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r. 94. 19. Jabrgang. 1. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt. ttoh, 23. April 1902.

its Reichstag.i

171. Sigung vom Dienstag, den 22. April 1902,

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sie selbst sorgen, wir müssen nur verhindern, daß sie Chikanen aus Sollte auch dieser Antrag nicht angenommen werden, so haben gefegt ist, daß ihr Daumenschrauben angelegt werden, um sie in die Freifinnigen folgenden Eventualantrag eingebracht: die Worte ihrer Hauptaufgabe, der Kritit öffentlicher Einrichtungen, zu be- oder innerhalb derselben getrunken wird" zu ersetzen durch die hindern.( Bravo ! links.) polo ad allora cad pWorte: oder innerhalb derselben gegen Bezahlung verabfolgt wird." nachmittags 1 Uhr.'s Abg. Gaulte( frf. g.) erklärt die Aufrechterhaltung der Kommissionsfaffung angenommen, so ist unsre Schaumwein­Abg. Dr. Müller Meiningen( frs. Vp.): Wird das Gesetz in Am Bundesratstisch: Nieberding. 91914.10.5 des fliegenden Gerichtsstandes bei Privatllagen für un annehmbar fabrikation der Luremburgischen Konkurrenz vollkommen preis Abg. Dr. Stockmann( Rp.): Da ich die Vorlage für flar und Das Gedächtnis des verstorbenen Bundesfürsten Heinrich XXII. verständlich halte, glaube auch ich, daß sie im Plenum wird erledigt gegeben. Che ein Vertrag mit Luxemburg vorliegt, dürfen wir das von Reuß ältere Linie ehrt das Haus durch Erheben von den werden können. Plägen. Ich begrüße die Vorlage mit Freuden, denn sie Gesez überhaupt nicht verabschieden. Die Fassung dieses Para­bedeutet eine Abhilfe gegenüber einem Zustand der Ungewißheit, der graphen ist die denkbar unglücklichste. Die Kommission hat in ihrer Zunächst wird hierauf gemäß dem Antrage der Geschäftsordnungs - augenblicklich für den Gerichtsstand der Breffe existiert. Entgegen Hilflosigkeit schließlich alles dem Bundesrat überlassen. Das Steuer­Kommiſſion den Kaufleuten Max und Reinhard Häbler in Groß dem Abgeordneten Marcour fann ich in der Ausnahme martensystem wurde zunächst in der Kommission scharf bekämpft, erft schönau die Genehmigung zur Einleitung der Privatllage bestimmung für die Brivattlagen eine ärte für ganz zuletzt glaubte man eine unfehlbare Kontrollmarke, die Doppel­gegen den Abg. Fischer Sachsen( Soc.) sowie in einer beim Amis die Preffe nicht erbliden. Wenn wir durch diese Ausnahme- plombe gefunden, zu haben. Aber auch diesen Stein der Weisen gericht Offenbach a. M. schwebenden Privatklagefache Forster gegen bestimmung erreichen, daß die Presse in der Verbreitung von Be- ertlärte die Regierung nicht für genügend. Trotzdem hat die den Abg. Ulrich( Soc.) die Genehmigung zur Strafverfolgung leidigungen etwas vorsichtiger wird, so wäre das nur ein Fort daher dringend, Kommission das Markensystem beibehalten. Ich bitte Sie des letzteren versagt. schritt. Meine Partei wird nur für das Gesez stimmen, wenn die die Regierungsfaffung wieder herzustellen. Hierauf wird die erste Beratung des Entwurfes zur Be Ausnahme für die Privatbeleidigungen aufrecht anzunehmen. Der Schaumwein, welcher an der Erzeugungs­um mindesten aber bitte ich Sie, unsre Eventualauträge feitigung des fliegenden Gerichtsstandes der Presse erhalten wird. fortgelegt. Abg. Dr. Marcour( C.): Die Vorlage hat nicht in allen Bunkten uns nur dann Bedeutung, wenn die Beseitigung des flie- unterliegen. Abg. v. Dziembowski- Pomian( Bole): Die Vorlage hat für ſtelle selbst getrunken wird, darf nicht der Steuerfontrolle Es wäre ein unerhörter Eingriff in den intimſten die Billigung der Presse gefunden. Auch die gestrige Debatte hat genden Gerichtsstandes auch auf die Privatklagen Besuch, der zu ihnen in den Keller kommt, unversteuerten Wein dar Familienverkehr der Sektfabrikanten, wenn diese nicht einmal einem gezeigt, daß mit Ausnahme des Herrn Oertel vollständig niemand ausgedehnt wird. Ich habe gegen den Entwurf aber auch noch reichen könnten. Es handelt sich hier um keine Lurus sondern eine mit der Vorlage zufrieden ist. In manchen Beziehungen principielle Bedenken. bietet der Entwurf Die so notwendige Reform der dem bisherigen Rechtszustand. Ob die Verbesserungen die Nachteile Motivierung: Ihr habt ja hier eine Abschlagszahlung bekommen. eine Verbefferung gegenüber Strafprozeß- Ordnung wird verzögert werden mit der Fabrifatftener. Gerade die Seltfabrikanten, die unsre Flotte, als sie aufwiegen, fann ich heute nicht sagen. Die Ausnahme der Privat­flagen erscheint vor allem bedenklich. Warum will man übrigens Rommiffionsberatung ist nicht gestellt. Die zweite Lesung wird Hierauf wird die Diskussion geschlossen. Ein Antrag auf gerade für Beleidigungen durch die Presse den Gerichtsstand des daher an einem der nächsten Tage im Plenum vorgenommen werden. Wohnorts des Beleidigten als zulässig anerkennen? In Volks auf dinhe

