1. Beilage zum„, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 67.
Sonnabend, den 19. März 1892.
9. Jahrg.
Parteigenossen! Arbeiter Berlins ! trag stimmen, um auch an diesem bescheidenen Punkt die Ver- geben und ihr zur Erwägung zu ſtellen, ob infolge deffen gege
Am Mittwoch, den 23. März, haben die Wähler der 3. Abtheilung, also die Arbeiter, fleinen Handwerker und Beamten im 22. Stadtbezirk an die Wahlurne zu treten, um ihre Stimme für einen Vertreter im städtischen Parlament abzugeben. Die bis herige fortschrittliche Mehrheit im städtischen Verwaltungskörper hat in augenfälligfter Weise gezeigt, daß fie für die Interessen unferer Wähler, des arbeitenden und dabei nothleidenden Volkes, tein Verständniß hat, daß ihre Klaffenzugehörigkeit ihr einfach verbietet, dem etwa vorhandenen guten Willen" die That folgen zu lassen. Es ist daher unfere unabweisbare Pflicht, wirkliche Vertreter der Arbeit, flaffenbewußte Sozialdemokraten in die Gemeinde verwaltung zu entfenden. Jeder Parteigenoffe agitire, wo sich Gelegenheit bietet: in Werkstätten, Verkehrslokalen, in Versamm lungen und wo er sich sonst befinden mag. Es gilt, durch Wort und Schrift Säumige neu aufzurütteln, neue Kämpfer für die Reihen der Proletarierbewegung zu gewinnen. Es gilt, am 23. März einen neuen Markstein in der Klassenbewegung der Arbeiter aufzurichten! Dies erreichen wir, wenn wir, fest geschlossen, dem Kandidaten Dies erreichen wir, wenn wir, fest geschlossen, dem Kandidaten der Sozialdemokratie, Kaufmann Robert Flatow, Wallner- Theaterstr. 18, zum Siege verhelfen.
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Wir bitten Folgendes zu beachten: Nach den gefeßlichen Bestimmungen ist in die GemeindeWählerliste als stimmberechtigt jeder selbständige Preuße ein zutragen, welcher das 24. Lebensjahr erreicht hat, wenn er feit einem Jahr Einwohner der Stadt ist, sich im Vollbesitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet, feine Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen und seine Gemeinde Abgaben gezahlt hat, auch an Klassensteuer einen Jahresbetrag von 6 M. entrichtet oder doch zur 2. Klassensteuer- Stufe eingeschätzt worden ist. Hausstand hat, d. h. welcher über einen Wohnraum oder mehrere Wohnräume selbständig verfügt. Als unterſtügt wird auch der jenige angesehen, welcher für sich oder seine Familienangehörigen Krankenpflege aus öffentlichen Mitteln durch Aufnahme in ein Krankenhaus empfangen und die dadurch entstandenen Kosten nicht zurückgezahlt hat. Als Legitimation zur Ausübung des Wahlrechts genügt die feitens des Magistrats jedem Wähler zugestellte Wahlfarte". Im Nothfalle auch die letzte Steuerquittung. Die Wählerlisten find bis zum Wahltage einzusehen bei Spiedermann, Markusstr. 6.
