1. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 66.
Freitag, den 18. März 1892.
9. Jahrg.
Parteigenossen! Arbeiter Berlins ! nete tägt. Die beulichen Wergte genießen eines berechtigten gegen 107 Stimmen, der Antrag von der Schulenburg mit der
nehmen können, vermehren dadurch, man nicht approbirte ber Schulenburg ausgesprochen, wird der Antrag Möller mit 130 Aerzte zuläßt.
nehmen.
A
Am Mittwoch, den 23. März, haben die Wähler der 3. Ab- Rufes. Ich würde mich für verloren halten, wenn ich mich der selben Mehrheit, der Antrag Hirsch- Gutfleisch mit großer Mehrtheilung, also die Arbeiter, fleinen Handwerker und Beamten im Behandlung eines Nichtarztes unterwerfen sollte.( Widerspruch heit abgelehnt, dagegen der vom Abg. von Stumm beantragte 22. Stadtbezirk an die Wahlurne zu treten, um ihre Stimme für bei den Sozialdemokraten.) Die Halligen und die mit Aerzten Busaz und mit diesem§ 55a angenommen. 22. Stadtbezirk an die Wahlurne zu treten, um ihre Stimme für nicht start besetzten Gegenden Ostpreußens , welche der Staatseinen Vertreter im städtischen Parlament abzugeben. Die bisDie§§ 56-74 werden, unter Annahme einiger redaktioneller herige fortschrittliche Mehrheit im städtischen Verwaltungstörper sekretär von Bötticher angeführt hat, kann man nicht als Maßstab Aenderungen angenommen; bei§ 58 wird außerdem ein Antrag hat in augenfälligfter Weise gezeigt, daß sie für die Interessen der Sozialdemokraten, die Frist für die Bewilligung von Erunserer Wähler, des arbeitenden und dabei nothleidenden Volkes, Abg. von Wendt( 3.) weist darauf hin, daß die große stattungsansprüchen von 2 auf 4 Wochen zu verlängern, ankein Verständniß hat, daß ihre Klassenzugehörigkeit ihr einfach Mehrzahl der Petitionen für die Aufrechterhaltung des bestehenden genommen. verbietet, dem etwa vorhandenen guten Willen" die That folgen Behandlung nur auf approbirte Aerzte feien nur die erste Zustandes eingegangen ist; für die Uebertragung der ärztlichen Bei§ 74 bedauert zu lassen. Abg. Stöbel( 3.), daß die Wünsche der Mitglieder der Es ist daher unfere unabweisbare Pflicht, wirkliche Vertreter selbst eingetreten. Jeder Privatmann ist in der Auswahl seines Knappschaftstassen durch die Vorlage nicht erfüllt feien. Die der Arbeit, tlaffenbewußte Sozialdemokraten in die Gemeinde- Arztes vollständig unbeschränkt und die Kaffenmitglieder wollen Einrichtungen der Knappschaftstassen seien durchaus nicht so verwaltung zu entfenden. Jeder Parteigenoffe agitire, wo sich nichtapprobirte Aerzte die Behandlung übernehmen können, ge- lich sei es mit der Frage der Aerzte sehr schlecht bestellt, trotzdem das möglichst auch sein. Wenn diese Frage, ob auch andere als außerordentlich gut, wie man es immer dargestellt habe; namentGelegenheit bietet: in Werkstätten, Verkehrslokalen, in Bersamm lungen und wo er sich sonst befinden mag. Es gilt, durch Wort regelt werden foll, dann muß sie bei der Gewerbe- Ordnung, nicht ohne große Koften eine Befferung herbeigeführt werden könnte, und Schrift Säumige neu aufzurütteln, neue Kämpfer für die bier geregelt werden. Die Annahme des Antrages Schulenburg wenn man nur die Aerztewahl etwas freigeben wollte. Krupp Reihen der Proletarierbewegung zu gewinnen. Es gilt, am würde nur die Abneigung gegen das Krankenkassen Gesetz ver- in Effen hat seinen Arbeitern zur Auswahl eine große Anzahl 23. März einen neuen Markstein in der Klaffenbewegung der stärken. von Aerzten zur Verfügung gestellt. Bei den Knappschaftskaffen