aber

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links.)

versammlungen können zum Beispiel gegen sehr entfernt Wohnende Gefekt die zweite Lesung des Schaumweinsteuer Leute, die solche Dinge machen können, auch zu Gunsten der All­

§ 1 lantet:

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viel schwerere Beleidigungen ausgestoßen werden als in der Presse, in diesem Falle ist der Beleidigte nitr in der Schaumwein aus Traubenivein, aus Oft oder Beerenwein Lage, die Beleidigung am Orte der That zu verfolgen.( Fruchtwein) sowie alle schaumiveinähnlichen Getränke unterliegen, Wir haben durchaus teinen Anlaß, die Preffe beson fofern sie zum Verbrauch im Juland bestimmt sind, einer in die ders au benachteiligen. Rein anständiger Redakteur wird Reichstaffe fließenden Verbrauchsabgabe( Schaumiveinsteuer). mit Bewußtsein einen Ehrenmann beleidigen. Wenn die Preise Schaumivein im Sinne dieses Gesetzes find alle der Schaumwein Häufiger scharfe Ausdrüde gebraucht, so hängt das mit ihrer auptftener unterliegenden Getränke. aufgabe, Kritik an den öffentlichen 8uständen zu üben, zusammen. Ich habe aber große Bedenken gegen den bleibt von der Abgabe befreit. uronjo Schaumivein, welcher nachweislich der Verzollung unterlegen hat, zweiten Satz der Vorlage und behalte mir für die zweite Lesung Abg. Delfor( Elf.) erklärt sich gegen eine Schaumiveinstener einen Antrag auf Streichung dieses Sages vor.( Bravo ! im und deshalb gegen den§ 1. Centrum.) Abg. Dr. Müller- Meiningen ( frs. Bp.):

