181. Sigung vom Sonnabend, den 3. Mai 1902,
nachmittags 1 hr.
Am Bundesratstisch: Nieberding, Graf Posadowsky. Der Präsident erbittet und erhält die Ermächtigung, dem Kaiser die Beileidsempfindungen des Reichstags anläßlich des Todes des Brinzen Georg zu übermitteln.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die dritte Beratung des Geschentwurfs betr. Abänderung des§ 7 der Strafprozeßordnung ( Fliegender Gerichts stand).
Abg. Lenzmann( frf. Bp.): Ich möchte lediglich die verbündeten Regierungen zu einer Aufklärung veranlassen. Ist es nach dem giveiten Satz der Vorlage zulässig, daß wenn der Beleidigte Privatflage, an seinem Wohnsiz erhoben hat und dann die Staatsanwalt fchaft öffentliche Klage erhebt, auch diese Klage am Orte des Wohnsizes des Beleidigten anstatt am Erscheinungsort der Druckschrift erhoben werden kann? Es sind bereits in der zweiten Lesung Bedenken in dieser Richtung laut geworden. Regierungskommissar Geheimrat v. Tischendorff: Diese Befürchtung ist unbegründet. Für den Staatsanwalt kommt lediglich der Gerichtsstand des Erscheinungsortes der Druckschrift bei Erhebung der öffentlichen Klage in Betracht.
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Sonntag, 4. Mai 1902.
Die Zahl der Mischehen ist gestiegen und zwar kommen mehr Auf die polnischen Schulzustände kann ich bei dieser Gelegenheit nicht fogenannte fatholische Mischehen vor als evangelische. Würde sich eingehen, das würde von der Sache abführen. Weitergehend als der aber die Religion der Kinder nach der des Vaters richten müssen, Centrumsantrag ist zweifellos der Antrag Schrader. Wäre Herr so hätte die katholische Kirche den Vorteil. Uns tommt es aber Schrader noch einen Schritt weiter gegangen, so vor allem auf die Wahrung der Gewissensfreiheit an. Durch den hätte er zu unserm Antrag kommen müssen. Jetzt wird Antrag Dertel würde die Unklarheit, was denn eigentlich Rechtens durch seinen Antrag der Gewissenszwang auch nicht ist, in vielen Landesteilen bestehen bleiben. beseitigt. Es giebt wirtschaftliche, gesellschaftliche Verhältnisse, Wenn wir aber einmal an die Regelung der Materie gehen, so die einen so schweren Druck ausüben, daß Eltern gegen ihren Willen müssen wir auch diese Unklarheit beseitigen. Ich bitte Sie, es bei gezwungen werden, ihre Kinder am Religionsunterricht teilnehmen dem Beschluß der Kommission zu lassen. zu lassen. Daher wird das, was Sie erreichen wollen, nicht erreicht. Abg. Kunert( Soc.): Wir stellen uns auf den Boden der Will man wirklich tolerant sein, so muß man zur Religionslosigkeit Kommissionsfassung und lehnen alle Abände in der Schule kommen. Die Herren vom Centrum aber suchen rungsanträge ab. Der Antrag Graf Bernstorff ist ja geradezu felbft dem System der paritätischen Schulen, der Simultannihilistisch, da er die§§ 2-4a rundweg streichen will. Solchen schulen, alle möglichen Schwierigkeiten zu machen, Nihilismus machen wir nicht mit. Die vom Grafen Bernstorff be- wie noch fürzlich die Verhandlungen im bayrischen Lands antragte Resolution ist auch überflüssig. Was er vorschlägt, wird tag bewiesen haben. Wir wollen die Religion aus allen Schulen durch eine ganze Anzahl andrer Paragraphen vollständig erreicht. entfernen, aus den öffentlichen wie den Privatschulen. Für beide Auch der Antrag Derte I ist für uns un annehmbar: würde Kategorien sind dieselben Gründe maßgebend. Die Aufsicht er angenommen, so würde es eine preußische, bayrische, Lippe über die Schulen, gleich viel ob es Elementar, Mittel- oder höhere Detmoldsche und andre Erziehung geben. Wir wollen aber, daß die Schulen find, muß von fachmännischer Seite ausgeübt