Arbeiter aufzurichten! Abg. v. Münch erklärt sich gegen den Antrag des Abg. besteht aber ein großer Zwang in dieser Beziehung, was zu großen Streitigkeiten und Beschwerden geführt hat. Eine AendeDies erreichen wir, wenn wir, fest geschlossen, dem Kandidaten von der Schulenburg. der Sozialdemokratie, Ministerialdirektor Lohmann: Daß die Vorlage eine rung würde große Befriedigung hervorrufen. Schädigung des ärztlichen Standes ist, kann ich nicht anerkennen; Abg. Leuschner( Rp.): Versuche, eine freiere Arztwahl im Gegentheil, es werden viele Personen, die sonst niemals daran herbeizuführen, find in Westfalen gemacht worden, aber sie find denken würden, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, der ärzt- unbefriedigend verlaufen, namentlich auch in finanzieller Belichen Behandlung unterworfen und dadurch die Thätigkeit der ziehung. Die Erhöhung der Beiträge würde die Unzufriedenheit Aerzte erweitert. Die Gewerbe Ordnung fennt eine geilkunde vergrößern. auch von nichtapprobirten Personen im§ 54, wonach die Aus- Abg. Möller: Wenn Beschwerden vorliegen, fo mag Herr übung der Heilkunde im Umherziehen den nichtapprobirten Per- Stößel fich an die Direktion der märkischen Knappschaftstassen fonen verboten ist. Redner erklärt sich gegen den Antrag von wenden und zwar unter Namensnennung; die einzelnen Fälle der Schulenburg aus den Gründen, welche der Staatssekretär werden dann untersucht werden. von Bötticher in der zweiten Lesung vorgebracht, ferner gegen Abg. Szmula: In Oberschlesien bestehen dieselben Klagen den Antrag Hirsch- Gutfleisch, weil derfelbe das Prinzip des§ 6, über die Knappschaftstassen, wie der Abg. Stößel vorgebracht wonach die ärztliche Behandlung in natura dargeboten werden hat, namentlich wird über die schlechte, grobe Behandlung seitens muß, durchbreche. der Aerzte geklagt.
Kaufmann Robert Flatow, Wallner- Theaterstr. 18, sum Siege verhelfen.
Wir bitten Folgendes zu beachten: Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist in die GemeindeWählerliste als stimmberechtigt jeder selbständige Preuße einzutragen, welcher das 24. Lebensjahr erreicht hat, wenn er seit einem Jahr Einwohner der Stadt ist, sich im Bollbesitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet, feine Armenunterstützung aus öffent lichen Mitteln empfangen und seine Gemeinde- Abgaben gezahlt hat, auch an Klaffensteuer einen Jahresbetrag von 6 M. entrichtet oder doch zur 2. Klassensteuer- Stufe eingeschätzt worden ist. Als selbständig wird Jeder betrachtet, welcher einen eigenen Hausstand hat, d. h. welcher über einen Wohnraum oder mehrere Wohnräume selbständig verfügt. Als unterstützt wird auch der jenige angesehen, welcher für sich oder seine Familienangehörigen Krantenpflege aus öffentlichen Mitteln durch Aufnahme in ein Krankenhaus empfangen und die dadurch entstandenen Kosten nicht zurückgezahlt hat.
Als Legitimation zur Ausübung des Wahlrechts genügt die feitens des Magistrats jedem Wähler zugestellte„ Wahlkarte". Im Nothfalle auch die letzte Steuerquittung.
Die Wählerlisten sind bis zum Wahltage einzusehen bei Spiedermann, Markusstr. 6.
Das Wahlfomitee. J. A.: Eduard Friese.
Parlamentsberichte.
Abg. Möller beantragt außer einer redaktionellen Aenderung des Antrages von der Schulenburg hinzuzufügen, daß das Krankengeld nur auf Grund von ärztlichen Attesten gezahlt werden soll; nur in dem Fall, wo ein Nichtarzt ausdrücklich zur Behandlung zugelassen ist, gilt auch deffen Zeugniß.