den Rhein herunterfuhr, geradezu in Sekt schwimmen ließen, haben ein solches Schicksal wahrlich nicht verdient.( Heiterkeit und Beifall erwähnte Borgang hat die Kommission zu der Ansicht gebracht, daß Abg. Dasbach( C.): Gerade der letzte von dem Herrn Borredner gemeinheit eine Stener entrichten sollen. Vor allem sollen auch die ist durchaus nicht so verzweifelt gewesen, wie der Herr Vorredner es Schaumweinsteuer- Konsumenten eine Steuer entrichten. Die Kommission hinstellte, sie hat nur außerordentlich gründlich die Materie durch­gearbeitet. Gegenüber dem zuletzt zu stande gekommenen Beschluß hat sich die Regierung durchaus nicht unbedingt ausgesprochen. Die Vorlage stellt nicht mehr Ansprüche an die Fabrikanten, als das preußische Einkommensteuergesetz an die Steuerzahler. Ich bitte Sie die Kommissionsfassung anzunehmen.

macht darauf aufmerksam, daß die Kommissionsfaffung der Ne Interstaatssekretär Fischer( auf der Tribünte fast unverständlich) gierung die Möglichkeit läßt, die näheren Bestimmungen über das Steuerzeichen nach ihrem Ermeffen zu treffen.

An die

Auf eine Anfrage des Abg. Schrempf( f.) erklärt der In der theoretischen Beurteilung der Vorlage stimme daß auch mit Luxemburg eine Vereinbarung über eine Besteuerung bebung der Stener und im Interesse der Fabrikanten liegt es, die Geh. Legationsrat Johannes, daß alle Aussicht vorhanden sei, Abg. Dr. Schmidt- Elberfeld( frs. Vp.): Im Interesse der Er­ich vollständig mit dem Herrn Kollegen Heine des dortigen Schaumiveines zu stande kommit. überein. Die deutsche Presse würde in der That bei Ammahme Abg. Deinhard( natl.): Das Gefeß, wie es zu stande gekommen sämtlicher Wirte und Weinhändler in Deutschland , wie sie die Kom­Regierungsfassung anzunehmen. Die dauernde Kontrolle dieses Autrags der Regierung sehr bald einen moralischen ist, entspricht den Wünschen der Wein verarbeitenden Industrie nicht. missionsfassung zur Folge hat, ist etwas ganz ungeheuer­Rater bekommen und einsehen, daß ihr nichts als ein Danaer- Wir haben unsre Wünsche nicht durchsetzen können. Der Ertrag der liches.. gescheut damit Je ich mit mit die 1 das Gesetz stimmen. Inhalt. Nach dem ersten Satz soll der fliegende Gerichtsstand§ 1 wird angenommen. 311080318 d is zu lassen, falls einzelne Fabrikaten fich Defraudationen zu schulden nur dann beseitigt werden, wo der Inhalt allein die straf­kommen lassen. bare 82 fett Sie Söhe der Steuer feſt. Sie beträgt f Handlung bildet. Danach fallen alle Preßpolizei­Uuterstaatssekretär v. Fischer: Eine solche Absicht der Regierung ,, Preßpolizeia) für Schaumwein, der aus Fruchtwein ohne Zusatz von Delitte unter den fliegenden Gerichtsstand. Weiter