werden. einheitlichen Beziehungen des Bürgerlichen Gesetzbuches Platz greifen Diese Forderung wird nicht allein überall von der und ivenden uns daher gegen den ganz reaktionären und Lehrerschaft, sondern auch von einem großen Teil der Geistvon rein partikularistischen Motiven getragenen lichteit erhoben, wie zum Beispiel die Verhandlungen einer Antrag Oertel. Die Folge des Antrags Schrader, über Pastoraltonferenz in Straßburg 1901 bewiesen haben. den sich ja an sich reden ließe, wäre nur eine Zersplitterung; es würde Was würden Sie( im Centrum) dazu fagen, wenn z. B. einem dann überhaupt nichts zu stande kommen. Wir wollen aber, daß etwas juristischen Kollegium ein Geistlicher vorgesetzt würde? des§ 2a festhalten. Die Beseitigung des Neligionsunterrichtes und der geistlichen Zustande kommt und werden deshalb an der Kommissionsfassung Schulaufsicht wird uns unsrer Forderung der Weltlichkeit der Schule Abg. Stockmann( Rp.): Ich halte eine einheitliche Regelung wesentlich näher bringen. Es handelt sich hier um den EmanziDie Abgg. v. Waldo w und Reitenstein() und Genossen dieser Frage für dringend notwendig. Es muß gefeglich fest- pationskampf der Pädagogik von der Theologie.( Sehr gut! beantragen folgende Resolution: gelegt werden, in welchem Bekenntnis die Kinder aus Mischehen links.) Mit ähnlichen Fragen haben sich auch andre Parlamente, Der Reichskanzler möge Erhebungen darüber anstellen laffen, erzogen werden sollen. Die Lösung dieser Materie wie sie die wie der bayrische und der preußische Landtag, bereits beschäftigt. Redner welche Mehrkosten entstehen würden, falls der bei Unterbringung Kommission vorschlägt, genügt uns aber nicht, daher geht hierauf auf die Stellung des Abg. Richter ein, dessen jetziger Standvon Truppen außerhalb der Garnison zu zahlende Natural- werden wir gegen alle diese Paragraphen stimmen. punkt identisch sei mit dem des Centrums und der Polen , und Quartier- Servis fünftig auch in denjenigen Orten nach den Sätzen An der weiteren Debatte beteiligen sich die Abgeordneten erwähnt, daß in der Kommission für den Toleranzantrag die Freider II. oder III. Servistlasse berechnet werden würde, welche sich Dr. Bachem( C.), Schrader( frf. Bg.), Dr. Hieber( natl.), finnigen Zid und Kauffmann gesessen haben. jekt in den Servistlassen IV und V befinden. Abg. Hofmann- Dillenburg( natl.) betont nochmals die Not- Schrempf( t.) erklärt im Namen einer Minderheit seine Freunde Präsident Graf Ballestrem( unterbrechend): Sie dürfen keine wendigkeit einer besonderen Regelung des Wohnungsgeld- Zu- gegen die Paragraphen stimmen zu wollen. Damit schließt die Diskussion.§ 2 wird in der Kommissions- Namen aus der Kommission nennen, wir fönnten sonst wieder in faffung angenommen. Stimmen der freisinnigen Vereinigung und der Nationalliberalen Der Antrag Schrader wird gegen die eine Debatte wie gestern hineinkommen. Abg. Kunert( fortfahrend): abgelehnt, ebenso Antrag Oertel gegen die Stimmen der Mehrheit der Konservativen.
Damit schließt die Diskussion. Der Entwurf wird auch in der Gesamtabstimmung gegen die Stimmen der Socialdemokraten an
genommen.
Es folgt die dritte Beratung des Servis Zarif gefeges.
schuffes.
M
Abg. Eickhoff( frf. Bp.) polemisiert gegen einzelne Aeußerungen des Abg. Hofmann- Dillenburg aus der zweiten Lesung. Wir wollten mit unserm Antrag wenigstens den Beamten in denjenigen Orten den höheren Wohnungsgeld- Zuschuß zu teil werden lassen, für die selbst die Regierung das Bedürfnis anerkannt hat. Der Resolution v. Waldow und Reitzenstein werden wir zustimmen. Abg. Dr. Hahn( B. d. 2.) spricht sich für die Resolution
b. Waldow und Neißenstein aus.