Abg. Leuschner: Der Beseitigung solcher Aerzte, die die Leute grob behandeln, stehen die Knappschaftsstatuten nicht im Wege.
Abg. Hirsch: Allgemein habe man die Empfindung, daß die Einrichtungen der Knappschaftstassen nicht dazu beitragen, den Frieden zwischen Unternehmern und Arbeitern zu fördern. Die Unternehmer sollten an ernstlichere Reformen denken, ehe es zu spät wird.
fann.
Arbeiter zwangsweise ange den hier Statuten Die
Abg. Molkenbuhr( Soz.): Würde§ 75 nach den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen, so würde ein großer Theil der freien Hilfstassen nicht mehr existiren können. Wenn Sie die freien Kassen verpflichten, an Stelle des Krankengeldes freien Arzt und Medizin zu liefern, so würde sofort eine Ungleichheit eintreten, da für Mitglieder, welche vereinzelt an einem Orte wohneu, größere Aufwendungen gemacht werden müßten. Auch den Medizinalfaffen würden Sie mit Annahme des§ 75 in der Fassung der zweiten Lesung den Lebensfaden unterbinden. Die freien Kaffen tönnen sich allerdings ihre Mitglieder aussuchen; dasselbe thun die Fabrikherren auch. Die Staatsbetriebe gehen den Fabrikanten hier mit einem wunderbar schönen Beispiel voran. Die freien Kaffen sind Institutionen, welche von den Arbeitern selbst geschaffen sind. Wenn sie Mängel haben, so muß es den Mitgliedern selbst überlassen werden, diese zu verbessern.
Abg. Eberth( dfr.): Die zahlreichen Petitionen, welche den bestehenden Zustand aufrecht erhalten wollen, können wir für uns anführen; denn mit Ausnahme der Verfügung einer Behörde eines Bundesstaates, welche die Naturheilkundigen zugelassen hat, Bum§75( freie Hilfskaffen) liegt ein Antrag Hirschsind überall sonst nur die approbirten Aerzte zugelassen. Die Gutfleisch vor, wonach durch Statut der freien Hilfstaffen Frage muß wegen dieses Ausnahmefalles tlar gestellt werden. bestimmt werden kann, daß den Mitgliedern an Stelle der freien Der Wahlbezirk umfaßt folgende Straßen: Wenn dies jetzt nicht geschieht, wird eine Unruhe entstehen, von ärztlichen Behandlung, die Hälfte des ortsüblichen Tagelohnes Alexanderstr. 1-17, 19-52, 69-71. Blumenftr. 1-34, der man sich gar teine Vorstellung machen kann. Die Sache muß ihres Beschäftigungsortes gewährt wird. 51a- 76, 83 u. 84. Holzmarktstr. 1-18, 52-55, 58-78. Raifer hier, nicht bei der Gewerbeordnung geregelt werden und wunder- Abg. Hirsch: Es handelt sich hier Kaffendenen fein ftraße 1-48. Große Frankfurterstr. 69. Kleine Frankfurter- bar ist nur, daß man darüber so lange im Reichstag debattiren einrichtungen, Man tann ftraße 1-9, 20-25. Grüner Weg 1-22, 102-125. ffland- mußte. Denn selbstverständlich sind Aerzte doch nur solche, welche hören straße 1-11. Markusstr. 1-21b, 24-47, 50-54. Wallner- die gesetzlichen Bedingungen erfüllt haben. Daß untergeordnete Feststellung der Leistungen überlassen, da die Mitglieder Theaterstr. 