möchte ich den Traubenwein hergestellt ist, 10 Pf. für jede Flasche, b) für andren für die Defraudationen einzelner den ganzen Stand büßen zu laffent, Herrn Staatssekretär um Aufklärung bitten, ob alle direkt oder Schaumweint und schaumweinähnliche Getränke 50 Pf. für jede besteht nicht. indirekt an der Verbreitung beteiligte Personen, also z. B. auch der Flasche.delta Abg. Dr. Paasche( natl.): Die Schaumiveinsteuer an sich wurde bloße Einsender der Druckschrift, unter die Vorlage fallen. Es Für jede halbe Flasche ist die Hälfte und für jede fleinere im Princip bei Gelegenheit der Flottenvorlage von der Mehrheit liegt im größten Interesse der Presse, daß darüber kein gweifel be- Flasche ein Viertel der auf die Flasche entfallenden Steuer zu ent- des Hauses beschlossen; es handelte sich für uns nur noch darum, steht. Ein weiteres Moment iſt bisher noch gar nicht beachtet richten, ginilig eine Form zu finden, die die Schaumwein- Industrie am wenigsten worden: Es sollen nur im Inland erscheinende Druckschriften miter Als ganze Flaschen werden alle Schaumtein enthaltenden Um- belästigte. Eine Steuerkontrolle war unbedingt nötig und das das Gefeß fallen, Wenn nun nach den Wünschen der meisten Herren, schließungen mit Raumge halt über 425 bis 850 Stubifcentimeter be- Stenterzeichen hat sich schließlich als der geeignete Weg erwiesen. die gestern das Wort ergriffen haben, nicht nur periodische, sondern handelt; Umschließungen mit Raumgehalt über 230 bis 425 Stubit§ 3 als eine schwere Belästigung. Betroffen werden davon vor auch nichtperiodische Schriften von dem fliegenden Gerichtsstand aus- centimeter gelten als halbe Flaschen. Der Bundesrat ist ermächtigt, allem die Kleinbetriebe. Zum mindesten müßte doch das Gesetz genommen werden sollen, so hat der deutsche Buch für Umschließungen mit Raumgehalt über 850 oder unter 120 Kubil- volle Klarheit schaffen. Die Kommission aber hat in ihrer Rat­handel das allergrößte Intereffe daran, daß auch be- centimeter besondere Steuersäge unter Zugrundelegung der Einheitslosigkeit alle Bestimmungen über die Beschaffenheit des Steuerzeichens züglich der ausländischen Abg. Fizz( natl.) hätte gern gefehen, daß ein Deklarationszwang dem Bundesrat überlassen. Ich bitte Sie, dieses Steuerzeichen, das eingeführt worden wäre. Da dies nicht geschehen, stimme er nur wir noch gar nicht kennen, abzulehnen und die Regierungsfaffung ungern für das Gesetz. Aber Schaumwvein sei ein Lurusartikel, der anzunehmen. bei den heutigen Verhältnissen nicht stenerfrei ausgehen dürfe. Abg. Schrempf( t.) bedauert, daß keine Absinfung der Steuer nach dem Wert des Weines eingetreten sei. Deshalb stimme auch