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Darauf wird§ 2a in der Kommissionsfassung angenommen. §26 bestimmt in der Kommissionsfassung: Gegen den Willen des Erziehungsberechtigten darf ein Kind nicht zur Teilnahme an dem Religionsunterricht oder Gottesdienst einer andern Religions gemeinschaft angehalten werden, als den in§§ 2 und 2a getroffenen Bestimmungen entspricht( daß nämlich das Religionsbekenntnis des Kindes durch Vereinbarung der Eltern eventuell durch die Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt wird).
Abg. Trimborn( C.): Es ist für die Regierung verhängnisvoll geworden, daß sie bei ihren Erhebungen vor der Klasse A. stehen geblieben ist. Sie hat es behandelt wie ein Paradies, in das niemand mehr hinein darf. Hätte die Regierung sich auch mit dieser Dazu liegt ein Antrag Albrecht( Soc.) und Genossen vor, in Klasse beschäftigt, so wäre sie wohl zu der Ueberzeugung gekommen,§ 26 den ausnahmslosen Fortfall des Religionsunterrichts als daß auch andre Städte, z. B. auch Köln , in dies Paradies gehören. interrichtsgegenstand zu bestimmen. ( Redner spricht das Wort Cöln wiederholt unter großer Heiterfeit Ein Antrag v. Chrzanowski, Dr. v. Komierowski will des Hauses Zölln aus.) Ebenso gehören Leipzig und Breslau in die zu§ 26 als Absatz beifügen, daß ein Kind gegen den Willen des Stlasse A. Damit schließt die Diskussion.
Abg. Dr. Langerhans hat einmal auf Frankreich hingewiesen, wo Schulunterricht nur an fünf Tagen der Woche erteilt wird, während es am sechsten Tage den Eltern freisteht, für das religiöje Bedürfnis ihrer Kinder Sorge zu tragen. Der Einwand, daß die Beseitigung des Religionsunterrichtes eine Schädigung der Moral im Gefolge haben müsse, absolut nicht stichhaltig.; Immoralität und Kriminalität steigen mit der Unwissenheit und mit der wachsenden Not, wozu allerdings noch andre Motive hinzukommen tönnen. Ebenso wenig haltbar ist der Borwurf, daß wir intolerant seien. Wir wollen es den Ange= hörigen jeder Konfeffion gestatten, den Kindern Religionsunterricht zu erteilen oder durch Geistliche erteilen zu lassen, etiva in derselben Weise, die in Frankfurt üblich ist. Das ist doch das größte Gutgegenkommen, das geübt werden kann. Wir betrachten die Religion, nicht aber die Erziehungsberechtigten auch nicht zur Teilnahme an dem nicht in Schule als Privatsache. Deshalb feßen wir an die Spige seiner Muttersprache erteilten Religionsunterricht angehalten werden unsrer Forderungen die Weltlichkeit der Schule. Der Religionsunterricht Der Entwurf wird angenommen in der Gesamtabstimmung darf. Die Entscheidung über die Muttersprache soll den Erziehungs - erfordert heute in manchen Schulen 8-10 Stunden und mehr wöchentlich, gegen die Stimmen der Socialdemokraten und Freisinnigen. berechtigten zustehen. das ist doch eine ganz enorme Zeitverschwendung. Ebenso wird die Resolution v. Waldow Reigenstein Ein Antrag Schrader will in§ 26 bestimmen, daß ein Kind( Oho! im Centrum.) Außerdem greift der Religionsunterricht verangenommen. Es folgt die erste Beratung des Gesezentwurfs be- gegen den Willen des Erziehungsberechtigten nicht zur Teil- möge feiner centralen Stellung auch in andere Materien über, in treffend militärische Dienstleistungen im Aus werden darf. nahme an einem Religionsunterricht oder Gottesdienst angehalten den deutschen Unterricht, den Geschichts- und Gesangs unterricht. Ueber die Ueberlastung der Kinder mit religiösem Land. Abg. v. Chrzanowski( Pole) begründet seinen Antrag. Es ist Memorierstoff hat Abg. Kopsch kürzlich im preußischen Abgeordnetenein Grundsatz der katholischen Kirche, daß das Kind den Nehaus eingehend gesprochen. ligionsunterricht in seiner Muttersprache erhält, es ist Es ist eine Illuſsion, wenn man meint, die Lehren der Natureine Forderung der Glaubens- und Gewiffensfreiheit! Aus kulturellen und wissenschaften und der Religion mit einander vereinbaren zu können. ethischen Gründen ist unier Antrag berechtigt. Vor allem veranlaffen Wer das glaubt, macht sich selbst blauen Dumst vor!( Große Unruhe uns die Erfahrungen des polnischen Volkes zur im Centrum. Zurufe: Zur Sache!) Wenn Sie nicht begreifen, daß Stellung unsres Antrags. Für die Polen ist die deutsche Sprache ich zur Sache spreche, so ist das nicht meine Schuld; ich habe Ihnen diejenige, in der alle Geseze gegen uns erlassen werden, in der man unire Ausrottung predigt. Es wäre ungeheuerlich, wenn wir uns nicht dagegen wendeten, daß in dieser Sprache des Zwanges, der Gewalt unfren Kindern die Religion der Wilde und der Gerechtigkeit gelehrt werde.( Bravo ! bei den Polen .)