1-45. Magazinstraße. Schillingstraße. An der Verrichtungen von Heilgehilfen u. s. w. vorgenommen werden nur durch freien Entschluß sich den Statuten unterwerfen. Jannowigbrücke. An der Michaelsbrücke, Westseite. Raupach- fönnen, ist selbstverständlich. Die Mitglieder der freien Kassen werden nicht die ärztliche Hilfe Straße. Die Stadtbahn von Michaelisbrücke, Westseite bis zum Ministerialdirektor Lohmann: Nach dem Wortlaut des An- vernachlässigen, denn nur als Ersatz für die Bezahlung des nördlichen Ufer der Spree bei der Alexanderstraße. Kleine trages Schulenburg ist das durchaus nicht selbstverständlich; der Arztes erhalten sie die baare Zahlung; wird ein Arzt nicht zu Markusstraße. Alexanderplatz , Ostseite der Straße längs der Richter wird die Verrichtungen der Heilgehilfen nur dann gezogen, dann gehen sie des Krankengeldes verlustig. Wird der Stadtbahn. Krautsstr. 1-12, 16 u. 16a, 47-52, 54a, 55a. anerkennen, wenn sie von einem Arzt angeordnet sind, sonst nicht. Antrag nicht angenommen, so wird die ganze Organisation ber Georgenkirchplatz 33 u. 34. Rönigsgraben 1 u. 20-22. Lands- Abg. Möller: Unter ärztlicher Behandlung kann nur die freien Kaffe vernachlässigt werden. Die Mitglieder sind mit bergerstraße 60-67. Prenzlauerstr. 32-32a. Alte Schüßen- durch einen approbirten Arzt verstanden werden; da die Ab- diesen Rassen zufrieden, die ja auch sehr viel mehr leisten als ftraße 8-16. Rurzeftr. 1-19. lehnung des Antrages Schulenburg bei§ 6 die Sache zweifelhaft z. B. die Gemeinde- Krankenversicherung. gemacht hat, muß der Antrag hier zur Annahme gelangen, um jeden Zweifel zu beseitigen. Abg. Wurm( Soz.): Die lange Debatte über diesen Paragraphen beweist nur, daß der Minorität unsere Abstimmung von vorgestern unbequem ist. Die Ausführungen des Ministerial direktors Lohmann lauten ganz anders, als die gestrige Erflärung des Ministerialdirektors Bartsch im Abgeordnetenhause. Letzterer erklärte, daß nur approbirte Aerzte| als Kaffenärzte zu gelassen werden dürfen. Wir stehen nach wie vor auf dem Standpunkte, daß den Mitgliedern der Krankenkassen das größere Recht zu gewähren sei und nicht die Privatinteressen der Aerzte besonders geschützt werden müssen. Wenn die Wissenschaft durch die Kurpfuscher in Gefahr gerathen sollte, dann Nach§ 55 a fann die höhere Berwaltungsbehörde auf An- wäre es sehr traurig um dieselbe bestellt; durch solche fleinlichen trag von mindestens 30 betheiligten Versicherten nach Anhörung Gesetzesvorschriften wird sie jedenfalls nicht geschützt. Es ist mir der Kaffe und der Aufsichtsbehörde die Gewährung der Kranken - nun auch von anderer Seite zugestanden worden, daß das Ver- Ministerialdirektor Lohmann: Der Antrag Hirsch wird faffen- Leistungen durch weitere als die von der Rasse bestimmten trauen eine große Rolle bei der Heilung des Kranken spielt. dahin führen, daß die Mitglieder in fleinen abgelegenen Orten Aerzte, Apotheken und Krankenhäuser verfügen. Auch der Abg. Meyer- Berlin sagte, er würde lieber sterben, als für die Zuziehung ärztlicher Hilfe die geringste Entschädigung er Abg. von Stumm will dieser Bestimmung hinzufügen: sich in die Behandlung eines nichtdeutschen Arztes begeben. halten bei den größten Kosten; in den großen Städten würde es Wenn durch die von der Kaffe getroffenen Anordnungen eine( Widerspruch des Abg. Meyer.) Damit haben Sie ausgedrückt, umgekehrt sein. den berechtigten Anforderungen der Versicherten entsprechende daß Sie nur zu einem deutschen Arzte Vertrauen haben. Der Abg. Gutfleisch empfiehlt eine Reihe redaktioneller Anträge Gewährung jener Leistungen nicht gesichert ist." Rrante, welcher fein Vertrauen zu seinem Arzte hat, nimmt nicht der freien Kommission und