Entwurf beschäftigt habe, desto unbefriedigter war ich von dem Ich werde gegen Schädigung der Industrie in feinem Verhältnis. Absicht besteht. Regierung möchte ich die Frage richten, ob die

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Damit schließt die Diskussion.

Unter Ablehnung der Anträge Dr. Müller- Meiningen wird§ 3 der se o m miffionsfassung angenommen. §§ 3a bis 5 werden unverändert genehmigt.

stand begründet wird. Für rucksachen ein definitiver Gerichts- fäße des Abfazes 1 festzusetzen. den Sortiments, Kommissions buchhandel ist die Frage von allergrößter Wichtigkeit. Ich stehe natür lich auch auf dem Standpunkt, daß die nichtperiodischen Drucksachen mit den periodischen gleichgestellt werden müssen. Der allein maß­gebende Gerichtsstand muß der des Erscheinungsortes sein. Welches ist aber der Erscheinungsort? Darüber sind die Juristen keineswegs einig. Ich kann nicht genug warnen vor der Schlauheit der deutschen nur ungern für das Gesetz. Juristen und vor allem der Schlauheit deutscher Staats- Schatzsekretär Frhr. v. Thielmann erklärt, die 50 Pf.- Steuer anwalte.( Heiterfeit.) Die ganze Geschichte des fliegenden Gerichts- werde 42 Millionen einbringen, die die Reichskasse sehr gut staudes ist gewissermaßen ein Mene Tekel bor der Auslegungskunst brauchen könne. der Staatsanwalte und Gerichte.( Sehr wahr! links.) Wenn wir also der Pfiffigkeit der Staatsanwalte nicht wieder allzu großen zunächst weil sein Ertrag zur Deckung der Unkosten der Abg. Wurm( Soc.): Wir werden gegen das Gesez stimmen, Spielraun geben wollen, haben wir die Verpflichtung, felbst den Bes Flottenvorlage dienen soll, dann aber auch deshalb, weil die griff des Erscheinungsortes zu definieren. Als unbedingtes Er- Steuer fchädlich für die Industrie ist. Es werden haupt­fordernis halte ich es, daß wir den Gerichtsstand am Ort des Er- sächlich die mittleren Sorten Schaumiveine von derselben ge­fcheinens zum ausschließlichen Gerichtsstand machen. Herr troffen und für diese liefern die deutschen Winzer das Noh Kollege Heine hat ganz recht. Mit Hilfe des Paragraphen vom produkt. Gerade die etwas fauren Kleinweine werden zu " Zusammenhang" tann thatsächlich diesen ausschließlichen Sie den Lugus treffen, so müssen Sie eine entsprechende halb bei der dritten Lesung auf unfren Antrag zurückkommen. ganze Gesetz illuforisch ge- mittleren und billigen deutschen Schaumweinen verwendet. Wollen macht werden. Deshalb brauchen wir Gerichtsstand. 28as die Ausnahme der Privatilagen Cintommen- und Bermögenssteuer für das Reid 10 beſtimmt, daß der Fabritinbaber den Steuerbeamten jebe

betrifft,

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wein- Fabriken. Nach Absatz 2 diefes Paragraphen bedürfen die­§ 6 enthält Bestimmungen über die Anmeldung der Schaums jenigen Näume, welche zur Lagerung von fertigem unversteuerten beantragen, diesen Absatz 2 zu streichen. Schaumwein dienen sollen, der Genehmigung der Steuerbehörde. Die Abgg. Müller Meiningen und Schmidt Elberfeld Der Antrag wird abgelehnt,§ 6 in der Kommiffionsfaffung angenommen. nur konstatieren, daß auf unsrer Seite nicht verstanden worden ist, Abg. Dr. Müller- Meiningen ( zur Geschäftsordnung): Ich möchte daß wir uns bereits in der Abstimmung befinden. Wir werden des SS 8 werden hierauf

ich mit Herrn Marcour darin eine dirette Ber - einführen, nicht aber mit solchen Palliativmittelchen vers im Stenerinteresse oder zu statistischen Zwecken erforderliche Auskunft

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über den Fabrikbetrieb zu erteilen hat.

ftellung und Veräußerung von Schaumwein sich beziehenden Den Oberbeamten der Steuerverwaltung sind die auf die Her­Geschäftsbücher und Geschäftspapiere auf Erfordern zu jeder Zeit aur Einsicht vorzulegen.

Abg. Dr. Criger( frs. Bp.) beantragt, diefen letzten Absatz zu ftreiden. feld( frf. p.) beantragen, im Absatz 1 die Worte oder zu statistischen Die Abgg. Dr. Müller Meiningen und Schmidt. Elber­Bieden zu streichen. Zwecken"

antwortung übernehmen wollen für die Verschwiegenheit aller Ober­Abg. Dr. Crüger( frf. p.): Die Regierung wird keine Ver fabrikanten in dem zweiten Absatz dieses Baragraphen eine große beamten der Steuerverwaltung. Daher sehen die Schaumwein­Gefahr und ich bitte Sie dringend, unfren Antrag auf Streichung Unterstaatssekretär v. Fischer wendet sich gegen den Antrag. werden abgelehnt,§ 10 unverändert angenommen. Desgleichen die Die Anträge Dr. Crüger und Dr. Miller- Meiningen

des Sazes anzunehmen.