Der Entwurf Tautet:
Durch kaiserliche Verordnung wird beftimnit, in welchen Schub gebieten und unter welchen Voraussetzungen wehrpflichtige Reichsangehörige, die außerhalb Europas ihren Wohnfig haben, ihrer attiven Dienstpflicht bei den Schußtruppen Genüge leisten dürfen. Abg. Dr. Haffe( natl.) begrüßt die Vorlage als eine Erleichte rung für die im Auslande lebenden Deutschen . Besser wäre es freilich, wenn das Gefeß auch auf die Deutschen in Europa ausgedehnt würde.
Die Vorlage wird hierauf in erster und da niemand widerspricht auch sofort in zweiter Lesung angenommen. Sierauf wird die zweite Beratung des Antrages Lieber betr. die Freiheit der Religionsübung( Toleranz- Antrag) bei den §§ 2 und 2a fortgesetzt.
ntach zuweisen, daß die Religion teine Stätte in der Schule bat. Wir wollen die fonfeffionell trennenden Glentente aus der Schule beseitigen, wirtschaftlich trennende Momente bleiben ja noch genug übrig, die die Schule nicht beseitigen kann. Unire Jugend soll sich nicht in zwei getrennten Lagern gegenüberstehen. Der Abg. Windthorst hat gesagt: Die Schule gehört der Kirche ganz allein. Umgekehrt wird ein Schuh draus, die Schule gehört ganz allein fich felbft. Wir verlangen die Trennung von Kirche und Staat, daher lehnen wir alle Anträge ab, weil sie die Gewissens freiheit nicht voll garantieren.( Beifall bei den Socialdemokraten.)
Abg. Dr. Oertel( t.): Der polnische Antrag gehört nicht in das Gefeß, er greift in die Gesetzgebung der Einzelstaaten ein, und meine politischen Freunde müssen ihn deshalb ablehnen. Ich persönlich § 2 besagt, daß für die Bestimmung des religiösen Bekenntnisses bin allerdings der Meinung, daß der Religionsunterricht grund die Bereinbarung der Eltern maßgebend ist und§ 2a beſtimmt fäglich nur in der Muttersprache erteilt werden darf.( hört! hört! weiter, daß in Ermangelung einer solchen Vereinbarung die Vor- bei den Polen .) Aber Ausführungen wie die eben gehörten könnten schriften des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten sollen. Ein Antrag mich in dieser Ueberzeugung höchstens wieder irre machen. Dr. Oertel will in§ 2a bestimmen, daß in Ermangelung der Der§ 2b greift in die Schulgefeßgebung ein, was das Hierauf wird ein Vertagungsantrag angenommen. Vereinbarung der Eltern für die religiöse Erziehung des Kindes die Centrum selbst zu Anfang der Kommissionsberatung perhorresciert Es folgen persönliche Bemerkungen. landesrechtlichen Vorschriften desjenigen Bundesstaats maßgebend hat. Der Paragraph bringt die Gefahr mit sich, daß ein religions- Abg. Fürst Radziwill ( Pole): Herr Kunert hat mir vorsein sollen, in dessen Bezirk der Mann bei Eingehung der Ehe ſeinen loses Geschlecht heranwächst, ohne daß er etwaige Differenzen geworfen, ich hätte es versäumt, in der Kommission die polnischen Wohnsitz hatte. Ein