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der Hilfskaffen bereits besiegelt. Wir werden aber für den An- haftung und Mißhandlung von Wahlagitatoren Kenntniß zu schlechterungen abwenden zu helfen. Nüßen wird es auf die den Bürgermeister Podlas in Fiddichow und den PolizeiDauer doch nichts. Interessant sind die verschiedenen platonischen sergeanten Wolter daselbst der Thatbestand des§ 340 Str.-G.-B. Liebeserklärungen für die freien Kassen. Auch wenn man die vorliegt. Aeußerungen der beiden Vorredner nebeneinander stellt, sieht man Die Prüfung der Wahl des Abg. v. Weyrau ch( 2. Kassel ) recht deutlich, wie eigenthümlich es mit dieser Liebe bestellt ist. wird durch das inzwischen erfolgte Erlöschen des Mandats für Die Arbeiter werden jedoch ihren Schwerpunkt in die Ortstassen erledigt erklärt. Aeltere Beschlüsse des Hauses werden für erverlegen, um sich das Maß des Einflusses zu erhalten, das ihnen ledigt erklärt hinsichtlich der Wahlen der Abgg. Günther ( 8. Merseburg ), v. Unruhe- Bomst( 3. Posen), Hastedt sei schon an sich nicht zweckmäßig, bei einer einzelnen Kaffe die Geh. Rath v. Wödtke erklärt sich gegen den Antrag. Es( 17. Hannover ), v. Normann( 7. Stettin ). Für giltig erklärt werden die Wahlen der Abg. Porsch Leistungen und das Maß derselben ganz verschieden festzustellen;( 11. Breslau ), v. Jagow( 1. Potsdam ), Hermes( 8. Potsdam ) die daraus entstehende Ungleichheit werde von den anderen An- Graf Arnim( 10. Liegnitz ). gehörigen der Kaffen durchaus nicht angenehm empfunden wer- Bezüglich der Wahl des Abg. v. Janta Polczynski ben. Die Schwierigkeiten bestehen für die Angehörigen der wird beschlossen, den Reichskanzler zu ersucheu, durch Vermitte 3wangskassen thatsächlich in demselben Umfange. Was mit lung der preußischen Regierung den Wahlvorstand Semmler zu Bem Antrage erreicht werden soll, würde doch nicht erreicht Lusin wegen Verlegung des Wahlgeheimnisses und Beeinträchtigung der Wahlfreiheit zu rektifiziren.
zutomint.
werden.
Abg. v. Stumm hält es für so bedenklich, in diesem Im Anschluß an die Wahl des Abg. Hänel( 7. SchleswigStadium der Berathung über einen Antrag zu entscheiden, dessen Holstein) wird auf Antrag der Wahlprüfungs- Kommission be desselben eventuell gegen das ganze Gesetz stimmen müßte.( Be- verbündeten Regierungen Fürsorge zu treffen, daß die bei Prüfung Tragweite ganz unabsehbar sei, daß er im Falle der Annahme schlossen, den Reichskanzler zu ersuchen, durch Vermittelung der der Wahlen vielfach zur Sprache gebrachten Verstöße gegen die Abg. Möller erklärt nach den Ausführungen des Bundes- Bestimmungen über die Deffentlichkeit der Wahlhandlung durch fommissars den Antrag ablehnen zu müssen. entsprechende Belehrung der Wahlvorsteher in Zukunft verhütet werden.
wegung.)
Abg. Hirsch weist darauf hin, daß die freien Kassen die Freizügigkeit sehr viel besser wahren, als die Zwangskaffen dies zu thun im Stande feien. Ihre Mitglieder blieben statutengemäß Mitglieder der Kaffe, wenn sie auch von Memel nach Ronstanz verzögen. Dieser Umstand rechtfertige doch gewiß eine besondere kleine Rücksicht auf diejenigen Verwaltungsstellen, wo die Vertretung eine schwache sei.
Abg. Hite: Es wirkt nicht sehr empfehlend für den Antrag Hirsch, wenn die Herren von seiner Annahme ihre Zustimmung Wenn aber auch Herr v. Stumm mit der Kabinetsfrage tommt, so haben die Herren auf der andern Seite doch mehr Recht als Herr v. Stumm. Die Novelle macht bezüglich der freien Kassen einen großen Fortschritt in der Richtung des Herrn v. Stumm, das Prinzip, das er will, wird von der Novelle anerkannt. Die starre Durch führung des Prinzips scheint mir nun aber nicht zwingend geboten, nachdem wir den freien Kassen neue Lasten durch die können unmöglich die Naturalleistung gewähren. Aus Rücksicht Gesetzgebung auferlegt haben. Die großen zentralisirten Rassen auf den historischen Gang der Dinge und in der Absicht, den freien Rassen nicht das Lebenslicht auszublasen, werde ich für den Antrag stimmen.
Abg. v. Stumm fann diesen Standpunkt nicht theilen und ersucht nochmals um Ablehnung des Antrages.