freien Kommission und ferner den die Arzneien, die ihm verschrieben werden, er befolgt nicht die Antrag Hirsch, der an Stelle der ärztlichen Behandlung als Ervorgeschriebenen Verhaltungsmaßregeln u. f. w., nnd das wirkt faß den halben ortsüblichen Tagelohn gewähren will. Mindestens auf den Heilprozeß störend ein. Kurpfuscher und Naturarzt ist müsse man den freien Kaffen aber das Recht gewähren, diesen nicht dasselbe. Kurpfuscher können sich auch in den approbirten Ersatz den Mitgliedern zu geben, welche zugleich Mitglieder ärztlichen Stand einschleichen. Die Anhänger der Natur- einer Gemeinde- Krankenversicherung oder eines anderen Zwangs Die Abgg. Hirsch und Gutfleisch beantragen, folgenden heilmethode werden aus der Debatte die Lehre ziehen, kaffe find. Bufaß zu machen:" Durch Beschluß der Verwaltung der Ge- daß es nöthig ist, alle Möglichkeiten zu beseitigen, welche dem Geheimrath v. Wödtke widerspricht diesen Anträgen. meinde- Krankenversicherung und durch das Kaffenstatut tann be- Verdacht Raum geben, daß sich Kurpfuscher unter ihnen be Die redaktionellen Anträge werden angenommen, ebenso der stimmt werden, daß den Versicherten an Stelle der ärztlichen Be- finden. Im Anfange der Bewegung ist allerdings durch schab- Antrag Hirsch- Gutfleisch, welchen der Abg. Gutfleisch zuletzt handlung der Ersatz der Aufwendungen, welche sie hierfür gemacht tonenmäßiges Kuriren viel gefündigt worden, aber in neuerer empfohlen hat. haben, in Höhe des Krankengeldes gewährt werde." Zeit hat sich das vollständig geändert. Es hieße das Kind mit Darauf wird die weitere Berathung um 51/2 Uhr bis Frei dem Bade ausschütten, wenn man der alten Richtung zu Liebe tag 12 Uhr vertagt. wegen einiger Mißstände der neuen keine Bahn gewähren wollte. Der Antrag Schulenburg will nur das nachholen, was vorgestern nicht gelungen ist. Doch das Haus wird hoffentlich nach wie vor die Beschlüsse aufrecht erhalten, wie sie im Intereffe der Kranten liegen. Wollen Sie dies und auch das Interesse der Aerzte wahrnehmen, so machen Sie den Arzt zum Be amten des Staats. Dann wird die Kurpfuscherei von selbst ver
Die dritte Berathung der Novelle zum Kranten tassen Gesetz wird fortgesetzt.
Abg. von der Schulenburg- Beehendorf will folgenden Zufaß machen:" Die Hilfe von Nichtärzten ist nur dann von der Gemeinde Krankenversicherung oder der Krantentasse zu bezahlen, wenn diese Hilfe auf ärztliche Verordnung geleistet oder in dringenden Fallen angerufen ift."
Abg. Leuschner spricht sich gegen den von der Kommission zugefügten§ 55 a aus.
Abg. von Stumm empfiehlt seinen Antrag, welcher eine größere Klarheit in die Sache bringe.
Abg. Hirsch befürwortet seinen Vorschlag, der die freie Arzt wahl begünstige, welche der Staatssekretär von Bötticher ja als bas anzustrebende Jdeal bezeichnet habe.
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Allgemeiner
deutscher Gewerkschaftskongres.
Da uns über den Schluß der Nachmittags Sigung vom 15. März feitens unseres Spezial Korrespondenten aus uns unbekannter Ursache ein Bericht nicht zugegangen ist, folgen wir im Nachstehenden den Angaben des Hamburger Echos" und verweisen in Bezug auf das Schicksal des Organisations- Entwurfs der Generalfommission selbst auf das erstere der uns zugegangenen Original- Telegramme.