fchlechterung des bestehenden Zustands. Eine ganze Reihe schleiern, daß weder die Regierung noch die Mehrheit des deutscher Gerichte, z. B. in München , Braunschweig , Nürnberg , haben fich Reichstags dafür zu haben ist, ernstlich die großen Ein­in legter Beit bereits auf den Standpunkt gestellt, daß für Privattlagen der tommensvermögen zur Dedung derjenigen Unkosten heranzuziehen, fliegende Gerichtsstand nicht mehr zur Anwendung kommen soll. die von derfelben Mehrheit und Regierung durch die Welt- Abenteuer Diese neu einsetzende Judikatur würden ürden wir durch Amahme des politik geschaffen werden. Die Einführung einer Steuermarke zweiten Abfazes desavonieren. Es wird immer gefagt, daß wir ist von uns befürwortet worden, um die Industrie von den es hier mit einem Privileg der Bresse zu thun haben. Es handelt Belästigungen einer Beamten Kontrolle zu befreien. In dem Ent­sich aber lediglich um den natürlichen Gerichtsstand der Presse. wurf ist aber außer der Steuermarte nun auch noch diese Beamten­Dieser ist an dem Ort, von dem in geschäftlicher und redaktioneller Kontrolle hineingebracht worden. Aus allen diesen Gründen werden Beziehung das Preßerzeugnis ausgeht; dieser redaktionelle und ge- meine Freunde und ich gegen das Gesetz stimmen.( Bravo ! bei schäftliche Mittelpunkt muß der Erscheinungsort sein. Auf diesen den Socialdemokraten.) Standpunkt hat sich schon vor 25 Jahren ein Regierungskommiffar 2 wird hierauf gegen die Stimmen der Freifimigen und gestellt; eine Ausnahme wollte er nur aulaffen für den Socialdemokraten angenommen. Fall, daß am Ort des Erscheinens der Artikel gar nicht Es folgt§ 3: Die Schaumweinsteuer ist vom Hersteller des verstanden werden könne. Ein solcher Fall ist einmal vor 25 Jahren Schaumweines mittels Anbringung eines Steuerzeichens an der vorgekommen. Ein oberschlesischer Magnat war durch einen social- Umschließung zu entrichten, bevor der fertige Schaumwein aus der demokratischen Agitator in einem in Berlin erschienenen Zeitungs- Erzeugungsstätte entfernt oder innerhalb derselben getrunken wird. artifel beleidigt worden. Mit diesem Fall renommiert man nun Die näheren Bestimmungen über die Form, die Anfertigung, den ftets, obgleich sich ein zweiter der Art seitdem nie hat Bertrieb und die Art der Verwendung der Stenerzeichen trifft konstruieren laffen. Auch Herr Spahn wird mir zugeben der Bundesrat. Er stellt die Voraussetzung fest, unter welchen§§ 11 bis 18. müssen, daß man mit diesem exceptionellen Fall nicht den zweiten für verwendete Steuerzeichen ein unentgeltlicher Ersatz und Absatz der Vorlage rechtfertigen darf. Für Privatklagen für noch nicht verwendete Steuerzeichen ein unentgeltlicher und wirte für die von ihren Angestellten sowie von ihren Familien­$ 19 bestimmt, daß Hersteller von Schaumwein sowie Händler ficht dieser zweite Abfah nicht weniger als vier Gerichts- Umtausch oder eine Rückzahlung gewährt werden darf. Steuer- mitgliedern verwirkten Geldstrafen haften. Wird nachgewiesen, daß stände vor: den Wohnsiz des Thaters, den Erscheinungszeichen, welche nicht in der vorgeschriebenen Weise verwendet worden die Zuwiderhandlung ohne ihr Wissen verübt ist, so haften sie nur ort, den Wohnsiz des Beleidigten und schließlich find, werden als nicht vorhanden angefehen. feinen für die Steuer. Die Haftung für Geldstrafen kamu nur durch richter­gewöhnlichen Aufenthaltsort. An eine Die Anbringung eines Steuerzeichens ist nicht erforderlich. liches Urteil ausgesprochen werden. Beseitigung der Mängel, unter denen die Preffe hente leidet, ist wenn der Schaumwein vor der Entnahme aus der Erzeugungsstätte danach nicht zu denken. Für die Beseitigung des fliegenden Gerichts- zur Ausfuhr unter antlicher toftenfreier Kontrolle angemeldet wird. standes spricht auch der Umstand, daß die Tendenz einer Zeitung Gegen Sicherheitsbestellung ist die Schaumwein Steuer für nur das Gericht am Orte des Erscheinens richtig auffassen tann. eine Frist von wenigstens neun Monaten zu stunden. Für eine Frist Wenn ich das nicht annehmen wollte, so wären gewiffe Prozesse der von drei Monaten kann sie auch ohne Sicherheitsbestellung gestundet legten Zeit unmöglich. So wurde der Redacteur der Dresdener werden. Rundschau" in Dresden auf Grund einiger harmloser Gedichte in Sierzu beantragen die Abgg. Dr. Miller Meiningen( fr. Bp.) der Faschingsnummer der Dresdener Rundschau" wegen und Schmidt Elberfeld( fr. Vp.) die Wiederherstellung der Re­Beleidigung des sächsischen Finanzministers v. Wagdorf und des gierungsvorlage. Diefelbe lautet: Die Schaumweinftenter ist zu Dresdener Oberbürgermeisters zu 50 M. Geldstrafe verurteilt. entrichten, sobald der Schaumivein aus der Steuerkontrolle in den Dem Oberbürgermeister sollte in den Gedichten untergelegt sein, freien Berkehr tritt. Zur Entrichtung ist derjenige verpflichtet, der daß er nach dem Finanzministerium strebe.( Heiterkeit.) Auch die den Schaumwein zur freien Verfügung erhält. Gegen Sicherheits Rücksicht auf den Beleidigten felbft kann uns nicht verpflichten, den bestellung ist die Schaumveinsteuer au stunden. Für eine Frist bis Absatz 2 anzunehmen. Dieser tann höchstens verlangen, daß das zu drei Monaten tann fie auch ohne Sicherheitsbestellung gestundet Urteil in einem Breßorgan seines Wohnortes publiziert werde.

