, premier Beweisaufnahme nicht für nötig und verurteilte den Angeklagten zu der Nähe den Ballon vom Himmel zu Erde niederfinken sahen. jus von Talg zu unterscheiden. In einigen Bollämtern habe man 30 Mart Geldstrafe event. 2 Tagen Gefängnis und Bubli bemächtigte sich ihrer große Angst; fie liefen erschreckt davon, und tationsbefugnis für den Beleidigten in der Morgenpost", der erst als die Luftschiffer sie durch Zurufe überzeugten, daß ihre Augst  premier jus als Schmalz, in andern als Talg verzollt. Graf Kanis( l.) steht auf dem Standpunkt der Hamburger Frankfurter Zeitung  ", der Oder- Zeitung" und im" Luzerner   Tage unbegründet sei, wagten fie es, näher zu fonimen und Hand anzus Handelskammer; er wolle durch Erhöhung der Bollsäge die Mög- blatt". Der Gerichtshof hielt die unzutreffende Behauptung, daß begründet sei, wagten sie es, näher zu kommen und Hand anzu­legen, um den Ballon zu verpacken und fortzufchaffen. Die Landung lichkeit erweitern, mit Nordamerika   zu besseren Handelsverträgen zu erfolgte um 11 Uhr 20 Minuten vormittags. Von Judenburg   trat tommen. In dieser Beziehung glaube er in vollem Einverständnis dann der Erzherzog mit Hauptmann Hinterstoißer die Rückfahrt nach mit dem Reichskanzler zu sein. Zur Durchführung einer solchen *) premier jus ist ein durch Ausschmelzen frischen Rinderfetts mit Dampf unter möglichst niedriger Temperatur gewonnenes Er­zeugnis, das aur Margarinefabrikation dient.

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Die Behaup

er

der Privatkläger ausgewiefen fei, für beleidigend und die geringe Geldstrafe für angemessen, da dieser Borwurf für den Privattläger nicht besonders schwer fallen könne. Den Schlußpaffus hat das Gericht nicht für beleidigend gehalten. Die qu. Notiz sei nach dem Bebelschen Artikel erschienen, der Angeklagte habe im guten Glauben gehandelt und er habe den Schlußsaz wohl nur hinzugefügt, um Idie Ausweisung den Lesern erklärlich zu machen.

Wien   an.

Vermischtes.

Duisburg  . Der Rhein- und Ruhrzeitung" zufolge ist die rau des verhafteten Fabrikanten Terlinden gestern ebenfalls verhaftet und in das Gerichtsgefängnis eingeliefert worden.