Der Wahlbezirk umfaßt folgende Straßen: Alexanderstr. 1-17, 19-52, 69-71. Blumenstr. 1-34, 51a- 76, 88 u. 84. Holzmarktstr. 1-18, 52-55, 58-73. Raifer In der Abstimmung wird der Antrag Hirsch- Gutfleisch mit Straße 1-48. Große Frankfurterstr. 69. Kleine Frankfurter den Stimmen der Sozialdemokraten, Freisinnigen und des Groß traße 1-9, 20-25. Grüner Weg 1-22, 102–125. ffland traße 1-11. Markusstr. 1-21b, 24-47, 50-54. Ballner- des Zentrums angenommen und mit dieser Aenderung der Theaterstr. 1-45. Magazinstraße. Schillingstraße. An der§75a. Gegen den Antrag stimmen mit der Rechten und den Jannowizbrücke. An der Michaelsbrücke, Westseite. Naupach Nationalliberalen auch die Antisemiten und vom Zentrum die Grafen Ballestrem, Droste, Chamaré, Galen, Matuschka und die Straße. Die Stadtbahn von Michaelisbrücke, Westseite bis zum Serren v. Schalscha und v. Huene. hördlichen Ufer der Spree bei der Alexanderstraße Kleine Ohne wesentliche Diskussion werden in der Fassung der Markusstraße. Alexanderplatz , Ostseite der Straße längs der Stadtbahn. Krautsstr. 1-12, 16 u. 16a, 47-52, 54a, 55a. 8weiten Lesung resp. mit den Abänderungsanträgen der freien Georgenkirchplatz 33 u. 34. Königsgraben í u. 20-22. Lands- Kommission Gutfleisch u. Gen. angenommen die§§ 75b, 75c, bergerstraße 60-67. Prenzlauerstr. 32-32a. Alte Schützen- 75d, 76, 76a, 76b, 76c, 76d, 76e, 78, 78a, 81, 82, 82a, 82b, 82c, ftraße 8-16. Rurzestr. 1-19.
Das Wahlkomitee.
J. A.: Eduard Friese.
Parlamentsberichte.
197. Sigung vom 18. März. 12 Uhr. Am Tische des Bundesraths: v. Marschall , Rothen burg, Lohmann.
Die dritte Berathung der Krantentassen Novelle wird fortgesetzt.
Nach§ 75 a ist den eingeschriebenen Hilfskaffen auf ihren Antrag eine amtliche Bescheinigung darüber auszustellen, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des§ 75 genügen. Die Bescheinigung wird ausgestellt: 1. für Kaffen, deren Bezirk über die Grenzen eines Bundesstaats nicht hinausreicht, von der Zentralbehörde, 2. für Kaffen, deren Bezirk über die Grenzen eines Bundesstaats hinausreicht, von dem Reichstanzler.
Die Abgg. Hirsch und Gutfleisch beantragen den Zusatz: Der Bescheid ist innerhalb 6 Wochen zu ertheilen." Sie beantragen ferner, zum§ 75 a zu beschließen, daß in Gemeinden, in denen weniger als 20 Mitglieder der betreffenden Raffe beschäftigt werden, den Mitgliedern an Stelle der Leistung von freiem Arzt und freier Arznei in natura die Hälfte des ortsüblichen Tagelohns gewährt werden kann.
83 t. 87.
Nach Art. 25 der Novelle soll das Gesetz am 1. Januar 1893 in Krast treten. Die bisherige Ueberschrift des Gesetzes Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter" wird auf Antrag der Abgg. v. Strombeck u. Gen. in„ Krankenversicherungsgeset" abgeändert.
Die Kommission hat in ihrer Mehrheit folgenden Antrag angenommen: Zur Erhebung einer Wahlanfechtung ist jeder zur Reichstagswahl Berechtigte berechtigt."
Die Wahlen der Abgeordneten Grumbt( 8. Sachsen ) und 3ange meister( Gotha ) sind von der Kommission für giltig erklärt worden, obwohl bei beiden Wahlen eine unzulässige Wahlbeeinflussung durch die Kriegervereine festgestellt worden ist. Die Kommission hatte bei der ersten Prüfung diese Agitation für so erheblich erachtet, daß Erhebung beschlossen wurde. Nach der Erörterung des Ergebnisses dieser Erhebungen aber hat die Kommission die Erheblichkeit dieses Umstandes für das Wahlresultat nicht mehr anerkannt und mit 7 gegen 5 Stimmen die Wahl für giltig erklärt.