Antrag Schrader( fri. Vg.) will für die zwischen den Anschauungen der Eltern und der Schule beseitigt. Schulzustände zur Sprache zu bringen. Er meinte jedenfalls die religiöse Erziehung ausschließlich die Bestimmungen des Bürgerlichen Wir müssen uns deshalb gegen den§ 2b und seine Konsequenz, den Wreschener Vorgänge. Diese haben sich aber erst nach Verfassung Gesetzbuchs gelten lassen. Graf v. Bernstorff- Lanenburg( t.) beantragt, die Baragraphen Antrag Schrader, erklären, mit noch viel größerer Schärfe des Kommissionsberichts abgespielt. natürlich gegen den socialdemokratischen Antrag, der, Abg. Richter( frs. Vp.): Herr Kunert hat mir vorgelvorfen, über religiöse Erziehung zu streichen und dafür eine Resolution an wie ich ihn auffaffe, den Religionsunterricht nicht nur aus den ich hätte mich ohne Angabe von Gründen gegen den Antrag zunehmen, welche die verbündeten Regierungen ersucht, dem Reichs- öffentlichen, sondern auch aus den Privatschulen, den Seminaren usw. Schrader erklärt. Ich habe ausdrücklich betont, daß wir aus tattitage einen Gefeßentwurf über die Regelung der religiösen Erziehung beseitigen will. Also auch aus den Rabbinatsschulen soll der Religions - fchen Gründen, um die Vorlage nicht zu gefährden, alle Abvon Kindern aus gemischter Ehe vorzulegen. Abg. Dr. Oertel( f.): Eigentlich ist mein Antrag ein gesetz- nterricht entfernt werden! Was fagt der Abg. Singer dazu?( Große änderungsanträge ablehnen würden. Heiterkeit.) Wenn Sie( zu den Socialdemokraten) auf den Stand- Abg. Kunert( Soc.): Herrn Richter kann ich im Rahmen einer geberisches Kind der Herren vom Centrum, das nur von ihnen aus punkt stehen:" Religion ist Privatsache", können sie höchstens die persönlichen Bemerkung nicht antworten, jedenfalls halte ich meine gefekt, von uns aber mitleidig wieder aufgenommen ist. Wir wollen Beseitigung des Religionsunterrichts aus den öffentlichen Schulen Behauptung aufrecht.( Lachen bei den Freifinnigen.) Dem Abg. die einzelst atlichen Rechte, die geschichtlich geworden sind, wahren. verlangen. Wenn Sie ihn aber aus allen Schulen entfernen wollen, Fürst Radziwill erwidere ich, daß ich an die Wreschener Vorgänge nicht Durch Annahme unires Antrages würde dem Bundesrat die Zu so sind Sie intolerant.( Lebhafter Beifall rechts.) dachte, sondern an die polnischen Schulzustände im allstimmung zu dem ganzen Entivurf wesentlich erleichtert.( Bravo ! gemeinen. rechts.)
Landesgesetze
Abg. Kunert( Soc.):
Der Präsident beraumt hierauf die nächste Sigung an auf Montag, 1 Uhr, mit der Tagesordnung: 1, Dritte Beratung der Vorlage betr. Diäten an die Zolltarif- Kommission. 2. Dritte Be ratung der Vorlage betreffend militärische Dienstleistung in den Kolonien. 3. Erste Beratung der Zuckerkonvention. 4. Toleranzantrag Fortießung.
Schluß 62 Uhr.
Maifeier.