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werden."

Die deutsche Presse ist wahrlich nicht auf Rosen gebettet. Unfre Für den Fall der Ablehnung dieses Antrags follen in der Aufgabe ist es nicht, ihr die Stellung von beinahe" fomman Stonmissionsfaffung die Worte ober innerhalb derselben getrunken" Die deutsche Preise ist be telling up to mane dierenden Generalen zu verschaffen, für ihre sociale Stellung muß gestrichen werden.

feld( fri. Bp.) beantragen folgenden Zufag: wenn bewiesen wird, daß Die Abgg. Dr. Müller Meiningen und Schmidt Elber­die Zuwiderhandlung mit ihrem Wissen erfolgt ist."

Antrag mur erreichen, daß die Beweislaft etwas verschoben wird. Abg. Dr. Müller- Meiningen ( frf. Vp.): Ich will durch meinen Nach der Vorlage muß der Hersteller nachweifen, daß Zutviders handlungen ohne sein Wissen erfolgt find. Ich will dagegen durch meinen Antrag erreichen, daß dem Hersteller der Dolus von der Steuerbehörde nachzuweifen ist.

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Unterstaatssekretär v. Fischer wendet sich gegen den Antrag. freifinnigen Antrages in der Kommiffionsfaffung angenommen. Nach weiterer unerheblicher Debatte wird§ 19 unter Ablehnung Der Ntest bes Gefeges wird debattelos erledigt.

Hierauf vertagt sich das Haus.

Nächste Sigung: Wittwoch 1 Uhr.( 1. Beratung des Gesetz­entwurfs betr. Stinderarbeit in gewerblichen Betrieben, 3. Lesung der Seemanns- Ordnung.)