Abg. Hermes( Jauer) beantragt Namens der Minorität der Kommission die Ungiltigkeit der Wahl Grumbt, weil diese Betheiligung der Kriegervereine an der Wahl als ungefeßlich ers wiesen sei. Die Mitglieder der Kriegervereine im Wahltreise feien über 4000 an der Bahl, die Majorität für Herrn Grumbt betrage aber nur etwa 200. Die Wahl könne also als giltig nicht angesehen werden.
Abg. von Hellmann( Rp.) tritt für den Kommissionsbeschluß ein. Die Agitation der Kriegervereine gegen die Wahl von Sozialdemokraten erklärt Redner für berechtigt. Sozialdemokraten gehörten nicht in die Kriegervereine, die Parteileitung hätte längst selbst sie zum Austritt veranlassen sollen; da sie das nicht thue, müsse man annehmen, daß die Sozialdemokratie sich in den Kriegervereinen festsetzen wolle. Der Aufruf des Vereinsbundes, der den Gegenstand des Angriffs bilde, sei eine hervorragende geistige Waffe im Kampfe gegen die Sozialdemokratie gewesen und den Kriegervereinen gebühre dafür Dank.( Beifall rechts; ironisches Bravo fints.)
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Abg. Aner( Soz.): Der Wahlaufruf ist in dem in Rede stehenden Wahlkreise mit voller Absicht von den sächsischen Konservativen verbreitet worden, weil diese die Deutschfreisinnigen zu den Umfturzparteien rechnen. Jetzt stellen die Herren es immer so dar, als ob dieser Wahlaufruf sich nur gegen Sozialdemokraten gerichtet habe, nicht aber gegen einen Angehörigen einer anderen Partei, die man ja doch alle zusammen unter dent Namen der Ordnungsparteien zu begreifen pflege. Ueberall, nur eben nicht in Sachsen , wo man die Deutschfreisinnigen zu den Umsturzparteien rechnet. Den Sozialdemokraten gegenüber halten Sie jedes Mittel für recht; aber wenn Sie uns teine Rechte geben, warum legen Sie uns denn Lasten auf, nehmen Sie unsere Söhne Damit ist die dritte Berathung der Novelle im einzelnen warum Zu Soldaten und beendet. nehmen von uns Steuern? Wenn Sie uns so rechtlos behandeln, Der Abg. Rösicke hat mit Unterstützung von Mitgliedern so könnten wir auch einmal zu dem gleichen Verhalten aller Fraktionen folgende Resolution zu der Novelle eingebracht: tommen, alle Mittel gelten zu lassen; das würde Ihnen aber Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, die ge- böse bekommen. Daß man in Sachsen die Deutschfreifinnigen eigneten Maßregeln zu ergreifen, daß mit dem Inkraft- zu den Umsturzparteien rechnet, folgt mit Sicherheit aus dem treten dieses Gesetzes auch eine anderweite Festsetzung der von dem sächsischen Zentral- Wahlvorstand, Freiherrn v. Friesenortsüblichen Tagelöhne in Kraft tritt, sowie periodische Rötha , veröffentlichten offiziellen Flugblatt, das folgenden Wort Veröffentlichungen der festgesetzten ortsüblichen Tagelöhne laut hat: Während ein Theil der sächsischen Fortschrittspartei sich in erfreulicher und anerkennenswerther Weise von der Ber von Reichswegen herbeigeführt werden." Die Resolution wird nach furzer Begründung durch den liner Zentralleitung der deutschfreisinnigen Partei losgesagt und Die dem zwischen der konservativen und nationalliberalen Partei Antragsteller mit großer Mehrheit angenommen. Gesammtabstimmung über das Gesetz wird erfolgen, sobald die abgeschlossenen Uebereinkommen gegenseitiger Unterstützung bei zusammenstellung der Beschlüsse dritter Lesung im Druck vorliegt. Den Wahlen beigetreten ist, hat ein anderer Theil wiederholt Das Haus geht über