Abg. Schrader( frs. Bg.): Wir wollen auch auf dem Gebiete Ich muß mich vor allem gegen die Anschauung wenden, daß der dieses Paragraphen einheitliches Recht schaffen und nicht Atheismus, die Glaubenslosigkeit mit Notwendigkeit zur bei fehlender Vereinbarung der Eltern das fubfidiäre Unmoral führen müsse. Das ist längst widerlegt und nichts Recht der eintreten laffen. Sch halte es als ein Röhlerglaube.( Sehr richtig! links.) Religion und für das richtigste, die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesez- Moral sind zwei Dinge, die nichts mit einander gemein haben. buches auch auf diesem Gebiet allgemein in Geltung zu setzen Es giebt eine theologische Moral das ist die Moral von Zucker- Auf Vorschlag des Abg. Ba chem( C.), dem sich die Abgeordneten ohne die Ausnahmen, welche die Kommission macht. Die freie brot und Peitsche und eine rein menschliche Moral, die einfach Richter, v. Staudy, Bassermann und Freiherr v. Tiedemann anVereinbarung der Eltern muß mit Rücksicht auf die Verhältnisse den Grundsatz aufstellt: Thue das Gute um des Guten willen, schließen, wird an die dritte Stelle der Tagesordnung die Fortsetzung der katholischen Kirche ausgeschlossen werden. In der evan handle so, daß die Maxime deines Handelns die Marime der Debatte über den Toleranzantrag gesezt. gelischen Stirche ist der Geistliche verpflichtet, gegen einen ab- des Handelns aller Menschen sein kann. Ich frage Sie, geschlossenen Bertrag über die religiöse Erziehung der Kinder keinen welche Moral steht auf einer höheren Stufe? Widerspruch mehr zu erheben. Die fatholische Kirche aber zieht aus Die lettere Moral wollen auch wir nicht aus der Schule entfernen, einer Mische he viel schärfereseonsequenzen, wie zum wir wollen sogar gern statt des Religionsunterrichtes den MoralBeispiel Verweigerung der Absolution und Aus- unterricht einführen. Ich gebe zu, daß diefer Paragraph eine schluß aus der Kirche. Ich bitte Sie also, meinen Antrag an sehr difficile Materie behandelt, sie ist aber nicht so schwierig, Es laufen noch fortgesetzt Berichte von der Maifeier ein, die бав man, wie Herr Richter iteulich meinte, wit int einzelnen nicht mehr ausführlich wiedergeben können; wir zunehmen. Abg. Graf Bernstorff- Lauenburg( Rp.): Die Annahme des fich ihr überhaupt im Reichstag nicht be- tönnen nur noch von wichtigeren Vorkommnissen Notiz nehmen. Kommissionsbeschlusses wäre nichts weiter als eine leere Demon- schäftigen kann. Richtig ist, daß das Centrum früher Aus Berlin und Umgegend ist noch zu erwähnen, daß in stration ohne praktischen Wert, da die Regierung wohl kaum dem in der Schulfrage auf einem andren Standpunkt gestanden Berlin auch die Kirschner in einer Anzahl von etwa 100 Manit Entwurf in dieser Faffung zustimmen würde. Die Materie ist außer hat. Am 4. März 1901 erklärte ein Centrums- Abgeordneter, daß ordentlich schwierig, und ich fann Sie nur bitten, meiner Resolution Schulfragen bei dem ganzen Toleranzantrag überhaupt ausgeschlossen zuzustimmen. sein sollen. Von dieser Auffassung ist das Centrum zurückgekommen. Sein Antrag bedeutet ja einen gewissen Fortschritt, aber Gewissensfreiheit schafft er nicht. Was den Antrag der polnischen In Lichtenberg Friedrichsberg nahmen an der Frattion anlangt, möchte ich daran erinnern, daß Fürst Radziwill Vormittagsversammlung 700 bis 800 Personen teil; Frau Ihrer lange Zeit Mitglied der Kommission gewefen ist, es ist ihm aber referierte. Nachmittags war die Beteiligung an der Festlichkeit noch nicht eingefallen, gegen die polnischen Zustände stärker. In Zehlendorf feierten früh über 200 Arbeiter. In das Wort zu nehmen. Warum hat er es nicht gethan? Wir Genosse Heinrich hielt die Festrede. stehen ihm natürlich sympathisch gegenüber, ohne daß wir uns alle Landstädtchen Teltow nahmen gleichfalls ca. 200 Personen feine Motive zu eigen machen. Es ist ein dringendes Postulat, an der Feier teil. In 3ossen zogen etwa 100 Buchdrucker daß aller Religionsunterricht in der Muttersprache erteilt wird. unter Begleitung von sechs Polizisten von ihrer Druckerei nach
Abg. Dr. Hieber( natl): Es handelt sich hier um eine rein civilrechtliche Frage, so daß die Annahme des Antrags Schrader die einzig richtige ist. Den Antrag Dertel werden wir ablehnen. Abg. Gröber( C.): Es ist nicht richtig, daß die evangelische Kirche fich Mischehen gegenüber anders verhält wie die katholische Kirche . Verschiedene Verordnungen des evangelischen Oberkirchenrats wenden sich sehr scharf gegen Misch ehen und besonders dagegen, daß die Kinder in einer anderen als der evangelischen Religion erzogen werden.
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vormittags in den Lunasälen versammelt waren. Die Versammlung acceptierte die Resolution der Gewerkschaftskommission mit der Aenderung, daß die gesteckten Ziele nur zu erreichen sind, wenn alle Arbeiter sich der Organisation anschließen.
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