Abg. v. b. Schulenburg( dk.) hält es für nothwendig, zu bestimmen, daß nur Hilfe durch einen approbirten Arzt schwinden. von den Krankenkassen bezahlt werden soll, es sei denn, Abg. Prinz Schönaich Carolath tritt für den Antrag des daß der Arzt andere Hilfe ausdrücklich angeordnet hat. Abg. v. Stumm ein. Man müsse erst die Verhältnisse der beDie Hilfe des Heilgehilfen würde nicht ausgeschloffen sein, denn treffenden Kaffeneinrichtungen prüfen, ehe man einer kleinen Aner ist der Gehilfe des Arztes. Wenn ein Arzt aber einen Natur- zahl von Personen das Recht gäbe, eine Aenderung in diesen heilkundigen zuzieht, so wird deffen Hilfe auch zu bezahlen sein. Einrichtungen nach ihren Wünschen zu verlangen. Abg. Meher Berlin( dfr.) spricht sich für den Antrag des Abg. Gutfleisch( dfr.): Es wäre besser, wenn man sich mit Abg. von der Schulenburg aus. Die Kaffen sollen ärztliche Be- der Frage, ob approbirte Aerzte oder Naturheilkundige, gar nicht handlung gewähren, aber es wird im ganzen Gesetz unterlassen, befaßt hätte; denn sedes materiae ist die Gewerbe- Ordnung und Nach der Begründung des Entwurfes durch den Vorsitzenden ben Begriff der ärztlichen Behandlung zu definiren. Der Antrag nicht dieses Gesetz. Die Gerichte haben jetzt schon über die Frage der Generalfommission, Regien, fommt eine Resolution der wäre eigentlich überflüssig, weil aus§ 29 der Gewerbe- Ordnung zu entscheiden, ob die Bezahlung nicht approbirter Aerzte gefordert Hamburger Kellner und eine solche des Offenbacher Frauen- und deutlich hervorgeht, was unter ärztlicher Behandlung zu verstehen werden kann, z. B. im Falle von Körperverlegungen. Meist Mädchenvereins zur Berlesung. Bektere verlangt Auflösung aller ist. Aber dieser§ 29 ist auch irrig ausgelegt worden, so daß haben sie nur die Kosten der approbirten Aerzte als erfasfähig Fachorganisationen und Bildung eines einzigen Arbeitervereins eine Bestimmung in diesem Gesetz zweckmäßig sei. Die Gewerbe- betrachtet, aber sie haben auch Ausnahmen gestattet und dabei event. Vereine, welche alle Arbeiter einer Industriegruppe umDrdnung unterscheidet nicht zwischen approbirten und nicht sollte man es belaffen. Die Gegner des Antrages Schulenburg faffen und Bildung eines Zentralvereins sämmtlicher Arapprobirten Aerzten, sondern hat nur die Strafbestimmungen be- find durchaus nicht alle Anhänger der Naturheilkunde. Redner beiterinnen. eitigt. Nach§ 29 der Gewerbe- Ordnung sollen nur die appro- tritt für den Antrag Hirsch- Gutfleisch ein. Segi Fürth ist der Meinung, daß bei der Selbständigkeit birten Aerzte von Staat und Gemeinde mit amtlichen Funktionen| Abg. Meyer Berlin : Die Heranziehung von Naturheil der einzelnen Gewerkschaften und bei dem Bestehen der Blätter foll feinem beschränkt werden; aber die Heran- für jede Gewerkschaft die ganzen Beiträge für Verwaltungskosten anstaltung der Gemeinde, die nur einen approbirten Arzt beschäftigen ziehung soll nicht aus Kassenmitteln erfolgen, sondern auf aufgehen würden. Die Unionen seien nicht zweckmäßig, er halte harf. Das Gefeß zwingt die Aerzte, einem gewissen Kreise von eigene Roften. Die volle Freiheit, Naturheilkundige hinzu- für die Metallarbeiter deren jezige Organisation für die Personen billigere vingt die gewähren als anderen Personen; zuziehen, könnte nur dann eingeführt werden, wenn überhaupt praktischste, gebe aber ohne weiteres zu, daß auch der MetallDas ist mit Gründen der Humanität befürwortet worden. Die freie ärztliche Wahl eingeführt würde. Man darf doch nicht die Zahl der Berfonen, welche Kuren vor
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arbeiter- Verband bei einem Ansturm der Kapitalmacht nicht erNachdem sich noch Abg. Endemann für den Antrag von folgreich Widerstand leisten könne. Es müsse ein Versicherungs