zu dem Bericht der Geschäftsordnungs - sein Zusammengehen mit der Berliner Zentralleitung betont. Kommission über die Frage, wer zur Erhebung einer Letterer hat, seinem Programm getreu, in mehreren LandtagsWahlanfechtung berechtigt sei. Wahlkreisen den Kandidaten der Ordnungsparteien Kans didaten seiner Richtung entgegengestellt. Auch haben Letztere sich ausdrücklich als außerhalb des Kartells bezeichnet. Wir stehend haben hierbei daran zu erinnern, daß dieser außerhalb des Kartells stehende Flügel der Die Abgg. Gröber, Spahn und Krebs schlagen folgende Be- Liberalen Sachsens in einer zu Chemnitz abgehaltenen Berfanunlung ausdrücklich die Unterstützung der sozialdemokratischen Partei schlußfassung vor: Zur Erhebung einer Wahlanfechtung ist jeder Deutsche be- in allen den Kreisen beschlossen hat, in welchen sie selbst keine Aussicht haben, einen der Jhrigen durchzubringen. In logischer Die Abgg. Hirsch und Gutfleisch empfehlen die Annahme des letzteren Antrages, von dessen Annahme die Zustimmung der Abg. Gröber befürwortet diesen Antrag. Ein Uebermaß Folge hiervon halten wir uns für berechtigt, diese nach ihrer Freisinnigen zu der Novelle überhaupt abhängig sei. von Wahlanfechtungen sei von der Aufstellung dieses Grundsatzes eigenen Erklärung außerhalb des Kartells stehenden Herren in Abg. Goldschmidt( dfr.) bemerkt gegenüber einer früheren nicht zu befürchten. Warum wolle man allen passiv aber nicht gleiche Linie mit der sozialdemokratischen Um Aeußerung des Ministerialdirektors Lohmann , daß der Vorstand attiv Wahlberechtigten, also allen Angehörigen des Militärstandes, turzpartei zu stellen. Wir machen deshalb die des Verbandes kaufmännischer Vereine sich in seiner letzten Zu- diefes Recht versagen? Jeder im Volte habe ein Interesse, Herren Wähler in den verschiedenen Kreisen Leute sitzen. darauf aufmerksam, daß jede für diese außerhalb des Kartells fammenkunft in Eisenach keineswegs für die Zwangsversicherung daß hier im Hause nur richtig gewählte Leute ausgesprochen habe. Jeder Reichstags- Abgeordnete habe nach der Geschäftsordnung stehenden Kandidaten abgegebene Stimme als; Abg. Sige erklärt es für außerordentlich schwierig, im das Recht zur Wahlanfechtung; diesem Rechte des Vertreters eine Unterstützung der Umsturzparteien anzu= und bitten alle Anhänger der Augenblick die Tragweite des Antrags Hirsch- Gutfleisch zu er- müsse das Recht jedes einzelnen Vertretenen entsprechen. Daß sehen ist, fennen, will aber für seine Person demselben zustimmen. Er habe die Frauen nach seinem Antrage kein Wahlanfechtungsrecht haben Ordnungsparteien um möglichste Verbreitung. dieser auf Thatsachen gestützten Anschauung. nie die Absicht gehabt, und seine Partei wolle auch jeden Anschein sollen, verstehe sich von selbst. vermeiden, als ob die eingeschriebenen Hilfskaffen todt gemacht Abg. Klemm( dk.) vertritt den Standpunkt der Kommission. Ein festes Zusammenhalten aller Anhänger der Ordnungsparteien werden sollten. Die Fraktion könne er aber mit dieser Erklärung Die Wahlanfechtung sei nur ein Recht der Wähler, denn sie sei erscheint diesen auf Störung der Wahlen und Unterstützung der ein Korrelat des Wahlrechts. Die sämmtlichen Vertretenen Umsturzparteien gerichteten Bestrebungen gegenüber um so Abg. Möller muß seine Stellung zu dem Antrag von der hätten wohl ein dringendes Interesse an der ordnungsmäßigen dringender geboten." Dieser Erklärung gegenüber bewundere ich Stellungnahme der Regierung abhängig machen. Ein Billigkeits- Bornahme der Wahl, aber daraus folge kein Recht der Wahl nur den Muth, mit dem diese Thatsache immer wieder ab= geleugnet wird. intereffe sei ja anzuerkennen; aber bei großen Reformwerken anfechtung . werde stets der eine oder der andere nicht ganz zufrieden zu Abg . Träger tritt ebenfalls für die Kommission ein. Wenn Abg. Baumbach( Altenburg ) nimmt als Generalinjpektor ftellen sein und auf vereinzelte Organisationen könne dabei nicht man aus der Verfassungsbestimmung, daß die gewählten Ab- der altenburgischen Kriegervereine und derer des Fürstenthums besondere Rücksicht genommen werden. geordneten Vertreter des ganzen Volkes find, Schlüsse ziehen Reuß ä. 2. die Kriegervereine gegen den Vorwurf, als ob sie unAbg. v. 5. Schulenburg( dk.): Wir wollen auch die freien wolle, dann müsse man auch den Frauen ein Wahlanfechtungs- zulässige politische Agitation trieben, in Schutz. Wolle man den Hilfskaffen feineswegs ruiniren, wir wollen nur, daß sie auf recht zugestehen. Denn nach dieser Deduktion hätte jede deutsche Kriegervereinen verbieten, ihre politische Auffassung geltend zu demselben Boden der Verpflichtung stehen sollen, wie die Zwangs- Frau dasselbe Recht auf jeden Abgeordneten( Heiterkeit), wie machen, so möge man das Wahlrecht ändern. Redner bittet an taffen. Die Schwierigkeiten, welche die Antragsteller für die jeder deutsche Mann. Die Wähler seien die berufenen Hüter und den Beschlüssen der Kommission festzuhalten. freien Kassen erleichtern wollen, bestehen in demselben Umfange Schüber des Wahlrechts, dieses politische Recht entscheide auch auch für die Ortskaffen. Wir können zu Gunsten der ersteren über die streitige Frage. hier keine Ausnahme machen und werden den Antrag ablehnen. Nachdem ein Antrag Klemm auf Zurückverweisung der Frage Abg. v. Stumm lehnt ebenfalls den Antrag ab, der den an die Geschäftsordnungskommission gegen die Stimmen der freien Kassen ein neues Privileg gewähren würde, während man Rechten, der Antrag Gröber gegen die Stimmen des Zentrums Doch gerade mit der Beseitigung der Privilegien dieser Kassen und der Sozialdemokraten abgelehnt ist, wird der Kom- zuweisen. Herr von Hellmann hat heute die politische Wahlin der Novelle vorgegangen sei. Die freien Gilstassen passen missionsantrag angenommen. überhaupt in den Rahmen der sozialpolitischen Gesetzgebung
nicht binden.
nicht mehr.
rechtigt."
Es folgen Wahlprüfungen.
Bezüglich der Wahl des Abg. v. d. Often( 3. Stettin ) wird Abg. Ulrich( Soz.): Der Antrag entbeht einer besonderen auf Grund der erfolgten Erhebungen beschlossen, der zuständigen Bedeutung, denn durch die gestrigen Beschliffe ist das Schicksal Staatsanwaltschaft von der Feststellung der ungesetzlichen Ber
Abg. Rickert: Die Frage des Wahlrechts gehört absolut nicht hierher. Wir kämpfen garnicht gegen die Kriegervereine, sondern nur gegen ihre unerlaubte Thätigkeit. Wenn diese privi legirten Vereine ihre Statuten verletzen dadurch, daß sie Politik treiben, während sie ihnen verboten ist, so haben wir das zurückagitation der Kriegervereine für berechtigt erklärt; sprach er das Namens der Mehrheit des Hauses aus? Ich würde mich sehr wundern, wenn die frühere Majorität plöglich Herrn von Hellmann als ihren Beauftragten anerkennen wollte. Diefelbe Wahlprüfungs- Kommission hat mit 7 gegen 5 Stimmen jetzt abgelehnt, die